KUNDMACHUNG über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates am

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1 KUNDMACHUNG über die konstituierende Sitzung des Gemeinderates am Ort: Beginn: Ende: Anwesende: Gemeindeamt Uhr Uhr Bgm. Friedl Hanser und die GR-Mitglieder Benno Fankhauser, Kurt Schiestl, Inge Steiner, Michael Rainer, Peter Hanser, Franz Lechner, Andreas Daigl, Andreas Rainer, Manfred Eberharter, Thomas Hollaus, Tamara Ebster und Simon Flörl Schriftführer: Josef Bucher Nach Verlesung der Tagesordnung erfolgt die Angelobung der Gemeinderäte. Diese wird jeweils mit persönlichem Handschlag durch den Bürgermeister vollzogen. Danach erklärt der Bürgermeister, dass die GR-Protokolle jeweils bei der nächsten Sitzung unterfertigt werden. Somit unterschreiben jene Mandatare, die auch in der vorher gehenden Periode als Gemeinderat tätig waren, die Niederschrift der Sitzung vom und genehmigen das Protokoll damit. Punkt 1 der Tagesordnung: Festsetzung der Anzahl der Vorstandsmitglieder a) Beschlussfassung darüber, ob ein oder zwei Bürgermeister-Stellvertreter vorzusehen sind: Zu Beginn der Diskussion stellt Bgm. Friedl Hanser fest, dass man bisher immer gut mit einem Vizebürgermeister das Auslangen gefunden hat. Die Einsetzung eines zweiten Vizebürgermeisters würde einerseits Mehrkosten nach sich ziehen und auch bei der Kompetenzverteilung könnten immer wieder Unstimmigkeiten zu Tage treten. Der Gemeinderat schließt sich der Meinung des Bürgermeisters an und bestellt nur einen Vizebürgermeister. Einstimmiger Beschluss.

2 b) Festsetzung der Anzahl der weiteren stimmberechtigten Vorstandsmitglieder: Gemäß 74 Abs. 1 der Tiroler Gemeindewahlordnung hat der Gemeinderat die Möglichkeit, neben dem Bürgermeister und dem Vizebürgermeister mindestens ein bis max. 3 weitere stimmberechtigte Vorstandsmitglieder in den Gemeindevorstand zu berufen. Die Gemeinde hat diese Möglichkeit bereits in fast allen Gemeinderatsperioden mit Erfolg praktiziert. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, dass der Gemeindevorstand aus insgesamt 5 Mitgliedern bestehen soll. Einstimmiger Beschluss. c) Beschlussfassung darüber, ob die stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes im Falle ihrer Verhinderung durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind: Der Bürgermeister erklärt, dass es diese Möglichkeit bereits in der abgelaufenen Funktionsperiode des Gemeinderates gegeben hat. Diese Maßnahme hat sich besonders in zweitinstanzlichen Verfahren, wo meist der Bürgermeister und manchmal auch der Vizebürgermeister befangen sind, gut bewährt und sollte auch in Zukunft so gehandhabt werden. Nach Diskussion beschließt der Gemeinderat, dass für das jeweilige Vorstandsmitglied ein Ersatzmitglied gewählt wird. Einstimmiger Beschluss. Punkt 2 der Tagesordnung: Ermittlung, wie viele Stellen des Gemeindevorstandes auf die einzelnen Gemeinderatsparteien entfallen Die Gemeinderatsparteien haben nach Maßgabe ihrer Stärke Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand. Für die fünf Vorstandsstellen werden die Sitze im Hondtschen Verfahren wie folgt ermittelt: 1/1 1/2 1/3 SPÖ-Uderns: Mandate 6 (1) 3 (3) 2 Stimmen ,67 Gemeinsame Bürgerliste Uderns 2 (5) 1 0,67 Stimmen ,5 50,33 Zukunft Uderns 5 (2) 2,5 (4) 1,67 Stimmen ,67

3 Der Gemeinderat beschließt, die Vorstandssitze wie ermittelt zu verteilen. Somit entfallen 2 Vorstandssitze auf die SPÖ-Uderns, 2 Sitze auf die Liste Zukunft Uderns und 1 Sitz auf die Gemeinsame Bürgerliste Uderns. Einstimmiger Beschluss. Punkt 3 der Tagesordnung: Vorstandswahl a) Wahl des Bürgermeister-Stellvertreters: Nachdem der Gemeinderat unter Punkt 1 der Tagesordnung festgelegt hat, dass nur ein Vizebürgermeister gewählt wird, können jene Gemeinderatsparteien, die Anspruch auf einen Sitz im Gemeindevorstand haben, eines ihrer Mitglieder für die Wahl vorschlagen. Gemäß 78 Abs. 8 der Tiroler Gemeindewahlordnung sind die für die Wahl des Bürgermeister-Stellvertreters vorgesehenen Kandidaten von den Parteien schriftlich vorzuschlagen. Es gibt nun folgende Wahlvorschläge: SPÖ-Uderns Zukunft Uderns Benno Fankhauser Andreas Rainer Die Wahl erfolgt mit den vorbereiteten Stimmzetteln und das Ergebnis lautet wie folgt: Benno Fankhauser (SPÖ-Uderns) Andreas Rainer (Zukunft Uderns) 6 Stimmen 7 Stimmen Damit ist Andreas Rainer zum Vizebürgermeister gewählt. Der Bürgermeister gratuliert ihm zur Wahl und sichert ihm eine gute Zusammenarbeit zu. Vbgm. Andreas Rainer bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen und sichert ebenfalls eine gute Kooperation zu. b) Namhaftmachung der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes: Sind die einer Gemeinderatspartei zustehenden Stellen im Gemeindevorstand noch nicht durch den Bürgermeister oder den Vizebürgermeister besetzt, so hat sie das Recht, zur Besetzung dieser Stellen ihr angehörende Mitglieder namhaft zu machen. Hiefür ist die Unterschrift der Mehrheit der Mitglieder der betreffenden Gemeinderatspartei erforderlich. Es werden folgende Vorschläge zur Besetzung der weiteren stimmberechtigten Vorstandssitze eingebracht: Für die SPÖ-Uderns Für die Gemeinsame Bürgerliste Uderns Für die Liste Zukunft Uderns Benno Fankhauser Franz Lechner Manfred Eberharter

4 Die Abstimmung ergibt folgendes: Benno Fankhauser und Manfred Eberharter werden einstimmig als Gemeindevorstände bestellt, Franz Lechner mit 11 Jastimmen und zwei Gegenstimmen. Damit sind die Gemeinderäte Benno Fanhauser (SPÖ-Uderns), Franz Lechner (Gemeinsame Bürgerliste Uderns) und Manfred Eberharter zur Besetzung der weiteren Vorstandstellen zum Vorstandsmitglied bestellt. c) Namhaftmachung der Ersatzmitglieder der stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes: Es werden nun von den dazu berechtigten Gemeinderatsparteien folgende Gemeinderäte als Ersatzmitglieder für den Gemeindevorstand namhaft gemacht: Für die SPÖ-Uderns: Für die Gemeinsame Bürgerliste Uderns: Für die Liste Zukunft Uderns: Kurt Schiestl Michael Rainer Andreas Daigl Thomas Hollaus Tamara Ebster Diese Vorschläge werden vom Gemeinderat angenommen. Somit sind diese Gemeinderäte als Ersatzmitglieder für die Gemeindevorstände der jeweiligen Partei bestellt. Einstimmiger Beschluss. Punkt 4 der Tagesordnung: Bestellung eines Gemeindevertreters in den Ausschuss der Gemeindegutsagrargemeinschaft Uderns Gemäß der Neuregelung der Gemeindegutsagrargemeinschaften hat nunmehr bei jeder Ausschusssitzung ein Mitglied des gewählten Gemeinderats teilzunehmen. Der Bürgermeister ersucht nun die Gemeinderäte um ihre Vorschläge. Vorgeschlagene Gemeindevertreter für den Ausschuss der Gemeindegutsagrargemeinschaft Uderns: Franz Lechner, Michael Rainer. Die Abstimmung ergibt 7 Stimmen für Franz Lechner. Somit ist Franz Lechner als Gemeindevertreter in den Ausschuss der Gemeindegutsagrargemeinschaft Uderns bestellt und wird diese Funktion ausüben. Punkt 5 der Tagesordnung: Neubesetzung der örtlichen Ausschüsse Auch die örtlichen Ausschüsse müssen infolge der Gemeinderatswahl neu gebildet werden. Die Ausschüsse sind gemäß TGWO im Verhältnis der Gemeinderatsman-

5 date zu besetzen. Für die Bildung des Überprüfungsausschusses ist ein separater Beschluss erforderlich, die weiteren Ausschüsse können gemeinsam beschlossen werden. Andreas Rainer und Simon Flörl sprechen vor der Namhaftmachung der Ausschussmitglieder an, dass sie sich eine Zusammenlegung der Ausschüsse Jugend sowie Soziales wünschen würden. Der Bürgermeister lässt abstimmen, ob diese Ausschüsse nach wie vor getrennt verbleiben sollen. Das Ergebnis lautet wie folgt: 8 Jastimmen, 5 Gegenstimmen. Somit bleiben der Sozialausschuss und der Jugendausschuss getrennt. Der Gemeinderat bildet nun folgende Ausschüsse, wobei im Bedarfsfall auch Gemeinderatsersatzmitglieder mit besonderer Befähigung in die Ausschüsse berufen werden können: a) Überprüfungsausschuss: (5 Mitglieder) Verteilung: Mag. Josef Herzog Inge Steiner Georg Knabl Andreas Rainer Simon Flörl Einstimmiger Beschluss. b) Bau- und Planungsausschuss: (5 Mitglieder) Kurt Schiestl Martin Kob Franz Lechner Manfred Eberharter Thomas Hollaus c) Infrastrukturausschuss: (5 Mitglieder) (Wasser, Kanal, Müll, Friedhof) Michael Rainer Martin Ebster Martin Margreiter Manfred Eberharter Thomas Hollaus d) Landwirtschafts-, Wildbach- und Umweltausschuss: (5 Mitglieder) Peter Hanser Hanspeter Hörhager Andreas Daigl Marco Giehl Hannes Margreiter

6 e) Schul-, Kindergarten-, Kultur-, Kultus- und Sportausschuss: (5 Mitglieder) Mag. Claudia Helm Benno Fankhauser Birgit Gruber Tamara Ebster Katharina Pungg f) Golfausschuss: (5 Mitglieder) Peter Hanser Kurt Schiestl Andreas Daigl Andreas Rainer Manfred Eberharter g) Sportanlagenausschuss: (5 Mitglieder) SVG-Obmann Fußball-Sektionsleiter Tennisobmann EV-Obmann Bürgermeister h) Sozialausschuss: (Verteilung zuzüglich 3 weitere Mitglieder) Mag. Claudia Helm Birgit Gruber Tamara Ebster sowie jeweils ein weiteres Mitglied jeder Liste i) Jugendausschuss: (Verteilung zuzüglich 3 weitere Mitglieder) Christina Schreter Georg Knabl Katharina Pungg sowie jeweils ein weiteres Mitglied jeder Liste Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Besetzung der Ausschüsse. Die Ausschusssitzungen hat der jeweilige Ausschussobmann einzuberufen. Über die Ausschusssitzungen sind kurze Protokolle anzulegen und dem Gemeinderat zuzuleiten. Die Ausschussobleute werden von den Ausschüssen selbst bestellt und sind dann dem Gemeindesekretär bekannt zu geben. Einstimmiger Beschluss. Punkt 6 der Tagesordnung: Änderung des RO-Konzeptes im Bereich der Gp. 1337, Karl Daigl, 6271 Uderns, Dorfstraße 37, zwecks Errichtung eines Gewerbebetriebes

7 Anfangs verliest der Bürgermeister die abgeschlossene Vereinbarung zwischen Grundeigentümer Karl Daigl, den Interessenten Gerhard Schiestl und Hansjörg Rieser sowie der Gemeinde Uderns vollinhaltlich. Peter Hanser erkundigt sich, wo in der Vereinbarung die in früheren Gemeinderatssitzungen besprochene Limitierung der Stapelung von Containern (Sichtschutz) festgelegt ist. Der Bürgermeister weist diesbezüglich auf die Auskunft des Raumplaners hin, dass solche Bedingungen im Bauverfahren aufzunehmen sind. Peter Hanser und Michael Rainer äußern ihre Bedenken, dass eine Festlegung des Übereinanderstapelns von höchstens zwei Containern wahrscheinlich später nicht mehr möglich sein wird. Der Gemeinderat sollte tunlichst versuchen, dies jetzt bereits festzulegen. Außerdem erscheinen Peter Hanser die zwei eingetragenen Betriebswohnungen mit einer Gesamtnutzfläche von fast 200 m² je Wohnung und einer Raumhöhe von 4,5 m als unverhältnismäßig. Simon Flörl fragt an, ob es eine rechtliche Handhabe gebe, die Interessenten dann wirklich zur Zahlung der Kommunalsteuer für 10 Angestellte gemäß Vereinbarung zu verpflichten, auch wenn diese z.b. tatsächlich weniger Mitarbeiter beschäftigen. Der Bürgermeister gibt dazu an, dass die Vertragspartner die Bedingungen jedenfalls zu 100 % erfüllen müssen. Die Abgaben sind also wie vereinbart zum jeweiligen Zeitpunkt laut Vereinbarung abzuführen. Franz Lechner erläutert das geplante Betriebsgelände anhand der vorliegenden Entwurfsplanung. Der Bürgermeister verweist darauf, dass zum Projekt noch mehrere Gutachten (z.b. Wildbach- und Lawinenverbauung, Bundesstraßenverwaltung) einzuholen sind. Die geschlossene Vereinbarung ist im Gegenzug natürlich auch für den Gemeinderat bindend, welcher sich zumindest dafür einzusetzen hat, eine entsprechende Widmung zu erwirken. Für die Genehmigung ist das Amt der Tiroler Landesregierung zuständig. Andreas Rainer erwägt eine Nachbesserung der geschlossenen Vereinbarung. Der Bürgermeister sagt dazu, dass dies nur mit Einwilligung sämtlicher Vertragspartner erfolgen könne. Benno Fankhauser spricht an, dass ein Containerhandel nicht unbedingt dass attraktivste Gewerbe für einen solch guten Standort sei. Franz Lechner meint dazu, dass sich der Gemeinderat schon längere Zeit mit Betriebsneuansiedlungen im Ort beschäftige. Aus wirtschaftlicher Sicht müsse man dies sicherlich befürworten. Bgm. Friedl Hanser schlägt vor, dass hinsichtlich der Stapelung von Containern noch mit Hansjörg Rieser gesprochen werden soll, damit eine entsprechende Fixierung bereits vorab erfolgen kann. Die anstehenden Beschlüsse zur Auflegung der Änderungen der Raumordnungs-, Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung könnten nun in jedem Fall erfolgen, da die Möglichkeit besteht, während der Frist Stellungnahmen dazu abzugeben. Danach wird dies ohnehin wieder im Gemeinderat behandelt, sodass man sich keine Entscheidung vorwegnehme. Die raumordnerische Stellungnahme dazu lautet wie folgt:

8 Herr Karl Daigl, Dorfstraße 37, 6271 Uderns, bezüglich des Antrages auf Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes für das Gst sowie eine Teilfläche des Gst gem. 32 Abs. 2 lit. a TROG 2006, KG Uderns. Die beantragte Umwidmungsfläche befindet sich östlich der B 169 Zillertalstraße bzw. der Zillertalbahn und grenzt unmittelbar an den im Süden gelegenen Sportplatz der Gemeinde Uderns an. Gemäß dem aufsichtsbehördlich genehmigten Örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Uderns ist das Gst als landwirtschaftliche Freihaltefläche dargestellt, nur im Osten des geplanten Bauplatzes ist ein 5 m breiter Streifen - gemessen vom Graben Gst als ökologisch wertvolle Freihaltefläche FÖ 2 Ufergehölzstreifen am Gießen ausgewiesen. Da die verkehrsmäßige Erschließung im vorliegenden Plan nunmehr an den rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Uderns angepasst wurde, ist auch eine Teilfläche des Gst als Verkehrsfläche der Gemeinde (Ausmaß ca. 74 m²) ausgewiesen. Gemäß vorliegendem Bestandsplan GZl. 6995/10 vom Geometer Dipl.-Ing. Ebenbichler wird jedoch das beantragte Gst nicht vom Straßenverlauf beansprucht, da der bestehende Verkehrsweg nach Westen hin breiter ist als im Flächenwidmungsplan dargestellt. Dieser Wegverlauf wird daher gleichzeitig mit der beantragten Umwidmung korrigiert und somit wird eine Teilfläche des Gst im Ausmaß von ca. 157 m² als Verkehrsfläche der Gemeinde ausgewiesen. Somit entspricht nun die gewidmete Verkehrsfläche der tatsächlichen Wegbreite des Gemeindeweges 1336 in diesem Bereich. Der Antragsteller beabsichtigt das beantragte Gst an Herrn Gerhard Schiestl (Lindenstraße 70, 6283 Hippach) und Herrn Hansjörg Rieser (Taxach 82a, 6272 Ried im Zillertal), welche ein Gerüstbau- und Handelsunternehmen führen, zu veräußern. Die Unternehmer beabsichtigen auf dem geplanten Bauplatz ein Betriebsgebäude für den Gerüstbau und Containerverleih mit den dazugehörenden Ausstellungsflächen zu errichten. Auch ist die Errichtung jeweils einer Betreiberwohnung sowie einer Tiefgarage geplant. Um dies den Unternehmern zu ermöglichen, ist es jedenfalls erforderlich, die geplante Umwidmungsfläche in die bauliche Entwicklung der Gemeinde Uderns aufzunehmen und daher wird das beantragte Gst im Ausmaß von ca m² mit dem neugebildeten Zähler G-08 ausgewiesen. Diese geplante Umwidmung liegt jedenfalls im öffentlichen Interesse, da durch die geplante Ansiedlung des Gerüstbau- und Handelsunternehmens insgesamt zehn Arbeitsplätze in der Gemeinde Uderns neu geschaffen werden und im Zuge dieser Widmungsänderung auch die Vereinbarung abschlossen wird, dass ein Kanalanschluss über das Gst (Eigentümer Herr Karl Daigl) - auch für die Versorgung von anderen noch nicht angeschlossenen Grundstücken in diesem Gebiet - zum bestehenden Verbandskanal im Osten hergestellt werden kann. Hierfür liegt bereits die Vereinbarung vom abgeschlossen von Herrn Karl Daigl, Herrn Gerhard Schiestl sowie Herrn Hansjörg Rieser und der Gemeinde Uderns - vor. In dieser verpflichten sich die Unternehmer auch die ostseitig des geplanten Betriebsgebäudes verbleibende Restfläche mit einem mindestens 3,0 m und maximal 4,0 m hohen Sichtschutz zu versehen. Im Rahmen der Raumordnungskonzeptänderung wurde der ausgewiesene Planungsbereich mit dem neugebildeten Zähler G-08 in die bauliche Entwicklung der Gemeinde Uderns aufgenommen. Dieser Zähler weist nun die Zeitzone Z0 auf

9 und steht somit dem unmittelbaren Bedarf zur Verfügung. Weiters wurde für die geplante Neuwidmung die Dichtefestlegung D1 festgelegt und dies bedeutet, dass in diesem Bereich nur überwiegend freistehende Objekte errichtet werden können. Die verkehrsmäßige Erschließung ist über den bestehenden Gemeindeweg Gst. 1336, welcher im Verlauf wie bereits o.a. geändert wurde, gegeben. Die Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung sind für die geplante Umwidmungsfläche durch Anschluss an die jeweiligen Gemeindeleitungen sicherzustellen - siehe hiefür auch Vereinbarung vom Nach dem derzeit bestehenden Gefahrenzonenplan der Gemeinde Uderns befinden sich die ausgewiesenen Planungsbereiche innerhalb der gelben Wildbachgefahrenzone. Hierfür ist eine Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung einzuholen. Weiters wird das beantragte Gst geringfügig und die ausgewiesene Teilfläche des Gst gänzlich vom Schutzabstand der Zillertalstraße tangiert. Daher wird diesbezüglich auf die Einholung einer Stellungnahme der Bundesstraßenverwaltung verwiesen. Im Bereich der geplanten Neuwidmung sind gemäß dem Örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Uderns keine schützenswerte Biotope vorhanden. Jedoch befindet sich im Osten ein 5 m breiter Streifen des Gst innerhalb der ökologisch wertvollen Freihaltefläche FÖ 2 Ufergehölzstreifen am Gießen und entspricht somit auch dem im vorliegenden Plan eingetragenen Gewässeruferschutzstreifen. Daher ist diesbezüglich jedenfalls eine Stellungnahme des Natur- und Umweltschutzes einzuholen. Die beantragte Raumordnungskonzeptänderung dient dem Antragsteller der Veräußerung des Gst an die Unternehmer Herrn Gerhard Schiestl und Herrn Hansjörg Rieser, die auf der geplanten Umwidmungsfläche die Errichtung eines Betriebsgebäudes mit den dazugehörenden Ausstellungsflächen sowie auch jeweils einer Betreiberwohnung und einer Tiefgarage beabsichtigen. Um dies zu ermöglichen, ist es erforderlich, das beantragte Gst im Ausmaß von ca m² mit dem neugebildeten Zähler G-08 in die bauliche Entwicklung der Gemeinde Uderns aufzunehmen. Gleichzeitig wird auch der im Westen gelegene Verkehrsweg, welcher derzeit entsprechend dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Uderns im vorliegenden Plan eingetragen ist, dem tatsächlichen Verlauf entsprechend dem Bestandsplan GZl. 6995/10 vom Geometer Dipl.-Ing. Ebenbichler angepasst. Deshalb wird auch die ausgewiesene Teilfläche des Gst im Ausmaß von ca. 157 m² als Verkehrsfläche der Gemeinde ausgewiesen. Hinsichtlich der beantragten Raumordnungskonzeptänderung bestehen aus ortplanerischen Gesichtspunkten keine Bedenken und diese ist daher zu befürworten. Die geplante Neuwidmung liegt jedenfalls im öffentlichen Interesse, da durch die Ansiedlung des Gerüstbau- und Handelsunternehmen insgesamt zehn Arbeitsplätze in der Gemeinde Uderns neu geschaffen werden und ein Anschluss der Abwasserbeseitigung in diesem Gebiet zum bestehenden Verbandskanal im Osten hergestellt werden kann. Auf die Einholung der Stellungnahmen der Stellungnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung, der Bundesstraßenverwaltung sowie des Natur- und Umweltschutzes wird verwiesen. In weiterer Folge ist

10 die Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich und für die Baumaßnahme selbst ist sodann ein Allgemeiner und Ergänzender Bebauungsplan zu erlassen. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, den von Arch. Dr. Georg Cernusca, 6094 Axams, ausgearbeiteten Entwurf zur Änderung des RO-Konzeptes für die Gp. 1337, KG Uderns, gemäß 64 bis 68 des TROG 2001, LGBl. Nr. 93/2001 in der geltenden Fassung, durch 4 Wochen hindurch im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Personen, die in der Gemeinde Uderns ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde Uderns eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Auch jeder Nachbargemeinde steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist zur Frage Stellung zu nehmen, ob der Entwurf auf ihre örtlichen Raumordnungsinteressen ausreichend Bedacht nimmt. Die Änderung des Raumordnungskonzeptes erwächst in Rechtskraft, sofern innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahmen einlangen. 12 Jastimmen, 1 Gegenstimme. Punkt 7 der Tagesordnung: Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 1337, Karl Daigl, 6271 Uderns, Dorfstraße 37, zwecks Errichtung eines Gewerbebetriebes Die raumordnerische Stellungnahme dazu lautet wie folgt: Herr Karl Daigl, Dorfstraße 37, 6271 Uderns, bezüglich des Antrags auf Umwidmung des Gst im Ausmaß von ca m² von derzeit Verkehrsfläche der Gemeinde und Freiland in Bauland mit der Nutzungskategorie Gewerbe- und Industriegebiet gem. 39 Abs. 1 TROG 2006, sowie Ausweisung einer Teilfläche des Gst im Ausmaß von ca. 157 m² als Kenntlichmachung Verlauf eines Verkehrsweges gem. 53 Abs. 1 TROG 2006, KG Uderns. Die beantragte Umwidmungsfläche befindet sich östlich der B 169 Zillertalstraße bzw. der Zillertalbahn und grenzt unmittelbar an den im Süden gelegenen Sportplatz der Gemeinde Uderns an. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Uderns sind die ausgewiesenen Planungsbereiche - Gst und Teilfläche des Gst als Freiland ausgewiesen. Daher geht dieser Umwidmung die bereits erstellte Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzepts ÖRK/15/10 voraus. In dieser wurde das beantragte Gst mit dem neugebildeten Zähler G- 08 (Ausmaß ca m²) in die bauliche Entwicklung der Gemeinde Uderns aufgenommen. Auch die Anpassung an den tatsächlichen Verlauf des Verkehrsweges Gst gem. dem vorliegendem Bestandsplan GZl. 6995/10 vom Geometer Dipl.-Ing. Ebenbichler wurde bereits in der Konzeptsänderung ÖRK/15/10 berück-

11 sichtigt und daher als Verkehrsfläche der Gemeinde dargestellt. Jedenfalls bildet die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Raumordnungskonzeptsänderung ÖRK/15/10 die Grundlage für die beantragte Umwidmung. Der Antragsteller beabsichtigt das beantragte Gst an Herrn Gerhard Schiestl (Lindenstraße 70, 6283 Hippach) und Herrn Hansjörg Rieser (Taxach 82a, 6272 Ried im Zillertal), welche ein Gerüstbau- und Handelsunternehmen führen, zu veräußern. Die Unternehmer beabsichtigen auf dem geplanten Bauplatz ein Betriebsgebäude für den Gerüstbau und Containerverleih mit den dazugehörenden Ausstellungsflächen zu errichten. Auch ist die Errichtung jeweils einer Betreiberwohnung sowie einer Tiefgarage geplant. Um dies den Unternehmern zu ermöglichen, ist es jedenfalls erforderlich, das Gst im Ausmaß von ca m² von derzeit Verkehrsfläche der Gemeinde (Ausmaß ca. 74 m²) und Freiland (Ausmaß ca m²) dem Bauland mit der Nutzungskategorie Gewerbe- und Industriegebiet zu zuführen. Dies entspricht jedenfalls dem neugebildeten Zähler G-08 gem. der Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzepts ÖRK/15/10. Hierfür liegt bereits die Vereinbarung vom abgeschlossen von Herrn Karl Daigl, Herrn Gerhard Schiestl sowie Herrn Hansjörg Rieser und der Gemeinde Uderns - vor. In dieser verpflichten sich die Unternehmer auch die ostseitig des geplanten Betriebsgebäudes verbleibende Restfläche mit einem mindestens 3,0 m und maximal 4,0 m hohen Sichtschutz zu versehen. Auch wird in dieser Vereinbarung die Abwasserbeseitigung geregelt. Dabei wird vereinbart, dass ein Kanalanschluss über das Gst (Eigentümer Herr Karl Daigl) - auch für Versorgung von anderen noch nicht angeschlossenen Grundstücken in diesem Gebiet - zum Verbandskanal im Osten hergestellt werden kann. Auch wird die beantragte Teilfläche des Gst im Ausmaß von ca. 157 m² aufgrund der Anpassung an den tatsächlichen Verlauf des Gemeindeweges in diesem Bereich - wie bereits o.a. - als Kenntlichmachung Verlauf ausgewiesen. Dies wurde ebenfalls bereits in der Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖRK/15/10 berücksichtigt, da in dieser die Widmungen entsprechend dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Uderns dargestellt wurden. Die verkehrsmäßige Erschließung ist über den bestehenden Gemeindeweg Gst. 1336, welcher im Verlauf wie bereits o.a. geändert wurde, gegeben. Die Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung sind für die geplante Umwidmungsfläche durch Anschluss an die jeweiligen Gemeindeleitungen sicherzustellen - siehe hiefür auch Vereinbarung vom Nach dem derzeit bestehenden Gefahrenzonenplan der Gemeinde Uderns befinden sich die ausgewiesenen Planungsbereiche innerhalb der gelben Wildbachgefahrenzone. Hierfür ist eine Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung einzuholen. Weiters wird das beantragte Gst geringfügig und die ausgewiesene Teilfläche des Gst gänzlich vom Schutzabstand der Zillertalstraße tangiert. Daher wird diesbezüglich auf die Einholung einer Stellungnahme der Bundesstraßenverwaltung verwiesen. Im Bereich der geplanten Neuwidmung sind gemäß dem Örtlichen Raumordnungskonzept der Gemeinde Uderns keine schützenswerte Biotope vorhanden. Jedoch befindet sich im Osten ein 5 m breiter Streifen des Gst innerhalb der

12 ökologisch wertvollen Freihaltefläche FÖ 2 Ufergehölzstreifen am Gießen und entspricht somit auch dem im vorliegenden Plan eingetragenen Gewässeruferschutzstreifen. Daher ist diesbezüglich jedenfalls eine Stellungnahme des Naturund Umweltschutzes einzuholen. Die beantragte Raumordnungskonzeptänderung dient dem Antragsteller der Veräußerung des Gst an die Unternehmer Herrn Gerhard Schiestl und Herrn Hansjörg Rieser, die auf der geplanten Umwidmungsfläche die Errichtung eines Betriebsgebäudes mit den dazugehörenden Ausstellungsflächen sowie auch jeweils einer Betreiberwohnung und einer Tiefgarage beabsichtigen. Um dies zu ermöglichen, ist es erforderlich, das beantragte Gst im Ausmaß von ca m² als Bauland mit der Nutzungskategorie Gewerbe- und Industriegebiet zu zuführen. Gleichzeitig wird auch der im Westen gelegene Verkehrsweg dem tatsächlichen Verlauf entsprechend dem Bestandsplan GZl. 6995/10 vom Geometer Dipl.-Ing. Ebenbichler angepasst. Deshalb wird auch die ausgewiesene Teilfläche des Gst im Ausmaß von ca. 157 m² als Kenntlichmachung Verlauf eines Verkehrsweges ausgewiesen. Hierfür wurde bereits das Örtliche Raumordnungskonzept geändert (siehe ÖRK/15/10). In dieser Konzeptsänderung wurde das Gst mit dem neugebildeten Zähler G-08 in die bauliche Entwicklung der Gemeinde Uderns aufgenommen und die Anpassung des Verkehrsweges wurde bereits durch die Ausweisung einer Teilfläche des Gst als Verkehrsfläche der Gemeinde berücksichtigt. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖRK/15/10 bildet jedenfalls die Grundlage für die geplante Umwidmung. Hinsichtlich der beantragten Flächenwidmungsplanänderung bestehen aus ortplanerischen Gesichtspunkten keine Bedenken und diese ist daher zu befürworten. Auf die Einholung der Stellungnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung, der Bundesstraßenverwaltung und des Natur- und Umweltschutzes wird verwiesen. Für die geplante Baumaßnahme auf dem Gst ist sodann ein Allgemeiner und Ergänzender Bebauungsplan zu erlassen. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, den Entwurf des Arch. Dr. Georg Cernusca, Axams, zur Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 1337, KG Uderns, gemäß 64 bis 68 des TROG 2006, LGBl. Nr. 27/2006 in der geltenden Fassung für vier Wochen zur allgemeinen Einsicht aufzulegen. Sollten während der Auflage- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahmen einlangen, so erwächst die Flächenwidmungsänderung in Rechtskraft. 11 Jastimmen, 2 Gegenstimmen. Punkt 8 der Tagesordnung: Erlassung eines Bebauungsplanes (Allgemeiner und Ergänzender) für den Bereich der Gp. 1337, Karl Daigl, 6271 Uderns, Dorfstraße 37, zwecks Errichtung eines Gewerbebetriebes Die raumordnerische Stellungnahme dazu lautet wie folgt: Über Antrag von Herrn Karl Daigl, Dorfstraße 37, 6271 Uderns, soll auf dem beantragten Gst. 1337, welches an Herrn Gerhard Schiestl und Herrn Hansjörg

13 Rieser veräußert wird, ein Betriebsgebäude mit den dazugehörenden Ausstellungsflächen sowie auch jeweils einer Betreiberwohnung und eine Tiefgarage errichtet werden. Dabei ist beabsichtigt, die geplante Lagerhalle an der nördlichen Grundgrenze zum Gst zu errichten. Weiters wird auch der im Westen angrenzende Gemeindeweg Gst dem tatsächlichen Verlauf gem. dem Bestandsplan GZl. 6995/10 vom Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Ebenbichler angepasst. Gemäß TROG 2006 ist dafür der Allgemeine und Ergänzende Bebauungsplan der Gemeinde Uderns zu ändern. Grundlage für die Erstellung der Planung ist die digitale Katastralmappe der Gemeinde Uderns. Weiters wurde der Vorentwurf Plan Nr des geplanten Bauvorhabens Errichtung eines Betriebsgebäudes von der Fa. Lechner Franz Bau GmbH zur Verfügung gestellt. Entsprechend diesem Plan wurde das geplante Objekt auf dem Gst im vorliegenden Plan grau dargestellt. Auch wurde für das geplante Bauvorhaben ein Bestandsplan GZl. 6995/10 vom Geometer Dipl.-Ing. Ebenbichler erstellt. Entsprechend diesem Plan wurde der im Westen verlaufende Verkehrsweg an den tatsächlichen Verlauf angepasst und dieser Bereich wurde als Kenntlichmachung Verlauf eines Verkehrsweges dargestellt. Auch wurde der Gebäudepunkt Höchst für das beantragte Gst aufgrund dieses Bestandsplanes GZl. 6995/10 und des Vorentwurfes Plan Nr ermittelt. Weiters geht diesem Bebauungsplan die Änderung des Raumordnungskonzeptes ÖRK/15/10 und des Flächenwidmungsplanes FWP/41/10 voraus. In diesen Plänen wurde das Gst Ausmaß ca m² - mit dem neugebildeten Zähler G-08 in die bauliche Entwicklung der Gemeinde Uderns aufgenommen und daher als Gewerbe- und Industriegebiet gewidmet. Auch wurde die Weganpassung in diesen Änderungen bereits berücksichtigt. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Konzeptsänderung ÖRK/15/10 und der Flächenwidmungsplanänderung FWP/41/10 bildet daher die Grundlage für diesen Bebauungsplan. Weiters wird auf die Vereinbarung vom abgeschlossen von Herrn Karl Daigl, Herrn Gerhard Schiestl sowie Herrn Hansjörg Rieser und der Gemeinde Uderns - verwiesen. Dies deshalb, da sich die Unternehmer und somit die zukünftigen Grundeigentümer des beantragten Gst verpflichten, die ostseitig des geplanten Betriebsgebäudes verbleibende Restfläche mit einem mindestens 3,0 m und maximal 4,0 m hohen Sichtschutz zu versehen. ALLGEMEINER BEBAUUNGSPLAN GEM. 56 Abs. 1 TROG 2006: Gem. 58 Abs. 1 TROG 2006 ist im Allgemeinen Bebauungsplan die Straßenfluchtlinie festzulegen. Diese wurde dem rechtskräftigen Allgemeinen Bebauungsplan der Gemeinde Uderns entnommen und daher mit dem Typ C, dies entspricht einer Breite von 6,0 m, eingetragen. Im Bereich der als Kenntlichmachung Verlauf ausgewiesenen Anpassung des Verkehrsweges auf dem Gst wurde die Straßenfluchtlinie entsprechend der im vorliegenden Bestandsplan GZl. 6995/10 eingetragenen Straßenverlaufes festgelegt. Dies entspricht somit dem Typ b des Allgemeinen Bebauungsplanes der Gemeinde Uderns.

14 Gemäß 61 Abs. 3 TROG 2006 ist die Bebauungsdichte Mindest auszuweisen, wobei diese für das beantragte Gst mit 0,20 festgelegt wurde. Dieses Maß ist in der Gemeinde Uderns als ortsüblich anzusehen. ERGÄNZENDER BEBAUUNGSPLAN GEM. 56 Abs. 2 TROG 2006: Gem. 61 Abs. 2 TROG 2006 ist die Baumassendichte Höchst festzulegen. Diese wurde für das Gst aufgrund des vorliegenden Vorentwurfs mit maximal 4,28 festgelegt. Gem. 60 Abs. 3 TROG 2006 ist die Bauweise festzulegen, wobei diese für den ausgewiesenen Bauplatz Gst als offene Bauweise bestimmt wird. Laut Tiroler Bauordnung gilt im Bauland mit der Nutzungskategorie Gewerbe- und Industriegebiet eine Wandhöhe x 0,4 für die Berechnung der Abstände gegenüber den Grenzen des Bauplatzes zu den angrenzenden Grundstücken. Ein Abstand von 3,0 m ist aber jedenfalls einzuhalten, sofern nicht ein anderer Abstand erforderlich ist. Gem. 59 Abs. 1 TROG 2006 ist im Ergänzenden Bebauungsplan eine Baufluchtlinie festzulegen. Diese wurde für das beantragte Gst im Abstand von 5,0 m von der Straßenfluchtlinie, diese entspricht in diesem Bereich der straßenseitigen Grundgrenze, eingetragen. Jedoch wurde die Baufluchtlinie im nordwestlichen Bereich des geplanten Objektes von diesem 5m-Abstand ausgenommen und daher entlang der geplanten Gebäudekanten festgelegt und entspricht dieser Abstand dem tatsächlichen Verlauf der Straßenfluchtlinie des geänderten Gemeindeweges auf Gst Gem. 56 Abs. 2 TROG 2006 ist die Bauplatzgröße im Höchstwert anzugeben. Die Höchstgröße wurde für das Gst mit maximal m² festgelegt. Dieses Ausmaß entspricht der DKM der Gemeinde Uderns. Gem. 62 Abs. 2 TROG 2006 wird die Bauhöhe mit der Anzahl der oberirdischen Geschosse definiert. Die Zahl der Geschosse wurde für die den ausgewiesenen Planungsbereich mit maximal drei oberirdischen Geschosses festgelegt und dies entspricht dem vorliegenden Vorentwurf. Gem. 62 Abs. 2 TROG 2006 ist im Ergänzenden Bebauungsplan der Gebäudepunkt Höchst festzulegen. Dieser wurde für den ausgewiesenen Bauplatz Gst mit maximal 549,10 m über Adria eingetragen. Diese Festlegung des Gebäudepunktes Höchst wurde aufgrund der geplanten Lagerhalle sowie des vorliegenden Bestandsplanes festgelegt. Für das geplante Geschäftsgebäude mit Betreiberwohnung - dies entspricht dem westlichen Gebäudeteil - wurde der Gebäudepunkt Höchst getrennt festgelegt und zwar mit maximal 553,85 m über Adria. Dies ergibt sich wiederum aufgrund der vorliegenden Unterlagen. Diese unterschiedlichen Angaben wurde durch die Grenze verschiedener Festlegungen der Bebauung dargestellt. Zusammenfassend wird festgestellt, dass das beantragte Gst mit einem Betriebsgebäude mit den dazugehörenden Ausstellungsflächen sowie auch jeweils einer Betreiberwohnung und einer Tiefgarage bebaut werden soll. Hierfür ver-

15 äußert der Antragsteller das Gst an Herrn Gerhard Schiestl und Herrn Hansjörg Rieser. Die Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung sind durch Anschluss an die jeweiligen Gemeindeleitungen sicherzustellen. Die verkehrsmäßige Erschließung ist über den bestehenden Verkehrsweg gegeben. Dieser wurde jedoch dem tatsächlichen Verlauf gem. vorliegendem Bestandsplan GZl. 6995/10 angepasst. Dies wurde bereits in den voraus gehenden Änderung des Raumordnungskonzeptes ÖRK/15/10 und des Flächenwidmungsplanes FWP/41/10 berücksichtigt. In diesen Änderungen wurde das beantragte Gst dem Bauland zu geführt. Daher bildet die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Konzeptsänderung ÖRK/15/10 und der Flächenwidmungsplanänderung FPW/65/10 die Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplan. Weiters wird auf die Vereinbarung vom abgeschlossen von Herrn Karl Daigl, Herrn Gerhard Schiestl sowie Herrn Hansjörg Rieser und der Gemeinde Uderns - verwiesen. Dies deshalb, da sich die Unternehmer und somit die zukünftigen Grundeigentümer des beantragten Gst verpflichten, die ostseitig des geplanten Betriebsgebäudes verbleibende Restfläche mit einem mindestens 3,0 m und maximal 4,0 m hohen Sichtschutz zu versehen. Die Straßenfluchtlinie wurde daher entsprechend der Weganpassung ausgewiesen und dies entspricht somit dem Typ b. Ansonsten wurde die Straßenfluchtlinie dem rechtskräftigen Allgemeinen Bebauungsplan der Gemeinde Uderns entnommen und daher mit dem Typ C, also einer Breite von 6,0 m, eingetragen. Die Baufluchtlinie wurde für das Gst im Abstand von 5,0 m von der Straßenfluchtlinie, dies entspricht in diesem Bereich der straßenseitigen Grundgrenze, festgelegt. Im nordwestlichen Bereich wurde jedoch die Baufluchtlinie ausgenommen und somit entlang der geplanten Gebäudekanten eingetragen und in einem Abstand von 5,0 m entsprechend dem tatsächlichen Straßenverlauf eingetragen. Die Bauplatzgröße Höchst wurde für das Gst entsprechend der DKM der Gemeinde Uderns mit maximal m² festgelegt. Die Baumassendichte wurde aufgrund der vorliegenden Unteralgen mit maximal 4,28 bestimmt. Die Anzahl der oberirdischen Geschosse wurde entsprechend des vorliegenden Vorentwurf mit maximal drei oberirdischen Geschossen eingetragen. Der Gebäudepunkt Höchst wurde für den ausgewiesenen Bauplatz Gst aufgrund des vorliegenden Bestandsplanes GZl. 6995/10 und der geplanten Lagerhalle gem. dem Vorentwurf mit maximal 549,10 m über Adria festgelegt. Für das geplante Geschäftsgebäude mit Betreiberwohnung - dies entspricht dem westlichen Gebäudeteil - wurde der Gebäudepunkt Höchst mit maximal 553,85 m über Adria bestimmt. Dies ergibt sich wiederum aufgrund der vorliegenden Unterlagen. Diese unterschiedlichen Angaben wurden durch die Grenze verschiedener Festlegungen der Bebauung dargestellt. Die weiteren Festlegungen wurden entsprechend des aufsichtsbehördlich genehmigten Allgemeinen Bebauungsplanes bzw. des rechtskräftigen Ergänzenden Bebauungsplanes der Gemeinde Uderns festgelegt. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, den von Arch. Dr. Georg Cernusca, Axams, vorgelegten Entwurf zur Erlassung des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes für die Gp. 1337, KG Uderns, gemäß 68 Abs. 1 i.v.m. 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz TROG 2006, LGBl. Nr. 27, für vier Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Sollten während der Auflage- und Stellungnahme-

16 frist keine Stellungnahmen dazu einlangen, so erwächst die Erlassung des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes in Rechtskraft. 10 Jastimmen, 3 Gegenstimmen. Die Bürgermeister erwähnt nochmals, dass zwischenzeitlich mit Hansjörg Rieser wegen einer Festlegung der max. Höhe der Containerstapelung gesprochen werden soll. Des Weiteren sind die erforderlichen Gutachten für das Projekt einzuholen, in welchen die Auflagen niedergeschrieben sind. Punkt 9 der Tagesordnung: Vergabe der Heizungs- und Sanitärarbeiten für den Uderner Gemeindebauhof Zur Anbotslegung für die HSL-Arbeiten beim neuen Uderner Gemeindebauhof wurde ein Leistungsverzeichnis erstellt und an lokale Firmen ausgesandt. Der Gemeindevorstand hat am die fristgerecht eingelangten Angebote geöffnet und die Summen verglichen. Danach wurden die Leistungsverzeichnisse nochmals eingehend durch die Gemeinde auf die einzelnen Positionen überprüft. Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat die Angebotssummen zur Kenntnis. Franz Lechner erläutert die Details zur Sanitär- und Heizungsplanung im neuen Gemeindebauhof. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, den Auftrag an die bestbietende Firma Garber, Stumm, zu den Angebotsbedingungen vom zu vergeben. Es wird vereinbart, dass gleich beide Hallen voll heizbelüftet werden und man deshalb die als Variante angebotenen Lüfter für die zweite Halle auch nimmt. Die angebotslegenden Firmen werden über die Vergabe schriftlich informiert. Einstimmiger Beschluss. Der Bürgermeister erklärt, dass mittlerweile auch das Angebot der Firma Fankhauser Estriche, Uderns, für die Verlegung der Fußböden beim Gemeindebauhof vorliegt. Diese Arbeiten müssen ja erfolgen, bevor die bereits fertigen Türen und Tore eingesetzt werden können. Der Bürgermeister verliest die Angebotsdaten sowie die Kosten. Nach Beratung beschließt der Gemeinderat, den Auftrag für die Fußbodenverlegung beim Gemeindebauhof zu den Angebotsbedingungen vom an die Firma Fankhauser Estriche zu vergeben. Die Erledigung soll ehest möglich erfolgen, damit auch die Türen und Tore rasch eingesetzt werden können. 12 Jastimmen, 1 Enthaltung. Punkt 10 der Tagesordnung: Verschiedene Berichte a) Umwidmungsangelegenheiten Kupfnerberg: In den Widmungsangelegenheiten der Fam. Flörl bzw. Hoflacher (Haun) am Kupfnerberg wurde durch Gemeindeanwalt Dr. Kerle kürzlich die Entscheidung

17 des VwGH bekannt gegeben. Damals wurden durch den Uderner Gemeinderat ja positive Beschlüsse zu den gestellten Umwidmungsanträgen gestellt, da z.b. die betroffenen Flächen im Bereich Seehüter bereits im gültigen Raumordnungskonzept für eine spätere Aufnahme in das Bauland vorgesehen waren und lediglich mit einer Zeitzone belegt wurden. Und auch im Bereich Oberhaus war der Umwidmungsantrag seitens des Gemeinderates zu befürworten. Der Bürgermeister fasst die Stellungnahme des RA Dr. Kerle auf Basis des Schreibens vom zusammen und informiert den Gemeinderat über den zu erwartenden weiteren Ablauf. b) Räumlichkeit für die Landjugend Uderns: Die Landjugend Uderns hat mit Schreiben vom gebeten, es möge seitens der Gemeinde jener Kellerraum des Kindergartengebäudes mit der größeren Grundfläche der Jungbauernschaft zur Verfügung gestellt werden, da eine große Menge an Equipment eingelagert werden müsse. Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat das Schreiben der Landjugend zur Kenntnis. Sobald die Werkstätte der Gemeinde vollständig in den neuen Bauhof übersiedelt wurde, wird der Gemeinderat über dieses Ansuchen der Landjugend beraten. c) Forsttagsatzungskommission: Der neu gewählte Vizebürgermeister ist auch stellvertretendes Mitglied des Bürgermeisters bei der Forsttagsatzungskommission. Die EDV-technisch erforderlichen Rechte in der Walddatenbank werden nun ehest möglich eingegeben. Vbgm. Andreas Rainer ist mit Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Mailadresse und der Berechtigung Gemeinde in die TGN-Userverwaltung einzugeben. Dies wird anschließend der Abt. Waldschutz beim Amt der Tiroler Landesregierung bekannt gegeben. Die Gemeinde wird immer verständigt, wenn in der Walddatenbank neue Umlaufbeschlüsse zur Genehmigung anstehen. d) Arbeit im Gemeinderat nach Meinung des Bürgermeisters: Nach Erledigung der bisherigen Tagesordnung stellt der Bürgermeister auch dieses Mal wieder seine Vorstellungen über die Arbeit im Gemeinderat zur Diskussion: 1) Die wichtigste Voraussetzung für eine gute Arbeit im Gemeinderat ist ein sachliches Gesprächsklima und der Bürgermeister will alles dazu tun, dass die Sitzungen in einer freundlichen Atmosphäre verlaufen. 2) Bei den Sitzungen ist auch Pünktlichkeit gefragt. Die Sitzungen werden also pünktlich beginnen, weil niemandem zuzumuten ist, dass man seine wertvolle Zeit vergeudet. 3) Der Bürgermeister wird den Gemeinderat in jeder Sitzung in einem eigenen Tagesordnungspunkt (Verschiedene Berichte) über die wichtigsten Geschehnisse informieren.

18 4) Ein wichtiger Punkt der Gemeinderatsarbeit ist auch, dass die einzelnen Debattenredner ihre Beiträge ohne Zwischenrufe vorbringen können. Jeder Gemeinderat sollte dann sprechen, wenn ihm das Wort erteilt wird. Nur so ist es möglich, dass der Protokollführer die Meinung des einzelnen Gemeinderates korrekt wiedergeben kann. 5) Der Bürgermeister möchte alle auf ihre große Verantwortung hinweisen, die sie durch die Annahme ihres Amtes auf sich genommen haben. Jeder Gemeinderat sollte seine Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen treffen und besonders möchte er an die eigenen Fraktionskollegen appellieren, eigenständig zu entscheiden, damit jeder den Gemeindebürgern Rede und Antwort stehen kann. 6) Eine wichtige Pflicht für sich selbst sieht der Bürgermeister darin, dass die vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse lückenlos und so rasch wie möglich umgesetzt werden. Zur Kontrolle für den Gemeinderat wird deshalb, wie bisher, die Erledigung der einzelnen Beschlüsse in einem eigenen Tagesordnungspunkt bekannt gegeben. 7) Der Bürgermeister wünscht dem neu zusammengesetzten Gemeinderat bei der Arbeit zum Wohle der Gemeinde viel Erfolg. Die Arbeit sollte aber auch Freude machen. Punkt 11 der Tagesordnung: Allfälliges, Anfragen und Anträge a) Kriegerdenkmal des Prof. Friedrich Hell: Michael Rainer beantragt, dass das Gemälde Kriegerdenkmal des Prof. Friedrich Hell einen guten Platz in der Gemeinde erhalten soll. Da es sich um ein sachlich wie kulturell wertvolles Kunstwerk eines Ehrenbürgers der Gemeinde Uderns handelt, sollte dies auch entsprechend gewürdigt werden. Derzeit wird das Gemälde im Widum gelagert, Eigentümer ist jedoch die Gemeinde Uderns. Der Bürgermeister wird diesbezüglich mit Pfarrer HW Erwin Gerst ein Gespräch führen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. b) Baumsturz und drohender Steinschlag im Bereich Rauth: Peter Hanser wurde darauf angesprochen, dass beim Weg im Bereich Rauth ein Baum umgestürzt sei und mehrere große Steine absturzgefährdet daliegen. Der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde diesbezüglich bereits informiert sei und in Kürze ein Lokalaugenschein mit den zuständigen Wegerhaltern, den Gemeinden Fügen und Fügenberg, stattfinden werde, um die erforderlichen Sicherungsarbeiten zu besprechen und rasch in die Wege zu leiten. c) Kommunalsteuerabführung durch die Alpine Energie: Thomas Hollaus verweist auf das Protokoll der 55. Gemeinderatssitzung, wo unter anderem erwähnt wurde, dass die Firma Alpine Energie, welche derzeit am Areal

19 der Firma Empl ihren provisorischen Bauhof betreibt, entsprechend Kommunalsteuer an die Gemeinde Uderns abführen wird. Dies bestätigt der Bürgermeister und sagt zu, dass er sich bei der Buchhaltung bis zur nächsten Sitzung erkundigen wird, in welcher Höhe dort Kommunalsteuer anfällt. d) Pflege der Blumenbeete entlang der Gemeindestraßen: Inge Steiner weist darauf hin, dass die Blumenbeete entlang der Straßen derzeit noch nicht sehr gepflegt aussehen. Der Bürgermeister erwähnt dazu, dass die Frühjahrsbepflanzung erst erfolge. Man werde aber auch die Ferienregion, welche für die Erhaltung der Beete verantwortlich ist, diesbezüglich kontaktieren. e) Kundmachungen über die GR-Sitzungen: Simon Flörl und Andreas Rainer erkundigen sich, ob es möglich wäre, die anwesenden Gemeinderatsmitglieder künftig auch in die Kundmachung aufzunehmen, sowie Beginn und Ende der jeweiligen Sitzung. Dies wird nunmehr so gehandhabt. Der Bürgermeister erklärt, dass jedem Gemeinderat das Protokoll zugesandt wird. Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich die Kundmachung digital (per ) anstatt der Post senden zu lassen. Die Gemeinderäte Peter Hanser, Manfred Eberharter, Benno Fankhauser, Michael Rainer, Thomas Hollaus, Andreas Rainer, Franz Lechner, Tamara Ebster und Andreas Daigl wünschen ausdrücklich die ausschließliche Zusendung der GR-Kundmachungen per (im pdf-format) und geben im Gemeindeamt ihre Mailadresse bekannt. f) Präsent der Tiroler Versicherung: Als Dank für die gute Zusammenarbeit sowie als Einstandspräsent für die neue GR-Periode schenkt die Tiroler Versicherung wieder jedem Gemeinderat eine lederne Aktentasche. Diese werden nun am Ende der Sitzung an die Mandatare verteilt. Nach Abschluss der Diskussionen beendet der Bürgermeister die konstituierende und damit erste Gemeinderatssitzung dieser neuen Periode und bedankt sich für die konstruktive Mitarbeit. Der Bürgermeister Friedl Hanser eh. Angeschlagen am: Abgenommen am:

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