Bezugs- vorschüsse Stand: September 2016

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1 Bezugsvorschüsse Stand: September

2 Bezugsvorschüsse 23 GG 1956 bzw. 25 VBG 1948 Richtlinien des Landesschulrates für NÖ, gültig ab 1. September 2016, für die Vergabe von Bezugsvorschüssen: Bezugsvorschuss - EUR 7.500,- Neubau eines Eigenheimes Ankauf einer Eigentumswohnung bzw. einer Genossenschaftswohnung mit Kaufoption Ankauf eines bestehenden Hauses Erhöhung des Betrages von EUR 7.500,- bei Zustehen des Alleinverdienerabsetzbetrages um EUR 1.000,- Für jedes Kind unter 18 Jahren, für das Familienbeihilfe bezogen wird, um EUR 700,- Das Höchstausmaß beträgt bei diesen Bezugsvorschüssen EUR ,-! Bezugsvorschuss für Wohnzwecke kann nach 10 Jahren neuerlich beantragt Für ein- und dieselbe Wohnung ist nur einmal ein Bezugsvorschuss vorgesehen. Zwingender, unmittelbarer Wohnungsbedarf. Der Ort muss in Niederösterreich liegen. Rückzahlung höchstens 120 Monatsraten (Raten von EUR 62,50 bis EUR 100,00). Beilagen bei Eigenheimbau: Kopie des Bauplanes Kopie des Grundbuchauszuges Kopie der Baubewilligung Kostenvoranschlag vom Baumeister Beilagen beim Kauf einer Eigentumswohnung bzw. Genossenschaftswohnung: Kaufvertrag oder Vorvertrag mit Angabe des Kaufpreises (bei Genossenschaftswohnungen: Kauf- bzw. Vorvertrag mit Angabe des Kaufpreises und der Kaufoption) 1

3 Beilagen beim Kauf eines bestehenden Hauses: Kaufvertrag bzw. Vorvertrag mit Angabe des Kaufpreises Achtung: kein Bezugsvorschuss für Grundkosten! Um- und Zubau am bestehenden Haus Bezugsvorschuss für diesen Zweck kann nach 10 Jahren neuerlich beantragt Rückzahlung höchstens 100 Monatsraten á EUR 45,-. Kostenvoranschläge 20 Prozent höher. Beilagen für Um- und Zubau am bestehenden Haus: Kopie des Bauplanes Kopie des Grundbuchauszuges Kopie der Baubewilligung Kostenvoranschläge bzw. Rechnungen Alarmanlagen (nur in Verbindung mit Bezugsvorschuss für Türen, Fenster) Ausbau des Dachgeschoßes (mit Skizze aus der hervorgeht, dass es sich um eine Wohnraumgewinnung handelt) Möbelkauf Installationen Heizung Wärmeisolierung (Fassadenerneuerung) Küche, Bad Fenster, Türen, Fußböden Energiesparmaßnahmen (Photovoltaikanlage) Zahnsanierung Finanzielle Notlage 2

4 Begräbniskosten (Kostenaufstellung, Bestätigung über Höhe der Verlassenschaft und Einantwortungsurkunde erforderlich) Hörgerät (Kostenvoranschlag minus Zuschuss der Krankenkasse ist Eigenleistung => nur dieser Betrag kommt zur Anweisung und eine ärztliche Bestätigung über berufliche Notwendigkeit muss vorgelegt werden) Innenausbau (gebührt für Treppen bzw. Stiegen innerhalb des Wohnungsverbandes) Wintergarten (mit Skizze aus der hervorgeht, dass es sich um eine Wohnraumgewinnung handelt bei Verglasung muss es sich um Wärmeschutzglas handeln) Bezugsvorschüsse für diese Zwecke können nach 10 Jahren neuerlich beantragt Kostenvoranschläge 20 Prozent höher. Beilagen für obige Zwecke: Kostenvoranschläge Skizzen betreffend Wohnraumgewinnung Kanalanschluss Bezugsvorschuss für diesen Zweck kann nach 10 Jahren neuerlich beantragt Beilagen für Kanalanschluss: Bestätigung der Gemeinde über angefallene Kosten - kein Kostenvoranschlag nötig 3

5 Ausstattung der Kinder zwischen 14. und 26. Lebensjahr 14. Lebensjahr des Kindes. Einmalige Gewährung pro Kind. Kostenvoranschläge 20 Prozent höher. Beilagen bei Ausstattung der Kinder: Kostenvoranschläge zwischen dem 14. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr Ab Vollendung des 18. Lebensjahres Unterschrift des Kindes (Bestätigung der Übernahme) Personenkraftwagen: Anspruchsberechtigt sind Lehrerinnen und Lehrer, die zur Ausübung von Dienstpflichten mehrere Schulen anzufahren haben und jene Lehrerinnen und Lehrer, die unter das Behindertengesetz fallen Nach Ablauf von 5 Jahren kann neuerlich ein Bezugsvorschuss für den Kauf eines PKW beantragt Kostenvoranschlag 20 Prozent höher. Beilagen beim PKW-Ankauf: Kostenvoranschlag oder Rechnung Achtung: für Leasing ist kein Bezugsvorschuss vorgesehen! Allgemeine Bestimmungen: Ein Ansuchen um Gewährung eines Bezugsvorschusses ist mit beiliegendem Formular und den erforderlichen Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen, im Dienstweg an den Landesschulrat für NÖ zu richten. Ausgenommen sind Bezugsvorschüsse für Wohnzwecke (Unterlagen dürfen maximal 3 Jahre alt sein, es gilt das Datum der Antragstellung). Sind bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften beide Partner im öffentlichen Dienst tätig, ist nur ein Bezugsvorschuss für ein und denselben Zweck möglich. Die Vorlage einer Negativerklärung ist Bei gleichzeitigem Eintreffen mehrerer Ansuchen ist eine halbjährliche Anweisung vorgesehen. 4

6 Mehr als 3 laufende Bezugsvorschüsse sind nicht möglich. Die bestimmungsgemäße Verwendung der Bezugsvorschüsse ist durch Rechnungen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen, mittels Formular nachzuweisen. mittels Formular Bezugsvorschüsse werden grundsätzlich nicht während eines Karenzurlaubes gemäß 15 MSchG / 2 VKG, während eines Karenzurlaubes gemäß 58 LDG oder 29b VBG bzw. während einer Dienstfreistellung aus Anlass der Mutterschaft gewährt. Ausgenommen sind Bezugsvorschüsse für Neubau eines Eigenheimes, Ankauf einer Eigentumswohnung oder einer Genossenschaftswohnung mit Kaufoption, Ankauf eines bestehenden Hauses oder für Um- und Zubau am bestehenden Haus. Voraussetzung für die Bewilligung eines Bezugsvorschusses für Wohnzwecke während solcher Karenzurlaube ist, dass die Raten auch in dieser Zeit weiterbezahlt Verwaltungskostenbeitrag = 0,5 Prozent. Sämtliche Vorlagen - Ansuchen, Bürgschaftserklärung und bestimmungsgemäße Verwendung - finden Sie auf der Homepage unter 5

7 KOMPETENZ - SERVICE - SICHERHEIT Wichtige Formulare und dienstrechtliche Informationen finden Sie auf der Homepage Ihrer Personalvertretung

In der Anlage werden Ihnen die ab geltenden Richtlinien für die Gewährung von Bezugsvorschüssen übermittelt.

In der Anlage werden Ihnen die ab geltenden Richtlinien für die Gewährung von Bezugsvorschüssen übermittelt. LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Berufsschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Schuhmann Tel: 0732 / 7071-1311 Fax: 0732 / 7071-1290 E-mail: lsr@lsr-ooe.gv.at

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