Berücksichtigung der Geldentwertung für die Anlagekosten gemäss Art. 50 StG

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1 Berücksichtigung der Geldentwertung für die Anlagekosten gemäss Art. 50 StG Den nachstehenden Tabellen (je 1 pro Veräusserungsjahr) kann entnommen werden, um welchem Prozentsatz die in einem Kalenderjahr angefallenen Anlagekosten (Erwerbskosten und wertvermehrende Investitionen) zur Berücksichtigung der Geldentwertung zu korrigieren sind. Berechnungsgrundlagen: Veräusserungsjahr 2017 Indexstand 1. Januar Punkte

2 Berücksichtigung der Geldentwertung für die Anlagekosten gemäss Art. 50 StG Seite 2 Berechnungsgrundlagen: Veräusserungsjahr 2016 Indexstand 1. Januar Punkte

3 Berücksichtigung der Geldentwertung für die Anlagekosten gemäss Art. 50 StG Seite 3 Berechnungsgrundlagen: Veräusserungsjahr 2015 Indexstand 1. Januar Punkte

4 Berücksichtigung der Geldentwertung für die Anlagekosten gemäss Art. 50 StG Seite 4 Berechnungsgrundlagen: Veräusserungsjahr 2014 Indexstand 1. Januar Punkte

5 Berücksichtigung der Geldentwertung für die Anlagekosten gemäss Art. 50 StG Seite 5 Berechnungsgrundlagen: Veräusserungsjahr 2013 Indexstand 1. Januar Punkte

6 Berücksichtigung der Geldentwertung für die Anlagekosten gemäss Art. 50 StG Seite 6 Berechnungsgrundlagen: Veräusserungsjahr 2012 Indexstand 1. Januar Punkte

7 Berücksichtigung der Geldentwertung für die Anlagekosten gemäss Art. 50 StG Seite 7 Berechnungsgrundlagen: Veräusserungsjahr 2011 Indexstand 1. Januar Punkte

8 Berücksichtigung der Geldentwertung für die Anlagekosten gemäss Art. 50 StG Seite 8 Berechnungsgrundlagen: Veräusserungsjahr 2010 Indexstand 1. Januar Punkte

9 Berücksichtigung der Geldentwertung für die Anlagekosten gemäss Art. 50 StG Seite 9 Berechnungsgrundlagen: Veräusserungsjahr 2009 Indexstand 1. Januar Punkte

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