Beantwortung der Anfrage

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1 Nr. 132-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Ing. Mag. Meisl und Klubvorsitzenden Steidl an die Salzburger Landesregierung (Nr. 132-ANF der Beilagen) durch Landesrat DI Dr. Schwaiger, Landesrätin Mag. a Berthold MBA, Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl, Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. in Rössler und Landeshauptmann Dr. Haslauer betreffend die geplante Golfanlage in St. Koloman Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Ing. Mag. Meisl und Klubvorsitzenden Steidl betreffend die geplante Golfanlage in St. Koloman vom 22. Februar 2016 erlauben sich die genannten Regierungsmitglieder, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Wurde für den geplanten 9-Loch-Golfplatz in St. Koloman ein Antrag auf Umwidmung gestellt? Für das Vorhaben wurde einlangend mit 1. Februar 2016 ein Antrag auf aufsichtsbehördliche Genehmigung für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde St. Koloman gestellt. Zu Frage 1.1.: Wenn ja, wann und welche Widmungskategorie wurde beantragt? Die Umwidmung in folgende Widmungskategorien wurde beantragt: Grünland Ländliches Gebiet (der weitaus größte Teil), Grünland Sportanlage, drei Sonderflächen für Bauten sowie die Widmungen Verkehrsfläche Parkplatz und Verkehrsfläche für wichtige Verkehrsflächen der Gemeinde. Zu Frage 1.2.: Wie groß sind die Flächen die vom Umwidmungsantrag betroffen sind und wie viele Grundeigentümer sind betroffen? Grünland - ländliches Gebiet: m² Grünland - Sportanlage: m² Sonderfläche: m², m² und m² Verkehrsfläche Parkplatz: m² Verkehrsfläche für wichtige Verkehrsflächen der Gemeinde: m². 1

2 Betroffen sind insgesamt 19 Grundeigentümer (einschließlich der Gemeinde). Zu Frage 1.3.: Haben alle betroffenen Grundeigentümer ihr Einverständnis zur Umwidmung gegeben? Von den Grundeigentümern wurden im laufenden Raumordnungsverfahren keine Einwendungen erhoben. Laut Auskunft der Gemeinde stimmt zur Zeit ein Grundeigentümer der Verlängerung der Kaufoption nicht zu. Zu Frage 2: Wurde die Arbeitsgruppe Golfanlangen mit der Causa betraut? Ja - die Arbeitsgruppe Golfanlagen wurde im Oktober 2006 schriftlich über die geplante Errichtung einer 18-Loch-Golfanlage in St. Koloman informiert. Im Oktober 2006 wurde der Arbeitsgruppe Golfanlagen ein Lageplan über einen 18-Loch-Golfplatz in St. Koloman übermittelt. Auf diesem Lageplan war eine großzügige 18-Loch-Golfanlage dargestellt, die im Rahmen eines Ortsaugenscheines besichtigt wurde. Im Rahmen eines Vorgespräches wurde der Gemeinde St. Koloman mitgeteilt, welche Unterlagen für die Beurteilung durch die Arbeitsgruppe Golfanlagen notwendig sind. Im August 2007 wurde der Arbeitsgruppe Golfanlagen ein Plan für die geplante Golfanlage übermittelt. Zu Frage 2.1.: Wenn ja, wie lautet die Stellungnahme der Arbeitsgruppe Golfanlagen? Am 8. Oktober 2007 gab es die erste offizielle Besprechung im internen Kreis der Arbeitsgruppe Golfanlagen und der Gemeinde St. Koloman. Im Rahmen dieser Besprechung wurde der Gemeinde und dem Betreiber schriftlich mitgeteilt, welche Rahmenbedingungen für die Errichtung des geplanten Golfplatzes St. Koloman bestehen und dass im bestehenden Wasserschongebiet Taugl für den späteren Betrieb der Golfanlage ein Verbot für den Einsatz von Pestiziden als Grundvoraussetzung verlangt wird. Am 29. Oktober 2007 wurde im Bereich der geplanten Golfanlage ein Ortsaugenschein mit den Sachverständigen der Arbeitsgruppe Golfanlagen durchgeführt und dabei wurde festgehalten, dass eine sogenannte Raumverträglichkeitsprüfung Stufe 2 notwendig ist, in dem noch Grundlagen über die Situierung der Spielbahnen, die notwendigen Rodungsflächen, Darstellung von Boden bzw. Erdbewegungen, Festlegung von Grüns und Abschlägen, Konzept über Be- und Entwässerung, keine Beeinträchtigung des Grundwassers, Darstellung des Wasserbedarfes sowie der Wasserspenden, Berechnung des Wasserverbrauches, Festlegung der Teichstandorte, geplante Wasserver- und -entsorgung 2

3 zu erarbeiten sind. Generell wurde von den Sachverständigen darauf hingewiesen, dass der Charakter der Landschaft zu erhalten ist und die Golfanlage in die bestehende reizvolle Landschaft integriert werden muss. Nach Vorlage der notwendigen Unterlagen durch den Projektsbetreiber wurde am 2. Februar 2009 eine weitere Besprechung Raumverträglichkeitsprüfung Stufe 2 mit der Arbeitsgruppe Golfanlagen durchgeführt. Im Rahmen dieser Besprechung konnte festgestellt werden, dass der Routingplan, so wie von der Arbeitsgruppe gefordert, abgeändert und sowohl sicherheitstechnisch als auch naturräumlich umsetzbar gelöst wurde. Im Rahmen dieser Besprechung wurde nochmals darauf hingewiesen, dass für die Realisierung des Golfplatzprojektes eine Flächenwidmungsänderung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Seitens des Gewässerschutzes und des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans wurde schriftlich darauf hingewiesen, dass eine Abänderung der Schongebietsvorkehrungen aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht realistisch ist. Seitens des Sachverständigen für Gewässerschutz wurde schriftlich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit des Verzichtes auf den Einsatz von Pestiziden eingehend zu prüfen ist. Aufgrund von Problemen mit verschiedenen Grundstückseigentümern wurde der Arbeitsgruppe Golfanlagen im August 2010 ein geändertes Projekt mit der Bitte um einen weiteren Besichtigungstermin vorgelegt. Am 11. Oktober 2010 kam es zu einem neuerlichen Ortsaugenschein in der Gemeinde St. Koloman. Im Rahmen dieses Ortsaugenscheins musste festgestellt werden, dass erhebliche Bereiche der geplanten Golfanlage nur mehr schlecht für die Errichtung einer Golfanlage geeignet sind. In weiten Bereichen wären erhebliche Landschaftseingriffe notwendig und darüber hinaus wäre dieses Projekt golftechnisch nur sehr bedingt geeignet. Nach ausführlicher Diskussion wurde von der Arbeitsgruppe Golfanlagen vorgeschlagen, aufgrund der fehlenden Flächen nur mehr eine 9-Loch-Golfanlage weiter zu verfolgen. Das Problem bestand darin, dass vorher gut geeignete Flächen innerhalb des Golfareals nicht mehr weiter für die Planung und die Realisierung des Projektes zur Verfügung standen. Dieser Empfehlung der Arbeitsgruppe wurde entsprochen und das Projekt wurde entsprechend auf eine 9-Loch-Anlage umgeplant. Am 20. Juli 2011 kam es erneut zu einer Besprechung mit der Arbeitsgruppe Golfanlagen, wo das Projekt seitens der Arbeitsgruppe Golfanlagen als sinnvoll umsetzbar und realisierbar eingestuft wurde. Dem Betreiber wurde die weitere Planung bzw. Vorbereitung für das notwendige Flächenwidmungsplanänderungsverfahren sowie für die notwendige Einleitung des UVP-Verfahrens schriftlich empfohlen. Landesrat DI Dr. Schwaiger: Zu Frage 3: Hat das Land Förderungen für die Planung, Realisierung etc. des Golfplatzes eingeplant und welche Förderungen wurden aus welchen Töpfen, in welcher Höhe bewilligt und ausbezahlt (mit dem Ersuchen um detaillierte Aufstellung inkl. des verantwortlichen politischen Ressorts)? 3

4 In meinem Ressortbereich wurden keine Förderungen für dieses Vorhaben geplant, bewilligt oder ausbezahlt. Landesrätin Mag. a Berthold MBA: Zu Frage 3: Für die Golfanlage St. Koloman und auch für andere Golfanlagen im Bundesland Salzburg wurden bis dato keine Förderungen aus dem Bereich Sport gewährt. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl: Zu Frage 3: Von der Abteilung 8 wurden keine Förderungen gewährt. Zu Frage 3: Ist ha. nicht bekannt. Landeshauptmann Dr. Haslauer: Zu Frage 3: Mit Genehmigung des Tourismus- und Wirtschaftsressorts vom 12. April 2011 sowie der Fördervereinbarung vom 28. Dezember 2012, rechtskräftig mit 17. Jänner 2013, wurde der Golfanlage St. Koloman Entwicklungs GmbH ein Zuschuss aus H-Ansatz 1/ Sonstige Maßnahmen zur Förderung des Tourismus sowie von Pilot- und Infrastrukturprojekte, von ,-- zur Teilfinanzierung der Kosten für die Planung und Bewilligungsvorbereitung zur Schaffung der Voraussetzung für die Errichtung einer Golfanlage in der Gemeinde St. Koloman, welche bis Ende ,-- netto betrugen, gewährt. Dieser Zuschuss wurde bis zum 14. März 2014 und nach Erfüllung sämtlicher Förderbedingungen in drei Raten ausbezahlt. Ein Projekt zur Errichtung der Golfanlage wurde noch nicht zur Förderung beantragt und sind daher auch noch keine Tourismusförderungsmittel reserviert. Zu Frage 4: Wird für den Golfplatz St. Koloman ein UVP-Verfahren durchgeführt bzw. wurde ein UVP-Verfahren eingereicht? Nein. Die geplante 9-Loch-Golfanlage ist jedoch gemäß Z. 17 lit. a des Anhangs 1 zum UVP-G 2000 zweifelsfrei einer UVP im vereinfachten Verfahren zu unterziehen, da ein Flächenverbrauch von über 10 ha gegeben ist. Zu Frage 4.1.: Wenn ja, wie lautet das Ergebnis? - 4

5 Zu Frage 4.2.: Wenn nein, warum nicht? Es wurde kein Antrag gestellt. Die genannten Regierungsmitglieder ersuchen das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 5. April 2016 Dr. Haslauer eh. Dr. in Rössler eh. Dr. Stöckl eh. Mag. a Berthold MBA eh. DI Dr. Schwaiger eh. 5

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