So schützen Sie wirkungsvoll Ihr. Liechtenstein + X: Top-Bankplatz mit Sprungbrett-Garantie

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1 Kapital So schützen Sie wirkungsvoll Ihr & Vermögen und Steuern Ihre persönliche Freiheit Themen-Special: Liechtenstein + X Themen-Special: Liechtenstein + X Liechtenstein + X: Top-Bankplatz mit Sprungbrett-Garantie Liebe Leserin, lieber Leser, Finanzplätze bewähren sich nur dauerhaft, wenn sie im Wettbewerb mit anderen Standorten stehen. Das gilt insbesondere für Nischen-Finanzplätze wie Liechtenstein. Kleine Finanzzentren sind flexibler, weil sie sich im Wettbewerb schneller an politische und wirtschaftliche Veränderungen anpassen müssen. Inhalt Standortvorteile Liechtenstein ist die Nummer 1 der attraktiven Finanzplätze im Ausland... Seite 2 Banken-Ranking Bei diesen Banken in Liechtenstein wissen Sie Ihr Geld in guten Händen... Seite 3 Stiftungen Trotz neuem Recht sind Stiftungsgründungen für Deutsche in Liechtenstein unattraktiv... Seite 8 Versicherungen Getestet und für gut befunden: Anbieter von Liechtensteiner Lebensversicherungen...Seite 9 International Living Der konsequenteste, aber steinigste Weg: Wandern Sie ins Fürstentum aus!... Seite 11 Informationsquellen Hier können Sie sich informieren...seite 12 Leserservice... Seite 4 -Wochenausgabe gratis: Auch sind sie in der Regel weit stabiler als große Kapitalstandorte, da sie häufig starke direkt-demokratische Elemente aufweisen und weniger abhängig vom Populismus politischer Parteien sind. Nutzen Sie die Vorteile dieser kleineren Bankplätze aktiv! Wozu Auslandsbanken und Bankgeheimnis? Jeder Bürger sollte sich um seine finanzielle Freiheit sorgen. Denn den Regierungen, die wie Deutschland aktiv gegen das Bankgeheimnis arbeiten, geht es letztlich um die Kontrolle der Bürger und um ihr Geld. Wollen Sie, dass ein Dritter Ihren Kontostand kennt? Ich bin überzeugt, dass jeder Mensch ein Recht auf Privatsphäre hat. Und dazu gehört auch seine finanzielle Situation. Daher sollte das Bankgeheimnis eine Selbstverständlichkeit sein. Die Finanzbranche wird sich international jedoch noch stärker vernetzen. Vor allem auch deswegen, weil es künftig immer weniger staatlich unabhängige Banken geben wird gerade in den großen Volkswirtschaften. Langfristig ist es deshalb für Sie sicherer, mehrere Bankverbindungen bei kleineren und spezialisierten Banken in unterschiedlichen, aber stabilen Ländern zu unterhalten. Liechtenstein ist die klare Nummer 1 Liechtensteiner Banken sind mit ihren Auslandsniederlassungen als Ausgangspunkt dafür ideal. Das Fürstentum Liechtenstein ist antizyklisch betrachtet der zukunftsfähigste Bankplatz, da er aufgrund der verschärften Steueroasen - diskussion und des internationalen Drucks nun komplett neue international anerkannte Wege gehen muss. Das +X im Titel dieses Themen-Specials soll genau diese Internationalität einer Liechtensteiner Bankverbindung widerspiegeln. Wie Sie im Banken-Ranking ab Seite 3 lesen können, bieten Liechtensteiner Banken also nicht nur die attraktiven Rahmenbedingungen ihres Fürstentums, sondern auch globale Diversifizierungsmöglichkeiten in gewohnten Strukturen mit deutschsprachigen Ansprechpartnern. Herzlichst Ihr Markus Miller PS: Lassen Sie sich als Auslandskapitalanleger nicht diskriminieren. Diskretion ist nichts Obskures oder Kriminelles, sondern ein berechtigter und legaler Anspruch trotz Steueroasendiskussion.

2 Standortvorteile Liechtenstein ist die Nummer 1 der attraktiven Finanzplätze im Ausland Der internationale, vor allem aber der deutsche Druck auf die Steueroase Liechtenstein hat keineswegs dazu geführt, dass diese ausgetrocknet wurde. Liechtenstein ist als Finanz- und Versicherungsplatz interessanter denn je: Diskretion, also der Schutz der Privatsphäre, und legale Strukturierungsmöglichkeiten bleiben auch in Zukunft erhalten und das mit weit mehr Rechtssicherheit für Anleger als in der Vergangenheit. Aufgrund der Entwicklungen, die in den Medien regelrecht von einer Ächtung des Finanzplatzes Liechtenstein begleitet wurden, müssen zwar die dortigen Banken und Versicherungen nun ihre Geschäftsstrategien überdenken und neue sowie international akzeptierte Rahmenbedingungen schaffen. Dies ist jedoch ein ideales Umfeld für Sie, um Vermögenswerte zu optimieren und zu schützen. Handeln Sie antizyklisch! Ich vergleiche die derzeitige Situation Liechtensteins mit einer fundamental starken Aktie, die dramatisch im Kurs verloren hat. Sie kennen sicherlich die Strategie, antizyklisch zu handeln. Also dann zu verkaufen, wenn die Mehrzahl der Marktteilnehmer weiter optimistisch ist, oder zu kaufen, wenn die Kanonen donnern. Ich glaube, beim Finanzplatz Liechtenstein hätten die Kanonen mit Blick auf die Themen Steueroase, Stiftungsrecht, Bankgeheimnis und Lebensversicherungsrecht nicht lauter donnern können. Und so langsam ist der Rauch nach dem Donner verzogen ein idealer Zeitpunkt für den Einstieg in Liechtenstein. Das Bankgeheimnis ist weiterhin gesichert Die Lebensversicherungsanforderungen wurden auf eine neue, rechtsverbindliche Basis gestellt. Das Bankgeheimnis und somit der Schutz der Privatsphäre wurde nachhaltig gesichert durch eine Kooperation mit Deutschland und eine Anpassung der Liechtensteiner Gesetze an die OECD-Standards. Auch einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein dürfte nun nichts mehr im Wege stehen. Das alles bedeutet für Sie deutlich mehr Rechtssicherheit. Außerdem bestehen weiterhin legale Möglichkeiten, die weitgehende Diskretion eines liechtensteinischen Bankkontos in einem stabilen und sicheren Land in Anspruch zu nehmen. Für Kriminelle oder Geldwäscher wird es allerdings schwieriger in Zukunft und das ist auch richtig so! Mitglied im EWR, aber kein EU-Mitglied Es ist einzigartig in Europa, dass das Fürstentum Liechtenstein zwei Wirtschaftsräumen angehört: dem schweizerisch-liechtensteinischen und dem europäischen. Seit 1923 besteht mit der Schweiz eine Wirtschafts-, Zollund Währungsunion. Diese Verbindung kennzeichnet offene Grenzen und eine gemeinsame Währung den Schweizer Franken. Das Fürstentum Liechtenstein ist seit 1995 aber zusätzlich Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Das ist die Schweiz nicht! Durch diese Mitgliedschaft partizipiert Liechtenstein an den Vorteilen des freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs in Europa. Auf der anderen Seite ist Liechtenstein kein EU-Mitglied und damit nicht zu einer gemeinsamen Währungs- und Finanzpolitik sowie der Zollunion verpflichtet. Das schützt das Land gerade im Hinblick auf die Finanzkrise vor möglichen teuren Fehlern und Zwangssubventionen. Das Land ist und bleibt nach wie vor steuer- und gesellschaftsrechtlich weitgehend von Europa unabhängig. Der Finanzplatz Liechtenstein überzeugt mit vielen Pluspunkten stabile Rechts- und Wirtschaftsordnung AAA-Länderrating durch Moody's und Standard & Poor's politische Kontinuität und liberale Wirtschaftspolitik liberale Gesetzgebung in Gesellschaftswesen und Steuerpolitik moderne Infrastruktur breites Finanzdienstleistungsangebot und leistungsfähiges Banken-und Versicherungssystem strenges, gesetzlich verankertes Bankkunden- und Versicherungsgeheimnis laufende Anpassung der gesetzlichen Grundlagen an internationale Standards bei geringer Bürokratie integrierte Finanzmarktaufsicht nach europäischem Standard Mitglied im Europäischen Wirtschaftraum (EWR) mit seinen vier Grundfreiheiten: freier Warenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr, freier Kapitalverkehr, freier Personenverkehr Seite 2 Themen-Special: Liechtenstein + X

3 Ideal für ein zweites Standbein Ihrer Kapitalanlagen Wer also Ängste vor einer Systemkrise oder gar einem Systembankrott, einer Währungsreform, Hyperinflation oder weitreichenden Enteignungen (beispielsweise Goldverbot) in Deutschland hat, dem bietet Liechtenstein ideale Rahmenbedingungen mit dem Ziel, Vermögenswerte zu streuen und gezielt zu schützen. Einlagenschutz auf Schweizer Franken erhöht Innerhalb der Europäischen Union wurde beschlossen, dass der Schutz von Kundeneinlagen EU-weit ab dem einheitlich auf Euro angehoben wird. Auch in Liechtenstein spielt die Einlagensicherung zum Schutz von Kundenvermögen eine wichtige Rolle. Seit dem wurde die Sicherungssumme pro Anleger von Schweizer Franken auf Schweizer Franken erhöht und zugleich die gesicherten Einlagen auf sämtliche Fremdwährungen ausgedehnt. Die liechtensteinischen Banken sind jedoch von der Finanzkrise durch ihre strukturelle Ausrichtung weit weniger betroffen als beispielsweise die Schweizer Großbanken UBS und Credit Suisse oder auch die deutschen Großbanken Commerzbank und Deutsche Bank. Die liechtensteinischen Banken gehören darüber hinaus zu den am besten kapitalisierten Banken in Europa. Den Banken-Ombudsmann gibt s auch in Liechtenstein In der Ausgabe 06/2009 habe ich über die vorteilhaften Dienstleistungen so genannter Ombudsmänner berichtet. Auch bei Kapitalanlagen im Ausland müssen Sie auf diesen Service nicht verzichten. Der Liechtensteiner Banken-Ombudsmann steht Kunden von Banken mit Sitz in Liechtenstein als neutrale und kostenlose Vermittlungsstelle zur Verfügung. Er befasst sich mit konkreten Beschwerden, die von Kunden gegen eine Bank in Liechtenstein vorgebracht werden. Für Kunden gibt es kaum etwas Bequemeres und Effizienteres. Lediglich bei sehr komplexen Ausnahmefällen steht es dem Ombudsmann frei, Ihnen nach vorheriger Mitteilung einen Teil der Kosten aufzuerlegen. Doch auch dann sind Sie weit besser bedient als mit einem Rechtsanwalt, da sich bei der Einschaltung eines Ombudsmanns die Banken weit kooperativer zu Ihrem Vorteil verhalten. Meist unterwerfen sich meiner Erfahrung nach die Banken den Entscheidungen der Ombudsmänner. Liechtensteiner Banken-Ombudsmann Dr. Peter Wolff, Rechtsanwalt Tel.: wolff@wgp-law.li Banken-Ranking Bei diesen Banken in Liechtenstein wissen Sie Ihr Geld in guten Händen Die internationale Bankenkrise hat auf die Liechtensteiner Banken und die dortigen Niederlassungen ausländischer Institute vergleichsweise geringe Auswirkungen gehabt. Das liegt vor allem daran, dass liechtensteinische Banken nicht im großen Stil im Investment Banking tätig sind oder waren und über vergleichsweise hohe Eigenkapitalquoten verfügen. Darüber hinaus gibt es in Liechtenstein keine Verwerfungen an den Immobilienmärkten, und die Kreditvergabe der Banken ist sehr konservativ ausgerichtet. Vielmehr konzentrieren sie sich auf Vermögensverwaltung und Private Banking. Einziger Wermutstropfen: In der Diskussion um die verteufelten Steueroasen steht Liechtenstein an erster Stelle. Höhepunkt war der Datendiebstahl beim größten Liechtensteiner Institut, der LGT Bank. Auf einer dort entwendeten DVD befanden sich bekanntermaßen auch die Daten des wohl prominentesten aufgeflogenen Steuersünders Klaus Zumwinkel. Mehr Qualität und Service für mehr Vertrauen in den Bankplatz Nur mit Qualität und Sicherheit wird sich diese Steueraffäre nachhaltig vergessen lassen. Liechtensteiner Banken gehen dabei einen sehr begrüßenswerten Weg, nämlich den des globalen Vermögensschutzes. Der Schutz von Privatsphäre und Privateigentum entspricht in Liechtenstein einer tief verwurzelten Grundüberzeugung, die über das eigentliche Bankkundengeheimnis weit hinausgeht. Bankkunden zuvorderst sind hier Kapitalanleger gemeint haben in Zeiten der Globalisierung und zunehmenden politischen Risiken das Bedürfnis, Risi- Themen-Special: Liechtenstein + X Seite 3

4 2. Internationalisierungsgrad Ganz wichtig für meine Rang- und somit Empfehlungsliste sind auch die Flexibilität und das Angebot von Konto- und Depotführungsmöglichkeiten an weiteren attraktiven Bankplätzen. Einige Liechtensteiner Banken verfügen nämlich über Niederlassungen an sicheren Standortalternativen in Asien, dem Mittleren Osten, der Karibik oder Südamerika. Sie sollten also Ihre Vermöken zu eliminieren oder zumindest deutlich zu reduzieren. Das Innovationspotenzial und die Servicebereitschaft der Banken in Liechtenstein sind meiner Auffassung nach selten so ausgeprägt gewesen wie heute. Dieser Qualitätsanspruch ist die Basis, auf der diese Banken ihr Geschäft zukunftsfähig machen. Auslandsmärkte als Zukunftssicherung erschlossen Mit der Eröffnung von Auslandsniederlassungen erschließen sich liechtensteinische Banken auch zunehmend Auslandsmärkte. Süd- und Mittelamerika, Südostasien (Hongkong und Singapur) sowie der Mittlere Osten (Abu Dhabi, Bahrein und Dubai) sind hierbei die strategischen Hauptstoßrichtungen. Die Kombination aus einer langjährigen Tradition als Finanzplatz, einer gezielten Internationalisierung und einem vergrößerten Dienstleistungsangebot gepaart mit der Beibehaltung bewährter gesetzlicher Rahmenbedingungen und dem grundsätzlichen Schutz der Privatsphäre ist für mich das Hauptargument, das den Bankplatz Liechtenstein + X für die Zukunft empfehlenswert macht. Mein persönliches Banken-Ranking für Liechtenstein Auf Basis dieser folgenden 5 Kriterien habe ich meine persönliche Rangfolge der besten 6 Bankinstitute in Liechtenstein aufgestellt: Konzernstruktur (Hauptsitz in Liechtenstein) Internationalisierungsgrad (Auslandsniederlassungen) Persönliche Praxiserfahrungen und Kundenfeedback Online Banking-Dienstleistungen Service-, Dienstleistungs- und Produktangebot Warum sind diese 5 Kriterien für mich so ausschlaggebend für meine Empfehlungen? 1. Konzernstruktur Es ist ganz wichtig für die strategische Entscheidung einer Kapitalanlage in Liechtenstein, dass Sie eine Bank wählen, welche ihren Hauptsitz im Fürstentum hat. Dies bedeutet mehr Tradition und Verbundenheit und somit auch Sicherheit im Hinblick auf mögliche Fusionen oder Bankverkäufe. Einige Beispiele: Die Sparkasse Liechtenstein wurde vor einigen Jahren an die Raiffeisenbank Liechtenstein verkauft. Die Hypo Liechtenstein steht derzeit ebenfalls zum Verkauf, und die Alpe Adria Privatbank AG befindet sich derzeit gar in freiwilliger Liquidation, wobei das Bankgeschäft in Liechtenstein eingestellt wird. Derartige Entwicklungen sind vor allem nachteilig für Kunden und bergen immer die Gefahr, dass sich die betroffenen Banken mit vielen anderen Dingen beschäftigen aber nicht mit ihren Kunden. Sie als Kunde sollten aber im Mittelpunkt stehen. Dies ist bei den 3 für liechtensteinische Verhältnisse großen und eigenständigen Banken VP Bank, LGT und LLB aus meiner Sicht sehr unwahrscheinlich. Ebenso bedeutet ein direkter Firmensitz im Fürstentum natürlich auch mehr Rechtssicherheit, da hier vollkommen eindeutig nur das liechtensteinische Recht zur Anwendung kommen kann. Filialen von Banken mit Hauptsitz in Österreich oder Schweiz könnten dagegen von Entwicklungen und gesetzlichen Änderungen in ihren Heimatländern betroffen sein. Das ist auch der Grund, weshalb Sie Filialen von deutschen Banken in Luxemburg oder der Schweiz meiden sollten. Setzen Sie stattdessen auf einheimische Anbieter. LESERSERVICE Redaktionssprechstunde mit Chefredakteur Markus Miller: jeden Mittwoch von 16:00 bis 19:00 Uhr unter: / (14 ct/min.) -Hotline: redaktion@kapital-und-steuern.de Internet: Unter der Adresse finden Sie das Internetangebot von Kapital & Steuern mit Online-Archiv und verschiedenen anderen nützlichen Dokumenten. Für den Zugang zur Homepage müssen Sie sich mit Ihrem Nachnamen und Ihrer Kundennummer einloggen. -Newsletter: Leser erhalten wöchentlich einen kostenlosen - Newsletter mit aktuellen Informationen. Tragen Sie sich unter in den Verteiler ein. Abo-Service: Bei Fragen zur Belieferung wenden Sie sich bitte an: Leserservice Kapital & Steuern, Theodor-Heuss-Str. 2 4, D Bonn, Telefon: 0228 / , Fax: 0228 / , kundenservice@fid-verlag.de Seite 4 Themen-Special: Liechtenstein + X

5 genswerte aus Risikogesichtspunkten globalisieren und auf mehrere unterschiedliche Ländern verteilen. 3. Persönliche Praxiserfahrungen und Kundenfeedback Ich verfolge alle Entwicklung des Bankplatzes Liechtenstein schon seit Jahren und habe zu meiner aktiven Bankberaterzeit auch selbst dort gearbeitet. In meiner Tätigkeit als Tester und Autor für den Elite Report vom Handelsblatt habe ich außerdem Zugänge zu Insiderinformationen und den umfangreichen Testberichten. Letztlich sind meine persönlichen Erfahrungen und auch die Erfahrungen von Kunden und Lesern die beste Grundlage für meine Empfehlungen. 4. Online-Banking-Dienstleistungen Die einfache Administration und Kontrolle Ihres Vermögens sind trotz einer unter Umständen weit entfernten Depotführung ganz entscheidend bei meiner Beurteilung. Sie sollten von zuhause aus Ihr Vermögen koordinieren oder zumindest überwachen können, ohne gleichzeitig auf die attraktiven Möglichkeiten ausländischer Bankplätze verzichten zu müssen. Online-Banking macht dies möglich ein Bereich, der für Banken im Ausland immer wichtiger und werthaltiger wird. Online-Banking im Ausland: Hauptgründe und Vorteile für Privatanleger zunehmende Preissensibilisierung / konkurrenzfähige Spesenmodelle, die auch individuell verhandelbar sind Reduzierung bürokratischer und administrativer Hürden generell steigende Affinität zum Internet Diskretion und Wahrung der Privatsphäre Steueroptimierung (beispielsweise Steuerstundungseffekte oder steuerprivilegierte Anlageprodukte im Ausland) optimiertes Anlage- und Risikomanagement: rechtliche Diversifikation und geografische Streuung Nutzung von Service-, Dienstleistungs- und Anlageprodukten im Ausland 5. Service-, Dienstleistungs- und Produktangebot Der Zugang zu Handelsmöglichkeiten und Finanzprodukten sollte natürlich auch im Ausland gewährleistet sein. Prüfen Sie also immer, ob Ihre gewünschten Börsenplätze, Vermögensanlagestrategien oder -produkte auch im Ausland verfügbar sind. Liechtensteiner Banken gewährleisten meist in hohem Maße diese Voraus- setzungen auch aufgrund des großen Wettbewerbsdrucks unter den Liechtensteiner Banken, was letztlich Ihnen als Kunde zugutekommt. Die Ergebnisse Die ersten 3 Banken meines Rankings haben alle ihren Hauptsitz in Liechtenstein (Kriterium 1) und weisen dabei den höchsten Internationalisierungsgrad (Kriterium 2) auf. Der 1. Platz: Dass die VP Bank letztlich den 1. Platz belegt, verdankt das Institut seiner idealen strategischen und geographischen Verteilung der Auslandsniederlassungen (Asien, Mittlerer Osten, Karibik). Ebenso punktet die Bank mit guten Praxis-Erfahrungen, die mir bekannt sind, und den Online-Banking-Möglichkeiten auf den British Virgin Islands. Nicht zuletzt können Kunden dieser Bank auf eine sehr umfangreiche Produktpalette zurückgreifen. Der 2. Platz: Die LGT Bank glänzt im Prinzip mit den gleichen Vorteilen, aber verfügt leider über kein Online- Banking. Deshalb reicht es hier nur für den 2. Platz. Der 3. Platz: Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) hat weit weniger Auslandsniederlassungen als die beiden vorher genannten Konkurrenten. Gerade dieses Kriterium ist aber wichtig, um dem bedeutsamen Thema Liechtenstein +X auch Rechnung tragen zu können. Die Plätze 4 bis 6: Die anderen 3 folgenden Banken haben nicht ihren Hauptsitz in Liechtenstein, was jedoch das bedeutendste Kriterium für mich ist. Die EFG Bank auf IMPRESSUM Verlag: Investor-Verlag, ein Unternehmensbereich der FID Verlag GmbH, Postfach , Bonn, Reg.-Gericht Bonn, HRB 7435 Geschäftsführung: Jörg Ludermann, Helmut Graf, Sandra Witscher Herausgeberin: Susanne Santjer Produktmanagement: Mareen Daniel Chefredakteur: Markus Miller, Andratx, Spanien (v.i.s.d.p.) redaktion@kapital-und-steuern.de Gutachter: Anton-Rudolf Götzenberger, München; Klaus Buhl, Bonn Druck: Druckerei Müller, Roth Internet: Gerichtsstand des Verlages ist, soweit zulässig, Bonn. ISSN Copyright 2009 by FID Verlag GmbH NEU: Seit Kurzem bietet Ihnen der Investor Verlag über seine Tochtergesellschaft CFX Broker auch den Handel mit Internationalen Aktien, CFDs, Devisen und Futures an. Mehr Informationen finden Sie unter: Themen-Special: Liechtenstein + X Seite 5

6 dem 4. Platz bietet hierbei den höchsten Internationalisierungsgrad, während sich das Bankhaus Pasche von den Wettbewerbern mit den interessanten Standortalternativen Monaco, Marokko, Uruguay und Bahamas abhebt. Das ist letztlich auch der ausschlaggebende Punkt, weshalb Vontobel mit rein quantitativ mehr Auslandsniederlassungen nur auf den 6. Platz gekommen ist. Fazit: Alle 6 Banken sind empfehlenswert. Am besten Sie berücksichtigen auch alle Institute bei Ihrem Auswahlprozess für ein Liechtensteiner Konto oder eine entsprechende Auslandsniederlassung. Ihre endgültige Entscheidung treffen Sie danach am besten anhand Ihres Gefühls, das Sie aus konkreten Gesprächen oder Angeboten dann gewonnen haben. Platz Nr. 1 Verwaltungs- und Privat-Bank AG (VP Bank) Kontaktadresse Konzernstruktur Praxiserfahrungen Auslandsstandorte Online- Banking Produktpalette Aeulestr. 6 Postfach Vaduz Tel.: Die VP Bank-Gruppe ist eine börsennotierte Privatbank mit Hauptsitz in Vaduz. 1) Schweiz 2) Luxemburg 3) British Virgin Islands 4) Singapur 5) Deutschland 6) Dubai 7) Hongkong 8) Russland sehr gute Erfahrungen hinsichtlich Kundenorientierung, Fairness, Beraterqualität, Produkttrans - parenz und Service auch bereits bei einem Vermögen ab circa Euro in Singapur, Dubai und den British Virgin Islands gibt es deutschsprachige Ansprechpartner vor Ort ja Private Banking Vermögensverwaltung Finanz- & Nachfolgeplanung Wealth Management Family Office / Trust Services Wealth Engineering (individuelle Investmentlösungen) Treuhand-Services und internationales Gesellschaftsrecht Finanzierungen umfangreiche Börsenzugänge Services für institutionelle Kunden umfangreiche Anlageprodukte Die erste Wahl unter Liechtensteiner Banken Die VP Bank ist ein globaler Nischenanbieter eine Kombination, die es im Bankbereich selten gibt. Ihre Finanzstärke wird von Standard & Poor s mit einem soliden A-Rating bewertet. Eine Reihe von Auszeichnungen liefert darüber hinaus den Beleg für die Qualität der Dienstleistungen, wie beispielsweise die Höchstnote summa cum laude im Elite Report 2009 der Vermögensverwalter. Die VP Bank nimmt mit ihrer 4-Punkte-Qualitätsstrategie eine Vorreiterrolle auf dem Weg der Qualitätsoffensive ein, den liechtensteinische Banken als Antwort auf die Finanzkrise gehen: 1. Mit Qualität nach innen wird die Effizienz großgeschrieben. Das bedeutet definierte und aktiv gelebte Leistungsziele, eine Kultur der stetigen Verbesserung, kontinuierliches Lernen und gesteuerte Innovationsprozesse. 2. Qualität nach außen zeigt sich durch fundierte Fachkompetenz in der Beratung. Statt pauschalen Lösungsansätzen werden individuelle Vorschläge erarbeitet, bei denen der Kunde von Markttrends profitiert und vor negativen Einflüssen bestmöglich geschützt wird. 3. Die Qualität durch Produkte wird mit einer offenen Produktarchitektur konsequent umgesetzt. Unabhängig von Verkaufsinteressen steht die Kundenzufriedenheit im Vordergrund der Beratung. Mit dem so genannten Wealth Engineering werden zum Beispiel allumfassende Dienstleistungen für vermögende Privatkunden, Unternehmer und Familien angeboten. 4. Zu guter Letzt pflegt die VP Bank die Qualität durch eine starke Marke. Die einzigartige Marke der VP Bank vermittelt ein einheitliches Bild des Unternehmens und stellt mit ihrer konsequenten Umsetzung einen wesentlichen Baustein des Unternehmenserfolgs dar. Platz Nr. 2: LGT Bank in Liechtenstein AG Kontaktadresse Konzernstruktur Praxiserfahrungen Auslandsstandorte Online- Banking Produktpalette Herrengasse 12 Postfach Vaduz Tel.: Die LGT Group ist als Wealth & Asset Management Gruppe im Besitz des Fürstenhauses von Liechtenstein. 1) Bahrain 2) Deutschland 3) Großbritannien 4) Hongkong 5) Irland 6) Japan 7) Liechtenstein 8) Österreich 9) Schweiz 10)Singapur 11)Uruguay 12)USA sehr gute Erfahrungen mit den Niederlassungen in Singapur und München allerdings in Deutschland erst ab circa Euro und in Singapur ab mind. 1 Million Euro empfehlenswert nein Private Banking Vermögensverwaltung Finanz- & Nachfolgeplanung Wealth Management Family Office / Trust Services Wealth Engineering (individuelle Investmentlösungen) Kunstberatung Finanzierungen umfangreiche Anlageprodukte Treuhand-Services und internationales Gesellschaftsrecht Seite 6 Themen-Special: Liechtenstein + X

7 Platz Nr. 3: Liechtensteinische Landesbank AG (LLB) Kontaktadresse Konzernstruktur Praxiserfahrungen Auslandsstandorte Online- Banking Produktpalette Städtle 44 Postfach Vaduz Tel.: Die LLB wurde am 5. Dezember 1861 gegründet und ist das traditionsreichste Finanzinstitut im Fürstentum Liechtenstein, ebenfalls börsennotiert. 1) Schweiz 2) Abu Dhabi 3) Dubai sehr gute Erfahrungen bei individuellen Fällen im Zusammenhang mit Gesellschaftsgründungen und Beratungen bei Wohnsitzverlagerungen ja Private Banking Vermögensverwaltung Finanz- & Nachfolgeplanung Wealth Management Family Office Services Wealth Engineering (individuelle Investmentlösungen) Treuhand-Services und internationales Gesellschaftsrecht Finanzierungen Services für institutionelle Kunden umfangreiche Anlageprodukte Zahlungsverkehr Platz Nr. 4: EFG Bank von Ernst AG Egertastraße 10 Postfach Vaduz Tel.: Die EFG Bank von Ernst AG in Liechtenstein ist eine von vielen Niederlassungen (siehe nebenstehend) der EFG International aus Zürich. 1) Schweiz 2) Guernsey 3) Gibraltar 4) Dubai 5) Bahrain 6) Hongkong 7) Singapur 8) Jakarta 9) Philippinen 10) Cayman Islands 11) Mexico City 12) Kolumbien 13) Ecuador 14) Venezuela 15) Argentinien sehr kompetent und hilfsbereit bei der Betreuung im Zusammenhang mit Wohnsitzverlagerungen und Fondsgründung in Gibraltar sehr hilfsbereit bei der Kontaktherstellung zu Niederlassungen im Ausland ja Private Banking Vermögensverwaltung Finanz- & Nachfolgeplanung Wealth Management Family Office / Trust Services Finanzierungen Wealth Engineering (individuelle Investmentlösungen) Platz Nr. 5: Banque Pasche (Liechtenstein) SA Austraße 61 Postfach Vaduz Tel.: Die Banque Pasche (Liechtenstein) SA ist eine Privatbank in Liechtenstein mit der Schweizer Banque Pasche CM-CIC Private Banking als Mehrheitsaktionärin. Diese ist wiederum eine Private Banking-Einheit der französischen Groupe Mutuel / CM-CIC-Gruppe 1) Schweiz 2) Monaco 3) Marokko 4) Uruguay 5) Türkei 6) Bahamas sehr kompetent, hilfsbereit und freundlich bei individueller Vermögensverwaltung schnelle Erstellung eines schlüssigen Anlagekonzeptes und sehr verhandlungsbreit hinsichtlich der Spesen Vermögensverwaltung auch auf Basis einer Gewinnbeteiligung möglich ja Private Banking Vermögensverwaltung Finanz- & Nachfolgeplanung Wealth Management Wealth Engineering (individuelle Investmentlösungen) Platz Nr. 6: Bank Vontobel (Liechtenstein) AG Pflugstraße 20 Postfach Vaduz Tel.: Die Bank ist eine der nebenstehenden Niederlassungen der Vontobel Holding AG aus Zürich. 1) Schweiz 2) Deutschland 3) Großbritannien 4) Luxemburg 5) Österreich 6) Italien 7) Spanien 8) Dubai 9) Hongkong 10) Cayman Islands 11) USA 12) Kanada sehr gutes Research und sehr gute Kompetenz im Bereich derivativer Lösungen auch für die private Vermögensanlagen hoher Individualisierungsgrad von Vermögensberatungen mit sehr guter Kompetenz der Berater ja Private Banking Vermögensverwaltung Finanz- & Nachfolgeplanung Wealth Management Family Office / Trust Services Wealth Engineering (individuelle Investmentlösungen) Services für institutionelle Kunden nachhaltige Anlagen + integrale Finanzberatung Anlagefonds strukturierte Produkte Research Themen-Special: Liechtenstein + X Seite 7

8 Stiftungen Trotz neuem Recht sind Stiftungsgründungen für Deutsche in Liechtenstein unattraktiv Das liechtensteinische Stiftungsrecht existiert seit mehr als 80 Jahren und wurde in den vergangenen Jahrzehnten lediglich punktuell angepasst. Jüngst zeigte sich allerdings mehr und mehr, dass wichtige stiftungsrechtliche Fragen nicht deutlich genug geregelt waren. Vieles blieb somit der Klärung durch die Gerichte überlassen ein sehr unglücklicher Zustand. Novellierung sollte Rechtssicherheit bringen Gerade im Bereich des Stiftungsrechts, in welchem die Kontinuität eine sehr große Rolle einnimmt, ist Rechtssicherheit unerlässlich. Aus diesem Grunde begannen 2001 die Arbeiten für eine Totalrevision des Liechtensteiner Stiftungsrechts. Das neue Stiftungsrecht ist nun seit dem 01. April 2009 in Kraft. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um ein liberales und höchsten Ansprüchen genügendes Regelwerk mit zahlreichen innovativen Lösungen. In manchen Punkten galt das österreichische Privatstiftungs gesetz als Vorlage, welches wiederum selbst eine Weiterentwicklung des bisherigen liechtensteinischen Rechts darstellt. Die Totalrevision des Stiftungsrechts bietet sowohl gemeinnützigen als auch gewinnorientierten Stiftungen, etwa Familien- und Unternehmensträgerstiftungen, eine attraktive Rechtsgrundlage und verschafft Liechtenstein eine gute Ausgangsposition im Wettbewerb der Stiftungsrechtsordnungen. Aber wo liegt für Sie der tatsächliche Nutzwert? Bei allem Lob: Die Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung durch einen deutschen Steuerpflichtigen ist auch unter dem neuen Liechtensteiner Stiftungsrecht nicht zu empfehlen. Schon gar nicht als mögliches Steuersparmodell oder Nachfolgeplanungsvehikel. Die Rechtsunsicherheiten sind weiterhin viel zu hoch und die tatsächlichen Vorteile stehen in keinerlei Relation zu etlichen Fallstricken und Kosten. Prüfenswert ist die Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung nur dann, wenn der Gründer einer Stiftung bereits im Ausland wohnt oder eine Wohnsitzverlagerung plant. Stiftung im Inland oder im Ausland? Das ist ein extrem teurer Unterschied Der deutsche Gesetzgeber differenziert beim Vermögensübergang, ob es sich um eine Stiftung inländischen oder ausländischen Rechts handelt. Während sich beim Übergang auf eine inländische Stiftung die Steuerklasse nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Stifter und dem nach der Stiftungsurkunde entferntes - ten Berechtigten richtet, kommt bei Übertragung auf eine ausländische Stiftung stets die schlechteste Steuerklasse III zum Tragen. In Zahlen bedeutet dies: lediglich ein Freibetrag von Euro und somit eine Erbschaftsteuerbelastung von 30 Prozent bei Dotierung mit bis zu 6 Millionen Euro oder sogar 50 Prozent bei Dotierung mit mehr als 6 Millionen Euro! Genauso, wie der Vermögensübergang auf eine Stiftung zum Zeitpunkt der Errichtung Schenkungsteuer auslöst, fällt auch beim Vermögensübergang auf den Berechtigten anlässlich einer Auflösung der Stiftung Schenkung - steuer an. An dieser Stelle wird jedoch auch bei ausländischen Stiftungen zur Bestimmung der Steuerklasse das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Stifter und Begünstigtem zugrunde gelegt. TIPP: Versichern Sie statt zu stiften! Viele Ziele, die Sie mit einer Stiftungs- oder Trustgründung erreichen wollen beispielsweise legale Steuerersparnis, Erbfolge, Begünstigtenregelungen, Vermögensschutz, Diskretion, Haftungsschutz, erreichen Sie weit kostengünstiger und mit deutlich mehr Rechtssicherheit vor allem über den Abschluss von liechtensteinischen Lebensversicherungen. Lesen Sie dazu auch den Beitrag auf Seite 9 dieses Themen-Specials. Wichtig: Falls Sie bereits Gründer einer liechtensteinischen Stiftung sind, sollten Sie Ihre derzeitige Struktur auf ein rechtliches und steuerliches Damoklesschwert prüfen. Nutzen Sie unser Netzwerk! Hier haben wir Fachanwälte, die auf deutsches, österreichisches, liechtensteinisches und schweizerisches (Wirtschafts-)Recht spezialisiert sind. Diese können für Sie neutrale Bewertungen und Beratungen vornehmen, wenn nötig auch in Zusam menarbeit mit der ursprünglich mandatierten liechtensteinischen Kanzlei. Seite 8 Themen-Special: Liechtenstein + X

9 Lebensversicherungen Getestet und für gut befunden: Anbieter von Liechtensteiner Lebensversicherungen Schon allein anhand der Fülle der bereits in Kapital & Steuern erschienenen Beiträge zu liechtensteinischen Lebensversicherungsmodellen erkennen Sie, wie attraktiv diese Form der Vermögensstrukturierung ist. Beispielsweise können Sie in den Ausgaben 07/2009 Vier exklusive Strategien mit Lebensversicherungen aus Liechtenstein, 06/2009 Internationale Lebens - versicherungsmäntel oder 03/2009 Lebensver siche - rungen aus Liechtenstein die jüngsten Beiträge dazu in unserem Online-Archiv unter nachlesen. Erfolgsformel: Lebensversicherungen aus Liechtenstein = optimierter Vermögensschutz Ebenso wie der Bankplatz Liechtenstein hat auch der Versicherungsstandort mit seinen vielseitigen und flexiblen Möglichkeiten großes Potenzial. Das gilt gerade für ausländische Kunden, die neben der individuellen Vermögensanlage und -weitergabe auch auf der Suche nach Steueroptimierung, Diskretion und Vermögensschutz sind. Die Entwicklung des Versicherungsplatzes Liechtenstein stellt sich heute als Erfolgsgeschichte heraus. Die Geschichte ist zwar erst rund 11 Jahre alt, zeigt aber, wie mit der richtigen Standortpolitik und dem Engagement der Liechtensteiner Versicherungsgesellschaften anerkannte Lösungen international erfolgreich angeboten werden können. Und das, obwohl das Marktumfeld sich als durchaus schwierig erwies. Die 6 Hauptvorteile Liechtensteiner Lebensversicherungen Anlageprivileg: größtmögliche Flexibilität bei der Wahl Ihrer Anlageklassen (Aktien, Fonds, Zertifikate, Anleihen, Immobilien, Kunst etc.), nahezu keine Investmentrestriktionen Diskretionsprivileg: liechtensteinisches Versicherungsgeheimnis garantiert Schutz von Privatsphäre und Vermögen Erbschaftsprivileg: Police fällt nicht in den Nachlass, hohe Flexibilität bei der Verteilung Ihres Vermögens (siehe auch Beitrag in der Ausgabe 07/2009 unter Gestaltungsprivileg: freie Gestaltung und jederzeitige Änderung der Bezugsrechte Steuerprivileg: optimierte Gestaltung im Einklang mit der Rechtslage Ihres Steuerwohnsitzes Schutzprivileg: Sicherheit und Schutz der Familie im Konkursfall Praxis-Fall: Ein Leser von Kapital & Steuern wollte kürzlich auf meinen Rat hin eine Lebensversicherung abschließen. Folgende Erfahrung hat er mir geschildert: Lieber Herr Miller, [ ] mit großem Interesse habe ich Ihre positiven Aussagen zu ausländischen Lebensversicherungen in Luxemburg und Liechtenstein gelesen. In einem Ihrer neuesten Beiträge zu diesem Thema sagen Sie, dass vom Gesetzgeber jetzt endlich Rechtssicherheit geschaffen wurde. Das hat mich letzte Woche veranlasst, mit der von Ihnen genannten Uniqa Versicherung in Lichtenstein Kontakt aufzunehmen, um kurzfristig eine solche Versicherung abzuschließen. Der dortige Geschäftsstellenleiter hat mir jedoch dringend abgeraten, zurzeit bei einer Liechtensteiner Versicherung einen Vertrag abzuschließen. Die telefonische Begründung habe ich zumindest sinngemäß folgendermaßen verstanden: Laut einem BMF-Entwurf vom Besteuerung von Versicherungsvermögen im Sinne des 20 Absatz 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz bestehe gegenwärtig eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Es sei unklar, ob sich der 10-prozentige Todesfallschutz von der einmaligen Beitragszahlung errechne oder vom jeweiligen Zeitwert des fondsgebundenen Versicherungs-Portfolios. Meine Frage an Sie, Herr Miller: Liegt hier wieder eine vom Gesetzgeber geplante aktuelle Änderung der Änderung vor? Oder raten Sie weiterhin zum Abschluss unter Beachtung der von Ihnen aufgestellten Kriterien? Lassen Sie sich nicht verunsichern! Nun, für mich war zunächst einmal erstaunlich, dass ein Geschäftsstellenleiter einer liechtensteinischen Versicherung von seinem eigenen Produkt abrät. Auf den ersten Blick fand ich das sogar sehr lobenswert. Auf den zweiten Blick nach Rückfrage bei anderen Versicherungsgesellschaften aus Liechtenstein jedoch einfach nur inkompetent und wenig lösungsorientiert. Das hat mich dazu veranlasst, die Uniqua Versicherung aus Liechtenstein bis auf Weiteres nicht zu empfehlen zumindest so lange, wie deren Führungskräfte nicht wissen, was sie machen sollen. Themen-Special: Liechtenstein + X Seite 9

10 Zurück zur Leserfrage: Ich habe diese auf Vorstands - ebene an vier Liechtensteiner Versicherungsgesellschaften weitergeleitet, die mit einer inhaltlich übereinstimmenden Stellungnahme antworteten: Die vom Leser angesprochene gesetzliche Regelung des neuen 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 6 lit. b EStG hinsichtlich des notwendigen Mindesttodesfallschutzes und der Bezugsgröße (gezahlte Beiträge oder Zeitwert) ist klar und eindeutig zu beantworten. Denn laut Gesetz heißt es (Auszug aus dem Gesetz): [...] um mindestens zehn Prozent des Deckungskapitals, des Zeitwerts oder der Summe der gezahlten Beiträge übersteigt. [...] Das bedeutet: Der Gesetzgeber hat hier bewusst 3 Varianten als Bezugsgröße für den Mindesttodesfallschutz zugelassen. Dass dennoch darüber Unklarheit herrscht, ist offensichtlich dem vom Leser zitierten Entwurf (!) des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) geschuldet. Dort blieb tatsächlich unklar offensichtlich durch einen redaktionellen Fehler, ob sich der zusätzliche 10-prozentige Todesfallschutz auf den Zeitwert oder alternativ auf die Beitragssumme (hier: grundsätzlich Einmalbeitrag) der Versicherung bezieht. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat diesen Fehler bereits in seiner Stellungnahme zum besagten BMF-Entwurf erwähnt und darum gebeten, hier auch von dieser Seite Rechtssicherheit zu schaffen. Gehen Sie den rechtssicheren Weg! Wenn Sie bei Ihrer Lebensversicherung Wert auf den zusätzlichen Todesfallschutz legen, haben Sie für Ihre Rechtssicherheit zwei Möglichkeiten: Sie warten das endgültige BMF-Schreiben ab. Sie nutzen das Angebot der LV 1871 Private Assurance AG aus Liechtenstein, bei der Ihr Vertrag mit einem verlängerten Rücktrittsrecht bis zum Jahresende ausgestattet ist einschließlich einer Rückabwicklung der Kosten. Sie können dann ohne Zusatzkosten in die entsprechende BMF-konforme Lösung wechseln. Warnung: Finger weg von Swiss Life! Ich erhielt in den vergangenen Wochen viele weitere Kundenfeedbacks zu liechtensteinischen Lebensversicherungen, bei denen sich einige Flops, aber auch ganz konkret zwei Top-Anbieter herauskristallisierten. Als Flop erwies sich das Unternehmen Swiss Life, das in der ehemaligen Capital Leben aufgegangen ist. Mein Gefühl ist, dass dieses Unternehmen derzeit viel zu stark mit seinen Konzernstrukturen beschäftigt ist, um sich auf seine Kunden zu konzentrieren. Aktuell kann ich diesen Anbieter nicht mehr empfehlen. Das sind die Top-Versicherer Gutes Feedback habe ich in den meisten Fällen von der Valorlife Lebensversicherungs AG und der PrismaLife AG aus Liechtenstein erhalten. Diese kann ich daher auch weiterhin empfehlen. Gerade bei individuellen Fragen habe ich persönlich mit zwei jungen Gesellschaften aus Liechtenstein beste Erfahrungen gemacht und zwar mit der LV 1871 Private Assurance AG und der WEALTH-ASSURANCE AG. Diese kann ich Ihnen ebenfalls uneingeschränkt empfehlen. Sie überzeugen nicht zuletzt deshalb, weil deren Vorstände die ehemaligen Vorstände der Capital Leben Versicherung aus Liechtenstein sind und nun mit neuen, schlanken und kundenorientierten Versicherungsgesellschaften den liechtensteinischen Versicherungsmarkt aufrollen. Eine Übersicht mit Kontaktadressen von liechtensteinischen Lebensversicherungsanbietern finden Sie über die Website des liechtensteinischen Versicherungsverbands unter TIPP: Denken Sie immer an Ihre Ziele! Vor Abschluss einer liechtensteinischen Lebensversicherung sollten Sie mindestens 3 Angebote unterschiedlicher Anbieter einholen um auch Ihre individuellen Bedürfnisse optimal und effizient abzudecken. Sollte für Sie als Kunde jedoch der zusätzliche Todesfallschutz keine bzw. eine untergeordnete Rolle spielen und stattdessen andere Aspekte wie die Nachlassgestaltung im Vordergrund stehen, dann wird eher der Abschluss einer liechtensteinischen Rentenversicherung empfohlen. Hier ist die Rechtslage klar, da von der Versicherungsgesellschaft, wie gefordert, ein Renten - garantiefaktor bei Vertragsbeginn festgelegt wird. Für Sie als Kunden ist dies die kostengünstigere Variante, da keinerlei zusätzliche Risikokosten entstehen, die wiederum bei einer Kapitallebensversicherung anfallen würden. Seite 10 Themen-Special: Liechtenstein + X

11 International Living Der konsequenteste, aber steinigste Weg: Wandern Sie ins Fürstentum aus! Einige meiner ehemaligen Arbeitskollegen wohnen mittlerweile in Liechtenstein und sind somit in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht den konsequentesten Weg gegangen. Sie haben nicht nur Vermögenswerte ins Ausland verlagert, sondern auch ihren Lebensmittelpunkt. Bei Auswanderung gelten stets die attraktiven Rahmenbedingungen des Zuzugslandes, in diesem Falle Liechtensteins. Allerdings ist eine Auswanderung nach Liechtenstein was eine rechtliche Ansiedlung und Wohnsitznahme im Fürstentum voraussetzt so schwierig wie bei kaum einem anderen Land. Das große Los: Gewinnen Sie eine Green Card für Liechtenstein Sie kennen vielleicht das amerikanische Green-Card- System, auch bekannt als Green-Card-Lotterie. Weit weniger bekannt ist, dass auch Liechtenstein eine Aufenthalts-Lotterie nach US-Vorbild anbietet. Allerdings stehen dort die Chancen für Bewerber weitaus schlechter. Beim liechtensteinischen Auslosungsverfahren geht es darum, die Hälfte der zu erteilenden Aufenthaltsbewilligungen im Fürstentum Liechtenstein im Sinne eines Zufallsprinzips auszulosen. Insgesamt werden jährlich nur 28 Aufenthaltsbewilligungen für erwerbstätige EWR-Bürger und nur 8 für nichterwerbstätige EWR-Bürger verlost. Das Auslosungsverfahren findet zweimal jährlich, im Frühling und im Herbst statt. So bewerben Sie sich! Die nächste Verlosung findet am 11. September 2009 statt. Das entsprechende Gesuchsformular kann beim Liechtensteiner Ausländer- und Passamt angefordert werden. Dieser Teilnahmecoupon ist gemeinsam mit einer Kopie über die Einzahlung der Vorauslosungs-Gebühr in der Zeit vom 01. August 2009 bis spätestens 31. August 2009 an das Ausländer- und Passamt zu schicken. Es gilt das Datum des Poststempels beziehungsweise das Datum der Wertstellung der Gebührengutschrift. Das Auslosungsverfahren gliedert sich in eine Vor- und eine Schlussauslosung. Die Kosten für die Vorauslosung betragen 80 Schweizer Franken, die der Schlussauslosung 200 Schweizer Franken. Für jede Teilnahme an einer Auslosung ist ein gesondertes Gesuch einzureichen. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Vorauslosung sind eine EWR-Staatsbürgerschaft, die fristgerechte Einreichung des vollständig ausgefüllten Teilnahmecoupons und die rechtzeitige Gebühreneinzahlung. Schriftlich benachrichtigt werden nur diejenigen Bewerber/innen, die die oben angeführten Voraussetzungen nicht erfüllen, beziehungsweise die erfolgreich an der Vorauslosung teilgenommen haben. Achtung: Mehrfachgesuche innerhalb eines Auslo - sungsverfahrens sind unzulässig und führen zum Ausschluss. Zahlungen, die nicht über das angeführte Bankkonto erfolgen, sind ebenfalls unzulässig. Der Weg zur Niederlassungsbewilligung Für Rentner, Privatiers oder Erwerbslose gibt es auch eine weitere überlegenswerte Möglichkeit: Im Fürstentum Liechtenstein kann auch der Aufenthalt mit dem alleinigen Zweck der Wohnsitznahme gewährt werden. EWR- Staatsangehörigen, die um einen Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit bitten und im Ausland keine dauernde und geregelte Erwerbstätigkeit ausüben, kann dabei eine Aufenthaltsbewilligung für die Dauer von höchstens 5 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit erteilt werden. Dazu müssen Sie für sich und Ihre Familienangehörigen nachweisen, dass Sie: über genügend finanzielle Mittel verfügen, so dass keine Sozialhilfe in Anspruch genommen werden muss. über einen gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz verfügen, der sämtliche Risiken in Liechtenstein abdeckt. Von einer derart befristeten Aufenthaltsbewilligung können Sie dann auch zu einer Niederlassungsbewilligung kommen. Denn: EWR-Staatsangehörige, die sich seit 10 Jahren ordnungsgemäß und ununterbrochen mit einer Aufenthaltsbewilligung im Fürstentum Liechtenstein aufhalten, können um Erteilung einer Niederlassungsbewilligung ansuchen, sofern im Zeitpunkt des Gesuchs kein Widerrufs- oder Ausweisungsgrund vorliegt. Ausländer- und Passamt (APA) Liechtenstein Städtle 38, Postfach Vaduz Tel.: +423 / info@apa.llv.li Themen-Special: Liechtenstein + X Seite 11

12 Informationsquellen Wichtige Informationsquellen zum Fürstentum Liechtenstein Artikel 2 der Liechtensteiner Verfassung besagt: Das Fürstentum ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert. Mir persönlich ist der Staat im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre, Liberalität sowie soziale Verantwortung sehr sympathisch. Es dominiert weder das monarchische noch das demokratische Prinzip. Das Land ist sehr überschaubar und schlank organisiert. Positiv sind zudem die EWR-Mitgliedschaft sowie die erfolgten Anpassungen an die OECD-Standards zu beurteilen. Letzteres gilt besonders für den Finanzsektor, der trotz Anpassungsdruck das traditionell fest verankerte Bankgeheimnis bewahren konnte. Nutzen Sie deshalb den Standort Liechtenstein mit seinen attraktiven Rahmenbedingungen, um Ihr Vermögen strategisch zu schützen. Oder machen Sie Liechtenstein zum Sprungbrett in die globale Welt (+X) mit vertrauten Rahmenbedingungen. Nachfolgend finden Sie zusätzlich zu den in dieser Ausgabe bereits genannten Adressen weitere aus meiner Sicht wichtige Informationsquellen: 1. Zum Fürstentum Liechtenstein: Das offizielle Portal des Fürstentums Liechtenstein bietet umfassende Informationen zu Fürstenhaus, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft: 2. Landesverwaltung: Alle Dienstleistungen der Regierung finden Sie hier auf einen Blick, ebenso Formulare, Merkblätter und Checklisten zum Download: 3. Ausländer- und Passamt (APA): Wie bereits auf Seite 11 berichtet, bietet das Amt Antragsformulare und umfangreiche Hinweisschriften rund um die Wohnsitznahme und Ansiedlung in Liechtenstein auf seiner Homepage an an: 4. Bankplatz: Der Bankenverband vertritt die Interessen der ihm angeschlossenen Banken gegenüber der Regierung, den Behörden, der Öffentlichkeit, den nationalen und internationalen Organisationen sowie den Verbänden und koordiniert die Aktivitäten der Mitgliedsbanken. Alle in dieser Ausgabe vorgestellten Banken sind Mitglied des Liechtensteinischen Bankenverbandes: 5. Versicherungsplatz: Der Versicherungsverband ist die Interessenvertretung der liechtensteinischen Versicherungsunternehmen und zeigt auf seiner Homepage eine Übersicht der wichtigsten Gesellschaften: 6. Liechtensteiner Fondsplatz: Der Liechtensteiner Anlagefondsverband (LAFV) fördert unter Ausschluss jeder geschäftlichen Tätigkeit die Entwicklung des Fondsplatzes Liechtenstein und vertritt die Interessen des liechtensteinischen Anlagefondsgewerbes im In- und Ausland. Die Website enthält allgemeine Informationen sowie spezifische Angaben zu einzelnen liechtensteinischen Fonds: 7. Finanzmarktaufsicht: Die Liechtensteiner BaFin gewährleistet die Stabilität des Finanzmarktes, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter und internationaler Standards: 8. Treuhändervereinigung: Diese Institution wacht über Ehre, Ansehen, Rechte und Pflichten des Treuhänderstands. Sie finden auf der Website eine Liste der zugelassenen Liechtensteiner Treuhänder mit Kontaktdaten zum Download: 9. Rechtsanwaltskammer: Hier gibt s Informationen zu Rechtsanwälten (mit komplettem Rechtsanwaltsverzeichnis), zur Organisation und Arbeit der Rechtsanwaltskammer sowie zum Berufsrecht. Ebenso finden Sie hier einschlägige Rechtsquellen und aktuelle Mitteilungen der Kammer: Wirtschaftskammer: Sie vertritt die Interessen in den Bereichen Gewerbe & Handwerk, Handel, Tourismus und Freizeitwirtschaft, Dienstleistung, Verkehr & Transport, Industrie, Information & Consulting: Branchenindex: Hier finden Sie Einträge von ausschließlich im Fürstentum Liechtenstein ansässigen Firmen und Institutionen: Seite 12 Themen-Special: Liechtenstein + X

13 Lebensversicherungen aus Liechtenstein Die Neuerungen und ihre Attraktivität im Überblick Ausländische Lebensversicherungen vor allem aus Luxemburg, Liechtenstein und Großbritannien habe ich in der Vergangenheit in Beiträgen von Kapital & Steuern vor allem durch die Themenspeziale Lebensversicherungsmäntel und Britische Lebensversicherungen ausführlich beleuchtet. Auch die Fallstricke hinsichtlich der Ausgestaltung der Verträge wurden von mir frühzeitig thematisiert, zum Beispiel in den Beiträgen So reagieren Sie aktuell auf die geplanten Verschärfungen bei Lebensversicherungen (10/2008) und Achtung! Nicht jeder Versicherungsmantel ist auch finanzamtssicher (12/2007). Nun hat sich einiges geändert. Und es ist wichtiger denn je, die Voraussetzungen hinsichtlich der Vertragsgestaltung für die Nutzung der steuerlichen Vorteile zu beachten. Doch zunächst einmal: Lassen Sie sich durch die vielen meist negativen Medienberichte im Zusammenhang mit liechtensteinischen Fondspolicen nicht verunsichern! Auch nach den gesetzlichen Änderungen bin ich davon überzeugt, dass eine Vermögensanlage mittels einer liechtensteinischen Lebensversicherung ein einfaches und effizientes Instrument für den persönlichen Vermögensaufbau und -schutz bleibt. Es haben mich bereits im letzten Jahr sehr viele Anfragen zu diesem Themenbereich von Ihnen erreicht. Da der als Stichtag der Abgeltungsteuer für Lebensversicherungen jedoch keine Bedeutung hatte, konnte abgewartet werden, bis Rechtssicherheit hinsichtlich der steuerlichen Behandlung herrscht. Nun nach endgültiger Klarheit seitens des Gesetzgebers kann ich Ihnen eine Hilfestellung geben, wie sich die aktuelle Situation darstellt, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie achten müssen. Der Stein des Anstoßes für die Gesetzesnovelle Schon seit Längerem stand die teilweise missbräuchliche Verwendung von Lebensversicherungen zur Steuervermeidung/-umgehung im Zentrum der Kritik. Ein Dorn im Auge des deutschen Fiskus waren insbesondere der minimalistische Todesfallschutz von 1 Prozent (besonders bei Versicherungen aus dem EU-Ausland) sowie die mehr oder weniger direkte Einflussnahme des Versicherungsnehmers auf die Verwaltung des Depots. Die Marketingaktionen für diese Produkte, in denen vom sprichwörtlichen Mantel für einen Gestaltungsmissbrauch die Rede war, gaben schließlich Wasser auf die Mühlen der Kritiker und es kam zu Änderungen und Ergänzungen im Jahressteuergesetz 2009 beziehungsweise im Einkommensteuergesetz (Beschluss am ). Nun soll verhindert werden, dass Anleger ihr Vermögen in einen reinen Pro-forma -Mantel einer Lebens- oder Rentenversicherung packen und derart getarnt selbst weiterverwalten, dass sie der Abgeltungsteuer entgehen.

14 Was ist neu im Gesetz? Die in diesem Zusammenhang wohl wichtigsten Änderungen sind zwei ergänzende Sätze im Einkommensteuergesetz ( 20 Abs. 1 Satz 5 und 6 EStG): In 20 Abs. 1 Satz 5 EStG wird der Vermögens - verwaltende Versicherungsvertrag definiert. Ein solcher liegt vor, wenn: 1. eine gesonderte Verwaltung von speziell für diesen Vertrag zusammengestellter Kapital - anlagen vereinbart wird. 2. der Vertrag nicht auf öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile oder Anlagen, die die Entwicklung eines veröffentlichten Indexes abbilden, beschränkt ist. 3 der wirtschaftlich Berechtigte unmittelbar oder mittelbar über die Veräußerung der Vermögensgegenstände und die Wiederanlage der Erlöse bestimmen kann. Was bedeutet dies nun in der Praxis? Die obige Regelung gilt für alle Kapitalerträge, die nach dem zufließen. Wenn diese drei Bedingungen nicht erfüllt sind, ist die erste Hürde in Richtung steuerbegünstigter Versicherungsvertrag genommen. Von einer (un-)mittelbaren Einflussnahme des wirtschaftlich Berechtigten wird man ausgehen können, wenn diesem ein Weisungsrecht gegenüber der Versicherung eingeräumt oder der Vermögensverwalter von diesem beauftragt wird. Dagegen ist ein vermögensverwaltender Versicherungsvertrag von den allgemeinen Besteuerungsregelungen für Versicherungsverträge ausgenommen. Solche Verträge werden laufend und transparent besteuert. Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne), die dem Depot zufließen, werden dann dem wirtschaftlich Berechtigten im Zeitpunkt des Zuflusses zugerechnet (Zuflussprinzip). Die Besteuerung richtet sich nach den für das Anlagegut geltenden Regelungen, also den Regeln der Abgeltungsteuer. In 20 Abs. 1 Satz 6 EStG werden die steuerlichen Mindeststandards für die Anforderungen an die Risikoleistung aus einer Kapitallebensversicherung festgesetzt: 1. Bei einer Kapitallebensversicherung mit laufenden Beitragszahlungen bis zum Zeitpunkt des Erlebensfalls muss der Todesfallschutz mindestens 50 Prozent der über die gesamte Laufzeit zu zahlenden Beiträge ausmachen. 2. Bei Kapitalversicherungen gegen Einmalbetrag oder abgekürzter Beitragszahlungsdauer muss der Todesfallschutz das Deckungskapital oder den Zeitwert der Versicherung spätestens 5 Jahre nach Vertragsabschluss um mindestens 10 Prozent des Deckungskapitals, des Zeitwerts oder der Summe der gezahlten Beiträge übersteigen. Dieser Prozentsatz darf bis zum Ende der Vertragslaufzeit in jährlich gleichen Schritten auf null sinken. Diese Regelung nach Satz 6 gilt für Verträge, die nach dem abgeschlossen werden. Sind diese Bedingungen je nach Art der Beitragszahlung nicht erfüllt, wird die steuerliche Begünstigung laut Satz 2 (Hälftebesteuerung nach 12 Jahren und Vollendung des 60. Lebensjahres) nicht angewendet. Bei Einhaltung der Mindeststandards für die Risiko - leistung liegt ein steuerbegünstigter Versicherungsvortrag vor. Damit sind die Bedingungen für Steueraufschub und Halbeinkünfteverfahren statt Abgeltungsteuer gegeben.

15 Arbeiten Sie mit Ihrem Steuerberater und/oder Finanzbeamten zusammen! Ja, Sie haben schon richtig gelesen: Auch Ihren Finanzbeamten um Rat zu fragen ist sinnvoll. Dieser kann nämlich im Einzelfall entscheiden, ob Ihr Versicherungsvertrag anerkannt wird oder nicht. Sehen Sie daher Ihren Finanzbeamten als Partner und binden Sie ihn aktiv in Ihre Planungen mit ein. Ein Versicherungsvertrag aus Liechtenstein ist nichts Verwerfliches. Sie werden sehen, wenn Sie im Vorfeld eines Vertragsabschlusses auf Ihren Finanzbeamten zugehen, haben Sie in der Regel eine ideale Gesprächs- und Verhandlungsgrundlage und natürlich auch Klarheit und Rechtssicherheit. Insbesondere wenn Sie Altverträge haben, sollten Sie diese Versicherungsverträge einer Prüfung der Finanzamtssicherheit unterziehen. Dann wissen Sie auch, ob Sie den Altvertrag mittels Anpassung an die neue Gesetzeslage heilen können. Andernfalls haben Sie die Kosten des Mantels und werden dennoch besteuert wie mit einem herkömmlichen Wertpapierdepot. Liechtensteinische Versicherungen bleiben attraktiv Die führenden Versicherungsgesellschaften in Liechtenstein haben ihre Allgemeinen Vertragsbedingungen schon an die neue Gesetzeslage angepasst. Liechtensteinische Lebensversicherungen bleiben somit auch in Zukunft steuerlich privilegiert. Für Sie sind diese Verträge ein geeignetes Mittel, die Abgeltungsteuer auf absolut rechtskonformer Weise zu vermeiden und somit einen wichtigen Steuerstundungs- und Steueroptimierungseffekt zu erzielen. Darüber hinaus bieten diese Modelle natürlich auch weiterhin den Vorteil einer einfachen und individuellen Vorsorge- und Nachlassplanung ganz zu schweigen von den Vorteilen der Diskretion und Wahrung der Privatsphäre. Ich empfehle Ihnen nach wie vor: Nutzen Sie ausländische Banken und gerade auch ausländische Versicherungsmodelle als Baustein für Ihr individuelles, privates Vermögensmanagement! Natürlich immer abgestimmt und ausgerichtet auf das Steuerrecht Ihres Heimatlandes. Ihre Versicherung ist dort zuhause, wo Sie es sind Vergessen Sie nicht, dass Ihr Versicherungsvertrag natürlich auch eines Tages mit Ihnen auswandern kann. Dann brauchen Sie im Optimalfall gar keine Steuern zu zahlen. Das ist immer dann so, wenn Sie in ein Land auswandern, in welchem der Versicherungsvertrag keiner Steuerpflicht unterliegt. Bis es so weit ist, können Sie steuerpflichtige Gewinne nach dem deutschen Zuflussprinzip verhindern, indem Sie Ihre Erträge im Mantel des Versicherungsvertrages thesaurieren. All diese Möglichkeiten bietet auch nach wie vor die neue Gesetzeslage bei entsprechender Vertragsgestaltung. Dennoch sehen Sie, dass viele Fallstricke lauern und die Komplexität deutlich zugenommen hat. Aus diesem Grunde haben wir auch Experten zu dieser Thematik in unser Spezialistennetzwerk integriert Nutzen Sie unser Netzwerk!

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