Exekutionsrecht. Repetitorium. MMag. Stefan Schwab
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1 Exekutionsrecht Repetitorium MMag. Stefan Schwab
2 Erkenntnis- und Exekutionsverfahren Erkenntnisverfahren Klärung der streitigen Rechtslage Schaffung eines Exekutionstitels Erfüllung? Exekutionsverfahren Verwirklichung der Gläubigerrechte durch staatlichen Zwang
3 Rechtsverwirklichungsverfahren Exekutionsrecht Insolvenzrecht Einzelvollstreckung Gesamtvollstreckung Prioritätsprinzip Gleichbehandlungsprinzip
4 Rechtsquellen EO, EGEO Subsidiär: ZPO ( 78 EO) Weiters: JN, GOG, LBG, GEG, RpflG, VGebG International: Europäische Verordnungen sonstige Vollstreckungsabkommen New York Konvention
5 EO-Novelle 2014 I (ab ) Oppositions- und Impugnationsklage in Unterhaltssachen Zuständigkeit: Titelgericht (eventuell Familienrechtsabteilung) statt Bewilligungsgericht Keine Eventualmaxime auch im Außerstreitverfahren möglich (Unterhalt in gerader Linie) Entscheidungen über Aufschiebung/Einstellung Einvernahme der Parteien Zweiseitigkeit des Rekurses EuSchMaVO (Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen [Aufenthaltsverbote, Kontaktverbote])
6 EO-Novelle 2014 II (ab ) Zwangsversteigerung Ordnungsstrafe, Ausschluss vom Bieten bei unzulässigen Bieterabsprachen Aufhebung des Zuschlags, wenn die verpflichtete Partei nicht durch gesetzlichen Vertreter vertreten wurde, ein dringendes Wohnbedürfnis besteht und die hereinzubringende Forderung erfüllt wurde Fahrnisexekution Antrag auf Einstellung des Drittschuldners nach Tilgung oder bei mangelnder Übersendung der Aufstellung der offenen Restforderung Exekution zur Sicherstellung und einstweilige Verfügung Vollstreckung in Staat, in dem Vollstreckung nicht durch völkerrechtlichen Vertrag oder Unionsrecht gesichert ist genügt Widerspruch des Drittschuldners gegen ev
7 Schuldnerschutz EO Kostendeckungsprinzip Nicht in weiterem Umfang als zur Verwirklichung des vollstreckbaren Anspruchs notwendig Einschränkung der Pfändung auf Sache, an der Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht besteht Verschleuderungsgrenze Unpfändbarkeit bestimmter beweglicher körperlicher Sachen Existenzminimum Gradus executionis Innehaltung bei der Fahrnisexekution Zahlungsvereinbarungen Längere Räumungsfristen Verlangsamung des Verfahrens Naturkatastrophen 39/1 Z 8 27/1, 41/ , f 290 ff zb 201, b 45a 34, 35 MRG 169/2, 273/1 200b, 282a
8 Ablauf des Verfahrens 1. Titelverfahren national: Vollstreckbarkeitsbestätigung international: Vollstreckbarerklärung 2. Bewilligungsverfahren Exekutionsantrag Bewilligung mit Beschluss 3. Vollzug 4. Befriedigung / Einstellung
9 Der Exekutionstitel
10 Exekutionstitel Exekutionstitel 1 Z. EO Gerichtliche v.a. (Leistungs-)Urteil, Beschluss, Zahlungsbefehl 1 9 Verwaltungsbehördliche v.a. Rückstandsausweise für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge Nichtbehördliche Schiedsspruch, vollstreckbare Notariatsakt 16, 17 Ausländische Exekutionstitel (Vollstreckbarerklärung?) 2/2
11 Zahlungsbefehl ( 1 Z 3 EO) Betreibender Gläubiger Verpflichteter Geldforderung
12 Exekutionstitel Rückstandsausweis ( 1 Z 13 EO) Diese Ausfertigung unterliegt keinem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug. ( 3 Abs 2 VVG; 64 Abs 2 ASVG) (Quelle: Neumayr/Nummer-Krautgasser, Exekutionsrecht³ 333)
13 Exekutionstitel Bestätigung der Vollstreckbarkeit Vollstreckbarkeitsklausel EO 150/2 Geo 54/2 Erteilung ohne Anhörung des Verpflichteten Titelgericht / Titelbehörde Erstgericht bei EuVT 7/4 7a 16/1 Z 2 RpflG
14 Exekutionstitel Vollstreckbarkeitsbestätigung Formelle Vollstreckbarkeit (für Bestätigung) ordnungsgemäße Zustellung der Entscheidung Ablauf der suspensiv wirkenden Rechtsmittelfristen ZPO zb 416/1 466 Materielle Vollstreckbarkeit (für Vollstreckung) Ablauf der Leistungsfrist; Fälligkeit; Eintritt der Bedingung Nicht durch Zeitablauf außer Kraft getreten (Bestandstreitigkeiten) Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung Gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung von Titelgericht / Titelbehörde selbst (andere Gerichte gebunden) EO 7/3 7/4
15 Exekutionstitel Zum Beispiel Der bedingte Zahlungsbefehl gegen Gottfried wurde hinterlegt, obwohl er sich nicht regelmäßig an der Abgabestelle aufgehalten hat und auch innerhalb der Abholfrist nicht an diese zurückgekehrt ist. Erst als der Gerichtsvollzieher an Gottfrieds Türe läutet, merkt er, dass es wohl ein Problem gegeben hat. Was kann Gottfried tun?
16 Exekutionstitel Fälle der Titelergänzung EO Mangelnde subjektive oder objektive Bestimmtheit des Titels Unbestimmter Titel 7/1 Leistungsfrist / Fälligkeitstag (materielle Vollstreckbarkeit) 7/2 Wertsicherungsklausel 8/2 Rechtsnachfolge 9
17 Exekutionstitel Titelergänzung EO Einfache Titelergänzung öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde (v.a. Einantwortungsurkunde) 9 Titelergänzungsklage (Purifikationsklage) 10 prozessuale Feststellungsklage (ha) Es stehe dem Kläger der Anspruch seines Vormannes aus einem von diesem gegenüber dem Beklagten erwirkten Exekutionstitel zu. oder Der Anspruch des Klägers aus dem Urteil (Vergleich) vom [Datum] ist [zugunsten des Klägers] vollstreckbar. ergänzende Leistungsklage Rechtsgestaltungsklage (Rechberger/Oberhammer)
18 Vollstreckung ausländischer Titel
19 Ausländische Exekutionstitel Ausländische Exekutionstitel Außerhalb des Europäischen Justizraums EuGVVO / LGVÜ Europäischer Vollstreckungstitel EuBagatellVO EuMahnVO EuVTVO EuUnterhaltsVO
20 Ausländische Exekutionstitel Vollstreckbarerklärung EO Problem: Wirkungen: ausländischer Titel löst keine inländischen Vollstreckungshandlungen aus Behandlung wie ein inländischer Titel 79/1 84b Der [Exekutionstitel] wird für Österreich für vollstreckbar erklärt. Grundvoraussetzungen: 1. Vollstreckbarkeit im Erststaat 2. Gegenseitigkeit multilaterale Verträge (z.b. New Yorker Übereinkommen; LGVÜ) bilaterale Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge (zb Liechtenstein,Tunesien) Gegenseitigkeitsverordnung nach Auslandsunterhaltsgesetz 79/2
21 Ausländische Exekutionstitel Weitere Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen EO Bilaterale Staatsverträge Kein Widerspruch zur öffentlichen Ordnung Wahrung des rechtlichen Gehörs Kein früheres Verfahren in derselben Sache Internationale Zuständigkeit des Erststaats EO österreichische Jurisdiktionsformel Wahrung des rechtlichen Gehörs kein Widerspruch gegen ordre public 80, Z 1 80 Z 2, 81 Z 1 81 Z 2, 3
22 Ausländische Exekutionstitel Vollstreckbarerklärungsverfahren EO Antrag auf Vollstreckbarerklärung Zuständigkeit: im Vollstreckungsstaat (Wohn)Sitz des Verpflichteten oder Exekutionsgericht Keine mündliche Verhandlung Rekurs 1 oder 2 Monate neue Tatsachen (kein Neuerungsverbot) Eventualmaxime Revisionsrekurs auch bei bestätigender Entscheidung Antrag auf Exekutionsbewilligung (verbunden) Innehaltung mit Verwertung bis Rechtskraft d Vollstreckbarerklärung Aufhebung der Vollstreckbarerklärung 82 Z 1, /1, 2 Z 1 /2 Z 2 /2 Z 2 /4 84a/1 84a/2 84c
23 Europäische Exekutionstitel EuGVVO Vollstreckbarerklärung ohne inhaltliche Prüfung Bescheinigung der Vollstreckbarkeit vorlegen Nachträgliche Prüfung der Anerkennungsversagungsgründe Rekurs gegen Beschluss auf Vollstreckbarerklärung offensichtlicher Verstoß gegen die öffentliche Ordnung Verstoß gegen rechtliches Gehör Rechtskraft einer früheren Entscheidung ausnahmsweise Mangel der internationalen Zuständigkeit Vollstreckbarerklärungsverfahren in jedem Vollstreckungsstaat erforderlich Art EUGVVO 38, 41 53, EO 34 Z 1 34 Z 2 34 Z 3, 4 35/1 38/1 Weiters: EuEheKindVO; 25 EuInsVO
24 Europäische Exekutionstitel EuGVVO neu VO 1215/2012 ab Art EUGVVO neu Vollstreckbar ohne Vollstreckbarerklärung 39 Vollstreckung auf Antrag des Schuldners versagt offensichtlicher Verstoß gegen die öffentliche Ordnung Verstoß gegen rechtliches Gehör Rechtskraft einer früheren Entscheidung ausnahmsweise Mangel der internationalen Zuständigkeit (auch wenn Beklagter Arbeitnehmer) 46 45/1 lit a lit b lit c, d lit e
25 Europäische Exekutionstitel EuGVVO Erststaat Zweitstaat (EuGVVO) Zweitstaat (neu) Entscheidung / öffentliche Urkunde / gerichtlicher Vergleich Vollstreckbarerklärung (Beschluss) Bescheinigung vorlegen Keine inhaltliche Prüfung Rekurs gegen Beschluss Keine Vollstreckbarerklärung Bescheinigung vorlegen Wie inländischer Titel Antrag des Schuldners auf Versagung der Vollstreckung Bescheinigung (Anhang) Anerkennungsversagungsgründe (Verstoß gegen ordre public oder rechtliches Gehör; Rechtskraft einer früheren Entscheidung; ausnahmsweise Mangel der Zuständigkeit) Rechtsbehelf Aussetzung des Verfahrens
26 Europäische Exekutionstitel Europäische Vollstreckungstitel Europäischer Vollstreckungstitel Europäischer Zahlungsbefehl Europäisches Bagatellurteil Entscheidung in Unterhaltssachen Vgl auch Art 40 ff EuEheKindVO vollstreckbar in allen Mitgliedstaaten keine Vollstreckbarerklärung erforderlich wie inländischer Exekutionstitel zu behandeln ausnahmsweise Verweigerung der Vollstreckung Überprüfung im Erststaat möglich (Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung) Art kein Exequatur: 19 MahnVO; 20 BagatellVO; 17 EuUVO; 5 EuVTVO wie inländ Titel: 21 MahnVO; 21 BagatellVO; 20 EuVTVO ausnahmsweise Verweigerung: 21 EuVTVO; 22 MahnVO; 22 BagatellVO; 21 EuUVO Überprüfung im Erststaat: 19 EuUVO; 20 MahnVO; 17 BagatellVO; 6/2 EuVTVO Aussetzung / Beschränkung: 23 EuVTVO; 23 MahnVO; 23 BagatellVO
27 Europäische Exekutionstitel EuMahnVO Erststaat Zweitstaat 12 Europäischer Zahlungsbefehl Keine Vollstreckbarerklärung Wie inländischer Titel Einspruch Für vollstreckbar erklären Verweigerung der Vollstreckung (mit früherer Entscheidung unvereinbar; Betrag schon entrichtet) 22 Überprüfung in Ausnahmefällen 20 Ohne Verschulden Frist versäumt Zustellmängel Offensichtlich zu Unrecht erlassen Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung 23 (wird für nichtig erklärt)
28 Europäische Exekutionstitel Vollstreckbarerklärung des Europäischen Zahlungsbefehls
29 Europäische Exekutionstitel EuBagatellVO Erststaat Zweitstaat Keine Vollstreckbarerklärung 20/1 7 Europäisches Bagatellurteil Wie inländischer Titel 21 20/2 Bestätigung als Bagatellurteil Ablehnung der Vollstreckung (mit früherer Entscheidung unvereinbar) Anfechtung des Titels nach nationalen Vorschriften (zb Bagatellberufung; Wiedereinsetzung) Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung 23
30 Europäische Exekutionstitel Bestätigung als Bagatellurteil
31 Europäische Exekutionstitel EuVTVO - Allgemein Unbestrittene vollstreckbare Titel über Geldforderungen (Anerkenntnisurteil, Vergleich, Zahlungsbefehl, Versäumungsurteil) Art EuVTVO 3 Bestätigung als EuVT im Ursprungsmitgliedstaat einmalige Bestätigung für Exekution in allen Mitgliedstaaten Keine Vollstreckbarerklärung im Vollstreckungsstaat 6 5 Mindeststandards 12 ff Eingeschränkte Rechtsbehelfe Berichtigung, Widerruf 10
32 Europäische Exekutionstitel Voraussetzungen für die Bestätigung als EuVT Ausdrücklich anerkannte Forderung (Anerkenntnis, Vergleich) Säumnisentscheidung (VU, Zahlungsbefehl) Im Erststaat vollstreckbar und fällig Einhaltung der Mindeststandards nein Schuldner ist Verbraucher Verbrauchervertrag? ja Einhaltung der Zuständigkeiten gem Art 22 und Art 8 ff EuGVVO Wohnsitz in Gerichtsstaat? Bestätigung als EuVT durch Erstgericht
33 Europäische Exekutionstitel EuVTVO Erststaat Zweitstaat 3 Unbestrittene vollstreckbare Titel über Geldforderungen Keine Vollstreckbarerklärung Wie inländischer Titel Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel Verweigerung der Vollstreckung (mit früherer Entscheidung unvereinbar) Berichtigung, Widerruf 6/2 Anfechtung des Titels nach nationalen Vorschriften Aussetzung oder Beschränkung der Vollstreckung 23 (Bestätigung der Nichtvollstreckbarkeit)
34 Europäische Exekutionstitel Bestätigung als EuVT (gerichtlicher Vergleich)
35 Das Bewilligungsverfahren
36 Bewilligungsverfahren Exekutionsantrag EO Dispositionsmaxime Formblatt / formatierter Schriftsatz (oder mündlich zu Protokoll) ADV- FormV Inhalt Parteienbezeichnung Anspruch und Exekutionstitel Bezeichnung der anzuwendenden Exekutionsmittel; Exekutionsobjekt (Ort) 54/1 Z Beilagen 9, 54/2, 133/2
37 1. Exekutionstyp, Exekutionsart 2. Gericht 3. Parteien Platz für Stampiglie: Das Gericht bewilligt die beantragte Exekution. Die Kosten der betreibenden Parteien werden mit bestimmt. (Seite 1)
38 Bewilligungsverfahren 1. Exekutionstypen Realexekution Personalexekution Zugriff auf Vermögen des Schuldners Person durch exekutive Schubhaft Geldexekution Naturalexekution Durchsetzung von Zahlungsansprüchen anderen Ansprüchen
39 Bewilligungsverfahren Exekutionsarten Immobiliarexekution Mobiliarexekution Exekution zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen Exekution zur Sicherstellung EO
40 Bewilligungsverfahren Liegenschaftsexekution (Geldexekution) EO Zwangsweise Pfandrechtsbegründung exekutives Pfandrecht zur Sicherung des Ranges Zwangsverwaltung Befriedigung aus den Nutzungen und Einkünften der Liegenschaft Zwangsversteigerung Befriedigung aus dem Erlös der Liegenschaft
41 Bewilligungsverfahren Mobiliarexekution (Geldexekution) EO Fahrnisexekution körperliche bewegliche Sachen (Gewahrsame des Verpflichteten) Schuldnerschutz unpfändbare Sachen Forderungsexekution Geldforderung absolut unpfändbar Existenzminimum Anspruchsexekution Herausgabeanspruch (Gewahrsame eines Dritten, nicht zur Ausfolgung bereit) Exekution auf andere Vermögensrechte zb Rechte an Unternehmen, Konzessionen, Gesellschaftsrechte, Bestandrechte, Immaterialgüterrechte, etc
42 Bewilligungsverfahren Exekution zur Erwirkung von Handlungen und Unterlassungen (Naturalexekution) Herausgabe oder Leistung von beweglichen Sachen Überlassung oder Räumung von unbeweglichen Sachen Einräumung oder Aufhebung bücherlicher Rechte Real- oder Zivilteilung einer Gemeinschaft, Grenzberichtigung Erwirkung von vertretbaren/unvertretbaren Handlungen, Duldungen und Unterlassungen Abgabe von Willenserklärungen EO
43 Bewilligungsverfahren Grundsatz des freien Vollstreckungszugriffes EO Häufung von Exekutionsmittel Einschränkungen, wenn ausreicht 14/1 Beschränkter gradus executionis Vorrang der Zwangsverwaltung vor Zwangsversteigerung Forderungs-/Fahrnisexekution vor Zwangsversteigerung Forderungsexekution vor Fahrnisexekution Forderungsexekution vor Zwangsverwaltung Fahrnisexekution vor Forderungsexekution (Sperrfrist) a 99b 14/3 Wichtig: kein strenger gradus executionis
44 Bewilligungsverfahren Woher erfahre ich von Vermögen des Verpflichteten? Vollzugsorte: Zustelladresse, Melderegister (Fahrnisexekution) Unbekannter Drittschuldner (Forderungsexekution) Personenverzeichnis im Grundbuch (Immobiliarexekution) Vermögensverzeichnis
45 Bewilligungsverfahren Vermögensverzeichnis etc
46 Bewilligungsverfahren 2. Gericht EO Titelgericht / Titelbehörde Bewilligungsgericht Exekutionsgericht Richter Rechtspfleger Gerichtsvollzieher Untersuchungsgrundsatz Amtsbetrieb 16, 55 Inländische Gerichtsbarkeit Vollstreckungsobjekt im Inland (Territorialität) Immunität Zulässigkeit des Rechtswegs 80 AußStrG
47 Bewilligungsverfahren Zuständigkeit EO Sachlich: Örtlich: unbeweglich Forderung Sachen Sonst Bezirksgericht Bewilligungs- = Exekutionsgericht Belegenheit Verpflichtete, sonst Drittschuldner Belegenheit erste Exekutionshandlung vorzunehmen ist 17 4, 18 Z 1, 2 Z 3 Z 4 Z 4 Keine Gerichtsstandsvereinbarung Keine Heilung nach 104 Abs 3 JN Amtswegige Überweisung 51 44/1 JN
48 Bewilligungsverfahren 3. Parteien EO Formeller Parteibegriff: Betreibender Gläubiger Verpflichteter Materieller Parteibegriff: Betroffenheit von Dritten z.b. Organwalter, Drittpfandbesteller Partei- und Prozessfähigkeit 78 Parteienvertretung /1 ZPO
49 Bewilligungsverfahren Bewilligungsverfahren IdR einseitiges, kurzes schriftliches Aktenverfahren EO 3/2 Prüfung durch Exekutionsgericht zulässig? (Exekutionsvoraussetzungen) wenn nicht: zurückweisen begründet? (materielle Bewilligungserfordernisse) wenn nicht: abweisen 7 9
50 Bewilligungsverfahren Voraussetzungen für die Exekutionsbewilligung Allgemeine Exekutionsvoraussetzungen inländische Gerichtsbarkeit; Zulässigkeit des Rechtswegs Parteifähigkeit; Prozessfähigkeit; Vertretungsmacht des Einschreiters Besondere Exekutionsvoraussetzungen Zuständigkeit notwendiger Inhalt des Exekutionsantrags Existenz eines Exekutionstitels und der Vollstreckbarkeitsbestätigung Vollstreckungsunterworfenheit des Exekutionsobjekts Ablauf von Sperrfristen Kostendeckung Relative Exekutionshindernisse (über Einrede) Unwirksamerklärung des Exekutionstitels Exekutionsverzicht Exekutionsstundung Materielle Bewilligungsvoraussetzungen (sonst Titelergänzung) im Antrag und im Titel genannten Personen ident Gegenstand, Art, Umfang und Zeit der geschuldeten Leistung müssen aus dem Exekutionstitel entnommen werden können
51 Bewilligungsverfahren Bewilligungsbeschluss Beschluss keine Begründung Stampiglie (außer Grundbuch) Zustellung (Sonderfall: Fahrnisexekution) Das Gericht bewilligt die beantragte Exekution. Die Kosten der betreibenden Parteien werden mit bestimmt. EO ZPO 112/2 Geo /3 Rekurs einseitig Neuerungsverbot 65 /3 Rechtskraft muss nicht abgewartet werden (Aufschiebung beantragen!) 67/1 42/1 Z 7
52 Bewilligungsverfahren Vereinfachtes Bewilligungsverfahren EO Anwendungsbereich Geldexekution < kein unbewegliches Vermögen keine Urkundenvorlage inländischer Titel / Vollstreckbarerklärung Entziehung der Objekte 54b/1 Z 1, 2 Z 1 Z 3 Z 4 Z 5 Verfahrensbesonderheiten Titel nicht beilegen Zustellung bei Fahrnisexekution Einspruchsmöglichkeit 54b/2 Z 2 249/3 54c
53 Bewilligungsverfahren Einspruch im vereinfachten Bewilligungsverfahren Gericht Parteien Ergebnis Exekutionsbewilligung Einspruch (14 Tage nach Zustellung) Auftrag zur Vorlage des Exekutionstitels Exekutionstitel nicht (rechtzeitig) vorgelegt Einstellung der Exekution Bedenken wegen Exekutionstitels Exekutionstitel vorgelegt Daten des Titels stimmen nicht überein Abweisung des Einspruchs Daten des Titel stimmen überein
54 Das Vollzugsverfahren
55 Vollzugsverfahren Vollzug EO Geldexekution Pfändung Verwertung Befriedigung Naturalexekution direkt indirekt unmittelbarer Zwang mittelbarer Zwang Parteiöffentlichkeit 32, 59 Vollzugsbeschwerde 68
56 Vollzugsverfahren Rechtsnachfolge nach Exekutionsbewilligung EO Amtswegige Erhebungen Richtigstellung der Parteibezeichnung Tod des Verpflichteten Erbserklärung oder Nachlasskurator Fortsetzung der Liegenschaftsexekution 34 /1 /2
57 Vollzugsverfahren Aufschiebung EO Keine aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen! Antrag Aufschiebungsgrund z.b. ao Rev; Antrag auf Einstellung; Zahlungsvereinbarung; Aufschiebung der Räumungsexekution; etc Gefahr eines unersetzlichen oder nur schwer ersetzbaren Nachteils Aufschiebung darf Befriedigung des betreibenden Gläubigers nicht gefährden (Sicherheitsleistung) angestrengte Rechtsbehelf darf nicht aussichtslos sein Aufschiebungsinteresse muss das Fortsetzungsinteresse übersteigen 42 /1 Z 3, 7; 45a; 35 MRG 44/1 44/2 44/3 42/1 Wirkung der Aufschiebung 43 EO-Nov 2014: Einvernahme des betreibenden Gläubigers, zweiseitiger Rekurs
58 Vollzugsverfahren Innehaltung Aufschiebungsantrag zu spät Gerichtsvollzieher sieht von Fortsetzung der Exekutionshandlung kurzfristig ab EO 46; 264b; 34a MRG Stillstand Faktischer Stillstand der Exekution Mitwirkung des betreibenden Gläubigers unterbleibt Sperrfrist für Verwertung 349/1 Sperrfristen: 45a; 97/4; 200 Z 3; 282/1; 252e f
59 Vollzugsverfahren Beendigung der Exekution EO Bei voller Befriedigung (formlos) Einstellung bei erfolgloser Zwangsvollstreckung Wegen Mangels einer Exekutionsvoraussetzung (auch Opposition, Impugnation) Aufhebung der vollzogenen Exekutionsakte auf Antrag / von Amts wegen meist Einvernahme der Parteien zweiseitiger Rekurs 39 /2 45/3 Einschränkung (Teileinstellung) 41 (96, 263, 377, 399)
60 Einzelne Exekutionsarten
61 Einzelne Exekutionsarten Zwangsversteigerungsverfahren Exekutionsbewilligung (Anmerkung im Grundbuch) Kostenvorschuss von betreibenden Gläubiger Zustellung an Verpflichteten Festsetzung der Versteigerungsbedingungen (Edikt; Termin) Schätzungsverfahren (Sachverständiger, Schätztermin) Versteigerung Zahlung (binnen 2 Monaten; sonst) Überbot Zuschlag an Meistbot (Vadium) (Widerspruch; Rekurs) Anmeldung von Forderungen Meistbotsverteilungstagsatzung (Widerspruch; Widerspruchsklage; Rekurs)
62 Einzelne Exekutionsarten Fahrnisexekution Betreibende Gläubiger: Antrag auf Bewilligung von Verkauf und der Pfändung Gerichtsvollzieher: Vornahme der Pfändung durch Aufnahme in Pfändungsprotokoll (Möglichkeit der Verwahrung) Zustellung des Bewilligungsbeschlusses an Verpflichteten (außer vereinfachtes Bewilligungsverfahren) Weitere Vollzüge Verteilung > 3 Wochen Gericht: Exekutionsbewilligung Vollzugsauftrag Nicht erfolgreich: Vermögensverzeichnis Neuerlicher Antrag auf Vollzug nach 6 Monaten (Sperrfrist) erfolgreich: Schätzung Übernahmeangebot Verwertung (öffentl Versteigerung / Freihandverkauf)
63 Einzelne Exekutionsarten Bleistiftwert Schätzwert (Quelle: Neumayr/Nummer-Krautgasser, Exekutionsrecht³ 344)
64
65 Einzelne Exekutionsarten Forderungsexekution Exekutionsantrag Exekutionsbewilligung Angabe eines Drittschuldners Keine Angabe eines Drittschuldners Gerichtliche Anfrage beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger Vermögensverzeichnis Pfändung (unpfändbar; beschränkt pfändbar) und Verfügungsverbot an Verpflichteten Zahlungsverbot an Drittschuldner Drittschuldnererklärung Verwertung: Überweisung zur Einziehung Entrichtung begehren oder Zahlung Einwendung Drittschuldnerklage Verteilung
66 Exekutionsrechtliche Klagen
67 Exekutionsrechtliche Klagen Exekutionsrechtliche Klagen Oppositionsklage Impugnationsklage führen zur Einstellung Exszindierungsklage Pfandvorrechtsklage Widerspruchsklage gehören auch vor das Exekutionsgericht Interessenklage
68 Exekutionsrechtliche Klagen Oppositionsklage ( 35) Einwendungen gegen den Anspruch Nova producta Theorien zum Rechtsschutzziel Einzelwirkungstheorie Gesamtwirkungstheorie Kombinationstheorie Negative Feststellungsklage Gründe: Aufhebung oder Hemmung des materiellen Anspruchs Eventualmaxime (Neumayr/Nunner-Krautgasser) (hrsp) EO-Nov 2014: Sondervorschriften In Unterhaltssachen (Rechberger/Oberhammer) Begehren: Der Anspruch, zu dessen Hereinbringung zu [Geschäftszahl] des [Bezirksgerichts] die Exekution bewilligt wurde, ist erloschen/gehemmt.
69 Exekutionsrechtliche Klagen Oppositionsgesuch ( 40) Vereinfachte Form der Geltendmachung Voraussetzung Anspruchsbefriedigung Anspruchsstundung Wahlmöglichkeit Unbedenkliche Urkunde, sonst Einvernahme
70 Exekutionsrechtliche Klagen Impugnationsklage ( 36) Einwendungen gegen die Exekutionsbewilligung Vollstreckungsanspruch Verhältnis zum Rekurs (dort: Neuerungsverbot) Wahlmöglichkeit oder Subsidiarität? Theorien zum Rechtsschutzziel Einzelwirkungstheorie Negative Feststellungsklage (hm) EO-Nov 2014: Sondervorschriften In Unterhaltssachen (Rechberger/Oberhammer) Gründe Eventualmaxime Begehren: Die mit Beschluss vom [Datum] zu [Geschäftszahl] des [Bezirksgerichts] bewilligte Exekution wird für unzulässig erklärt.
71 Exekutionsrechtliche Klagen Impugnationsgesuch ( 40) Vereinfachte Form der Geltendmachung Voraussetzung Exekutionsverzicht oder Exekutionsstundung (kein Verzicht auf Anspruch / Stundung des Anspruchs) Wahlmöglichkeit Unbedenkliche Urkunde, sonst Einvernahme
72 Exekutionsrechtliche Klagen Exszindierungsklage ( 37) Widerspruch Dritter ; abgeirrte Exekution Theorien zum Rechtsschutzziel prozessuale Rechtsgestaltungsklage Negative Feststellungsklage (hm) (Rechberger/Oberhammer) Recht des Dritten (Aussonderung in Insolvenz) Zeitpunkt der Zulässigkeit Eingriff steht fest Vollzugsakt wurde gesetzt Begehren: Die mit Beschluss vom [Datum] zu [Geschäftszahl] des [Bezirksgerichts] bewilligte Exekution wird hinsichtlich der gepfändeten Gegenstände, [Beschreibung] für unzulässig erklärt.
73 Exekutionsrechtliche Klagen Übersicht Klage Ziel Kläger Beklagter Eventualmaxime Oppositionsklage gegen Anspruch verpflichtete Partei betreibende Partei ja Impugnationsklage gegen Bewilligung verpflichtete Partei betreibende Partei ja Exszindierungsklage Widerspruch gegen einzelne Exekution Dritter betreibende Partei nein
74 Exekutionsrechtliche Klagen Weitere Exekutionsklagen EO Pfandvorrechtsklage Klage auf vorzugsweise Befriedigung aus Pfandsache Widerspruchsklage Klage gegen Bestand, Höhe oder Rang einer angemeldeten Forderung 258/1 128/4, 232/1, 286/1 Interessenklage Klage auf Leistung des Interesses wegen Nichterfüllung der Naturalleistung 368
75 Exekutionsrechtliche Klagen Beispiele I Nach Erstattung der Klagebeantwortung führen V und die Bank Vergleichsgespräche. Sie vereinbaren, die anberaumte Tagsatzung unbesucht zu lassen, sodass Ruhen des Verfahrens eintritt. Dennoch erscheint der Anwalt der Bank und erwirkt ein Versäumungsurteil gegen V und möchte nun Exekution führen.
76 Exekutionsrechtliche Klagen Beispiele II Die Bank hat gegen V ein Urteil über erwirkt. 1. Obwohl V den Geldbetrag samt Zinsen bezahlt, beantragt die Bank die Fahrnisexekution gegen V. 2. Die Bank beantragt die Fahrnisexekution. In der Wohnung des V befindet sich ein 3D-Fernseher, der Vs Schwester gehört.
77 Einstweilige Verfügungen
78 Einstweilige Verfügungen Einstweilige Verfügungen / Exekution zur Sicherstellung Exekution zur Sicherstellung Einstweilige Verfügung Exekutionstitel schon vorhanden Summarisches Erkenntnisverfahren Bedingtes Befriedigungsrecht Bloße Pfändung Kein exekutives Befriedigungsrecht (Effekt kann über Sicherung hinausgehen) Nur Geldforderungen Taxative Sicherungsmittel Auch andere Ansprüche Demonstrative Sicherungsmittel
79 Einstweilige Verfügungen Einstweilige Verfügungen EO 378 ff: vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung der Rechtsverfolgung und Rechtsverwirklichung Gefährdete Partei Gegner der gefährdeten Partei 378 ff Provisorialverfahren (nicht präjudiziell) Bescheinigung von Gefährdung (Verfolgung oder Verwirklichung vereitelt oder erheblich erschwert) Anspruchsgrundlage keine mündliche Verhandlung, grundsätzlich einseitig Widerspruch, wenn nicht vernommen; Rekurs Sicherheitsleistung (Anspruchsbindung) 397 Doppelfunktion: Exekutionstitel und bewilligung
80 Einstweilige Verfügungen (Quelle: Die Presse ) (Quelle: derstandard ) Beispiele für einstweilige Verfügungen zur Verhütung drohender Gewalt oder zur Abwendung eines drohenden Schadens
81 Einstweilige Verfügungen Arten der einstweiligen Verfügung Sicherungsverfügungen Geldforderungen Erhaltung des Vermögens für künftige Exekution wegen Geldforderung EO 379 anderen Individualansprüchen Bewahrung des Anspruchgegenstands für künftige Exekution zur Erwirkung einer Handlung oder Unterlassung 381 Z 1 Regelungs- und Leistungsverfügungen Sicherung der sonstigen Rechtssphäre (nicht primär um spätere Durchsetzung; oft kein Hauptverfahren notwendig) Verhütung von drohender Gewalt oder eines drohenden unwiederbringlichen Schadens 381 Z 2
82 Einstweilige Verfügungen ev zur Sicherung von Geldforderungen ( 379) EO Voraussetzungen 379 Bescheinigung eines Geldanspruchs und konkrete subjektive Gefährdung der Hereinbringung der Abs 2 Z 1 Abs 2 Z 2 Geldforderung oder Vollstreckung weder durch Völkernoch durch Unionsrecht gesichert [EO-Nov 2014] Sicherungsmittel (taxativ; anspruchsgebunden) Fahrnis: Verwahrung und Verwaltung oder Verbot der Veräußerung und Verpfändung Forderungen und sonstige Ansprüche: Drittverbot Liegenschaften: Verwaltung oder Verbot der Veräußerung und Belastung Abs 3 Z 1, 2 Z 3 Z 4, 5
83 Einstweilige Verfügungen ev zur Sicherung von Individualansprüchen EO Voraussetzungen Bescheinigung eines Individualanspruchs (sonstige Leistung, Duldung oder Unterlassung; nicht Zahlung) konkrete objektive Gefährdung der gerichtlichen Verfolgung oder Verwirklichung der Einzelleistung Sicherungsmittel (demonstativ; anspruchsgebunden) Fahrnis: gerichtliche Hinterlegung, Verwaltung, Verwahrung, Retentionsarrest Anspruch auf Leistung oder Herausgabe: Drittverbot Liegenschaften: Verwaltung, Verbot der Veräußerung u Belastung Verbot oder Gebot einzelner Handlungen Subsidiär: Personalarrest 381 Z Z
84 Einstweilige Verfügungen ev zur Regelung der sonstigen Rechtssphäre EO Voraussetzungen 381 Z 1 Bescheinigung eines bestrittenen Rechts zur Verhütung drohender Gewalt oder zur Abwendung eines drohenden Schadens nötig Sicherungsmittel (demonstativ; Anspruchsbindung str) Verbot oder Gebot an den Gegner der gefährdeten Partei 382 Z 1-8 Einstweiliger Unterhalt; einstweiliger Mietzins Einstweilige Benützung/Sicherung des ehelichen Gebrauchsvermögens Sicherung des dringenden Wohnbedürfnisses eines Ehegatten
85 Einstweilige Verfügungen Weitere Verfügungen Körperlicher Angriff; Drohung; Psychoterror Unzumutbarkeit des Zusammenlebens Unzumutbarkeit des Zusammentreffens 382b: Verlassen der Wohnung; Verbot der Rückkehr (bis zu 6 Monaten) 382e: Aufenthaltsverbot; Kontaktverbot (bis zu 1 Jahr) Eingriffe in Privatsphäre 382g: diverse Verbote (bis zu 1 Jahr)
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