Die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Kontext der Politk für Menschen mit Behinderungen

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1 Die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Kontext der Politk für Menschen mit Behinderungen Erfurt, Thüringer Fachforum zur UN-Behindertenrechtskonvention Dr. Valentin Aichele, LL.M. 1

2 Hintergrund Entstehungszusammenhang Stand der internationalen Anerkennung Verbindlichkeit für Deutschland seit März 2009 Dr. Valentin Aichele, LL.M. 2

3 UN-Behindertenrechtskonvention Ziel: gleichberechtigter Gebrauch der fundamentalen Rechte des Menschen Fokus: Menschen mit Beeinträchtigungen / Vielfalt der angesprochen Lebenslagen Verständnis von Behinderung Dr. Valentin Aichele, LL.M. 3

4 Bedeutung Konkretisierung der bereits anerkannten Menschenrechte; keine Spezialkonvention Verbindliche Grundlage für die Sozialpolitik: von einer Politik der Fürsorge hin zu einer Politik der Rechte Dr. Valentin Aichele, LL.M. 4

5 Welche Rechte? Bürgerliche und politischen Rechte Beispiel: Recht auf Meinungsfreiheit, Freiheit und Sicherheit der Person Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Beispiel Rechte auf Bildung und Arbeit Dr. Valentin Aichele, LL.M. 5

6 Grundsätze Assistierte Selbstbestimmung Nichtdiskriminierung Partizipation Soziale Inklusion Dr. Valentin Aichele, LL.M. 6

7 Leitbegriff Inklusion Begriffsbestimmung Hintergrund: Erfahrungen sozialer Ausgrenzung weltweit Abgrenzung zum Konzept der Integration Absicherung durch individuelle Rechte Dr. Valentin Aichele, LL.M. 7

8 Recht auf Bildung Anerkennung des Rechts auf inklusive Bildung (Art. 24 UN-BRK ivm. Art. 13 UN- Sozialpakt): Anspruchs auf Zugang zur Regelschule, einschließlich der Gewährleistung individuell angemessener Vorkehrungen Schrittweiser Aufbau und Unterhaltung eines inklusiven Bildungssystems Dr. Valentin Aichele, LL.M. 8

9 Recht auf Arbeit Anerkennung des Rechts auf Arbeit (Art. 27 UN-BRK ivm Art. 6 und 7 UN-Sozialpakt): beinhaltet die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch selbst gewählte oder akzeptierte Arbeit im Rahmen eines für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkts und Arbeitsumfelds zu verdienen. Dr. Valentin Aichele, LL.M. 9

10 Recht auf selbstbestimmte Lebensführung Anerkennung des Rechts auf selbstbestimmte Lebensführung (Art. 19 UN-BRK) Menschen mit Behinderungen sollen gleiche Recht, den Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben Sie werden nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben Sie erhalten die zur selbstbestimmten Lebensführung erforderliche Unterstützung Dr. Valentin Aichele, LL.M. 10

11 Querschnittsaufgaben Behinderung als Querschnittsanliegen (UN-BRK spricht alle Lebensbereiche an) Bewusstseinsbildung (Artikel 8) Systematischer Abbau von Barrieren (Artikel 9) Ausbau von Kenntnissen über die Lebenslagen als Grundlage konventionskonformer Politik (Artikel 31) Dr. Valentin Aichele, LL.M. 11

12 Umsetzung Umsetzung als Verpflichtung (Maßstab für staatliches Handeln: UN-BRK) Umsetzung als Prozess Umsetzung findet bereits statt Umsetzung misst sich an den Ergebnissen Dr. Valentin Aichele, LL.M. 12

13 Staatliche Zuständigkeiten Allgemeine Zuständigkeiten Institutionelle Besonderheiten Focal Points (Anlaufstellen) in Bund und Ländern Koordinationsmechanismus Dr. Valentin Aichele, LL.M. 13

14 Rechtliche Stellung Geltung (BVerfG: Rechtsanwendungsbefehl) Rang einfachen Bundesrechts Anwendbarkeit, insbesondere konventionskonforme Auslegung Dr. Valentin Aichele, LL.M. 14

15 Ressourcen Ressourcenbegriff der UN- Behindertenrechteskonvention Vorhandenen Mittel sind einzusetzen: keinem Staat wird etwas Unmögliches auferlegt Auftrag: Reorganisation von Ressourcen: Mittelzuweisung und Zugänge Umsetzung der UN-BRK: als Priorität Dr. Valentin Aichele, LL.M. 15

16 Umsetzungsstrategien Anforderungen an eine Strategie Verfahrensordnung; unter anderem Arbeitsprozess für weitere Themen und Projekte institutionalisieren Unterschiedliche Handlungsebenen einbinden; Partizipation Prozess durch Öffentlichkeitsarbeit flankieren Dr. Valentin Aichele, LL.M. 16

17 Kommunales Handeln Verbreitung von Wissen und Verständnis Selbstverpflichtungserklärung Einrichtung Runder Tische Kommunaler Index für Inklusion Dr. Valentin Aichele, LL.M. 17

18 Monitoring Begriff und Abgrenzung zu staatlichen Kontrollformen Die dazu berufenen Akteure: UN-Fachausschuss über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Betroffene und organisierte Zivilgesellschaft Unabhängige Monitoring-Stelle / Deutsches Institut für Menschenrechte Dr. Valentin Aichele, LL.M. 18

19 Zusammenfassung Behinderung als menschenrechtliches Anliegen Differenzierte Lesart der UN-BRK; Auslegung der UN-BRK universeller Arbeitsprozess Umsetzung der UN-BRK ein Quantensprung für die Humanisierung dieser Gesellschaft Dr. Valentin Aichele, LL.M. 19

20 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Valentin Aichele, LL.M. 20

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