Vau I hoch I drei Tag der Raumordnung II, Dornbirn
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- Holger Lichtenberg
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1 Vau I hoch I drei Tag der Raumordnung II, Dornbirn ! Neue Ideen durchlaufen oft drei Entwicklungsstufen: " In der ersten werden sie belacht, " In der zweiten bekämpft, " In der dritten sind sie selbstverständlich (Arthur Schopenhauer)
2 Baulandmobilisierung - Welche Instrumente haben wir, welche müssen wir noch erfinden?! Vorbemerkung:! Raumplanerische Beratung und die Entwicklung von Maßnahmen sind immer abhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen;! manche der Praxisbeispiele erstrecken sich über Jahrzehnte und sind daher nicht durchgehend kompatibel mit der derzeitigen Rechtslage des TROG 2016
3 Beispiel Ebbs! Planungsziel: Ein Schlafdorf vor den Toren Kufsteins soll verhindert werden.! Umsetzung Raumordnungskonzept: Eine Bewältigung des Problems wurde in mehreren Raumordnungsstufen ausgeführt: Verpflichtende Rückwidmung ab einer gewissen Parzellengröße; verpflichtende Erstellung von Bebauungsplänen ab Einfamilien- bzw. Doppelhausgröße; Schaffung von Baulandbereichen ausschließlich für den ortsansässigen Bedarf. Das Modell zeigt deutliche Erfolge, der Siedlungsdruck wurde auf ein verträgliches Maß reduziert.! Wirkungszeitraum: ! Indexzusatz N (Teil-) Bereich einer Baulandneuwidmung:! Diese Bestimmung umfasst alle (Teil-) Bereiche für zukünftig mögliche bauliche Entwicklungen, die zum Zeitpunkt der Ersterlassung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Flächenwidmungsplan als Freiland ausgewiesen waren.! Eine Baulandwidmung ist erst dann zulässig, wenn ein konkreter Bedarf nachgewiesen werden kann und der entsprechende Verwendungszweck z.b. durch den Abschluss privatrechtlicher Vereinbarungen gesichert ist.
4 Beispiel Lans! Planungsziel: Kontrollierte Freigabe des Baulandes unter Berücksichtigung der Erhaltung der dörflichen Struktur! Umsetzung Raumordnungskonzept: Zeitzone ZV gilt für langfristig gewidmete Baulandbereiche im Rechtsbestand, die erst nach Vorliegen weiterer Voraussetzungen bebaut werden können. Diese Flächen stellen vorübergehende Bauverbotsbereiche dar, Bebauung unter Berücksichtigung folgender Bedingungen: " Bedarfsnachweis, Baulandeignung, zweckmäßige und kostengünstige Verkehrserschließung unter Berücksichtigung einer geordneten Gesamterschließung bzw. einer Einbindung in das öffentliches Wegenetz, " ausreichende technische Infrastruktur- und Löschwasserversorgung " Flächenanteile für den Wohnbedarf Ortsansässiger oder des geförderten Wohnbaus, insbesondere für Bauvorhaben in Boden sparender verdichteter Bauweise " ein Eigenbedarf für Familienmitglieder " dies der Absicherung einer aktiven Bodenpolitik der Gemeine dient.! Wirkungszeitraum: Beginn 2017
5 Beispiel Niederndorf! Planungsziel: Bewältigung großräumiger Baulandreserven in innerörtlicher Lage! Umsetzung Raumordnungskonzept: Für alle Grundbesitzer großräumiger Baulandreserven wurde für den Planungszeitraum ein Limit für zukünftige Baulandausweisungen (max m²) im Verordnungstext abgesichert. So konnte ein sehr gerechtes und politisch umsetzbares Konzept realisiert werden.! Wirkungszeitraum: Beginn 2001; bei der Fortschreibung 2016 wurde die Methodik beibehalten.! Index 4: Im Rahmen der zum Zeitpunkt der Ersterlassung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (Stichtag Rechtskraft ) bestehenden Baulandreserven dürfen je Grundbesitzer maximal 3.000m² für eine Baulandwidmung freigegeben werden. Darüber hinausgehende Baulandausweisungen sind hinsichtlich des Bedarfes in der Gemeinde zu prüfen und nur im öffentlichen Interesse der Gemeinde zulässig.
6 Beispiel Niederndorferberg! Planungsziel: Absicherung des Baulandbedarfes für die ortsansässige Bevölkerung unter Berücksichtigung der Attraktivität (vor allem in Hinblick auf den Bodenpreis für den grenznahen Bayrischen Raum)! Umsetzung Raumordnungskonzept: Rückwidmung sämtlicher Baulandreserven und schrittweise bedarfsorientierte Neuausweisung; Diese Vorgangsweise konnten nur über das Raumordnungskonzept abgesichert werden, was bereits vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurde, der einen Individualantrag als nicht zulässig erachtete.! Wirkungszeitraum: Beginn 2002; Umsetzung 2006 Siedlungsgebiet Wimm ; Fortschreibung 2018 und Siedlungsgebiet Hausern.! Entwicklung eines Baulandgebietes einer peripheren Region! Im Anschluss an ein Einfamilienhausgebiet mit Fortsetzung von geringeren Grundstücksgrößen in Zusammenarbeit mit dem Bodenfonds Tirol! Vertragliche Absicherung für ausschließlich ortsansässige Bevölkerung, leistbares Wohnen
7 Beispiel St. Johann in Tirol! Planungsziel: Beschränkung der Zersiedlung im Zuge der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes.! Umsetzung Raumordnungskonzept: Politisches Bekenntnis zur ausschließlich inneren Erweiterung der Baulandbereiche (Schließung von Baulücken). Keinerlei Ausdehnung des Baulandes außerhalb des zentralen Siedlungsraumes insbesondere der Weilerbereich. Schaffung eines eigenen Siedlungsbereiches (Tiroler Bodenfonds) für weichende Kinder.! Wirkungszeitraum: Projekt Pflanzgarten 2009; Umsetzung abgeschlossen
8 Beispiel Aurach! Planungsziel: Absicherung des Baulandbedarfes für die ortsansässige Bevölkerung zu sozial vertretbaren Preisen! Umsetzung Raumordnungskonzept: Ausweisung einer Zeitzone C, die im Falle einer Einigung mit dem Grundeigentümer durch die Gemeinde angekauft werden sollten. Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Bestimmung des Grundverkehrsgesetzes wurden einigen Flächen davon von angrenzenden Hauseigentümern zur Erhaltung der unverbauten Aussicht angekauft. Daher Änderung dieser Flächen für den örtlichen Wohnbedarf als sonstige Freihaltefläche zur Sicherung des langfristigen Wohnbedarfs. Rechtsfolge: kein ausserlandwirtschaftlicher Erwerb an diesen Flächen möglich.! Wirkungszeitraum: seit 2010
9 Abschließende Sammlung von Raumordnungsinstrumenten! Mehrstufige Raumplanung " Entwicklungskonzept mit Vorgaben für nachfolgende Stufen " Flächenwidmungsplan mit Bauerwartungsland, befristeten Widmungen und Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau " Bebauungsplan mit Absicherung der Verkehrsflächen, Mindestund Maximalbaudichten! Besonderes Augenmerk auf Handelsbetriebe und Freizeitwohnsitze " Flächenbedarf " Baulandpreis! Grundverkehr
10 Abschließende Sammlung von Raumordnungsinstrumenten! Vertragsraumordnung! Bodenfonds! Baulandumlegung! Monetäre Überlegungen " Infrastrukturkosten " Kosten der Baureifmachung " Aktive Gestaltung der Siedlungs- und Nutzungsstruktur! Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit
11 Plädoyer für eine Baulandmobilisierung! Baulandmobilisierung darf kein Selbstzweck werden! Ruf nach raumplanungspolitischer und raumplanungsrechtlicher Unterstützung! Instrumente gibt/gäbe es genug, jetzt lasst uns Taten sehen! Der Bundesländervergleich macht Sie sicher(er)
12 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, ich freue mich auf eine spannende Diskussion!
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