KUNDMACHUNG über die 21. Gemeinderatssitzung am

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1 KUNDMACHUNG über die 21. Gemeinderatssitzung am Ort: Beginn: Ende: Anwesende: Gemeindeamt Uhr Uhr Bgm. Friedl Hanser und die GR-Mitglieder Benno Fankhauser, Kurt Schiestl, Inge Steiner, Martin Ebster, Andreas Daigl, Georg Knabl, Manfred Eberharter, Thomas Hollaus, Tamara Ebster, Simon Flörl und Marco Giehl Entschuldigt: Schriftführer: Andreas Rainer, Michael Rainer, Franz Lechner, Katharina Pungg Ing. Josef Bucher Der Bürgermeister ersucht den Gemeinderat, dass über die Sanierung des Archenwaldweges, der wegen des Wolkenbruches am 28. und 29. Juli schwer verwüstet wurde, unter Punkt 11 der Tagesordnung beraten und abgestimmt wird. Der Gemeinderat stimmt dem zu. Einstimmiger Beschluss. Punkt 1 der Tagesordnung: Erledigung der GR-Beschlüsse vom Zu Punkt 2: Zu Punkt 3: Zu Punkt 4: Zu Punkt 5: Das Protokoll der GR-Sitzung vom wurde vom Gemeinderat genehmigt. Die Installateur- und Schlosserarbeiten bei der Sanierung des Kindergartengebäudes wurden vergeben. Der Gemeinderat hat die neue Hundehalteverordnung für Uderns beschlossen, diese ist mittlerweile in Kraft getreten. Die Details für die Übersiedlung des Gemeindeamts in das Erdgeschoss wird der Bauausschuss in Zusammenarbeit mit

2 Marco Giehl von der Giehl & Krassnitzer GmbH klären. Die Umsetzung soll bereits im nächsten Winter erfolgen, die Finanzierung ist im Haushaltsplan 2013 vorzusehen. Zu Punkt 6: Zu Punkt 7: Zu Punkt 8: Zu Punkt 9: Zu Punkt 10: Zu Punkt 11: Zu Punkt 12a: Zu Punkt 12b: Zu Punkt 12c: Zu Punkt 12d: Die Sanierungsarbeiten beim Unterdach sowie beim Stiegenaufgang der Arztpraxis Dr. Zöhrer werden heute unter Punkt 4 der Tagesordnung in Auftrag gegeben. Des Weiteren sind die anstehenden Arbeiten beim dortigen Aufzug sowie bei der zu installierenden Brandschutztür zu vergeben. Der Uderner Gemeindeanteil für die Sanierungskosten beim Fügener Franziskusheim wurden einstimmig beschlossen. Mit Beginn des Kindergartenjahrs 2012/13 tritt die neue Kindergartenordnung der Gemeinde Uderns in Kraft. Dem TC Uderns wird wie beantragt ab heuer eine Erhöhung der jährlichen Subvention von bislang 1.300,- EUR auf nunmehr 1.800,- EUR gewährt. Die Stellungnahme des Uderner Gemeinderats hinsichtlich des geplanten Begleitwegs wurde an das Land Tirol gesandt. Daraufhin erfolgte die prompte Rückmeldung, dass die vorgelegte Lösung notfalls auch mit Enteignungen realisiert würde. Außerdem würde der Begleitweg dann als Privatstraße des Landes errichtet, ohne irgendwelche Rechte für die Gemeinde. Mittlerweile ist die neue Rechtsschutzversicherung der Gemeinde über die D.A.S gültig. Versicherungsagent Simon Ebster hat sich um die vertragliche Abwicklung gekümmert. Der Bürgermeister hat über das Schreiben der Wildbach- und Lawinenverbauung hinsichtlich der zu erwartenden Einsparungsmaßnahmen in nächster Zeit berichtet. Nach dem Summerfeelings-Fest der Landjugend Uderns wurde bei der Festhalle eine Nachbesprechung mit Anrainer Ernst Scherzer sowie den Vertretern von Landjugend, Security-Dienst, Ferienregion und Gemeinde durchgeführt. Der Bürgermeister berichtet kurz darüber. Im Gemeinderat wurde nochmals über die avisierten Belagsarbeiten nördlich der Hollaus Bau GmbH gesprochen. Der Bürgermeister hat über die erfreuliche Förderzusage durch Frau LR Beate Palfrader für den Uderner Kindergarten berichtet. Der Betrag ist bereits bei der Gemeinde eingelangt.

3 Zu Punkt 12e: Zu Punkt 12f: Zu Punkt 12g: Zu Punkt 13: Einstimmig wurde der Beschluss gefasst, den Gemeindeverband Rettungswesen Bezirk Schwaz aufzulösen. Die Kundmachung darüber wurde an die Sitzgemeinde Tux übermittelt. Die Gemeindeführung wurde am 2. August durch Frau DI Anita Lendl über die weitere Vorgehensweise in Sachen Hochbehälter Archenwald neu sowie die aktuelle Situation bei der Uderner Wasserversorgung im Detail informiert. Es wurde darüber diskutiert, dass die Installation einer Tempohemmschwelle auf der Dorfstraße im Bereich der Kurve beim Hotel Erzherzog Johann aufgrund der Busfahrlinie sowie aus sicherheitstechnischen Aspekten nicht realisiert werden könne. Die anstehenden Personalangelegenheiten wurden allesamt positiv erledigt. Punkt 2 der Tagesordnung: Genehmigung des GR-Protokolls vom Zum Protokoll der letzten GR-Sitzung sind während der Amtsstunden keine Stellungnahmen eingelangt. Die Liste Zukunft Uderns hat jedoch zu Beginn der heutigen Sitzung ein Schreiben an den Bürgermeister übergeben mit der Aufforderung um vollinhaltliche Verlesung und Aufnahme in das Protokoll. Der Bürgermeister kommt dem nach und verliest das Schreiben, welches wie folgt lautet: Stellungnahme zum Protokoll der 20. Gemeinderatssitzung am : Die Liste 3 Zukunft Uderns möchte hiermit eine Stellungnahme zum Protokoll der letzten Gemeinderatssitzung abgeben und auf die vollinhaltliche Aufnahme in das Protokoll der 21. Gemeinderatssitzung verweisen. Unter dem Punkt 10 der Tagesordnung Begleitweg Fügen-Uderns zur B169 Zillertalstraße wurde seitens des Gemeinderats über die aktuell vorliegende Planung diskutiert. Nach längerer Diskussion sprachen sich alle Mandatare (SPÖ, ÖVP, ZU) bis auf Bgm. Hanser dezidiert gegen das vorliegende Projekt aus. Im Schreiben von Bgm. Hanser vom Zahl 600-1/2012 an das Amt der Tiroler Landesregierung z.hd. DI Dr. Molzer (dieser Stellungnahme angefügt) wird dieser von Bgm. Hanser aufgefordert, den Gemeinderatsbeschluss zu ignorieren, da im Zillertal jeder Einzelne seines Glückes Schmied zu sein scheint wie er es ausdrückt. Im Original heißt es: Man wird aber nicht zum Ziel kommen, wenn man wartet bis der letzte Beteiligte dem Straßenprojekt zustimmt. Bezugnehmend auf dieses inakzeptable nicht zu tolerierende Vorgehen weisen wir darauf hin, dass durch Bgm. Hanser diese Sache richtigzustellen ist. Des Weiteren wird in diesem Schreiben DI Dr. Molzer dazu aufgefordert, sofern die Fam. Rainer keinen Grund für die Lärmschutzwand zur Verfügung stellen will, den talauswärts führenden Linksabbieger, der zum Sportgeschäft der Fam. Rainer führt wegzulassen. Dieses ebenfalls absolut inakzeptable Vorgehen von Bgm.

4 Hanser fußt in keinster Weise auf einen Beschluss des Gemeinderats. Weiters ist es wohl eine mehr als schiefe Optik, dass der Sohn des Bürgermeisters in ca. 200 m Entfernung einen gleich strukturierten Sportartikelhandel führt. In diesem Zusammenhang kann wohl auch von Amtsmissbrauch gesprochen werden. Diese Weisung ist auf jeden Fall schriftlich zurückzunehmen. Die Mandatare der Liste 3 Zukunft Uderns weisen nochmal ausdrücklich daraufhin, mit diesen Machenschaften der Gemeindeführung in keinster Weise etwas zu tun haben zu wollen. Mit der Bitte um Kenntnisnahme, sowie vollinhaltliche Aufnahme dieses und des angefügten Schreiben ins Protokoll der 21. Gemeinderatssitzung inklusive Verlesung beider Schreiben verbleiben wir mit freundlichen Grüßen, die Mandatare der Liste 2 Zukunft Uderns. Der Bürgermeister erklärt dazu, dass der GR-Beschluss als Originalauszug aus dem Protokoll an das Amt der Tiroler Landesregierung übermittelt wurde. In seinem Schreiben habe er ausschließlich auf die Linksabbieger-Lösung talauswärts verwiesen, mit der Errichtung der Lärmschutzwand habe das gar nichts zu tun. Nach erfolgter Verlesung der Eingabe sowie der Aufnahme in das heutige Protokoll genehmigt der Gemeinderat das vorliegende Protokoll der Gemeinderatssitzung vom und unterfertigt es. Punkt 3 der Tagesordnung: Grabungsarbeiten für Wasser und Gas an der Dorfstraße im Bereich Woabichl Der Gemeinde Uderns liegen Angebote der Teerag-Asdag AG sowie der Rieder Asphalt GesmbH & Co KG für die Mitverlegung der Wasserleitung in der Dorfstraße im Bereich Woabichl vor. Dies soll im Zuge der dortigen Errichtung der Gasleitungen erfolgen. Der Bürgermeister erläutert den momentanen Stand der Dinge. Im Zuge der Verlegung der dort geplanten Gasleitung könnte ein Teil der alten und unterdimensionierten Gemeindewasserleitung günstig erneuert werden. Die Angebotsdaten werden verlesen. Nach Vergleich stellt sich heraus, dass die Rieder Asphalt GesmbH & Co KG das bessere Angebot gelegt hat. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat deshalb, den Auftrag für die Grabungsarbeiten zur Mitverlegung im oben genannten Bereich zu den Angebotsbedingungen vom an die Rieder Asphalt GesmbH & Co KG zu vergeben. Das Einlegen der Wasserleitung erledigen die Gemeindearbeiter in Eigenregie. Die TIGAS wird ihrerseits ebenfalls die Fa. Rieder beauftragen, und zwar für die Grabungs- und Verlegearbeiten betreffend die Gasleitungen in diesem Bereich. Einstimmiger Beschluss. Punkt 4 der Tagesordnung: Unterdach, Stiegenaufgang, Aufzug und Brandschutztür bei der Arztpraxis Dr. Zöhrer

5 a) Sanierung Unterdach oberhalb der Arztpraxis: Der Gemeinde liegen Angebote der Fa. Rieder sowie der Lechner Franz Bau GmbH für die Sanierung des schadhaften Unterdachs vor. Der Bürgermeister verliest die Angebotsdaten und vergleicht diese. Nach detaillierter Durchsicht steht fest, dass die Lechner Franz Bau GmbH das bessere Angebot gelegt hat. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, die Sanierungsarbeiten beim Unterdach oberhalb der Arztpraxis Dr. Zöhrer zu den Angebotsbedingungen vom an die Lechner Franz Bau GmbH zu vergeben. Einstimmiger Beschluss. b) Behebung Wasserschaden und Malerarbeiten im Stiegenaufgang: Für die Trockenlegung sowie die anstehenden Malerarbeiten im Stiegenhaus wurde durch den Sachverständigen eine Entschädigungssumme in Höhe von 1.211,- EUR netto festgestellt, welche bereits an die Gemeinde Uderns überwiesen wurde. Nach Abschluss der Unterdachsanierung sollen diese Arbeiten dann in Angriff genommen werden, wobei mit Herrn Dr. Zöhrer abgeklärt wird, ob der damalige Künstler die Wandmalerei wiederherstellen soll. Für die Trockenlegung des Mauerwerks und der Decke würde die Gemeinde dann mit der Fa. SOS Schadenssanierung GesmbH aus Schwaz in Verbindung treten. Die Erledigung dieser Arbeiten wird mit Dr. Zöhrer koordiniert, damit die Praxis während dieser Zeit geschlossen bleiben kann. Der Gemeinderat beschließt, dass diese Arbeiten wie besprochen in Auftrag gegeben werden sollen. Einstimmiger Beschluss. c) Ergänzende Arbeiten beim Personenaufzug zur Arztpraxis: Im letzten Evaluierungsbericht nach der Überprüfung des Aufzugs bei der Ordination Dr. Zöhrer waren einige Mängel enthalten. Für die Behebung dieser bzw. die nötigen Ergänzungen liegen der Gemeinde nun Angebote der Hollaus Aufzüge Maschinenbau GmbH sowie der Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH vor. Der Vergleich ergibt, dass die Hollaus Aufzüge Maschinenbau GmbH das bessere Angebot gelegt hat. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat deshalb, dieses Angebot zu den Bedingungen vom anzunehmen, wobei diese Arbeiten erst nächstes Jahr durchgeführt werden sollen. Die Finanzierung soll in den Haushaltsplan für das Jahr 2013 aufgenommen werden soll. Einstimmiger Beschluss. d) Installation einer Brandschutztür: Im Zuge der letzten Feuerbeschau hat sich ergeben, dass zwischen beim Zugang zur Arztpraxis vom Stiegenhaus her eine Brandschutztür zu installieren ist. Hiefür hat

6 Dr. Armin Zöhrer ein Angebot bei der Steinwandter GesmbH & Co. KG eingeholt und dieses an die Gemeinde Uderns weiter geleitet. Der Einbau der Brandschutztür sollte allerdings erst nach der Unterdachsanierung und der Trockenlegung des Mauerwerks, jedoch vor den Malerarbeiten erfolgen. Das Angebot der Fa. Steinwandter soll aktualisiert werden, des Weiteren sind noch Vergleichsangebote bei den Firmen Rieder sowie Moser einzuholen. Dr. Armin Zöhrer wird durch die Gemeinde über die weitere Vorgehensweise bei den anstehenden Arbeiten rund um die Ordination schriftlich informiert. Über die ausstehende Vergabe in Sachen Brandschutztür soll dann im Zuge der nächsten Gemeinderatssitzung der Beschluss gefasst werden. Punkt 5 der Tagesordnung: Flächenwidmungsplanänderung sowie Bebauungsplanänderung Gp. 1555/2, Martin Soier, künftig Fa. Giehl & Krassnitzer GmbH Für die geplante Wohnanlage auf der Gp. 1555/2 des Martin Soier, welche künftig an die Fa. Giehl & Krassnitzer übergehen soll, sind vorab der Flächenwidmungsund Bebauungsplan durch den Gemeinderat zu ändern. Die raumordnerischen Stellungnahmen dazu lauten wie folgt: a) Änderung Flächenwidmungsplan Gp. 1555/2, KG Uderns: Herr Martin Soier, Dorfstraße 32, 6271 Uderns, bezüglich des Entwurfes auf Umwidmung einer Teilfläche des neu gebildeten Gst. 1555/2 im Ausmaß von ca m² von derzeit Bauland Tourismusgebiet, eingeschränkt auf Wohnungen gem. 40 Abs. 6 TROG 2011 in Bauland mit der Nutzungskategorie Tourismusgebiet mit drei zulässigen Freizeitwohnsitzen T[3] für die Wohnungen Top 5 im Obergeschoss der geplanten Wohnanlage mit einer Nettogeschossfläche von ca. 59 m² sowie der Wohnung Top 6 im Obergeschoss mit einer Nettogeschossfläche von ca. 102 m² und der Wohnung Top 9 im geplanten Dachgeschoss mit einer Nettogeschossfläche von ca. 93 m², zusammen also ca. 254 m², gem. 38 Abs. 1 und 13 TROG 2011, KG. Uderns. Die geplante Umwidmungsfläche befindet sich im Ortsteil Finsing, westlich der Bundesstraße gelegen und östlich des Kirchweges in der Gemeinde Uderns. Gemäß dem derzeitigen Stand des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Uderns ist das Grundstück als Tourismusgebiet, eingeschränkt auf betriebstechnisch notwendige Wohnungen, gewidmet. Der Antragsteller beabsichtigt, die Teilfläche des neu gebildeten Gst. 1555/2 an einen Bauträger zu veräußern, welcher dort eine Wohnanlage mit 8 Wohnungen samt einer Tiefgarage errichten möchte. In dieser Wohnanlage ist beabsichtigt, drei Einheiten als Freizeitwohnsitze zu veräußern, welche laut vorliegenden Grundrissen mit den zwei Einheiten im Obergeschoss und der dritten Einheit im Dachgeschoss eine Nettonutzfläche von ca. 254 m² aufweisen. Herr Martin Soier veräußert die Teilfläche des neu gebildeten Gst. 1555/2 im Ausmaß von ca m², um seinen bestehenden Hotelbetrieb zu sanieren. Bedingung für den Kauf des Grundstückes durch den Bauträger Giehl & Krassnitzer GmbH, Kirchweg 18, 6271 Uderns, ist unter anderem, dass auf diesem Grundstück dann auch drei Freizeitwohnsitze errichtet werden dürfen. Um dies zu ermöglichen, ist es

7 erforderlich, Teilflächen des Obergeschosses und des geplanten Dachgeschosses des beantragten Gst. 1555/2 als Freizeitwohnsitz gem. 13 TROG 2011 zu widmen und gleichzeitig die Einschränkung aufzuheben, dass nur betriebstechnisch notwendige Wohnungen errichtet werden dürfen. Somit weist nun das neu gebildete Gst. 1555/2 die Nutzungskategorie Tourismusgebiet mit 3 zulässigen Freizeitwohnsitzen T[3] auf. Aus dem 13 Abs. 3 lit. f TROG 2011 geht hervor, dass der Grenzwert für die Schaffung neuer Freizeitwohnsitze in einem Gemeindegebiet bei 8 Prozent liegt. Dies wird jedenfalls eingehalten, da laut Auskunft der Gemeinde Uderns 8 genehmigte Freizeitwohnsitze vorhanden sind. Die 8 %-Klausel liegt derzeit in Uderns bei 50 Freizeitwohnsitzen unter Bezugnahme auf die derzeit vorhandenen Haushalte in der Gemeinde. Die verkehrsmäßige Erschließung des neu gebildeten Gst. 1555/2 erfolgt über den im Westen vorbeiführenden Gemeindeweg (Kirchweg) Gst Die Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung sind durch Anschluss an die jeweiligen Gemeindeleitungen sicherzustellen. Nach den im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Uderns ausgewiesenen Gefahrenzonen befindet sich das neu gebildete Gst. 1555/2 innerhalb der gelben Wildbachgefahrenzone. Daher ist für die geplante Umwidmung jedenfalls die Einholung einer Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung erforderlich. Im Bereich der Umwidmungsfläche sind weder ökologisch bedeutsame Landschaftsteile noch schützenswerte Biotope vorhanden. Die im Entwurf vorgesehene Flächenwidmungsplanänderung dient dem Antragsteller der Veräußerung des neu gebildeten Gst. 1555/2 aus dem bestehenden Gst. 1555/1 um diese Fläche einem Bauträger zu veräußern. Dieser möchte darauf eine Wohnanlage mit 8 Wohnungen samt Tiefgarage errichten und ist auch Bedingung des Kaufvertrages, dass in diesem neu geplanten Objekt auch drei Freizeitwohnsitze geschaffen werden dürfen. Es handelt sich dabei um die Wohnungen Top 5 im OG mit einer Nettowohnnutzfläche von ca. 59 m² sowie die Wohnung Top 6 im OG mit einer Nettowohnnutzfläche von ca. 102 m² sowie einer weiteren Wohnung Top 9 im DG mit einer Nettowohnnutzfläche von ca. 93 m², gesamt somit ca. 254 m². Die Veräußerung des Grundstückes ist für den Antragsteller deshalb erforderlich, da er damit die Kosten der Sanierung seines bestehenden Hotelbetriebes abdecken kann. Gleichzeitig wird auch mit der Nutzungsänderung die Einschränkung aufgehoben, dass nur betriebstechnisch notwendige Wohnungen errichtet werden dürfen, da der Bauträger plant, auf dem von ihm erworbenen Grundstück 8 Wohneinheiten samt Tiefgarage zu errichten. Die Regelung mit den beantragten drei Freizeitwohnsitzen liegt auch im öffentlichen Interesse der Gemeinde Uderns, da die neu ausgewiesenen Freizeitwohnsitze verkauft werden und für die Tourismuswirtschaft ein Bedarf an zusätzlichen Freizeitwohnsitzen in der Gemeinde Uderns gegeben ist und somit diese auch der Tourismuswirtschaft der Gemeinde Uderns zugute kommen. Ebenso liegt es im öffentlichen Interesse der Gemeinde, dass bestehende Hotel- und Gastronomiebetriebe erhalten bleiben und einer baulichen Sanierung zugeführt werden. Da derzeit in der Gemeinde Uderns die 8 %-Klausel an Freizeitwohnsitzen noch nicht zur Gänze ausgeschöpft ist, bestehen aus o.a. Gründen hinsichtlich der geplanten Umwidmung keine Bedenken und ist diese raumordnungsfachlich zu befürworten.

8 Für relevante Widmungen in der gelben Wildbachgefahrenzone ist vorab eine Stellungnahme der Gebietsbauleitung einzuholen, welche der Gemeinde bereits vorliegt. Diese ist für den betreffenden Bereich positiv, der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat die Auflagen zur Kenntnis. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Uderns auf Antrag des Bürgermeisters gemäß 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz TROG 2011, LGBl. Nr. 56, und 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes TROG 2006, LGBl. Nr. 27, den von Arch. Dr. Georg Cernusca, Axams, ausgearbeiteten Entwurf vom , über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Uderns im Bereich der Gp. 1555/2, KG Uderns, durch vier Wochen hindurch vom bis zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Einstimmiger Beschluss. b) Änderung Bebauungsplan Gp. 1555/2, KG Uderns: Über Antrag von Herrn Martin Soier, Dorfstraße 32, 6271 Uderns, soll auf dem neu gebildeten Gst. 1555/2 eine Wohnanlage mit 8 Wohnungen samt einer Tiefgarage errichtet werden. Nachdem die Gemeinde Uderns über einen rechtskräftigen ergänzenden Bebauungsplan für das gesamte bebaute Gemeindegebiet verfügt, ist dieser für o.a. Gst. in einem Bebauungsplan gem. TROG 2011 zu ändern. Nachdem zu den im Norden befindlichen Gst und 1559 ein vergrößerter Grenzabstand eingehalten werden soll - nachdem beide Gst. mit kleineren Einfamilienwohnhäusern bebaut sind - wurde nach Norden hin eine oberirdische Baugrenzlinie und für die höhenmäßige Erschließung die Höhenlage ergänzend festgelegt. Stattdessen entfällt die Festlegung der traufenseitigen Wandhöhe. Nachdem auf dem neu gebildeten Gst.1555/2 die Errichtung einer Wohnanlage geplant ist, die Grundflächen in diesem Bereich aber als Tourismusgebiet, eingeschränkt auf betriebstechnische Wohnungen (Tb) gem. 40 Abs. 6 TROG 2011, ausgewiesen sind, ist über eine erforderliche Flächenwidmungsplanänderung eine Widmungsänderung auf Tourismusgebiet vorzunehmen und wurde auch der Antrag gestellt, auf dieser Fläche drei Freizeitwohnsitze auszuweisen, wobei es auch erforderlich ist, dass der jetzt geplanten Bebauungsplanänderung die aufsichtsbehördliche Genehmigung für die Änderung des Flächenwidmungsplanes FWP/44/11 vorausgeht. Gemäß TROG 2011 ist für das neu gebildete Gst. 1555/2 ein geänderter Bebauungsplan wie o.a. zu erlassen. Grundlage für die Erstellung der Planung ist die digitale Katastralmappe der Gemeinde Uderns und der ursprüngliche Vermessungsplan der Fa. AVT. Die umliegenden Grundgrenzen wurden diesem Plan entnommen. Weiters wurden die

9 Planunterlagen bzgl. des geplanten Bauvorhabens von der Fa. Giehl & Krassnitzer GmbH, zur Verfügung gestellt. Da für die Gemeinde Uderns bereits ein rechtskräftiger Allgemeiner Bebauungsplan vorliegt, wurde die Bebauungsdichte Mindest diesem entnommen und daher mit 0,20 eingetragen. Auch der Verlauf der Straßenfluchtlinie wurde diesem Bebauungsplan entnommen. Daher wurde die Straßenfluchtlinie für den im Westen verlaufenden Gemeindeweg Gst.1501 (Kirchweg) diesem Bebauungsplan entnommen und mit dem Typ C - dies entspricht einer Breite von 6,0 m - festgelegt. Daher liegt diese Straßenfluchtlinie ca. 50 cm innerhalb des Gst. 1555/2 und ist dies bei einer allfälligen Straßenverbreiterung und bei der geplanten Baumaßnahme zu berücksichtigen. BEBAUUNGSPLAN GEM. 56 TROG 2011: Gem. 60 Abs. 3 TROG 2011 ist die Bauweise festzulegen, wobei diese für das beantragte Gst. 1555/2 als offene Bauweise bestimmt wird. Laut Tiroler Bauordnung gilt eine Wandhöhe mal 0,6 für die Berechnung der Abstände gegenüber den Grenzen des Bauplatzes zu den angrenzenden Grundstücken. Somit ist ein Abstand von 4,0 m jedenfalls einzuhalten, sofern nicht ein anderer Abstand erforderlich ist. Gem. 56 Abs. 3 TROG 2011 ist die Bauplatzgröße im Höchstwert anzugeben. Die Höchstgröße wurde für das geänderte Gst. 1555/2 gem. vorliegenden Plangrundlagen auf m² festgelegt. Dazu ist eine ergänzende Grundteilung durchzuführen. Gem. 59 Abs. 1 TROG 2011 ist im neuen Bebauungsplan eine Baufluchtlinie festzulegen. Diese wurde dem rechtskräftigen Ergänzenden Bebauungsplan der Gemeinde Uderns entnommen. Diese verläuft im Abstand von 5,0 m von der im Westen festgelegten Straßenfluchtlinie zum Kirchweg hin. Gem. 61 Abs. 2 TROG 2011 ist im neuen Bebauungsplan die oberirdische Baumassendichte festzulegen. Diese wird mit den geplanten Baumaßnahmen mit max. 2,80 festgelegt. Im rechtskräftigen Ergänzenden Bebauungsplan der Gemeinde Uderns ist in diesem Bereich eine reduzierte Baumassendichte Höchst von 1,35 festgelegt worden, um den Zuzug in der Gemeinde kontrollieren zu können. In seiner Sitzung am hat der Gemeinderat sich grundsätzlich dafür ausgesprochen, einer Erhöhung der Baudichte zuzustimmen und auch 3 oberirdische Geschosse zuzulassen. Dies wurde bei der jetzigen Änderung berücksichtigt. Gem. 62 Abs. 2 TROG 2011 wird die Bauhöhe mit der Anzahl der oberirdischen Geschosse definiert. Die Zahl der oberirdischen Geschosse wurde gem. dem rechtskräftigen Ergänzenden Bebauungsplan der Gemeinde Uderns mit maximal drei oberirdischen Geschossen festgelegt. Der vorgelegte Entwurf hält diese Bestimmungen ein. Gem. 62 Abs. 2 TROG 2011 ist im neuen Bebauungsplan der Gebäudepunkt Höchst festzulegen. Nachdem für das Projekt die Abstände gem. Wandhöhe mal 0,6

10 TBO einzuhalten sind, wurde der HG Höchst mit 556,16 m ü. A. geändert festgelegt. Gem. 62 Abs. 7 wurde die Höhenlage des geplanten Erdgeschossniveaus auf 547,15 m ü.a. festgelegt. Dies deshalb, da damit der erforderliche Grenzabstand mit Wandhöhe mal 0,6 auch zu den südlichen und östlichen Grundgrenzen eingehalten werden kann. Dies auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das Hauptgebäude zu den nördlich anschließenden Grundgrenzen der Gst und 1559 einen Mindestabstand von 7,40 m einhalten muss, was anlässlich der örtlichen Begehung auch mit den Anrainern am so vereinbart wurde. Gem. 59 Abs. 3 wurde im Abstand von 7,40 m zur nordseitigen Grundgrenze daher eine oberirdische Baugrenzlinie festgelegt, welche gewährleisten soll, dass dieser Mindestabstand zu den o.a. Nachbargrundstücken von der geplanten Wohnanlage jedenfalls eingehalten wird. Die verkehrsmäßige Erschließung, sowie die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind vor Ort durch den Bestand gegeben. Zusammenfassend wird festgestellt, dass auf dem neu gebildeten Gst. 1555/2 die Errichtung einer Wohnanlage mit 8 Wohnungen und der Ausführung einer Tiefgarage vorgesehen ist. Zu diesem Zwecke muss das derzeit bestehende Grundstück auf m² vergrößert werden. Aufgrund der räumlichen Verhältnisse wurde anlässlich der Begehung am mit den erschienenen Anrainern der Gst und 1559 vereinbart, dass der erforderliche Mindestgrenzabstand auf 7,40 m vergrößert wird. Deshalb wurde im neuen Bebauungsplan zur nordseitigen Grundgrenze hin im Abstand von 7,40 m eine oberirdische Baugrenzlinie eingetragen. Die übrigen Festlegungen entsprechen dem rechtskräftigen Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplan. Allerdings wurde die Baumassendichte Höchst auf 2,80, die Bauplatzgröße Höchst auf m² festgelegt, der höchste Gebäudepunkt auf 556,16 m ü. A. fixiert, was auch dem vorgelegten Projekt entspricht und OK fertiger Fußboden des Erdgeschosses lt. Plan mit 547,15 m ü. A. als Höhenlage für die Berechnung der erforderlichen Grenzabstände gem. 6 TBO 2011 ergänzend festgelegt. Abschließend ist festzustellen, dass als Voraussetzung der vorliegenden Bebauungsplanänderung auch eine Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich ist, da das Grundstück selbst im Tourismusgebiet, eingeschränkt auf nur betriebstechnisch notwendige Wohnungen (Tb) gem. 40 Abs. 6 TROG 2011 liegt und hier eine Änderung auf Tourismusgebiet gem. 40 Abs. 4 TROG 2011 erforderlich wird. Außerdem werden auch drei Freizeitwohnsitze bei dieser Änderung für zulässig erklärt. Die Rechtskraft der Flächenwidmungsplanänderung ist daher Voraussetzung für die vorgesehene Bebauungsplanänderung. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Uderns auf Antrag des Bürgermeisters gemäß 66 Abs. 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, den von Arch. Dr. Georg Cernusca, Axams, ausgearbeiteten Entwurf vom über die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 1555/2, KG Uderns, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Arch. Dr. Georg Cernusca

11 durch vier Wochen hindurch vom bis zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Sollten während der Auflage- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahmen dazu einlangen, so erwächst der Bebauungsplan in Rechtskraft. Einstimmiger Beschluss. Punkt 6 der Tagesordnung: Flächenwidmungsplanänderung Gp. 1555/3, Veronika Argus-Zisterer Die Familie Veronika und Peter Zisterer plant, auf der Gp. 1555/3, KG Uderns, ein Einfamilienwohnhaus zu errichtet. Hiefür hat der Gemeinderat die Änderung der Flächenwidmung zu beschließen. Die raumordnerische Stellungnahme dazu lautet wie folgt: Frau Veronika Argus-Zisterer, Gießenweg 1, 6263 Fügen, bezüglich des Entwurfes auf Umwidmung einer Teilfläche des neu gebildeten Gst. 1555/3 im Ausmaß von ca. 700 m² von derzeit Tourismusgebiet eingeschränkt auf Wohnungen gem. 40 Abs. 6 TROG 2011 in die Nutzungskategorie Tourismusgebiet gem. 40 Abs. 4 TROG 2011, KG. Uderns. Die geplante Umwidmungsfläche befindet sich im Ortsteil Finsing, westlich der Bundesstraße und östlich am Kirchweg gelegen. Im aufsichtsbehördlich genehmigten Örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Uderns ist die Teilfläche des ehemaligen Gst. 1555/1 mit dem Zähler Tb 02, der die Zeitzone Z 1 aufweist, versehen. Aufgrund dieser Zeitzone Z 1 wurde der ausgewiesene Planungsbereich im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Uderns als Bauland gewidmet als Tourismusgebiet mit der Einschränkung gewidmet, dass nur betriebstechnisch notwendige Wohnungen errichtet werden dürfen. Es ist nun beabsichtigt, das Grundstück zu teilen, mit der neuen Gst. Nr. 1555/3 zu versehen und dieses für private Wohnzwecke zu bebauen. Um dies zu ermöglichen, ist es erforderlich, für die Teilfläche des Gst. 1555/3 die Einschränkung, dass nur betriebstechnisch notwendige Wohnungen errichtet werden dürfen, aufzuheben und die geplante Umwidmungsfläche im Ausmaß von ca. 700 m² der Nutzungskategorie Wohngebiet zuzuführen. Die verkehrsmäßige Erschließung des ausgewiesenen Planungsbereiches ist über den im Westen gelegenen Verkehrsweg Gst (Kirchweg) gegeben. Die Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung sind durch Anschluss an die jeweiligen Gemeindeleitungen sicherzustellen. Nach den im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Uderns ausgewiesenen Gefahrenzonen befindet sich die Teilfläche des neu gebildeten Gst. 1555/3 innerhalb der gelben Wildbachgefahrenzone. Daher ist für die geplante Umwidmung jedenfalls die Einholung einer Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung erforderlich. Im Bereich der Umwidmungsfläche sind weder ökologisch bedeutsame Landschaftsteile noch schützenswerte Biotope vorhanden.

12 Die im Entwurf vorgesehene Flächenwidmungsplanänderung dient der Antragstellerin auf dem neu gebildeten Gst. 1555/3 dieses für private Wohnzwecke zu bebauen. Um dies zu ermöglichen, ist es erforderlich, die Teilfläche des ehemaligen Gst. 1555/1 für das neu gebildete Gst. 1555/3 im Ausmaß von ca. 700 m² aus der Einschränkung des Zählers Tb 02 gem. dem Örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Uderns herauszunehmen, dass nur betriebstechnisch notwendige Wohnungen errichtet werden dürfen und sodann der Widmungskategorie Tourismusgebiet zuzuführen. Hinsichtlich der beantragten Flächenwidmungsplanänderung bestehen aus ortplanerischen Gesichtspunkten keine Bedenken und ist diese daher zu befürworten. Auf die Einholung einer Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung wird verwiesen. Für die Bebauung der Teilfläche des Gst. 1555/1 mit dem neu gebildeten Gst. Nr. 1555/3 ist die Erlassung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich, wenn die ortsüblich festgelegten Bebauungsplanbestimmungen eingehalten werden. Für relevante Widmungen in der gelben Wildbachgefahrenzone ist vorab eine Stellungnahme der Gebietsbauleitung einzuholen, welche der Gemeinde bereits vorliegt. Diese ist für den betreffenden Bereich positiv, der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat die Auflagen zur Kenntnis. Manfred Eberharter erkundigt sich, weshalb hier nicht die Umwidmung auf Wohngebiet ausgesprochen wird. Der Bürgermeister erklärt dazu, dass die Tourismusgebietswidmung für diesen Bereich schon passend sei, es werde lediglich der Zusatz für betriebsbedingte Wohnungen herausgenommen, sodass hier ohne Probleme ein privates Einfamilienhaus errichtet werden könnte. Der Baubeginn ist laut Aussage des nunmehrigen Grundeigentümers voraussichtlich bereits für den heurigen Herbst vorgesehen. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Uderns auf Antrag des Bürgermeisters gemäß 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz TROG 2011, LGBl. Nr. 56, und 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes TROG 2006, LGBl. Nr. 27, den von Arch. Dr. Georg Cernusca, Axams, ausgearbeiteten Entwurf vom , über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Uderns im Bereich der Gp. 1555/3, KG Uderns, durch vier Wochen hindurch vom bis zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Einstimmiger Beschluss. Punkt 7 der Tagesordnung: Bebauungsplanänderung Gp. 141/8, Peter Raffeiner Herr Peter Raffeiner möchte das Wohnhaus seines Vaters Ernst Raffeiner aufstocken. Für diese Maßnahme ist vorab die Änderung des Bebauungsplans durch

13 den Gemeinderat erforderlich. Die raumordnerische Stellungnahme dazu lautet wie folgt: Über Antrag von Herrn Raffeiner Ernst, Finsingstraße 26, 6271 Uderns, soll das bestehende Wohnhaus auf Gst. 141/8 für den Sohn Raffeiner Peter aufgestockt werden. Gem. TROG 2011 ist für das ausgewiesene Gst. 141/8 ein geänderter Bebauungsplan zu erlassen. Grundlage für die Erstellung der Planung ist die digitale Katastralmappe der Gemeinde Uderns. Weiters wurden die Planunterlagen für die vorgesehene Aufstockungsmaßnahme von Baumeister Martin Luxner zur Verfügung gestellt, welcher für die Erstellung der Bebauungsregeln herangezogen wurde. Entgegen der vorgelegten Planung wurde allerdings die Firsthöhe um 40 cm reduziert angenommen. Da für die Gemeinde Uderns bereits ein rechtskräftiger Allgemeiner Bebauungsplan vorliegt, wurde die Bebauungsdichte Mindest diesem entnommen und daher mit 0,20 eingetragen. Die Straßenfluchtlinie im Süden des Grundstückes wurde ebenfalls entsprechend den Festlegungen des Allgemeinen Bebauungsplanes übernommen. BEBAUUNGSPLAN GEM. 56 TROG 2011: Gem. 60 Abs. 3 TROG 2011 ist die Bauweise festzulegen, wobei diese für das Gst. 141/8 als offene Bauweise bestimmt wird. Laut Tiroler Bauordnung gilt eine Wandhöhe mal 0,6 für die Berechnung der Abstände gegenüber den Grenzen des Bauplatzes zu den angrenzenden Grundstücken. Somit ist ein Abstand von 4,0 m jedenfalls einzuhalten, sofern nicht ein anderer Abstand erforderlich ist. Gem. 56 Abs. 3 TROG 2011 ist die Bauplatzgröße im Höchstwert anzugeben. Die Höchstgröße wurde für das Gst. 141/8 mit 524 m² ermittelt. Dies entspricht dem Stand der DKM. Gem. 61 Abs. 2 TROG 2011 ist im Bebauungsplan die oberirdische Baumassendichte festzulegen. Im rechtskräftigen Ergänzenden Bebauungsplan der Gemeinde Uderns ist in diesem Bereich eine solche von 2,40 festgelegt. Nachdem der Sohn des Grundeigentümers auf diesem Grundstück den Bestand umbauen und aufstocken möchte, ist die Ausnützung der Baumassendichte Höchst von 2,40 gerechtfertigt. Gem. 62 Abs. 2 TROG 2011 wird die Bauhöhe mit der Anzahl der oberirdischen Geschosse definiert. Die Zahl der oberirdischen Geschosse wurde gemäß rechtskräftigem Ergänzenden Bebauungsplan der Gemeinde Uderns mit maximal zwei oberirdischen Geschossen festgelegt. Unter Bezugnahme auf den vorhandenen Bestand und den geplanten Gebäudehöhen im Bereich der Aufbaumaßnahme, auch unter Berücksichtigung des bestehenden verbleibenden Wohnteiles, sind diese Bestimmungen eingehalten, auch wenn der Aufbau im Dachgeschoss ein weiteres

14 Geschoss erhält. Auf die Festlegung einer traufenseitigen Wandhöhe wurde im Bereich der Aufstockungsmaßnahme verzichtet. Gem. 62 Abs. 2 TROG 2011 ist im neuen Bebauungsplan der Gebäudepunkt Höchst festzulegen. Dieser wurde unter Berücksichtigung der umliegenden Gebäudehöhen des rechtskräftigen Ergänzenden Bebauungsplanes der Gemeinde Uderns und aufgrund des nach Westen ansteigenden Geländes entlang dem Finsingbach im Bereich der geplanten Baumaßnahme mit HG Höchst 572,00 m über Adria festgelegt. Somit weist dieser höchste Gebäudepunkt gegenüber der rechtskräftigen Festlegung im Ergänzenden Bebauungsplan eine um 1,70 m größere Höhe auf. Für das weiter westlich anschließende Grundstück wurde nach diesem Plan eine Höhe von 572,55 m festgelegt, sodass diese Erhöhungsmaßnahme für einen Teil des Bestandsgebäudes gerechtfertigt erscheint. Dies auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Gebäudeerhöhung zum Finsingbach hin, also weg von der Gemeindestraße, vorgesehen ist. Mit Reduzierung der Firsthöhe um 40 cm ist damit an der Nordseite eine Gebäudehöhe von ca. 9,60 m vorhanden. Diese Höhe ist raumordnungsfachlich vertretbar. Gem. 59 Abs. 3 TROG 2011 wurde auch im vorliegenden Plan gem. dem rechtskräftigen Ergänzenden Bebauungsplan der Gemeinde Uderns zum Finsingbach hin eines Baugrenzlinie eingetragen. Diese verläuft am Bestandsgebäude, ansonsten im Abstand von 5,00 m zur bachseitigen Grundgrenze. Das bedeutet, dass die seitlich geplanten Balkone bzw. auch die Terrasse den Abstand der festgelegten Baugrenzlinie einhalten müssen und daher geringfügig zu verkleinern sind. Gem. 59 Abs. 1 TROG 2011 wurde die straßenseitige Baufluchtlinie im Abstand von 5,00 m von der festgelegten Straßenfluchtlinie eingetragen. Im Bereich des bestehenden Wohnhauses wurde diese nach den Festlegungen des Ergänzenden Bebauungsplanes der Gemeinde Uderns am Bestand des Wohnhauses festgelegt. Hier ergibt sich durch die Aufstockungsmaßnahme auch keine Änderung. Zusammenfassend wird festgestellt, dass auf dem Gst. 141/8 nach den vorgelegten Entwurfsplänen der bachseitige Hausteil um ein Geschoss aufgestockt werden soll, damit für den Sohn eine Wohnung für private Wohnzwecke ausgebaut werden kann. Die Bebauungsdichte Mindest wurde dem rechtskräftigen Allgemeinen Bebauungsplan der Gemeinde Uderns mit 0,20 übernommen, ebenso die festgelegte Straßenfluchtlinie. Aufgrund des rechtskräftig vorliegenden Ergänzenden Bebauungsplanes der Gemeinde Uderns wurden die Bebauungsregeln diesem entnommen. Die oberirdische Baumassendichte wurde mit maximal 2,40 festgelegt und der höchste Gebäudepunkt gegenüber dem rechtskräftigen Ergänzenden Bebauungsplan um 1,70 m auf 572,00 m angehoben, damit der Dachgeschossausbau im Bereich der geplanten Anbaumaßnahme überhaupt ermöglicht werden kann. Für diesen Bereich wurde dafür auf die Festlegung einer traufenseitigen Wandhöhe verzichtet. Die übrigen Bebauungsregeln entsprechen dem rechtskräftigen Ergänzenden Bebauungsplan der Gemeinde Uderns. Auf die Einhaltung der Baugrenzlinie zum Finsingbach hin, wird verwiesen. Die verkehrsmäßige Erschließung sowie die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind jeweils durch den Bestand gegeben bzw. vor Ort möglich.

15 Martin Ebster erkundigt sich hinsichtlich der Einhaltung der Abstände und Höhen. Die Überprüfung durch den Gemeinderat ergibt, dass die vorliegende Bebauungsplanung die gesetzlichen Vorgaben einhält. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Uderns auf Antrag des Bürgermeisters gemäß 66 Abs. 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, den von Arch. Dr. Georg Cernusca, Axams, ausgearbeiteten Entwurf vom über die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 141/8, KG Uderns, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Arch. Dr. Georg Cernusca durch vier Wochen hindurch vom bis zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Sollten während der Auflage- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahmen dazu einlangen, so erwächst der Bebauungsplan in Rechtskraft. 12 Jastimmen, 1 Enthaltung. Martin Ebster enthält sich als direkt betroffener Anrainer der Stimme. Punkt 8 der Tagesordnung: Bebauungsplanänderung Gp. 1392/2, Franz Mair Herr Franz Mair hat der Baubehörde nunmehr die Einreichpläne für seine Hofaussiedlung auf die Gp. 1392/2 vorgelegt. Die Flächenwidmung für diesen Bereich ist bereits rechtskräftig. Nunmehr ist für das geplante Vorhaben auch ein Bebauungsplan zu erlassen. Die raumordnerische Stellungnahme dazu lautet wie folgt: Herr Franz Mair, Pachmairhof, Dorfstraße 47, 6271 Uderns, beabsichtigt auf der Teilfläche des Gst eine Hofstelle neu zu errichten, da seine derzeit bestehende Hofstelle im Zentrum der Gemeinde Uderns ausgesiedelt werden soll. Die geplante Hofstelle besteht sodann aus einer Wohnung für den Hofeigentümer und 3 Ferienwohnungen mit einer Wohnnutzfläche von insgesamt ca. 236 m². Sie besteht weiters aus Garagen mit Werkstatt und Hackschnitzellager, sowie einem Kleintier- Streichelzoo, einem Stallgebäude mit darüber liegendem Schauraum und Abhofverkauf mit ca. 277 m² Nutzfläche, einer Hofschenke mit ca. 115 m² Nutzfläche und mit max. 300 m³ im Ausmaß, sowie einem Tennen. Gemäß TROG 2011 ist dafür ein Bebauungsplan zu erlassen. Grundlage für die Erstellung der Planung ist die digitale Katastralmappe der Gemeinde Uderns. Weiters wurde die Einreichplanung vom Planungsbüro Lechner GmbH zur Verfügung gestellt. Auch wurde ein Lageplan GZl. 615/2010 vom Ingenieurbüro Vermessung Zillertal übermittelt. Entsprechend diesem Geometerplan wurde die östliche Grundgrenze des zu teilenden Grundstückes eingetragen sowie auch die geplante Hofstelle im vorliegenden Bebauungsplan vom vorgelegten Einreichplan übernommen. Eine Grundteilung ist sodann noch vorzunehmen. Weiters liegt diesem Bebauungsplan die Änderung des Flächenwidmungsplanes FWP/43/10 zugrunde. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung liegt dafür bereits vor.

16 BEBAUUNGSPLAN GEM. 56 TROG 2011: Gem. 58 Abs. 1 TROG 2011 ist im Bebauungsplan die Straßenfluchtlinie festzulegen. Diese wurde gegenüber dem bereits rechtskräftigen Allgemeinen Bebauungsplan der Gemeinde Uderns geändert, d.h. die Straßenfluchtlinie wurde nun entlang der straßenseitigen Grundgrenze des Verkehrsweges Gst und 1391 eingetragen. Somit entspricht die Straßenfluchtlinie beim Gemeindeweg Gst dem Typ C, also einer Breite von 6,0 m und bei dem im Süden angrenzenden Weg dem Typ B, also einer Breite von 5,0 m. Gemäß 61 Abs. 4 TROG 2011 ist die Bebauungsdichte Mindest auszuweisen, wobei diese für die ausgewiesene Teilfläche des Gst mit 0,20 festgelegt wurde. Dieses Maß ist in der Gemeinde Uderns als ortsüblich anzusehen und entspricht den Festlegungen des rechtskräftigen Allgemeinen Bebauungsplanes der Gemeinde. Gem. 61 Abs. 2 TROG 2011 ist die Baumassendichte Höchst festzulegen. Diese wurde für die Teilfläche des Gst aufgrund der vorliegenden Unterlagen mit maximal 2,90 festgelegt. Gem. 60 Abs. 3 TROG 2011 ist die Bauweise festzulegen, wobei diese für den ausgewiesenen Bauplatz als offene Bauweise bestimmt wird. Laut Tiroler Bauordnung gilt auf Sonderflächen mit gewerblicher Nebennutzung eine Wandhöhe x 0,4 für die Berechnung der Abstände gegenüber den Grenzen des Bauplatzes zu den angrenzenden Grundstücken. Ein Abstand von 3,0 m ist aber jedenfalls einzuhalten, sofern nicht ein anderer Abstand erforderlich ist. Gem. 56 Abs. 3 TROG 2011 ist die Bauplatzgröße im Höchstwert anzugeben. Die Höchstgröße wurde für die ausgewiesene Teilfläche des Gst aufgrund des vorliegenden Lageplanes mit maximal m² festgelegt. Gem. 62 Abs. 4 TROG 2011 wird die Bauhöhe mit der Anzahl der oberirdischen Geschosse definiert. Diese wurde für die den ausgewiesenen Planungsbereich mit maximal zwei oberirdischen Geschosses festgelegt und dies entspricht der vorliegenden Einreichplanung. Gem. 62 Abs. 1 TROG 2011 ist im Ergänzenden Bebauungsplan der Gebäudepunkt Höchst festzulegen. Dieser wurde für den ausgewiesenen Bauplatz auf der Teilfläche des Gst im Bereich der neu geplanten Hofschenke mit maximal 554,00 m (12 cm Höhenreserve) über Adria, bezogen auf ± 0,00 = 543,20 m über Adria, eingetragen und dies entspricht wiederum den vorliegenden Unterlagen. Die übrigen Gebäudeteile weisen geringere Höhen auf: - Stall HG Höchst 532,55 m ü.a. - Tennen HG Höchst 553,70 m ü.a. - Wohnung/Garage 553,21 m ü.a. - Hofschenke 553,88 m ü.a.

17 Gem. 59 Abs. 1 TROG 2011 ist im Ergänzenden Bebauungsplan eine Baufluchtlinie festzulegen. Diese wurde für den ausgewiesenen Planungsbereich im Abstand von 5,0 m von der Straßenfluchtlinie, welche den straßenseitigen Grundgrenzen entspricht, eingetragen. Zusammenfassend wird festgestellt, dass die geplante Hofstelle des Grundeigentümers im Zentrum der Gemeinde Uderns ausgesiedelt und auf der Teilfläche des ausgewiesenen Gst neu gebaut werden soll. Diese besteht sodann aus einer Wohnung für den Hofeigentümer und 3 Ferienwohnungen mit einer Wohnnutzfläche von insgesamt ca. 236 m². Sie besteht weiters aus Garagen mit Werkstatt und Hackschnitzellager, sowie einem Kleintier-Streichelzoo, einem Stallgebäude mit darüber liegendem Schauraum und Abhofverkauf mit ca. 277 m² Nutzfläche, einer Hofschenke mit ca. 115 m² Nutzfläche und mit max. 300 m³ im Ausmaß, sowie einem Tennen. Die Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung sind durch Anschluss an die jeweiligen Gemeindeleitungen sicherzustellen. Die verkehrsmäßige Erschließ-ung ist über die bestehenden Verkehrswege Gst und 1391 gegeben. Die Straßenfluchtlinien wurden daher entlang der straßenseitigen Grundgrenzen eingetragen. Somit entspricht die Straßenfluchtlinie beim Gemeindeweg Gst dem Typ C (= 6,0 m Breite) und bei dem im Süden angrenzenden Wegen dem Typ B (= 5,0 m Breite). Die Baufluchtlinie wurde für die ausgewiesene Teilfläche des Gst im Abstand von 5,0 m von der Straßenfluchtlinie = straßenseitige Grundgrenze festgelegt. Die Bauplatzgröße Höchst wurde für das ausgewiesene Gst mit maximal m² festgelegt und dies entspricht dem vorliegenden Lageplan. Die Baumassendichte wurde aufgrund der vorliegenden Unterlagen mit maximal 2,90 bestimmt. Die Anzahl der oberirdischen Geschosse wurde mit maximal zwei oberirdischen Geschossen eingetragen. Der Gebäudepunkt Höchst wurde für den ausgewiesenen Bauplatz aufgrund der vorliegenden Einreichpläne mit maximal 554,00 m über Adria, bezogen auf ± 0,00 = 543,20 m über Adria, festgelegt. Weiters wurde die Bebauungsdichte mit 0,20 festgelegt und dieses Maß ist in der Gemeinde Uderns als ortsüblich anzusehen. Weiters wurde die offene Bauweise mit einer Wandhöhe mal 0,4 für das ausgewiesene Gst festgelegt. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes liegt bereits rechtskräftig vor. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Uderns auf Antrag des Bürgermeisters gemäß 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, den von Arch. Dr. Georg Cernusca, Axams, ausgearbeiteten Entwurf vom über die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 1392/2, KG Uderns, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des Arch. Dr. Georg Cernusca durch vier Wochen hindurch vom bis zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Sollten während der Auflage- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahmen dazu einlangen, so erwächst der Bebauungsplan in Rechtskraft. Einstimmiger Beschluss.

18 Punkt 9 der Tagesordnung: Anträge auf Freizeitwohnsitzwidmungen Herman und Fabiola Catsburg sowie Jörg Friese Im Gemeindeamt sind zwei weitere Anträge auf Widmung von Freizeitwohnsitzen in Uderns eingelangt. Diese betreffen ein Wohnhaus an der Kohlgasse in Kleinboden sowie eine Wohnung beim St.-Anna-Park in der Finsing. Der Bürgermeister verliest die Antragsschreiben vollinhaltlich. Die raumordnerischen Stellungnahmen dazu lauten wie folgt: a) Flächenwidmungsplanänderung Freizeitwohnsitz Herman und Fabiola Catsburg, Gp. 1483/2, KG Uderns: Herr Hermanus und Frau Fabiola Catsburg, Kohlgasse 10, 6271 Uderns, bezüglich des Entwurfes auf Umwidmung des Gst. 1483/2 im Ausmaß von ca. 550 m² von derzeit Bauland mit der Nutzungskategorie landwirtschaftliches Mischgebiet gem. 40 Abs. 5 TROG 2011 in Bauland mit der Nutzungskategorie landwirtschaftliches Mischgebiet mit einem zulässigen Freizeitwohnsitz L[1] für das bestehende Einfamilienwohnhaus, Kohlgasse 10, 6271 Uderns mit einer Nettogeschossfläche im Untergeschoss von 81,34 m², im Erdgeschoss von 74,48 m² und im Dachgeschoss von 31,40 m², daher im Ausmaß von insgesamt ca. 187,22 m² gem. 40 Abs. 5 und 13 TROG 2011, KG Uderns. Die geplante Umwidmungsfläche befindet sich im Ortsteil Kleinboden und ist dies das erste Wohnhaus im Osten dieses Ortsteiles. Das Grundstück liegt südseitig des Finsingbaches in der Gemeinde Uderns. Gemäß dem derzeitigen Stand des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Uderns ist das Grundstück als landwirtschaftliches Mischgebiet gewidmet. Die Antragsteller beabsichtigen die Weiterveräußerung des bisherigen eigenen Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz aufgrund persönlicher Veränderungen. Das Wohnhaus besteht aus einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss und weist insgesamt eine Wohnnutzfläche von 187,22 m² auf. Um dies zu ermöglichen, ist es erforderlich, die vorhandenen Nutzflächen im bestehenden Einfamilienwohnhaus von der Nutzungskategorie landwirtschaftliches Mischgebiet in die Nutzungskategorie landwirtschaftliches Mischgebiet mit einem zulässigen Freizeitwohnsitz L[1] zu ändern. Aus dem 13 Abs. 3 lit. f TROG 2011 geht hervor, dass der Grenzwert für die Schaffung neuer Freizeitwohnsitze in einem Gemeindegebiet bei 8 % liegt. Dies wird jedenfalls eingehalten, da laut Auskunft der Gemeinde Uderns 8 genehmigte Freizeitwohnsitze vorhanden sind. Die 8%-Klausel liegt derzeit in Uderns bei 50 Freizeitwohnsitzen unter Bezugnahme auf die derzeit vorhandenen Haushalte in der Gemeinde. Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über den vorbeiführenden Gemeindeweg Gst (Kohlgasse). Die Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung sind durch den Bestand gegeben. Nach den im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Uderns ausgewiesenen Gefahrenzonen befindet sich eine Teilfläche des Gst. 1483/2 innerhalb der gelben Wildbachgefahrenzone. Auf die Einholung einer Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung kann aber deshalb verzichtet werden, weil sich am baulichen Bestand des Wohnhauses durch die Freizeitregelung nichts ändert. Im Bereich der

19 Umwidmungsfläche sind weder ökologisch bedeutsame Landschaftsteile noch schützenswerte Biotope vorhanden. Die im Entwurf vorgesehene Flächenwidmungsplanänderung dient den Antragstellern der Änderung des bestehenden Wohnhauses in einen Freizeitwohnsitz, zur Weiterveräußerung des bisherigen eigenen Wohnsitzes als Freizeitwohnsitz aufgrund persönlicher Veränderungen. Das bestehende Wohnhaus weist eine Gesamtwohnnutzfläche von 187,22 m² auf. Die Regelung mit dem beantragten Freizeitwohnsitz liegt auch im öffentlichen Interesse der Gemeinde Uderns, da für die Tourismuswirtschaft ein Bedarf an zusätzlichen Freizeitwohnsitzen in der Gemeinde Uderns gegeben ist. Da derzeit in der Gemeinde Uderns die 8%-Klausel an Freizeitwohnsitzen noch nicht zur Gänze ausgeschöpft ist, bestehen aus o.a. Gründen hinsichtlich der geplanten Umwidmung keine Bedenken und ist diese raumordnungsfachlich zu befürworten. Im Gemeinderat wird über den Wunsch der Gemeinde nach der Schaffung weiterer Freitzeitwohnsitze diskutiert. Aus touristischer Sicht ist dies sicherlich zu befürworten, zudem in Uderns ja derzeit sehr wenige Liegenschaften als Freizeitwohnsitz gewidmet seien. In anderen Gemeinden gebe es teilweise bis über 30 % an Freizeitwohnsitzen, aufgrund des Altbestandes. Andererseits ist aber natürlich auch die Wohnungs-Nachfrage bei der heimischen Bevölkerung sehr groß. Es wird über die Vor- und Nachteile beraten. Es ist jedenfalls nicht das vordringliche Ziel des Gemeinderats, unbedingt die Grenze der aktuell 50 möglichen Freizeitwohnsitze in Uderns auszunützen. In Zukunft soll dieses Thema also wesentlich sensibler behandelt werden. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Uderns auf Antrag des Bürgermeisters gemäß 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz TROG 2011, LGBl. Nr. 56, und 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes TROG 2006, LGBl. Nr. 27, den von Arch. Dr. Georg Cernusca, Axams, ausgearbeiteten Entwurf vom , über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Uderns im Bereich der Gp. 1483/2, KG Uderns, durch vier Wochen hindurch vom bis zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wird gemäß 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 11 Jastimmen, 2 Enthaltungen. Benno Fankhauser und Manfred Eberharter enthalten sich der Stimme. b) Flächenwidmungsplanänderung Freizeitwohnsitz Jörg Friese, Gp. 1567/3, KG Uderns: Herr Jörg Friese, St.-Anna-Park 16, 6271 Uderns, bezüglich des Entwurfes auf Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 1567/3 im Ausmaß von ca m² von der-

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