Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht

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1 Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Exekutionsrecht SS 2015 Mag. Antonia Cermak

2 Erkenntnis- und Exekutionsverfahren Erkenntnisverfahren Klärung der streitigen Rechtslage Schaffung eines Exekutionstitels Erfüllung? Exekutionsverfahren Verwirklichung der Gläubigerrechte durch staatlichen Zwang Urteil = Exekutionstitel? 2

3 Rechtsverwirklichungsverfahren Exekutionsrecht Insolvenzrecht Einzelvollstreckung Gesamtvollstreckung Prioritätsprinzip Gleichbehandlungsprinzip 3

4 Rechtsquellen EO, EGEO Subsidiär: ZPO ( 78 EO) Weiters: JN, LiegenschaftsbewertungsG, RpflG, ua. International: Europäische Verordnungen sonstige Vollstreckungsabkommen New Yorker Übereinkommen 1958 Außerstreitverfahren? ( 80 AußStG): nicht aber etwa Besuchsregelungen ( 110 AußStG) 4

5 Schuldnerschutz Nicht in weiterem Umfang als zur Verwirklichung des vollstreckbaren Anspruchs notwendig ( 27 Abs 1, 41 Abs 1 EO) Kostendeckungsprinzip ( 39 Abs 1 Z 8 EO) Einschränkung der Pfändung auf Sache an der Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht besteht ( 263 EO) Verschleuderungsgrenze ( 151, 277 EO) Unpfändbarkeit bestimmter beweglicher körperlicher Sachen ( 250 f EO) Existenzminimum ( 290 ff EO) Gradus executionis? (zb 201, 203 EO) Innehaltung bei der Fahrnisexekution ( 264b EO) Zahlungsvereinbarungen ( 45a EO) Längere Räumungsfristen ( 34, 35 MRG) Verlangsamung des Verfahrens ( 169 Abs 2, 273 Abs 1 EO) Naturkatastrophen ( 200b, 282a EO) 5

6 Ablauf des Verfahrens Exekutionstitel Vollstreckbarkeitsbestätigung ( Annexverfahren ) I. Bewilligungsverfahren (vorher evtl: Vollstreckbarerklärung) Exekutionsantrag Bewilligung mit Beschluss II. Vollzugsverfahren Beendigung (= Befriedigung) / Einstellung 6

7 Der Exekutionstitel 7

8 Exekutionstitel Exekutionstitel ( 1 Z.. EO) Gerichtliche (Z 1-9) v.a. (Leistungs-)Urteil, Beschluss, Zahlungsbefehl EO-Nov 2014: Z 8 strafgerichtliche Entscheidungen über vermögensrechtliche Anordnungen Verwaltungsbehördliche (Z 10-15) v.a. Rückstandsausweise für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge Nichtbehördliche (Z 16, 17) Schiedsspruch, vollstreckbare Notariatsakte Ausländische Exekutionstitel ( 2 Abs 2 EO) (Vollstreckbarerklärung?) 8

9 Zahlungsbefehl ( 1 Z 3 EO) Betreibender Gläubiger Verpflichteter Geldforderung 9

10 Exekutionstitel Bestätigung der Vollstreckbarkeit Vollstreckbarkeitsklausel Stampiglie (blau) Abs 2 Geo amtliche Beurkundung (=deklarativ), dass der Exekutionstitel formell vollstreckbar ist Erteilung ohne Anhörung des Verpflichteten durch Titelgericht (Beschluss) / Titelbehörde ( Bescheid) 10

11 Exekutionstitel Vollstreckbarkeitsbestätigung Formelle Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen (auf die Vollstreckbarkeitsbestätigung bezogen: prüft das TitelG) Ablauf der suspensiv wirkenden Rechtsmittelfristen: Eintritt der formellen Rechtskraft Ablauf der Leistungsfrist ordnungsgemäße Zustellung der Entscheidung (Fristenlauf!) vs. Materielle Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen (auf die Exekutionsbewilligung bezogen: prüft das ExeG) Fälligkeit; Eintritt der Bedingung Nicht durch Zeitablauf außer Kraft getreten (Bestandsstreitigkeiten) (RM: Antrag auf) Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung - 7 Abs 3,4 EO Vollstreckbarkeitsbestätigung nicht mit Rekurs anfechtbar (RS ) Gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung von Titelgericht / Titelbehörde selbst (andere Gerichte gebunden) 11

12 Beispiel Antonia ist auf (einem ausgedehnten) Urlaub in Portugal. In der Zwischenzeit bringt die Zalando Austria SE Mahnklage gegen sie ein. In Ihrer Abwesenheit wird Antonia ein bedingter Zahlungsbefehl durch Hinterlegung zugestellt. Einige Wochen nach Ablauf der Hinterlegungsfrist kehrt sie in ihre Wohnung zurück und findet eine Exekutionsbewilligung in ihrem Briefkasten. ZB wurde nicht wirksam zugestellt. ZB daher nicht rechtswirksam und vollstreckbar geworden. Vollstreckbarkeitsbestätigung daher zu Unrecht erteilt. A bringt daher einen Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung beim TitelG ein. Zugleich: Antrag auf Aufschiebung der Exekution ( 42 Abs 2), dann (Antrag auf) Einstellung ( 39 Abs 1 Z 9). 12

13 Exekutionstitel Fälle der Titelergänzung Ergänzung des Titels (im Prozessweg - 10 EO), bei mangelnder subjektiver oder objektiver Bestimmtheit des Titels. Unbestimmter Titel: erfüllt nicht die Voraussetzungen des 7 Abs 1 EO Leistungsfrist / Fälligkeitstag: nicht kalendermäßig bestimmt, (Nicht)Eintritt einer Bedingung - 7 Abs 2 EO Wertsicherungsklausel - 8 Abs 2 EO Rechtsnachfolge - 9 EO 13

14 Exekutionstitel Titelergänzung Einfache Titelergänzung: Nachweis durch Urkunde öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde ( 7 Abs 2 EO, 9 EO) (zb Einantwortungsurkunde) unbedenkliche Urkunde ( 8 Abs 2 EO) Titelergänzungsklage (Purifikationsklage) ( 10 EO) prozessuale Feststellungsklage (ha) Es stehe dem Kläger der Anspruch seines Vormannes aus einem von diesem gegenüber dem Beklagten erwirkten Exekutionstitel zu. oder Der Anspruch des Klägers aus dem Urteil (Vergleich) vom [Datum] ist [zugunsten des Klägers] vollstreckbar. Rechtsgestaltungsklage (aa) ergänzende Leistungsklage (Rechberger/Oberhammer) Rechtsnachfolge nach Exekutionsbewilligung? 14

15 Vollstreckung ausländischer Titel 15

16 Ausländische Exekutionstitel Ausländische Exekutionstitel Außerhalb des Europäischen Justizraums und LGVÜ, EuGVVO Alt: Vollstreckbarerklärungsverfahren EuGVVO Neu: automatische Anerkennung Europäischer Vollstreckungstitel EuVTVO europäisierter VT EuUnterhaltsVO Haager Protokoll Unterhaltspflichten EuBagatellVO formularmäßige Bestätigung EuMahnVO genuiner EuVT 16

17 Ausländische Exekutionstitel Vollstreckbarerklärung Problem: Nach Vollstreckbarerklärung: ausländischer Titel löst keine inländischen Vollstreckungswirkungen aus ( 79 Abs 1 EO) Behandlung wie ein inländischer Titel ( 84b EO) Der [Exekutionstitel] wird für Österreich für vollstreckbar erklärt. Grundvoraussetzungen ( 79 Abs 2 EO): 1. Vollstreckbarkeit im Erststaat 2. Gegenseitigkeit multilaterale Verträge (z.b. New Yorker Übereinkommen; LGVÜ) bilaterale Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge (zb Liechtenstein,Tunesien) Gegenseitigkeitsverordnung nach Auslandsunterhaltsgesetz 17

18 Ausländische Exekutionstitel Weitere Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen Bilaterale Staatsverträge 3. Kein Widerspruch zur öffentlichen Ordnung 4. Wahrung des rechtlichen Gehörs 5. Keine (frühere) Entscheidung in derselben Sache 6. Internationale Zuständigkeit des Erststaats: zumeist Gerichtsstandskataloge sonst Haager Jurisdiktionsformel EO 3. Kein Widerspruch gegen ordre public ( 81 Z 2 EO) 4. Wahrung des rechtlichen Gehörs ( 80 Z 2, 81 Z 1 EO) 5. Internationale Zuständigkeit des Erststaats: Österreichische Jurisdiktionsformel ( 80 Z 1 EO) 18

19 Ausländische Exekutionstitel Vollstreckbarerklärungsverfahren Antrag auf Vollstreckbarerklärung (kann mit Antrag auf Exekutionsbewilligung verbunden werden - 84a Abs 1 EO) Zuständigkeit: im Vollstreckungsstaat ( 82 EO) (Wohn)Sitz des Verpflichteten oder Exekutionsgericht Keine mündliche Verhandlung ( 83 EO) Rekurs ( 84 EO bis RK) 1 oder 2 (Wohnsitz Antragsgegner im Ausland) Monate neue Tatsachen (kein Neuerungsverbot) Eventualmaxime Revisionsrekurs auch bei bestätigender Entscheidung Innehaltung (von Amts wegen) mit Verwertung bis Rechtskraft der Vollstreckbarerklärung (bloße Pfändung aber etwa zulässig) ( 84a Abs 2 EO) Antrag auf Aufhebung/Abänderung der Vollstreckbarerklärung ( 84c EO ab RK) (+ Antrag auf Einstellung/Einschränkung der Exekution) 19

20 Europäische Exekutionstitel EuGVVO alt Vollstreckbarerklärung ohne inhaltliche Prüfung Bescheinigung der Vollstreckbarkeit vorlegen (auch nach EuGVVO neu) Nachträgliche Prüfung der Anerkennungsversagungsgründe über Rekurs gegen Beschluss auf Vollstreckbarerklärung Vollstreckbarerklärungsverfahren in jedem Vollstreckungsstaat erforderlich 20

21 Europäische Exekutionstitel EuGVVO neu (VO 1215/2012, seit ) Abschaffung des Exequaturverfahrens! - Vollstreckbar ohne Vollstreckbarerklärung - Abstellung auf Verfahrenseinleitung Verfahrensablauf Antrag: Verfahren nach EO Verwendung von Formblättern Vorlage einer Ausfertigung der Entscheidung (Art 42 EuGVVO) Bescheinigung, dass die E vollstreckbar ist (Art 53 EuGVVO) Übersetzung auf Verlangen des Gerichts (Art 43 Abs 3 EuGVVO) Grundsätzlich nur der Bescheinigung Sonst mur wenn Verfahren nicht fortgesetzt werden kann 21

22 Europäische Exekutionstitel EuGVVO neu Bewilligung: Keine Nachprüfung in der Sache (Art 52 EuGVVO) Richter/Rechtspflegerkompetenz? Vollzug: Zustellung von Exekutionsbewilligung und der Bescheinigung nach Art 53 vor der ersten Vollstreckungsmaßnahme Zustellung der Entscheidung Grundsätzlich keine Übersetzung, tlws auf Verlangen des Verpflichteten (Art 43 Abs 2 EuGVVO) Info: Frauenberger-Pfeiler, EuGVVO 2.0 in Kraft Änderungen im Titelverfahren, JAP 2014/2015/18; Plavec, Die Abschaffung des Exequaturverfahrens durch die Neufassung der EuGVVO, ecolex 2015, 9. 22

23 Europäische Exekutionstitel EuGVVO neu Geltendmachung von Anerkennungsversagungsgründen? bisher im Rahmen des Vollstreckbarerklärungsverfahrens keine Frist; nicht vor der Exekutionsbewilligung Wie? Einstellungsantrag / Impugnationsklage / Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeit / Verfahren sui generis Anerkennungsversagungsgründe (Art 34/35 EuGVVO alt, Art 45 EuGVVO) offensichtlicher Verstoß gegen die öffentliche Ordnung Verstoß gegen rechtliches Gehör Unvereinbarkeit mit einer früheren Entscheidung in einem anderen MS oder in einem Drittstaat, dessen E die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt Unvereinbarkeit mit einer (auch später) ergangenen Entscheidung im Vollstreckungsstaat ausnahmsweise Mangel der internationalen Zuständigkeit (ausschließl Zuständigkeit, Schutzgerichtsstände neu: auch wenn Beklagter Arbeitnehmer!) 23

24 Europäische Exekutionstitel EuGVVO neu Geltendmachung von Anerkennungsversagungsgründen Konsequenzen: Einschränkung der Exekution auf Sicherungsmaßnahmen Auferlegung einer Sicherheitsleistung gänzliche oder teilweise Aussetzung des Exekutionsverfahrens unverzügliche Entscheidung des Exekutionsgerichtes über den Antrag auf Versagung der Vollstreckung (Art 48 EuGVVO) Rechtsmittelmöglichkeit beider Parteien nach Art 49 EuGVVO EuGVVO ivm nationalen Bestimmungen (in Ö: Rekurs) Sonderregelungen: Vollstreckung von Maßnahmen, die einem Mitgliedstaat unbekannt sind (Art 54 EuGVVO) Einstweilige Verfügungen (Art 42 Abs 2 EuGVVO) -auch ex parte Maßnahmen erst nach Zustellung vollstreckbar -Exekutionsbewilligung erforderlich 24

25 Europäische Exekutionstitel EuGVVO Erststaat Zweitstaat (alte RL) Zweitstaat (neue RL) Entscheidung / öffentliche Urkunde / gerichtlicher Vergleich Vollstreckbarerklärung (Beschluss) Bescheinigung vorlegen Keine inhaltliche Prüfung Rekurs gegen Beschluss Keine Vollstreckbarerklärung Bescheinigung vorlegen Wie inländischer Titel Antrag des Schuldners auf Versagung der Vollstreckung Bescheinigung (Anhang) Anerkennungsversagungsgründe (Verstoß gegen ordre public oder rechtliches Gehör; Rechtskraft einer (früheren) Entscheidung; ausnahmsweise Mangel der Zuständigkeit) Rechtsbehelf Aussetzung des Verfahrens 25

26 Europäische Exekutionstitel Europäische Vollstreckungstitel (Überblick) Art Europäischer Vollstreckungstitel Europäischer Zahlungsbefehl Europäisches Bagatellurteil Entscheidung in Unterhaltssachen vollstreckbar in allen Mitgliedstaaten keine Vollstreckbarerklärung erforderlich wie inländischer Exekutionstitel zu behandeln kein Exequatur: 19 MahnVO; 20 BagatellVO; 5 EuVTVO17 EuUVO; wie inländ Titel: 21 MahnVO; 21 BagatellVO; 20 EuVTVO ausnahmsweise Verweigerung: 21 EuVTVO; 22 MahnVO; 22 BagatellVO; 21 EuUVO ausnahmsweise Verweigerung der Vollstreckung Überprüfung im Erststaat möglich (im Zweitstaat: Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung) Überprüfung im Erststaat: 19 EuUVO; 20 MahnVO; 17 BagatellVO; 6/2 EuVTVO Aussetzung / Beschränkung: 23 EuVTVO; 23 MahnVO; 23 BagatellVO 26

27 Europäische Exekutionstitel EuMahnVO Erststaat Zweitstaat 12 Europäischer Zahlungsbefehl Keine Vollstreckbarerklärung Wie inländischer Titel Einspruch Vollstreckbarerklärung Verweigerung der Vollstreckung (mit früherer Entscheidung unvereinbar; Betrag schon entrichtet; ordre public) Überprüfung in Ausnahmefällen (nach Ablauf der Einspruchsfrist) Ohne Verschulden Frist versäumt Zustellmängel Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung 23 Offensichtlich zu Unrecht erlassen ( bei Erfolg: Nichtigerklärung) 27

28 Europäische Exekutionstitel Vollstreckbarerklärung des Europäischen Zahlungsbefehls 28

29 Europäische Exekutionstitel EuBagatellVO Erststaat Zweitstaat 7 Europäisches Bagatellurteil Keine Vollstreckbarerklärung wie inländischer Titel (+ Bestätigung) 20/ /2 Bestätigung als Bagatellurteil Ablehnung der Vollstreckung (mit früherer Entscheidung unvereinbar, ordre public) 22 Mindeststandards für Überprüfung 18 Zustellung Höhere Gewalt Anfechtung des Titels nach nationalen Vorschriften (falls ErstG Österreich: zb Bagatellberufung; Wiedereinsetzung) Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung ( bei Erfolg: Nichtigerklärung) 29

30 Europäische Exekutionstitel Bestätigung als Bagatellurteil 30

31 Europäische Exekutionstitel EuVTVO - Allgemein Art EuVTVO Unbestrittene vollstreckbare Titel über Geldforderungen (Anerkenntnisurteil & Vergleich aber auch Zahlungsbefehl & Versäumungsurteil) 3 Bestätigung als EuVT im Ursprungsmitgliedstaat einmalige Bestätigung für Exekution in allen Mitgliedstaaten keine Vollstreckbarerklärung im Vollstreckungsstaat Mindeststandards: geprüft im Ursprungsstaat (Zustellung; ausreichend Informationen; etc) ff Eingeschränkte Rechtsbehelfe Berichtigung, Widerruf Rechtsmittel gg Entscheidung + Antrag auf Aussetzung

32 Europäische Exekutionstitel EuVTVO Erststaat Zweitstaat 3 Unbestrittene vollstreckbare Titel über Geldforderungen Keine Vollstreckbarerklärung Wie inländischer Titel Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel Verweigerung der Vollstreckung (mit früherer Entscheidung unvereinbar, ordre public) Berichtigung, Widerruf 6/2 Anfechtung des Titels nach nationalen Vorschriften Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung 23 (Bestätigung der Nichtvollstreckbarkeit) 32

33 Europäische Exekutionstitel Bestätigung als EuVT (gerichtlicher Vergleich) 33

34 Das Bewilligungsverfahren 34

35 Bewilligungsverfahren Exekutionsantrag Dispositionsmaxime Formblatt / formatierter Schriftsatz ( 1 f ADV-FormVO) (oder mündlich zu Protokoll) Inhalt ( 54 EO): nur positive Vollstreckungsvoraussetzungen! Notwendiger Inhalt: entspricht Inhalt der späteren EB ( 63 Z 1 5 EO) Parteienbezeichnung Anspruch (SV) und Exekutionstitel Bezeichnung der anzuwendenden Exekutionsmittel; Exekutionsobjekt (Ort) Ratsamer Inhalt: Intervention? ggf Beilagen (außer im vereinfachten Bewilligungsverfahren) Formmängel als auch Inhaltsmängel: Verbesserungsverfahren 35

36 1. Exekutionstyp, Exekutionsart 2. Gericht 3. Parteien Platz für Stampiglie (Begründung nicht notwendig): Das Gericht bewilligt die beantragte Exekution. Die Kosten der betreibenden Parteien werden mit bestimmt. (Seite 1) 36

37 Bewilligungsverfahren Exekutionstypen Realexekution Personalexekution Zugriff auf Vermögen des Schuldners Person durch exekutive Schubhaft Geldexekution Naturalexekution Durchsetzung von Zahlungsansprüchen anderen Ansprüchen 37

38 Bewilligungsverfahren Exekutionsarten Immobiliarexekution Mobiliarexekution Exekution zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen EO Exekution zur Sicherstellung

39 Bewilligungsverfahren Liegenschaftsexekution (Geldexekution) EO Zwangsweise Pfandrechtsbegründung exekutives Pfandrecht zur Sicherung des Ranges Zwangsverwaltung Befriedigung aus den Nutzungen und Einkünften der Liegenschaft Zwangsversteigerung Befriedigung aus dem Erlös der Liegenschaft

40 Bewilligungsverfahren Mobiliarexekution (Geldexekution) EO Fahrnisexekution körperliche bewegliche Sachen (Gewahrsame des Verpflichteten) Schuldnerschutz unpfändbare Sachen (evtl Austauschpfändung) Forderungsexekution Geldforderung absolut unpfändbares Existenzminimum Anspruchsexekution Herausgabeanspruch (Gewahrsame eines Dritten, nicht zur Ausfolgung bereit) Exekution auf andere Vermögensrechte zb Rechte an Unternehmen, Konzessionen, Gesellschaftsrechte, Bestandrechte, Immaterialgüterrechte, etc

41 Bewilligungsverfahren Exekution zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen (Naturalexekution) Herausgabe oder Leistung von beweglichen Sachen Überlassung oder Räumung von unbeweglichen Sachen Einräumung oder Aufhebung bücherlicher Rechte Real- oder Zivilteilung einer Gemeinschaft, Grenzberichtigung Erwirkung von vertretbaren/unvertretbaren Handlungen, Duldungen und Unterlassungen Abgabe von Willenserklärungen EO

42 Bewilligungsverfahren Grundsatz des freien Vollstreckungszugriffes EO Häufung von Exekutionsmitteln Einschränkungen, wenn eines/einige ausreichend 14/1 Beschränkter gradus executionis Vorrang der Zwangsverwaltung vor Zwangsversteigerung Forderungs-/Fahrnisexekution vor Zwangsversteigerung Forderungsexekution vor Fahrnisexekution Forderungsexekution vor Zwangsverwaltung Fahrnisexekution vor Forderungsexekution (Sperrfrist) a 99b 14/3 Dennoch: kein strenger gradus executionis 42

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