Mittwoch, 9. März, bis Freitag, 11. März 2011

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1 Internationaler Kongress 2011 all inclusive!? Die UN-Behindertenrechtskonvention als Herausforderung für die diakonische Arbeit Eine inklusive Veranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderung für Interessierte aus Einrichtungen und Gemeinden für Menschen aus aller Welt mit Mitwirkenden aus Brasilien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Rumänien, Südkorea und Tansania Mittwoch, 9. März, bis Freitag, 11. März 2011 Evangelische Akademie Bad Boll Gemeinsam veranstaltet vom Diakonischen Werk Württemberg, von der BruderhausDiakonie Reutlingen, der Diakonie Stetten, der Evangelischen Akademie Bad Boll, der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart und der Samariterstiftung in Nürtingen

2 Evangelische Hochschule Ludwigsburg INTERNATIONALE ÜBERSICHTSSTUDIE Rechte und soziale Wirklichkeit von Menschen mit Behinderung in Brasilien, Deutschland, Frankreich, Rumänien, Südkorea und Tansania mit einer ergänzenden Länderstudie Niederlande Eine sozialwissenschaftliche Studie im Auftrag des Diakonischen Werks Württemberg W ü r t t e m b e r g

3 Evangelische Hochschule Ludwigsburg Institut für angewandte Forschung (IAF) Prof in Dr in Monika Barz, Wissenschaftliche Leitung Dominique Heyberger, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Claudia Hettenkofer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Edith Stein-Stan, Autorin Studienteil Rumänien Unter Mitwirkung von: Eun Cho You, Yoon Hee Kim-Bischof, Studienteil Südkorea Stefan Mangerich, Studienteil Brasilien Für die Länderstudie Niederlande Tobias Zinser, Autor Diakonisches Werk Württemberg Dr. Antje Fetzer, Konzeption und Koordination Karl Georg Wagner, Fachliche Beratung Diese Studie verdankt ihre Aktualität der fachlichen Unterstützung von Abel Anania, Mattias Binder, Henry von Bose, Dominique Denimal, Klaus Dollmann, Lutz Drescher, Johannes Flothow, Hubert Freyermuth, Walter Gebhardt, Jae-Hoon Jung, Deok Hwan Kim, Angelika Krause, Martina Menzel, Irina Ose, Ana-Maria Palcu, Leander Palleit, Maria Pazen, Heike Rieser, Peter Ruf, Friedemann Salzer, Klaus-Peter Stenzig, Stefan Tremmel Mit freundlicher Unterstützung der Paul-Lechler-Stiftung Alle Rechte bleiben dem Auftraggeber vorbehalten Stuttgart, im Januar 2011

4 VORWORT DER AUFTRAGGEBER Die Welt wächst zusammen: Durch die UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen und Staaten rund um den Globus die Chance, einander wieder ein Stück näher zu kommen. Die Bewegung, die von der Konvention ausgeht, ist allerorten zu spüren. Doch was heißt das konkret: mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderungen? Und wie tragen die evangelischen Kirchen und ihre Diakonie dazu bei? Anlass genug für uns als Diakonie in Württemberg, unsere Partner weltweit zum Internationalen Diakoniekongress All inclusive!? einzuladen. Menschen aus West- und Osteuropa, aus Asien, Afrika und Lateinamerika kommen vom März 2011 zusammen, um die Perspektiven der Inklusion gemeinsam auszuloten. Bunt und vielfältig wird es zugehen, und im Mittelpunkt wird der Austausch stehen. Für das Gespräch zwischen Menschen aus den verschiedensten Kontexten legt die vorliegende Länderstudie die Basis. Als Landkarte vermittelt sie erste Eindrücke und gibt Orientierung. Sie soll Vorfreude wecken und Interesse bündeln: wie leben Menschen mit Behinderungen z.b. in Südkorea? Wie funktioniert das Sozialsystem und welche Rolle hat die Diakonie in Tansania? Während der Recherchen wurde deutlich, dass es bisher keine vergleichbare Darstellung gibt. So freuen wir uns, dass wir mit dieser Studie auch einen Beitrag über Württemberg und unsere konkreten Partnerschaften hinaus leisten: zur Inspiration für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen, die sich inmitten der neuen Möglichkeiten neu bewegen lernen, ebenso wie für Verantwortliche in Einrichtungen und Kirchengemeinden, die neue Wege gehen. Gemeinsam mit den Impulsen der Tagung wird die Studie im Jahr 2011 intensiv in unseren Gremien bearbeitet und diskutiert. Wir danken der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg, insbesondere Prof. Monika Barz, Frau Dominique Heyberger und Frau Claudia Hettenkofer, für die engagierte Kooperation. Ganz besonders danken wir den Gesprächspartnerinnen und -partnern aus den beteiligten Ländern. Ohne sie wäre es nicht möglich gewesen, die gelebte Realität zu beschreiben. Unser ausdrücklicher Dank gilt schließlich der Paul-Lechler-Stiftung für die großzügige Unterstützung dieser Arbeit. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und Begegnungen voller Impulse bei All inclusive!?. Ihre Dieter Kaufmann, Diakonisches Werk Württemberg; Lothar Bauer, BruderhausDiakonie; Dr. Hartmut Fritz, Samariterstiftung; Heinz Gerstlauer, Evangelische Gesellschaft; Rainer Hinzen, Diakonie Stetten; Joachim L. Beck, Evangelische Akademie Bad Boll

5 Inhaltsverzeichnis Einleitung Brasilien Claudia Hettenkofer Synoptische Darstellung für Brasilien Länderstudie Brasilien Fallbeispiel Luana Deutschland Dominique Heyberger Synoptische Darstellung für Deutschland Länderstudie Deutschland Fallbeispiel Lara Frankreich Dominique Heyberger Synoptische Darstellung für Frankreich Länderstudie Frankreich Fallbeispiel Aurelie Korea Dominique Heyberger Synoptische Darstellung für Korea Länderstudie Korea Fallbeispiel Na-Young Rumänien Edith Stein-Stan Synoptische Darstellung für Rumänien Länderstudie Rumänien Fallbeispiel Alina Tansania Claudia Hettenkofer Synoptische Darstellung für Tansania Länderstudie Tansania Fallbeispiel Banuelia Niederlande Tobias Zinser Synoptische Darstellung für Niederlande Länderstudie Niederlande Tobias Zinser Fallbeispiel Ruben Abkürzungsverzeichnis

6 EH Ludwigsburg: Internationale Übersichtsstudie Rechte und soziale Wirklichkeit von Menschen mit Behinderung in Brasilien, Deutschland, Frankreich, Rumänien, Südkorea und Tansania mit einer ergänzenden Länderstudie Niederlande. Eine sozialwissenschaftliche Studie im Auftrag des Diakonischen Werks Württemberg EINLEITUNG I Grund und Anlass für die Länderstudie Jeder Mensch hat Rechte. Zum Beispiel das Recht, dass er gut behandelt wird. Allen Menschen soll es gut gehen. Darüber gibt es viele Regeln und Gesetze in Europa und der ganzen Welt. Diese Regeln und Gesetze sind auch für Menschen mit Behinderung. 1 So lautet der erste Satz des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in leichter Sprache. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die am 3. Mai 2008 für die ratifizierenden Länder in Kraft getreten ist, 2 ist ein Meilenstein bei der Umsetzung der Rechte von behinderten Menschen. 3 Die Konvention wurde in einem mehrjährigen Prozess unter maßgeblicher Beteiligung von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen erarbeitet. Viele Länder haben mittlerweile die Konvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, Menschen mit Behinderungen besser zu unterstützen. Ziel ist eine Gesellschaft, an der alle gleichberechtigt teilhaben können. In der Fachsprache heißt dies Inklusion. Alle sollen dazu gehören. Das wollen auch Diakonie und Kirche überall auf der Welt verwirklichen. Denn Gott hat jeden Menschen nach seinem Bild geschaffen, keinen mehr und keine weniger. Unter Federführung der Diakonie Württemberg findet vom März 2011 in der Evangelischen Akademie Bad Boll die internationale Tagung All inclusive!? statt, bei der Herausforderungen für Kirche und Diakonie auf dem Weg zu Umsetzung der Konvention im Mittelpunkt stehen. Teilnehmende und Referentinnen und Referenten aus mindestens sieben Ländern, Menschen mit und ohne Behinderung, Verantwortliche aus diakonischen Einrichtungen und Kirchengemeinden sowie Angehörige und weitere Fachleute kommen zusammen, um ihre Erfahrungen zum Thema Inklusion auszutauschen, ihre Erwartungen auszusprechen und Wege zur Verwirklichung zu diskutieren. 1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), Übereinkommen der Vereinten Nationen über Rechte von Menschen mit Behinderungen. Deutsch / English / francais / leichte deutsche Sprache (Stand Januar 2010), Einleitung in leichter Sprache, 79 (Hervorhebung getilgt). 2 Die UN-BRK ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Dem ging ein mehrjähriges Verfahren voraus: Der Text der UN- Konvention sowie der Text des Zusatzprotokolls wurden am 13. Dezember 2006 von der UN-Vollversammlung verabschiedet. Damit der Text völkerrrechtlich in Kraft treten konnte, war es nötig, dass zwanzig Mitgliedsstaaten ihn ratifizierten, also national für sich verbindlich erklärten. Dies war mit der Ratifizierung durch Ecuador gegeben. (vgl. aao, Einleitung, 3). 3 Die UN-BRK wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen, um den weltweiten Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen gegenüber Menschen mit Behinderungen entgegenzutreten. Sie ist das erste Übereinkommen, das als universelles Rechtsinstrument auf die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zugeschnitten ist. Sie definiert soziale Standards, an denen sich die Vertragsstaaten messen lassen müssen. Als Ziele werden Teilhabe, Selbstbestimmung und uneingeschränkte Gleichstellung bestimmt. Vgl. BMAS (Hrsg.) ix.html [Stand: ] 5

7 Die vorliegende Studie soll den Austausch zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe über Ländergrenzen und Kulturen hinweg unterstützen. Sie stellt die rechtliche und gelebte Situation von Behinderung in folgenden sieben Ländern dar: Brasilien, Deutschland, Frankreich, Niederlande, Rumänien, Südkorea und Tansania. Zu diesen Ländern pflegen Einrichtungen der württembergischen Diakonie partnerschaftliche Beziehungen und diese sieben Erfahrungskontexte werden bei der Tagung präsent sein. Mit der Bearbeitung der Studie hat das Diakonische Werk Württemberg (DWW) das Institut für Angewandte Forschung (IAF) der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg beauftragt. II Motivation der Länderstudie Drei Fragestellungen waren für die Konzeption der Studie leitend: Erstens: Die sachliche Klärung Welche Rechte haben Menschen mit Behinderung in den jeweiligen Ländern und wie gestaltet sich deren Umsetzung? Auf welche sozialstaatliche Unterstützung kann sich ein Mensch mit Behinderung verlassen und was ist die Rolle der Familie? Schließlich war von besonderem Interesse, wie sich Kirche und Diakonie für Menschen mit Behinderung engagieren. Zweitens: Der Mehrwert der internationalen Begegnung Durch die Übernahme der UN-Behindertenrechtskonvention haben sich die ratifizierenden Länder verpflichtet, konkrete Maßnahmen zu deren Umsetzung zu ergreifen. Dies geschieht ausgehend von sehr verschiedenen Levels der Sozialstaatlichkeit und unter sehr unterschiedlichen kulturellen und ökonomischen Rahmenbedingungen. Die Begegnung so verschiedener Kontexte soll der Horizonterweiterung dienen. Der Blick über den Tellerrand wird hochentwickelten Sozialsystemen vor Augen stellen, wie Inklusion unter einfacheren Bedingungen in manchen Fällen leichter gelingt. Er soll Vertreterinnen und Vertreter von gemeinwesennah strukturierten Systemen ermutigen, ihren Weg konsequent weiter zu gehen. Die internationale Begegnung inspiriert zu neuen Ideen und ermöglicht eine konstruktive Selbstprüfung auf hohem Niveau. Um die jeweiligen Ländersituationen möglichst praxisnah zu veranschaulichen, wurden Fallbeispiele gewählt. Drittens: Der Beitrag der evangelischen Kirchen und ihrer Diakonie Von besonderem Interesse war das kirchliche Engagement für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Angebotsformen, die im jeweiligen Kulturkreis und Gesellschaftssystem entwickelt wurden: Ist die Diakonie einer unter vielen weltanschaulich geprägten Anbietern von Hilfeangeboten für Menschen mit Behinderungen? Ruht die soziale Arbeit vorwiegend auf kirchlichen Schultern? Ist das diakonische Angebot ein Randphänomen in einem ansonsten säkular durchorganisierten Gemeinwesen? In diesem Zusammenhang wäre es lohnend gewesen, die theologischen Bewertungen von Behinderung und deren Auswirkungen im jeweiligen Kontext zu beschreiben. So galten Menschen mit Behinderungen zwar einerseits unter Christinnen und Christen in der Regel früh als bildbar, andererseits trugen falsche und zeitgebundene religiöse Vorstellungen von Behinderung als Sündenstrafe zur Zementierung des gesellschaftlichen Ausschlusses der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen bei. Die traditionelle Verknüpfung von Ehe und Fortpflanzung versperrte Paaren mit Behinderung lange den Zugang zum kirchlichen Segen. Bis heute werden die Lebensthemen Sexualität und Ehe in Bezug auf Menschen mit Behinderung nur mit großer Vorsicht behandelt. Menschen mit Behinderung waren Jahrhunderte lang vom Abendmahl ausgeschlossen, und die Taufe eines Kindes mit Behinderung ist schon für manche Familie zur Mutprobe geworden. Diese wenigen Stichworte markieren kirchlichdiakonisch brisante Themen, die in manchen der Länderstudien anklingen und Anlass bieten für eine zukünftige Vertiefung. 6

8 III Erfahrungen bei der Recherche Bei der Recherche hat sich zum einen gezeigt, wie stark die weltweite Landschaft der Behindertenhilfe durch die UN-Behindertenrechtskonvention in Bewegung gekommen ist. Zehn Jahre alte Standardwerke waren bereits von der gewandelten Rechtslage überholt. In die vorliegende Studie ist daher in hohem Maß aktuelle Recherchearbeit eingeflossen. Fachliche Gesprächspartnerinnen und -partner aus allen beteiligten Ländern stellten sich zur Verfügung, die gelebte Realität zu beschreiben und die jeweilige Länderstudie gegenzulesen. Die Frage nach der Bedeutung des kirchlichen Engagements erwies sich bei der Recherche als eine der schwierigsten, da sie nicht im Verantwortungsbereich der staatlichen Stellen liegt und offizielle Statistiken dazu schweigen. Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass es in allen Ländern evangelisch motivierte soziale Dienste gibt, deren Wirkungsgrad und Reichweite jedoch von Land zu Land sehr stark variieren. Der internationale Dialog über diese Fragen hat begonnen und wird in den nächsten Jahren fortgesetzt werden. IV Ergebnislinien des Ländervergleichs 1. Die Rechtslage für Menschen mit Behinderung ist durch die UN-Konvention in allen ratifizierenden Ländern unter die gleiche Zielsetzung gestellt worden. Abhängig von der ökonomischen Situation eines Landes und der herrschenden Mentalität im Verhältnis zu Behinderung kommt es jedoch in manchen Ländern bis heute kaum zur Rechtsver - wirklichung. 2. Als entscheidender Faktor für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen der Gesellschaft erweist sich, in wieweit das rechtlich niedergelegte Leitbild von Inklusion dem in den Institutionen und Hilfeangeboten repräsentierten Verständnis sowie der Haltung der Verantwortlichen entspricht. Eine Gesellschaft beispielsweise, die Menschen mit Behinderungen aufgrund eines perfektionistischen Menschenbilds seit Jahrzehnten in möglichst einfachen Institutionen untergebracht hat, statt sie zu fördern, braucht neben heilerziehungspflegerischem Know-how vor allem Arbeit am Menschenbild. Eine Gesellschaft, die aus Gründen der Spezialisierung und der ökonomischen Effizienz auf die zentrale Versorgung von Menschen mit hohem Hilfebedarf gesetzt hat, braucht gute Begegnungsmöglichkeiten im Alltag und breit angelegte Information, um die Bevölkerung für den Kurs der Inklusion zu gewinnen. 3. Die Familie ist nach wie vor die entscheidende gesellschaftliche Institution für Menschen mit Behinderung. Sie trägt die Verantwortung dafür, welche der vorhandenen gesellschaftlichen Chancen ein Kind ergreifen kann. Oft muss sie die Teilhaberechte für das Kind mit großem Aufwand erstreiten. In Versorgungsengpässen gibt letztendlich oft nur die Familie verlässliche Unterstützung. Auch in hoch entwickelten und partizipativ angelegten Systemen stellen die Eltern die Weichen für Förderung, Bildung und Beruf. Auch hier wird Teilhabe in der Freizeit fast ausschließlich durch engagierte Angehörige möglich. 4. Die Förderung von Menschen mit Behinderung ist entscheidend für ihre Entwicklung und späteren Perspektiven. Qualität und Umfang des Förderangebots hängt maßgeblich von den ökonomischen Rahmenbedingungen ab. 5. Eine entscheidende Stellschraube der Selbstbestimmung ist, inwiefern Menschen mit Behinderung einen unabhängigen Rechtsanspruch auf auskömmliches Einkommen haben, oder ob sie einkommensabhängig versorgt werden. Einkommensabhängigkeit bedeutet automatisch finanzielle und damit auch mentale Abhängigkeit von der Familie. Die Konvention hat auch in diesem Bereich hohe Ansprüche formuliert, die es rechtspolitisch umzusetzen gilt. 6. Menschen mit Behinderung erzielen dort, wo sie eine Arbeitsstelle bekommen können, in den meisten Fällen kein auskömmliches Gehalt. So ist die Integration in den Arbeitsmarkt faktisch in keinem Land ohne Abstriche gegeben. Eine Arbeit, die den Lebensunterhalt nicht sichern kann, bleibt symbolisch im Bereich der Beschäftigungsmaßnahme. 7

9 7. Inklusion kann sowohl durch Systeme auf hohem Niveau als auch durch Systeme auf niedrigem Niveau erschwert werden. Systematisch stellt sich die Frage, ob die Förderung von Menschen mit Behinderung durch Besonderung oder durch Inklusion adäquater erreicht wird. Für die Inklusion stellt die Ausprägung großer und spezialisierter Sonderinstitutionen Sonderkindergärten, Sonderschulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung jedenfalls eine große Hürde dar. V Methodischer Ansatz der Studie Das Institut für Angewandte Forschung (IAF) der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg folgte bei der Bearbeitung der Studie folgender Methodik: 4 Messinstrumente Um Inhalte der Studie vergleichend gegenüberzustellen wurde auf internationale Messinstrumente zurückgegriffen. Hierbei ist von Bedeutung, dass gemäß der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) Behinderung je nach nationaler, sozialrechtlicher und kultureller Norm unterschiedlich definiert wird. Dies führt zu unterschiedlichen Wahrnehmungen von Behinderungsformen. Hierdurch werden Vergleiche vermeintlich gesicherter Angaben über Menschen mit Behinderung erschwert. Die geläufigsten Angaben stammen von der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie schätzt die Anzahl der Menschen mit Behinderung weltweit auf 600 Millionen. Dies entspricht in etwa 10% der Weltbevölkerung. Auch fehlende oder undifferenzierte Erhebungssysteme machen Vergleiche komplex, weil Menschen teilweise nicht erfasst werden. Oftmals findet man in Industrieländern einen erhöhten Anteil von Menschen mit Behinderung, während Prozentsätze in Entwicklungsländern niedriger ausfallen. In internationalen Diskussionen setzt sich vermehrt ein sozialer Ansatz (Soziales Modell) durch, welcher Behinderung als soziale Konstruktion versteht. Hierzu zählen Barrieren, Stigmatisierungen und Diskriminierungen der Umwelt gegenüber Menschen mit Behinderung. Diese Entwicklungen sind in das neue Modell der WHO eingeflossen, das zusätzlich soziale Faktoren in der Klassifizierung von Gesundheit und gesundheitsbezogenen Bereichen berücksichtigt. 5 Ein weiteres Messinstrument stellt der Human Development Index (HDI) der UN dar. Dieser bietet ein breites Spektrum zur Wahrnehmung des komplexen Zusammenhangs zwischen Einkommen und Wohlergehen. Der HDI umfasst vier Kategorien, in die alle Länder und Gebiete eingeteilt werden. Entwickelte Länder haben einen HDI ab 0,9 erreicht und gelten als Very High Human Development Länder. Länder, die unter diesem Wert liegen, werden als Entwicklungsländer bezeichnet und je nach HDI in die drei Kategorien eingeteilt: High Human Development (0,8-0,899), Medium Human Development (0,5-0,799) und Low Human Development (weniger als 0,5). 6 Des Weiteren wurde auf Veröffentlichungen der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zurückgegriffen, in der sich 33 Länder der Welt zusammengeschlossen haben. 7 Recherchemethoden Die Internationale Übersichtsstudie wurde in ihrem analytischen Teil mit den Methoden der Literatur- und Internetrecherche, standardisierten Expertinnen- und Experteninterviews mit Betroffenen und Fachkräften sowie durch Teilnahme an Fachkonferenzen angefertigt. 4 Die Länderstudie Niederlande, die ergänzend in Auftrag gegeben wurde, folgt demselben Vorgehen und Aufbau. 5 GTZ (Hrsg.) S.7 [Stand: ] 6 Vgl. UNDP (Hrsg.), HDI Report 2009, S.15 oder 204 [Stand: ] 7 Vgl. Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG (Hrsg.) [Stand ] 8

10 Darstellung 1) Ausführliche Länderberichte Alle Länderberichte sind entlang der folgenden Fragestellungen entwickelt und aufgebaut: 1. Statistik zu Menschen mit Behinderung 2. Werden in der Verfassung Aussagen zum sozialen Bereich getroffen? Wie versteht sich der Staat in Bezug auf den sozialen Bereich? 3. Welches Leitbild von Inklusion besteht? 4. Welche expliziten Rechte haben hilfebedürftige Menschen? 5. Welche staatlichen Sozialleistungen gibt es? 6. Wer sind die Träger sozialer Arbeit? 7. Welche Finanzierungsformen kennt das jeweilige System? 8. Welche Rolle spielt die Kirche und religiöse Motivation bei der sozialen Versorgung? Im Fallbeispiel wurde fiktiv für jedes Land das Leben eines Kindes nachgezeichnet, das im frühen Kindesalter eine Behinderung erwirbt. 8 Länderspezifische Besonderheiten wurden in die biographischen Entwicklungslinien integriert. Dadurch konkretisieren sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen in ihrer Wirkung auf das Leben von Menschen mit Behinderung. Es wurden bewusst Mädchen ausgewählt, um die Rolle der Frau im jeweiligen Kulturkontext herauszubilden. Die UN-BRK verweist in Artikel 6 auf die Tatsache, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfach Diskriminierungen ausgesetzt sind und fordert bei allen Überlegungen zur Umsetzung der UN-BRK, dies zu berücksichtigen. 9 3) Ländersynopse Die vorliegende Studie enthält im analytischen Teil - neben den ausführlichen Länderberichten - jeweils eine synoptische Darstellung als Überblick. Sie dient der schnellen Erfassung der wesentlichen Daten und Fakten. 9. Welche Bedeutung haben informelle Versorgungsformen? 10. Wie ist der Bildungsbereich ausgestaltet? Welche Rolle spielen dort Integration, Inklusion, soziale Teilhabe? 11. Welche Perspektive haben Menschen mit Behinderung? 2) Fallbeispiele Für den rekonstruktiven Teil wurden idealtypische Fallbeispiele entwickelt, in denen die länderspezifischen Rahmenbedingungen in eine fiktive biographische Entwicklungslinie gebracht wurden. 8 Abweichend hier das Fallbeispiel der Länderstudie Niederlande, das zwei Menschen mit Trisomie 21 in den Mittelpunkt stellt. 9 Vgl. Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Hrsg.) [Stand: ] 9

11 SYNOPTISCHE DARSTELLUNG FÜR BRASILIEN 1 Gesamtbevölkerung Menschen mit Behinderung (1) In der Verfassung verankert (2) Leitbild von Inklusion (3) Explizite Rechte und Realität (4) Staatliche Sozialleistungen (5) Träger Sozialer Arbeit (6) Finanzierungsformen (7) Religion (8) Rolle der Kirche (8) Rolle informeller Versorgungsformen (9) Bildungsbereich (10) Zukunftsperspektiven (11) Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention Monitoring-Stelle Geschlecht und Behinderung Besondere Stärken 192 Millionen 2000: 24,5 Millionen Ja, Artikel 203, Artikel 208 und Artikel 28a. Inklusion konzentriert sich in den staatlichen Programmen überwiegend auf Barrierefreiheit. Da Armut und Hunger in unmittelbarem Zusammenhang mit Behinderung stehen, wird darüber hinaus versucht, diesen Faktoren entgegen zu wirken. Viele gesonderte Gesetzestexte, Umsetzung ist schwierig, Menschenrechtsverletzungen gegen Excluidos, ärmere Bevölkerungsschichten wissen nicht um ihre Rechte. Sozialversicherungssystem für Beitragspflichtige, Sozialhilfeprogramme konzentrieren sich auf Armutsbekämpfung zum Beispiel Schulstipendien (Bolsa escola). Staatliche Institutionen, freie und private Organisationen, große Anzahl an internationalen NGOs. Sozialversicherungen, öffentliche Gelder, internationale Programme und Spenden. Katholisch (74%), evang. (15%), keine und andere Religionen (11%). Große Bedeutung der Kirche im Bereich des Bildungswesens. Traditionelle Familie dominierend. Großfamilie gilt als Absicherung bei Pflegebedürftigkeit. Schulpflicht für alle Kinder, hohe Inklusionsrate, geringe Sonderbeschulung, Barrierefreiheit in Regelschulen oft nicht gewährleistet, geringe Bildungschancen für Kinder aus finanziell schwachen Familien. Inklusion nimmt an Bedeutung zu. Regierung passt Lehrpläne neu an. Straßenkinder und Kinder mit Behinderung werden zunehmend von der Gesellschaft akzeptiert. Ja, im Jahr Nationale Koordinierungsstelle für Menschen mit Behinderung (CORDE). Höchste Anzahl von alleinerziehenden Müttern auf der Welt. Unterschiedliche Behinderungsformen bei Männern und Frauen auf Grund geschlechtsspezifischer beruflicher Tätigkeiten. Maßnahmen auf Regierungsebene, ausgebautes Sozialsystem, Interventionen gegen die Diskrepanz zwischen arm und reich, im ländlichen Gebiet hohe Inklusion durch Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an alltäglichen Aufgaben. 1 Anm.: Die in Klammern gesetzten Zahlen geben die Kapitelnummer in jeweiliger Länderstudie an. 10

12 LÄNDERSTUDIE BRASILIEN Claudia Hettenkofer 1. Statistik In Brasilien erhebt, sammelt und evaluiert das brasilianische Institut für Geographie und Statistik (IBGE) Daten zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Diese Daten geben, gemeinsam mit einer Studie der Stiftung Getúlio Vargas (FGV) über die Bilder der Behinderung in Brasilien, einen Überblick über die Formen und die Häufigkeit von Behinderungen in Brasilien. 1 Das IBGE hat im Jahr 2000 eine demografische Volkszählung durchgeführt. Sie ergab, dass 24 Millionen Menschen von Behinderung betroffen sind. Das entspricht circa 14% der Gesamtbevölkerung in Höhe von 192 Millionen Menschen. 2 Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass nicht alle Menschen mit Behinderungen erfasst werden. Der größte Anteil (17%) findet sich in der nordöstlichen Region und der niedrigste (13%) im Südosten des Landes. Differenziert nach Stadt und Land zeigt sich eine Konzentration auf die Städte. Dort kommen auf 100 Einwohnerinnen und Einwohner 20 Menschen mit Behinderung, während es in den ländlichen Regionen fünf sind. 3 Differenziert nach der Hautfarbe zeigen sich große soziale und ethnische Unterschiede. Gemäß IBGE sind hellhäutige Bürgerinnen und Bürger seltener von Behinderung betroffen, als Indios und Menschen mit dunkler Hautfarbe. Dies wird auf die Tatsache zurückgeführt, dass Letztere einen schlechteren Zugang zum Gesundheitswesen haben. Die Definition von Behinderung lehnt sich an die Klassifikation der WHO an, die zwischen geistiger, körperlicher, Hör-, Sehund motorischer Behinderung unterscheidet. Anders als bei der WHO, wird die Mehrfachbehinderung nicht aufgeführt. 4 Hieraus ergibt sich, dass Menschen mit multiplen Behinderungen mehrmals in der Statistik geführt werden, da jede Behinderung einzeln erfasst ist. Dies führt rechnerisch zu einer höheren Anzahl an Menschen mit Behinderung Verfassung Nachdem 1985 die Militärdiktatur überwunden war, sollte mit der Verfassung von 1988 eine Stärkung der Demokratie erreicht werden. Über Eingaben der Bevölkerung trugen maßgeblich zu ihrer Entstehung bei. Nie zuvor wurde ein solches Werk in dieser Art und Weise unter Einbeziehung der Bevölkerung ausgearbeitet. Sie gilt als eine der freiheitlichsten Verfassungen weltweit. 6 Die Föderative Republik Brasilien ist ein demokratischer Rechtsstaat, der in der Verfassung explizit die Rechte von Menschen mit Behinderung berücksichtigt. Die Grundprinzipien besagen, dass alle Menschen ohne jeglichen Unterschied, vor dem Gesetz gleich sind und alle das unverletzliche Recht auf Leben, Freiheit, Gleichheit, Sicherheit und Grundbesitz haben. Nach Artikel 208 haben Menschen mit Behinderungen das verfassungsmäßig verankerte Recht auf eine besondere Beschulung, vorzugsweise an Regelschulen. 7 In der Skala des Human Development Index (HDI) aus dem Jahr 2009 nimmt Brasilien mit Rang 75 von 182 Ländern eine Position im Mittelfeld ein. Es zählt zu den Entwicklungsländern mit der Kategorie High Human Development Leitbild Inklusion 2008 hat Brasilien die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ratifiziert. Für die Umsetzung und Koordination der nationalen Politik ist das Sekretariat für Menschenrechte (SDH) mit seiner Unterbehörde zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen (SNPD) 1 IBGE=Instituto Brasileiro de Geografia e Estatística; Vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.) [Stand: ]; FGV=Fundacion Getulio Vargas. Anm: Die Stiftung war im Rahmen der IBGE Studie für den Bereich Behinderung zuständig. Ihre Studie setzt die Formen und Grade von Behinderung in Verbindung mit soziodemographischen und politischen Aspekten. 2 Vgl. Weltbank (Hrsg.), Weltentwicklungsindikatoren [Stand: ] 3 Vgl. Center for International Rehabilitation (Hrsg.) [Stand: ]; IBGE (Hrsg.), Vgl. Hüttl, Beate (2010), S [Stand: ]; IBGE (Hrsg.), Vgl. IBGE (demografische Volkszählung 2000, nota 1) 6 Vgl. Brasilianische Botschaft [Stand: ] 7 Vgl. Brazil Government, Constitution [Stand: ] 8 Vgl. UN (Hrsg.) HDI Report 2009, S. 144 [Stand: ] 11

13 Brasilien verantwortlich gründete SNPD die nationale Koordinationsstelle für die Integration von Menschen mit Behinderungen (CORDE). 9 Sie erlässt Gesetze und Rechtsvorschriften und strebt innovative Formen der sozialen Teilhabe an. 10 Der Nationale Mehrjahresplan 2004 bis und das Programm Brasilien barrierefrei 12 sehen vor, die Ausbildung von sozialen Fachkräften zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und die Öffentlichkeitsarbeit für ein barrierefreies Brasilien auszubauen. Im nationalen Fachdiskurs über Inklusive Pädagogik wird gefordert, dass die sozialen Dimensionen der Barrierefreiheit einen größeren Stellenwert einnehmen müssten, da Barrierefreiheit nicht nur das Bauen von Rampen meint, sondern auch das Herstellen sozialer Gleichheit. 13 Menschen mit Behinderung sind auf den ersten Blick in die Politik des Landes integriert, in der gesellschaftlichen Realität aber eher geduldet als anerkannt. Dies wird durch materielle und soziale Barrieren in der brasilianischen Gesellschaft deutlich. Menschen mit Behinderung erleben Ignoranz, Vorurteile, Diskriminierung und Ungleichheit. Das professionelle Hilfesystem für Menschen mit Behinderung, das die Menschen integrieren soll, hat teilweise Gegenteiliges bewirkt. Die Exklusion wird durch die progressive Segregation in Schulen, Kliniken und Heimen noch offensichtlicher und größer. Auch im sozialen Bereich, wie zum Beispiel der Partnersuche oder der Arbeitsplatzwahl, zeigt sich, dass Menschen mit Behinderung stark eingeschränkt sind. 14 In einem Bericht kirchlicher Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Geburt eines Kindes mit Behinderung von Gesellschaft und Familie häufig als Strafe Gottes interpretiert und schamhaft als Schande erlebt wird. Mangels öffentlicher Unterstützung bleibt den Kindern oft nur das familiäre Umfeld als Lebensumgebung. Je nach Einstellung und Interpretation der Eltern bedeutet das für das Kind ein Leben zwischen behütet und versteckt werden in einer ablehnenden Umwelt. Eltern versuchen so den verletzenden Vorurteilen und diskriminierenden Sichtweisen von Schuld und Schande zu entgehen. 15 Von den 24 Millionen Menschen mit Behinderungen gehen neun Millionen einer Beschäftigung nach. 5,6 Millionen von ihnen sind männlichen und 3,4 Millionen weiblichen Geschlechts. Fünf Millionen von ihnen verdienen unter 930 Real (410 Euro), dies entspricht etwa dem Doppelten des Mindestgehalts von 465 Real. Sie sind überwiegend im Dienstleistungssektor tätig. Laut der nationalen IBGE-Studie haben Personen mit Behinderung in der Regel ein Jahr weniger an Schulbildung als der Durchschnitt der Gesellschaft. 22% der 24 Millionen Menschen mit Behinderung haben nie eine Schule besucht. Die fehlende Schulbildung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Situation, in Armut zu leben. 29% der Menschen mit Behinderung leben unterhalb der Armutsgrenze Vgl. Baldi, César Augusto [Stand: ]; SDH=Secretaria dos Direitos Humanos; SNPD=Subsecretaria Nacional de Promoção dos Direitos da Pessoa com Deficiência; CORDE=Coordenadoria Nacional para integração da Pessoa Portadora de Deficiência; Vgl. Presidente da República, CORDE [Stand: ] (Üb. Stefan Mangerich) 10 Vgl. Escola de Enfermagem de Ribeirão Preto / Universidade de São Paulo: [Stand: ]; Anm.: Die Koordinationsstelle umfasst 15 technische Expertinnen und Experten, von denen fünf eine Behinderung haben. Vgl. Center for international Rehabilitation (Hrsg.) [Stand: ] 11 Anm.: Originaltitel: Programa Nacional de Acessibilidade no Plano Plurianual 2004/ Anm.: Originaltitel: Programa Brasileiro de Acessibilidade Urbana Brasil Acessive!; Vgl. Acessibilidade Brasil: [Stand: ] 13 Anm.: Auf politischer Ebene wird hauptsächlich über bauliche Maßnahmen zur Inklusion diskutiert. Vgl. Loiola, Mariana [Stand: ]; Krausnick, Michail (2009), S.93; Loiola, Mariana (2004) [Stand: ] 14 Vgl. Krausnick, Michail (2009), S.92f; Hüttl, Beate (2010), S Anm.: Handicap International verweist darauf, dass Kinder mit Behinderungen auch ausgesetzt oder getötet werden oder man sie verhungern lässt. Vgl. Krausnick, Michail (2009), S.96 12

14 Brasilien 4. Rechte In den letzten 20 Jahren hat sich die rechtliche Situation von Menschen mit Behinderung stark verändert. Bereits bestehende Gesetze wurden überarbeitet und neue initiiert. Das Gesetz 7853 aus dem Jahr 1989 weist ausdrücklich auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen hin, inklusive der Regelungen bei Nichteinhaltung dieser Gesetze. So wird die Missachtung mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren geahndet. Diese Strafen sind auch anwendbar bei Nichteinhaltung der Arbeitsgesetze. Durch das Gesetz 8213/91 wird die Quote der Beschäftigten mit Behinderungen geregelt. Laut dieses Gesetzes sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die mehr als 100 Beschäftigte haben, dazu verpflichtet, mindestens 2% der Stellen an Menschen mit Behinderung zu vergeben. Weitere Gesetze aus dem Jahr 1999 und 2000 (Gesetz 3298 und 10048) beinhalten Bestimmungen für die nationale Politik zur Integration, insbesondere bei subventionierten staatlichen Einrichtungen. Im Jahr 2001 wurde durch das Gesetz der Schutz der Rechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen geregelt. Es etabliert neue Ansätze im Umgang mit psychisch kranken Menschen. Das Gesetz aus dem Jahr 2002 erkennt die brasilianische Zeichensprache als legales Mittel der Kommunikation und des Ausdrucks an. Im gleichen Jahr wird durch die Verordnung 4360 die dauerhafte Assistenzleistung für Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen geregelt. Das Gesetz aus dem Jahr 2003 befasst sich mit der Steuerbefreiung von Fahrzeugen, die für die Beförderung von Menschen mit Behinderung gedacht sind. 17 Trotz vieler Verbesserungen auf gesetzlicher Ebene wird von Expertinnen und Experten betont, dass sich bezüglich der Umsetzung der allgemeinen Menschenrechte in den letzten Jahren kaum etwas verändert hat. Menschen mit Behinderung, Frauen, Kinder, Dunkelhäutige, Indios, Strafgefangene, Homosexuelle und Menschen, die von Armut betroffen sind, zählen weiterhin zu den Excluídos da Sociedade, den Ausgeschlossenen der Gesellschaft. Sie müssen um ihre Rechte kämpfen. Dies beinhaltet den Zugang zu Bildungseinrichtungen, zu medizinischer Versorgung, Arbeit, Unterkunft, Sport, Freizeit und Kultur. Es bestehen umfangreiche Gesetze, die diese Rechte allen Menschen zusichern. Dennoch werden von der brasilianischen Gesellschaft alle systematisch ausgeschlossen, die als Anders klassifiziert werden. Viele gesetzliche Bestimmungen sind in der Praxis nicht umgesetzt. Im Jahr 2003 hat die Menschenrechtsorganisation Justiça Global einen Bericht über Menschenrechte in Brasilien publiziert. Der Bericht verweist auf die Diskrepanz zwischen progressiven Normen und ihrer mangelhaften praktischen Umsetzung. Als Hauptursache werden zwei Aspekte benannt: Die Spaltung der brasilianischen Gesellschaft in völlig ungleiche Bevölkerungsschichten und das kaum ausgeprägte Bewusstsein, dass alle Menschen mit gleichen und unveräußerlichen Rechten ausgestattet sind Sozialleistungen Die soziale Situation ist durch die zunehmende Ökonomisierung geprägt. Die Privatisierung von Erziehungs-, Sozial- und Gesundheitswesen hat durch die Marktöffnung zu einer Vergrößerung der Probleme der Menschen mit Behinderung und ärmeren Schichten geführt. Die Zahl der arbeitslosen und der von Armut betroffenen Menschen hat dadurch zugenommen. In den Städten leben viele Kinder und alte Menschen auf der Straße. 19 Das brasilianische Ministerium für Soziale Fürsorge (MPS) ist verantwortlich für das Sozialversicherungssystem, das beitragspflichtigen, registrierten Erwerbstätigen und deren Familien- 16 Vgl. IBGE (Hrsg.), 2003; Anm.: Laut UN leben 22% der Gesamtbevölkerung in Armut. Vgl. Krausnick, Michail (2009); Laut IBGE leben 45% aller Kinder und Jugendlichen in Armut und 33% aller Familien mit einem Einkommen unterhalb des halben Mindestlohn. Vgl. Hüttl, Beate (2010), S Vgl. Hüttl, Beate (2010), S.72; Center for International Rehabilitation (Hrsg.) [Stand: ] 18 Vgl. Hüttl, Beate (2010), S.69 [Stand: ]; Carvalho, Sandra E.de., 2004, S Anm.: Nach Schätzung von Terre des hommes leben sieben Millionen Kinder auf der Straße. Sie leben von: Schuhe putzen, Autowaschen, Prostitution, Diebstahl, Raubüberfälle und Betteln. Vgl. Krausnick, Michail (2009),S.94; Presidente da República, Lei No [Stand: ] 13

15 Brasilien angehörigen zu Gute kommt. Die Hauptaufgabe des MPS besteht in der Überwachung von sozialen Dienstleistungsangeboten und der Gewährung von Sozialleistungen. Der Versicherungsschutz umfasst Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Kindergeld, Invaliditätsrente, Haft, Tod und Rentenleistungen im Alter. 20 Die Arbeitslosenversicherung steht allen zu, die aus ungerechtfertigten Gründen entlassen werden und jenen, die aus unzumutbaren Arbeitsbedingungen befreit wurden. Die Zuwendungen sichern eine finanzielle Versorgung und errechnen sich anhand des durchschnittlichen Gehalts der letzten drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Höhe variiert zwischen 510 Real (225 Euro) und 950 Real (420 Euro). Der Betrag wird über einen Zeitraum von fünf Monaten ausgezahlt und ist abhängig von der Situation der Begünstigten. 21 Zusätzlich wurde im Jahr 2004 das Ministerium für Soziale Entwicklung und Bekämpfung des Hungers (MDS) initiiert. Es ist zuständig für die soziale Integration von Familien, die in Armut leben und Hunger leiden. Es soll den Familien ein Mindesteinkommen sichern und bietet Sozialhilfeprogramme wie Bolsa Familia an. Dieses ermöglicht bedürftigen Familien einen Zugang zu Bildung und Gesundheit. Beispielsweise werden Lebensmittel verteilt, landwirtschaftliche Familienbetriebe gefördert und Kampagnen zur gesunden Ernährung durchgeführt. Dieses Programm versorgt mehr als 12 Millionen Familien und Menschen mit Behinderung und gewährleistet den Ärmsten der Armen eine Grundversorgung. Die finanzielle Unterstützung wird nach dem Einkommen berechnet sowie der Anzahl und des Alters der im Haushalt zu versorgenden Kinder Träger der Sozialen Arbeit Die öffentliche Soziale Arbeit ist dezentral organisiert und nennt sich System für die Soziale Hilfe (SUAS) 23. Es besteht seit 2005 als System der geteilten Verwaltung und Co-Finanzierung der Leistungsangebote, welche autonom auf Bundes, Länder und Gemeindeebene Angebote bereitstellen. Soziale Dienstleistungen werden von verschiedenen Organisationen wie Privatunternehmen, öffentlichen Institutionen und freien Organisationen angeboten. Das Ministerium für Soziale Sicherheit (MPS) hat einen Bericht über die privaten gemeinnützigen Einrichtungen publiziert. Aus diesem geht hervor, dass Einrichtungen erklärt haben, sie seien Anbieterinnen sozialer Dienstleistungen. Diese Dienstleistungsangebote unterstehen der Aufsicht des MPS. Es gibt zwei bedeutende Stellen, die sich mit Angelegenheiten rund um das Thema Behinderung beschäftigen, die Koordinierungsstelle CORDE und das Beratungssgremium CONADE. 24 Letzteres besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien und der Zivilgesellschaft sowie Verbänden und Gruppen, die Menschen mit verschiedenen Arten von Behinderungen repräsentieren. Um einen wirkungsvollen Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, wird die Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft, der Exekutive und den Organisationen von Menschen mit Behinderungen gefördert. Derzeit existieren circa 1000 Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen, die die Rechte von Menschen mit Behinderung fördern und vom Sozialministerium (SEAS) finanziert werden. 25 Eine bekannte gemeinnützige Organisation ist der 1950 gegründete Verein zur Unterstützung von Kindern und Menschen mit Behinderungen (AACD). Er hat die Behandlung, Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Gesellschaft zum Ziel. Er organisiert Spendenmarathons und 20 MPS=Ministerio Previdência Social; Vgl. Ministério da Previdência Social [Stand: ] 21 Vgl. Ministério do Trabalho e Emprego (Hrsg.) [Stand: ] 22 MDS=Ministério do Desenvolvimento Social e Combate à Fome; Anm.: Siehe Gesetze 10836/04, 10836/04 und die Verordnung 5209/04; Vgl. Presidente da República, Lei No [Stand: ]; MDS (Hrsg.) [Stand: ] 23 SUAS=Sistema Único de Assistência Social 24 Vgl. Government Brazil, Sistema unico de assistencia social (Üb. Stefan Mangerich) [Stand: ]; CONADE=Conselho Nacional dos Direitos da Pessoa Portadora de Deficiência 25 SEAS=Secretaria de Estado da Assistência Social; Vgl. Center for International Rehabilitation [Stand: ] 14

16 Brasilien Kongresse. Weiter bietet er konkrete Maßnahmen wie Hydrotherapie und Ergotherapie an. 26 Eine der wichtigsten, auf nationaler Ebene agierenden Einrichtungen, ist der Verband der Eltern, Freundinnen und Freunde der Außergewöhnlichen (APAE). Er wurde 1954 gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, vor allem Menschen mit mehrfachen und mentalen Behinderungen zu fördern. Mittlerweile existieren mehr als 2000 Einrichtungen dieser Art in 23 Bundesstaaten des Landes, die circa Menschen betreuen. 27 Die Behindertenarbeit kirchlich orientierter Initiativen bietet jungen Menschen mit Behinderung Freizeitaktivitäten wie Tanz, Musik und Sport an. Diese Initiativen haben zum Ziel, das Selbstwertgefühl zu stärken und einen Beitrag zu einer selbstbestimmten und autonomen Lebensführung zu leisten. Sie streben an, die Bevölkerung für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft haben Finanzierungsformen Die Daten, die vom brasilianischen Finanzministerium 2009 veröffentlicht wurden, haben ergeben, dass die Brutto-Steuer- und Abgabenbelastung, die in Brasilien erhoben wird, circa 33% des Bruttosozialproduktes beträgt. Im Vergleich zu anderen Ländern hat Brasilien eine höhere Steuer- und Abgabenbelastung. Teile der Steuern fließen zurück in die brasilianische Sozialversicherung. 29 Im Jahr 2006 veröffentlichte das Nationale Institut für Statistik (IBGE) Daten einer Untersuchung von privat-gemeinnützigen Einrichtungen der Sozialen Arbeit. Daraus geht hervor, dass soziale Dienste zu 60% aus Spenden sowie eigenen, privaten und freiwilligen Mitteln finanziert werden. Ein Drittel (33%) wird seitens des Staates zur Verfügung gestellt, 2% kommen aus dem Ausland und 5% aus anderen, nicht angegebenen Quellen. 30 Die Gemeinden haben ein Recht auf staatliche Unterstützung und Co-Finanzierung der Programme, Dienste und Projekte. Die Vergabe der staatlichen Mittel erfolgt durch den nationalen Fond der Sozialen Arbeit (FNDS). 31 Das Bildungswesen wird je zur Hälfte aus öffentlichen und privaten Mitteln finanziert. Der private Sektor unterhält Kindergärten und Privatschulen. In diesem Sektor sind vor allem die Kirchen und die flächendeckend tätigen Anbieter von Aus- und Weiterbildungen, SENAI und SENAC, von Bedeutung Kirche und religiöse Motivation In Brasilien dominiert der katholische Glaube. Die Zugehörigkeit zu verschiedenen Religionen verteilt sich wie folgt: 74% der Brasilianerinnen und Brasilianer sind katholisch, 15% protestantisch und 11% gehören keiner oder anderen Religionen an, wie zum Beispiel indianischen Naturreligionen und afrobrasilianischen Kulten wie Candomblé. 33 Die Vorreiterrolle brasilianischer Bildungseinrichtungen schreibt man den Jesuiten zu, die 1549 ins Land kamen. Diese hatten sich zum Ziel gesetzt, den katholischen Glauben zu verbreiten und gleichzeitig die Bildungsarbeit zu fördern. Bis 1749 galten die Jesuiten als die einzigen 26 AACD=Associação de Assistência a Criança Deficiente [Stand: ]; Vgl. AACD [Stand: ]; AACD, Video: [Stand: ] 27 APAE=Associação dos País e Amigos dos Excepcionais; Vgl. Ministério da Previdência Social (Hrsg.) [Stand: ] (Üb. Stefan Mangerich) 28 Vgl. Krausnick, Michail (2009), S Vgl. Bundesministerium für Finanzen Brasilien (Hrsg.) [Stand: ] (Üb. Stefan Mangerich) 30 Vgl. IBGE [Stand: ] (Üb. Stefan Mangerich) 31 FNDS=Fundo Nacional de Assistência Social; Vgl. MDS (Hrsg.), SUAS [Stand: ] (Üb. Stefan Mangerich) 32 SENAI=Serviço Nacional de Aprendizagem Industrial. SENAC=Serviço Nacional de Aprendizagem Comercial. Anm.: SENAI ist die Aus- und Weiterbildungsorganisation des brasilianischen Arbeitgeberverbandes und größte Anbieterin in Brasilien. SENAC ist eine Institution für Berufsausbildung, die sich an die gesamte Bevölkerung wendet. Hüttl, Beate (2010), S Vgl. Centro Turismo Alemão,

17 Brasilien erziehenden Kräfte. Nachdem sie aus allen portugiesischen Kolonien vertrieben wurden, kamen jegliche Bildungsbemühungen zum Stillstand. 34 Es waren vor allem die Kirchen und religiös motivierte Gruppen, die der breiten Öffentlichkeit ihre Dienste zur Verfügung stellten. 35 Die Einrichtung Pastoral da Crianca nimmt eine wichtige Rolle für die soziale Entwicklung benachteiligter Menschen mit und ohne Behinderung ein. Diese Organisation wurde von der Nationalen Konferenz der brasilianischen Bischöfe (CNBB) gegründet. Sie hat zum Ziel, bedürftigen Kindern unter sechs Jahren eine lebenswerte Existenz zu ermöglichen. 36 Eine weitere kirchlich orientierte Vereinigung ist Santas Casas. Sie wurde kurz nach der Entdeckung des Landes im Jahr 1543 gegründet und die erste Einrichtung in der Stadt Santos aufgebaut. Mit circa 2500 Einrichtungen stellt Santas Casas circa 50% aller Betten in Krankenhäusern im Land. 37 Eine weitere wichtige Einrichtung ist die Legião da Boa Vontade (LBV), eine gemeinnützige ökumenische Bürgervereinigung, die 1950 gegründet wurde. 38 Sie unterstützte im Jahr 2009 beispielsweise über acht Millionen Menschen mit und ohne Behinderung in prekären Lebenslagen Informelle Versorgungsformen Die Familiensituation stellt sich als komplex dar. Es gibt große Unterschiede zwischen den Lebenslagen armer und reicher Familien und Menschen, die in der Stadt oder auf dem Land wohnen. Generell dominiert in der Gesellschaft die traditionelle Familienform, welche aus einem Ehepaar und deren Kindern besteht. Die Bedeutung der Familie liegt in der psychologischen und emotionalen Bindung zueinander. Ein weiteres wichtiges Merkmal ist die Verbindung zu Großfamilien. Obwohl die Individualität eines jeden Paares respektiert wird, wird von den Paaren erwartet, eine enge Bindung mit ihren Herkunftsfamilien beizubehalten. Der Grad der Nähe sowie das Ausmaß der Beteiligung der Herkunftsfamilie im Alltag des Paares variieren mit sozialen, wirtschaftlichen und verwandtschaftlichen Faktoren. Die Großfamilie gilt als Absicherung bei Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds. Das Familienleben hat sich in den letzten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts stark verändert. Hierdurch sind weitere vielfältige und komplexe Formen des Zusammenlebens entstanden. Die Anzahl der Familien, in denen beide Elternteile einer Arbeit nachgehen, der Alleinerziehenden und Wiederverheirateten nahm zu. Auf politischer Ebene gibt es derzeit eine Bewegung, die zum Ziel hat, den Frauen mehr Rechte zuzugestehen und ihnen eine unabhängigere Lebensführung zu ermöglichen. 40 Innerhalb einer Familie stehen alle für einander ein. Töchter und Söhne leben bis zu ihrer Heirat mit deren Eltern unter einem Dach. Das Elternhaus stellt bis zuletzt einen besonderen Schutz dar, es gilt als ein Hort der Kontinuität und der Sicherheit. Wenn die Eltern in eine Notsituation geraten, versuchen die Kinder, dem entgegen zu wirken. Der Vater gilt als Familienoberhaupt. Die Mutter trifft jegliche Entscheidungen, die den Haushalt und die Kinder betreffen oder delegieren an eventuelle Hausangestellte. Der Vater entscheidet, welchen Mann seine Tochter heiraten darf. In den Armenvierteln dominiert die Anzahl der alleinerziehenden Mütter. Brasilien gilt weltweit als das Land mit der höchsten Anzahl an alleinerziehenden Müttern. Dies resultiert oftmals aus der Tatsache, dass Väter nicht ausreichend zum Lebensunterhalt beitragen. Aus der damit einhergehenden Frustration und Aggression zerbricht die sonst so hochgehaltene Familie. Circa 50 Millionen Menschen leben in Favelas. Viele 34 Vgl. Hüttl, Beate (2010), S Anm.: Eine wichtige Rolle spielen: Santas Casas, die Irmandades Leigas und die Vinzentiner Orden. Vgl. Damião Alves de Azevedo, Por uma compreensão constitucionalmente adequada da Assistência Social [Stand: ] (Üb. Stefan Mangerich) 36 CNBB=Conferencia Nacional dos Bispos do Brasil; Vgl. Pastoral da Criança (Hrsg.) [Stand: ] (Üb. Stefan Mangerich) 37 Vgl. CMB (Hrsg.) [Stand: ] (Üb. Stefan Mangerich) 38 Vgl. Centro de Informação das Nações Unidas- Rio de Janeiro [Stand: ] 39 Vgl. LBV [Stand: ] (Üb. Stefan Mangerich) 40 Vgl. Bruschini et. al [Stand: ] 16

18 Brasilien dieser Menschen haben Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Grundversorgung. In manchen Familien stellen die Sozialleistungen, die dem Kind mit Behinderung zustehen, die Haupteinnahmequelle der Familie dar. Die finanzielle Not widerspricht somit einer gesicherten (inklusiven) Zukunft des Kindes, da das Geld nicht in Fördermaßnahmen investiert werden kann. 41 Für Menschen mit Behinderung bedeutet es einen großen Unterschied für ihre Chancen auf Inklusion, ob sie auf dem Land wohnen oder in der Stadt. Auf dem Land werden sie mit eingebunden, indem keine verstärkte Rücksicht auf sie genommen wird. Sie arbeiten auf dem Feld, in der Eigenproduktion der Familie oder bei häuslichen Tätigkeiten mit. In den Städten werden Kinder mit Behinderung zum Teil von ihren Eltern versteckt und erfahren hierdurch Exklusion Bildungsbereich Seit der Bildungsreform 1971 gibt es keine Unterscheidungen in verschiedene Schultypen mehr, sondern allgemein eine Grundschule, die sich über einen Zeitraum von acht Jahren erstreckt und einen sich anschließenden Sekundarschulbereich von drei Jahren. Der Sekundarbereich kann allgemeinbildend in drei oder berufsbegleitend in vier Jahren absolviert werden. Ab einem Alter von 14 Jahren kann Schulbildung im Rahmen der Erwachsenenbildung kostenlos nachgeholt werden, da die Grundschule von vielen armen Menschen nicht besucht werden kann. 43 Das Bildungssystem ist prinzipiell in zwei Bereiche aufgeteilt: Die educação básica - der vorschulische und schulische Bereich mit Kinderkrippen, Kindergärten und Regelschulen und die educação superior - der berufsbildende Zweig, unter den alle Hochschulen fallen. 44 Seit 1990 hat sich die bildungspolitische Lage in Brasilien zunehmend verbessert. Die Zahl der Analphabetinnen und Analphabeten ging zurück und die Zahl der Schulbesuche und die Länge der Ausbildungszeiten stieg an. Dies spiegelt das verstärkte Interesse der Regierung wieder, der gesamten Bevölkerung einen Zugang zur Bildung zu ermöglichen. Seit dem Jahr 2000 gibt es ein Stipendienprogramm, Bolsa Escola, für Kinder aus sozial schwachen Familien, die pro Person monatlich weniger als 90 Real (40 Euro) zur Verfügung haben. 45 Die Unterteilung in private und staatliche Schulen führt zu einer Spaltung zwischen Kindern aus wohlhabenden Familien und Kindern, die finanziell weniger gut gestellt sind und zementiert eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Mittellose Eltern werden gezwungen, überhöhtes Schulgeld zu entrichten, damit ihr Kind eine gute Bildung in einer Privatschule genießen kann wurde ein Bildungsgesetz (LDB) verabschiedet, das zur Neuorganisation des Bildungswesens geführt hat. 46 Insgesamt konnten dadurch die Einschulungsraten und damit einhergehend die Erfüllung der Schulpflicht gesteigert werden. 47 Seit dem Amtsantritt des derzeitigen Präsidenten im Jahr 2003 wurde den Bereichen Bildung, Erziehung und Armutsbekämpfung höchste Priorität zugesprochen. Trotz der Veränderungen und Investitionen, ist es noch immer ein Bildungssystem, das stark exkludiert, die sozialen Unterschiede in den Schichten herausbildet und von hohem Konkurrenzdruck geprägt ist. An oberster Stelle der Separation stehen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen. Kinder, die als andersartig wahrgenommen werden, sind oftmals aus den Regelschulen ausgeschlossen. 48 Die IBGE Studie aus dem Jahr 2000 machte die Benachteiligung von Kindern mit Behinderung sichtbar: 11% von ihnen wurden nicht beschult. Bei schweren Behinderungsformen waren es 25%. Das Thema der inklusiven Beschulung gewann in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung. 41 Vgl. Fritzsche, K. Peter [Stand: ]; Hüttl, Beate (2010), S.235f.; Brasilien de (Hrsg.) [Stand: ] 42 Vgl. Hüttl, Beate, (2010), S Vgl. Hoffmann, Erik [Stand: ] 44 Vgl. Hüttl, Beate (2010), S Vgl. Government Brazil, Bolsa escola [Stand: ] 46 LDB=Lei de Diretrizes e Bases da Educação 47 Anm.: Die Alphabetisierungsrate lag im Jahr 2003 bei 88%; Vgl. Hüttl, Beate (2010), S.67f. 48 Vgl. Hüttl, Beate (2010), S.71 17

19 Brasilien Im Jahr 2005 wurden 41% der Kinder mit Behinderung an öffentlichen Regelschulen beschult. 49 In der Praxis stellt sich die Umsetzung von Inklusion als schwierig dar. Die Infrastruktur vieler Schulen lässt keine barrierefreie Nutzung zu. Die Lehrerinnen und Lehrer sind sonderpädagogisch nicht ausreichend ausgebildet und oft fehlt es an Material und an Geldern für spezielle Hilfsmittel Perspektiven Durch internationale Richtlinien, denen sich Brasilien seit der Ratifizierung der UN- BRK verpflichtet hat, werden die Perspektiven von Menschen mit Behinderung stark beeinflusst. 51 Die jüngsten Berichte von Inclusion Interamericana zeigen wichtige Fortschritte auf. 52 Sie liegen vor allem in einem neuen Verständnis davon, was inklusive Bildung, Integration in den Arbeitsmarkt und soziale Eingliederung von Menschen mit Behinderungen sein kann. Der Veränderungsprozess ist durch wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten, die je nach Gebiet variieren, unterschiedlich umsetzbar. Die Regierung versucht, die Lehrpläne so zu verändern, dass viele Lehrerinnen und Lehrer gezwungen sind, ihre sonderpädagogischen Kompetenzen neu zu reflektieren und zu erweitern. Dies führt dazu, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und selbst Straßenkinder und Slum-Kinder zunehmend von der Gesellschaft akzeptiert werden, da Inklusion Bildung für alle bedeutet und niemanden ausschließt. Während der letzten Jahre hat das Thema der inklusiven Bildung an Interesse und Aufmerksamkeit gewonnen und zu Publikationen, Konferenzen und Tagungen im ganzen Land geführt. 53 FALLBEISPIEL LUANA Frühe Kindheit 54 Lana kommt durch eine Hausgeburt zur Welt. Ihre Familie lebt auf dem Land. Sie halten sich mit ihrer Landwirtschaft über Wasser und können sich mit großer Mühe selbst versorgen. 55 Phasenweise ist die Ernährung sehr einseitig. Als Luana drei Jahre alt ist, wird sie plötzlich krank. Als sie immer schwächer wird, bringen ihre Eltern sie zur nächstgelegenen Krankenstation. Nachdem sie dort die ganze Nacht im Warteraum verbracht haben, beschließen sie, wieder nach Hause zu gehen, da die Station nach wie vor überfüllt ist und sie ihrer Tochter Ruhe gönnen wollen. Zuhause angekommen, hat sich der Zustand ihrer Tochter zunehmend verschlechtert. Immer wieder hat Luana Schwächeanfälle. Am nächsten Morgen geht die Familie erneut zur Krankenstation und wartet wieder den ganzen Tag. Schließlich wird Luana einem Arzt vorgestellt der bestätigt, dass Luana an einem bereits seit Wochen andauernden Jodmangel durch Unterernährung leidet. In zusätzlichen Untersuchungen stellt sich heraus, dass sie bereits Schäden im auditiven und visuellen System sowie eine Beeinträchtigung der intellektuellen Leistungsfähigkeit aufweist. 56 Im ersten Moment wissen ihre Eltern nicht damit umzugehen und nehmen ihre Tochter wieder mit nach Hause. Kindheit Luana geht schon früh mit ihren Eltern aufs Feld, weil diese arbeiten müssen, um sich ihre Ernährung zu sichern. Dort trifft sie auf andere Kinder der Nachbarschaft. Als sie fünf Jahre alt ist, wird sie, wie andere Kinder, in die landwirtschaftliche Arbeit ihrer Eltern voll einbezogen. Luana fühlt 49 Vgl. Ministério da Educação - MEC/ INEP, 2006 [Stand: ] 50 Vgl. Hüttl, Beate (2010), S Anm.: 1990 hat Brasilien die Konvention 159 der ILO über die berufliche Rehabilitation und Beschäftigung und 2001 die Interamerikanische Konvention über die Beseitigung sämtlicher Formen der Diskriminierung von Personen mit Behinderung ratifiziert. Vgl. Krausnick, Michail (2009), S Vgl. Inclusion Interamericana [Stand: ] 53 Vgl. Federação Nacional das Apaes [Stand: ] 54 Bei der Konstruktion dieses Fallbeispiels konnte nicht, wie in den anderen Ländern, die Erkrankung Hirnhautentzündung gewählt werden, da Luana aufgrund der medizinischen Versorgungssituation vermutlich daran gestorben wäre. Vgl. Brasilien.de (Hrsg.), Gesundheitssystem [Stand: ] 55 Vgl. Deutsches Institut für Armutsbekämpfung (Hrsg.) [Stand: ] 56 Vgl. Medizinfo (Hrsg.) [Stand: ] 18

20 Brasilien sich durch die Arbeit gefordert. Die Nachbarn der Familie sehen, dass Luana anders ist als die anderen Kinder. Sie gehen freundlich mit ihr um. Schule Als Luana das siebte Lebensjahr 57 erreicht, hoffen die Eltern, dass ihre Tochter in der nahegelegenen öffentlichen Regelschule eingeschult wird. Dies stellt sich als schwierig heraus, da Luana zu ihrer auditiven und visuellen Behinderung auch noch eine geistige Behinderung aufweist und die Lehrerinnen und Lehrer sich dort nicht ausreichend ausgebildet fühlen, um sie angemessen zu fördern. Luana erhält keinen Schulplatz. Eine staatliche oder private Sonderschule gibt es in ihrem Dorf nicht. Die Nächste ist weit entfernt und ihre Eltern haben keine Möglichkeit, sie dort hinzubringen. Luana bleibt weiterhin Zuhause und arbeitet auf dem Feld. Freizeit Als ihre Eltern sie in die Kirche mitnehmen, wird eine Mutter auf das Mädchen aufmerksam. Sie kommt mit Luanas Eltern ins Gespräch und berichtet ihnen über ihre Tätigkeit in einem nahegelegenen Behindertenzentrum. 58 Die Frau lädt Luana und ihre Eltern ein. Bereits am nächsten Tag besucht Luana mit ihren Eltern diese Einrichtung. Sie fühlt sich auf Anhieb wohl und kommt schnell in Kontakt mit anderen Kindern, die ein ihr ähnliches Schicksal teilen. Die Eltern Luanas sind positiv überrascht von diesem Projekt und setzen sich dafür ein, dass Luana dort ein Platz zugesichert wird. Sie haben Erfolg. Ihnen werden Übungen gezeigt, wie sie Luana gezielt zuhause fördern können. Schon den Tag darauf wird sie in die Gruppe aufgenommen und besucht diese von nun an täglich. Schule Luana macht große Fortschritte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums suchen das Gespräch mit den Eltern. Sie wollen sie dazu ermutigen, erneut zu versuchen, Luana in die Regelschule des Dorfes einzuschulen. Die Sozialarbeiterin begleitet Luanas Eltern zum Termin in der Schule. Sie weist auf die Fortschritte hin, die Luana bereits in kürzester Zeit gemacht hat und bietet der Schule an, eine Fortbildung für die dortigen Lehrerinnen und Lehrer zu organisieren und durchzuführen, damit diese den speziellen Bedürfnissen von Kindern mit Behinderung entsprechen können. Sie haben Erfolg. Luana darf probeweise kommen. Eine Woche später hat Luana ihren ersten Schultag. Im ersten Moment scheint alles gut zu werden. Die anderen Kinder interessieren sich für sie und Luana fühlt sich aufgenommen. Das bleibt nicht so. Schon zwei Monate später fühlt Luana sich nicht mehr wohl. Die anderen lachen sie aus, wenn sie etwas sagt. Die Klassenlehrerin bittet ihre Eltern zum Gespräch und rät ihnen, Luana von der Schule zu nehmen, da sie nicht mehr tragbar sei und durch sie der Unterricht gestört würde. Zudem hätte Luana die Schulpflicht bereits erfüllt, sie ist 14 Jahre alt. Die Eltern besprechen sich mit Luana und beschließen gemeinsam, die Schule zu verlassen. Eine Privatschule kann sich die Familie nicht leisten. Übergang ins Arbeitsleben und junges Erwachsenenalter Nachdem Luana nun nicht mehr zur Schule geht, erwarten ihre Eltern von ihr, dass sie wieder in der Landwirtschaft mitarbeitet. Luana fügt sich. Nach und nach entwickelt sie eigene Vorstellungen und Wünsche, wie sie ihr Leben gestalten möchte. Sie möchte nicht länger auf einem Feld 57 Anm.: In Brasilien gilt ab dem 7. bis zum 14. Lebensjahr Schulpflicht, jedoch wird dies nicht von den Behörden kontrolliert. 58 Anm.: Als Beispiel gilt CERVAC - das Centro de Reabilitação e Valorização da Criança. Es wurde 1988 von engagierten Eltern gegründet und wird von der Kindernothilfe unterstützt. Es ist ein Zentrum für 240 Kinder. Sieben Behandlungsräume, ein Essraum, eine Küche, zwei Unterrichtsräume, zwei therapeutische Schwimmbecken, zwei Warteräume, ein Raum für die Vorschularbeit und zwei Büros stehen den Kindern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort zur Verfügung. Neben den bezahlten Teil- und Vollzeitkräften arbeiten rund 30 Mütter regelmäßig an der Rehabilitation ihrer Kinder mit. Gezielte Therapieformen und individuelle Förderung tragen dazu bei, die Kinder angemessen zu fördern. Ein Drittel der Kinder besucht dank dieser Unterstützung eine reguläre Schule. CERVAC bietet Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer an, um eine Inklusion von Kindern mit Behinderung zu erreichen. Vgl. Kindernothilfe [Stand: ] 19

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