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1 P r o t o k o l l aufgenommen in der Gemeinderatssitzung am Montag, den 22. Juni 2009 im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes Tux in Lanersbach Nr. 470 (54. Sitzung). Beginn: 20 Uhr Ende: 22 Uhr 45 Anwesende: Bürgermeister Hermann Erler FE Bgm.Stv. Franz Erler Josef Anfang Alois Erler Florian Wechselberger für Franz Erler, 605 Maria Geisler, 189, für Konrad Fankhauser Elisabeth Geisler Paul Geisler Simon Grubauer Christian Kofler Alfred Pertl Karl Stock Marion Stock Entschuldigt: ---- Nicht Entschuldigt: --- T a g e s o r d n u n g : 1) Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom ) Raumordnung: a) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst Steindl Markus b) Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 916/2 - Karl Stock 3) Kindergarten: Schreiben LRätin Dr. Palfrader vom Information zu Gratiskindergarten 4) Tux Center GmbH.: a) Darlehensaufnahme betr. Finanzierungsanteil der Gemeinde Tux b) Vorlage Entwurf Mietvertrag Tux Center GmbH. und Stefan Mader, betr. TG Stellplätze 5) Vorlage von Ausschussprotokollen u. zw. c) Wegausschuss vom d) Schlussvermessung Obere Testgasse vom ) Berichte des Bürgermeisters 7) Oberflächenwasserkanal - Straßenentwässerung Tuxer Landesstraße: Auftragsvergabe 2. Bauabschnitt (Anträge und Allfälliges) 8) Personal: Stellenbesetzung Kindergarten Zu Punkt 1) E r l e d i g u n g : Das Protokoll der Sitzung vom wird einstimmig genehmigt. Seite 1 von 7

2 Alois Erler, Elisabeth Geisler, Simon Grubauer, Alfred Pertl und Marion Stock nehmen an der Abstimmung nicht teil, weil sie bei dieser Sitzung nicht anwesend waren. Zu Punkt 2a) Die Steindl Markus Gastro GmbH. hat vom öffentlichen Gut (Niklasbach) eine 29 m2 große Teilfläche (Widmung: Freiland Gewässer) erworben und eine 16 m2 große Teilfläche (Widmung: Kerngebiet) abgegeben und möchte auf dem Gst. 527 nach Vereinigung der in seinem Besitz befindlichen Grundstücke (.1266 und 516/1 mit 527, dann 527 gesamt) ein Apres-Ski-Lokal errichten. Da der Bauplatz eine einheitliche Widmung aufweisen muss, ist eine Änderung des Flächenwidmungsplanes im oa. Bereich erforderlich. Die vom örtl. Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Planunterlagen F sowie die raumplanerische Stellungnahme vom werden vorgelegt. Lt. der zusammenfassenden raumplanerischen Stellungnahme entspricht die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes den Zielen der örtlichen Raumordnung u. zw. im Sinne der Nachverdichtung des bestehenden Baulandes, wobei die Arrondierung eines 4 m bzw. 9m breiten Streifens zur besseren Nutzung des Bauplatzes ohne Änderung des Raumordnungskonzeptes möglich ist. Eine Kopie des Vertrages mit der Landesbaudirektion vom , mit welchem der Steindl Markus Gastro GmbH. auf dem sog. Räumstreifen u.a. die Nutzung als Umkehr- bzw. Revisionsfläche eingeräumt wurde, wird vorgelegt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. "Umwidmung im Bereich der Gste. 1406/1 bzw. 527 KG. Tux lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am erstellten Planunterlagen (GZ. F ) und der raumordnerischen Stellungnahme vom von derzeit Freiland Gewässer in Kerngebiet gem. 40 Abs. 3 TROG 2006 bzw. von Kerngebiet in Freiland Gewässer gem. 41 TROG Zugleich wird gemäß 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person Zu Punkt 2b) Das Gst. 916/2 (Eigentümer Karl und Regina Stock, Säge) ist im örtlichen Raumordnungskonzept als Baulandreserve und im aktuellen Flächenwidmungsplan als Freiland eingetragen und soll nunmehr bebaut werden. Die gegenständliche Fläche war im alten Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesen. In Folge einer Grundteilung und trotz mehrfacher Auflage ist die Festlegung als Bauland im FWP 2005 offenbar übersehen worden. Die vom örtl. Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai erstellten Planunterlagen F sowie die raumplanerische Stellungnahme vom werden vorgelegt. Lt. der zusammenfassenden raumplanerischen Stellungnahme entspricht die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes den Zielen der örtlichen Raumordnung, wie sie im ÖROK festgehalten wurden. Das Gst. 916/2 ist Teil der Baulandreserve W 24 und soll entsprechend der Vorgaben des ÖROK zur Deckung des Wohnbedarfes der Tochter des Grundeigentümers baulich genutzt werden. Entsprechend der bestehenden Widmung auf dem westlich anschließenden Nachbargrundstück und der Nähe landwirtschaftlich genutzter Flächen und Betriebe wird die Festlegung als landwirtschaftliches Mischgebiet getroffen, um damit Nutzungskonflikte zu vermeiden. Die Erschließung ist auf Grund der anschließenden Bebauung und der angrenzenden Wegparzellen im vollen Umfang gegeben. Seite 2 von 7

3 Das Schreiben des Hrn. Karl Stock vom , in welchem unter anderem auch die Zustimmung des Hrn. Georg Stock in Bezug auf die Zufahrt über dessen Grundflächen enthalten ist, wird zur Kenntnis gebracht. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den nachstehend angeführten Entwurf einer Änderung des Flächenwidmungsplanes durch vier Wochen hindurch zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. "Umwidmung des Gst. 916/2 KG. Tux lt. den von Raumplaner Architekt Dipl. Ing. Christian Kotai am erstellten Planunterlagen (GZ. F ) und der raumordnerischen Stellungnahme vom von derzeit Freiland in landwirtschaftliches Mischgebiet gem. 40 Abs. 5 TROG Zugleich wird gemäß 68 TROG 2006 einstimmig die gegenständliche Änderung des Flächenwidmungsplanes beschlossen, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person Karl Stock ist befangen und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Zu Punkt 3) Das Schreiben der Fr. LR. Dr. Palfrader vom betr. Information zum Gratiskindergarten wird vorgelesen. Die Gemeinde erhält bei Einhaltung bestimmter Vorgaben pauschal 450,-- pro Jahr und Kind. Bürgermeister Erler berichtet dazu ergänzend. Das verpflichtende Kindergartenjahr für alle 5-jährigen Kinder wird mit Beginn des Kindergartenjahres 2010 eingeführt. Ab Beginn des Kindergartenjahres 2009/10 übernimmt das Land Tirol die Kosten für 20 Wochenstunden für die 4- jährigen Kinder, welche idealer Weise auf 5 Wochentage aufzuteilen wären. Die Kosten für die 5- jährigen Kinder trägt im selben Ausmaß der Bund. Die Regelung der Beiträge für die 3-jährigen Kinder, sowie der weiteren angebotenen Leistungen, wie Kindergartentaxi, Mittagstisch und verlängerte Öffnungszeiten obliegen auch künftig der Gemeinde. Im Kindergarten Tux werden bereits seit mehreren Jahren Öffnungszeiten im Ausmaß von insgesamt 40 Wochenstunden, einschließlich der Betreuung am Samstagvormittag (Montag bis Freitag 35 Stunden, Samstag 5 Stunden), sowie ein nahezu flächendeckender Taxidienst angeboten. Der Kindergartenausschuss wird ersucht, eine künftige Regelung in Bezug auf Öffnungszeiten, Abwicklung des Taxidienstes, sowie die Gestaltung der Elternbeiträge u. dgl. auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Zu Punkt 4a) Vom Bürgermeister wird der Finanzierungsplan für o.a. Projekt vorgetragen und erläutert. Der Finanzierungsplan wurde anlässlich der Erstellung des Haushaltsvoranschlages 2009 aufgrund einer Grobkostenschätzung des GP Architekt Gsottbauer erstellt. Nachdem nunmehr eine genaue Kostenermittlung vorliegt, erfolgt eine Anpassung und Aktualisierung des Finanzierungsplanes. Die Baukosten erhöhen sich gegenüber der Grobkostenschätzung um ca Die Gesamtkosten des Projekts erhöhen sich von bisher veranschlagten 3,2 Mio. auf nunmehr 3,4 Mio. Die Mehrkosten müssen durch eine höhere Darlehensaufnahme abgedeckt werden. Gleichfalls verschiebt sich der Erhalt eines Teils der zugesagten Bedarfszuweisungsmittel des Landes ( ) in das Haushaltsjahr Dies würde die Beschlussfassung eines Nachtraghaushaltsplans für 2009 erfordern. Im Haushaltsjahr 2009 handelt es sich um eine Umschichtung der Finanzierungsmittel, weshalb auf die Erstellung eines Nachtragshaushaltsplanes verzichtet werden kann. Der Eigenmittelanteil, aus der Abschichtung der Stillen Beteiligung TUBAG, fließt in die Finanzierung des Vorhabens wie folgt ein: Die Jahresraten für 2009 und 2010 in Höhe von jeweils ,-- werden direkt für den Baukostenzuschuss an die Tux Center GmbH. verwendet. Die verbleibenden 4 Raten in Höhe von ,00 pro Jahr fließen in den Jahren 2011 bis einschl in die vorzeitige Tilgung des aufzunehmenden Darlehens. Seite 3 von 7

4 Für die Aufnahme des Darlehens i. H. von ,-- wurden Angebote von 6 Banken eingeholt, wobei das Angebot der Sparkasse Schwaz vom nach Prüfung als das günstigste festgestellt wurde. Baukosten- u. Finanzierungsplan "Tux Center" Bauzeit Gesamtkostenplan Gesamtfinanzierungsplan Baukostenbeitrag an GmbH. 3, ,00 Eigenmittel ,00 Eigenmittel aus Abschichtung ,00 Bedarfszuweisung Land Tirol ,00 Fremdmitteldarlehen 1, ,00 Summe Kosten: 3, ,00 Summe Finanzierung: 3, ,00 Teilkostenplan für 2008 Teilfinanzierungsplan 2008 Baukostenbeitrag an GmbH ,00 Eigenmittel 0,00 Eigenmittel aus Abschichtung 0,00 Bedarfszuweisung Land Tirol ,00 Fremdmitteldarlehen 0,00 Summe Kosten: ,00 Summe Finanzierung: ,00 Teilkostenplan für 2009 Teilfinanzierungsplan 2009 Baukostenbeitrag an GmbH. 2, ,00 Eigenmittel ,00 Eigenmittel aus Abschichtung ,00 Bedarfszuweisung Land Tirol ,00 Fremdmitteldarlehen 1, ,00 Summe Kosten: 2, ,00 Summe Finanzierung: 2, ,00 Teilkostenplan für 2010 Teilfinanzierungsplan 2010 Baukostenbeitrag an GmbH ,00 Eigenmittel ,00 Eigenmittel aus Abschichtung ,00 Bedarfszuweisung Land Tirol ,00 Fremdmitteldarlehen Summe Kosten: ,00 Summe Finanzierung: ,00 Zur Teilfinanzierung dieses Projekts ist die Aufnahme eines Fremdmitteldarlehens in Höhe von 1, bei der Sparkasse Schwaz vorgesehen. Darlehenshöhe: 1, Laufzeit: 15 Jahre Tilgung: in den Jahren 2011 bis 2014: jährliche Kapitalraten von jeweils ,00 (4 Raten) in den Jahren 2015 bis 2025: 22 halbjährliche Kapitalraten in der Höhe von ,82 Zinssatz: 3-Monats-Euribor welcher einen Bankarbeitstag vor dem Anpassungszeitpunkt (1.4. bzw ) im Informationssystem Reuters veröffentlicht wird und dem Aufschlag von: 0,25 %-Punkte ohne Rundung Zuzählung: voraussichtlich bis Jahresende 2009 bzw. auf Abruf Bearbeitungs-/Nebengebühren: keine Seite 4 von 7

5 Kontoführungsgebühr: keine Bedingung: rechtsgültig unterfertigter und mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung versehener Kreditvertrag Die Beschlussfassung über die Genehmigung des Finanzierungsplanes und die vorgesehene Darlehensaufnahme erfolgt in getrennter Abstimmung. Der Finanzierungsplan wird in der vorliegenden Form einstimmig genehmigt. Die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von ,-- bei der Sparkasse Schwaz, zu den Konditionen des Angebotes vom wird mit 12 Ja Stimmen bei 1 Stimmenthaltung (GR Pertl) genehmigt. Zu Punkt 4b) Der Vertragsentwurf wurde im Einvernehmen zwischen Stefan Mader und der Tux Center GmbH. von Notar Mag. Reitter in Zell am Ziller verfasst. Die Gemeinde Tux ist lt. Beschluss des Gemeinderates vom Punkt 5 Bestandgeberin des Baurechtes an die Tux Center GmbH. Der vorliegende Vertragsentwurf zwischen der Tux Center GmbH. und Stefan Mader Sport Nenner betrifft die Vermietung von 11 Stellplätzen auf die Dauer von 30 Jahren in der durch die Tux Center GmbH. errichteten Tiefgarage, an Hrn. Stefan Mader Sport Nenner. Der Vertragsentwurf wird zur Kenntnis genehmigt und die Tux Center GmbH. zur Unterzeichnung ermächtigt. Zu Punkt 5a) Die Niederschrift über die Sitzung des Wegausschusses am wird vorgelegt. Schwerpunkt der Beratungen waren die Wegsanierungen (Neuasphaltierung des Hintertuxer Auenweges und Belagsanierung am Junsweg im Bereich Reutten-Stift) und die Behebung des Erdrutsches (Abrutschung der Böschung) beim Geislweg nach der Hobarbachbrücke. Weitere Beratungen: Weiderost - Zufahrt Baumeister Stock (Schreiben vom ), Umkehrplatz Brandegg, Schifahrersteg Niklasbrücke, Projektsvorstellung Gehsteig, Schutzweg und Haltestelle Vorderlanersbach Dorf sowie Dorfplatz Hintertux mit Gehsteigverbindung zur Hohenhausgasse sowie Erneuerung Straßenbeleuchtung Lanersbach unteres Dorf. Das Protokoll wird zur Kenntnis genommen. Die Sanierung des Auenweges in Hintertux wird auf Grundlage des Angebotes vom an die Fa. Rieder Asphalt vergeben. Die Behebung des Hochwasserschadens am Geislweg und die Sanierung der Brückenfundamente an der Hobarbachbrücke werden nach Absprache mit der Abt. Ländlicher Raum durchgeführt. Die Bauaufsicht wird von Ing. Klocker wahrgenommen. Auf Grund der starken Rückgänge an den Abgabenertragsanteilen können die anderen beschriebenen Projekte und Wegsanierungen nur nach Maßgabe der verfügbaren Mittel realisiert werden. Zu Punkt 5b) Das Protokoll über die am in Anwesenheit der Grundeigentümer und des Vermessers DI. Heinz Ebenbichler durchgeführte Schlussvermessung nach Fertigstellung der Testgasse wird vorgelegt und dazu vom Vorsitzenden des Wegausschusses, GR. Paul Geisler, ergänzend berichtet. Seite 5 von 7

6 Nach Vorliegen der Vermessungsurkunde wird Notar Dr. Singer mit der Errichtung des zur grundbücherlichen Durchführung erforderlichen Vertrages beauftragt. Einstimmiger Beschluss. Zu Punkt 6) Der Bürgermeister berichtet zu folgenden Angelegenheiten: Rückgänge der Abgabenertragsanteile als Folge der Wirtschaftskrise und der Steuerreform - der Überprüfungsausschuss wird um regelmäßige Überwachung des Haushaltsvollzuges gebeten Pressebericht TT vom über die unterschiedlichen Gebühren für Trinkwasser und Abwasser in den Tiroler Gemeinden - im Vergleich sind die Gebühren (im Besonderen die Kanalgebühr) in der Gemeinde Tux für die BürgerInnen sehr günstig Schreiben der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie zu Postämterschließung Einladung zur Priesterweihe von Hrn. Andreas Geisler am in Innsbruck und Primiz am 5. Juli in Tux Bericht über die Verhandlung vom nach dem Min. Rohstoffgesetz betreffend ehem. Magnesitwerk zur Entlastung der Abraumhalden. Geplant sind umfangreiche Entwässerungsmaßnahmen, sowie eine Umlagerung von Abraummaterial, Entlastung der Halde Hoser-Karl und Einbau des dort entnommenen Materials im Bereich des entstandenen Sees im ehemaligen Tagbau. Zu Punkt 7) Das Baulos betrifft die Ausleitungen und den Retentionskanal Siedlung, Tux Center - Tuxbach, sowie die Ausleitung Tischlerei Schösser - Schmiedschuster - Tuxbach. Das Vorhaben wurde durch die Abt. Straßenbau ausgeschrieben und die Fa. Swietelsky als Bestbieter festgestellt. Der Gemeindeanteil beträgt 50% und beläuft sich für beide Strecken auf insgesamt ,17 incl. 20%. Im August 2009 kommt der Abschnitt Siedlung - Tux Center zur Ausführung. Der Abschnitt Schösser Schmiedschuster wird im Herbst 2009 bzw. im Frühjahr 2010 ausgeführt. Der Auftrag wird auf Grundlage der Bedingungen lt. Ausschreibung und Bauvertrag, erstellt durch die Abt. Straßenbau, an die Fa. Swietelsky, Baugesellschaft m.b.h., Grabenweg 64, 6020 Innsbruck vergeben. Allfälliges. Bgm-Stv. Franz Erler berichtet über die Ausstellung von Maler und Bildhauer Gerhard Kainzner im Mehlerhaus. Die Vernissage findet am 9. Juli um 20 Uhr statt, an die GemeinderätInnen ergeht die höfliche Einladung zur Teilnahme. Franz Erler legt weiters einen Brief von Christian Stock betreffend das alljährliche Aquarellhappening vor. Nach Ansicht des Künstlers ist die Unterstützung durch die Gemeinde Tux zu gering. Dazu soll ein Gespräch mit dem Künstler stattfinden. Zu Punkt 8) Dieser Tagesordnungspunkt wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit erledigt. Frau Stöckl wird wegen Mutterschutz auch im kommenden Kindergartenjahr nicht zur Verfügung stehen. Nach öffentlicher Ausschreibung der Karenzstelle haben sich 7 Bewerberinnen gemeldet. Nach einem Vorstellungsgespräch unter der Führung von Kindergarteninspektorin Hutz wurde ein Dreiervorschlag erarbeitet. Frau Bettina Wagner ist nach diesem Vorschlag die Erstgereihte. Seite 6 von 7

7 Frau Bettina Wagner wird für die Dauer der Karenz von Frau Stöckl Angelika als Gruppenführende Kindergartenpädagogin eingestellt. Die Einstellung und Entlohnung erfolgt nach dem Tiroler Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz. Die Punkte 7) und 8) wurden einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen. g. g. g. Der Bürgermeister: Der Bürgermeister-Stellvertreter: Die Gemeinderatsmitglieder: Seite 7 von 7

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