RAUMORDNERISCHE STELLUNGNAHME
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- Harald Siegel
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1 Gemeinde Uderns, Dorfstraße 23, 6271 Uderns, bezüglich des Antrages auf Umwidmung der ausgewiesenen Grundstücke in der Gemeinde Uderns von derzeit Freiland, Freiland Gewässer und Verkehrsfläche der Gemeinde in Sonderfläche Sportanlage Golfsportanlage SF-Go Sonderfläche Sportanlage Golfsportanlage SF-UVP gem. 50 i.v. mit 49a Abs. 2 TROG 2006, Sonderfläche Sportanlage Golfsportanlage SF-Go Sonderfläche Sportanlage Golf-Übungsanlage UeA Sonderfläche Sportanlage Golf-Übungsanlage UVP gem. 50 i.v. mit 49a Abs. 2 TROG 2006, Sonderfläche Widmung in verschiedenen Ebenen SV+Go Sonderfläche Widmung in verschiedenen Ebenen SV+Tg Sonderfläche Widmung in verschiedenen Ebenen SV+UVP Ebene 1: Sonderfläche Sportanlage Golfsportanlage gem. 50 TROG 2006 Ebene 2: Sonderfläche Tiefgarage für Golfsportanlage gem. 43 Abs. 1 TROG 2006 gem. 51 TROG 2006 i.v. mit 49a Abs. 2 TROG Sonderfläche Widmung in verschiedenen Ebenen SV+Go Sonderfläche Widmung in verschiedenen Ebenen SV+Cg Sonderfläche Widmung in verschiedenen Ebenen SV+BEH Sonderfläche Widmung in verschiedenen Ebenen SV+UVP Ebene 1 und 2: Sonderfläche Sportanlage Golfsportanlage gem. 50 TROG 2006 und Sonderfläche Clubgebäude samt Nebeneinrichtungen gem. 43 Abs. 1 TROG 2006 Ebene 3: Sonderfläche Beherbergungsbetrieb mit höchstens 48 Betten gem. 43 Abs. 1 TROG 2006 gem. 51 TROG 2006 i.v. mit 49a Abs. 1 TROG alle KG Uderns.
2 Die beantragten Umwidmungsflächen erstrecken sich vom Ortsteil Uderns-Dorf über Finsing zum Ortsteil Kleinboden bzw. auch in Richtung Süden des Ortsteiles Uderns-Dorf. Nun soll in der Gemeinde Uderns eine Golfsportanlage mit den zugehörigen Infrastruktureinrichtungen sowie auch mit einem Golfclubgebäude mit Beherbergungsbetrieb errichtet werden. Diesbezüglich wurde bereits das Örtliche Raumordnungskonzept der Gemeinde Uderns geändert. Daher bildet die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Raumordnungskonzeptsänderung ÖRK/13/08 die Grundlage für die geplanten Umwidmungen. Um nun der Antragstellerin die Errichtung der geplanten Golfsportanlage inkl. der zugehörigen Infrastruktureinrichtungen zu ermöglichen, ist es erforderlich, die in der Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖRK/12/08 mit der Zeitzone Z1 ausgewiesenen neugebildeten Zähler der jeweils entsprechenden Widmung zu zuführen und zwar wie folgt: Die beantragten Gst. 1260, 1261, 1264, 1265, 1270, 1275, 1276, 1277, 1299, 1300/1, 1300/2, 1301, 1302, 1303, 1410, 1411, 1412, 1413, 1414, 1415, 1417, 1418, 1419, 1420, 1421, 1422, 1423, 1429, 1456, 1470, 1471/1, 1471/2, 1474, 1483/1, 1484, 1488/1, die Bp..222 sowie die ausgewiesenen Teilflächen der Gst. 1254, 1270, 1285, 1426, 1427, 1428, 1431, 1432/1, 1432/2, 1457 und 1458 sollen zukünftig als Golfsportanlage - dabei handelt es sich um einen 18-Loch Golfplatz - benutzt werden und wurden daher im Zuge der Konzeptsänderung ÖRK/12/08 dem neugebildeten Zähler SF-01 zu geführt. Um nun die Errichtung der Golfsportanlage zu ermöglichen, ist es erforderlich, die o.a. Grundstücke von derzeit Freiland, Verkehrsfläche der Gemeinde und Freiland Gewässer als Sonderfläche Sportanlage Golfsportanlage SF-Go Sportanlage Golfsportanlage SF-UVP zu widmen. Auf den ausgewiesenen Teilflächen der Gst. 1431, 1432/1, 1432/2 und 1458, in der Konzeptsänderung mit dem Zähler SF-02 versehen, sollen zukünftig als Driving Range - eine Golfübungsanlage - zur Verfügung stehen. Auch die beantragten Teilflächen der Gst und 1428, diese entsprechen dem Zähler SF-03 der Änderung ÖRK/12/08, sollen als Golfübungsanlage Chipping Arena genutzt werden. Um dies zu ermöglichen, werden diese beiden Zähler SF-02 und SF-03 von derzeit Freiland der Widmung Sonderfläche Sportanlage SF-Go Sportanlage SF-UeA Sportanlage SF-UVP zu geführt. Das beantragte Gst. 1424/1 sowie eine Teilfläche des Gst. 1425/1 soll mit einer Tiefgarage bebaut werden, gleichzeitig soll jedoch der ausgewiesene Planungsbereich auch der geplanten Golfsportanlage zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass somit die Golfsport anlage über der geplanten Tiefgarage angelegt wird. In der Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖRK/12/08 wurde das Gst. 1424/1 und die Teilfläche des Gst.
3 1425/1 mit dem neugebildeten Zähler SF-04 ausgewiesen. Um nun der Antragstellerin die Errichtung der Tiefgarage bzw. der Golfsportanlage zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass die beantragte Umwidmungsfläche der dafür vorgesehenen Widmung Sonderfläche Widmung in verschiedenen Ebenen SV+Go Widmung in verschiedenen Ebenen SV+Tg Widmung in verschiedenen Ebenen SV+UVP zu geführt wird. Dabei wird für die Ebene 1 die geplante Golfsportanlage und für die Ebene 2 die Tiefgarage festgelegt. Das ausgewiesene Gst soll ebenfalls als Golfsportanlage genutzt werden, jedoch besteht für dieses Grundstück bei einer Vergrößerung der Anlage die Aufnahme ins Bauland mit der Nutzungskategorie Tourismusgebiet eingeschränkt auf betriebsbedingte Wohnungen gem Daher wurde das Gst in der Konzeptsänderung ÖRK/12/08 mit dem neugebildeten Zähler SF-05 ausgewiesen. Um nun die Anlegung der Golfsportanlage zu ermöglichen ist das beantragte Gst von derzeit Freiland der Widmung Sonderfläche Golfsportanlage SF-Go Widmung Sonderfläche Golfsportanlage SF-UVP zu zuführen. Die ausgewiesene Teilfläche des Gst. 1425/1 soll mit einem Golfclubgebäude samt Nebeneinrichtungen sowie mit Infrastruktureinrichtungen für den Golfplatz inklusive einem Beherbergungsbetrieb mit höchstens 48 Betten bebaut werden. Um dies zu ermöglichen, ist der neugebildete Zähler SF-08 von derzeit Freiland und Verkehrsfläche der Gemeinde der dafür vorgesehenen Widmungskategorie Sonderfläche Widmung in verschiedenen Ebenen SV+Go SV+Cg SV+BEH SV+UVP zu zuführen Dabei werden für die Ebenen 1 und 2 die Widmungskategorien Sonderfläche Sportanlage Golfsportanlage und Sonderfläche Clubgebäude samt Nebeneinrichtungen und für die Ebene 3 die Kategorie Sonderfläche Beherbergungsbetrieb mit höchstens 48 Betten festgelegt. Da für die geplante Golfsportanlage eine UV-Prüfung erforderlich ist, wurde dies jeweils bei den für die Anlage ausgewiesenen Grundstücken bei der Widmung angeführt. Mit der Umwidmung der o.a. Grundstücke bzw. deren Teilflächen weisen nun die für die Anlage benötigten Grundstücke die dafür vorgesehene Widmung auf.
4 Die verkehrsmäßige Erschließung ist über die bereits bestehenden Gemeindewege gegeben. Die Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung, falls erforderlich, sind durch Anschluss an die jeweiligen Gemeindeleitungen, sicherzustellen. Nach den im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Uderns ausgewiesenen Gefahrenzonen befinden sich Teilflächen der beantragten Grundstücke innerhalb der gelben sowie auch roten Wildbachgefahrenzone und auch innerhalb der Vorbehaltsflächen für Technische Maßnahmen. Weiters befinden sich Teilflächen der ausgewiesenen Grundstücke entlang des bestehenden Grabens innerhalb des Gewässeruferschutzbereiches. Diesbezüglich wird auf die Einholung einer Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung und des Baubezirksamtes, Abteilung Wasserwirtschaft, verwiesen. Weiters verläuft im Westen der beantragten Umwidmungsflächen eine 220-kV Leitung der Verbundgesellschaft. Einige beantragte Grundstücke werden von dieser Leitung tangiert und daher wird auch auf die Einholung einer Stellungnahme der Verbundgesellschaft verwiesen. Außerdem wird der ausgewiesene Planungsbereich im Osten vom Schutzabstand der B169 Zillertal Straße tangiert. Auch diesbezüglich ist eine Stellungnahme der Bundesstraßenverwaltung einzuholen. Im Bereich der geplanten Golfsportanlage sind keine schützenswerte Biotope vorhanden. Allerdings befinden sich Teilflächen der beantragten Grundstücke im Bereich des Grabens innerhalb der ökologisch wertvollen Freihaltefläche FÖ-1 Uferbegleitvegetation entlang des orographischen linken Giessenarmes. Diesbezüglich wird auf die Einholung einer Stellungnahme der Abteilung Umweltschutz verwiesen. Da es sich bei der geplanten Golfsportanlage gem. dem UVP-Gesetz 2000 um eine bewilligungspflichtige Anlage handelt, ist diese erforderliche Prüfung zu veranlassen, was bereits geschehen ist. Weiters liegt nahezu die gesamte geplante Golfsportanlage innerhalb der landwirtschaftlichen Vorrangflächen der Gemeinde Uderns. Diesbezüglich wurde bereits ein Antrag auf Herausnahme beim Amt der Tiroler Landesregierung - Abteilung Überörtliche Raumordnung - gestellt (siehe Plan LVFL/07/08 vom ) und diese wurde auch von der Aufsichtsbehörde genehmigt. Die beantragte Flächenwidmungsplansänderung dient der Antragstellerin der Errichtung einer Golfsportanlage mit den zugehörigen Infrastruktureinrichtungen in der Gemeinde Uderns. Diesbezüglich geht die bereits erstellte Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖRK/12/08 voraus, in welcher die für die Anlage vorgesehenen Grundstücke den jeweiligen neugebildeten Zähler zu geführt wurden. Daher bildet die aufsichtsbehördliche Genehmigung dieser Konzeptsänderung die Grundlage für die geplante Umwidmung. Um nun der Antragstellerin die Anlegung der Golfsportanlage zu ermöglichen ist es erforderlich die beantragten Grundstücke den jeweils dafür vorgesehenen Widmungen, wie o.a., zu zuführen.
5 Hinsichtlich der beantragten Umwidmung bestehen aus ortplanerischen Gesichtspunkten keine Bedenken und daher ist diese zu befürworten. Auf die Einholung der Stellungnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung, der Abteilung Wasserwirtschaft, der Bundesstraßenverwaltung und der Verbundgesellschaft sowie auch der Abteilung Umweltschutz wird verwiesen. Ein Antrag auf Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Freihaltefläche der Gemeinde Uderns wurde bereits bei der Abteilung Überörtliche Raumordnung gestellt und diese wurde auch von der Aufsichtsbehörde genehmigt. Außerdem handelt es sich bei der geplanten Golfsportanlage um eine UVPbewilligungspflichtige Anlage und wurde eine Prüfung auch bereits beantragt. Axams, am Uderns\2009\rao-stel\FWP n.doc
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