KUNDMACHUNG über die 42. Gemeinderatssitzung am

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1 KUNDMACHUNG über die 42. Gemeinderatssitzung am Ort: Beginn: Ende: Anwesende: Gemeindeamt 20:00 Uhr 21:30 Uhr Bgm. Friedl Hanser Vbgm. Andreas Rainer und die GR-Mitglieder Benno Fankhauser, Kurt Schiestl, Inge Steiner, Michael Rainer, Peter Hanser, Georg Knabl, Birgit Gruber, Manfred Eberharter, Thomas Hollaus, Simon Flörl und Marco Giehl sowie Heinz Schultz und Philipp Hauser Entschuldigt: Schriftführer: Andreas Daigl, Tamara Ebster Ing. Josef Bucher, AKKM Anfangs der Sitzung beantragt der Bürgermeister, dass unter dem Tagesordnungspunkt Allfälliges proforma die Annahme des Dienstbarkeitsbestellungsvertrags für den erfolgten Gasanschluss inkl. Trassenführung über Gemeindegrund mit der TIGAS beschlossen wird. Außerdem soll über die Fortbildungsvereinbarung des Amtsleiters abgestimmt werden. Der Gemeinderat stimmt dem zu. Einstimmiger Beschluss. Punkt 1 der Tagesordnung: Flächenwidmungsplanänderung (SUP) für die Gp und 1267, KG Uderns Der Bürgermeister berichtet kurz darüber, weshalb diese Angelegenheit nochmals im Gemeinderat zu behandelt ist, und er bittet den anwesenden Heinz Schultz um eine Erläuterung zu den gegenständlichen Flächen. Nachdem nun die vollständig vorgelegten Unterlagen beim Amt der Tiroler Landesregierung einer positiven Vorprüfung unterzogen wurden, kann die Auflegung zur öffentlichen Einsicht für die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung der Gp und 1267 im

2 Gemeinderat beschlossen werden. Die raumordnerische Stellungnahme dazu lautet wie folgt: Die Gemeinde Uderns im Einvernehmen mit den Bergbahnen Skizentrum Hochzillertal GesmbH & Co KG, Kaltenbach 145, 6272 Kaltenbach für die Golfsportanlage ZILLERTAL-Uderns, bezüglich des Entwurfes auf Umwidmung des Gst im Ausmaß von ca m² und des Gst im Ausmaß von ca m², im Gesamtausmaß damit von ca m², von derzeit Freiland in Sonderfläche Golfsportanlage SFGo UVP gem. 50 Abs. 1 TROG 2011 mit dem Zusatz gem. 49a Abs. 2 TROG (die Errichtung einer nach den Bestimmungen des UVP-Gesetzes 2000 bewilligungspflichtigen Anlage), KG Uderns. Die geplante Umwidmungsfläche befindet sich im Süden des Gemeindegebiets von Uderns, östlich des Gießens (Moosbaches) und westlich der B169 Zillertalstraße gelegen. In der rechtskräftigen Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Uderns (ÖRK/12/08 vom ) für die Golfsportanlage ZILLERTAL-Uderns sind die beantragten Gst und 1267 mit dem Zähler SF- 07, der die Zeitzone Z0 aufweist, versehen worden. Dies wurde auch so in die 1. Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Uderns, welche seit rechtskräftig ist, aufgenommen. Gemäß dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Uderns sind die Gst und 1267 noch als Freiland ausgewiesen. Für eine Erweiterung der Golfsportanlage ZILLERTAL- Uderns sollen nun die Gst und 1267 in die Sonderfläche Golfsportanlage SFGo UVP gewidmet werden, um einen optimalen Verlauf der Spielbahn 15 zu ermöglichen. Neben dieser notwendigen Adaptierung der Spielbahn können auch sicherheitstechnische Verbesserungen erzielt werden. Um dies zu ermöglichen, ist es erforderlich, den ausgewiesenen Planungsbereich aus der Zeitzone Z0 des Zählers SF-07 herauszunehmen und im Gesamtausmaß von ca m² von derzeit Freiland der Sonderfläche Golfsportanlage SFGo UVP mit dem Zusatz die Errichtung einer nach den Bestimmungen des UVP-Gesetzes 2000 bewilligungspflichtigen Anlage, zuzuführen. Die geplante Umwidmungsfläche ist von der Festlegung der überörtlichen Vorrangfläche (Grünzone) bereits ausgenommen. Die verkehrsmäßige Erschließung des Golfplatzareals erfolgt überwiegend über die B 169 Zillertalstraße und weiter über den südlichen Teil der Dorfstraße. Die Erweiterungsfläche der Golfsportanlage ist über den Weg 1285 im Nordosten und weiter über den Weg Gst im Randbereich der Golfsportanlage oder über den Weg Gst bereits erschlossen. Zudem sind die Gst und 1267 auch in das Wegenetz des Golfplatzareals eingebunden. Die Wasserversorgung zur Bewässerung der Erweiterungsfläche ist durch Anschluss an die Gemeindeleitung sicherzustellen. Nach den im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Uderns ausgewiesenen Gefahrenzonen ist auf der gegenständlichen Fläche der 300-jährige Hochwasserabflussbereich des Zillers (HQ-300) eingetragen. Diesbezüglich ist eine Stellungnahme der Abt. Wasserwirtschaft einzuholen. Im Bereich der geplanten Umwidmungsfläche sind nach dem Örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Uderns keine ökologisch bedeutsamen Landschafts-

3 teile vorhanden, jedoch betrifft die Umwidmungsfläche nach der Biotopkartierung (AdTLR, tiris) den Ufersaum des Moosbaches (Biotopnr /21). Im Nordwesten des Gst und im Südwesten des Gst ist das Biotop bachbegleitende naturnahe Gehölze (WWB) ausgewiesen. Im südwestlichen Bereich des Gst und im nordwestlichen Bereich des Gst. 1267, zum Giessen (Gst. 1254) hin, ist das Biotop Hochstaudenfluren (FHS) eingetragen. Weiters ist zum Randbereich des im Westen existierenden ökologisch wertvollen Gewässerteils (FG-01) auf den Gst und 1267 der 5,0 m Gewässeruferschutzstreifen gem. 7 TNSchG 2005 ausgewiesen. Eine Begehung im August 2014 zeigte, dass der überwiegende Bestand, der in diesem Bereich vorkommenden Biotoparten entlang der relativ steilen Uferböschung (Gst. 1254) situiert ist, und nicht oder nur im westlichsten Randbereich auf der geplanten Umwidmungsfläche ausgebildet ist. Eine Stellungnahme der Abt. Natur- und Umweltschutz ist dafür noch einzuholen, es ist in diesem Zusammenhang jedoch auf die Stellungnahme aufgrund des Lokalaugenscheines von Hrn. DI Christan Mayr vom zu verweisen. Da es sich bei der geplanten Golfplatzerweiterung um eine nach den Bestimmungen des UVP- Gesetzes 2000 bewilligungspflichtige Anlage handelt, wurde eine Strategische Umweltprüfung im Zuge der FWP-Änderung Nr. FWP/57/14 vorgenommen. Im Rahmen dieser Strategischen Umweltprüfung wurde der von der vorgesehenen Erweiterungsfläche betroffene Bereich hinsichtlich der Schutzgüter und Umweltauswirkungen bewertet. Es handelt sich dabei um eine geringfügige räumliche Änderung, die Naturwerte nur in einem geringen Ausmaß betrifft und sich zudem deutlich außerhalb vom Siedlungsgebiet befindet, weshalb keine relevanten Auswirkungen auf die betroffenen Schutzgüter zu erwarten sind. Die geplante Flächenwidmungsplanänderung dient der Golfsportanlage ZILLER- TAL-Uderns der Aufnahme der Gst und 1267 im Gesamtausmaß von ca m² in die Sonderfläche Golfsportanlage (SFGo UVP). Die Antragstellerin beabsichtigt die Golfsportanlage ZILLERTAL-Uderns um die Gst und 1267 zu erweitern, um einen optimalen Verlauf der Spielbahn 15 zu ermöglichen. Nach der rechtskräftigen Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖRK/12/08) der Gemeinde Uderns ist in diesem Bereich der Zähler SF-07, der die Zeitzone Z0 aufweist, ausgewiesen. Daher ist es erforderlich, den ausgewiesenen Planungsbereich aus der Zeitzone Z0 des Zählers SF-07 herauszunehmen und die Gst und 1267 im Gesamtausmaß von ca m² von derzeit Freiland der Sonderfläche Golfsportanlage SFGo UVP gem. 50 Abs. 1 TROG 2011 mit dem Zusatz gem. 49a Abs. 2 TROG (die Errichtung einer nach den Bestimmungen des UVP- Gesetzes 2000 bewilligungspflichtigen Anlage) zuzuführen. Hinsichtlich der geplanten Flächenwidmungsplanänderung bestehen aus ortsplanerischen Gesichtspunkten keine Bedenken, wenn positive Stellungnahmen der Abt. Wasserwirtschaft und der Abt. Natur- und Umweltschutz vorliegen. Außerdem handelt es sich bei der geplanten Erweiterung der Golfsportanlage um eine UVPbewilligungspflichtige Anlage und wurde eine Strategische Umweltprüfung vorgenommen. Auf die Feststellungen der im UVP-Änderungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen (GZl. U-5194/699 vom ) wird verwiesen. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Uderns auf Antrag des Bürgermeisters, gemäß 64 Abs. 1 und 3 sowie 70 Abs. 1 und 2 Tiroler Raumord-

4 nungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBl. Nr. 56, in Verbindung mit 65 des TROG 2011 und 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz TUP, LGBl. Nr. 34/2005, den Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes FWP/57/14 im Bereich der Gp und 1267 in der Gemeinde Uderns während sechs Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Im Rahmen des Auflegungsverfahrens erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 6 TUP. Die entsprechende Kundmachung erfolgt im Boten für Tirol, auf der Gemeindehomepage und an der Anschlagtafel der Gemeinde Uderns. Einstimmiger Beschluss. Heinz Schultz berichtet, dass der Spielbetrieb am Golfplatz mit eingestellt wurde, lediglich auf der Driving Range geht es noch ein wenig weiter. Die sogenannte Golfalm ist bereits abgebaut, und die in diesem Bereich errichteten Parkplätze werden rückgebaut und begrünt. Der Zaun soll nächstes Jahr auch geschlossen werden, damit im Endeffekt alle Besucher die Tiefgarage beim Golfclubhaus nutzen. Dann wird eine eigene Aufsichtsperson dafür Sorge tragen, dass im Bereich der neuen Straße keine KFZ mehr abgestellt werden dürfen. Mit 6. Dezember soll das Golfhotel in Betrieb gehen. Eine sicherheitstechnische Begehung mit der Ortsfeuerwehr ist bereits erfolgt, und auch der Gemeinderat wird bei Gelegenheit zu einem gemeinsamen Lokalaugenschein eingeladen. Die eingestellten Arbeitskräfte sind zum größten Teil aus der Region, was sicherlich sehr wertvoll ist für den Standort. Die Kategorisierung der Hotels mit ****s erfolgt in der nächsten Woche, und der Golfplatz selbst erhält sogar die Bewertung *****s. Aktuell wird die umfangreiche Endreinigung und Ausstattung durchgeführt. Heinz Schultz lädt den Gemeinderat sowie den Amtsleiter ein, am um 14 Uhr nachmittags zur gemeinsamen Begehung ins Golfhotel zu kommen. Treffpunkt ist direkt an der Rezeption. Heinz Schultz gibt bekannt, dass am Abend des 6. Dezember die letztens in der Sportresidenz Zillertal aufgezeichnete Fernsehsendung mit Vera Russwurm und Marc Pircher ausgestrahlt wird. Die Genusswerkstatt von Willi Tillian ist als ein á la carte Restaurant konzipiert, also darf jedermann dort einkehren. Insgesamt sind 40 Personen beim Golfplatz inkl. der dazugehören Anlagen angestellt. Die Straßenlaterne zwischen Brunnen und Clubhaus ist nochmals durch die Gemeindearbeiter zu versetzen, dies wird durch die Gemeinde in die Wege geleitet. Die Einreichung für die Greenkeeper-Station erfolgt noch im Winter, und bis zur offiziellen Eröffnung am 9. Mai 2015 soll alles genehmigt und kollaudiert sein. Punkt 2 der Tagesordnung: Erledigung der GR-Beschlüsse vom Zu Punkt 1: Raumplaner Arch. Dr. Cernusca wurde mit der Überarbeitung des Flächenwidmungsplans der Gemeinde Uderns in Form einer Sammeländerung beauftragt.

5 Zu Punkt 2: Die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanänderung für das Vorhaben der Familie Kirchlechner liegt derzeit zur öffentlichen Einsicht auf. Zu Punkt 3: Ebenso wurde die Bebauungsplanänderung für die Gp. 1513/7 zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Zu Punkt 4: Zu Punkt 6: Zu Punkt 7: Zu Punkt 8: Zu Punkt 9: Zu Punkt 10a: Zu Punkt 10b: Zu Punkt 10c: Zu Punkt 10d: Zu Punkt 10e: Zu Punkt 10f: Zu Punkt 10g: Die beantragte Bebauungsplanänderung für das Vorhaben des Philipp Hauser wurde in der vorgelegten Form abgelehnt, deshalb soll heute die Beschlussfassung über die aktualisierte Version erfolgen. Das GR-Protokoll vom wurde genehmigt. Der Auftrag für die Straßenbau- und Leitungsarbeiten beim Leonhard-Posch-Weg wurde mittlerweile an den Bestbieter, die Firma Rieder Asphalt GesmbH & Co KG, vergeben. Für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde beschlossen, die Gemeindeabgaben gleich zu belassen wie im Vorjahr. Der neuerliche Auszahlungsantrag der Gemeindegutsagrargemeinschaft wurde abgelehnt. Die Kalender von Paul Sürth wurden wieder als Geschenk an die Mandatare ausgeteilt. Jene die beim letzten Mal nicht dabei waren können heute ein Exemplar mitnehmen. Der Bürgermeister hat das Dank- und Infoschreiben des Steudltenn verlesen. Hinsichtlich des Tauschvertrags zwischen Anton Laimböck und der Gemeinde Uderns kann der Bürgermeister im Laufe der Tagesordnung über Neuigkeiten berichten. Der Gemeinderat wurde über die erfolgte Ausschreibung der zu vermietenden Räumlichkeiten im Obergeschoss des Uderner Gemeindehauses informiert. An der Cäcilienfeier des Chors Los a Moll wird GR Tamara Ebster als offizielle Vertretung der Gemeinde teilnehmen. Der Bürgermeister hat über eine zerstörte Hundekot-Sammelstation berichtet. Vorerst werden keine diesbezüglichen Neuanschaffungen mehr getätigt. Hinsichtlich der Lärmschutzwände entlang der Zillertalstraße findet am 11. November die Verhandlung statt.

6 Zu Punkt 10h: Zu Punkt 10i: Zu Punkt 10j: Im Gemeinderat wurde über den aktuellen Stand in der Bausache Hans-Peter Mair gesprochen. Seitens der Gemeinde werden die Hälftekosten für die nötigen Arbeiten an den Außenanlagen rund um die Pfarrkirche Uderns getragen. Marco Giehl kümmert sich in Absprache mit Pfarrer HW Erwin Gerst um die Umsetzung im Frühjahr Nächstes Jahr möchte sich der Gemeinderat um die Aktualisierung der Stellplatzverordnung für Uderns kümmern. Punkt 3 der Tagesordnung: Genehmigung des GR-Protokolls vom Zum Protokoll der GR-Sitzung vom sind Stellungnahmen des Vbgm. Andreas Rainer sowie des GR Peter Hanser eingelangt, welche vollinhaltlich in diese Niederschrift aufgenommen werden: Stellungnahme Vbgm. Andreas Rainer: Der Vollständigkeit und Ordnung halber darf ich folgende Ergänzungen zum Protokoll erbeten: Zu Punkt 1 der Tagesordnung: Gesamtflächenwidmungsplan Uderns Erst auf mehrmalige Ansprache meinerseits an den Raumplaner Dr. Georg Cernusca betreffend der Höhe seines Angebotes zur Erstellung der nötigen Unterlagen, welches mir im Vergleich zum Honorar für das Raumordnungskonzept als zu hoch erschien, erklärte sich der Raumplaner bereit, einen Nachlass von 5 % und einen Skonto von 3 % zu gewähren. Dies war auch beim Werkvertrag für das Raumordnungskonzept so der Fall: erst auf Ansprache durch die Liste 3 Zukunft Uderns wurden dieselben Konditionen gewährt. Zu Punkt 8 der Tagesordnung: Gemeindeabgaben 2015 Erst auf Ansprache der Gemeinderatskollegen der Liste Zukunft Uderns und meinerseits wurden jene vom Bürgermeister geplanten Erhöhungen der Gemeindeabgaben für Wasser (Wasseranschlussgebühr von 2,40 auf 2,43/laufende Wassergebühr von 0,58 auf 0,59 bzw. ev. 0,62) und Kanal (Anschlussgebühr von 5,35 auf 5,41/laufende Kanalgebühr von 2,10 auf 2,13) und des Erschließungsbeitrages (von 4% auf 4,25% von Faktor 85,027 = von 3,40 auf 3,61 je m2/m3) wieder fallengelassen, nachdem ich wiederholt darauf hingewiesen habe, dass in Uderns als eine der wenigen Tiroler Gemeinden der vorzeitige Erschließungsbeitrag eingeführt wurde. Dieser wird wesentlich mehr zusätzliches Geld in die Gemeindekasse bringen, als diese Erhöhungen und außerdem liegen wir in Uderns ohnehin, wie von der BH Schwaz bestätigt, bei der Höhe der Abgaben im Vergleich zu den anderen Gemeinden des Bezirks im Mittelfeld.

7 Diese Ergänzungen sollen der vollständigen Information unserer GemeindebürgerInnen dienen, welche leider nicht so oft die Zeit finden, vor Ort den Sitzungen beizuwohnen. Stellungnahme GR Peter Hanser: Ich möchte zur Stellungnahme unseres Vzbgm. Andreas Rainer und seiner Liste Zukunft Uderns zum 41. Gemeinderatsprotokoll, welche im Internet öffentlich gemacht wurde, wie folgt stellungnehmen: Zu Punkt 1: Flächenwidmungsplan Beim Lesen der Stellungnahme des Hr. Vzbgm. Rainer ist mir vorgekommen, ich war bei dieser Sitzung nicht anwesend. Da ich jedoch der 41. Gemeinderatssitzung beigewohnt habe, wundert es mich sehr, welcher außergewöhnliche Gedankengang Hr. Vzbgm. Rainer dazu bewegt, zu behaupten, dass es sein Verdienst ist, eine Kostenreduktion von 5 und 3 % erreicht zu haben. Im Gegensatz zu unserem Vz- Bürgermeister ist der Großteil des Gemeinderates mit der Arbeit unseres Raumplaners Dr. Georg Cernusca hochzufrieden. Und genau deshalb und aufgrund der jahrelangen guten Zusammenarbeit wurden die Sonderkonditionen des Hr. Cernusca der Gemeinde Uderns gewährt. Soviel zum Verständnis der Diskussion bezüglich Flächenwidmungsplan meinerseits. (einstimmiger Beschluss) Bei der Vergabe vom Werkvertrag zur Raumordnung wurde von der Liste Zukunft Uderns ein Wechsel des Raumplaners angestrebt. (siehe Protokoll) Zu Punkt 8: Gemeindeabgaben 2015 Der Bürgermeister hat die von der Bezirkshauptmannschaft (!) empfohlenen Erhöhungen für diverse Gemeindeabgaben vorgetragen. Nach kurzer Diskussion hat der Gemeinderat die unveränderten Gemeindeabgaben für 2015 einstimmig beschlossen. Ich ersuche um vollinhaltliche Aufnahme in das Protokoll. Damit sind beide Eingaben berücksichtigt. Der Gemeinderat genehmigt das vorliegende Protokoll deshalb und unterfertigt es. Punkt 4 der Tagesordnung: Bebauungsplanänderung Philipp Hauser, Kohlgasse Da der Gemeinderat für das gegenständliche Bauvorhaben die Einhaltung der Abstandsbestimmungen mit der äußeren Wandhöhe mal 0,6 sowie einen entsprechenden Stellplatznachweis verlangt hat, wurde die Planung dazu nun geändert bzw. nachgereicht. Die raumordnerische Stellungnahme zur Bebauungsplanänderung lautet wie folgt: Über Antrag von Herrn Philipp Hauser, Kohlgasse 3, 6271 Uderns, soll auf dem neu gebildeten Gst. 1483/5 ein Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten - eine Großwohnung

8 für den Antragsteller und zwei Ferienwohnungen mit insgesamt max. 10 Betten - samt Garage errichtet werden. Das auf dem neu gebildeten Gst. 1483/5 geplante Wohnhaus soll im Nordosten an der gemeinsamen Grundgrenze zum neu gebildeten Gst. 1483/3 mit dem bestehenden Wohnhaus zusammengebaut werden, sodass der Planungsbereich auch das neu gebildete Gst. 1483/3 umfasst. Gemäß TROG 2011 ist für den o.a. Planungsbereich ein Bebauungsplan zu erlassen. Grundlage für die Erstellung der Planung ist die digitale Katastralmappe der Gemeinde Uderns. Weiters wurde der Entwurf zur Einreichplanung vom Büro Franz Lechner Bau GmbH (Plannr. PL7 vom ) sowie die bereits rechtskräftige Grundteilung vom Büro DI Gottfried Püllbeck (GZl vom ) zur Verfügung gestellt. Entsprechend dieser Unterlagen und dem rechtskräftigen Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplan der Gemeinde Uderns wurden die vorliegenden Festlegungen geändert eingetragen. BEBAUUNGSPLAN GEM. 56 Abs. 1 TROG 2011: Gem. 58 Abs. 1 TROG 2011 ist im Bebauungsplan die Straßenfluchtlinie festzulegen. Diese wurde für den ausgewiesenen Planungsbereich im Nordwesten entlang der straßenseitigen Grundgrenze der neu gebildeten Gst. 1483/3 und 1483/5 eingetragen. Damit weist der bestehende örtliche Verkehrsweg Gst in diesem Bereich eine Breite von 5,0 m auf, dies entspricht der Festlegung des rechtskräftigen Allgemeinen Bebauungsplanes der Gemeinde Uderns. Da zukünftig keine ringförmige Erschließung in Richtung Südwesten mehr geplant ist, wurde die Straßenfluchtlinie im Nordosten entlang der straßenseitigen Grundgrenze des neu gebildeten Gst. 1483/5 - entsprechend dem bereits gewidmeten örtlichen Verkehrsweg - geändert eingetragen und die geplante örtliche Straße nicht kenntlich gemacht. Diesbezüglich wird auf die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Uderns (Sammeländerung) verwiesen. Gem. 61 Abs. 4 TROG 2011 ist im Bebauungsplan die Bebauungsdichte Mindest auszuweisen. Diese wurde für den ausgewiesenen Planungsbereich unter- und oberirdisch mit 0,20 festgelegt. Dieses Maß ist in der Gemeinde Uderns als ortsüblich anzusehen und entspricht den Festlegungen des rechtskräftigen Allgemeinen Bebauungsplanes der Gemeinde Uderns im bebauten Gebiet. Gem. 61 Abs. 2 TROG 2011 ist im Bebauungsplan die Baumassendichte im Höchstmaß festzulegen. Diese wurde für das neu gebildete Gst. 1483/5 entsprechend der vorgelegten Angaben mit maximal 2,95 festgelegt. Für das neu gebildete Gst. 1483/3 wurde die Baumassendichte Höchst mit maximal 2,00 festgelegt, dies wird vom Bestandsgebäude mit ca. 1,88 eingehalten. Diese Größenordnungen liegen über der Festlegung des rechtskräftigen Ergänzenden Bebauungsplanes der Gemeinde Uderns von 1,35, sind jedoch aufgrund der Lage im bebauten Gebiet unter Berücksichtigung der zukünftig möglichen Nachverdichtungen gem. ÖRK raumordnungsfachlich vertretbar.

9 Gem. 60 Abs. 3 TROG 2011 ist die Bauweise festzulegen, wobei diese für die neu gebildeten Gst. 1483/5 und 1483/3 als gekuppelte Bauweise bestimmt wird, da zwei Wohnhäuser an der gemeinsamen Grundgrenze zusammengebaut werden. Zu den übrigen Grundgrenzen gilt die offene Bauweise. Für das Bestandsgebäude auf dem neu gebildeten Gst. 1483/3 und für den geplanten Neubau auf dem neu gebildeten Gst. 1483/5 wird entsprechend der Tiroler Bauordnung im Bauland mit der Nutzungskategorie landwirtschaftliches Mischgebiet eine Wandhöhe mal 0,6 für die Berechnung der Abstände gegenüber den Grenzen des Bauplatzes zu den angrenzenden Grundstücken festgelegt. Ein Abstand von 4,0 m ist aber jedenfalls einzuhalten, sofern nicht ein anderer Abstand einzuhalten ist. Gem. 56 Abs. 3 TROG 2011 ist im Bebauungsplan die Bauplatzgröße im Höchstwert anzugeben. Die Höchstgröße wurde für das neu gebildete Gst. 1483/5 mit maximal 431 m² und für das neu gebildete Gst. 1483/3 mit maximal 389 m² festgelegt. Dies entspricht der bereits rechtskräftigen Grundteilung vom Büro DI Gottfried Püllbeck (GZl vom ). Gem. 62 Abs. 4 TROG 2011 wird die Bauhöhe mit der Anzahl der oberirdischen Geschosse definiert. Die Zahl der oberirdischen Geschosse wurde für das neu gebildete Gst. 1483/5 entsprechend dem Entwurfsplan mit maximal drei oberirdischen Geschossen festgelegt, während für das neu gebildete Gst. 1483/3 entsprechend dem Bestandsgebäude maximal zwei oberirdische Geschosse eingetragen wurden. Diese Größenordnung ist aufgrund der geltenden Abstandsbestimmungen des geplanten Gebäudes zu den im Umfeld befindlichen bereits großteils bebauten Grundstücken raumordnungsfachlich vertretbar. Gem. 62 Abs. 1 TROG 2011 ist im Bebauungsplan der Gebäudepunkt Höchst festzulegen. Dieser wurde für das neu gebildete Gst. 1483/5 entsprechend der Entwurfsplanung mit maximal 606,55 m über Adria und für das neu gebildete Gst. 1483/3 entsprechend dem Bestandsgebäude mit maximal 605,35 m über Adria festgelegt. Damit überschreitet das Bestandsgebäude auf dem neu gebildeten Gst. 1483/3 den festgelegten höchsten Gebäudepunkt um ca. 1,0 m und der geplante Neubau auf dem neu gebildeten Gst. 1483/5 um ca. 2,0 m, gegenüber der Festlegung im rechtskräftigen Ergänzenden Bebauungsplan der Gemeinde Uderns. Aufgrund der o.a. Lage des geplanten Gebäudes im bebauten Gebiet ist dieser Umstand jedoch raumordnungsfachlich vertretbar. Gem. 62 Abs. 2 TROG 2011 ist im Bebauungsplan die Traufenhöhe im Höchstmaß festzulegen. Für das neu gebildete Gst. 1483/5 wurde die Traufenhöhe mit maximal 8,25 m festgelegt, während für das neu gebildete Gst. 1483/3 entsprechend dem Bestandsgebäude die Traufenhöhe mit maximal 7,50 m festgelegt wurde. Der Wert des geplanten Neubaus überschreitet zwar die in der Gemeinde Uderns übliche Festlegung von 7,50 m, ist jedoch notwendig, um das geplante Bauvorhaben zu ermöglichen. Gem. 59 Abs. 1 TROG 2011 ist im Bebauungsplan eine Baufluchtlinie festzulegen. Diese wurde im Nordwesten des neu gebildeten Gst. 1483/3 im Abstand von 4,0 m von der Straßenfluchtlinie = straßenseitige Grundgrenze zum bestehenden örtlichen Verkehrsweg Gst festgelegt und entspricht dies den Festlegungen des

10 rechtskräftigen Ergänzenden Bebauungsplanes der Gemeinde Uderns. Weiters wurde die Baufluchtlinie im Nordosten des neu gebildeten Gst. 1483/5 im Abstand von 4,0 m von der Straßenfluchtlinie festgelegt und verringert sich im Bereich des geplanten nordöstlichen Gebäudeeckpunktes auf ca. 2,90 m bzw. ca. 1,41 m. Zusammenfassend wird festgestellt, dass über Antrag von Herrn Philipp Hauser auf dem neugebildeten Gst. 1483/5 ein Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten - eine Großwohnung für den Antragsteller und zwei Ferienwohnungen mit insgesamt max. 10 Betten - samt Garage errichtet werden soll. Das auf dem neu gebildeten Gst. 1483/5 geplante Wohnhaus soll im Nordosten an der gemeinsamen Grundgrenze zum neu gebildeten Gst. 1483/3 mit dem bestehenden Wohnhaus zusammengebaut werden, sodass der Planungsbereich auch das neu gebildete Gst. 1483/3 umfasst. Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über den bestehenden Gemeindeweg Gst im Norden. Die Straßenfluchtlinie wurde für den ausgewiesenen Planungsbereich im Nordwesten entlang der straßenseitigen Grundgrenze der neu gebildeten Gst. 1483/3 und 1483/5 eingetragen. Damit weist der bestehende örtliche Verkehrsweg Gst in diesem Bereich eine Breite von 5,0 m auf, dies entspricht der Festlegung des rechtskräftigen Allgemeinen Bebauungsplanes der Gemeinde Uderns. Da zukünftig keine ringförmige Erschließung in Richtung Südwesten mehr geplant ist, wurde die Straßenfluchtlinie im Nordosten entlang der straßenseitigen Grundgrenze des neu gebildeten Gst. 1483/5 - entsprechend dem bereits gewidmeten örtlichen Verkehrsweg - geändert eingetragen und die geplante örtliche Straße nicht kenntlich gemacht. Diesbezüglich wird auf die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Uderns (Sammeländerung) verwiesen. Die Baufluchtlinie wurde im Nordwesten des neu gebildeten Gst. 1483/3 im Abstand von 4,0 m von der Straßenfluchtlinie = straßenseitige Grundgrenze zum bestehenden örtlichen Verkehrsweg Gst festgelegt und entspricht dies den Festlegungen des rechtskräftigen Ergänzenden Bebauungsplanes der Gemeinde Uderns. Weiters wurde die Baufluchtlinie im Nordosten des neu gebildeten Gst. 1483/5 im Abstand von 4,0 m von der Straßenfluchtlinie festgelegt und verringert sich im Bereich des geplanten nordöstlichen Gebäudeeckpunktes auf ca. 2,90 m bzw. ca. 1,41 m. Die Bauplatzgröße Höchst wurde für das neu gebildete Gst. 1483/5 mit maximal 431 m² und für das neu gebildete Gst. 1483/3 mit maximal 389 m² festgelegt. Dies entspricht der bereits rechtskräftigen Grundteilung vom Büro DI Gottfried Püllbeck (GZl vom ). Die Baumassendichte Höchst wurde für das neu gebildete Gst. 1483/5 entsprechend der vorgelegten Angaben mit maximal 2,95 festgelegt. Für das neu gebildete Gst. 1483/3 wurde die Baumassendichte Höchst mit maximal 2,00 festgelegt, dies wird vom Bestandsgebäude mit ca. 1,88 eingehalten. Diese Größenordnungen liegen über der Festlegung des rechtskräftigen Ergänzenden Bebauungsplanes der Gemeinde Uderns von 1,35, sind jedoch aufgrund der Lage im bebauten Gebiet unter Berücksichtigung der zukünftig möglichen Nachverdichtungen gem. ÖRK raumordnungsfachlich vertretbar. Die Zahl der oberirdischen Geschosse wurde für das neu gebildete Gst. 1483/5 entsprechend dem Entwurfsplan mit maximal drei oberirdischen Geschossen festgelegt, während für das neu gebildete Gst. 1483/3 entsprechend dem Bestandsgebäude maximal zwei oberirdische Geschosse eingetragen wurden. Diese Größenordnung ist aufgrund der geltenden Abstandsbestimmungen des geplanten Gebäudes zu den im Umfeld befindlichen bereits großteils bebauten Grundstücken raumordnungsfachlich vertretbar.

11 Der höchste Gebäudepunkt wurde für das neu gebildete Gst. 1483/5 entsprechend der Entwurfsplanung mit maximal 606,55 m über Adria und für das neu gebildete Gst. 1483/3 entsprechend dem Bestandsgebäude mit maximal 605,35 festgelegt. Damit überschreitet das Bestandsgebäude auf dem neu gebildeten Gst. 1483/3 den festgelegten höchsten Gebäudepunkt um ca. 1,0 m und der geplante Neubau auf dem neu gebildeten Gst. 1483/5 um ca. 2,0 m, gegenüber der Festlegung im rechtskräftigen Ergänzenden Bebauungsplan der Gemeinde Uderns. Aufgrund der o.a. Lage des geplanten Gebäudes im bebauten Gebiet ist dieser Umstand jedoch raumordnungsfachlich vertretbar. Für das neu gebildete Gst. 1483/5 wurde die Traufenhöhe mit maximal 8,25 m festgelegt, während für das neu gebildete Gst. 1483/3 entsprechend dem Bestandsgebäude die Traufenhöhe mit maximal 7,50 m festgelegt wurde. Der Wert des geplanten Neubaus überschreitet zwar die in der Gemeinde Uderns übliche Festlegung von 7,50 m, ist jedoch notwendig, um das geplante Bauvorhaben zu ermöglichen. Weiters wurde die Bebauungsdichte Mindest unter- und oberirdisch mit 0,20 festgelegt und dieses Maß ist in der Gemeinde Uderns als ortsüblich anzusehen. Für die neu gebildeten Gst. 1483/5 und 1483/3 wurde die gekuppelte Bauweise bestimmt, da zwei Wohnhäuser an der gemeinsamen Grundgrenze zusammengebaut werden sollen. Zu den übrigen Grundgrenzen gilt die offene Bauweise. Für die neu gebildeten Gst. 1483/3 und 1483/5 wurde eine Wandhöhe mal 0,6 festgelegt. Der Bürgermeister legt dem Gemeinderat den Stellplatznachweis sowie den geänderten Bebauungsplan vor. Die erforderlichen KFZ-Stellplätze sind unter anderem durch ein eingetragenes Servitut auf dem Grundstück der Eltern des Herrn Philipp Hauser sowie durch die eigene Doppelgarage gesichert. Bei den Abständen ist die Bestimmung der äußeren Wandhöhe mal 0,6 eingehalten. Zur nördlich gelegenen Straße hin wird der Verlauf der Außenwand durch eine gesonderte Baufluchtlinie festgelegt. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Uderns auf Antrag des Bürgermeisters gemäß 66 TROG 2011, LGBl. Nr. 56, den von Arch. Dr. Georg Cernusca, Axams, ausgearbeiteten Entwurf vom über die Änderung des Bebauungsplanes für die Gp. 1483/3 und 1483/5, KG Uderns, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Arch. Dr. Georg Cernusca durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Sollten während der Stellungnahmefrist keine Eingaben dazu einlangen, so erwächst die Bebauungsplanänderung vorbehaltlich der positiven Verordnungsprüfung durch die Aufsichtsbehörde in Rechtskraft. Einstimmiger Beschluss. Punkt 5 der Tagesordnung: Ergänzung Datenaustauschvereinbarung mit dem Land Tirol Damit die Gemeinde Uderns im Zuge der Datenaustauschvereinbarung mit dem Land Tirol die aktuellen Orthofotos erhält, ist die schriftliche Ergänzung dazu durch den Bürgermeister und zwei weitere Gemeinderäte zu unterfertigen. Der Bürgermeister verliest die gegenständliche Ergänzung.

12 Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der vorliegenden Ergänzung zur Datenaustauschvereinbarung mit dem Land Tirol zu. Es erfolgt die Unterfertigung und Zusendung wie vorgesehen. Einstimmiger Beschluss. Punkt 6 der Tagesordnung: Gemeindegutsagrargemeinschaft Uderns Der Bürgermeister berichtet hinsichtlich der letztens erfolgten Anfrage des Vbgm. bezüglich des Wegfalls von Holznutzungsrechten bei nicht mehr vorhandenen Wirtschaftsgebäuden. Dazu wurde eine Stellungnahme bei der Abt. Agrargemeinschaften, Herr Mag. Baldauf, eingeholt. Der Gemeinderat wird darüber in Kenntnis gesetzt. Punkt 7 der Tagesordnung: Allfälliges, Anfragen und Anträge a) Tauschvertrag Anton Laimböck mit der Gemeinde Uderns: Der Bürgermeister berichtet über das letztens erfolgte Gespräch mit Anton Laimböck und Heinz Schultz in Sachen Gebührenübernahme beim Grundtausch der Gemeinde mit Anton Laimböck im Bereich der Straßenkreuzung bei der Tankstelle. Dabei ist herausgekommen, dass nunmehr jede Seite ihre Gebühren und Steuern für die Durchführung des Grundtauschs und Eigentumsübergangs selbst trägt. Des Weiteren werden die angefallenen Rechtsanwaltskosten des Herrn Anton Laimböck durch ihn selbst übernommen. Damit ist diese Angelegenheit auch für die Gemeinde Uderns zufriedenstellend geregelt. Die Grundteilung selbst ist bereits durchgeführt. b) Verbundprojekt Rotholz : Über die im Gange befindlichen Grundlagenerhebungen und den Stand der Überlegungen zum gegenständlichen Projekt ist letztens ein Infoschreiben des Verbunds an die Gemeinde ergangen. Der Bürgermeister verliest dieses vollinhaltlich und erklärt, dass die Gemeinden ohnehin über alle weiteren relevanten Schritte durch den Verbund auf dem Laufenden gehalten werden. c) Dienstbarkeitsbestellungsvertrag mit der TIGAS: Für den erfolgten Gasanschluss von der Dorfstraße zum Uderner Sportheim war die Inanspruchnahme der Gp. 1253, Gemeinde Uderns, erforderlich. Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat den gegenständlichen Dienstbarkeitsbestellungsvertrag inkl. Lageplan der Trassenführung zur Kenntnis. Nach Beratung stimmt der Gemeinderat der dem gegenständlichen Vertrag sowie der erfolgten Trassenführung über die Gp. 1253, KG Uderns, zu. Es erfolgt die Unterfertigung durch den Bürgermeister und zwei weitere Gemeinderäte. Der

13 Vertrag wird gemeinsam mit einem Protokollauszug über die AEP GmbH an die TIGAS weitergeleitet. Einstimmiger Beschluss. d) Weitere Fortbildung des Amtsleiters im Jahr 2015: Amtsleiter Ing. Josef Bucher hat den Bürgermeister darüber informiert, dass voraussichtlich ab Beginn des nächsten Jahres die Option bestehen soll, die absolvierte Krisen- und Katastrophenmanagement-Ausbildung noch durch einen Master zu ergänzen. Er hat darum gebeten, dass ihm dies seitens der Gemeinde ermöglicht wird, und zwar zu denselben Konditionen wie in der bestehenden Fortbildungsvereinbarung. Der Bürgermeister bittet Josef Bucher um eine kurze Erläuterung des Studiums. Nach Beratung begrüßt der Gemeinderat das Engagement des Amtsleiters zum Wohle und zur Sicherheit der Gemeinschaft und stimmt dem Ansinnen zu. Die Dienstfreistellung und Unterstützung wird im selben Ausmaße wie bei der voran gegangenen Ausbildung gewährt. Einstimmiger Beschluss. e) Gemeindeversammlung 2014: Der Bürgermeister berichtet, dass am 28. November die heurige Gemeindeversammlung im Hotel Erzherzog Johann abgehalten wird. Er bittet die Gemeinderäte um möglichst vollzählige Teilnahme. Die Einladung dazu ergeht mit der Ausschreibung zur nächsten Gemeinderatssitzung. Die Mandatare Inge Steiner und Michael Rainer lassen sich vorab bereits dafür entschuldigen. f) Gemeindeeinsatzleitung und Katastrophenschutzplan: Noch heuer soll eine Sitzung der Gemeindeeinsatzleitung anberaumt werden. Dabei soll vor allem über den Katastrophenschutzplan gesprochen werden. Amtsleiter Ing. Josef Bucher hat diesbezüglich über die Portalanwendung KSP+ des Landes Tirol bereits alle Eintragungen hinsichtlich der Infrastruktur, der Objekte und der zuständigen Personen inkl. der Kontaktdaten erledigt. Auf Basis des ausgearbeiteten Plans mit dazugehöriger Gefahrenmatrix ist nun gemeinsam ein Maßnahmenkatalog für die unterschiedlichen Katastrophenszenarien auszuarbeiten. Schlussendlich sollen alle Unterlagen inkl. der dazu gehörigen Formulare und Verordnungen in einer Katastrophenschutzplanmappe zusammengefasst werden (2-fach). Jedem Mitglied der Gemeindeeinsatzleitung sowie auch den Bediensteten im Gemeindeamt und den Außendienstmitarbeitern sollen diese Daten dann bekannt sein. Künftig sollen jedes Jahr zumindest eine Sitzung sowie eine Übung der Gemeindeeinsatzleitung, nach Möglichkeit gemeinsam mit der Feuerwehr, durchgeführt

14 werden. Die Anberaumung der Treffen erfolgt jeweils durch den Bürgermeister als Gemeindeeinsatzleiter. g) Wahrzunehmende Termine der Gemeinde: Der Bürgermeister berichtet über die nächstens wahrzunehmenden Termine und bittet die Gemeinderäte um Teilnahme an den Veranstaltungen: Ball der Zillertaler Tourismusschulen am in Zell am Ziller, Jahreshauptversammlung der Bergrettung Kaltenbach am , sowie der Zillertaler Charity Ball am im Europahaus Mayrhofen. Martin Ebster hat zugesagt, dass er der Versammlung der Bergrettung Kaltenbach als Vertreter der Gemeinde beiwohnen wird. Der Bürgermeister Friedl Hanser eh. Angeschlagen am: Abgenommen am:

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