Einfach losleben. ins Erwachsensein: start plus. das sicherheitsnetz für den start. start plus. Wir schaffen das.

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1 NEUAUFLAGE 2.0

2 WIEN NORD Einfach losleben. Wir schaffen das. das sicherheitsnetz für den start ins Erwachsensein: start plus p Kompaktschutz speziell für die Ansprüche von jungen Erwachsenen (Haftpflicht, Eigentumsschutz, Rechtsschutz, Unfallschutz) p Bei Kombination günstige Einstufung bei KFZ-Haftpflichtprämie p Sicherheit bereits ab 20, im Monat Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem NV-Kundenberater ganz in Ihrer Nähe! start plus Speziell für junge Erwachsene! Niederösterreichische Versicherung AG Neue Herrengasse St. Pölten Wir schaffen das.

3 INHALT» LEHRE 4-8» SCHULE 9-12» STUDIUM 13-22» JOB 23-29» PRAKTIKUM 30» WOHNEN 31-35» FREIZEIT Mehr Mäuse? Hätte wohl jeder gern. Wir sorgen dafür, dass es sie gibt. Weil wir um Förderungen für junge Menschen kämpfen. Und wir sagen dir, wo und wie du sie bekommen kannst. Denn das ist unser Job als Jugendvertreter. Bettina Rausch Landesobfrau der Jungen Volkspartei Niederösterreich In Niederösterreich heißt Arbeit für die Jungen auch immer Arbeit mit den Jungen. Denn nur wer die Anliegen, Wünsche und Erwartungen der jungen Menschen kennt, der kann auch punktgenau helfen. Wie gut diese gemeinsame Arbeit bei uns funktioniert, zeigt die breite Palette an Unterstützungen und Förderungen, die wir den niederösterreichischen Jugendlichen anbieten. Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll

4 LEHRE NÖ Lehre mit Matura» Absolventinnen und Absolventen landwirtschaftlicher Berufs- und Fachschulen» Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsmodells IndustrietechnikerIn der Industriellenvereinigung Niederösterreich Kosten für den Vorbereitungskurs zur Berufsreifeprüfung bis zu einer Höhe von EUR 4.000,- Erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung Hinweis: Förderungen von anderen Stellen (z.b. Dienstgeber, Wirtschaftskammer,...) werden von der Förderungshöhe abgezogen, insbesondere schließen die Förderung NÖ Lehre mit Matura, die NÖ Bildungsförderung, sowie die Förderung Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung des Bundes einander wechselseitig aus. Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung F3 - Arbeitnehmerförderung Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St. Pölten 02742/ , 02742/ bildungsfoerderung@noel.gv.at, Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung Lehrlinge Übernahme der Kosten für die Vorbereitungskurse der Berufsreifeprüfung (die bereits während der Lehrzeit begonnen werden können)» aufrechtes Lehrverhältnis» mind. eine der vier Teilprüfungen muss während der Lehre abgelegt werden Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Minoritenplatz 5, 1014 Wien Hotline 0800/ berufsmatura@bmukk.gv.at Mo - Fr Uhr 4 MEHR MÄUSE...

5 LEHRE Lehrlings-Auffangnetz Lehrstellensuchende sicherer Ausbildungsplatz bis eine reguläre Lehrstelle gefunden wird» Vormerkung beim AMS als lehrstellensuchend» Schulpflicht abgeschlossen Arbeitsmarktservice des Hauptwohnsitzes TOP-Kursgeld für Lehrlinge Lehrlinge, die während ihrer Lehrzeit Zusatzqualifikationen erwerben Kurse mit mindestens 30 Stunden an anerkannter Bildungseinrichtung Maximale Förderhöhe EUR 400» Bestehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in NÖ seit Stichtag » aufrechtes Lehrverhältnis» Erwerb einer berufsspezifischen Zusatzqualifikation NÖ Landesakademie Neue Herrengasse 17A, 3109 St. Pölten 02742/

6 LEHRE Lehrlingsbeihilfe Lehrlinge monatlicher Zuschuss zur Lehrausbildung abhängig vom Familieneinkommen österreichische Staatsbürgerschaft Hauptwohnsitz NÖ aufrechtes Lehrverhältnis Amt der NÖ Landesregierung Arbeitnehmerförderung Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St. Pölten 02742/ Lehrlingsfreifahrt Lehrlinge Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnsitz und Ausbildungsstätte» aufrechtes Lehrverhältnis» Höchstalter: 26 Jahre» Bezug der Familienbeihilfe Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Abteilung für Freifahrt 01/ MEHR MÄUSE...

7 LEHRE Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule Lehrlinge 50 Prozent der Fahrtkosten zur Berufsschule einfache Wegstrecke zwischen Wohnort und Berufsschule von 250 km oder mehr Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung Allgemeine Förderung F3 Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St. Pölten 02742/ post.f3anf@noel.gv.at, Lehrlings-Pendlerhilfe Lehrlinge, die täglich oder wöchentlich zu ihrem Arbeitsplatz innerhalb Österreichs pendeln Zuschuss zu den Kosten, die dem Lehrling durch das Pendeln entstehen» Österreichische Staatsbürgerschaft» abhängig vom Familieneinkommen» Die einfache Fahrtstrecke zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort bzw. zur Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels muss mindestens 3 km betragen. Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung Allgemeine Förderung Arbeitnehmerförderung Tor zum Landhaus, 3109 St. Pölten 02742/ (ANF-Hotline) pendlerhilfe@noel.gv.at, 7

8 LEHRE Lehrausbildungsbeihilfe» Lehrlinge, die ihre Lehrausbildung in Niederösterreich absolvieren unabhängig davon was und wo ihre Eltern arbeiten/arbeiteten» Lehrlinge, die außerhalb Niederösterreichs eine Lehre absolvieren, wenn zumindest ein Elternteil/Erziehungsberechtigter umlagepflichtiges AKNÖ- Mitglied ist bzw. unmittelbar vor der Pensionierung, vor einer Arbeitslosigkeit oder vor dem Kinderbetreuungsgeld-Bezug war Lehrausbildung (monatlich EUR 48,- jeweils für ein Jahr) abhängig vom Familieneinkommen Arbeiterkammer Niederösterreich Bildungshotline Verpflegungskostenzuschuss für Lehrlinge Lehrlinge Zuschuss zur Verpflegung aufrechtes Lehrverhältnis Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Allgemeine Förderung - Arbeitnehmerförderung Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St. Pölten 02742/ post.f3anf@noel.gv.at, 8 MEHR MÄUSE...

9 SCHULE Schulfahrtbeihilfe» Kinder und Jugendliche mit Behinderung, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zugemutet werden kann. Zuschuss zu den Kosten für Fahrten zwischen Wohnsitz und Schule bzw.» Schulbesuchsbestätigung Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 01/ Schülerfreifahrt Schülerinnen und Schüler Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnsitz und Schule» Höchstalter: 26 Jahre (zu Beginn des Schuljahres)» Bezug der Familienbeihilfe Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 01/

10 SCHULE Heim- und Fahrtkostenbeihilfe Schülerinnen und Schüler einer mittleren oder höheren Schule ab der 9. Schulstufe, einer polytechnischen Schule oder einer land- und forstwirtschaftlichen Fachschule» Aufenthalt außerhalb des Wohnortes der Eltern (Internat, Schülerheim, etc.)» Schülerinnen und Schüler, die zum Zwecke des Schulbesuches außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen, weil die tägliche Hin- und Rückfahrt zum Schulort aufgrund der Entfernung nicht zumutbar ist» guter Schulerfolg» gleiche Schulstufe darf noch nicht besucht worden sein» abhängig vom Familieneinkommen» Höchstalter: 30 Jahre Landesschulrat für Niederösterreich - Schülerbeihilfenreferat Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten 02742/ Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen Schülerinnen und Schüler an höheren und mittleren Schulen, sowie an Land- und Forstwirtschaftsschulen. Schulveranstaltungen wie zb. Skikurse, Sport- und Projektwochen oder die Teilnahme an Sprachreisen.» Dauer der Schulveranstaltung: mindestens 5 Tage» abhängig vom Familieneinkommen Einreichfrist: 31. März Landessschulrat für Niederösterreich - Schülerbeihilfenreferat Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten 02742/ MEHR MÄUSE...

11 SCHULE Schulbeihilfe Schülerinnen und Schüler einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe Schulbesuch mit einem Grundbetrag von EUR 1.130,- pro Jahr» guter Schulerfolg» sozial bedürftig» gleiche Schulstufe darf noch nicht besucht worden sein» abhängig vom Familieneinkommen» Höchstalter: 30 Jahre Landesschulrat für Niederösterreich - Schülerbeihilfenreferat Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten 02742/280 office@lsr-noe.gv.at, Schüler-Stipendien Schülerinnen und Schüler aus Niederösterreich Stipendien für erbrachte Leistungen im vergangenen Schul- bzw. Studienjahr» abhängig vom Familieneinkommen» günstiger Schulerfolg» Hauptwohnsitz NÖ Amt der NÖ Landesregierung - Stiftungsverwaltung Landskrongasse 5/X, 1010 Wien 01/ post.f4@noel.gv.at, 11

12 SCHULE Top Stipendium Sprachenoffensive für SchülerInnen Schülerinnen und Schüler einer BHS oder AHS Praktikum im Rahmen einer schulischen Ausbildung in Tschechien Slowenien oder Ungarn; Förderhöhe abhängig von der Praxiszeit Praktikum von mindesten 2 bis maximal 4 Wochen bestehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in NÖ seit Stichtag Förderhöhe: EUR 500 Wichtig: Ansuchen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes NÖ Landesakademie Neue Herrengasse 17A, 3109 St. Pölten Adelheid Hagenauer: 02742/ Top-Stipendium Schulprojekte Wer wird geförder? Projekte von SchülerInnen an höheren Schulen (Sekundarstufe II) in NÖ Materialien und Geräte, die sich mit Verfahren, Methoden und Produkten oder deren Kommunikation zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und der verstärkten Nutzung der erneuerbaren Energien und E-Mobilität beschäftigen. Förderhöhe: Maximal EUR 2500 pro Projekt. Vorraussetzung: Mindestens 1 Projektteammitglied muss seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz seit Stichtag in NÖ haben. Thema der Arbeit muss sich mit Energie- und Ressourceneffizienz bzw. der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien oder E-Mobilität beschäftigen. 12 MEHR MÄUSE...

13 STUDIUM Studienbeihilfe der AKNÖ Schülerinnen und Schüler bzw. Studentinnen und Studenten ab der 10. Schul-stufe, wenn zumindest ein Elternteil bei der AKNÖ kammerumlagepflichtig ist» Beihilfe von EUR 182,- für Schülerinnen und Schüler» Beihilfe von EUR 255,- für Studentinnen und Studenten» für jeweils ein Schul- bzw. Studienjahr abhängig vom Familieneinkommen Arbeiterkammer Niederösterreich Bildungshotline Semesterticket Studentinnen und Studenten finanzieller Zuschuss von EUR 75 für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zum oder am Studienort» Hauptwohnsitz in Niederösterreich» Bezug der Familienbeihilfe» bis zur Vollendung vom 26 Lebensjahr Amt der NÖ Landesregierung Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, 02742/

14 STUDIUM Top-Stipendium Erfahrung Personen ohne Reifeprüfung, mit spezifischen beruflichen Erfahrungen oder Studienberechtigungsprüfung Ziel: Zugang zur tertiären Bildungsebene für Personen ohne Reifeprüfung Förderhöhe: EUR 1.200,- einmalig» Bestehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in NÖ seit Stichtag » Positives erstes Studienjahr» Studium in NÖ oder Liste der geförderten Studiengänge (naturwissenschaftlich, ingenieurwissenschaftlich, gesundheitswissenschaftlich oder medizinische Studienrichtung)» Studium ohne Matura Einreichfrist: Ende Juni NÖ Landesakademie Neue Herrengasse 17A, 3109 St. Pölten Adelheid Hagenauer: 02742/ Top-Stipendium Gender Studierende eines bestimmten Geschlechts in Studienrichtungen, in denen diese Studierenden stark unterrepräsentiert sind Ziel: gleiche Chancen für beide Geschlechter für den Bildungs- und Berufsweg Förderhöhe: EUR 800,- einmalig Geförderte Studienrichtung laut Gender-Liste Bestehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in NÖ seit Stichtag Positives erstes Studienjahr 14 MEHR MÄUSE...

15 STUDIUM Einreichfrist: Ende Juni NÖ Landesakademie Neue Herrengasse 17A, 3109 St. Pölten Adelheid Hagenauer: 02742/ Top-Stipendium Mobilität Niederösterreichische Studierende, die außerhalb Niederösterreichs ihr Studium begonnen haben und es in Niederösterreich fortsetzen oder beenden. Ziel: Niederösterreichische Studierende, die ihr Studium im Ausland begonnen haben, sollen ihr Studium in Niederösterreich fortsetzen bzw. beenden Teilnahme an Master- und Postgradualen Studiengängen in Niederösterreich» Förderhöhe bei Masterstudium in NÖ: EUR 800,- einmalig» Förderhöhe bei postgradualer Ausbildung in NÖ: EUR 1.500,- einmalig Vorraussetzung: Bestehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in NÖ seit Stichtag Für Master: Abgeschlossenes Bachelor-Studium außerhalb Niederösterreichs und Masterstudium in NÖ. Für postgraduales Studium: abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium außerhalb Niederösterreichs und postgraduale Ausbildung in NÖ. Positives erstes Studienjahr Einrichfrist: Ende Juni NÖ Landesakademie Neue Herrengasse 17A, 3109 St. Pölten Adelheid Hagenauer: 02742/

16 STUDIUM Top-Stipendium Ausland Studentinnen und Studenten die einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Vorbereitende Sprachkurse Auslandssemester Auslandspraktikum Postgraduale Ausbildung im Ausland Auslandsaufenthalte zwecks Diplomarbeit Studium in NÖ oder Liste der geförderten Studiengänge (naturwissenschaftlich, ingenieurwissenschaftlich, gesundheitswissenschaftlich oder medizinische Studienrichtung) Bestehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in NÖ seit Stichtag Ansuchen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes Einreichfrist: Ende Juni für Auslandsaufenthalte im WS 2013 Förderhöhe: Wird individuell berechnet. NÖ Landesakademie Neue Herrengasse 17A, 3109 St. Pölten Adelheid Hagenauer: 02742/ MEHR MÄUSE...

17 STUDIUM Top-Stipendium Sprachenoffensive Studierende der Slawistik und Hungarologie in Niederösterreich Ziel: Förderung der Nachbarsprachen Tschechisch, Slowakisch & Ungarisch Förderhöhe: EUR 800,- einmalig Vorraussetzung: Studium der Slawistik oder Hungarologie (inkl. Lehramt und Dolmetsch) Positives erstes Studienjahr Bestehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in NÖ seit Stichtag Einreichfrist: Ende Juni NÖ Landesakademie Neue Herrengasse 17A, 3109 St. Pölten Adelheid Hagenauer: 02742/ Top-Stipendium Diplom/Dissertation/Unternehmen Studentinnen und Studenten Ziel: Erhöhung der Anzahl von unternehmens- und landesbezogenen Abschlussarbeiten zu speziellen Zukunftsthemen und Abschlussarbeiten welchen den Themenbereich Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz, Erneuerbare Energien und/oder E-Mobilität behandeln und einen erkennbaren Niederösterreich-Bezug aufweisen. Förderhöhe: individuell, maximal bis zu EUR 1.500,- einmalig Bestehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in NÖ seit Stichtag Themenbörse bzw. Energiethemen mit erkennbarem NÖ-Bezug. NÖ Landesakademie Neue Herrengasse 17A, 3109 St. Pölten Dr, Michael Mayer: 02742/

18 STUDIUM Siegfried Ludwig-Fonds Studentinnen und Studenten und Postgraduate-Studentinnen und -Studenten (keine FH) Stipendium in Form eines einmaligen Zuschusses» Hauptwohnsitz in Niederösterreich» abhängig vom Familieneinkommen» soziale Bedürftigkeit» erfolgreicher Abschluss des ersten Studienabschnittes Siegfried Ludwig-Fonds Landhausplatz 1, Haus 3, 3109 St. Pölten, 02742/ (Auslands- & Postgraduate Stipendien) 02742/ (Inlandsstipendien) Stipendienstelle Staatliche Studienbeihilfe monatlicher Zuschuss für Studentinnen und Studenten (abhängig vom Familieneinkommen) Selbsterhalterstipendium für Studentinnen und Studenten, die vor dem Studium mindestens vier Jahre mit einem Jahreseinkommen von mindestens EUR 7.272,- selber für ihren Lebensunterhalt gesorgt haben; Vorraussetzung: günstiger Studienerfolg Beihilfe Auslandsstudium Gefördert werden Auslandsaufenthalte während des Studiums inkl. Reisekosten und ev. Sprachkursen im In- oder Ausland Mobilitätsstipendium Gefördert werden Auslandsstudien im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz 18 MEHR MÄUSE...

19 STUDIUM Studienunterstützung für Studentinnen und Studenten an grenznahen nichtösterreichischen Bildungseinrichtungen (abhängig vom Familieneinkommen) Jeweilige Stipendienstelle, abhängig vom Studienort Stipendienstelle für Wien, Niederösterreich und Burgenland (inklusive FHs) Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse, 1100 Wien 01/ Stipendien Land Niederösterreich» Allgemeine Stipendienstiftung Niederösterreich» Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich» Michael von Zoller-Stiftung Studentinnen und Studenten aus NÖ oder Wien Stipendien für erbrachte Leistungen im vergangenen Studienjahr» abhängig vom Familieneinkommen» guter Studienerfolg» österreichische Staatsbürgerschaft Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung Stiftungsverwaltung 1010 Wien, Landskrongasse 5/X od post.f4@noel.gv.at, 19

20 STUDIUM Auslandskultur - Stipendien Auslandskultur-Stipendium der ARGE Donauländer Hans-Weigel-Literaturstipendium» Personen für Bereich Kunst/Kultur, Kulturmanagement, Bildung/Ausbildung, sowie Wissenschaft» Literatinnen und Literaten Vorraussetzung: Hauptwohnsitz NÖ Amt der NÖ Landesregierung - Kultur und Wissenschaft Landhausplatz 1, Haus 1, 3109 St. Pölten 02742/ , 02742/ noe-auslandskultur@noel.gv.at, noe-literaturedition@noel.gv.atwww.noe.gv.at Studienbeihilfe der AKNÖ Studentinnen und Studenten Beihilfe von EUR 255,- für ein Studienjahr» abhängig vom Familieneinkommen» Eltern müssen bei der AKNÖ kammerumlagepflichtig sein Arbeiterkammer Niederösterreich Bildungshotline bildung@aknoe.at 20 MEHR MÄUSE...

21 STUDIUM ESF Studienabschluss Stipendium» Studentinnen und Studenten» wenn das Studienziel fast erreicht ist» wenn nur mehr wenige Prüfungen fehlen und Diplomarbeit bereits begonnen ist Studienabschluss» unter 41 Jahren» letzen 4 Jahre keine Studienbeihilfe bezogen» noch kein Studium abgeschlossen» Berufstätigkeit für Dauer der Zuerkennung des Stipendiums aufgeben Jeweilige Stipendienstelle, abhängig vom Studienort Stipendienstelle für Wien, Niederösterreich und Burgenland (inklusive FHs) Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse, 1100 Wien 01/ stip.wien@stbh.gv.at, Leistungsstipendium» Studentinnen, Studenten und Absolventen, die gemessen an den Studienvorschriften, hervorragende Studienleistungen erbringen bzw. erbracht haben.» Studentinnen und Studenten die in der Mindestzeit studieren Studium Erfüllung der Voraussetzungen für die Studienbeihilfe, ausgenommen soziale Förderungswürdigkeit Antragstellung bei der jeweiligen Bildungseinrichtung! 21

22 STUDIUM Förderungsstipendium Studentinnen und Studenten mit überdurchschnittlichem Studienerfolg Anfertigung wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen, Projektarbeiten) Erfüllung der Voraussetzungen für die Studienbeihilfe, ausgenommen soziale Förderungswürdigkeit Antragstellung bei der jeweiligen Bildungseinrichtung! Start up Schulabgänger und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche» Jobvermittlung für den Berufseinstieg» Das Land NÖ und das AMS übernehmen 5 Monate beim Berufseinstieg einen Teil der Lohnkosten.» Alter zwischen 15 und 24 Jahre» Wohnsitz in NÖ» Förderungswürdigkeit (wird durch AMS festgestellt) Verein Jugend & Arbeit Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten 02742/ startup@jugend-und-arbeit.at, 22 MEHR MÄUSE...

23 JOB Pendlerhilfe NÖ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zuschuss zu den Kosten die der Arbeitnehmer durch das Pendeln zu tragen hat» unselbstständig erwerbstätig» einfache Fahrtstrecke zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort von mind. 25 km» geringes Gesamtfamilieneinkommen Amt der NÖ Landesregierung - Arbeitnehmerförderung Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St. Pölten 02742/ pendlerhilfe@noel.gv.at, Bildungsförderung ArbeitnehmerInnen, BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, WiedereinsteigerInnen nach der Karenz, SozialhilfebezieherInnen Weiterbildungskurse zur Sicherung des Arbeitsplatzes, Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss, zur Berufsreifeprüfung oder zur Studienberechtigungsprüfung» berufsspezifischer Weiterbildungskurs bei einem NÖ zertifiziertem Bildungsträger» Kurskosten müssen teilweise oder zur Gänze selbst getragen worden sein.» Hauptwohnsitz NÖ Einreichfrist: bis spätestens 3 Monate nach Ende des Kurses (Moduls) Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung F3 - Arbeitnehmerförderung Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St. Pölten 02742/ bildungsfoerderung@noel.gv.at 23

24 JOB Bildungsbonus NÖ Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich 50 % der Kurskosten Kurse, die vom Bildungsanbieter mit dem Hinweis AK-plus gekennzeichnet sind Hinweis: Bestellung des AK Bildungsbonus noch vor Kursantritt! Arbeiterkammer Niederösterreich Bildungsbonus-Team bildungsbonus@aknoe.at Ermäßigungen mit AKNÖ Servicekarte Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich» Kurse zur beruflichen Weiterbildung» 3 Prozent der Kurskosten, maximal bis zu EUR 15,- pro Kurs» Kurse zur beruflichen Weiterbildung» Kurse, die vom Bildungsanbieter (zb. Wifi, Bfi, ) nicht mit dem Hinweis AK-plus gekennzeichnet sind Arbeiterkammer Niederösterreich Servicekarten Hotline karte@aknoe.at 24 MEHR MÄUSE...

25 JOB Steuerliche Absetzbarkeit Erwerbstätige, die Lohn- bzw. Einkommenssteuer bezahlen Was kann steuerlich abgesetzt werden? Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit z.b. Fahrtkosten & Unterrichtsmaterial sind Werbungskosten Einreichen einer Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuererklärung Wie hoch ist die Förderung? Weiterbildungskosten sind Werbungskosten und reduzieren somit die Steuerbemessungsgrundlage Arbeiterkammer Niederösterreich Steuerrecht & Arbeitnehmerveranlagung: Einreichung der Formulare am zuständigen Wohnsitzfinanzamt Bildungskarenz Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Weiterbildungsgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes für die Dauer von mind. 2 Monaten bis max. 12 Monate (die Bildungskarenz kann auch in Teilen angetreten werden)» ununterbrochenes Arbeitsverhältnis über mindestens 7 Monate beim selben Arbeitgeber» Teilnahme an Bildungsmaßnahmen im Ausmaß von 20 Wochenstunden (schriftlicher Nachweis!)» schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Frist: Antragstellung rund drei Wochen vor Beginn der Bildungsaktivität 25

26 JOB Entfernungsbeihilfe Arbeitslose, Arbeitssuchende und Lehrstellensuchende, die eine entfernte Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle annehmen Teilweise Kostenersatz für regelmäßige wiederkehrende Fahrten oder Unterkunft am Arbeitsort ( für 26 Wochen, max. 104 Wochen) bei Lehrlingen für die gesamte Dauer der Ausbildung» Beratungsgespräch beim AMS Arbeitsmarktservice des Hauptwohnsitzes Übersiedlungsbeihilfe Arbeitslose, Arbeitssuchende und Lehrstellensuchende die eine entfernte Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle annehmen» teilweiser Kostenersatz für Spedition oder Anmietung eines Übersiedlungsfahrzeuges» Reisekosten im Zusammenhang mit der Übersiedlung» Pauschale für zb Kautionen, Ablösezahlungen, Maklerprovisionen, Um- und Abmeldekosten» Beratungsgespräch beim AMS» Übersiedlung in den ersten 52 Wochen nach Aufnahme der Beschäftigung Arbeitsmarktservice des Hauptwohnsitzes 26 MEHR MÄUSE...

27 JOB Kursbeihilfe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer» Fachkurse zur beruflichen Weiterbildung» 20 % der Kurskosten» geringes Familieneinkommen» kammerumlagepflichtiges Mitglied der AK NÖ oder geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Einreichfrist: spätestens 1 Jahr nach Kursabschluss Arbeiterkammer Niederösterreich Bildungshotline bildung@aknoe.at Besondere Schulbeihilfe Beschäftigte, die sich auf die Matura bzw. eine abschließende Prüfung vorbereiten» Besuch einer höheren Schule für Berufstätige» mindestens einjährige Berufstätigkeit zur Selbsterhaltung» österreichische Staatsbürgerschaft Landesschulrat für Niederösterreich - Schülerbeihilfenreferat Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten 02742/280 office@lsr-noe.gv.at, 27

28 JOB Erfolgsprämie für die Berufsreifeprüfung Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Vorbereitungskurses auf die Berufsreifeprüfung Zuschuss von EUR 400,-» Besuch des Vorbereitungskurses im WIFI NÖ» Ablegung aller Teilprüfungen» Wohnsitz NÖ Einreichfrist: des Jahres der letzten Teilprüfung Wirtschaftskammer NÖ Abteilung Bildung Landesbergerstraße 1, 3100 St. Pölten 02742/ Zuschuss zur Berufsreifeprüfung Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich Zuschuss pro positiv absolvierten Kursmodul der Berufsreifeprüfung» Kurskosten wurden selber getragen» keine anderen Förderungen seitens der AKNÖ Arbeiterkammer Niederösterreich Bildungshotline MEHR MÄUSE...

29 JOB Top-Stipendium Betriebsnachfolge Weiterbildungen oder Studium von Betriebsnachfolgern Mindestens einjähriges oder mehrsemestriges Bildungsprogramm Bei Studium: Studium in NÖ oder Liste der geförderten Studiengänge (naturwissenschaftlich, ingenieurwissenschaftlich, gesundheitswissenschaftlich oder medizinische Studienrichtung) Bestehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in NÖ seit Stichtag Ausbildung muss zur Gänze selbst finanziert worden sein. Bestätigung über Absolvierung Einreichfrist: Ende Juni NÖ Landesakademie Neue Herrengasse 17A, 3109 St. Pölten Adelheid Hagenauer: 02742/ Top-Stipendium Karriere Personen die als betriebliche Schlüsselarbeitskräfte bereits in Betrieben etabliert sind. Einmalig für Erststudium» Bestehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in NÖ seit Stichtag » Bestätigung durch Unternehmen NÖ Landesakademie Neue Herrengasse 17A, 3109 St. Pölten 02742/

30 PRAKTIKUM Förderung für das freie soziale Jahr Teilnehmerinnen und Teilnehmer am freien sozialen Jahr Zusätzlich zum Taschengeld der Organisation gibt es eine monatliche Förderung» Vollendung des 18. Lebensjahres» Psychische und physische Belastbarkeit» abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Einzureichen beim BMSK Stubenring 1, 1010 Wien, Servicenummer 0800/ Förderung Auslandspraktikum» Schülerinnen und Schüler einer berufsbildenden höheren oder mittleren Schule» Lehrlinge» Facharbeiterinnen und Facharbeiter» Zuschuss zu den Reise-, Versicherungs- und Aufenthaltskosten» mit Praktikum im Zusammenhang stehende Sprachkurse» Mindestalter: 16 Jahre (bei Schülern und Lehrlingen)» idealerweise Absolvierung des 2. Lehrjahres» Dauer: mindestens 2 Wochen» berufsbezogenes Praktikum Verein IFA Rainergasse 38, 1050 Wien 01/ info@ifa.or.at 30 MEHR MÄUSE...

31 WOHNEN Wohnzuschuss/Wohnbeihilfe Wenn man für die Errichtung bzw. Sanierung des Eigenheimes eine Förderung erhalten hat bzw. man in einer geförderten Wohnung lebt, kann zusätzlich Wohnzuschuss bzw. Wohnbeihilfe beantragt werden. Dieser Zuschuss richtet sich nach Familieneinkommen, Belastung durch Rückzahlungsverpflichtungen und den gegebenen Familienverhältnissen. Wohnservice Auf sind alle freistehenden, geförderten Wohnungen gut sortiert aufgelistet. Es lässt sich nach Preis, Größe, Lage und Ausstattung suchen und wer seine Suchkriterien speichert wird per Mail kontaktiert, sobald eine entsprechende Wohnung gefunden wurde. Tipp: Es ist sinnvoll, sich bei der zuständigen Gemeinde zu erkundigen, ob es noch zusätzliche Förderungen vor Ort gibt. Wohnbau-Hotline: 02742/22133 Eigenheimförderung Die Eigenheimförderung besteht aus der Familienförderung, aus einem Punktesystem für nachhaltige Bauweise sowie einem Bonus für Lagequalität und Passivbauweise. Die Förderung erfolgt in Form eines geförderten Darlehens mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren und mit einer Verzinsung von 1% p.a. Familienförderung Richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation. Zur Orientierung dient folgender Überblick: EUR 2.500,- für NÖ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer EUR 4.000,- für Jungfamilien EUR 7.500,- für Erwachsene bei Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 55% oder einer Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe 2 EUR 8.000,- für das erste Kind EUR ,- für das zweite Kind EUR ,- für jedes Kind mit besonderen Bedürfnissen EUR ,- ab dem dritten Kind 31

32 WOHNEN Irgendwann ist es für jeden soweit und der Umzug in die erste eigene Wohnung steht an. Um dann alle Herausforderungen meistern zu können, hat das Land NÖ ein umfangreiches Förderpaket geschaffen. Vom Wohnservice über Wohnzuschuss bis zur Förderung von Wohnraum in den Gemeinden tun wir alles, damit junge Leute genau dort die ersten Schritte in die Selbstständigkeit wagen können, wo sie aufgewachsen sind: Zuhause in Niederösterreich. Landeshauptmann-Stv. Mag. Wolfgang Sobotka 100-Punkte-Haus Als Basis für das Punktesystem wird der Energieausweis herangezogen. Maximal können 100 Punkte für energiesparende und nachhaltige Bauweise erreicht werden. Jeder Punkt ist EUR 300,- wert. Somit können insgesamt bis zu EUR ,- zugesprochen werden. Bonus Lagequalität Wenn Lagequalität, Infrastruktur und Bebauungsweise bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können bis zu EUR 4.500,- zusätzlich zugesprochen werden. (zb. Gekuppelte Bauweise, Doppelwohnhaus, geschlossene Bebauungsweise, Bauvorhaben in Zentrumszone bzw. Bauland Kerngebiet) Eigenheim in Passivbauweise Errichtet man sein Eigenheim in Passivbauweise erhält man ein Darlehen in der Höhe von EUR ,-. Die Energiekennzahl von 10 kwh/m² pro Jahr darf nicht überschritten werden. Hier gibt es die Möglichkeit die Förderung ohne Einkommensnachweise zu erhalten. Zusätzlich gibt es für die Errichtung einer Photovoltaikanlage EUR ,-. 32 MEHR MÄUSE...

33 WOHNEN Eigenheimsanierung Die Förderung basiert auf einem nicht rückzahlbaren Zuschuss zu einem Darlehen. Die förderbaren Sanierungskosten werden anhand eines Punktesystems ermittelt. Dieser Betrag muss als Darlehen für mindestens zehn Jahre aufgenommen werden. Ein Energieausweis ist für die Zuerkennung einer Förderung empfehlenswert. Die förderbare Sanierungshöhe ergibt sich aus der Summe» der Punkte aus Basis Energieausweis» der Punkte aus Basis Nachhaltigkeit Welches Punktesystem herangezogen wird, ist abhängig vom Ausmaß der Verbesserung der Energiekennzahl. Man unterscheidet zwischen Basis-Sanierung und Bonus- Sanierung. Bonus Denkmalschutz Bei der Einreichung für ein denkmalgeschütztes Gebäude werden zusätzliche Punkte anerkannt. Ankaufsförderung Wird ein Eigenheim gekauft und saniert erhält man einen 3%igen Zuschuss zu einem Darlehen in der Höhe von höchstens EUR ,- auf die Dauer von zehn Jahren. Wer berechnet den Energieausweis: Die Erstellung des Energieausweises hat durch Fachleute, die dazu gewerblich oder als Ziviltechniker befugt sind, zu erfolgen (zb BaumeisterInnen, ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen). Fragen zum Energieausweis: Energieberatung Niederösterreich 02742/ Antrag zur Eigenheimsanierung: Achtung: Der Antrag muss vor Sanierungsbeginn eingereicht werden! Wohnbau-Hotline: 02742/

34 WOHNEN Sicheres Wohnen Die neue Richtlinie Sicheres Wohnen soll das eigenen Heim noch sicherer machen. Einbruchschutzmaßnahmen werden mit einem einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von 30% unterstützt. Gefördert werden mechanische als auch elektronische Schutzmaßnahmen. Der Einbau einer Sicherheitstüre bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern fällt in die Kategorie mechanischer Schutz. Voraussetzung dafür ist, dass die Türe derzeit mindestens eine Widerstandsklasse von zwei aufweist. Für diese Maßnahme können maximal bis zu EUR 1.000,- gefördert werden. Unter elektronischen Schutz fallen alle Alarm- und Videoüberwachungsanlagen bei Eigenheimen, Wohnhäusern und Wohnungen. Dafür gibt es vom Land Niederösterreich eine Unterstützung von bis zu EUR 1.000,- für alle Alarmanlagen bis zu EUR 1.500,- für alle Videoüberwachungsanlagen. Viedoüberwachungsanlagen werden nur in Verbindung mit einer (bestehenden) Alarmanlage gefördert. Wohnhilfe Wem in Niederösterreich der Verlust der Wohnung droht oder wer seine Wohnung bereits verloren hat, kann sich ebenfalls an die NÖ Wohnbau-Hotline wenden. Die Wohnhilfe umfasst einerseits die Bereitstellung von leistbaren Wohnungen und andererseits eine umfassende sozialarbeiterische Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche, Rat und Hilfe bei finanziellen, familiären oder persönlichen Fragen und Problemen. Landhausplatz 1, Haus 7A, 3109 St. Pölten Infos unter 02742/ MEHR MÄUSE...

35 WOHNEN Heizkostenzuschuss Unter Beachtung bestimmter Einkommensgrenzen kann beim Land Niederösterreich ein Heizkostenzuschuss beantragt werden, der einmalig pro Heizperiode ausbezahlt wird. Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St. Pölten Bürgerservice Telefon: 02742/ Baurecht Als besonders förderungswürdig gelten: Jungfamilien bzw. Einzelpersonen unter 35 Jahren mit mindestens einem Kind und Jungehepaare bzw. Lebensgemeinschaften unter 30 Jahren, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten Ankauf eines Baugrundstückes durch das Land Niederösterreich. Der Zinssatz für die Rückzahlung beträgt bei einer Laufzeit» bis zu 15 Jahren 1% p.a.,» bis zu 30 Jahren 2% p.a. und» bis zu 100 Jahren 3% p.a.» maximaler Gesamtkaufpreis von EUR ,-» Flächenausmaß von maximal 700 m² Amt der NÖ Landesregierung Abt. Umweltwirtschaft und Raumordnungsförderung Landhausplatz 1, Haus 17, 3109 St. Pölten Karl Streißl: 02742/

36 FREIZEIT 1424 Die NÖ Jugendkarte Jugendliche im Alter von 14 bis 24 Jahren Welche Vorteile ergeben sich für mich? Die kostenlose Jugendkarte ist Altersnachweis beim Fortgehen, bringt Vorteile und Ermäßigungen und dient zusätzlich als Versicherungsschutz. Jugendinfo NÖ Junge Menschen haben tausend Fragen betreffend Schule und Arbeit, Freundschaft und Liebe, Wege in die weite Welt, Eltern und Unterhaltung, Rechte und Pflichten und Hilfe bei Problemlösungen im Alltag. Die Jugendinfo NÖ ist dazu da, vernünftig, verständlich, kostenlos und diskret Antworten zu geben. Jugendinfo Niederösterreich Klostergasse 5, 3100 St. Pölten Projektleiterin Michaele Berthold 02742/ Come on Jugendkulturförderung junge Kunst- und Kulturschaffende Projekte aus allen bestehenden Kunst- und Kultursparten, die maßgeblich oder ausschließlich von Jugendlichen entwickelt und umgesetzt werden Alter zwischen 14 und 29 Jahren (einreichende Person mindestens 18 Jahre) 36 MEHR MÄUSE...

37 FREIZEIT Weil wir Niederösterreich gemeinsam mit den Jungen gestalten wollen, ist mir wichtig, dass sich junge Menschen aktiv einbringen - in den Gemeinden und Regionen genauso wie in Vereinen. Ich sehe meine Aufgabe daher darin, die notwendigen Rahmenbedingungen weiter auszubauen, um junge Menschen einzubinden. In Niederösterreich haben wir bereits ein reiches Angebot an Beteiligungsmöglichkeiten und konkreter Unterstützung für junge Menschen. Dazu lade ich Sie herzlich ein. Landesrat Mag. Karl Wilfing INDUSTRIEVIERTEL: Bettina Windbüchler Wr. Neustädter Straße 3, 2721 Bad Fischau Brunn M: 0664/ , bettina.windbuechler@kulturvernetzung.at MOSTVIERTEL: Hannes Mayrhofer Unterer Stadtplatz 8, 3340 Waidhofen/Ybbs M: 0664/ , hannes.mayrhofer@kulturvernetzung.at WALDVIERTEL: Willi Lehner 3820 Raabs/Thaya, Lindenhof, Oberndorf Nr. 7 M: 0664/ , willi.lehner@kulturvernetzung.at WEINVIERTEL: Josef Schick Wiedenstraße 2, 2130 Mistelbach M: 0664/ , josef.schick@kulturvernetzung.at INDUSTRIEVIERTEL: Bettina Windbüchler Wr. Neustädter Straße 3, 2721 Bad Fischau Brunn M: 0664/ , bettina.windbuechler@kulturvernetzung.at MOSTVIERTEL: Hannes Mayrhofer Unterer Stadtplatz 8, 3340 Waidhofen/Ybbs M: 0664/ , hannes.mayrhofer@kulturvernetzung.at WALDVIERTEL: Willi Lehner 3820 Raabs/Thaya, Lindenhof, Oberndorf Nr. 7 M: 0664/ , willi.lehner@kulturvernetzung.at WEINVIERTEL: Josef Schick Wiedenstraße 2, 2130 Mistelbach M: 0664/ , josef.schick@kulturvernetzung.at 37

38 FREIZEIT Jugendtreff-Förderung Jugendorganisationen und Jugendgruppen nicht rückzahlbare, finanzielle Zuwendung für Neu-, Zu- und Umbau, Ausgestaltung oder Adaptierung eines bestehenden Gebäudes Vorlage von Rechnungen, mit den einzelnen Posten, die auf den Jugendverein lauten und vom Jugendverein bezahlt wurden Amt der NÖ Landesregierung Abteilung F3 Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St. Pölten 02742/ JungbürgerInnentreffen Jugendgruppen, Vereine, Gemeinden Veranstaltung (Bewirtung, Programm, Geschenke ) maximale Gesamtförderung von EUR 1.100,- pro Jungbürgerfeier Amt der NÖ Landesregierung Abteilung F3 Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St. Pölten 02742/ jugendreferat@noel.gv.at, 38 MEHR MÄUSE...

39 Rock n Roll Du rockst. Der N8BUZZ rollt. Der Nachtbus bringt s - und bringt dich sicher heim in Niederösterreich. Wann s abgeht, verrät der Fahrplan auf Gute Fahrt & viel Spaß! 39

40 FREIZEIT Jugend- und Schülerzeitung- Förderung Jugendliche Jugend- und Schülerzeitungen in Form eines Inserates» Erscheinung 4x jährlich» nicht kommerzielle Führung Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung F3 Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St. Pölten 02742/ ernst.sachs@noel.gv.at, Das Land Niederösterreich schafft mit seinen Angeboten bei Ausflugszielen im eigenen Bundesland viele Vergünstigungen, die auch Jungen zu Gute kommen. Die Niederösterreich-CARD ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir die entsprechenden Schritte setzen. Landesrätin Dr. Petra Bohuslav 40 MEHR MÄUSE...

41 FREIZEIT Niederösterreich-CARD: Freier Eintritt zu 288 Ausflugszielen Die Niederösterreichische Landesausstellung 2011, die Schneebergbahn oder das Wiener Riesenrad - das sind nur einige der über 280 Ausflugsziele, die mit der kleinen gelben Karte bei freiem Eintritt besucht werden können. Die Niederösterreich-CARD kostet EUR 49,- (Jugendliche 6-16 Jahre EUR 22,-) und gilt bis 31. März Erhältlich ist sie bei vielen teilnehmenden Ausflugszielen und Trafiken - hier kann man bestehende CARDs auch um EUR 45,- (Jugendliche EUR 20,-) verlängern. Weiters ist die Niederösterreich-CARD in Raiffeisen-Bankstellen in Wien und Niederösterreich, unter der Info-Hotline 01/ oder im Internet erhältlich! Weitere Infos zur CARD und den Ausflugszielen auf Nationaler und internationaler Jugendaustausch Jugendorganisationen, Jugendgruppen Die maximale Förderungshöhe beträgt EUR 11,- pro Person und Tag, jedoch höchstens EUR 1.100,- bei Aufenthalt einer ausländischen Gruppe in NÖ.» Besuch der Gastgruppen in NÖ mit Gegenbesuch im Ausland» mindestens 2 Nächtigungen in NÖ mit einem kulturellem Schwerpunkt» mindestens 10 ausländische/inländische Teilnehmer Amt der NÖ Landesregierung - Abteilung F3 Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St. Pölten 02742/ ernst.sachs@noel.gv.at, 41

42 Schnell und verlässlich 7 Tage pro Woche und das rund um die Uhr! Betriebsorganisation und IT im Krankenhaus sind ganz besondere Herausforderungen! Damit Ihr Arzt und das Pflegepersonal Ihre Befunde so schnell als möglich lesen können, Ihre Behandlung optimal planen und abstimmen können, braucht Ihr Krankenhaus die optimale Betriebsorganisation und eine rund um die Uhr verlässliche EDV. Die NÖ Landeskliniken vertrauen seit mehr als 20 Jahren auf die Kompetenz von KCC. KCC Krammer Clinic Consulting GmbH 3270 Scheibbs, Saffen 63, Tel.: + 43 (0)7482/ , Mail: office@kcc.at, Ihr kompetenter Partner für Betriebsorganisation, Analytik und IT! 42 MEHR MÄUSE...

43 BEGRIFFE» Arbeiterkammermitglied Grundsätzlich gehören (fast) alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Arbeiterkammer an. Ausgenommen sind z.b. öffentlich Beschäftigte in der Hoheitsverwaltung und Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, Selbständige, sowie die meisten Freiberufler und leitende Angestellte. Arbeiterkammermitglied, jedoch nicht kammerumlagepflichtig ist, wer Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kinderbetreuungsgeld bekommt, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Präsenzdiener und Zivildiener. Mehr Infos auf Familieneinkommen Viele Förderungen sind abhängig vom Familieneinkommen. Für diese Beurteilung sind ausschlaggebend: Einkommen, Familienstand und Familiengröße. Es gibt entweder Höchstgrenzen für das Familieneinkommen oder die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe des Familieneinkommens.» AMS Für einige Förderungen muss deine Förderungswürdigkeit vom AMS festgestellt werden. Zuständig dafür ist das AMS in deinem Heimatbezirk. Mehr Infos auf Impressum Medieninhaber, Herausgeber, Verleger: Junge Volkspartei Niederösterreich, Ferstlergasse 4, 3100 St. Pölten, vertreten durch Landesobfrau Mag. Bettina Rausch und Landesgeschäftsführer Mag. Markus Krempl. ZVR: Herstellung im Eigenverfahren. Redaktion und Gestaltung: Andrea Plech, Beate Vavra, Katrin Ressl. Alle Informationen sind sorgfältig recherchiert, dennoch können wir für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Gewähr übernehmen. Informationsstand Dezember

44 Wir gehören zur Familie: Weil Wir Wissen, Was sie BeWegt. Die HYPO noe gruppe ist als unternehmensfamilie das finanzielle Kompetenzzentrum des landes niederösterreich. in den 29 geschäftsstellen der HYPO noe landesbank in niederösterreich und Wien betreuen wir Familien in allen geldangelegenheiten. Kompetent und individuell. Kunden und institutionen auf landeswie gemeindeebene rechnen mit den Spezialisten der HYPO noe gruppe und zählen auf die langjährige erfahrung der leasing- und Finanzierungsexperten. unternehmen und öffentliche hand planen mit der HYPO noe gruppe, wenn es um maßgeschneiderte Bau- und Finanzierungslösungen geht. Vom Plan bis zum Facility management liegt ihr Bauvorhaben hier in den richtigen händen. sicherheit, Kompetenz und Zukunft in Blau-gelb.

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