Ausschreibung. Die Bewerbungsfrist läuft vom bis zum (Poststempel) Die Auswahlkriterien sind:

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1 Ausschreibung Die Hochschule Osnabrück schreibt zum Wintersemester 2018/2019 erneut Deutschlandstipendien aus. Zweck des Stipendiums ist die Förderung begabter Studierender, die hervorragende fachliche Leistungen und/oder besonderes gesellschaftliches Engagement im Studium erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Gefördert werden können Bachelorstudierende und Studienbewerberinnen und -bewerber, die am in einem grundständigen Studiengang an der Hochschule Osnabrück immatrikuliert sind sowie Masterstudierende, die zu Beginn des Bewilligungszeitraumes in einem konsekutiven Masterstudiengang an der Hochschule Osnabrück immatrikuliert sind, und die die Regelstudienzeit des Studienganges nicht überschritten haben. Ausnahmsweise ist eine Förderung oberhalb der Regelstudienzeit gemäß 10 Abs. 2 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück möglich. Ausgenommen sind Studierende dualer, berufsbegleitender bzw. berufsintegrierter Studiengänge sowie Studierende in Weiterbildungsstudiengängen. Eine Förderung ist für Studierende ausgeschlossen, die bereits eine andere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung durch eine Einrichtung nach 1 Abs. 3 oder 4 Abs. 1 StipG erhalten, deren monatlicher Förderbetrag bei 30,- oder mehr liegt. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300,-. Die Stipendien werden für ein Jahr bewilligt. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist gemäß 9 Abs. 2 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück möglich. Die Bewerbungsfrist läuft vom bis zum (Poststempel) Die Auswahlkriterien sind: 1. für alle immatrikulierten Studierenden die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte und die bisherige Durchschnittsnote 2. für Studienbewerberinnen und -bewerber sowie Studierende eines Master- Studiengangs zudem die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums bzw. die vorläufige Note, anhand derer die Zulassung zum Masterstudiengang beantragt wird und ggf. die besondere Eignung entsprechend den Zugangsund Zulassungsbestimmungen für den Masterstudiengang 3. für Studierende im ersten Fachsemester (Sommersemester) eines Bachelorstudienganges zudem die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für den gewählten Studiengang relevanten Einzelnoten 4. für Studienbewerberinnen und -bewerber um einen Bachelorstudienplatz die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für den gewählten Studiengang relevanten Einzelnoten

2 Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der sich bewerbenden Person sollen außerdem insbesondere berücksichtigt werden: a. dauerhaftes ehrenamtliches Engagement und Übernahme von gesellschaftlicher, politischer oder sozialer Verantwortung in Vereinen, Initiativen, außercurriculares Engagement im Studium, z.b. Fachschaften, studentisches Parlament, studentische Projekte; b. eine vorangegangene einschlägige Berufstätigkeit; c. anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung; d. die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehender Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger; e. first generation student oder ein Migrationshintergrund/ausländische Nationalität f. finanzielle Situation Ein Stipendium kann nur auf formgerechten Antrag hin im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens bewilligt werden. Unvollständige Anträge können vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden. Es werden im Auswahlverfahren nur die in der Bewerbung gemachten Angaben berücksichtigt. Eine Bewerbung ist nur für den Studiengang möglich, in dem der Studierende immatrikuliert ist bzw. wird. Mit dem Antrag sind folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen: a. ein ausgefülltes Bewerbungsformular (siehe Anhang) b. ein Motivationsschreiben von höchstens 2 Seiten c. ein tabellarischer Lebenslauf d. von allen immatrikulierten Studierenden Nachweise über bisher erbrachte Studienund Prüfungsleistungen (ECTS, Noten, Durchschnittsnote) e. von Studierenden im ersten Fachsemester (Sommersemester) eines Bachelorstudienganges sowie von Studienbewerberinnen und -bewerbern um einen Bachelorstudienplatz das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem) f. von Bewerberinnen und Bewerbern um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss bzw. eine vorläufige Notenübersicht, anhand derer die Zulassung zum Masterstudiengang beantragt wird sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zugangs- und Zulassungsbestimmungen für den Masterstudiengang g. Nachweise zu den zusätzlichen relevanten Auswahlkriterien für ein Stipendium und zu anderen Stipendien, die während der Laufzeit des Deutschlandstipendiums bezogen werden Es sind keine Beglaubigungen der Zeugnisse und Nachweise notwendig. Die Hochschule behält sich vor, stichprobenhaft Originale nachzufordern.

3 Förderer können beratend in den Auswahlprozess einbezogen werden (vgl. 7 Abs. 4 der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück). Zur Sicherstellung der Objektivierbarkeit und aus zwingend einzuhaltenden Gründen des Datenschutzes ist daher von allen eingereichten Unterlagen ein zweites anonymisiertes Exemplar beizufügen, bei dem alle Daten geschwärzt sind, die Rückschlüsse auf die antragstellende Person zulassen. Dies sind zum Beispiel Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort. Es ist also eine Bewerbung in zweifacher Ausfertigung einzureichen (nicht-anonymisiert und anonymisiert). Dies gilt auch für das Bewerbungsformular. Die anonyme Version kann einem Förderer im Zuge des Auswahlprozesses vorgelegt werden. Den Unterlagen ist jeweils eine unterschriebene Erklärung zum Datenschutz und eine Erklärung zu anderen Förderungen beizufügen (siehe Anhang). Ein Muster eines vollständig anonymisierten Bewerbungsformulars finden Sie auf der Internetseite. Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bitte reichen Sie aus organisatorischen Gründen nur einseitig bedruckte oder beschriebene Schriftstücke im DIN A4-Format ein und verzichten Sie auf Klammern, Heftungen, Bindungen und Klarsichthüllen. Legen Sie Ihre Dokumente lose in einen Klemmhefter o.ä. Es werden ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt, die frist- und formgerecht in Papierform an folgende Adresse gesandt werden: Hochschule Osnabrück Hochschulförderung Stichwort: Bewerbung Deutschlandstipendium Postfach Osnabrück Alternativ können Bewerbungen zwischen 8 und 14 Uhr in eine Abgabebox im 1. Stock des AF-Gebäudes (Raum AF 0109) eingeworfen werden (Achtung: Die Hochschulförderung ist aus dem SK-Gebäude in das AF-Gebäude umgezogen). Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Das Präsidium der Hochschule Osnabrück bewilligt die Stipendien. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Bitte beachten Sie die Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Hochschule Osnabrück in der Neufassung vom unter:

4 Bewerbungsformular Hinweise: Bewerbungsformular darf handschriftlich ausgefüllt werden bitte nur Druckbuchstaben verwenden. Bewerbungsformular darf alternativ zum Ausfüllen und anschließendem Ausdruck in z. B. Microsoft Word kopiert werden (die Gliederung und die Punkte dürfen nicht verändert werden). Bitte legen Sie ggf. Nachweise bei (z. B. aussagekräftige Bescheinigungen über ehrenamtliche Tätigkeiten, Schwerbehindertenausweis). 1. Persönliche Daten a) Anrede: b) Name: c) Vorname: d) Straße und Hausnummer: e) Zusatz: f) PLZ: g) Ort: h) -Adresse: i) Telefon: j) Geburtsdatum: k) Staatsangehörigkeit: 2. Angaben zum Studium a) Matrikelnummer: (Achtung: Gefördert werden können Bachelorstudierende, Studienbewerberinnen und -bewerber, die am in einem grundständigen Studiengang an der Hochschule Osnabrück immatrikuliert sind sowie Masterstudierende, die zu Beginn des Bewilligungszeitraumes in einem konsekutiven Masterstudiengang an der Hochschule Osnabrück immatrikuliert sind, und die die Regelstudienzeit des Studienganges nicht überschritten haben. Bitte liefern Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung mit Matrikelnummer daher ggf. umgehend nach Erhalt und ohne weitere Aufforderung nach, um Ihre Bewerbung aufrecht zu erhalten.) b) Fakultät: Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Fakultät Management, Kultur und Technik (Campus Lingen) Institut für Musik c) Studiengang: (Achtung: Nicht gefördert werden können Studierende dualer, berufsbegleitender bzw. berufsintegrierter Studiengänge sowie Studierende in Weiterbildungsstudiengängen.) d) Ggf. Studienschwerpunkte/Vertiefung/Fachrichtung usw. e) Angestrebter Abschluss: Bachelor Master

5 f) Länge der Regelstudienzeit (Semesterzahl): g) aktuelles Hochschulsemester im aktuellen Sommersemester (alle Studienzeiten summieren, die bereits an einer Hochschule verbracht wurden, unabhängig vom Studiengang): h) aktuelles Fachsemester im aktuellen Sommersemester (Zeit in jetzigem Studienprogramm): i) Durchschnittnote - Durchschnittsnote der bisher erbrachten Studienleistungen: Wichtig: Es ist ein Nachweis über bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen mit Durchschnittsnote einzureichen. Die Durchschnittsnote lässt sich eigenständig anhand der Angaben im besonderen Teil der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs errechnen: Bitte sehen Sie von einer Anfrage beim Studierendensekretariat unbedingt ab. Bitte errechnen Sie selbst Ihre Durchschnittsnote und bestätigen Sie neben der Note die Richtigkeit der Berechnung durch Ihre Unterschrift. - nur Studierende im ersten Fachsemester (Sommersemester) eines Bachelorstudienganges: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung: - nur Studienbewerberinnen und -bewerber um einen Bachelorstudienplatz: die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung: j) Voraussichtliches Studienende: k) Höchster bisher erworbener Bildungsabschluss: l) Zweitstudium: ja: nein m) Abgeschlossene Ausbildung: ja: nein

6 3. Angaben zu dauerhaftem ehrenamtlichen Engagement und Übernahme von gesellschaftlicher, politischer oder sozialer Verantwortung in Vereinen, Initiativen, außercurriculares Engagement im Studium der letzten fünf Jahre, für die Sie maximal eine Aufwandsentschädigung erhalten haben. Zeitraum Institution (Verein, Kirchengemeinde usw.) Tätigkeitsbeschreibung Zeitumfang pro Monat oder Jahr 4. Weitere relevante Angaben (bitte Zutreffendes ankreuzen und präzisieren) anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung: Betreuung eigener Kinder: Betreuung eigener Kinder als alleinerziehender Elternteil: Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger (Art der Aufgabe, Zeitumfang): first generation student (Eltern haben kein akademisches Studium absolviert), Berufe der Eltern: Migrationshintergrund, Land: ausländische Nationalität, welche: Geflüchtete Personen: anerkannte Asylbewerberin/anerkannter Asylbewerber asylsuchende Person geduldete Person Sonstiges: besondere finanzielle Situation mit Begründung: Sonstiges:

7 5. Stipendien/Förderungen Ich erhalte während der Laufzeit des Deutschlandstipendiums 2018/2019 (ab ) ein anderes Stipendium. Name des Stipendiums: begabungs- und leistungsabhängig (bitte Bescheinigung beilegen) nicht begabungs- und leistungsabhängig (bitte Bescheinigung beilegen) BAföG-EmpfängerIn (Diese Angabe wird für eine Abfrage des Statistischen Landesamtes Niedersachsen benötigt.) Freiwillige Angabe: StipendiatIn Deutschlandstipendium 2017, Förderer: StipendiatIn Deutschlandstipendium 2016, Förderer: StipendiatIn Deutschlandstipendium 2015, Förderer: StipendiatIn Deutschlandstipendium 2014, Förderer: StipendiatIn Deutschlandstipendium 2013, Förderer: StipendiatIn Deutschlandstipendium 2012, Förderer: StipendiatIn Deutschlandstipendium 2011, Förderer: 6. Evaluation Freiwillige Angabe: Wie oder durch wen haben Sie vom Deutschlandstipendium erfahren? Homepage der Hochschule Osnabrück Flyer in der Mensa ProfessorIn Infostand in Poster Sonstiges:

8 Erklärung zum Datenschutz Die im Bewerbungsantrag für das Deutschlandstipendium enthaltenen personenbezogenen Daten und sonstigen Angaben werden von der Hochschule Osnabrück im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden von der Hochschule Osnabrück ausschließlich zur Bearbeitung des Bewerbungsantrags verwendet und gelöscht/vernichtet, sobald sie nicht mehr erforderlich sind. Die Förderer erhalten die Bewerbung in einer durch die Bewerberin/den Bewerber selbst anonymisierten Ausfertigung. Im Falle einer Bewilligung werden dem Stifter Name, Vorname, Anschrift, -Adresse und Daten zum Studium mitgeteilt. Die Namen und Studiengänge der Stipendiatinnen und Stipendiaten werden ggf. auf der Homepage der Hochschule und in weiteren geeigneten Medien veröffentlich. Außerdem werden gem. 13 StipG das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit, die Art des angestrebten Abschlusses, die Ausbildungsstätte nach Art und rechtlicher Stellung, die Studienfachrichtung, die Semester- und Fachsemesterzahl, die Zahl der Fördermonate sowie der Bezug von Leistungen nach dem BAföG zur Führung einer Bundesstatistik weitergegeben. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) führt gemäß 4 Absatz 2 StipG anhand der Daten der geförderten Studierenden Stichproben durch, um Doppelförderungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck kann das BMBF Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Hochschulort einzelner geförderter Studierender abfragen, speichern und mit den Daten anderer fördernder Institutionen abgleichen. Die Hochschule ist gegebenenfalls zur Übermittlung dieser Daten gesetzlich verpflichtet. Damit dieser Verpflichtung nachgekommen werden kann, werden die Daten im Fall der Gewährung eines Stipendiums für die Dauer von sechs Jahren nach Ende der Förderung gespeichert. Nach Durchführung der Stichprobe werden die Daten gelöscht. Einverständnis Mit der Verwendung der genannten personenbezogenen Daten im oben genannten Umfang bin ich einverstanden. Mir ist bewusst, dass ich dieses Einverständnis jederzeit gegenüber der Hochschule widerrufen kann. Dies hat unter Umständen zur Folge, dass mein Bewerbungsantrag nicht bearbeitet werden kann. Ort, Datum Unterschrift

9 Erklärung zu bestehenden anderen Förderungen Ich erhalte während der Laufzeit des Deutschlandstipendiums 2018/2019 keine begabungs- und leistungsabhängige Förderung, die einen Monatsdurchschnitt von 30 erreicht oder überschreitet. Ich versichere, der Hochschule Osnabrück Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Mir ist bewusst, dass bei einer Falschauskunft bzw. bei einem Verstoß gegen die Pflicht, Änderungen unverzüglich mitzuteilen, bereits ausgezahlte Stipendienbeträge zurückgefordert werden können. Ort, Datum Unterschrift

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