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1 Nr. 74-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 5. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Riezler-Kainzner und Klubvorsitzenden Steidl an Landesrätin Mag. a Berthold MBA (Nr. 74-ANF der Beilagen) betreffend Familien in Notsituationen Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Riezler-Kainzner und Klubvorsitzenden Steidl betreffend Familien in Notsituationen vom 27. April 206 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage : Wie lauten die Richtlinien genau und welche Notsituationen können abgedeckt werden? Die genauen Richtlinien und die davon erfassten Notsituationen können der Beilage entnommen werden. Zu Frage 2: Wie viele Förderungen und mit welchem Gesamtumfang wurden auf Basis dieser Richtlinien in den Jahren 204 und 205 gewährt (um Aufgliederung nach Bezirk, Zweck und jeweiliger Höhe der Förderung wird ersucht)? Siehe Beilage 2. Zu Frage 3: Wie viele Ansuchen wurden in diesen beiden Jahren und 206 insgesamt gestellt und wie vielen konnten nicht entsprochen werden (um Aufgliederung nach Jahr, Entscheidung durch Referat/Sie selbst, sowie nach Erledigungsart: positiv/negativ wird ersucht)? Alle Entscheidungen wurden im Referat Kinderbetreuung, Elementarbildung, Familien mit eindeutigem Ergebnis getroffen. Siehe Beilage 2. Zu Frage 4: Was waren die jeweiligen Gründe dafür, wenn dem Ansuchen nicht entsprochen werden konnte? Diese können der Beilage 3 entnommen werden. Zu Frage 5: Wie lange war die jeweilige Bearbeitungsdauer der Anträge (um Aufgliederung nach Anzahl der erforderlichen Monate wird ersucht)? Die Anträge werden jeweils so rasch wie möglich aufgenommen, bearbeitet (inklusive der Nachfragen oder Recherchen) und im Team abgestimmt. Für die Abstimmung ist wöchentlich

2 ein Fixtermin reserviert. Die Anträge können zumeist in einer Zeitspanne von zwei bis 20 Tagen abgewickelt werden. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 8. Juni 206 Mag. a Berthold MBA eh. 2

3 FAMILIE UND GENERATIONEN Richtlinien Hilfe für Salzburger Familien in Notsituationen Stand Zielgruppe Familien, selbstverständlich auch Alleinerziehende, in akuten nicht vorhersehbaren Notsituationen. Familie definiert sich als das Miteinander von Generationen. Die Familie muss den Hauptwohnsitz im Land Salzburg haben. Nicht österreichische StaatsbürgerInnen, die weder EU-BürgerInnen, noch ÖsterreicherInnen gleichgestellt sind, müssen Jahr vor Hilfestellung den Aufenthalt legal in Österreich gehabt haben. Art der Hilfestellung Einmalige Hilfe zur Linderung oder Beseitigung der Notsituation geknüpft an eine vorhergehende soziale Beratung, in welcher auch die Inanspruchnahme aller gesetzlich zustehenden Leistungen abgeklärt wird. Die Hilfe für Salzburger Familien in Notsituationen ist eine subsidiäre Leistung. Die Obergrenze der finanziellen Hilfe beträgt im Einzelfall 2.900,-- (dieser Höchstbetrag kann jedoch nur in ganz speziell gelagerten Einzelfällen gegeben werden). Diese Leistung stellt eine spezielle Landesfamilienförderung dar. Kriterien Notsituation Die Notlage darf nicht achtlos oder mutwillig herbeigeführt worden sein. Vorrangige Gründe für die Hilfestellung Todesfall, Krankheit, Unfall und andere schicksalhafte Ereignisse. Subsidiaritätsprinzip Die Hilfe für Salzburger Familien wird grundsätzlich nur subsidiär gewährt, d. h. ein allfälliger Rechtsanspruch auf Leistungen wie Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Arbeitslosengeld etc. muss in Anspruch genommen werden. Linderung, wenn möglich Beseitigung der Notlage Bei völliger Aussichtslosigkeit (zb enorme Verschuldung) wird keine Unterstützung gewährt. Einmalige Unterstützung In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann eine zweite Antragstellung aus demselben Grund möglich sein, wenn bei der ersten Hilfszahlung der mögliche Höchstbetrag von 2.900,-- nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde. Mit der zweiten Zahlung darf die Höchstsumme nicht überschritten werden. DAS SALZBURGER BILDUNGSNETZ: AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG ABTEILUNG 2 KULTUR, GESELLSCHAFT, GENERATIONEN POSTFACH 527, A-500 SALZBURG TEL. (0662) * FAX (0662) post@salzburg.gv.at DVR

4 2 Keine allgemeine Schuldenabdeckung Kredite, die etwa durch Erwerb von Eigenheimen, Autos etc. aufgenommen wurden, können nicht abgedeckt und Ratenzahlungen nicht übernommen werden. (Rückzahlungen für dringend notwendige Einrichtungsgegenstände können unter Berücksichtigung des Gebrauchtmöbelmarktes nur in ganz besonders gelagerten Fällen übernommen werden.) Kostenübernahmen erfolgen nur nach Beratung und vorhergehender Zusicherung. Keine Übernahme von Rückständen für Betreuungsinstitutionen (Kindergarten, Hort, alterserweiterte Gruppe etc.) Keine Abdeckung von Giro-Kontoüberzügen, keine Abdeckung von Handykosten Prinzipiell keine Abdeckung von Mietrückständen, ausgenommen bei Gefahr einer Delogierung; Mietrückstände ohne Klage nur bei schwerer Erkrankung in der Familie oder besonders berücksichtigungswürdigen Gründen Übernahme anteiliger Delogierungskosten nur nach Absicherung der Finanzierung der zukünftigen Mietzahlungen Übernahme von anteiligen Kautionen und Baukostenzuschüssen nur in besonderen Härtefällen Stromkosten können bei drohender Stromabschaltung übernommen werden, ausgenommen sind jedoch Rückstände bei Jahresabrechnungen (dabei sind Ratenzahlungen möglich, die als Eigenleistung erbracht werden sollten) Kein Kostenersatz für Zahnspangen Vorgangsweise Im Rahmen einer sozialen Beratung wird das Formular für den Hilfsfonds ausgefüllt. Die Beratung kann sowohl in der zentralen Beratungsstelle des Referates für Familien und Generationen, in dessen Außenstellen und in den Jugend- und Sozialämtern und anderen Beratungseinrichtungen im Land Salzburg stattfinden. Werden KlientInnen von sozialen Einrichtungen überwiesen, so ist vor der Beratung im Referat für Familien und Generationen ein schriftlicher Bericht zu übermitteln, sodass die BeraterInnen bereits vorinformiert sind. Die Entscheidung über die Hilfeleistung erfolgt auf der Verwaltungsebene im Referat für Familien und Generationen auf Basis der Richtlinien. Fälle, zu denen keine eindeutige Zustimmung im Referat zustande kommt, werden an LR Mag. a Martina Berthold MBA zur Entscheidung vorgelegt. In den regelmäßigen Ressort-Jour Fixes werden inhaltliche Berichte über die Notlagen der Familien eingebracht. Jeweils am Ende jedes Quartals (erstmalig im September 203) wird eine Auflistung der eingebrachten Fälle (Familie, Notlage, Betrag) an LR Mag. a Martina Berthold und an die Klubvorsitzenden der ÖVP und des Team Stronach übermittelt. Die Vorgangsweise wurde am im Arbeitsausschuss der Regierung gemeinsam vereinbart und tritt mit in Kraft. Erstellt i.a. von Mag. a Ulrike Kendlbacher MIM

5 Hilfe für Salzburger Familien in Not - zu Nr. 74-ANF (Jänner bis April) zu Frage 2. Anzahl Förderansuchen: und 3. bewilligt: Aufgliederung in Bezirke: abgelehnt: Stadt Salzburg: Flachgau: Tennengau: Pinzgau: Pongau: 3 Fördergesamtsumme: Zweck der Förderung: Mietrückstand/Delogierung: Möbelkauf: Kaution/Baukostenzuschuss: Todesfall: 3 0 Stromrückstand/-abschaltung: 2 0 Behindertenhilfe: 0 Überbrückungshilfe: 0 0 Rettungseinsatz: 0 0 Unfallkosten: 0 0 Krankheit: 0 0 Kinderbetreuung: 0 0 Zahnbehandlung Kind: 0 0 Durchschnittliche Förderungshöhe:

6 zu Frage 4.

7 Hilfe für Salzburger Familien in Not - zu Nr. 74-ANF Ablehnungen/Ablehnungsgründe: Mietrückstand: ~ sehr hoher Mietrückstand, Sanierung nicht mehr möglich ~ Erhaltung der Wohnung aufgrund der wirtschaftlichen Situation in Zukunft nicht gesichert ~ bereits einmal eine Unterstützung erhalten ~ kein "Miteinander von Generationen" ~ wirtschaftliche Situation lässt Ratenvereinbarung zu Miete: Kaution/Baukostenzuschuss: ~ aus Eigenmitteln und Hilfe von Verwandten/Bekannten finanziert ~ Lage nicht unverschuldet/unvorhersehbar - Wohnung gemieten, ohne zu wissen, wie die Finanzierung erfolgen soll Todesfall: Wohnungsbrand: ~ keine Notsituation (auch nicht lt. Schadensbericht) Betriebskosten-Nachzahlung: Möbelkauf: ~ Ratenzahlungen konnten vereinbart werden ~ kein "Miteinander von Generationen"

8 (Jänner bis April) 5 4 2

Beantwortung der Anfrage

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