Der Handlungsbedarf auf den Punkt gebracht Überblick zu verwaltungslenkenden Erlassen

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1 Der Handlungsbedarf auf den Punkt gebracht Überblick zu verwaltungslenkenden Erlassen

2 Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für die in der Flussgebietseinheit Elbe sowie der Flussgebietseinheit Oder liegenden Gebiete des FS Sachsen Veröffentlichung der Dokumente ist gesetzlich vorgeschrieben ( 87 Abs. 3 Satz 1 SächsWG). Damit erfolgte die Veröffentlichung ausschließlich über das lnternet. Mit der Veröffentlichung tritt kraft Gesetzes die Verbindlichkeit ein ( 87 Abs. 3 Satz 2 WHG), so dass auf eine ausdrückliche,,verbindlichkeitserklärung" (wie 2009 erfolgt), verzichtet werden kann. 2 Auf die Veröffentlichung (und deren Rechtsfolge) wurde mit einer Bekanntmachung des SMUL im Sächsischen Amtsblatt hingewiesen. Ergänzung/Untersetzung der Dokumente durch die Sächsische Beiträge zu den Bewirtschaftungsplänen Elbe und Oder

3 Sächsische Beiträge zu den Bewirtschaftungsplänen Elbe und Oder 5.1 Sächsische Herangehensweise zum Erreichen der Umweltziele (ab Seite 112) Punkt 1 von 16 3

4 Umsetzung EG-WRRL in Sachsen, Erlasslage Organisation entsprechend Organisationserlass 08/2015 (SMUL: Lenkungsgruppe WRRL, WRRL-Beirat, Erweiterte Koordinierungsgruppe WRRL HWRM-RL; LDS: Regionale Arbeitsgruppen = vollzugsbegleitend, uwb Maßnahmenumsetzung) Landwirtschaft [LfULG: A4 + A7] Bergbau [LfULG: A4 + A10] Altlasten [LfULG: A4] Grundwasser [LfULG: A4] Abwasser [LfULG: A4] Abflussregulierung/ Gewässermorphologie [LfULG: A4 + A7] Erlass WRRL LW 02/2016 Erlass WRRL Alt-/Braunkohlebergbau OW 09/2009 Erlass WRRL Braunkohlebergbau GW 01/2010 Erlass: Ausnahmen Ziele Braunkohle GW (Hintergrund- Dokument) 12/2009 Erlass WRRL Alt-/Braunkohlebergbau OW 06/2016 Erlass WRRL Braunkohlebergbau GW xx/2016 Erlass WRRL Altlasten 04/2012 Erlass WRRL Altlasten 10/2016 Erlass WRRL Grundwasser, diffuse Belastung Schwermetalle, Arsen, Sulfat (ohne LW und Brk) 07/2016 Erlasse alt Erlasse neu Erlasse geplant Erlass WRRL Abwasser 07/2016 Erlass: WRRL Abflussregulierung/ Morphologische Veränderungen, Konzeptionelle Maßnahmen 12/2009 Sicherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer bis zum Jahre /2016 Erlass Sicherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer 05/2016 Erlass: WRRL Abflussregulierung/ Morphologische Veränderungen, Konzeptionelle Maßnahmen xx/2016

5 Umsetzung der WRRL in Sachsen, Organisation zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme des zweiten Bewirtschaftungszeitraumes für die im Freistaat Sachsen liegenden Gebiete der Flussgebietseinheiten Elbe und Oder 04. August 2015 Koordinierte Anwendung von WRRL und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRMRL) der EU Strategische Steuerung der Umsetzung der WRRL liegt beim SMUL Beachtung der Maßgaben der WRRL durch die Vollzugsbehörden (LD, uwb oder besondere WB LfULG, LTV) Im Bereich LW sollen neben den grundlegenden Maßnahmen auch ergänzende Maßnahmen (Förderung, Wissenstransfer, ) umgesetzt werden Die obere Wasserbehörde (LD) steuert die Umsetzung der Maßnahmenprogramme insbesondere über die 4 regionalen Arbeitsgruppen Dem LfULG obliegt die fachliche Begleitung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne 5

6 Organisationserlass Zur vollzugsunterstützenden Begleitung dienen folgende Gremien Lenkungsgruppe: Steuerung durch SMUL mit betroffenen Fachabteilungen Beirat WRRL: Beratung in fachpolitischen Fragen mi u.a. Umwelt-, Landwirtschafts-, Industrie-, Ingenieur- und Planungsverbände, Sächsischer Städte- und Gemeindetag (SSG), Sächsischer Landkreistag und Leitung AL SMUL Erweiterte Koordinierungsgruppe WRRL/HWRMRL: Lenkungsgruppe, Wasserbehörden unter Leitung RL 44 Regionale Arbeitsgruppen zur vollzugsbegleitenden Maßnahmenumsetzung: LD, uwb, LTV, LfULG unter Leitung der Landesdirektion 6

7 Umsetzung der WRRL im Bereich Landwirtschaft Aufgabenwahrnehmung des LfULG 16. Februar 2016 dabei sind nicht nur die jeweiligen Wissenstransfermaßnahmen umzusetzen und zu dokumentieren, sondern auch die stoffeintragsmindernden Wirkungen der jeweiligen demonstrierten und in landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzten Maßnahmen zu bewerten, der flächenmäßige Anwendungsumfang der umgesetzten Maßnahmen zu erfassen und die Maßnahmen und Umsetzungsflächen den jeweiligen Wasserkörpern mit prioritärem Handlungsbedarf nach WRRL zuzuordnen. Entsprechend Erlass hat das LfULG im Mai 2016 ein Umsetzungskonzept erarbeitet. 7

8 Umsetzungskonzept 17 Grundwasserkörper wegen Nitrat 71 Oberflächenwasserkörper wegen Nitrat 178 Oberflächenwasserkörper wegen Phosphor 72 Oberflächenwasserkörper wegen Pflanzenschutzmittel Sind signifikant durch Landwirtschaft belastet Bewertung Nitrat in Grundwasserkörpern Bewertung Phosphor- Gesamt in OWK 8

9 Umsetzungskonzept - Düngerechtliche Fachrechtskontrollen - Pflanzenschutzrechtliche Fachrechtskontrollen - Arbeitskreise - Erhebung und Bereitstellung der Daten - Datenmanagement und methodische Instrumentarien - Begleitende Untersuchungen - Bildung und Öffentlichkeitsarbeit 9

10 Umsetzung der WRRL in Bezug auf vom Alt- und Braunkohlebergbau beeinflusste Oberflächenwasserkörper 1 3. Juni 2016 Regelung des weiteren Vorgehens in Bezug auf durch Bergbau/Altbergbau beeinflusste OWK, Herstellung des guten Zustandes ist ein komplexer, aufwändiger und langfristiger Prozess Zutritt belasteter Grundwässer ins Oberflächenwasser ist auch zukünftig der Normalfall, die Sanierung der Grundwasserbereiche ist unrealistisch. Die zuständigen Unternehmen sind dabei weiterhin in der Verantwortung die Ziele der WRRL zu erreichen Sanierung Altbraunkohlenbergbau durch LMBV aktiver BK-Bergbau ist in laufenden Zulassungs- und Genehmigungsverfahren zu verpflichten Bergbau ohne Rechtsnachfolge bleibt problematisch, im Rahmen der verfügbaren Mittel sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung entwickeln 10

11 Ausgehend von der sächsischen Herangehensweise : Der Schwerpunkt im zweiten Bewirtschaftungszeitraum liegt auf der sachgerechten und fachlich stimmigen Ableitung weniger strenger Bewirtschaftungsziele für die Oberflächenwasserkörper, für die eine Zielerreichung unmöglich ist, bzw. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreichbar wäre. Diese sind so abzuleiten, dass mit den verhältnismäßigen Maßnahmen der bestmögliche ökologische Zustand oder das bestmögliche ökologische Potenzial und der bestmögliche chemische Zustand im Oberflächenwasserkörper erreicht werden. Diese weniger strengen Bewirtschaftungsziele für einen Oberflächenwasserkörper sind regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, wenn der fortschreitender Stand von Wissenschaft und Technik oder eine andere menschliche Tätigkeit dies erfordert. Erforderliche Maßnahmen des Wasserrechtlichen Vollzugs, die in die eindeutige Verantwortung der zuständigen Behörde fallen, bleiben hiervon auch ferner unberührt, sind von den zuständigen Behörden aber stets auf Konformität mit den Zielen der WRRL zu prüfen Ausführlicher kommentiert auf den Sächsischen Gewässertagen am

12 Verwaltungsanleitung Altlasten Beitrag der Altlastenerkundung und sanierung zur Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und bei der Umsetzung der Maßnahmeprogramme gemäß WRRL für die im Freistaat Sachsen liegenden Gebiete der Flussgebietseinheiten Elbe und Oder im Bewirtschaftungszeitraum September 2016 Hier erfahren Sie mehr in einem ausführlicheren Vortrag nach der Pause 12

13 Umsetzung der WRRL in sächsischen Grundwasserkörpern im 2. Bewirtschaftungszyklus - Diffuse Belastung mit Schwermetallen, Arsen und Sulfat 5. Juli 2016 Erlass regelt die Belange der 16 diffus belasteten Grundwasserkörper nicht die Belastungen aus dem Braunkohlenbergbau 13

14 Diffuse Belastung in Grundwasserkörpern mit Schwermetallen, Arsen und Sulfat Das LfULG wird die angemessen vertiefte Analyse der Belastungsursachen für die betroffenen GWK vorzunehmen, auf dieser Grundlage die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme abweichender Bewirtschaftungsziele oder Fristverlängerungen aus fachlicher Sicht zu prüfen sowie nachfolgend einen Vorschlag für entsprechende, mit den Bewirtschaftungszielen der mit den GWK in Verbindung stehenden Oberflächenwasserkörper abgestimmte, Ausnahmeregelungen und ihre Begründung zu erarbeiten. Die Landesdirektion Sachsen, die unteren Wasserbehörden und das Sächsische Oberbergamt werden gebeten, das LfULG bei diesen Arbeiten auf dessen Anforderung hin organisatorisch und fachinhaltlich zu unterstützen. 14

15 Verwaltungsanleitung zur Umsetzung der WRRL im Bereich der öffentlichen und nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung sowie industriell-gewerbliche Einleitungen Prüfung auf das Erfordernis weitergehender Anforderungen 15. Juli 2016 Hier wird schon mal auf den nächsten Vortrag von Frau Rieth hingewiesen 15

16 Abwassererlass Der Erlass behandelt die s.g. Zielerreichungsgewässer nach WRRL Zielerreichungsgewässer im Sinne dieses Erlasses sind Oberflächengewässer, die bis 2021 den guten Zustand/ökologische Potential erreichen sollen und bei denen Schadstoff- oder Nährstoffbelastungen auftreten, die auf den Eintrag von Abwasser (Kläranlagen oder diffuse Einträge aus Siedlungen) zurückzuführen sind Verteilung [%] punktueller und diffuser P- Einträge auf Hauptnutzungsformen (Zeitschnitt 2012) 16 Modellierte P- Eintrags- Frachten [t/a] in SN und benötigte Fracht- Minderungen zur Einhaltung der Orientierungswerte für P- Ges. in OWK;

17 Sicherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer bis zum Jahre Mai 2016 Erlass richtet sich an die Vollzugsbehörden Prioritäre Schaffung der Durchgängigkeit an ausgewählten Vorrang- und Zielerreichungsgewässern nach WRRL bis 2019 Zielerreichungsgewässer im Sinne dieses Erlasses sind Oberflächengewässer, die bis 2021 den guten Zustand/ökologische Potential erreichen sollen und bei denen die Durchgängigkeit den einen wesentlichen Belastungsschwerpunkt darstellt (22 OWK) Die in der Anlage des Erlasses vorgegebenen amtlich festgestellten defizitären WKA/Querbauwerke sind durch wasserrechtlichen Vollzug so zu behandeln, dass die Durchgängigkeit entsprechend SächsWG ( 7) hergestellt wird 17

18 Sicherstellung der Durchgängigkeit 23. Mai 2016 Erlass richtet sich an LfULG als Fischereibehörde 18

19 Sicherstellung der Durchgängigkeit Ziel ist die abschließende Beurteilung von 468 Querbauwerken in den Vorrang- und Zielerreichungsgewässer, sowie weitere 206 Wasserkraftanlagen in den übrigen Wasserkörpern Der Auftrag wird als Werkvertrag vergeben uns soll bis Ende 2017 abgeschlossen werden. 19

20 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit Oktober 2016 Karin Kuhn

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