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1 Gemeindeamt Kappl 6555 K A P P L Kappl, N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche Gemeinderatssitzung am im Sitzungszimmer der Gemeinde Kappl Anwesend: Entschuldigt: Dauer: Schriftführer: Vorsitzender Bürgermeister Helmut Ladner Vorsitzender-Stellvertreter Ing. Stefan Siegele Gemeinderäte Alfons Jehle, Mag. (FH) Norbert Spiss, Dipl.-Ing. Werner Zangerle, Gottlieb Sailer, Reinhard Siegele, Alfons Walser, Stefan Probst, Mag. iur. Albrecht Rudigier, Thomas Jäger und Christian Juen Ersatzmitglieder Armin Siegele, Markus Rudigier Thomas Spiss, Franz Rudigier und Johann Huber Uhr Othmar Rudigier Tagesordnung: 01. Bericht Bürgermeister 02. Grundverkäufe der Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See: a) Teilflächen aus Gpn. 7737/1 und 7737/3 an Gemeinde Kappl (Gewerbegebiet) b) Teilfläche aus Gp. 2093/1 an Egon Kerber (Larchi) c) Teilfläche aus Gp. 1150/1, KG See, und Einräumung Dienstbarkeit Zufahrt an Ernst Partoll (Labebener Au) d) Einräumung Dienstbarkeit der Zufahrt für Gewerbebetriebe Labebener Au, Gp. 1124/1 03. Darlehensaufnahme für Projekt LWL-Infrastruktur 04. Darlehensaufnahme für Projekt Erweiterung Gemeindekanal 05. Aufnahme WLF-Darlehen für Erweiterung Gemeindekanal 06. Beratung Konzept Platti - Neueinteilung Bauflächen und Zufahrten 07. Unterstützungsansuchen über BH Landeck: a) InfoEck Oberland b) Wasserrettung Landeck 08. Anträge, Anfragen und Allfälliges G:\Gemeinderat\Sitzungen\GR 2014\Niederschriften word\grns docx

2 2 E r l e d i g u n g - B e s c h l u s s f a s s u n g Der Bürgermeister nimmt die Angelobung des erstmals anwesenden Ersatzmitgliedes Armin Siegele vor. Weiters ersucht Bgm. Ladner um Aufnahme folgender Dringlichkeitsanträge in die Tagesordnung: Antrag Johann Rudigier, Sinsner Au - Ansuchen Grundkauf aus Gp. 1673/1 zur Errichtung eines Gastanklagers beim Restaurant Bockalm (Behandlung 02.) e) Kaufvertrag mit Andreas Rudigier, Nederle 550, Grundkauf im Gewerbegebiet Ulmicherwald (02.) f) Kaufvertrag mit RW Bau GmbH, Höfer Au 622; Grundkauf im Gewerbegebiet Ulmicherwald (02.) g) Beschlussfassung des Nachtragsvoranschlages 2014 mit Gesamtfinanzierungsplan Projekt LWL-Infrastruktur (03.) a) Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme der oben angeführten Punkte als Dringlichkeitsanträge in die Tagesordnung (Behandlung unter Punkt 02.) e, 02.) f, 02.) g und 03.) a) einstimmig zu. Zu 01.)Bericht Bürgermeister: Der Bürgermeister berichtet zu Beginn über Folgendes: Vergabe der Wohnungen in den Zollhäusern an Frau Aloisia Althaler und Michaela Zangerle, Austausch von Teppichböden und Malerarbeiten werden erforderlich; Bauhofmitarbeiter, Zusage von Edmund Rudigier, Arbeitsbeginn am ; Arbeiten beim Ausbau der Erdgasleitungen (lt. TIGAS sind ca. 200 Anschlüsse verkauft); Anfrage Gottlieb Sailer bez. Medienbericht hinsichtlich SSAG Aktien; Zu 02.) Angelegenheit Grundverkäufe der Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See: a) Teilflächen aus Gpn. 7737/1 und 7737/3 an Gemeinde Kappl (Gewerbegebiet): Der Verkauf von Teilen der genannten Grundstücke an die Gemeinde Kappl wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom beschlossen. Auf Grund der Änderung des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996 ab Juli 2014, bzw. auf Grund des mangelhaften Vollversammlungsbeschlusses seitens der Agrargemeinschaft ist eine neuerliche Beschlussfassung durch den Gemeinderat (auch der Gemeinde See) erforderlich. Die Anwaltskanzlei Weiskopf/Kappacher hat den entsprechenden Kaufvertrag über den Grunderwerb der Teilflächen aus Gp. 7737/1 und 7737/3 sowie der Teilfläche aus Gst (Land Tirol) auf Basis des Vermessungsplanes GZ. 4844/05 erstellt. Die Gemeinde Kappl als substanzberechtigte Gemeinde stimmt dem Verkauf der Teilflächen 7+8 aus Gst. 7737/1 und der Teilflächen 5+3 aus Gst. 7737/3 der Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See gemäß dem vorliegenden Vertrag der Anwaltskanzlei Weiskopf/Kappacher, sowie dem vorliegenden Vermessungsplan GZ 4485/05, zur Errichtung des Gewerbegebietes Ulmicherwald zum Preis von 3,50/m² zu.

3 b) Grundverkauf Teilfläche aus Gp. 2093/1 an Egon Kerber (Larchi): In der Sitzung vom wurde der Antrag zum Grundverkauf an Egon Kerber aus Gp. 2093/1 Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See seitens der Gemeinde Kappl beraten und grundsätzlich zugestimmt. Nunmehr hat die Bewilligung zum Grundverkauf als substanzberechtigte Gemeinde zu erfolgen. Egon Kerber kann der beantragte Grund im Ausmaß von 350,00 m 2 gemäß dem Vermessungsplan OPH GZ: 6668/14 aus Gst. 2093/1 seitens der Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See zum Preis von 75,-- plus Immoest verkauft werden. c) Grundverkauf Teilfläche aus Gp. 1150/1, KG See, und Einräumung Dienstbarkeit Zufahrt an Ernst Partoll (Labebener Au): Auch dieser Verkauf wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom bereits behandelt und genehmigt. Für die geplante Auffahrt auf das geplante Betriebsgebäude soll Ernst Partoll weiters die Dienstbarkeit der Zufahrt über Gst. 1150/1 grundbücherlich eingeräumt werden. Ernst Partoll kann der beantragte Grund aus Gp. 1150/1 (Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See, KG See) verkauft werden. Weiters wird der Einräumung der Dienstbarkeit für die Zufahrt gemäß dem vorliegenden Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag vom Notariat Dr. Neuruer zugestimmt. Der Kaufpreis soll von der Gemeinde See festgelegt werden. d) Einräumung Dienstbarkeit der Zufahrt für Gewerbebetriebe Labebener Au, Gp. 1124/1: Die Gewerbebetriebe in Labebener Au können auf Grund der vorliegenden Situation derzeit nur über Gp. 1124/1 der Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See erreicht werden. Dazu wurde den jeweiligen Firmen in den Kaufverträgen die Einräumung einer entsprechenden Dienstbarkeit zugesichert. Um die Zufahrt rechtlich sicherzustellen, sollte die Dienstbarkeit grundbücherlich eingetragen werden. Die Gemeinde Kappl stimmt der Einräumung der Dienstbarkeit des uneingeschränkten Geh und Fahrrechtes für die bestehenden Gewerbebetriebe in Labebener Au und deren Rechtsnachfolgern auf die Gp. 1124/1, KG See, im Bereich der derzeit bestehenden asphaltierten Wegtrasse zu. e) Ansuchen Johann Rudigier um Grundkauf aus Gp. 1673/1: Johann Rudigier hat um den Kauf einer Teilfläche (ca. 35 m 2 ) aus Gp. 1673/1 (östlich vom Restaurant Bockalm) zur Errichtung eines Gastanklagers samt Schutzbereich angesucht. Johann Rudigier kann der notwendige Grund zur Errichtung eines Gastanklagers auf Gp. 1673/1 - Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See zum Preis von 75,-- plus Immoest verkauft werden. Er hat so viel Grund zu erwerben, dass für das Gastanklager keine eigene Parzelle gebildet werden muss und die Zuleitung zum Gastank dann über den eigenen Grund erfolgen kann. 3

4 Grundverkäufe der Gemeinde Kappl 4 f) Kaufvertrag mit Andreas Rudigier: Die Anwaltskanzlei Weiskopf/Kappacher hat den Kaufvertrag über den Grunderwerb durch Andreas Rudigier im Bereich des neuen Gewerbegebietes Ulmicherwald vorgelegt. Der vorliegende Kaufvertrag wurde auf Basis der Beratung des Gemeinderates mit RA Weiskopf vom und der dabei getroffenen Festlegungen zum Kaufvertrag mit den Daten von Hr. Rudigier ergänzt und kann somit lt. Bürgermeister beschlossen werden. Dem vorliegenden Kaufvertrag mit Andreas Rudigier, Nederle 550, über den Grundkauf im Gewerbegebiet Ulmicherwald, Gp. 7737/11, wird zugestimmt und dieser kann unterfertigt werden. g) Kaufvertrag mit Firma RW Bau Waibl GmbH: Ebenfalls hat die Anwaltskanzlei Weiskopf/Kappacher den Kaufvertrag über den Grunderwerb durch die Fa. RW Bau Waibl GmbH, Höfer Au 622, im Bereich des neuen Gewerbegebietes Ulmicherwald vorgelegt. Dem vorliegenden Kaufvertrag mit der Firma RW Bau Waibl GmbH, Höfer Au 622, über den Grundkauf im Gewerbegebiet Ulmicherwald, Gp. 7737/8, wird zugestimmt und dieser kann unterfertigt werden. Zu 03.) Darlehensaufnahme für Projekt LWL-Infrastruktur: Für den Ausbau der LWL-Infrastruktur wurde ein Darlehen über ,-- (Laufzeit 15 Jahre) ausgeschrieben. Die Sparkasse Imst hat das beste Angebot gestellt. Der Bürgermeister empfiehlt daher die Vergabe an dieses Institut. Zur Teilfinanzierung der LWL-Infrastruktur wird ein Darlehen von der Sparkasse Imst in Höhe von ,-- zu den angebotenen Bedingungen aufgenommen: Laufzeit 15 Jahre, gleichbleibende Vierteljahresraten, Zinsberechnung vierteljährlich, Bindung an den 3-Monats- Euribor + 0,72 %-Punkte Aufschlag (ohne Rundung), keine Kontoführungsgebühren. Zu 03.) a) Beschluss Nachtragshaushaltsplan, Finanzierung Projekt LWL-Infrastruktur: Die Finanzierung des Projektes LWL-Infrastruktur macht die Erlassung eines Nachtragshaushaltsplanes erforderlich. Dieser wurde in der Zeit vom bis öffentlich aufgelegt. Einwendungen sind keine erfolgt. Der Nachtragshaushaltsplan für 2014 wird in der vorliegenden Form beschlossen. Er sieht gegenüber dem ursprünglichen Voranschlag im ordentlichen Haushalt Mehreinnahmen und Mehrausgaben von ,--, im außerordentlichen Haushalt Mehreinnahmen und Mehrausgaben von ,-- vor. Das Projekt LWL-Infrastruktur, Bauzeit 2014/2015, (vorgesehene Gesamtkosten ,--) werden wie folgt finanziert: Bankdarlehen über ,--, Landeszuschuss ,--, ordentliche Haushaltsmittel ,--.

5 Zu 04.) Darlehensaufnahme für Projekt Erweiterung Gemeindekanal: Für die Erweiterung des Ortskanals Langesthei, Pirchegg, Pitzein, Ahornach, Glitterberg und Frödenegg wurde ein Darlehen über ,-- (Laufzeit 25 Jahre) ausgeschrieben. Die Hypo Tirol Bank hat das beste Angebot gestellt. Der Bürgermeister empfiehlt daher die Vergabe an dieses Institut. Zur Teilfinanzierung des Projektes Erweiterung Gemeindekanal wird ein Darlehen von der Hypo Tirol Bank in Höhe von ,-- zu den angebotenen Bedingungen aufgenommen: Laufzeit 25 Jahre, gleichbleibende Halbjahresraten, Zinsberechnung vierteljährlich kal/360, Bindung an den 6-Monats-Euribor + 0,74 %-Punkte Aufschlag (ohne Rundung), halbjährliche Kontoführungsgebühr 26,28. 5 Zu 05.) Aufnahme WLF-Darlehen für Erweiterung Gemeindekanal: Für die Erweiterung der Kanalisierung des Ortskanals Langesthei, Pirchegg, Ahornach und Pitzein soll weiters ein WLF-Darlehen über ,-- aufgenommen werden. Für die Errichtung der Kanalisierung im Bereich Langesthei, Pirchegg, Pitzein und Ahornach wird zur Teilfinanzierung die Aufnahme eines Wasserleitungsfondsdarlehens in Höhe von ,--, Laufzeit 10 Jahre, Zinssatz 1,00 % beschlossen. Zu 06.) Beratung Konzept Platti Neueinteilung Bauflächen und Zufahrten: Damit die derzeit noch freien Bauflächen im Bereich Platti nach Möglichkeit verkauft werden können (Anfrage lt. GR Sitzung ), sollten wie besprochen und von GR Sailer Gottlieb vorgeschlagen, diese Bauflächen und Zufahrten neu eingeteilt werden. Bgm. Ladner hat dazu ein Konzeptvorschlag mit dem Raumplaner DI Falch ausgearbeitet und erläutert dies dem Gemeinderat. Die Bauflächen Gst. 2930/30 bis 2930/33 sollten vom unteren Weg erschlossen und in besonderer Bauweise festgelegt werden, sodass zwischen den Gebäuden jeweils eine Doppelgarage vorgesehen werden kann. Damit würden statt 4 Bauflächen nunmehr 3 Bauplätze lukriert. Ergänzend müssen die Straßenbereiche mit der entsprechenden Breite von 4,50 m vorgesehen werden. Im Bereich des Hauptweges Richtung Althof wäre allfällig ein neuer Umkehrplatz für Busse vorgesehen. Der alte Weg könnte als Hilfsweg ausgebaut werden, sodass zumindest die Räumfahrzeuge der Gemeinde diesen befahren könnten. Auch wäre die Errichtung von Parkflächen gemäß Konzept möglich. Im Siedlungsgebiet Platti sollen die Bauflächen und Zufahrten in dem Sinne des vorliegenden Konzeptes neu geregelt bzw. eingeteilt werden, sodass die restlichen Bauplätze verkauft werden können. Das vorliegende Konzept soll grundsätzlich weiter verfolgt werden, wobei hinsichtlich der Ausführung eines neuen Umkehrplatzes festgelegt wird, dass der bestehende Umkehrplatz nach Bedarf entsprechend ausgebaut werden soll. Hinsichtlich der Parkflächen wird festgelegt, dass diese nur in den Bereichen errichtet werden sollen, wo der Aufwand zur Herstellung möglichst gering ist und nur dann, sofern diese auch verwertbar sind.

6 Zu 07.) Unterstützungsansuchen: 6 a) InfoEck Oberland: Das InfoEck Oberland wurde bereits in den letzten Jahren unterstützt. In der Sitzung vom wurde für die Jahre 2011 bis 2013 ein jährlicher Beitrag von 0,25 pro Einwohner beschlossen. Bei der Bürgermeisterkonferenz am haben die anwesenden Bürgermeister angeregt, die Unterstützung für die Jahre 2014 bis 2016 zu verlängern. Die Gemeinde Kappl beschließt mit 14 Stimmen gegen 0 Stimmen, das InfoEck Oberland mit einem jährlichen Beitrag von 0,25 pro Einwohner laut jeweils aktueller Registerzählung in den Jahren 2014 bis 2016 zu unterstützen. b) Wasserrettung Landeck: In der unter Punkt 07a) genannten Bürgermeisterkonferenz wurde auch die Unterstützung der Österreichischen Wasserrettung, Einsatzstelle Landeck, angeregt (die Bürgermeisterkonferenz in Imst habe sich am einstimmig für die Gewährung eines einmaligen Zuschusses von 0,10 pro Einwohner durch die Gemeinden des Bezirkes Imst ausgesprochen). Bürgermeister Helmut Ladner spricht sich für die Unterstützung aus. Die Gemeinde Kappl beschließt mit 14 Stimmen gegen 0 Stimmen, die Österreichische Wasserrettung, Einsatzstelle Landeck, 2014 mit einem einmaligen Beitrag von 0,10 pro Einwohner laut Registerzählung 2012 zu unterstützen. Zu 08.) Anträge, Anfragen und Allfälliges: Neubau VS Kappl: Der Bürgermeister legt einen Entwurf über die Berechnung der anteiligen Investitionskosten hinsichtlich Mitbenützung von Turnsaal, Brücke und Vorplatz bei der NMS Paznaun des Schulverbandes vor. Das vorliegende Berechnungsmodel wurde im Vorfeld auch mit der Gemeindeaufsicht abgesprochen und wurde anhand der Entwurfsplanung, welche für die Ermittlung der Bauplatzgröße erstellt wurde, ermittelt. Der Vorschlag zum anteiligen Investitionskostenbeitrag hinsichtlich Mitbenützungen der verschiedenen Anlagen bei der NMS soll dem Schulverband in dieser Form unterbreitet werden. Anfragen bzw. Vorbringen von GR Norbert Spiss: Parksituation bei den Zollhäusern; dazu soll der Bauausschuss nochmals die Begutachtung vor Ort vornehmen und ein Konzept erarbeiten. Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Schriftführer Bürgermeister angeschlagen am: abgenommen am:

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