Marktgemeinde Steinakirchen am Forst Lfd.Nr. 6 Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT GEMEINDERATES

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1 Marktgemeinde Steinakirchen am Forst Lfd.Nr. 6 Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die SITZUNG des GEMEINDERATES am in Steinakirchen am Forst Beginn Uhr die Einladung erfolgte am Ende Uhr durch Kurrende ANWESEND WAREN: Bürgermeister Johann Schagerl Vizebürgermeister Ing. Wolfgang Pöhacker die Mitglieder des Gemeinderates 1. GfGR Gerhard Fußthaler 2. GfGR Elisabeth Kellnreiter 3. GfGR Iris Steindl 4. GfGR Leopold Huber 5. GfGR Michael Jungwirth 6. GR Aloisia Theuretsbacher 7. GR. Johann Gschwandegger 8. GR. Monika Baumann 9. GR Leopold Höhlmüller 10. GR Thomas Stockinger 11. GR Martin Mayrhofer 12. GR. Michael Neckar 13. GR. Andreas Hauß 14. GR. Ing. Erwin Leitner 15. GR. Eva Bruckner 16. GR. Dr. Wolfgang Zuser 17. GR. Mag. Josef Ginner 18. GR. Helga Baumann ANWESEND WAREN AUSSERDEM: 1. Ing. Peter Satovich (VB) 2. Christine Prankl (VB) ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN: GR. Stelzer Josef Die Sitzung war öffentlich Die Sitzung war beschlussfähig 1

2 Tagesordnung: Punkt 1: Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung Punkt 2: Angelobung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes Punkt 3: Ergänzungswahl in den Vorstand Punkt 4: Nachnominierung in die Ausschüsse Punkt 5: Annahmeerklärung Klima:Aktiv (E-Ladestation) Punkt 6: Gründung einer Orts- und Infrastrukturentwicklungs-Kommanditgesellschaft Punkt 7: Grundsatzbeschluss Beteiligung Neubruck Immobilien GmbH (Landesausstellung 2015) Zu Punkt 1 der TO: Entscheidung über Einwendungen gegen die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen das Sitzungsprotokoll der letzten Sitzung keine schriftlichen Einwände erhoben wurden. Das Sitzungsprotokoll gilt daher als genehmigt. Zu Punkt 2 der TO: Angelobung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes Der Bürgermeister nimmt die Angelobung der neu einberufenen Gemeinderätin Frau Eva Bruckner vor. Er liest folgende Gelöbnisformel vor: "Ich gelobe die Bundesverfassung und die Landesverfassung, sowie alle übrigen Gesetze der Republik Österreich und des Landes Niederösterreich gewissenhaft zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Steinakirchen am Forst nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern." Frau Gemeinderätin legt hierauf dem Bürgermeister durch Handschlag mit den Worten "Ich Gelobe" das Gelöbnis ab. Zu Punkt 3 der TO: Ergänzungswahl in den Vorstand Zur Beurteilung der Gültigkeit der Stimmzettel werden Herr Gemeinderat Leopold Huber (SPÖ) und Herr Gemeinderat Pöhacker Wolfgang (ÖVP) beigezogen. Von der Österreichischen Volkspartei wird ein gültiger Wahlvorschlag eingebracht, welcher auf Gemeinderat Michael Jungwirth lautet. 2

3 Nach Vornahme der Stimmenzählung verkündet der Bürgermeister folgendes Abstimmungsergebnis: Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmzettel: 20 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf den Wahlvorschlag der ÖVP insgesamt 19 Stimmen für Jungwirth Michael und 1 Stimme für Fußthaler Gerhard und somit ist Gemeinderat Jungwirth Michael zum geschäftsführenden Gemeinderat gewählt. Gemeinderat Michael Jungwirth erklärt sich auf Befragen des Bürgermeisters bereit, die Wahl des geschäftsführenden Gemeinderates anzunehmen. Zu Punkt 4 der TO: Nachnominierung in die Ausschüsse Durch das Ausscheiden von GR Alois Huebner ist der Finanzausschuss, der Wirtschaftsausschuss, Volksschulausschuss, der Hauptschulausschuss und der Gemeindeverband Erholungszentrum nachzubesetzen. Seitens der Österr. Volkspartei wurde folgender Vorschlag vorgelegt: Finanzausschuss: Gschwandegger Johann Wirtschaftsausschuss: Neckar Michael Volksschulausschuss: Bruckner Eva Hauptschulausschuss: Bruckner Eva Gemeindeverband Erholungszentrum : Jungwirth Michael Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeinderat möge die Nachbesetzung der Ausschüsse laut dem Wahlvorschlag der ÖVP beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig. Bekanntgabe : Fraktionsführer ÖVP Fußthaler Gerhard Zu Punkt 5 der TO: Annahmeerklärung Klima:Aktiv (E-Ladestation) Für die Elektro-Ladestation wurde beim Klima- und Energiefond, vertreten durch die Kommunalkredit um Förderung angesucht. Die vorläufigen umweltrelevanten Investitionskosten betragen ,-. Der Gemeinde wurde eine vorläufige Förderung in der Höhe von 3.000,00 gewährt. Die Förderungsmittel werden als nicht rückzahlbarer Beitrag bewilligt. Damit dieser Förderungsbeitrag ausbezahlt werden kann, ist eine Annahmeerklärung durch den Gemeinderat zu beschließen. 3

4 Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat die Annahmeerklärung vollinhaltlich zur Kenntnis. Antrag des Gemeindevorstandes : Der Gemeinderat möge die vorbehaltslose Annahme des Förderungsvertrages der Kommunalkredit Public Consulting GmbH v GZ B betreffend die Gewährung eines Kostenzuschusses für das Projekt E-Ladestation (10 Stationen) beschließen. Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig. Zu Punkt 6 der TO: Gründung einer Orts- und Infrastrukturentwicklungs- Kommanditgesellschaft Für die Realisierung einer Orts- und Infrastrukturentwicklung, insbesondere im Zusammenhang mit der baulichen Neugestaltung und Neuerrichtung von Gebäuden sowie sonstigen Anlagen im Gemeindegebiet soll eine Ort- und Infrastrukturentwicklungs-Kommanditgesellschaft gegründet werden. Ein Entwurf des Gesellschaftsvertrages wurde den Gemeinderäten zugestellt. Dieser soll hinsichtlich des Beirates (Beirat selbe Personen wie GV) und des Budgets (Beschluss des Beirates bei Ausgabe über 5.000,- netto) geändert werden. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge die Errichtung der Marktgemeinde Steinakirchen Orts- und Infrastrukturentwicklungs-Kommanditgesellschaft lt. vorliegenden Gesellschaftsvertrag mit nachstehenden Änderungen (Beilage A) beschließen: zu 11 Beirat - Der Beirat soll aus den selben Personen gebildet werden, welche auch im Gemeindevorstand vertreten sind. zu 8 Budget, Finanzierung - Grundsätzlich müssen sämtliche Ausgaben über einen Nettobetrag von 5.000,- vom Beirat beschlossen werden. Weiters beschließt der Gemeinderat nachstehende Punkte: Die Gemeinde mietet nach Fertigstellung des Feuerwehrgebäudes das gesamte Gebäude von der Marktgemeinde Steinakirchen Orts- und Infrastrukturentwicklungs- Kommanditgesellschaft mehrwertsteuerpflichtig zurück. Nach erfolgter Umwidmung und nach Abschluss des Zusammenlegungsverfahrens wird das für die Errichtung des Feuerwehrgebäudes angekaufte 4

5 Grundstück entsprechend dem Einbringungsvertrag nach erfolgter Eintragung der KG ins Firmenbuch in die KG eingebracht. Für die Finanzierung der Errichtung des Feuerwehrgebäudes wird eine Finanzierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Steinakirchen und der Marktgemeinde Steinakirchen Orts- und Infrastrukturentwicklungs-Kommanditgesellschaft getroffen und vom GR in dieser Form beschlossen. Der GR beschließt, in den Beirat der KG zusätzlich für die Belange der Errichtung und Führung des Feuerwehrgebäudes ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Steinakirchen nach deren Vorschlag zu entsenden. In die bisherige Auftragsvergabe durch die Gemeinde Steinakirchen für die Planung und Bauausführung tritt die KG mit sämtlichen Rechten und Pflichten ein. Beschluss: Der Antrag wird angenommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig. Zu Punkt 7: Grundsatzbeschluss Beteiligung Neubruck Immobilien GmbH (Landesausstellung 2015) Im Zuge der Bewerbung um die Ausrichtung der Landesausstellung 2015 ist die Errichtung eines Projektträgers in Form einer interkommunalen Gesellschaft (Neubruck Immobilien GmbH) gemäß vorliegendem Konzept geplant. Das Konzept, welches dem Gemeinderat zugestellt wurde sieht vor, auf dem Standort Papierfabrik Neubruck die Austragung der Landesausstellung Als Nachnutzung des Areals sind ein Interkommunaler Wirtschaftspark sowie Büroflächen geplant. Die gesamten Kosten für Ankauf sowie Entwicklung, Sanierung und Vermarktung des obigen Konzeptes werden auf ca ,- geschätzt. Von der Betreiber-GesmbH, welche aus Gemeinden des Bezirkes Scheibbs bestehen soll, werden voraussichtlich 1,5 Mio Euro aufzubringen sein. Die beteiligten Gemeinden Anteil der Gemeinde Steinakirchen 1 % - teilen sich die Kosten bzw. die Haftungen sowie infolge die Einnahmen aus der Kommunalsteuer. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat der Gemeinde Steinakirchen am Forst beschließt hiermit im Grundsatz, dieser Gesellschaft als Gesellschafter beizutreten. Dieser Grundsatzbeschluss gilt vorbehaltlich: 5

6 der Einigung auf einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag (inkl. der genauen Definition von Beteiligung, Pflichten und Rechten eines jeden Gesellschafters) und des Zuschlags zur Durchführung der Landesausstellung 2015 gemäß vorliegendem Konzept. Beschluss: Der Antrag wird angenommen Abstimmungsergebnis: einstimmig Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am... genehmigt - abgeändert - nicht genehmigt Bürgermeister Schriftführer Gemeinderat Gemeinderat 6

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