WSB Wynental- und Suhrentalbahn Unterkulm / Linie wt Eigentrassierung. Prüfbericht des Sachverständigen Phase Planung (PGV), Sicherungsanlage
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- Annika Ziegler
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1 WSB Wynental- und Suhrentalbahn Unterkulm / Linie wt Eigentrassierung Prüfbericht des Sachverständigen Phase Planung (PGV), Sicherungsanlage Verfasser BÄR Bahnsicherung AG Unabhängige Prüfstelle Jürg Suter Jürg Suter Versionen V 0.1 Entwurf V 1.0 Freigabe zum internen Review V 1.1 bereinigt, Abgabe an die WSB Review V 1.0 Hubert Rieser Bezeichnung P M:\Kunden\WSB\_Netzweit\P _5_BUe_Unterkulm_PGV\80_SP\82_SvPP\1_Prüfbericht SvPP\WSB_Unterkulm_SvPP_ _V1.0.docx BÄR Bahnsicherung AG Luppmenstrasse 3 CH-8320 Fehraltorf (Geschäftssitz) Riggenbachstrasse 6 CH-4600 Olten Chemin de Mornex 3 CP 260 CH-1003 Lausanne
2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Projekt Auftrag Abgrenzung Umfang der Prüfung Projektorganisation Selbstdeklaration der Fachkompetenz und Unabhängigkeit der SV Grundlagen Methodik und Begriffsbestimmungen der Prüfung Allgemeines Prüfdokumentation Formale Prüfung und Beurteilung des Dossiers Sicherheitstechnische Prüfung Begriffsbestimmungen der Prüfung Formale Prüfung PGV-Dossier Sicherungsanlage Technischer Bericht Sicherheitsbericht Abweichungen und Ausnahmen Sicherheitstechnische Prüfung Einleitung Sicherungsanlage allgemein Gleisfreimeldung (GFM) Haupt- und Vorsignale Neben-, Rangier- und Zusatzsignale Fahrwegsicherung (Fahrstrassen, Streckenblock) Zugbeeinflussung Bahnübergänge Fernsteuerung, Leitsystem, diverse Systeme Ergebnisse der Prüfung Bedingungen Auflagen Bemerkungen / Empfehlungen Schlussfolgerungen Abkürzungen BAV Bundesamt für Verkehr SiNa Sicherheitsnachweis BUe Bahnübergang SvP-P Sachverständigenprüfung Phase Planung IBN Inbetriebnahme TB Technischer Bericht PGV Plangenehmigungsverfahren Stw Stellwerk QM Qualitätsmanagement LRP Lichtraumprofil SA Sicherungsanlage WZD Weg-Zeit-Diagramm IOP Interoperabilität TSI Technische Spezifikationen für Interoperabilität V16-10 // BLT_Unterkulm_SvPP_ _V1.0 2/15
3 1 Einleitung 1.1 Projekt Die Sicherungsanlagen der Bahnübergänge (BUe) in Unterkulm vermögen den heute geltenden Normen und Vorschriften nicht mehr zu entsprechen. Das vorliegende Projekt sieht daher eine Sanierung der Sicherungsanlagen von mehreren Bahnübergängen vor. Diese Arbeiten sind mit einer Anpassung der Verkehrsführung, einer Sanierung der Kantonsstrasse, der Verlegung mehrerer Fussgängerstreifen sowie dem Bau eines neuen Kreisels verbunden. Diese umfangreichen Massnahmen erfolgen im Rahmen des übergeordneten Bauprojekts Eigentrassierung, welches im Auftrag des Kantons Aargau durchgeführt wird. Die WSB verkehrt Perimeter des vorliegenden Projekts teilweise als Strassenbahn gemäss AB-FDV R 300.2, Ziffer 2.8). Die Linie durch das Wynental erhält im Bereich zwischen Unterkulm Nord und Oberkulm ihr eigenes Trassee. 1.2 Auftrag Die WSB erteilten der unabhängigen Prüfstelle der Firma BÄR Bahnsicherung AG den Auftrag, das vorliegende Projekt zu prüfen. Die Prüfung findet in der Planungsphase des Projektes statt (Kontrollen anhand der Dokumente und Pläne). Die Auftragserteilung erfolgte mit der Bestellung der WSB am Das PGV-Dossier wurde von Firma BÄR Bahnsicherung AG, Abteilung Planung erstellt und der unabhängigen Prüfstelle der BÄR Bahnsicherung AG am für die Sachverständigenprüfung übergeben. 1.3 Abgrenzung Die vorliegende Prüfung umfasst nur die Sicherheitsaspekte der BUe-Anlagen und der damit verbundenen Sicherungsanlagen. 1.4 Umfang der Prüfung Die Planunterlagen für dieses Projekt sind vor der Eingabe an das BAV durch einen unabhängigen Sachverständigen zu prüfen. Die Ergebnisse sind in einem Prüfbericht festzuhalten. Dieser Prüfbericht richtet sich nach der Richtlinie Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen (RL UP-EB [1.5]) des BAV. Der Sachverständige soll gewährleisten, dass eine vom Projektverfasser unabhängige, sicherheitsorientierte Prüfung der Projekte und Anlagen vorgenommen wird und im Sinne des Vieraugenprinzips Fehler bei Projektierung und Ausführung vermieden werden. Damit soll Gewähr für eine ausreichende Sicherheit der Anlagen geboten werden. 1.5 Projektorganisation Auftraggeber WSB Wynental- und Suhrentalbahn AG Postfach Aarau Projektleiter WSB Severin Schwaller Wynental- und Suhrentalbahn AG Postfach Aarau Planung SA Silvia Lehmann BÄR Bahnsicherung AG 8320 Fehraltorf Sachverständiger Jürg Suter BÄR Bahnsicherung AG 4600 Olten V16-10 // BLT_Unterkulm_SvPP_ _V1.0 3/15
4 1.6 Selbstdeklaration der Fachkompetenz und Unabhängigkeit der SV Der Sachverständige bestätigt mit der Unterzeichnung des Prüfberichtes, dass er: über die gemäss RL UP-EB [1.5], Ziffer erforderliche Fachkompetenz verfügt, und sich selbst für geeignet hält, die erforderlichen Prüfungen durchzuführen, die Prüfungen persönlich vorgenommen hat oder die Prüfung von Nachwesen / Berechnungsergebnissen nur Personen mit ausgewiesener Fachkompetenz übertragen hat, in keiner vorgängigen Projektphase Planungs- oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Prüfobjekt erbracht hat. 1.7 Grundlagen Nr. Dokument Datum [1.1] Eisenbahnverordnung (EBV, SR ) [1.2] Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) [1.3] Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE, SR ) [1.4] Richtlinie Anforderungen an Planvorlagen (RL VPVE) [1.5] Richtlinie Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen (RL UP-EB) [1.6] Richtlinie Nachweisführung Sicherungsanlagen (RL SA) [1.7] IOP-Anforderungen an Strecken des Ergänzungsnetzes (RL IOP) [1.8] Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV, Reglement R , SR ) Ausführungsbestimmungen der WSB. [1.9] BAV: Fachbereich Sicherheitstechnik; Übersicht der Zur Zeit für Neuanwendungen gültigen Typenzulassungen [1.10] Regelwerk Technik Eisenbahnen R RTE 25000, Kompendium Sicherungsanlagen R RTE 25931, Bahnübergang [1.11] SN EN : Bahnanwendungen - Spezifikation und Nachweis der Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit, Instandhaltbarkeit, Sicherheit (RAMS) Teil 1: Grundlegende Anforderungen und genereller Prozess [1.12] SN EN 50129: Bahnanwendungen - Telekommunikationstechnik, Signaltechnik und Datenverarbeitungssysteme, Sicherheitsrelevante elektrotechnische Systeme für Signaltechnik Korr Korr V16-10 // BLT_Unterkulm_SvPP_ _V1.0 4/15
5 2 Methodik und Begriffsbestimmungen der Prüfung 2.1 Allgemeines Mit der Sachverständigenprüfung werden Vollständigkeit, gesetzeskonforme Ausführung und Sicherheit geprüft. Feststellungen oder Fragestellungen, welche während der Sachverständigenprüfung auftreten, werden in der Checkliste SvP-P festgehalten und mit den zuständigen Stellen frühzeitig besprochen und beurteilt. Müssen aufgrund der Feststellungen Massnahmen (z.b. Projektanpassungen) definiert werden, werden diese ebenfalls protokolliert. 2.2 Prüfdokumentation Folgendes Hilfsmittel wurde bei der Sachverständigenprüfung verwendet: Checkliste SvP-P, bearbeitet am Formale Prüfung und Beurteilung des Dossiers Folgende Aspekte wurden überprüft ( Ergebnisse in Kap. 3): PGV-Dossier der Sicherungsanlagen, Vollständigkeit, formelle Vorgaben; Sicherheitsbericht (korrekte Einstufung des Vorhabens, vollständige Definition des Systems, Qualitätsmanagement, Sicherheitsmanagement, Projektreife, Streckentyp, Spezifikationsreife, Technische Ausrüstung / Produkt-Anwendungs-Reife). 2.4 Sicherheitstechnische Prüfung Folgende Aspekte wurden überprüft ( Ergebnisse in Kap. 4): Einhaltung gesetzlicher und normativer Vorgaben; Nachweis des korrekten funktionalen Verhaltens; Anwendungsbedingungen. 2.5 Begriffsbestimmungen der Prüfung Bedingungen Wesentliche Mängel (Fehler), die vor der PGV-Eingabe korrigiert werden müssen. Eine erneute Prüfung durch den Sachverständigen ist erforderlich. Auflagen Nicht wesentliche Mängel (Fehler) oder Pendenzen, die nach der PGV-Eingabe behoben werden können. Sie sind in den nächsten Projektschritten zu korrigieren und zu prüfen. Bei Mängeln, die keine Korrektur erfordern (weil sie z.b. nur dokumentarisch sind), ist unter Termin keiner vermerkt. Bemerkungen / Empfehlungen Allgemeine Hinweise oder Feststellungen sowie Anregungen des Sachverständigen zur Verbesserung der Zielerfüllung. Signifikante Änderungen Als signifikante Änderungen werden folgende Vorhaben verstanden (RL UP-EB [1.5] Kap.18): hohe Sicherheitsrelevanz verbunden mit Innovation oder hohe Sicherheitsrelevanz verbunden mit Komplexität. Ein Vorhaben mit hoher Sicherheitsrelevanz liegt vor, wenn bei Bauten, technischen Systemen, Anlagen, Prozessen oder bei deren Teilen aufgrund von Fehlfunktionen, Ausfällen oder Versagen realistischerweise unmittelbar mit einem Ereignis mit mehr als einem Todesopfer gerechnet werden muss (AB-EBV [1.2] Art. 8a, AB 8a.4 Ziffer 1). V16-10 // BLT_Unterkulm_SvPP_ _V1.0 5/15
6 BUe Pläne Allgemeine Unterlagen Kategorie vorhanden Dok.-Nr. nicht geprüft 3 Formale Prüfung 3.1 PGV-Dossier Sicherungsanlage Vorliegende Unterlagen Plan/Dokument Plan-Nr./ Index Datum Bemerkung Plangenehmigungsgesuch Projektleitblatt [5.1] Technischer Bericht SA [5.4] Version 2.2 Sicherheitsbericht SA [5.5] Version 2.2 Durchrutschwege - Bremswegdistanzen - Gesuche um Bewilligungen für Abweichungen von Vorschriften der EBV und der AB-EBV (Art. 5 EBV) - Übersichtsplan 1:25'000 [5.2] kein Datum Situationspläne 1:1000 [5.6.1] [5.6.2] Längenprofile (Neigungen) - Normalprofile und charakteristische Querprofile massgebende Lichtraumprofile [5.9.1] bis [5.9.8] Detailplan 1:200 [2.02] bis [2.04] Weg-Zeit-Diagramm [5.7] [5.8] bis () In [5.4], Kap bis Querprofile 1:50 [2.07] / Diagramme mit separaten Berechnungen ist vorhanden () ist nicht als eigenes Dokument vorhanden, aber durch eine andere Projektunterlage dokumentiert (siehe Bemerkung) o fehlt - nicht vorhanden, nicht notwendig X die Unterlage (bzw. Kap.) wurde nicht überprüft, da sie keine sicherheitsrelevanten Aspekte für die Sicherungsanlage besitzt oder / und für die Plangenehmigung SA nicht erforderlich ist V16-10 // BLT_Unterkulm_SvPP_ _V1.0 6/15
7 3.1.2 PGV Allgemein Streckentyp Der Projektperimeter liegt gemäss EBV [1.1] bzw. RL IOP [1.7] im nicht-interoperablen Netz. Es ist daher kein IOP-Nachweis erforderlich. Projekt-Reife Das Projekt ist gemäss RL VPVE [1.4] und RL SA [1.6] vollständig dokumentiert. Die vorgelegten Unterlagen erlauben die Sachverständigenprüfung Qualität der Berichte und Pläne Die Berichte und die Pläne wurden geprüft. Sie erfüllen die formalen Vorgaben Vollständigkeit der Informationen Im Projekt sind gemäss Technischem Bericht (TB) [5.4], Kap. 2 ausschliesslich bisher angewendete technische und betriebliche Funktionalitäten, Projektierungsmöglichkeiten, Betriebsprozesse und übliche Einsatzzwecke von Produkten vorgesehen. Die Spezifikationsreife des Projektes ist gegeben. Die Informationen sind klar strukturiert und vollständig Übereinstimmung Innerhalb der gesamten Dokumentation wurden keine Unstimmigkeiten festgestellt. 3.2 Technischer Bericht Der TB [5.4] enthält die wesentlichen Aspekte des Vorhabens und ist logisch und verständlich aufgebaut. Der Einsatz von Bauelementen, Komponenten und Systeme ist korrekt und nachvollziehbar dargestellt. Der Hersteller der Sicherungsanlagen für die Bahnübergänge ist jedoch noch nicht bekannt, weshalb bestimmte technische Angaben und Daten noch fehlen. Im TB [5.4] und im Sicherheitsbericht [5.5] ist dokumentiert, dass soweit vorhersehbar nur Komponenten mit bestehender Zulassung des BAV eingesetzt werden. Für nicht zugelassene Komponenten wird ein Sicherheitsnachweis vorgelegt oder ein Typenzulassungsverfahren durchgeführt (TB [5.4] Kap. 2.4). Die durch die Anpassungen der Sicherungsanlagen und der Fahrbahn entstandenen Änderungen im Betriebskonzept sind im TB [5.4] ausführlich und korrekt dargestellt. Ferner ist im TB [5.4] eine Kostenschätzung, getrennt nach einzelnen Projektteilen, enthalten. Der vorliegende TB bezieht sich auf die Erneuerung der Sicherungsanlagen von bestehenden Bahnübergängen und bildet damit einen Bestandteil des übergeordneten Bauprojekts der Eigentrassierung welches im Auftrag des Kantons Aargau ausgeführt wird. Aus den vorgelegten Dokumenten geht hervor, dass das Teilprojekt mit den übrigen Teilen des Projekts kompatibel ist. Im vorliegenden Projekt werden keine Abweichungen zur Eisenbahnverordnung (EBV) und ihren Ausführungsbestimmungen (AB-EBV) ausgewiesen. Bei der Prüfung wurden keine Abweichungen festgestellt. V16-10 // BLT_Unterkulm_SvPP_ _V1.0 7/15
8 3.3 Sicherheitsbericht Einstufung des Vorhabens Das vorliegende Projekt stellt keine signifikante Änderung im Sinne von EBV [1.1] Art. 8c dar, weshalb auf einen Sicherheitsbewertungsbericht verzichtet werden kann. Die Einstufung des Vorhabens in die Anwendungskategorie H1 (gemäss RL SA [1.6]) mit vollständiger Sicherheitsnachweisführung ist korrekt Definition des Systems Funktionalität, Abgrenzung und Systemarchitektur sind im TB Kap. 2 korrekt definiert Qualitätsmanagement Das QM ist im Kap. 3 vollständig beschrieben. Die an der Planung beteiligten Firmen sind ISO zertifiziert Sicherheitsmanagement Sicherheitsorganisation / Terminplan Die Sicherheitsorganisation ist für die Phase Planung vollständig beschrieben, für die Phase Realisierung soweit bekannt (Kap 4.1 und 4.2). Daraus ist ersichtlich, dass die Verantwortlichkeiten für den Umbau des Stellwerks definiert und die Kompetenzen und Unabhängigkeiten für die Phase Planung gewährleistet sind. Die Termine sind für die Phase Planung vorhanden. Für die Phase Realisierung ist auf den Terminplan des übergeordneten Projekts verwiesen (Kap. 4.3). Der Prüfauftrag an den Sachverständigen ist im Kap. 4.2 enthalten. Sicherheitsanalyse Der Gefährdungskatalog ist nachvollziehbar und plausibel. In Kap. 6 des Sicherheitsberichts werden folgende Gefährdungen behandelt und beurteilt: - ungenügende Bremswege, - unberechtigte und zu schnelle Fahrten, - technische Störungen, - Gefährdungen auf Bahnübergängen, - Gefährdungen durch elektrischen Strom, - Gefährdungen während Projektausführung. Sicherheitsverifikation Der Review der PGV-Dokumentation ist in allen Dokumenten ersichtlich Technischer Sicherheitsbericht Nachweis des korrekten Entwurfs Die Anwendung der zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Projekts gültigen Grundlagen ist im Sicherheitsbericht [5.5], Kap. 5.1 ausgewiesen. Gegenüber den hoheitlichen Vorschriften ergeben sich keine Abweichungen. Hingegen wird von der RTE abgewichen, indem im Bereich des Strassenbahnbetriebs Signale des Strassenverkehrs für Bahnübergänge (Eisenbahnbetrieb) angewendet werden. Die Begründung in Kap. 5.3 ist nachvollziehbar. Es wird plausibel dargestellt, dass im Hinblick auf die gewählte Lösung mindestens gleiche Sicherheit erreicht werden kann. Definition der Schnittstellen Für das vorliegende Projekt nicht relevant. Erfüllung der System-und Sicherheitsanforderungen Für das vorliegende Projekt nicht relevant. Einhaltung der rechtlichen Grundlagen Die Einhaltung der rechtlichen Grundlagen ist in Kap. 5.1 ausgewiesen. V16-10 // BLT_Unterkulm_SvPP_ _V1.0 8/15
9 Technische Ausrüstung / Produkt-Anwendungs-Reife Im vorliegenden Projekt sollen folgende Systeme/Teilsysteme/Einrichtungen eingesetzt werden: System / Teilsystem / Einrichtung Produktbezeichnung Art der Zulassung Leitsystem ILTIS 1) Stellwerk Do 69 2) Bedienung örtlich Bedienpult 2) Lichtsignale Typ L 2) Strassenbahnsignale 2) Zugbeeinflussung ZSL 90 2) Gleisfreimeldung noch nicht bekannt 4) Schienenkontakte noch nicht bekannt 4) BUe-Steuerung noch nicht bekannt 4) Abschalten Blinklichtsignale 4) BUe-Signale 4) BUe-Antriebe 4) Akustische Signale Elektronische Glocke 4) Energieversorgung USV 2) 1) BAV-Zulassung, Dokument [1.9], Kap ) grandfathers rights: ein betriebsbewährtes, bei der WSB seit langem eingeführtes Produkt 3) neues Produkt / spezifische Anwendung, der Sicherheitsnachweis ist noch zu erbringen 4) Produkt ist noch nicht definiert Der Sicherheitsnachweis für die noch nicht bekannten Anlagen und Komponenten ist bis spätestens drei Monate vor IBN vorzulegen: - Gleisfreimeldeeinrichtungen - Schienenkontakte - BUe-Steuerung - BUe-Signale - BUe-Antriebe - Akustische Signale Auflage 1, siehe Kap. 5.2 Sicherheitsbezogene Anwendungsbedingungen Für die Implementierung und den Betrieb der Anlagen werden die bei der WSB bereits bestehenden Anwendungsbedingungen vorausgesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass die sicherheitsrelevanten Anwendungsbedingungen der noch nicht bestimmten Systeme/Teilsysteme (siehe Tabelle oben) bei der Realisierung eingehalten werden Beziehungen zu anderen Sicherheitsnachweisen Für das vorliegende Projekt nicht relevant: Die WSB verfügt bereits über zahlreiche Sicherungsanlagen an Bahnübergängen. Damit sind die Prozesse insbesondere für den Betrieb und die Instandhaltung der Anlagen bereits vorhanden. V16-10 // BLT_Unterkulm_SvPP_ _V1.0 9/15
10 3.4 Abweichungen und Ausnahmen Abweichungen von Vorschriften (EBV, AB-EBV) Abweichung Beurteilung / Bemerkung des Sachverständigen keine Ausnahmen von RTE-Vorgaben Ausnahme Im Bereich des Strassenbahnbetriebs werden Signale für den Strassenverkehr an Bahnübergängen eingesetzt. Beurteilung / Bemerkung des Sachverständigen Die Begründung der Abweichung erscheint plausibel und weist nach, dass mit der gewählten Lösung das höchste Mass an Sicherheit, mindestens jedoch gleich viel wie gemäss Vorgabe R RTE 25931, gewährleistet werden kann Abweichungen IOP-Vorschriften Es gelten keine Anforderungen bezüglich IOP (siehe Kap ). 4 Sicherheitstechnische Prüfung 4.1 Einleitung Lichtraumprofil, Gleisgeometrie Das Querprofil weisen das Lichtraumprofil für Meterspur Typ A (AB-EBV) auf. Dies ist korrekt dokumentiert. Die Überhöhungen und Kurvenerweiterungen sind korrekt berücksichtigt. Die Querprofile für die neuen Signale an Bahnübergängen [5.9.1 bis 5.9.8] wurden überprüft und als korrekt beurteilt. Für Signale, die an Fahrleitungsmasten angebracht werden sowie einzelne Strassenbahnsignale liegen keine Querprofile vor. Die Profilfreiheit kann daher nicht vollständig überprüft werden. Der Technische Bericht ist erklärt, dass das Lichtraumprofil in Bezug auf sämtliche neu aufgestellten Signale eingehalten wird. (TB [5.4), Kap ). Im Rahmen der Realisierung muss dokumentiert bzw. nachgewiesen werden, dass alle neu aufgestellten Signale ausserhalb des Lichtraumprofils angebracht sind (vor der Inbetriebnahme, im Sicherheitsnachweis Realisierung). Auflage 2, siehe Kap Sicherheitszeichen Für das vorliegende Projekt nicht relevant Gleisabstände, diverse Abstände Die Gleisabstände sind in den Plänen [2.02 bis 2.04] und Querprofilen [5.9.1 bis 5.9.8] korrekt dargestellt und eingezeichnet Geschwindigkeiten, Tafeln Die Streckengeschwindigkeit beträgt im Bereich des für das vorliegende Projekt relevanten Streckenabschnitts 40 km/h. Es sind Tafeln zur Geschwindigkeitsreduktion vorhanden und auf den Plänen korrekt eingezeichnet. V16-10 // BLT_Unterkulm_SvPP_ _V1.0 10/15
11 4.2 Sicherungsanlage allgemein Stellwerktyp Der Hersteller der Anlagen für die Sicherung der Bahnübergänge ist noch nicht bekannt. Die Bahnübergangssteuerungen werden im Bereich des Eisenbahnbetriebs in die bestehende Stellwerkanlage bzw. in die Leittechnik ILTIS integriert (TB [5.4), Kap. 3.1, 3.2 und 3.6) Zugang zum Perron über das Gleis Für das vorliegende Projekt nicht relevant Bezeichnungen der SA-Elemente Die SA-Elemente sind im Technischen Bericht [5.4] und in den Signal- und Situationsplänen [5.6.1 und 5.6.2] korrekt bezeichnet. 4.3 Gleisfreimeldung (GFM) Allgemein Die Ausführung insbesondere die Hersteller der Einrichtungen für die Gleisfreimeldungen sind noch nicht bekannt Abschnittslängen Die Länge der geplanten Gleisabschnitte ist überall ausreichend Lage der GFM-Trennstellen Die Lage der Gleisfreimeldungen entspricht den Anforderungen Schienenkontakte Die Lage der geplanten Schienenkontakte entspricht den Anforderungen. Der Hersteller ist noch nicht bekannt. 4.4 Haupt- und Vorsignale Allgemeines Im Projektperimeter wird die Sicherungsanlage eines Bahnübergangs (BUe Pfaffenbächlein, km ) mit den Ausfahrsignalen C1 bzw. C2/3 und dem Einfahrsignal D des Bahnhofs Unterkulm Nord überwacht. Bei den übrigen Bahnübergängen werden die Sicherungsanlagen der BUe grundsätzlich durch Kontrolllichter (Eisenbahnbetrieb) und Strassenbahnsignale (Strassenbahnbetrieb) überwacht. Das Einfahrsignal D wird um 130 m im Sinne der Kilometrierung verschoben und am bestehenden Fahrleitungsmasten Nr. 45 bei km angebracht. Das zugehörige Einfahrvorsignal D* wird bei km neu aufgestellt Aufstellung Die Signale werden wo möglich an bestehende Fahrleitungsmasten angebracht. Die Aufstellung der Signale gemäss Signal- und Situationspläne [5.6.1 und 5.6.2] sowie Beschreibung im Technischen Bericht [5.4] erscheint plausibel und entspricht den Anforderungen Funktionale Anforderungen Die funktionalen Anforderungen sind im Technischen Bericht [5.4], Kap. 3 ausführlich beschrieben und erscheinen korrekt Signalisierung (Fahrbegriffe) Für das vorliegende Projekt nicht relevant. V16-10 // BLT_Unterkulm_SvPP_ _V1.0 11/15
12 4.4.5 Sichtbarkeit, Beobachtungszeit Die Aufstellung der Signale ist aus den Situationsplänen ersichtlich. Die Sichtbarkeit erscheint - soweit dies aus den Signalplänen zu beurteilen ist gegeben Durchrutschwege Für das vorliegende Projekt nicht relevant, da die WSB über die linienförmige Zugbeeinflussung vom Typ ZSL 90 einsetzt Vorsignaldistanzen, Bremswege Für die Deckung des BUe 113 Pfaffenbächlein beim km wird das D des Bahnhofs Unterkulm Nord versetzt und neu mit einem zugehörigen Einfahrvorsignal D* ausgerüstet. Die Vorsignaldistanz wurde kontrolliert und als korrekt beurteilt. 4.5 Neben-, Rangier- und Zusatzsignale Kontrolllichter Im Bereich des Eisenbahnbetriebs werden die Sicherungsanlagen folgender Bahnübergänge mit Kontrolllichtern, verbunden mit ZSL 90, überwacht: - BUe 115 am Kreisel, km (einschliesslich BUe 114 Fussgänger Schulhaus, km und BUe 115 Fussgänger Zentrumsplatz, km ), Wiederholungskontrolllicht am Ende der Haltestelle Unterkulm bei km BUe 118 Kirchenfeldstrasse, km Die Distanzen der Kontrolllichter zu den Bahnübergängen wurden kontrolliert und als korrekt befunden Strassenbahnsignale Im Bereich des Strassenbahnbetriebs werden die Sicherungsanlagen folgender Bahnübergänge mit Strassenbahnsignalen, verbunden mit ZSL 90, überwacht: - BUe 116 bei Zufahrt zur Parzelle 170/171, km (einschliesslich BUe Lindenweg, km und BUe Zufahrt Parzelle 170/171, km ) - BUe 117 bei Zufahrt zur Parzelle 173/174, km BUe 117 bei Zufahrt zur Parzelle 175/176, km Diverse Signaltafeln Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die Kontrolllichter und Strassenbahnsignale zur Deckung der BUe mit Zusatztafeln gemäss FDV, R 300.2, Zf , Abb. 262 (Merktafel für Streckengeräte der Zugbeeinflussung zur Funktionskontrolle von Bahnübergangsanlagen ohne Kontrolllicht) sowie mit Zusatztafeln, die den Bahnkilometer der jeweiligen BUe anzeigen, versehen. Obwohl die Zusatztafel gemäss FDV, insbesondere in Verbindung mit Kontrolllichtern und linienförmiger Zugbeeinflussung ZSL 90 nicht genau dem vorgesehenen Verwendungszweck entspricht, ist aus Sicht der Risiken nichts dagegen einzuwenden. 4.6 Fahrwegsicherung (Fahrstrassen, Streckenblock) Allgemeines Die Zusammenhänge der Fahrwegsicherung (Signalbegriffe, Weichenlagen, GFM, etc.) sind vollständig und gut dokumentiert. Die Abhängigkeiten sind korrekt und erlauben einen sicheren Betrieb. 4.7 Zugbeeinflussung Grundsätze Die WSB setzt auf ihren Strecken die linienförmige Zugbeeinflussung vom Typ ZSL 90 ein. Die korrekte Funktion der Sicherungsanlagen der BUe im Bereich des Eisenbahnbetriebs des vorliegenden Projekts wird mittels ZSL 90 überwacht. V16-10 // BLT_Unterkulm_SvPP_ _V1.0 12/15
13 4.8 Bahnübergänge Allgemeines, Verkehrsbewertung Die Bewertung des Bahnüberganges und die gewählte Lösung sind angemessen und der Benutzerfrequenz entsprechend sinnvoll und korrekt gewählt Funktionen, Abläufe, Zeiten Die Weg-Zeit-Diagramme [5.7 und 5.8] wurden kontrolliert. Der zeitliche Ablauf ist korrekt Bahnseitige Ausrüstung Die bahnseitige Ausrüstung ist vollständig und korrekt geplant Strassenseitige Ausrüstung Die strassenseitige Ausrüstung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Im Bereich des Strassenbahnbetriebs und auf Plätzen ist die Ausführung einer Haltelinie nicht möglich und auch nicht notwendig Verkehrsregelung Im Bereich des Strassenbahnbetriebs werden Signale für den Strassenverkehr an Bahnübergängen eingesetzt, was eine Abweichung gegenüber den geltenden R RTE darstellt. Die Begründung erscheint im Sinne der Sicherheit plausibel (vgl. Zf ) Diverses Aus Platzgründen werden können die Barrieren fünf Fällen nur auf einer Gleisseite montiert werden (Viertelschranken). Die Planung erscheint im Sinne der Sicherheit plausibel und entspricht den RTE (Zf ). 4.9 Fernsteuerung, Leitsystem, diverse Systeme Fernsteuerung Für den auf der Strecke liegenden Bahnübergang ist eine volle Integration in das Stellwerk und in das Leitsystem ILTIS geplant Automatisierung Die BUe-Anlagen werden im Normalbetrieb automatisch ein- und ausgeschaltet. Die Anlagen im Bereich des Eisenbahnbetriebs sind auf der Leittechnik ILTIS überwacht und können bei Bedarf manuell bedient werden Energieversorgung Die Energieversorgung für die Anlagen im Bereich des Eisenbahnbetriebs erfolgt über Versorgung der bestehenden Stellwerkanlage. Im Technischen Bericht [5.4] ist der Nachweis erbracht, dass die Stromversorgung ohne Anpassungen für die geplanten Anlagen ausreicht. Im Bereich des Strassenbahnbetriebs erfolgt die Energieversorgung über das Ortsnetz und wird mit unabhängigen Stromversorgungen USV ergänzt, welche bei einem Spannungsausfall einen vorübergehenden Betrieb der Anlagen sicherstellen Schnittstellen Zu den Schnittstellen liegen keine besonderen Informationen vor. V16-10 // BLT_Unterkulm_SvPP_ _V1.0 13/15
14 4.9.5 Verhalten im Störungsfall Es liegen keine Angaben über die Störungsmeldungen und das Vorgehen im Störungsfall (z.b. Notöffnen oder automatisches Notöffnen nach Zeitablauf) vor. Auflage 3, siehe Kap Benutzeroberfläche Die Bedienung der Stellwerkanlage wird über die Leittechnik ILTIS vorgenommen, welche bei der WSB seit vielen Jahren in Betrieb ist. Die Benutzeroberfläche ist betriebserprobt und wird für das vorliegende Projekt als geeignet erachtet Betriebliche Aspekte Die betrieblichen Aspekte sind im Technischen Bericht [5.4], Kap. 2.1 umfassend dargestellt und beschrieben. Das Betriebskonzept für die Bahnübergänge im Projektperimeter wird als korrekt beurteilt. V16-10 // BLT_Unterkulm_SvPP_ _V1.0 14/15
15 5 Ergebnisse der Prüfung 5.1 Bedingungen Die Sachverständigenprüfung ergab keine Bedingungen. 5.2 Auflagen Nr. Beschreibung Termin 1 Für die noch nicht bekannten Anlagen und Komponenten ist ein Sicherheitsnachweis vorzulegen: - Gleisfreimeldeeinrichtungen - Schienenkontakte - BUe-Steuerung - BUe-Signale - BUe-Antriebe Akustische Signale 2 Im Sicherheitsnachweis Realisierung muss dokumentiert bzw. nachgewiesen werden, dass alle neu aufgestellten Signale ausserhalb des Lichtraumprofils angebracht sind. 3 Es sind Angaben über die Störungsmeldungen und das Vorgehen im Störungsfall (z.b. Notöffnen oder automatisches Notöffnen nach Zeitablauf) vorzulegen. Spätestens drei Monate vor Inbetriebnahme Vor der Inbetriebnahme Vor der Inbetriebnahme 5.3 Bemerkungen / Empfehlungen Aus der Sachverständigenprüfung gehen keine Bemerkungen oder Empfehlungen hervor. 5.4 Schlussfolgerungen Das Projekt weist noch Abweichungen zu den Grundlagen gemäss Kap. 1.7 auf. Sie sind in oben stehender Tabelle aufgeführt. Mit der Erfüllung der Bedingungen und Auflagen werden die Sicherheitsanforderungen und Vorgaben für einen sicheren Betrieb gemäss den gesetzlichen Vorschriften erfüllt. V16-10 // BLT_Unterkulm_SvPP_ _V1.0 15/15
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