G E M E I N D E R A T E S
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- Karoline Ulrike Fuhrmann
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1 1/2003 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die konstituierende Sitzung des G E M E I N D E R A T E S der Gemeinde Oepping, am Donnerstag, im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. Beginn: 19:00 Uhr Anwesend: Bezirkshauptfrau. Hofrätin Dr. Wilbirg Mitterlehner, der am 28. September 2003 neu gewählte Bürgermeister und die neu gewählten Mitglieder des Gemeinderates und zwar: 1. Bürgermeister Peinbauer Wilhelm, Oberfischbach 8, ÖVP 2. Pöschl Willibald, Kimmerting 18, SPÖ 3. Peinbauer Franz, Oberfischbach 6, ÖVP 4. Arnreiter Peter, Unterfischbach 5, ÖVP 5. Fellhofer Reinhold, Götzendorf 10, SPÖ 6. Reischl Helmut, Oepping 95, ÖVP 7. Höller Alois, Götzendorf 50, ÖVP 8. Mag. Hofer Günther, Oepping 69, SPÖ 9. Humenberger Gertraud, Obergahleiten 16, ÖVP 10. Humenberger Maximilian, Obergahleiten 3, ÖVP 11. Schaubmeier Franz, Oepping 41, SPÖ 12. Engleder Herbert, Liebetsberg 8, ÖVP 13. Ing. Humenberger Siegfried, Götzendorf 43, ÖVP 14. Schwarzbauer Rudolf, Götzendorf 31, SPÖ 15. Mayrhofer Martin, Oepping 3, ÖVP 16. Märzinger Alois, Salaberg 5, ÖVP, 17. Stögmüller Sabine, Berlesreith 4, SPÖ 18. Simmel Alois, Obergrünau 6, ÖVP 19. Kandlbinder Norbert, Kimmerting 7, ÖVP Der bisherige und wieder gewählte Bürgermeister Wilhelm Peinbauer eröffnet die konstituierende Sitzung, begrüßt alle neu gewählten Gemeinderatsmitglieder und besonders herzlich Frau Bezirkshauptfrau Hofrätin Dr. Wilbirg Mitterlehner. Bürgermeister Wilhelm Peinbauer erklärt zu Beginn der Sitzung, dass die Funktionsperiode des bisherigen Gemeinderates und auch seine Funktion als Bürgermeister nach den Bestimmungen der OÖ. Gemeindeordnung offiziell in dieser Stunde abläuft.
2 - 2 - Er stellt auch fest, dass er gemäß 20 Abs. 3 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 als direkt gewählter Bürgermeister diese konstituierende Sitzung zu leiten hat. Als Schriftführer in dieser Sitzung wird von ihm Gemeindeamtsleiter Günther Hofer bestimmt. Tagesordnung: 1. Angelobung des neu gewählten Bürgermeisters durch die Bezirkshauptfrau 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Angelobung der Mitglieder (Ersatzmitglieder) des neu gewählten Gemeinderates durch den Bürgermeister 4. a) Feststellung der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder b) Berechnung und Bekanntgabe der Mandatsverteilung im Gemeindevorstand 5. Wahl der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes 6. a) Festsetzung der Anzahl der Vizebürgermeister b) Wahl des Vizebürgermeisters 7. Angelobung der neu gewählten Mitglieder des Gemeindevorstandes 8. Wahl von Gemeindevertretern in Organe außerhalb der Gemeinde: a) Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Rohrbach b) Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbandes Rohrbach c) Verbandsversammlung des Fernwasserverbandes Mühlviertel d) Verbandsversammlung des Reinhalteverbandes Mühltal e) Verbandsversammlung des Wegerhaltungsverbandes Oberes Mühlviertel 9. Bestellung der Fraktionsobmänner im Gemeinderat 10.Allfälliges Abwicklung der Tagesordnung, Wahlgänge und Beschlüsse: 1. Angelobung des neu gewählten Bürgermeisters durch die Bezirkshauptfrau: Der in der Direktwahl am wieder gewählte Bürgermeister Wilhelm Peinbauer spricht den Wählern für das in ihn nach seiner bisher 8 ½-jährigen Amtszeit als Bürgermeister neuerlich gesetzte Vertrauen seinen aufrichtigen Dank aus und richtet nun an die Frau Bezirkshauptfrau die Bitte, seine Angelobung als Bürgermeister vorzunehmen. Frau Bezirkshauptfrau HR. Dr. Wilbirg Mitterlehner nimmt die Angelobung des Bürgermeisters gem. 20 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 durch den Spruch der Angelobungsformel gem. 20 Abs. 4 leg. cit. vor und Bürgermeister Wilhelm Peinbauer leistet sein Gelöbnis in die Hand der Frau Bezirkshauptfrau. Nach der Angelobung führt der neu gewählte Bürgermeister als alter und neuer Vorsitzender die konstituierende Sitzung fort.
3 Feststellung der Beschlussfähigkeit: Der Vorsitzende stellt sodann fest, dass a) die konstituierende Sitzung im Sinne des 20 (1) der 0Ö. Gemeindeordnung 1990 von ihm als bisherigen Bürgermeister einberufen wurde, b) die Verständigung hiezu gemäß vorliegendem Zustellnachweis schriftlich am an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist und die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde, c) die Beschlussfähigkeit gem. 20 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990, die in diesem besonderen Falle drei Viertel der Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Gemeinderates erfordert, gegeben ist und d) diese Sitzung genau im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen der oö. Gemeindeordnung abzuwickeln ist. 3. Angelobung der Mitglieder (Ersatzmitglieder) des neu gewählten Gemeinderates durch den Bürgermeister: Der Vorsitzende weist auf das gesetzliche Erfordernis der Angelobung der neu gewählten Gemeindevertreter hin und bittet die versammelten Damen und Herren, sich von den Sitzen zu erheben. Nach Verlesung der Namen der gewählten Gemeinderatsmitglieder und dem Spruch der Angelobungsformel gem. 20 (4) OÖ. GemO.1990 leisten die Gemeinderäte die Angelobung durch Handschlag in die Hand des Bürgermeisters. 4. a) Feststellung der Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder: Vom Vorsitzenden wird festgestellt, dass gem. 24 Abs. 2 OÖ. GemO in Gemeinden mit 19 Gemeinderatsmitgliedern die Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder 5 beträgt. b) Berechnung und Bekanntgabe der Mandatsverteilung im Gemeindevorstand: Unter Hinweis auf die Bestimmung des 26 Abs. 2 OÖ. GemO wird vom Vorsitzenden erklärt, dass die Verteilung der Mandate im Gemeindevorstand im Verhältnis der den Wahlparteien zugewiesenen Mandate im Gemeinderat zu erfolgen hat. Bei 13 Gemeinderatssitzen für die ÖVP und 6 Sitzen für die SPÖ ergeben sich aufgrund der Berechnung, die den Gemeinderatsmitgliedern anhand einer OH-Folie verdeutlicht wird, 4 Gemeindevorstandsmandate für die ÖVP und 1 Gemeindevorstandsmandat für die SPÖ. Gegen die Berechnung der Mandatsverteilung im Gemeindevorstand wird kein Einwand erhoben. 5. Wahl der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes:
4 - 4 - Von den noch übrigen 4 Mandaten im Gemeindevorstand stehen der ÖVP 3 und der SPÖ 1 zu, stellt der Vorsitzende fest. Es liegen ordnungsgemäß gefertigte gültige Wahlvorschläge der beiden Fraktionen im Gemeinderat vor. Diese lauten für die ÖVP Peinbauer Franz Arnreiter Peter Engleder Herbert SPÖ Pöschl Willibald Es wird in je einem Wahlgang der Fraktionen mittels Stimmzetteln gewählt und es wird von Bürgermeister Wilhelm Peinbauer folgendes Abstimmungsergebnis nach Stimmenauszählung verkündet: ÖVP: Peinbauer Franz: 13 Ja-Stimmen, 0 ungültige/nein-stimmen Arnreiter Peter: 13 Ja-Stimmen, 0 ungültige/nein-stimmen Engleder Herbert: 13 Ja-Stimmen, 0 ungültige/nein-stimmen SPÖ: Pöschl Willibald: 6 Ja-Stimmen, 0 ungültige/nein-stimmen Somit sind die Vorgenannten als weitere Gemeindevorstandsmitglieder gewählt und wird auch die Annahme der Wahl von allen erklärt. 6. a) Festsetzung der Anzahl der Vizebürgermeister: Die Anzahl der Vizebürgermeister kann nach den Bedürfnissen der Gemeindeverwaltung festgesetzt werden, leitet der Vorsitzende ein. Da man so wie bisher mit einem Vizebürgermeister das Auslangen finden wird, wie der Vorsitzende meint, wird über seinen Antrag beschlossen, n u r e i n e n Vizebürgermeister zu wählen. Der Beschluss ist einstimmig. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen mit Gegenprobe. b) Wahl des Vizebürgermeisters: Aufgrund des Ergebnisses der Gemeinderatswahl und gem. 27 (2) OÖ. GemO ist der Vizebürgermeister von den Gemeinderatsmitgliedern der stärksten im Gemeinderat vertretenen Fraktion zu wählen. Demnach steht der Vizebürgermeister der ÖVP zu. Der von der ÖVP-Fraktion vorgelegte, mit den entsprechenden Unterschriften versehene gültige Wahlvorschlag lautet auf Franz Peinbauer. Nach Durchführung der geheimen Fraktionswahl mittels Stimmzetteln wird vom Vorsitzenden folgendes Abstimmungsergebnis nach Stimmenauszählung verkündet: Auf den Vorschlag Franz Peinbauer entfallen 13 gültige Ja-Stimmen. Somit ist Herr Franz Peinbauer einstimmig zum Vizebürgermeister der Gemeinde Oepping gewählt. Dieser erklärt die Annahme der Wahl und dankt für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. 7. Angelobung der neu gewählten Mitglieder des Gemeindevorstandes:
5 - 5 - Nach erfolgter Wahl der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes und des Vizebürgermeisters bittet der Bürgermeister Frau Bezirkshauptfrau Dr. Mitterlehner, die Angelobung des neu gewählten Vizebürgermeisters vorzunehmen. Dieser leistet gem. 24 Abs. 4, OÖ. GemO nach dem Spruch der Angelobungsformel das Gelöbnis nach 20 Abs. 4 leg. cit. mittels Handschlag in die Hand der Bezirkshauptfrau und auch in die Hand des Bürgermeisters. Sodann nimmt der Bürgermeister die Angelobung der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes vor. Nach dem Spruch der Angelobungsformel leisten auch sie das Gelöbnis gem. 24 (4) OÖ. GemO in die Hand des Bürgermeisters. 8. Wahl von Gemeindevertretern in Organe außerhalb der Gemeinde: Bürgermeister Wilhelm Peinbauer führt aus, dass die Wahl jeweils eines Vertreters und eines Stellvertreters in die Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Rohrbach, des Bezirksabfallverbandes Rohrbach, des Fernwasserverbandes Mühlviertel, des Reinhalteverbandes Mühltal und des Wegerhaltungsverbandes Oberes Mühlviertel dringend ist und daher schon in der heutigen Sitzung vorzunehmen ist. Das Vorschlagsrecht hat die ÖVP-Fraktion. Die Wahl hat als Fraktionswahl zu erfolgen. Da es sich bei den Delegierten um vertretungsbefugte Organe im Sinne des 33 a der OÖ. Gemeindeordnung handeln muss, lauten die vorliegenden gültigen Wahlvorschläge auf den Bürgermeister und auf den Vizebürgermeister. Nach Durchführung der geheimen Fraktionswahl mittels Stimmzetteln werden folgende Abstimmungsergebnisse festgehalten: a) Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Rohrbach: b) Verbandsversammlung des Bezirksabfallverbandes Rohrbach: c) Verbandsversammlung des Fernwasserverbandes Mühlviertel: d) Verbandsversammlung des Reinhalteverbandes Mühltal: e) Verbandsversammlung des Wegerhaltungsverbandes Oberes Mühlviertel: Die Gewählten nehmen ihre Berufung zu Gemeindevertretern in den genannten Gremien an. 9. Bestellung der Fraktionsobmänner im Gemeinderat:
6 - 6 - Der Vorsitzende stellt fest, dass nunmehr im Gemeinderat wieder nur zwei politische Parteien vertreten sind. Nach 18 a der oö. Gemeindeordnung bilden die aufgrund von Wahlvorschlägen der Parteien gewählten Gemeinderatsmitglieder für die Dauer der Funktionsperiode des Gemeinderates je eine Fraktion. Jede Fraktion, die aus mehr als einem Mitglied des Gemeinderates besteht, hat aus ihrer Mitte einen Obmann und zumindest einen Obmann-Stellvertreter zu bestellen. Besteht eine Fraktion nur aus einem Mitglied, so fallen die Aufgaben des Fraktionsobmannes diesem zu. Die von der ÖVP- und von der SPÖ-Fraktion schriftlich gültig angezeigten Bestellungen zum jeweiligen Fraktionsobmann und Obmann-Stellvertreter werden vom Vorsitzenden verlesen. Demnach werden für die ÖVP-Fraktion Bürgermeister Wilhelm Peinbauer als Obmann und Vizebürgermeister Franz Peinbauer als Obmann-Stellvertreter und für die SPÖ-Fraktion GV Willibald Pöschl als Obmann und GR Reinhold Fellhofer als Obmann- Stellvertreter fungieren. Die Bestellungen werden von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. 10. Allfälliges: Im Anschluss an die Wahlhandlungen richtet der wieder gewählte Bürgermeister seine Worte an die für die nächsten 6 Jahre angelobten Gemeinderatsmitglieder. Er weist darauf hin, dass auf die Gemeinde in den nächsten Jahren große Aufgaben warten. Die Bevölkerung setzt hohe Erwartungen in die Gemeindevertreter und es liegt an allen, diese unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes möglichst zu erfüllen. Dazu ist aber konstruktive Zusammenarbeit in den Gremien, in den Ausschüssen usw. notwendig, um die er eindringlich bittet. Jedem gewählten Gemeindemandatar muss die große Verantwortung seiner Funktion bewusst sein. Abschließend gratuliert Bürgermeister Peinbauer den Gemeinderatsmitgliedern, den Gemeindevorstandsmitgliedern und dem Vizebürgermeister zur Neu- bzw. Wiederwahl und bittet die Frau Bezirkshauptfrau um weiterhin so gute Unterstützung der Gemeinde Oepping und um eine kurze Ansprache an den neuen Oeppinger Gemeinderat. Gerne nimmt Frau Bezirkshauptfrau Dr. Mitterlehner das Angebot, zum Gemeinderat zu sprechen, an und gratuliert ihrerseits den Gemeindevorstandsmitgliedern und dem Vizebürgermeister zur heutigen Wahl. Sie bedankt sich ebenfalls für die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister und der Gemeindeverwaltung von Oepping. Sie ersucht die Gemeindevertreter um gute Zusammenarbeit im Gemeinderat und wünscht in Zukunft für die Vorhaben der Gemeinde gutes Gelingen. Gemeinsam geht es einfacher und gute Ergebnisse werden von der Bevölkerung geschätzt. In ihrer Ansprache an den Gemeinderat schneidet sie auch einige Bezirksthemen an. So bringt sie in wenigen Worten die Aufgaben des Sozialhilfeverbandes mit einer enormen Qualitätssteigerung, das Jugendmodellprojekt mit seiner präventiven Zielsetzung, den Regionalverein Donau-Böhmerwald, die Bemühungen der Agenda 21, den Ausbildungsverein BIKE mit der Bitte um entsprechende Angebotsannahme, die Waldschule Böhmerwald, die alle die Unterstützung der Gemeinden brauchen und letztlich ist sie stolz auf die neue Bürgerservicestelle bei der Bezirkshauptmannschaft. An Hand einer OH-Folie stellt Frau Bezirkshauptfrau die Neuorganisation der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach mit nur mehr 3 anstatt vorher 7 Abteilungen vor.
7 - 7 - Bürgermeister Wilhelm Peinbauer dankt der Bezirkshauptfrau für ihre treffenden Worte und für die Angelobung und schließt um 19:45 Uhr die konstituierende Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Oepping mit der Einladung zu einem gemeinsamen Foto mit der Bezirkshauptfrau. Die neu gewählten Gemeindevertreter bestätigen ihre Angelobung mit ihrer Unterschrift: (Schriftführer)
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