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1 Nr. 89-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder, Steiner BA MA und Wiedermann an die Landesregierung (Nr. 89-ANF der Beilagen) durch Landesrat Dr. Schellhorn, Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. in Rössler und Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl betreffend das Glücksspiel und seine Folgen Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Essl, Rothenwänder, Steiner BA MA und Wiedermann betreffend das Glücksspiel und seine Folgen vom 16. Dezember 2015 erlauben sich Landesrat Dr. Schellhorn, Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. in Rössler und Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Wie viele feste Standorte wurden für den Abschluss oder die Vermittlung von Wetten unabhängig vom Veranstaltungsort in den vergangenen fünf Jahren bewilligt (um eine Aufgliederung nach Bezirken wird ersucht)? Es gab insgesamt 12 Bewilligungen (Landeshauptstadt Salzburg 7, Bezirk Salzburg-Umgebung 4 und im Bezirk Hallein 1). Außerdem wurden insgesamt 16 weitere Betriebsstätten (Filialbetriebe) angezeigt (Landeshauptstadt Salzburg 11, Bezirk Hallein 4 und im Bezirk St. Johann im Pongau 1). Zu Frage 1.1.: Bei wie vielen der erfolgten Bewilligungen in den vergangenen fünf Jahren handelte es sich beim Antragsteller um keinen österreichischen Staatsbürger (um eine detaillierte Darstellung nach Jahr, Herkunft und Aufenthaltsstatus der Antragsteller wird gebeten)? Eine Bewilligung im Jahr 2013, Staatsbürgerschaft: USA, Berechtigung zum unbefristeten Aufenthalt. Zu Frage 1.2.: Wurde in den vergangenen fünf Jahren im Zuge von Bewilligungen die Grundverkehrsbehörde einbezogen? Wenn ja, in wie vielen Fällen und aus welchen genauen Gründen (um eine Darstellung nach Jahr und Grund wird ersucht)? Eine Einbeziehung der Grundverkehrsbehörde ist im Landesgesetz nicht vorgesehen und ist daher auch nicht erfolgt. 1

2 Zu Frage 2: Gab es in den vergangenen fünf Jahren Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das "Kleine Glücksspiel"? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich und in wie vielen Fällen wurden Strafen verhängt (um eine Aufgliederung nach Jahren wird gebeten)? Diese Anfrage geht offensichtlich noch von der bis zum 18. August 2010 geltenden Rechtslage aus. Gemäß 4 Abs. 2 des Glücksspielgesetzes, in der seit dem 19. August 2010 geltenden Fassung, unterliegen nur noch Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten nach Maßgabe des 5 nicht dem Glücksspielmonopol des Bundes. Die Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten müssten in einem eigenen Landesgesetz unter den Vorgaben des Glücksspielgesetzes zugelassen werden, wobei die Höhe des Einsatzes und des in Aussicht gestellten Gewinnes nur noch eines von mehreren Kriterien darstellt. Im Bundesland Salzburg wurde ein derartiges Landesgesetz nicht erlassen, sodass der illegale Betrieb eines Glücksspielautomaten seit 19. August 2010 in jedem Fall als eine Übertretung des Glücksspielgesetzes und nicht mehr nach den Bestimmungen des Salzburger Veranstaltungsgesetzes anzuzeigen und zu bestrafen ist. Das Verbot des Betriebes von Geldspielapparaten gemäß 21 Abs. 1 lit. b des Salzburger Veranstaltungsgesetzes ist somit nur noch auf Geldspielapparate anzuwenden, bei welchen die Entscheidung über Gewinn oder Verlust nicht überwiegend oder ausschließlich vom Zufall abhängt (Geschicklichkeitsspiele). Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist somit zur Frage 2 eine Leermeldung abzugeben. Zu Frage 3: Wie viele von der Spielsucht betroffenen Personen wurden in den vergangenen fünf Jahren in Salzburg unter anderem in den SALK behandelt (um eine Darstellung nach Jahr, Einrichtung, Alter, Geschlecht und Anzahl der Personen wird ersucht)? Die Beratungs- und Betreuungsangebote des Psychosozialen Dienstes des Landes für Menschen mit Spielsucht in der Stadt Salzburg sowie in St. Johann im Pongau und Zell am See wurden in den Jahren 2010 bis 2014 folgendermaßen in Anspruch genommen: männlich weiblich bis bis bis 49 ab 50 gesamt Zusätzlich werden in einer über den Psychosozialen Dienst des Landes geführten Spielsuchtgruppe Menschen mit Spielsuchtproblemen betreut. Der Zugang zu dieser Gruppe ist niederschwellig, die TeilnehmerInnen können anonym bleiben, sodass Angaben zu den betreuten Personen nicht verfügbar sind. In dieser Spielsuchtgruppe kam es im Jahr 2010 insgesamt zu 339 KlientInnenkontakten, im Jahr 2011 zu insgesamt 351 Kontakten, im Jahr 2012 gab es 2

3 insgesamt 291 KlientInnenkontakte, im Jahr 2013 insgesamt 371 Kontakte und im Jahr 2014 kam es zu insgesamt 304 KlientInnenkontakten. Zu Frage 3: Keine Ressortzuständigkeit. Zu Frage 3: Im System leistungsorientierter Krankenanstaltenfinanzierung wird Pathologisches Spielen als Hauptdiagnose unter dem Code: F63.0 erfasst und Behandlungsleistungen der Fondskrankenanstalten über das LDF-Punktesystem des Salzburger Gesundheitsfonds vergütet. In den Jahren 2011 bis 2015 wurden in den Salzburger Fondskrankenanstalten folgende Behandlungsfälle beim Salzburger Gesundheitsfonds abgerechnet: Hauptdiagnose F63.0 (somit vergütet über LDF-Punktesystem): CDK Salzburg Schwarzach Nebendiagnose F63.0 (somit nicht LDF-punkterelevant; LDF-Punkte werden über andere Hauptdiagnose abgerechnet, z. B. Alkoholsucht): CDK Salzburg Schwarzach LKH Salzburg Barmherzige Brüder Salzburg Zell am See Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Behandlungsfälle nicht zwingend mit der Zahl der behandelten Patientinnen und Patienten übereinstimmen muss. Denkbar wäre auch, dass eine Patientin/ein Patient mehrmals behandelt wurde. Eine Auswertung nach Geschlecht und Alter der behandelten Patienten steht leider ebenfalls nicht zur Verfügung. Darüber hinaus konnte von der SALK eine gesonderte Auswertung über die zusätzlich in der Suchtambulanz behandelten Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt werden. Diese Auswertung bezieht sich nun auf die Anzahl der behandelten Patientinnen und Patienten. Demnach wurden folgende Patientinnen und Patienten in der Suchtambulanz der CDK ambulant behandelt: 3

4 CDK-Suchtambulanz Anzahl Patienten männlich 93,3% 92,2% 89,6% 88,1% 80,8% weiblich 6,7% 7,8% 10,4% 11,9% 19,2% Alter (Mittelwert) 40,0 39,0 37,0 34,5 36,5 Im April 2014 wurde in der CDK eine eigene Spielsuchtambulanz eingerichtet. Bis April 2014 wurden die Patientinnen und Patienten in der allgemeinen Suchtambulanz behandelt. Durch die Einrichtung einer gesonderten Spielsuchtambulanz ist es möglich, spielsüchtige Patientinnen und Patienten noch zielgerichteter zu versorgen. Zu Frage 4: Welche Einrichtungen zur Bekämpfung der Spielsucht wurden in den vergangenen fünf Jahren von Seiten des Landes gefördert und in welchem Umfang wurden sie gefördert (um eine Aufgliederung nach Jahr, Höhe der Förderung pro Einrichtung wird gebeten)? Seitens der Sozialabteilung wurden in den vergangenen fünf Jahren keine Einrichtungen zur Bekämpfung der Spielsucht gefördert. Zu Frage 4: Keine Ressortzuständigkeit. Zu Frage 4: In meiner Ressortzuständigkeit erfolgte die Behandlung und Versorgung spielsüchtiger Patientinnen und Patienten ausschließlich über die oben genannten Fondskrankenanstalten im Bundesland Salzburg, wobei psychiatrische Abteilungen sowohl in der Christian- Doppler-Klinik wie auch im Kardinal Schwarzenberg sches Krankenhaus Schwarzach eingerichtet sind. Die Fondskrankenanstalten werden im System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung durch den Salzburger Gesundheitsfonds sowie durch zusätzliche Beiträge zur Betriebsabgangsdeckung durch die Krankenhausträger und das Land Salzburg finanziert. Zu Frage 5: Welche präventive Maßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren von Seiten des Landes ergriffen, dass Personen nicht der Spielsucht verfallen und auf wie viel beliefen sich die Kosten für diese Maßnahmen (um eine Aufgliederung nach Jahr, Art der Maßnahme und Höhe der Unterstützung wird ersucht)? Mit der Durchführung von präventiven Maßnahmen zur Verhinderung von Spielsucht ist die Fachstelle Suchtprävention des Vereins Akzente Salzburg betraut. Präventionsmaßnahmen im 4

5 Problembereich Glücksspiel fanden in den vergangenen Jahren vorwiegend im Rahmen von substanz- und problemübergreifenden Programmen zur Förderung von sogenannten life skills statt, ergänzt durch vereinzelte Informationsveranstaltungen und Workshops für MultiplikatorInnen zu den Themen der substanzunabhängigen Abhängigkeitsformen, den sogenannten Verhaltenssüchten, und der (Glücks-)Spielsucht im Speziellen. Angaben zur Anzahl spezifischer Maßnahmen zur Prävention von Spielsucht und zur Höhe der Kosten solcher Maßnahmen sind daher nicht verfügbar. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach spezifischeren Maßnahmen zur Prävention von Glücksspielsucht wurde für die Zielgruppe der Jugendlichen ab 15 Jahren ein Konzept für einen speziellen Workshop zu dieser Problematik entwickelt, das ab dem Jahr 2016 zur Verfügung steht und vornehmlich in der (offenen) Jugendarbeit und in Polytechnischen Schulen und in Berufsschulen zur Anwendung kommen soll. Zu Frage 5: Keine Ressortzuständigkeit. Zu Frage 5: In den Fondskrankenanstalten findet eine Akutbehandlung spielsüchtiger Patientinnen und Patienten statt. Spielsuchtprävention erfolgt im extramuralen Bereich außerhalb meiner Ressortzuständigkeit. Die genannten Regierungsmitglieder ersuchen das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 26. Jänner 2016 Dr. in Rössler eh. Dr. Stöckl eh. Dr. Schellhorn eh. 5

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