Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) TV, Online, Mobile und Dienste

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) TV, Online, Mobile und Dienste 1. Vertragsgegenstand 1.1 Die joiz AG (im Folgenden,joiz ) ist exklusiv für die Vermarktung der Werbezeiten und Werbeformen des Fernsehsenders joiz (im Folgenden Sender ), der Online- und Mobile- Plattformen von joiz (nachfolgend Plattformen genannt) sowie von Diensten, wie z.b. Podcast, HbbTV (nachfolgend Dienste genannt), zuständig. 1.2 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB ) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen joiz und ihren Vertragspartnern hinsichtlich der Schaltung von Werbung und der Erbringung von Werbeleistungen (im Folgenden Vertrag ). Für den Vertrag gelten ausschließlich die AGB von joiz, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/oder joiz ihre Leistungen widerspruchslos erbringt. 1.3 Die AGB werden mit Vertragsschluss (vgl. Ziffer 2) Bestandteil des Vertrags. 2. Vertragsabschluss 2.1. joiz schließt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Werbeverträge mit werbetreibenden Vertragspartnern zur Schaltung von Werbung oder Diensten ab, z.b. klassische TV-Werbespots, Sonderwerbeformen, Sponsoring, bei Werbung auf Plattformen insbesondere Banner, Buttons, Pre-Roll, Mid-Roll, Post-Roll, Overlay, Verlinkungen etc. (nachfolgend alles zusammenfassend Werbemittel genannt). Vertragspartner kann direkt ein Werbungtreibender sein (nachfolgend Werbeauftraggeber oder Werbungtreibender genannt) oder eine von diesem beauftragte Werbe-, Media, PR- oder Web-Agentur (nachfolgend Agentur genannt) (im Folgenden beide gemeinsam oder einzeln auch Vertragspartner genannt). Die Erbringung der Leistung und Schaltung der Werbemittel erfolgen durch den Sender bzw. die Plattform. 2.2 Angebote von joiz zur Schaltung von Werbung oder Erbringung von Werbeleistungen sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt ausschließlich zustande mit schriftlicher (per Brief oder Fax) oder elektronischer (per ) Annahme des vom Vertragspartner akzeptierten Angebots durch joiz. Der Vertrag gilt mit dem bestätigten Inhalt, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb von drei Werktagen widerspricht. Die Schaltung des Werbemittels ersetzt in allen Fällen die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Werbeauftrags. 2.3 joiz nimmt Aufträge von Agenturen nur für namentlich bezeichnete Werbeauftraggeber an. joiz behält sich vor, die Buchungsbestätigung auch an den Werbungtreibenden zu schicken. Vertragspartner ist in diesen Fällen die Agentur, die Rechnungstellung erfolgt an die Agentur. Für den Fall, dass die Agentur Vertragspartner ist, tritt sie mit Vertragsschluss die Zahlungsansprüche gegen den Werbungtreibenden aus dem der Forderung zu Grunde liegenden Werbevertrag an joiz ab (Sicherungsabtretung). joiz nimmt diese Abtretung an. Bei direkter Zahlungspflicht des durch eine

2 Agentur vertretenen Werbetreibenden an joiz kann dieser sich gegenüber joiz nur durch Zahlung von seiner Zahlungsverpflichtung befreien. 2.4 Jeder Auftrag muss den Werbeauftraggeber und den Inhalt des Werbemittels genau bezeichnen. Dies gilt auch für Aufträge, die durch eine Agentur erteilt werden. joiz ist berechtigt, von der Agentur eine Handlungsvollmacht des Werbetreibenden zu verlangen. 2.5 Die Angebote von joiz stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen und unter Vorbehalt kurzfristiger Programm- bzw. Inhalteänderungen (siehe hierzu auch Ziffer 12). Ferner übernimmt joiz keine Gewähr dafür, dass neben den im Programmschema ausgewiesenen Werbeblöcken keine weiteren Werbeblöcke angeboten und ausgestrahlt werden und neben den angebotenen Websites/Bereichen keine weiteren Websites/ Bereiche angeboten werden. 3. Rechtegewährleistung, Rechteeinräumung 3.1 Der Vertragspartner garantiert, Inhaber sämtlicher zur Produktion, Schaltung und Veröffentlichung erforderlichen Rechte an dem zur Verfügung gestellten Material und den Werbemitteln (z.b. Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeitsrechte und sonstiger Rechte) zu sein, darüber verfügungsberechtigt zu sein sowie die Vorgaben in Ziffer 14.2 einzuhalten. 3.2 Der Vertragspartner räumt joiz die im Rahmen der Auftragserfüllung zur Produktion und Veröffentlichung notwendigen Nutzungsrechte zeitlich, örtlich und inhaltlich sowie frei übertragbar im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang ein, insbesondere das Recht zur Bearbeitung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Archivierung, Entnahme aus der Datenbank und Abruf. Eingeräumt wird in diesem Umfang insbesondere auch das Recht, die Rechte an mit der Produktion oder Sendeabwicklung bzw. Schaltung betraute Dritte zu übertragen. Das Senderecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung werden zur Nutzung mittels aller bekannten technischen Verfahren, in allen Medien und örtlich unbegrenzt eingeräumt. Ausgenommen sind die vom Sender pauschal von der GEMA erworbenen Senderechte. Eingeschlossen in der Rechteeinräumung sind ausdrücklich die Nutzung über feste und mobile Kommunikationsnetze und -mittel unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger Übertragungs- und Abruftechniken, bekannter und zukünftiger Übertragungsverfahren, -protokolle und -sprachen sowie unter Einschluss der Wiedergabe auf Empfangsgeräten jeder Art und unter Einschluss der Nutzung im Rahmen von Telekommunikations-, Telemedien- und Rundfunkdiensten. 3.3 Der Vertragspartner stellt joiz, den Sender und die Plattformen von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Rechteeinräumung entstehen, vollumfänglich gemäß Ziffer 14.3 auf erstes Anfordern frei und ersetzt darüber hinaus joiz und/oder dem Sender und/oder der Plattform einen etwaigen entstehenden direkten oder indirekten Schaden.

3 4. Preise 4.1 Es gelten die jeweils auf publizierten Preise und Preisnachlässe. Die Preise enthalten keine Steuern, sonstige Abgaben, Produktionskosten oder sonstige Kosten. Diese werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet und gehen in jedem Fall zu Lasten des Vertragspartners. 4.2 Die Zusammenfassung mehrerer Werbungtreibender in einer Werbesendung oder in einem Werbemotiv ( Verbundwerbung ) bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. In der Vereinbarung wird auch ein Verbundzuschlag geregelt. 4.3 Die Preise beruhen auf den Planungen des Senders bzw. der Plattformen. Joiz behält sich das Recht vor, bei Änderung der Plandaten die Preise anzupassen. Preisänderungen treten auch bei laufenden Verträgen nach entsprechender Mitteilung in Kraft. Im Falle einer Preiserhöhung bei laufenden Verträgen steht dem Vertragspartner das Recht zu, innerhalb von 3 Tagen nach der Mitteilung durch joiz die Schaltung auch außerhalb der Fristen der Ziffer 8 umzubuchen oder vom Vertrag zurück zu treten. 5. Preisnachlässe, Freespace 5.1 Jahresabschlussrabatte und Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung bei Vertragsabschluss. Wird konzernangehörigen Firmen (maßgebend Konzernstatus per 1. Januar des Kalenderjahres) die gemeinsame Rabattierung offeriert, ist die schriftliche, von der Konzernmutter rechtsgültig unterzeichnete Bestätigung einer Konzernbeteiligung von mindestens 50% erforderlich. 5.2 Der Rabatt wird in Rücksprache mit dem Werbeauftraggeber oder der Agentur bei jeder Kampagne und bei jeder Rechnungsstellung berücksichtigt. Die endgültige Abrechnung erfolgt spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend entsprechend des tatsächlich abgenommenen Werbevolumens. 5.3 joiz kann Agenturen oder anderen Vermittlern von Werbeaufträgen, sofern sie den Werbeauftraggeber beraten oder entsprechende Dienstleistungen nachweisen können, eine Beraterkommission in der Höhe von max. 15% des Auftragswertes (nach Abzügen, wie z.b. Rabatten, aber vor MwSt.) gewähren. 5.4 Die Agenturen sichern joiz zu, alle Arten von Rabatten rechtmäßig zu verwenden. Agenturen sichern insbesondere zu, dass sie ihre Kunden vollständig und transparent über sämtliche Rabatte und finanzielle Vergütungen durch joiz informieren und dass sie diese Rabatte und finanziellen Vergütungen ihren Kunden vollständig weiterleiten, soweit der jeweilige Kunde nicht explizit schriftlich darauf verzichtet hat. Joiz behält sich das Recht vor, bei Agenturbuchungen Auftragsbestätigungen auch an den Werbungtreibenden weiterzuleiten. 5.5 Werbeauftraggeber und Agenturen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf einen zusätzlichen kostenlosen Werbe- oder Sendeplatz, sog. Freespace. joiz ist berechtigt, mit Werbeauftraggebern und Agenturen Freespace-Vereinbarungen abzuschließen. Diese bedürfen in jedem Fall eines schriftlichen Vertrages. Eventuelles Freespace-Guthaben des Werbeauftraggebers verfällt jeweils am Ende des Kalenderjahres.

4 6. Ablehnung von Werbemitteln 6.1 joiz wird das Werbemittel vor Schaltung lediglich auf offenkundige Rechtsverstöße prüfen. joiz behält sich auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen vor, Werbemittel bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zurückzuweisen und/oder die Schaltung vorzeitig abzubrechen. joiz ist im Übrigen auch dazu berechtigt, Werbemittel wegen deren Herkunft, Inhalt, Form oder technischen Qualität zurückzuweisen. joiz teilt die Zurückweisung eines Werbemittels und die Gründe dafür dem Werbeauftraggeber oder der Agentur jeweils unverzüglich schriftlich oder elektronisch mit. 6.2 Der Werbeauftraggeber oder die Agentur ist im Falle der Zurückweisung verpflichtet, unverzüglich und unter Berücksichtigung der in Ziffer 11.1 genannten Fristen ein neues bzw. abgeändertes Werbemittel zur Schaltung zur Verfügung zu stellen, auf das die Zurückweisungsgründe nicht zutreffen. Weitere Ansprüche des Werbeauftraggebers oder der Agentur werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 6.3 Sollte der Vertragspartner das Werbemittel zu spät oder nicht gemäß Ziffer 6.2 Satz 1 zur Verfügung stellen, behält joiz dennoch den Vergütungsanspruch, so als ob die Leistung vereinbarungsgemäß erbracht wäre. Erfolgt die Ablehnung aus Rücksicht auf das Ansehen von joiz, werden dem Werbeauftraggeber keinerlei Kosten in Rechnung gestellt. 7. Reservierung, Platzierung 7.1 Werbung auf dem Sender: Die Werbemittel werden von joiz gemäß Preisliste (siehe Ziffer 4.1) platziert Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung des Werbemittels innerhalb eines Werbeblocks besteht nicht. Erst - und Letztplatzierungen können gegen Aufschlag gebucht werden Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt. Konkurrenzausschluss bedeutet, dass keine Werbung eines anderen in Konkurrenz stehenden Produkts oder Unternehmens oder einer in Konkurrenz stehenden Dienstleistung aus der gleichen Gruppe in derselben Zeit in demselben Werbeblock geschaltet wird. Gegen Aufschlag kann ein Konkurrenzausschluss jedoch vereinbart werden joiz behält sich vor, Mehrfachbelegungen sowie aufeinander Bezug nehmende Spots innerhalb eines Werbeblocks oder mehrerer Werbeblöcke nach freiem Ermessen anzahlmäßig einzuschränken oder abzulehnen. 7.2 Werbung auf den Plattformen: Die Werbemittel werden von joiz auf der vereinbarten Website im vereinbarten Zeitrahmen gemäß Preisliste (siehe Ziffer 4.1) und Produktbeschreibung, zu finden auf platziert.

5 7.2.2 Ein Anspruch auf eine bestimmte Zugriffszeit und eine Platzierung in einem bestimmten Bereich der Website besteht nicht, es sei denn es ist ausdrücklich anders zwischen joiz und dem Vertragspartner vereinbart Konkurrenzausschluss i.s.v. Ziffer wird auch auf den Plattformen nicht gewährt. Konkurrenzausschluss bedeutet, dass keine Werbung eines anderen in Konkurrenz stehenden Produkts oder Unternehmens oder einer in Konkurrenz stehenden Dienstleistung aus der gleichen Gruppe in derselben Zeit auf derselben Website geschaltet wird. Gegen Aufschlag kann ein Konkurrenzausschluss jedoch vereinbart werden Auf Wunsch wird joiz dem Vertragspartner die Anzahl der AdImpressions und/oder AdClicks während des Werbezeitraums entsprechend den durch den AdServer von joiz ermittelten Daten mitteilen. 8. Umbuchung 8.1 joiz und der Vertragspartner sind berechtigt, vereinbarte Werbeschaltungen jederzeit bis 10 Kalendertage vor Schaltung unter Vorbehalt vorhandener Werbekapazität und Aufrechterhaltung des Buchungsvolumens umzubuchen oder zu verändern, soweit die Umbuchung für die jeweils andere Seite zumutbar ist. Der Schaltungstermin darf maximal 2 Monate von dem ursprünglich geplanten Termin abweichen. Die Änderungswünsche sind joiz schriftlich mitzuteilen. Maßgebend ist der Tag des Posteingangs. Bei weitergehenden Änderungen kommen die Regelungen gemäß Ziffer 9 zur Anwendung. 8.2 Für Dauerwerbesendungen (Werbeaufträge mit einer Länge ab 90 Sekunden) sowie für Programm- und Titelsponsoring und Sonderwerbeformen bestehen keine Umbuchungsmöglichkeiten. 8.3 joiz behält sich ein Schieberecht, d.h. eine Veränderung der Schaltungstermine unter Beibehaltung der vereinbarten Medialeistung und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners, vor. 9. Rücktritt vom Vertrag, Kündigung 9.1 joiz und der Vertragspartner sind berechtigt, sofern die Parteien nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbaren, bis zu 3 Wochen (21 Kalendertage) vor der Schaltung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Der Rücktritt des Vertragspartners ist ausgeschlossen für Dauerwerbesendungen (Werbeaufträge mit einer Länge ab 90 Sekunden) sowie für Programm- und Titelsponsoring und Sonderwerbeformen. Bei einem Rücktritt über 21 Kalendertage vor dem Kampagnenstart wird der Vertragspartner von seiner Zahlungspflicht befreit. 9.2 Ein Rücktritt nach Ablauf der Frist von 3 Wochen (21 Tage) vor Schaltung bedarf der Zustimmung von joiz. Sollte joiz in dem Fall zustimmen, erfolgt dies gegen Berechnung folgender Stornogebühren:

6 Bei einem Rücktritt des Vertragspartners 15 bis 20 Kalendertage vor dem Kampagnenstart stellt joiz 50% des Nettopreises der gebuchten Werbezeit in Rechnung. Bei einem Rücktritt des Vertragspartners 6 bis 14 Kalendertage vor dem Kampagnenstart stellt joiz 75% des Nettopreises der gebuchten Werbezeit in Rechnung. Bei einem Rücktritt des Vertragspartners 4 Kalendertage oder weniger vor dem Kampagnenstart stellt joiz die gebuchte Werbezeit zu 100% in Rechnung. Ein Anspruch auf Stornierung ist auch bei Zahlung einer Stornogebühr ausgeschlossen. 9.3 joiz kann von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen jeder Zeit und mit sofortiger Wirkung zurücktreten, wenn - für joiz nicht vorhersehbare oder durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, wie z.b. nicht zu vertretende Änderungen des Programms oder Anordnungen von Behörden, - joiz das TV-Programm einstellt, - joiz ihre Plattformen oder die jeweilige Plattform einstellt, - die Erfüllung der Pflichten durch joiz auf Grund von höherer Gewalt nicht möglich ist, - der Werbeauftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder - der Werbeauftraggeber oder die Agentur trotz Abmahnung gegen diese AGB verstoßen. In diesen Fällen sind jegliche Ansprüche des Werbeauftraggebers oder der Agentur ausgeschlossen. Die Kosten für bereits geschaltete Werbemittel werden dem Werbeauftraggeber vollumfänglich in Rechnung gestellt. joiz behält sich Schadenersatzforderungen und weitere Ansprüche vor. Ein Rücktrittsrecht für joiz besteht nicht, sofern joiz das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat. 9.4 Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 10. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen 10.1 Die Rechnungstellung erfolgt in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich für alle im Vormonat geschalteten Werbemittel innerhalb von 15 Kalendertagen nach Monatsende, z.b. am 15. Februar für die im Januar geschalteten Werbemittel. Die Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 30 Kalendertage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig Bankspesen hat der Vertragspartner zu tragen Schecks akzeptiert joiz nur erfüllungshalber. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn joiz über den Betrag verfügen kann Nach Ablauf der Zahlungsfrist fällt der Werbeauftraggeber umgehend und ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Der Verzugszins beträgt 5% pro Jahr. joiz hat das Recht, Mahngebühren im Umfang von Euro 5 pro Mahnung sowie Ersatz des weiteren Schadens in

7 Rechnung zu stellen. Das Recht des Vertragspartners auf Nachweis eines geringeren Verzugsschadens bleibt unberührt. Ebenso ist joiz bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Schaltung zu unterlassen. Der Zahlungsanspruch für die unterlassenen Schaltungen bleibt bestehen. Das Zurückbehaltungsrecht besteht auch in Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners bzw. falls der Vertragspartner eine Agentur ist, auch bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des werbungtreibenden Kunden der Agentur In besonderen Fällen (z.b. Key-Partnerschaften, Sponsoring-Vereinbarungen, Neukunden, Bonitätsrisiken) behält sich joiz vor, die gebuchte Werbeschaltung monatlich im Voraus in Rechnung zu stellen. Diese Vorausrechnung ist spätestens eine Woche vor der ersten Schaltung zu begleichen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist joiz berechtigt, die Werbemittel ohne Mahnung zu stornieren. Der Werbeauftraggeber haftet für alle daraus entstandenen Schäden Bei Buchung von Werbung auf den Plattformen gilt als Berechnungsgrundlage für die korrekte Durchführung des Vertrags und die Rechnungstellung bei TKP-basierten Aufträgen die Auswertung des joiz AdServers AdIntelligence Die Aufrechnung durch den Vertragspartner ist ausgeschlossen, es sei denn seine Ansprüche sind rechtskräftig fest gestellt, unbestritten oder von joiz anerkannt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur geltend machen, sofern sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder seitens joiz anerkannt ist. 11. Material, Lieferung, Produktion 11.1 Der Werbeauftraggeber oder der von ihm beauftragte Vertragspartner verpflichtet sich, joiz die Werbemittel digital vor dem ersten Schalttermin kostenfrei zu liefern. Details zur digitalen Anlieferung und zu den Fristen, zu denen das Material geliefert werden muss, sind auf zu finden. Ist für das Werbemittel keine Frist definiert, beträgt die Anlieferungsfrist mindestens 10 Arbeitstage vor dem ersten Schalttermin joiz und Vertragspartner können gesondert vereinbaren, dass das Werbemittel von joiz oder einem von joiz beauftragten Dritten produziert wird. In diesem Fall stellt der Vertragspartner joiz das für die Produktion und Schaltung erforderliche und geeignete Bild-, Text- und Tonmaterial (nachfolgend Material genannt) spätestens 4 Wochen vor der geplanten Schaltung kostenfrei zur Verfügung und räumt joiz die für die Produktion und Schaltung erforderlichen Rechte vollumfänglich ein. Ziffer 3 gilt entsprechend. Joiz produziert nach entsprechender Vereinbarung aus dem Material das Werbemittel und stellt die vereinbarte Vergütung gesondert in Rechnung bzw. weist sie gesondert aus. Die Vergütung ist ohne Abzüge sofort zur Zahlung fällig. Rabatte werden nicht gewährt, Ziffer 5 findet keine Anwendung. Joiz wird dem Vertragspartner das Werbemittel zur Abnahme vorlegen. Auf Wunsch des Vertragspartners wird joiz im Rahmen einer Korrekturstufe einmal Änderungen in angemessenem Umfang vornehmen. Weitere Änderungen bedürfen der gesonderten Absprache und werden gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, das Werbemittel ist mangelhaft. Joiz ist Inhaberin der geistigen Eigentumsrechte an den von ihr produzierten Werbemitteln.

8 11.3 Das Material und die Werbemittel müssen den technischen Spezifikationen entsprechen, die auf der Website von joiz zu finden sind ( Die Qualität des Materials und des Werbemittels in technischer und inhaltlicher Hinsicht und die rechtzeitige Anlieferung (siehe auch Ziffern 6 und 14) liegen im alleinigen Verantwortungsbereich des Vertragspartners Die Übermittlung des Materials und der Werbemittel erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Werbeauftraggebers oder des von ihm beauftragten Vertragspartners. joiz haftet weder für einen Verlust noch für eine Beschädigung von Daten Dauerwerbesendungen, welche 90 Sekunden oder länger dauern, müssen zu Beginn als solche angekündigt und während des gesamten Verlaufs als solche gekennzeichnet werden Das Material und die Werbemittel werden nicht zurückgesandt und nur im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen aufbewahrt. Nach Ablauf einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist hat joiz das Recht, aber nicht die Pflicht, das Sendematerial zu archivieren oder zu löschen Der Vertragspartner ist verpflichtet, joiz gleichzeitig mit der Überlassung des Materials bzw. des Werbemittels die für die Abrechnung mit der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, insbesondere zu Produzent, Verlag, Komponist, Titel und Länge, zu machen joiz kann dem Vertragspartner die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen, wenn die Werbung aus Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht geschaltet wird, insbesondere weil das nötige Material oder das Werbemittel nicht, nicht rechtzeitig oder fehlerhaft geliefert wurden Nach gesonderter Vereinbarung lässt joiz die Bereitstellung von Werbemitteln über einen externen AdServer zu. Der Vertragspartner muss joiz das Werbemittel zur Sichtung vorlegen und nachträgliche Änderungen anzeigen. joiz behält sich das Recht vor, das Werbemittel vor der Schaltung zu prüfen und ggf. abzulehnen. 12. Verschiebung von Werbeblöcken 12.1 Bei einer geringfügigen zeitlichen und dem Werbeauftraggeber zumutbaren Verschiebung der Platzierung bzw. einzelner Werbeinseln, etwa aus Gründen, die im Programm liegen oder aus technischen Gründen, bleibt der Preis bestehen. Die Verschiebung ist geringfügig, wenn sie innerhalb des gleichen redaktionellen Umfeldes erfolgt und sie zu keiner wesentlichen zeitlichen Abweichung von der ursprünglich vorgesehenen Schaltung führt. joiz ist nicht verpflichtet, den Werbeauftraggeber oder die Agentur zu informieren und/oder seine Zustimmung einzuholen Bei erheblichen, voraussehbaren Verlagerungen/Verschiebungen von Werbeinseln werden der Werbeauftraggeber oder die Agentur unverzüglich hierüber in Kenntnis gesetzt. Unter erheblichen Veränderungen/Verschiebungen sind u.a. Preisänderungen, Genre-Änderungen, zeitliche Schaltungsverschiebungen von mehr als 60 Minuten sowie Schaltungen außerhalb des Tages bzw. Kampagnenzeitraums zu verstehen. In diesem Fall werden die Umdisponierungen mit dem betroffenen Werbeauftraggeber oder der Agentur abgesprochen und sofern er zustimmt in seinem Sinne verschoben oder ersetzt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Werbeauftraggeber oder der Agentur gegenüber joiz nicht zu.

9 12.3 Bei erheblichen, nicht voraussehbaren Verlagerungen/Verschiebungen von Werbeinseln, z.b. aus Gründen, welche im Programm liegen, wegen höherer Gewalt, aus technischen Gründen, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder von joiz zu vertretenden Umständen, bleibt der Preis bestehen. joiz wird, den Werbeauftraggeber oder die Agentur darüber informieren. 13. Mängel 13.1 Der Vertragspartner wird das Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung auf eventuelle Mängel (z.b. fehlerhafte Schaltung, Nichtschaltung) prüfen. Ist der Vertragspartner Kaufmann, hat er offensichtliche Mängel unverzüglich nach der Schaltung schriftlich oder elektronisch joiz mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Verbraucher, hat er offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Nicht-offensichtliche Mängel müssen in jedem Fall innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Ansonsten gilt die Ausführung des Auftrags als genehmigt Wird ein Werbemittel aus Gründen, die joiz zu vertreten haben, nicht oder falsch geschaltet, stellt joiz die geschuldete Durchführung des Auftrags, nach billigem Ermessen, durch unverzügliche Ersatzschaltungen an einem Platz im Rahmen der Verfügbarkeit innerhalb der vereinbarten Preisgruppe sicher. Für den Fall, dass eine Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Vertragspartner Minderung verlangen. Sonstige Ansprüche, insbesondere auf vollständige oder teilweise Auflösung des Vertragsverhältnisses oder auf direkten oder indirekten Schadenersatz, sind ausgeschlossen Kann joiz in Folge höherer Gewalt ihre Leistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, ist joiz insoweit während der Dauer der höheren Gewalt von der Leistungspflicht befreit Die Rechte nach Ziffer 13.2 und 13.3 verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners vom Mangel der Leistung. 14. Haftung des Werbeauftraggebers, Freistellung 14.1 joiz kann für die vereinbarte und verbindlich gebuchte Werbezeit die geschuldete Vergütung dem Werbeauftraggeber vollständig in Rechnung stellen, wenn das Werbemittel aus Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht geschaltet werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn das Material oder das Werbemittel nicht rechtzeitig oder fehlerhaft zur Verfügung gestellt oder nachträglich abgeändert wurden. In diesen Fällen lehnt joiz jegliche Haftung für eine ordnungsgemäße Schaltung ab, joiz entstandene Zusatzkosten können dem Vertragspartner ebenfalls in Rechnung gestellt werden Der Vertragspartner ist verantwortlich dafür, dass das Werbemittel und das zur Verfügung gestellte Material sowie die in Bezug genommenen oder verknüpften Inhalte sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Richtlinien einhalten und Branchengrundsätze berücksichtigen. Insbesondere darf das Werbemittel nicht gegen jugendschutz-, medien-, presse-, straf-, datenschutz-, mediendienst- sowie wettbewerbsrechtliche Bestimmungen sowie gegen die Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstoßen. Der

10 Vertragspartner gewährleistet, dass keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zur Verfügung gestellt oder in Bezug genommen werden und durch den Inhalt und die in Bezug genommenen und/oder verknüpften Inhalte Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden Der Vertragspartner stellt joiz und/oder den Sender und/oder die Plattform von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Vertrag, insbesondere auch mit Ziffer 14.2 und der Rechteeinräumung gemäß Ziffer 3 oben, entstehen können, gleich aus welchem Grund, auf erstes Anfordern, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, durch Zahlung von Geld vollumfänglich frei und ersetzt darüber hinaus joiz und/oder dem Sender und/oder der Plattform einen etwaigen entstehenden direkten oder indirekten Schaden Kann das gebuchte Werbemittel nicht geschaltet werden, weil der Vertragspartner seinen Pflichten nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist (vgl. z.b. Ziffer 3, 10 oder 11), bleibt der Vertragspartner zur vollumfänglichen Zahlung des vereinbarten Auftragsvolumens verpflichtet. 15. Haftung von joiz 15.1 Die Haftung von joiz ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von joiz. joiz haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung einer Kardinalspflicht und bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung seitens joiz, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. joiz haftet in voller Höhe bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden und bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung von joiz auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, im Falle des Verzugs auf 5 % des Auftragswertes. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt Soweit joiz nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens haftet, besteht keine Haftung für mittelbare (indirekte) Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn In allen Fällen der Zurückweisung, Verschiebung, vorzeitigen Beendigung oder Nichtschaltung von rechtsverbindlich angenommenen Werbeaufträgen ist ein eventueller Anspruch des Werbeauftraggebers ggf. auf die Rückerstattung des vereinbarten Preises beschränkt. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. 16. Geheimhaltung 16.1 Parteien verpflichten sich, alle Informationen, Daten und Unterlagen, die sie vom jeweiligen Vertragspartner erhalten, vertraulich zu behandeln und außer im Falle einer behördlichen oder gesetzlichen Anordnung Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere für Verträge, Preislisten und Rabatte. Dritte sind nicht konzernrechtlich mit joiz verbundene Unternehmen. Ziffer 5.4 bleibt unberührt.

11 16.2 Abweichend von Ziffer 16.1 ist joiz berechtigt, die Bruttowerbeumsätze des Vertragspartners an Forschungsinstitute wie z.b. Nielsen Media Research, weiter zu geben. 17. Datenschutz 17.1 joiz und die Vertragspartner werden bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einhalten. Ziffer 5.4 bleibt unberührt Der Vertragspartner garantiert, dass auch seine Dienstleister und/oder Dritte, deren Leistungen er für die Produktion und Schaltung von Werbemitteln auf dem Sender und den Plattformen von joiz einsetzt, die Regelungen von Ziffer 17.1 einhalten. 18. Schlussbestimmungen 18.1 Vorliegende AGB und die Verträge gemäß Ziffer 2 unterstehen deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind nicht anwendbar Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. joiz ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen Abweichungen von diesen AGB, Ergänzungen, Nebenabreden, die Aufhebung dieser AGB und mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von joiz schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Formerfordernisses joiz ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden 7 Kalendertage vor deren Inkrafttreten auf der Website von joiz ( veröffentlicht. Änderungen dieser AGB werden dem Vertragspartner per oder Telefax mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen gegenüber joiz widerspricht Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

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