Ringer Media Sales Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Ringer Media Sales Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anwendungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Ringier AG, Ringier Media Sales (nachfolgend "Ringier") und dem Werbeauftraggeber betreffend Online Werbung auf den Websites von Ringier. 1.2 Diese AGB finden auf die Vertragsbeziehungen zwischen Ringier und dem Werbeauftraggeber uneingeschränkt Anwendung und bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Vertragsbeziehungen zwischen Ringier und dem Werbeauftraggeber, sofern und soweit die zwischen Ringier und dem Werbeauftraggeber abgeschlossene individuelle Vereinbarung nicht explizit abweichende Regelungen enthält. 1.3 Vertragsbedingungen des Werbeauftraggebers können Ringier nur dann verpflichten, wenn sie von Ringier schriftlich anerkannt wurden. 1.4 Diese AGB gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäfte zwischen Ringier und dem Werbeauftraggeber. Dies gilt selbst dann, wenn sie einer Offerte oder Auftragsbestätigung nicht schriftlich beiliegen bzw. nicht ausdrücklich einbezogen werden. 2. Online Werbung Die von Ringier angebotenen Werbemittel und die Websites, auf die sich diese Angebote beziehen, sind auf der Website veröffentlicht. Ringier ist berechtigt, die Websites und Werbemittel jederzeit zu ändern oder aus dem Angebot zu entfernen. 3. Offerte/Vertragsabschluss 3.1 Offerten von Ringier sind nur verbindlich, wenn sie folgende Detailinformationen enthalten: Kampagnenbeginn und dauer, gegebenenfalls gebuchte AdImpressions, gebuchte Website(s), Werbemittelformat, Preis. Angebote bzw. Offerten müssen ausdrücklich als solche bezeichnet sein. 3.2 Vorbehaltlich anderslautender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung von Ringier durch den Werbeauftraggeber oder durch die Unterzeichnung eines separaten Vertrages durch Ringier und den Werbeauftraggeber zustande. 3.3 Erteilt eine Werbe, Media, DM oder Webagentur den Auftrag, entscheidet Ringier, mit wem der Vertrag abgeschlossen wird, ob mit der Agentur oder mit dem Werbeauftraggeber, und teilt dies dem Werbeauftraggeber mit. Die Werbe, Media, DM oder Webagentur ist auf Anfrage verpflichtet, Ringier das Mandat nachzuweisen. 3.4 Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbeauftraggeber innerhalb eines Werbeauftritts bedürfen eines separaten, schriftlichen Vertrages.

2 4. Vertragsabwicklung 4.1 Der Werbeauftraggeber liefert die Werbemittel entsprechend den jeweils geltenden technischen Angaben und Anlieferungsfristen (vgl. Booking Rules) gemäss an. Die Folgen zu spät gelieferter oder mangelhafter Werbemittel trägt der Werbeauftraggeber. 4.2 Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert Ringier Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemässer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Wünscht der Werbeauftraggeber, dass das Werbemittel geändert wird, so trägt er die entsprechenden Kosten. 4.3 Ringier übernimmt für das gelieferte Werbemittel sowie weitere Materialien keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, diese an den Werbeauftraggeber zurückzuliefern. Es besteht keine Pflicht von Ringier, aber ein Recht zur Aufbewahrung des Werbemittels. 4.4 Terminverschiebung: Die schriftliche Verschiebung eines vereinbarten Werbeaufschaltungstermins ist nur möglich bis drei Werktage (bis 14:00 Uhr) vor dem zunächst vereinbarten Termin und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten. Für den neuen Werbeaufschaltungstermin gelten die jeweils aktuellen Konditionen und Preise, die auf veröffentlicht sind. 5. Weitere Rechte und Pflichten des Werbeauftraggebers Der Werbeauftraggeber ist für die Beschaffung und Einrichtung seiner Anschlüsse, Soft und Hardware etc. verantwortlich. Ringier übernimmt keine Gewährleistung, dass die Nutzung der Leistungen mit allen Endgeräten und Einstellungen einwandfrei möglich ist. 6. Verantwortung für die Inhalte 6.1 Der Werbeauftraggeber trägt für die von ihm zur Veröffentlichung durch Ringier gegebenen Inhalte die alleinige Verantwortung. 6.2 Der Werbeauftraggeber verpflichtet sich, seine Inhalte, Werbemittel, Produkte und sonstigen Informationen auf ihre Rechtmässigkeit hin zu prüfen. 6.3 Der Werbeauftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Werbemittel erforderlichen Rechte besitzt. 6.4 Ringier ist berechtigt, Werbemittel mit rechtswidrigen oder unsittlichen Inhalten des Werbeauftraggebers (wie beispielsweise Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, wie insbesondere Urheber, Marken, Design, Patent oder Persönlichkeitsrechte; Inhalte, die gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, gegen die Grundsätze über die Lauterkeit in der Werbung oder massgebende Werbevorschriften wie z.b. für Tabak, Alkohol, Heilmittel, Lebensmittelwerbung etc. verstossen; Spiele und Wetten, die gegen das Lotteriegesetz verstossen; pornografische, rassistische Inhalte; Aufrufe zur Gewalt oder zu Straftaten) abzulehnen bzw. nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Rücksprache mit dem Werbeauftraggeber von einer Ringier Website zu entfernen. Dem Werbeauftraggeber entstehen daraus keinerlei Ansprüche gegenüber Ringier.

3 6.5 Für allfällige Ansprüche, die von Dritten aufgrund eines Werbemittels gegenüber Ringier, aus welchem Rechtsgrund auch immer, geltend gemacht werden, haftet ausschliesslich der Werbeauftraggeber. Er haftet insbesondere auch für diesbezügliche Anwalts und Gerichtskosten. 6.6 Der Werbeauftraggeber stellt Ringier auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. 7. Redaktionelle Freiheit von Ringier 7.1 Die redaktionelle Freiheit von Ringier muss vollumfänglich gewahrt bleiben und kann durch die von Ringier für den Werbeauftraggeber zu erbringenden Leistungen in keinerlei Hinsicht eingeschränkt werden. 7.2 Die redaktionelle Freiheit von Ringier umfasst auch die Gestaltung der Ringier Websites. Mindestens gleichwertige Umplatzierungen der Werbemittel des Werbeauftraggebers berechtigen den Werbeauftraggeber nicht zu einer Preisermässigung oder sonstigen Entschädigung durch Ringier. 8. Haftung von Ringier 8.1 Die Haftung von Ringier für direkte und indirekte Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn und Folgeschäden, ist auf grobe Fahrlässigkeit sowie rechtswidrige Absicht beschränkt. 8.2 Für Missbräuche durch Dritte (z.b. Hacker, Versender von Computerviren), für Störungen und Sicherheitsmängel von Fernmeldenetzen und des Internets sowie für Kosten allfälliger Supportleistungen des Werbeauftraggebers oder vom Werbeauftraggeber beauftragten Dritten wird jede Haftung von Ringier ausgeschlossen. 9. Datenschutz 9.1 Bei der Bearbeitung von persönlichen Daten halten sich Ringier und der Werbeauftraggeber an die geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen (Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG)). 9.2 Der Werbeauftraggeber trifft angemessene technische Massnahmen für die Datensicherheit. 10. Mängel 10.1 Der Werbeauftraggeber hat das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen Etwaige Mängel wie fehlerhaftes Erscheinen, Unterlieferung oder Nichterscheinen von Werbemitteln sind innerhalb von zwei Tagen nach dem tatsächlichen oder geplanten Erscheinen vom Werbeauftraggeber schriftlich zu melden. Unterlässt der Werbeauftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung des Werbemittels als genehmigt.

4 10.3 Kann fest gebuchte Werbung aus technischen oder administrativen Gründen nicht erscheinen oder erscheint ein Werbemittel fehlerhaft und wird nicht nachgebessert, so werden die entsprechenden Einschaltkosten des Werbeauftraggebers in Form von Werbeschaltungen kompensiert. 11. Vergütung/Preise 11.1 Es gilt jeweils der aktuelle Tarif von Ringier, welcher unter publiziert ist Die Gesamtkosten einer Werbekampagne setzen sich aus den Preisen für die einzelnen Werbeplätze sowie allfälligen Beratungshonoraren zusammen. Die genaue Kalkulation der Vergütung für die Werbekampagne geht aus der Offerte hervor und wird in der Auftragsbestätigung bzw. mit dem Abschluss des Vertrages verbindlich fixiert. Alle Preise verstehen sich netto exklusive Mehrwertsteuer Die Kosten zuzüglich MwSt für ausserordentliche Leistungen wie z.b. Kreation von Werbemitteln, Auftragsmutationen, Fremdleistungen wie z.b. Übersetzungen etc. werden gesondert in Rechnung gestellt Änderungen der Tarife treten auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. Der Werbeauftraggeber hat das Recht, innerhalb von 2 Wochen seit Bekanntgabe des neuen Tarifs vom Auftrag zurückzutreten Werbe, Media, DM oder Webagenturen sind gegenüber den Werbeauftraggebern zur Tariftreue verpflichtet. 12. Rabatte 12.1 Rabatte bestimmen sich nach dem jeweils aktuellen Tarif und werden nur auf reine Media Schaltungen gewährt Tritt der Werbeauftraggeber aufgrund von Tarifänderungen von einem laufenden Auftrag zurück (vgl. Ziffer 11.4), hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht Auch aus der wiederholten vorbehaltlosen Gewährung von Rabatten, Gratisleistungen, Boni etc., allenfalls in derselben Höhe, entstehen dem Werbeauftraggeber keinerlei Ansprüche. 13. Zahlungsbedingungen 13.1 Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Kampagnenstart ohne Abzug zu bezahlen Der Werbeauftraggeber kommt ohne ausdrückliche Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug. Bei Zahlungsverzug hat Ringier Anspruch auf Verzinsung in der Höhe von 5% p.a. sowie auf Ersatz aller Mahn und Inkassokosten inkl. Ersatz weiteren Schadens.

5 14. Vertragsdauer und Kündigung aus wichtigem Grund 14.1 Der Vertrag ist jeweils auf die Kampagnenlaufzeit befristet, welche aus der Auftragsbestätigung bzw. aus dem Vertrag ersichtlich ist. Die Kündigung aus wichtigem Grund gemäss Ziffer 14.2 bleibt vorbehalten Ringier kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Werbeauftraggeber trotz Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, wenn der Werbeauftraggeber trotz Abmahnung gegen diese AGB oder gegen den Vertrag mit Ringier verstösst oder die Dienstleistungen zu rechtwidrigen oder unsittlichen Zwecken missbraucht. Schadenersatz und weitere Ansprüche bleiben vorbehalten. 15. Weitere Bestimmungen 15.1 Ringier behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser AGB ausdrücklich vor. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden 10 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website veröffentlicht Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch neue, ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahekommende Bestimmungen zu ersetzen. 16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Diese AGB unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

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