WSB Wynental- und Suhrentalbahn Unterkulm / Linie wt Eigentrassierung Teilprojekt Sanierung Bahnübergänge km
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1 5.5 WSB Wynental- und Suhrentalbahn Unterkulm / Linie wt Eigentrassierung Teilprojekt Sanierung Bahnübergänge km Auflageprojekt Sicherheitsbericht Version 2.2 / 03. November 2016 Aarau, Zeichnungsberechtigte Projektverantwortliche WSB Mathias Grünenfelder Direktor... Daniel Giger Leiter Infrastruktur... Projektverfasser Silvia Lehmann BÄR Bahnsicherung AG... V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 1/17
2 Impressum Auftraggeber WSB Wynental- und Suhrentalbahn AG Hintere Bahnhofstrasse 85 CH-5001 Aarau Tel Fax Auftragnehmer BÄR Bahnsicherung AG Luppmenstrasse 3 CH-8320 Fehraltorf Tel Fax Verfasser Silvia Lehmann silvia.lehmann@baer-ing.ch Verteiler BAV WSB BÄR Versionen V0.1 / Entwurf V0.6 / Vorabzug zum internen Review V1.0 / Vorabzug zur Vernehmlassung an WSB V1.0 / Vorabzug zur Vernehmlassung an WSB V2.1 / Abgabe zur SvPP V2.2 / Abgabe an WSB / Eingabe BAV Review KLE Freigegeben WSB / S. Schwaller Bezeichnung P / M:\Kunden\WSB\_Netzweit\P _5_BUe_Unterkulm_PGV\8-TechBericht+SiBe\03- Sicherheitsbericht\5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2.docx V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 2/17
3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Referenzdokumente Definition des Projekts Projekt- und Verfahrenseinzelheiten Projekt-Reife Streckentyp Spezifikationsreife des Projekts Zulassung von Systemen Anwendungskategorien Signifikante Änderung Qualitätsmanagementbericht Sicherheitsmanagementbericht Phase Planung Phase Realisierung Sicherheitsplan Nachweis des korrekten Entwurfs Angewendete Grundlagen Abweichungen von hoheitlichen Vorschriften Abweichungen von RTE-Vorgaben Abweichungen von bahninternen Vorschriften Anpassung der Vorschriften Gefährdungsbeurteilung Zusammenfassung V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 3/17
4 1 Einleitung Der vorliegende Sicherheitsbericht lehnt sich in Inhalt und Struktur an die Richtlinie Nachweisführung Sicherungsanlagen (RL SA) an und dokumentiert die Resultate der Phasen Konzept bis Planung sowie die Planung der weiteren Arbeiten bis zur Inbetriebnahme. Zentrales Element des Sicherheitsberichts ist die Gefährdungsbeurteilung, in welcher die möglichen Gefährdungen im Eisenbahnverkehr (gem. AB zu Art 39.2 Ziff. 3/3.1 AB-EBV) analysiert und die getroffenen Massnahmen zur Minderung aufgezeigt werden. Im Nachweis des korrekten Entwurfs wird die Einhaltung der geltenden Vorschriften bestätigt oder es werden Abweichungen davon aufgezeigt und begründet. 1.1 Referenzdokumente Als Grundlage für den Sicherheitsbericht dienen der Technische Bericht (Ordnungs-Nr. 5.4) sowie die Beilagen und Pläne (Ordnungs-Nr ). 1.2 Definition des Projekts Das Projektziel und die betroffenen Systeme sowie die sicherheitsrelevanten Schnittstellen sind aus dem Technischen Bericht (Ordnungs-Nr. 5.4) ersichtlich. V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 4/17
5 2 Projekt- und Verfahrenseinzelheiten 2.1 Projekt-Reife Das Konzept sieht folgendes Vorgehen für das SA-Projekt vor: Ein PGV ist notwendig und der SA-Anteil wird wie folgt eingebracht: gleichzeitig mit bzw. als Gesamtprojekt mittels Nachlieferung der SA-Dokumente als nachlaufendes SA-Teilprojekt Ein PGV ist nach Einschätzung des PL SA nicht notwendig, siehe Kap Streckentyp Der Projektperimeter liegt: im nicht-interoperablen Netz im interoperablen Hauptnetz im interoperablen Ergänzungsnetz 2.3 Spezifikationsreife des Projekts Das Projekt umfasst ausschliesslich bisher angewendete technische Funktionalitäten, Projektierungsmöglichkeiten, Betriebsprozesse und Produkteinsatzzwecke. 2.4 Zulassung von Systemen Für die Realisierung des vorliegenden Projekts werden, soweit zum heutigen Zeitpunkt voraussehbar, nur Produkte (d.h. Systeme, Schnittstellen und Funktionalitäten) eingesetzt, die über eine Zulassung in der Schweiz verfügen oder Produkte die langjährig bei der WSB eingeführt sind. Für allfällig nicht zugelassene oder nicht langjährige Produkte wird im SiNa oder in einem Typenzulassungsverfahren der Nachweis erbracht, dass stellwerktechnische Massnahmen für eine sichere Anwendung ergriffen werden. V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 5/17
6 2.5 Anwendungskategorien Die Anwendungskategorie wird folgendermassen zugeteilt (RL-SA, Kap 8.2): Art des Vorhabens Sicherheitsrelevanz Keine Gering Hoch 1 Neubau, grosse Änderung K1 G1 H1 2 Änderung mit Einfluss K2 G2 H2 3 Änderung ohne Einfluss K3 G3 H3 Dies ergibt folgende PGV-Relevanz: Das Projekt ist PGV-pflichtig, mit vollständiger Nachweisführung. Das Projekt ist PGV-pflichtig, mit reduzierterer Nachweisführung: Ein PGV ist nach Einschätzung des Projektvorhabens aus SA-Sicht nicht notwendig. Es erfolgt eine bahninterne Nachweisführung. Ein PGV ist ausschliesslich aufgrund der Tangierung von Rechten Dritter notwendig. Begründung Das Projekt ist mit dem Neubau mehrerer Sicherungsanlagen sowie der umfangreichen Sanierung verschiedener bestehender Sicherungsanlagen verbunden. Die Anpassungen des vorliegenden Projektes werden daher in die Kategorie H1 eingestuft. 2.6 Signifikante Änderung Das Projekt enthält keine signifikanten Änderungen oder innovative Anteile und ist nicht von besonderer Komplexität. Ein Risikobewertungsbericht entfällt somit. V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 6/17
7 3 Qualitätsmanagementbericht Alle an der Planung der Realisierung der Sicherungsanlage beteiligten Firmen besitzen eine der folgenden Arten, ihre QM-Massnahmen zu beschreiben: Firma (1) (2) (3) gültig bis Bemerkungen AAR bus+bahn / WSB ISO 9001:2015 (SQS) BÄR Bahnsicherung AG Juni 2018 ISO 9001:2008 (SQS) (1) die Firma besitzt ein QM-Zertifikat (2) die Firma besitzt eine gleichwertige Beschreibung ihrer Qualitätssicherung (3) die QM-Anforderungen wurden über vertragliche Bestimmungen definiert Das Qualitätsmanagement von beteiligten Firmen, die zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind, wird im Sicherheitsnachweis der Phase Realisierung dokumentiert. V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 7/17
8 4 Sicherheitsmanagementbericht 4.1 Phase Planung Sicherheitsorganisation Die Verantwortung für die Belange der Sicherungsanlage in der Planungsphase wird von folgenden Fachleuten federführend wahrgenommen: Teilgebiet verantwortlich Projektverantwortung Projektgesamtverantwortung Alex Joss Kantonales Tiefbauamt Aargau Teilprojekt Sicherungsanlagen Severin Schwaller Wynental- und Suhrentalbahn AG Projektverfasser: Tiefbau-Planer Tiefbauamt Kanton Aargau, Aarau Wilhelm + Wahlen Bauingenieur AG, Aarau Sicherungsanlagen, Leittechnik, Fernsteuerung BÄR Bahnsicherung AG, Fehraltorf Silvia Lehmann Sachverständiger BÄR Bahnsicherung AG, Fehraltorf Jürg Suter V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 8/17
9 4.2 Phase Realisierung Sicherheitsorganisation In der Phase Realisierung sind aus heutiger Sicht pro Teilphase und Fachgebiet folgende Personen verantwortlich: Teilgebiet Projektleitung AAR bus+bahn Projektgesamtverantwortung Fachbauleitung Bahnübergänge Projektierung / Erstellung der Anlage Leittechnik, Fernsteuerung Bahnübergänge Neubau bestehende Bahnübergänge einbinden Werkprüfung Leittechnik, Fernsteuerung Bahnübergänge Neubau bestehende Bahnübergänge einbinden Sicherheitsnachweis Realisierung Leittechnik, Fernsteuerung Bahnübergänge Neubau bestehende Bahnübergänge einbinden SV-Prüfbericht Phase Realisierung verantwortlich Severin Schwaller offen, wird BAV nachgereicht offen, wird BAV nachgereicht offen, wird BAV nachgereicht offen, wird BAV nachgereicht V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 9/17
10 Prüfauftrag an den Sachverständigen für die Phase Realisierung Der Sachverständigenprüfbericht Realisierung ( Sicherheitsgutachten ) wird gemäss Kapitel RL SA und der Richtlinie Unabhängige Prüfstellen Eisenbahnen des BAV (RL UP-EB) erstellt und hat folgende Aufgaben zu erfüllen: Theoretische Prüfung / Begutachtung der Unterlagen: - Prüfung ob die Dokumentation vollständig und nachgeführt ist; - Kontrolle ob alle BAV-Auflagen der Plangenehmigungsverfügung umgesetzt sind; - Stichprobe ob Werkprüfprotokolle vorliegen. Praktische Prüfung / Begutachtung der Anlage: - Prüfung (anhand dem Gutachter vorliegenden Vorgaben) ob sicherheitsrelevanten Anforderungen der Phasen 1-5 umgesetzt sind; - Kontrolle der Unterlagen auf Übereinstimmung mit der realisierten Anlage; - Kontrolle der eingesetzten Systeme und Komponenten auf eine BAV-Zulassung bzw. auf Vorliegen der notwendigen SiNa; - stichprobenartige Prüfung der Funktionen und Ausfallauswirkungen. Dokumentation der Prüfarbeiten: - genaue Referenzierung aller geprüften Dokumente (mit Version/Datum); - Angabe in welcher Detaillierung die Prüfung erfolgte; - Festhalten aller Mängel und Pendenzen; mit der Bahn zusammen Freigabe zur Betriebsaufnahme ausstellen (sofern das BAV keine Betriebsbewilligung angeordnet hat). V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 10/17
11 4.3 Sicherheitsplan Folgende sicherheitsrelevanten Meilensteine sind aus heutiger Sicht vorgesehen: Zeitpunkt Meilenstein Tätigkeit momentan geplantes Datum T1 PGV-Eingabe PGV-Unterlagen sind erstellt Mai 2016 Freigabe / Genehmigung durch die Bahn Juni 2016 PGV-Unterlagen durch einen SV geprüft Juli 2016 Stellungnahme der Bahn erfolgt August 2016 T2 PGV-Verfügung PGV-Verfügung des BAV liegt "im Normalfall" vor Beginn der Montagearbeiten T2.1 Realisierung Validierung/Werkprüfung aller Systeme ist abgeschlossen Sicherheitsnachweis Gesamtsystem T3 Inbetriebnahme SV-Prüfung durch unabhängigen SV projektbezogene Weisungen/Schulung Betriebsaufnahme T3.1 Abschluss Abgabe der finalen Nachweisdokumente an das BAV August 2017 gemäss Terminplan übergeordnetes Projekt V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 11/17
12 5 Nachweis des korrekten Entwurfs 5.1 Angewendete Grundlagen Es wurden die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Projekts gültigen Grundlagen angewendet. 5.2 Abweichungen von hoheitlichen Vorschriften Für das vorliegende Projekt ergeben sich keine Abweichungen von den hoheitlichen Vorschriften. 5.3 Abweichungen von RTE-Vorgaben Die WSB bewilligt intern folgende Abweichungen zu den RTE: Nr. Beschreibung 01 Vorgabe von der abgewichen werden soll In Unterkulm verkehren die Züge künftig von km bis km im Strassenbahnbetrieb. Bahnübergänge im Strassenbahnbetrieb sind gemäss R RTE mit dem Signal Strassenbahn (SSV 1.18) zu versehen. Zusätzlich sind die Bahnübergänge bei nicht schwachem Strassenverkehr mit Lichtsignalanlagen auszurüsten. Eine Kombination von Blinklichtsignalanlagen mit dem Signal Strassenbahn wird hiermit ausgeschlossen. Begründung Im Rahmen des vorliegenden Projekts werden mehrere Bahnübergänge in Unterkulm saniert. Ein Teil dieser Bahnübergänge ist bisher mit Blinklichtsignalanlagen ausgestattet. In Abweichung zu der R RTE ist ein Ersatz der bestehenden Blinklichtsignalanlagen in Unterkulm durch die Tafel Strassenbahn nicht sinnvoll. Dies würde zu einer Verschlechterung der Sicherheit führen. Vielmehr bietet eine Signalisierung des Strassenbahnbereiches mit Eisenbahnsignalen mindestens die gleiche Sicherheit wie eine Signalisierung mit der Tafel Strassenbahn. Zur weiteren Information Die WSB hat am ein schriftliches Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung beim BAV eingereicht. Das BAV hat am dieses Gesuch als gegenstandslos abgeschrieben, da der Sachverhalt nicht als eine Ausnahme von Art. 5 Abs. 2 EBV bewertet wird. 5.4 Abweichungen von bahninternen Vorschriften Es wird nicht von bahninternen Vorschriften abgewichen. V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 12/17
13 5.5 Anpassung der Vorschriften Es ist keine Anpassung von Dienstvorschriften notwendig. Die historischen Fahrzeuge der WSB mit der Bremsreihe 70 fahren bisher mit einer maximalen Geschwindigkeit von 40 km/h im Bereich Unterkulm Nord - Unterkulm. Zur Reduktion der Distanzen zwischen den Bahnübergängen und den Deckungselementen, wird die Geschwindigkeit zwischen Unterkulm Nord (km ) und Unterkulm (km ) auf eine Geschwindigkeit von 35 km/h reduziert. Dies erfordert eine Anpassung der Streckentabellen der WSB für die Bremsreihe 70. V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 13/17
14 6 Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungen durch Fahrten gegen Weichen in falscher Stellung, Flankenfahrten, Fahrten gegen stehende Schienenfahrzeuge, ungenügende Durchrutschwege, Folge- und Gegenfahrten wurden betrachtet. Da sie aber für das vorliegende Projekt keine Bedeutung haben, wird an dieser Stelle nicht näher auf sie eingegangen. Ungenügende Bremswege Mögliche Gefärdungen Massnahmen Kollisionen mit Personen oder Strassenfahrzeugen auf Bahnübergängen. Einhaltung der Bremswegdistanzen Beurteilung Die Bremswegdistanzen der Kontrolllichter zum jeweiligen Bahnübergang entsprechen den Vorschriften: Berechnungstabelle AB 49.3a Blatt Nr. 8 (Mani) AB-EBV Bei Deckung mittels Kontrolllicht liegt der Einsatzpunkt der Zwangsbremsung in Bremswegdistanz zum Bahnübergang und wird vom Zugbeeinflussungssystem ZSL 90 überwacht. Der Einsatzpunkt der Zwangsbremsung liegt in Bremswegdistanz zum Hauptsignal D das vor dem Bahnübergang liegt und wird wie bis anhin vom Zugbeeinflussungssystem ZSL 90 überwacht. Unberechtigte / zu schnelle Fahrten Mögliche Gefahrenquellen Massnahmen Beurteilung Eine zu schnelle Fahrt im Annäherungsbereich des Bahnübergangs verkürzt die Sicherheitszeit entsprechend der Geschwindigkeitsübertretung. Das Streckennetz der WSB ist mit dem Zugbeeinflussungssystem ZSL 90 ausgerüstet. Durch die Ausrüstung mit ZSL 90 ist die Gefährdung von unberechtigten oder zu schnellen Fahrten bei Fahrzeugen mit der entsprechenden funktionstüchtigen Ausrüstung sehr gering. Lokführer welche mit Fahrzeugen mit defekter ZSL 90 Ausrüstung verkehren halten sich an die Vorgaben im R Ziffer 10.3 AB- FDV der WSB. Lokführer welche mit Fahrzeugen mit Bremsreihe 70 % verkehren halten sich an die Vorgaben (Reduktion der v max ) im R Ziffer AB-FDV der WSB. V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 14/17
15 Technische Störungen Mögliche Gefahrenquellen Massnahmen Beurteilung Ausfälle und Fehlfunktionen. Die Sicherungsanlage wird nach Prinzipschaltungen realisiert und geprüft und weist eine Typenzulassung auf. Die Anlagen entsprechend den hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit von Stellwerken. Ausfälle an den technischen Einrichtungen wirken sich behindernd aus auf die Bahn, ohne dass dadurch Sicherheitsrisiken entstehen. Gefährdungen auf Bahnübergängen Mögliche Gefahrenquellen Massnahmen Beurteilung Mögliche Gefahrenquellen Massnahmen Beurteilung Missachten der ordnungsgemäss funktionierenden Anlagen. Jeder Verkehrsteilnehmer muss von Gesetzes wegen bei der Annäherung an einen Bahnübergang und bei dessen Überquerung besondere Vorsicht walten lassen. Er hält sich an Vorschriften und das Strassenverkehrsgesetz. Das Missachten der ordnungsgemäss funktionierenden Anlage ist möglich. Dieses als vorsätzlich oder grobfahrlässig zu bewertende Verhalten zu verhindern ist aber nicht der Zweck dieser Einrichtung. Stehenbleiben eines defekten Strassenfahrzeuges auf dem Bahnübergang. Grundsätzlich ist es Fahrzeugführern nicht gestattet, sich auf einen Bahnübergang zu begeben, ohne sich vergewissert zu haben, dass sie ihr Fahrzeug dort nicht anhalten müssen. Beim Bahnübergang Kirchenfeldstrasse entgegnet man dieser Gefahr durch den Einbau einer Raumüberwachung. Dem Fahrzeuglenker bleibt bei einem Defekt genügend Zeit um das Fahrzeug zu verlassen, bis das Schienenfahrzeug auf dem Bahnübergang eintrifft. Die Räumung der Fahrzeugübergänge (Ausnahme Bahnübergang Kirchenfeldstrasse) ist gemäss Betrachtung nach R RTE Ziff nicht erschwert. Gefährdungen durch elektrischen Strom Mögliche Gefahrenquellen Massnahmen Beurteilung Beim Aufbau und während des Betriebs der Sicherungsanlage kann es zu Verletzungen der beteiligten Personen durch elektrischen Strom kommen. Die Elemente der Sicherungsanlage werden gemäss der D RTE Rückleitungs- und Erdungshandbuch geerdet. Die Gefährdung von beteiligtem Personal sowie nicht autorisierten Personen ist bei Einhaltung der erwähnten Massnahmen auf ein vertretbares Minimum reduziert. V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 15/17
16 Gefährdungen während der Projektausführung Mögliche Gefahrenquellen Massnahmen Mitarbeitende, die mit dem Bau der neuen Sicherungsanlagebeauftragt sind, werden von Zug- oder Rangierbewegungen erfasst. Es werden nicht geprüfte Teile der Sicherungsanlage absichtlich oder versehentlich in Betrieb genommen. Es werden Firmen beauftragt, die Mitarbeitende einsetzen, welche mit den Gefahren der Eisenbahn vertraut sind. Entsprechend werden die Massnahmen gemäss R RTE eingehalten. Zudem werden die Arbeiten an in Betrieb stehenden Anlagengemäss bahninternem Sicherheitsdispositiv bzw. Eingriffmanagement durchgeführt. Die Werkprüfung sowie die Durchführung der Umschaltarbeiten und Inbetriebnahme, die Abnahme der Anlage und das Erstellen des SiGut erfolgen nach vorgegebenem Prozess. Beurteilung Die Wahrscheinlichkeit von Gefährdungen während der Projektausführung ist gering. V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 16/17
17 7 Zusammenfassung Durch das vorliegende Projekt werden die massgebenden gesetzlichen Grundlagen, das Regelwerk Technik Eisenbahn (RTE) sowie die bahninternen Richtlinien bis auf die deklarierten Ausnahmen und Abweichungen eingehalten. Der Projekverfasser bewertet das technische, betriebliche und terminliche Risiko für die folgenden Bahnübergänge als gering: Bahnübergang 113 Fussgänger K242 Pfaffenbächlein, km Bahnübergänge bei der Zufahrt zur Parzelle 170/171, km Bahnübergang 117 Zufahrt Parz. 173/174, km Bahnübergang 117 Kirchenfeldstrasse Zufahrt Parz. 175/176, km Bahnübergang 118 Kirchenfeldstrasse, km Für die bekannten Risiken wurden entsprechende Massnahmen zur Risikominimierung ergriffen. Die Sicherungsanlagen an dem neuen Kreisel werden gemäss dem Wunsch der beteiligten Parteien, Kanton, Gemeinde und Bahn geplant. Durch die beschriebene Lösung kann der Bahnübergang Böhlerstrasse nicht vollständig gesichert werden. Ausserdem trägt die Positionierung eines Schlagbaumes in der Mitte des Kreisels nicht zu einer Entlastung der Verkehrssituation in Unterkulm bei. Allerdings kann durch die neue Lösung das Risiko von Unfällen im Vergleich zur Ist-Situation deutlich verringert werden. Das verbleibende Risiko bewertet der Projektverfasser daher als akzeptabel. Insgesamt gesehen ermöglichen die geplanten Anlagen einen sichereren Bahnbetrieb als bisher und es ergibt sich gegenüber dem heutigen Zustand eine klare Verbesserung der Sicherheit. Die geplanten Anlagen ermöglichen einen Bahnbetrieb, der zu den gesetzlichen Grundlagen, insbesondere den AB-EBV konform ist. Eine Plangenehmigung kann aus Sicht des Projektverfassers erteilt werden. V16-05 // 5.5_WSB_Unterkulm_Sicherheitsbericht_V2.2_ohne_Unterschrift.docx 17/17
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