Vorlesung: Rechtsentwicklung in Mittelund Osteuropa. Sommersemester 2013
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- Roland Pfaff
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1 Vorlesung: Rechtsentwicklung in Mittelund Osteuropa Sommersemester 2013
2 Verschiedene Ansätze in der Rechtsvergleichung Mikrovergleich vs. Makrovergleich Vergleich von Normen vs. Vergleich von Normanwendung vs. Rechtsprechungsvergleich Rechtskultureller Ansatz
3 Methoden der Rechtsvergleichung Deskriptive Methode Historische Methode Begrifflich-dogmatische Methode Typologische Methode Rechtlich-funktionale Methode Sozial-funktionale Methode
4 Postmoderne Rechtsvergleichung Besonderheiten: organischer Rechtsbegriff Erkenntnistheoretischer Skeptizismus Moralischer Relativismus
5 Weitere neue Strömungen in der Rechtsvergleichung Comparative Law and Economics Legal Transplants Comparative Jurisprudence Legal Pluralism Critical Approaches
6 Methode hängt von Fragestellung ab Unterschiedliche Fragestellungen: Wie löst die andere Rechtsordnung das Problem?- Normanalyse, dogmatisch-juristische Methode Wieweit entspricht dies internationalem Recht?- Normanalyse (EMRK) Warum löst die Rechtsordnung das Problem so? Warum ist Recht so? Politik Geschichte Soziologie Wirtschaft Hier wohl eher sozialwissenschaftliche postmoderne Ansätze
7 Besonderheit in Westeuropa römisch-rechtliche Tradition, römisches Recht, zunächst im weltlichen Bereich verfallen, in der Kirche als kanonisches Recht lebendig geblieben, seit dem 12. Jh. in den neu entstehenden Universitäten wiederentdeckt (Glossatoren) und modernisiert (Postglossatoren); damit ein gemeineuropäisches, die partikularen Gewohnheiten überwölbendes Gelehrtenrecht, das ab dem 15./16. Jahrhundert in die Praxis eindrang; Recht als Wissenschaft, Naturrechtslehre, als Korrektiv Aufklärung, Vernunft und Freiheit Kodifikationsidee Gesellschaftsvertragslehre
8 Gemeinsame Tradition in MOE Drei Phasen Staatenbildung Okkupation Nationalisierung des Rechts im 19/20. Jahrhundert
9
10 Recht in Mähren und Böhmen Im Großmährischen Reich: Gewohnheitsrecht, nicht schriftlich In Böhmen Verschriftlichung und Vereinheitlichung seit dem 14. Jh. Eigenständigkeit
11 Polen Frühe Einflüsse auf die Rechtsentwicklung von außen (vgl. Magdeburger Stadtrecht) Herausbildung oligarchischer Machtstrukturen; schwacher Staat Rechtszersplitterung durch verschiedene Okkupationen Staatswerdung erst 1918
12
13 Die polnische Verfassung vom 3. Mai 1791 Erste Verfassung Europas Einflüsse Rousseau: "Jede Gewalt in der menschlichen Gesellschaft entspringt aus dem Willen der Nation." (V. Art) Montesquieu: Gewaltenteilung
14 "Die vollziehende Gewalt soll keine Gesetze weder geben noch erklären, keine Abgaben und Steuern, unter welchem Namen es auch sei, auflegen, keine Staatsanleihen machen, die vom Reichstage gemachte Einteilung der Schatzeinkünfte nicht abändern, keine Kriege erklären, keinen Frieden. (aus Art VII) "Die richterliche Gewalt kann weder von der gesetzgebenden, noch vom Könige ausgeübt werden, sondern von den zu diesem Ende gegründeten und erwählten Magistraturen." (Beginn VIII. Art)
15 Ungarn Frühe Einflüsse auf die Rechtsentwicklung von außen (vgl. römisches Recht, dt.recht) Besondere Elemente einer nationalen Rechtskulturbildung (Kodex Werböczy) Lange Zeiten der Okkupation; Vielzahl ungarischer Rechtsstudenten im Ausland Eigenständige Rechtsentwicklung seit 1863; Rezeption ausländischer Modelle
16 Goldene Bulle 1222
17 Goldene Bulle 1222, Art. XXXI 2 Wenn wir aber, oder irgendeiner, der nach uns folgenden Könige irgendwann entgegen dieser unserer Verschaffung vorgehen sollte, soll diese Urkunde sowohl den Bischöfen, als auch anderen Grundherren und landeszugehörigen Adligen insgesamt und jeden einzeln, den heutigen und den künftigen und deren Nachkommenschaft, die Macht geben, dass sie sowohl uns als auch den nach uns folgenden Königen ohne die Schande der Treulosigkeit auf sich zu laden auf ewig widerstehen und widersprechen können.
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