Wegleitung Stempelabgabe für Remote Members

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1 Autor(en): Blattmann Urs Datum: Klassifikation: Referenz: Stichwörter: Verteiler: Genehmigung: Dateiname: FILENAMEMERGEFORMATS/projekte/178 ste/mem/b-ste-mem-100ad.doc INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS Die schweizerische Stempel- oder Umsatzabgabe Steuerbare Effekten und Abschlussort Abgabesatz und Berechnungsgrundlage Gegenparteien und Kunden Geschäftsfälle von Remote Members Geschäftsfälle mit schweizerischen Effektenhändlern Dem Remote Member wird eine Umsatzabgabe belastet Rechte und Pflichten des Remote Members Weiterbelastung der Umsatzabgabe Meldepflicht Bezahlung der Umsatzabgabe Inspektionen durch SWX Rechte und Pflichten der SWX Abrechnung mit Remote Member Inspektionen beim Remote Member Abrechnung mit der eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) Archivierung Steuerrevisionen RFIWGLVÇROX

2 Seite 2 1. Die schweizerische Stempel- oder Umsatzabgabe Steuerbare Effekten und Abschlussort Die Umsatzabgabe betrifft bei Remote Membern ausschliesslich inländische, an der SWX kotierte Effekten. Nicht der Abgabe unterliegen Geschäfte mit noch nicht liberierten Effekten, Bezugsrechten sowie Primärgeschäfte. 2 Dabei spielt der Ort des Abschlusses keine Rolle. Effektengeschäfte mit inländischen, an der SWX kotierten Titeln sind steuerbar, wenn sie an der SWX an einer ausländischen Börse oder ausserbörslich abgeschlossen werden. 1.2 Abgabesatz und Berechnungsgrundlage Die Abgabe wird auf dem der Transaktion zugrunde liegenden Entgelt resp. Umsatz berechnet. Sie beträgt auf inländischen Effekten 1,5 Promille des Umsatzes beziehungsweise 0,75 Promille je Vertragspartei (= ½ Umsatzabgabe). Als Vertragspartei werden Kunde und Gegenpartei verstanden. Für die Berechnung der Stempelabgabe von Remote Members existieren zwei Regeln: 1. Wenn eine Transaktion im Auftrag eines Kunden erfolgt, ist ½ Umsatzabgabe geschuldet. 2. ½ Umsatzabgabe ist geschuldet, wenn eine ausländische Bank/Broker respektive ein schweizerischer oder ausländischer Privatkunde 3 die Gegenpartei bildet 4. D.h. für die Berechnung der Abgabe eines Geschäftes sind sowohl die Kunden- als auch die Gegenparteienseite zu berücksichtigen. So ist beispielsweise für eine Nostrotransaktion mit einem ausländischen Kunden (als Gegenpartei) ½ Umsatzabgabe geschuldet 5. Zu Regel 1 Eine Transaktion an der SWX gilt immer dann als Kundentransaktion, wenn das Nostroflag nicht gesetzt wird. Das Geschäft wird von der SWX automatisch als ''-Transaktion, d.h. als ein im Kundenauftrag durchgeführtes Geschäft, gekennzeichnet. Geschäfte, die nicht an der SWX getätigt werden, müssen der SWX entweder als 'Trade Confirmation' oder als Reported Trade gemeldet werden 6. Auch hier gilt, dass Geschäfte, welche nicht mit dem Nostroflag versehen werden, automatisch als ''-Transaktionen gekennzeichnet werden und somit steuerbar sind. 1 Diese Begriffe werden in der Folge Synonym verwendet 2 Bei einer Emission inländischer Wertpapiere ist der Schuldner steuerpflichtig, nicht der Effektenhändler (Emissionsabgabe). 3 Der Begriff Privatkunde wird hier verwendet, um eine Verwechslung mit der Vertragspartei Kunde (im Gegensatz zur Vertragspartei Gegenpartei ) zu vermeiden. Vgl. dazu auch die verwendeten Abkürzungen in Tabelle 1. 4 Dies bedeutet, dass für alle Transaktionen, bei denen nicht ein schweizerischer Effektenhändler im Sinne des eidgenössischen Stempelgesetzes (StG) Gegenpartei ist, die halbe Umsatzabgabe geschuldet ist. Vgl. dazu auch Tabelle 1. 5 Siehe Tabelle 1 Fall 20 6 Vgl. dazu Tabelle 1

3 Seite 3 Zu Regel 2 Die Umsatzabgabe kann auch aufgrund der Gegenpartei fällig werden. Solche Transaktionen treten jedoch nur ausserhalb der SWX auf und sind immer mittels 'Reported Trade' an die SWX zu melden. Steuerbar sind alle Transaktionen, bei denen CUST als Gegenpartei gemeldet wird Gegenparteien und Kunden Grundsätzlich kann jeder der unten dargestellten Geschäftspartner Gegenpartei oder Kunde des Remote Members sein. Dabei gelten die folgenden Definitionen: Kunde: Erteilt dem Remote-Mitglied einen Auftrag. Gegenpartei: Wird durch das Remote-Mitglied gesucht oder durch den Börsencomputer zugeteilt. Schweiz Ausland SWX-Member RM ASSD EFFH RM Bank/Broker Kunde Kunde Nostro Abbildung 1.: Mögliche Geschäftspartner eines Remote Members Erläuterungen der Abkürzungen SWX-Member ASSD EFFH RM Nostro Schweizerisches Mitglied der SWX Assoziiertes Mitglied der SWX Übriger Effektenhändler, das heisst, weder SWX-Member noch ASSD Remote Member, das heisst ausländisches Mitglied der SWX Beinhaltet beim Remote Member sowohl Handels- als auch Anlagebestand In der Folge wird davon ausgegangen, dass SWX-Member, ASSD und EFFH dem eidgenössischen Stempelgesetz unterstellt sind. 1.4 Geschäftsfälle von Remote Members Aufgrund der Kombinationsmöglichkeiten von Gegenparteien und Kunden können bei Remote Membern folgende Geschäftsfälle auftreten 8 : 7 Konkret handelt es sich um die Fälle 6 10 und in Tabelle 1. 8 Eine Anleitung, wie die Tabelle im Detail zu lesen ist, befindet sich im Anschluss an die verwendeten Abkürzungen

4 Seite 4 Fall Geschäftsparteien Ab on SWX off Exchange foreign Exchange Gegenpartei Kunde gabe Art Ggp./Kunde Art Ggp./Kunde 1 CH od. Remote-Member Kunde, CH od. Ausland ½ TC Name TC Name/ 2 CH od. Remote-Member Ausl. Bank od. Broker ½ TC Name/ TC Name/ 3 CH od. Remote-Member ASSD od. EFFH ½ TC Name/ TC Name/ 4 CH od. Remote-Member CH od. Remote-Member ½ TC Name/ TC Name/ 5 CH od. Remote-Member Nostro Nostro TC Name/Nostro TC Name/Nostro 6 Ausl. Bank od. Broker Kunde, CH od. Ausland 1 n.a. CUST/ CUST/ 7 Ausl. Bank od. Broker Ausl. Bank od. Broker 1 n.a. CUST/ CUST/ 8 Ausl. Bank od. Broker ASSD od. EFFH 1 n.a. CUST/ CUST/ 9 Ausl. Bank od. Broker CH od. Remote-Member 1 n.a. CUST/ CUST/ 10 Ausl. Bank od. Broker Nostro ½ n.a. CUST/Nostro CUST/Nostro 11 ASSD od. EFFH Kunde, CH od. Ausland ½ n.a. 12 ASSD od. EFFH Ausl. Bank od. Broker ½ n.a. 13 ASSD od. EFFH ASSD od. EFFH ½ n.a. 14 ASSD od. EFFH CH od. Remote-Member ½ n.a. 15 ASSD od. EFFH Nostro n.a. Nostro Nostro 16 Kunde, CH od. Ausland Kunde, CH od. Ausland 1 n.a. CUST/ n.a. 17 Kunde, CH od. Ausland Ausl. Bank od. Broker 1 n.a. CUST/ n.a. 18 Kunde, CH od. Ausland ASSD od. EFFH 1 n.a. CUST/ n.a. 19 Kunde, CH od. Ausland CH od. Remote-Member 1 n.a. CUST/ n.a. 20 Kunde, CH od. Ausland Nostro ½ n.a. CUST/Nostro n.a. Tabelle 1: Geschäftsfälle von Remote Members Verwendete Abkürzungen: Ggp. = Gegenpartei ½ = Halbe Umsatzabgabe Abgabe = Abzuliefernde Umsatzabgabe 1 = Ganze Umsatzabgabe CH od. Remote Member = Schweizerisches oder ausländisches Mitglied der SWX = Kundengeschäft; SWX kennt Kunden nicht ASSD = Assoziertes Mitglied n.a. = not applicable (nicht anwendbar) EFFH = Übrige Effektenhändler TC = Trade Confirmation CUST = Customer = Reported Trade Kunde, CH od. Ausland = Privatkunde, welcher nicht in eine der definierten Kategorien fällt Name = Name der Gegenpartei

5 Seite 5 Die obenstehende Tabelle ist wie folgt zu verstehen: Fall 1 Fall Geschäftsparteien Ab- On SWX off Exchange foreign Exchange Gegenpartei Kunde gabe Art Ggp./Kunde Art Ggp./Kunde 1 CH od. Remote-Member Kunde, CH od. Ausland ½ TC Name/ TC Name/ Ein Schweizer oder Remote-Mitglied ist Gegenpartei des Remote Members. Ein in- oder ausländischer Kunde ist Kunde des Remote Members. Für diese Transaktion besteht eine Abgabepflicht der halben Umsatzabgabe. Findet die Transaktion an der SWX statt, kennzeichnet das Remote Member diese Transaktion als '' (Nostroflag wird nicht gesetzt). Findet die Transaktion 'off Exchange' statt, sendet das Remote Member eine 'Trade Confirmation' und meldet den Namen der Gegenpartei sowie '' als Kunde. Findet die Transaktion an einer ausländischen Börse statt, sendet das Remote Member eine 'Trade Confirmation' und meldet den Namen der Gegenpartei sowie '' als Kunde. 1.5 Geschäftsfälle mit schweizerischen Effektenhändlern Schweizerische Effektenhändler im Sinne des eidgenössischen Stempelgesetzes (StG), dh. Mitglieder der SWX, assoziierte Mitglieder (ASSD) und übrige Effektenhändler (EFFH), sind aufgrund des Gesetzes sowohl als Kunden als auch als Gegenpartei von der Stempelsteuer befreit. Sie haben ihrer allfälligen gesetzlichen Abgabepflicht selbst nachzukommen. Treten schweizerische Effektenhändler als Gegenpartei des Remote Member auf, kann die SWX als journalführende Stelle diese Effektenhändler identifizieren und belastet somit bei den entsprechenden Geschäftsfällen für die Gegenpartei keine Umsatzabgabe. In der Tabelle 1 existieren jedoch auch acht Fälle, in denen ein schweizerischer Effektenhändler 9 als Kunde des Remote Members auftritt. Es handelt sich dabei um die Fälle 3, 4, 13 und 14 mit einer halben sowie um die Fälle 8, 9, 18 und 19 mit einer ganzen Umsatzabgabe. Da die SWX die Kunden des Remote Members nicht kennt, ist sie nicht in der Lage, diese Geschäfte von den steuerbaren Transaktionen 1, 2, 11 und 12 resp. 6, 7, 16 und 17 zu unterscheiden 10. In der Folge werden diese Transaktionen mit ½ Umsatzabgabe für die Kundenseite belastet. Diese Fälle werden in der Praxis selten auftreten. In Absprache mit der eidgenössischen Steuerverwaltung hat die SWX deshalb beschlossen, dass Remote Member den schweizerischen Effektenhändlern immer dann ½ Umsatzabgabe belasten dürfen, wenn diese als ihre Kunden auftreten. Die Effektenhändler haben ihrerseits das Recht, die belasteten Umsatzabgaben mit einem Korrektureintrag als Abzug bei der eigenen Abrechnung mit der EStV geltend zu machen. Alternativ können sie ihr Umsatzjournal so anpassen, dass diese Transaktionen, sofern sie im Auftrag eines Kunden ausgeführt wurden, als steuerfrei weil bereits mit der Abgabe belastet - aufgelistet werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass weder Remote Member noch schweizerische Effektenhändler zu Schaden kommen und die EStV ausschliesslich die nach Gesetz geschuldeten Abgaben vereinnahmt. Anhand eines Beispiels soll dies nochmals veranschaulicht werden:  (LÂIMRÂ1MXKPMIHÂHIVÂ7;<ÂIMRÂEWWS^MMIVXIWÂ1MXKPMIHÂ%77(ÂIMR²FVMKIVÂ)JJIOXIRLÇRHPIVÂ)**,ÂSHIVÂIMRÂ6IQSXIÂ1IQFIV  ;MIÂ8EFIPPIÂÂIRXRSQQIRÂ[IVHIRÂOERRÂWMRHÂHMIWIÂ8VERWEOXMSRIRÂEPPIÂQMXÂk%KIRXkÂKIOIRR^IMGLRIX

6 Fall 14 Seite 6 Fall Geschäftsparteien Ab- On SWX off Exchange foreign Exchange Gegenpartei Kunde gabe Art Ggp./Kunde Art Ggp./Kunde 14 ASSD od. EFFH CH od. Remote-Member ½ n.a. ASSD od. EFFH/ Ein assoziiertes Mitglied oder ein übriger Effektenhändler ist Gegenpartei des Remote Members. Ein Schweizer oder Remote-Mitglied ist Kunde des Remote Members. Dieser Geschäftsfall ist nicht steuerbar. Da die SWX die Identität des Kunden jedoch nicht kennt, muss das Remote Member dennoch eine Abgabe in der Höhe von ½ des Umsatzes entrichten. Es kann diese seinem Kunden weiterbelasten, welcher seinerseits einen Korrektureintrag bei der eigenen Abrechnung vornehmen kann. Dieser Fall existiert nicht als on exchange Transaktion an der SWX. Findet die Transaktion 'off Exchange' statt, sendet das Remote Member ein 'Reported Trade' an SWX. Inhalt: Gegenpartei = 'ASSD' oder 'EFFH', Kunde = ''. Findet die Transaktion an einer ausländischen Börse statt, sendet das Remote Member ein 'Reported Trade' an SWX. Inhalt: Gegenpartei = 'ASSD' oder 'EFFH', Kunde = ''. Falls aufgrund der vom Remote Member vorgenommenen Belastungen bei einem schweizerischen Effektenhändler Fragen auftreten, wird empfohlen, diesen an die eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung DVS, Sektion Banken zu verweisen. Zudem steht auch der Helpdesk der SWX unter folgender -adresse für Auskünfte zur Verfügung: webmaster@swx.ch 1.6 Dem Remote Member wird eine Umsatzabgabe belastet Tritt das Remote Member selbst als Kunde eines andern Remote Members auf 11, so wird ihm ebenfalls ½ Umsatzabgabe belastet. Diese Belastung ist mit einem Formular Korrektureintrag unverzüglich dem Produkt-Manager Stempel für Remote Member der SWX mitzuteilen. Die SWX wird diese Umsatzabgabe als Abzug berücksichtigen und dem Remote Member eine um diesen Betrag verminderte Umsatzabgabe in Rechnung stellen. 11 In der Tabelle 1 kann dies bei den Fällen 4, 9, 14 und 19 auftreten

7 Seite 7 2. Rechte und Pflichten des Remote Members 2.1 Weiterbelastung der Umsatzabgabe Das Remote Member ist berechtigt, die Stempelabgabe auf seine Kunden zu überwälzen 12. Dies gilt auch für schweizerische Effektenhändler 13, welche ansonsten nicht mit einer Stempelsteuer belastet werden. Macht das Remote Member von diesem Recht keinen Gebrauch, so hat es die Umsatzabgabe selbst zu tragen. Auch Gegenparteien können, sofern es sich um ausländische Banken und Broker resp. schweizerische und ausländische Privatkunden handelt, mit der Umsatzabgabe belastet werden. Unter dem Titel Umsatzabgabe darf dem Geschäftspartner nicht mehr als die effektiv geschuldete Abgabe belastet werden. 2.2 Meldepflicht Aufgrund des Mitgliederreglementes der SWX sowie der Weisung 10 (Meldepflicht) ist das Remote Member verpflichtet, alle Geschäfte mit an der SWX kotierten schweizerischen Effekten, welche ausserhalb der SWX getätigt werden, zu melden. Diese Geschäfte werden als 'Trade Confirmation' oder 'Reported Trade' an die SWX geleitet. Der Tabelle 1 kann entnommen werden, welche Transaktionen wie zu melden sind. 2.3 Bezahlung der Umsatzabgabe Als Mitglied der SWX ist das Remote Member verpflichtet, die von der SWX belastete Umsatzabgabe zu bezahlen. Allfällige Unstimmigkeiten sind umgehend der SWX zu melden. Die zu kontaktierende Stelle ist auf der Rechnung vermerkt. 2.4 Inspektionen durch SWX Das Remote Member ist verpflichtet, den Inspektoren der SWX die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit diese ihren Auftrag, die Einhaltung der Reglemente zu überprüfen, erfüllen können. Dabei werden die Inspektoren insbesondere feststellen, ob das Remote Member seiner Meldepflicht nachgekommen ist. Die SWX kündigt ihre Inspektionen rechtzeitig an und erledigt ihre Aufgabe ohne übermässige Beeinträchtigung des Mitgliedes. 3. Rechte und Pflichten der SWX 3.1 Abrechnung mit Remote Member Aufgrund des Umsatzjournals meldet die SWX dem Remote Member monatlich den steuerbaren Umsatz und stellt den daraus resultierenden Steuerbetrag in Rechnung. Sofern Meldungen des Remote 12 Das Bundesgesetz über Stempelabgaben enthält dazu keine Vorschriften. 13 D.h. Mitglieder der SWX, assozierte Mitglieder (ASSD) und übrige Effektenhändelr (EFFH)

8 Seite 8 Members über Umsatzabgaben, welche an andere Remote Members bezahlt wurden 14, vorliegen, werden diese vom Steuerbetrag in Abzug gebracht. Auf Wunsch kann dem Remote Member eine Excel-Datei mit allen steuerbaren Transaktionen zur Verfügung gestellt werden Inspektionen beim Remote Member Das Mitgliederreglement ermächtigt die SWX beim Mitglied die Einhaltung der Reglemente zu überprüfen. Dies beinhaltet namentlich auch die Überprüfung der Einhaltung der Meldepflicht durch die Mitglieder. Dadurch wird sichergestellt, dass die Berechnung der Umsatzabgabe auf einer korrekten Grundlage basiert. 3.3 Abrechnung mit der eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) Die SWX meldet der EStV spätestens 30 Tage nach Quartalsende die Summe der abgabepflichtigen Geschäfte aller Remote Members und bezahlt die geschuldete Umsatzabgabe. Sie stellt ihrerseits sicher, dass die bezahlten Abgaben vollständig von den jeweiligen Remote Membern übernommen werden. 3.4 Archivierung Das Umsatzregister wird elektronische geführt. Es enthält für jedes Geschäft die von der EStV geforderten Informationen und muss folgenden Anforderungen genügen Es enthält alle der Umsatzabgabe unterstellten Transaktionen Es ist nach Abschlussdatum und Remote Member geordnet Es wird für die vergangenen 5 Kalenderjahre aufbewahrt. Die abgabebefreiten Umsätze werden wie folgt archiviert: nach Abschlussdatum geordnet die letzten 5 Kalenderjahre verfügbar. Die Art der Datenaufbewahrung kann von der SWX bestimmt werden. 3.5 Steuerrevisionen Die SWX hält sich jederzeit bereit, der EStV die Informationen zu Geschäften von Remote Membern zur Verfügung zu stellen. Die EStV kündigt ihre Steuerrevisionen im voraus an. Die Organe der EStV unterliegen sowohl dem Banken- als auch dem Steuergeheimnis. 14 Vgl. dazu Bemerkungen in Abschnnitt Für einen Monatsreport wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 erhoben.

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