Beantwortung der Anfrage
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- Martina Fromm
- vor 8 Jahren
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1 Nr. 649 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Naderer, Fürhapter und Konrad MBA an Landeshauptmann- Stellvertreter Dr. Stöckl (Nr. 567 der Beilagen) betreffend der Wartezeit auf eine Bestrahlung/Chemotherapie in der Onkologie der SALK Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Naderer, Fürhapter und Konrad MBA betreffend der Wartezeit auf eine Bestrahlung/Chemotherapie in der Onkologie der SALK vom 4. Februar 2015 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Wie viele Patienten mit der Diagnose Krebs werden in der Onkologie der SALK mittels Bestrahlung/Chemotherapie derzeit behandelt? An den SALK werden ca. 80 % aller vollstationären und tagesklinischen und ein wahrscheinlich noch höherer Anteil der ambulanten Chemotherapien/antitumoralen Therapien an der III. Medizinischen Universitätsklinik durchgeführt. Die Zahl der derzeit an der III. Medizinischen Universitätsklinik in onkologischer Therapie befindlichen Patientinnen und Patienten beträgt knapp über An der III. Medizinischen Universitätsklinik werden pro Jahr ca bis neu an Krebs erkrankte Patientinnen und Patienten vorgestellt, die einer systemischen oder multimodalen Therapie bedürfen. An der UK für Radiotherapie und Radio-Onkologie werden derzeit rund neue Fälle per anno bestrahlt. Zu Frage 2: Wie viele dieser Patienten mussten von der Diagnose bis zum Beginn der Bestrahlung/Chemotherapie eine Wartezeit von zu Frage 2.1.: einem Monat, Zu Frage 2.2.: zwei, 1
2 Zu Frage 2.3.: drei, bis Zu Frage 2.4.: sieben Monaten und Zu Frage 2.5.: länger hinnehmen? Siehe Beantwortung Frage 2. Grundsätzlich wurde dazu seitens der Onkologie in den SALK Folgendes festgehalten: Zur Bestrahlung: Die Definition einer Wartezeit auf eine Radiotherapie (RT) muss differenziert gesehen werden und wird primär in Abhängigkeit von der Intention einer Bestrahlung definiert, sekundär auch von der speziellen Art eines Tumors. Hinsichtlich der Intention ist zwischen primärer RT (d. h. als alleinige Maßnahme mit oder ohne begleitende medikamentöser Therapie), adjuvanter RT (postoperativer Einsatz) sowie neoadjuvanter RT zu unterscheiden. Danach ergeben sich nicht nur unterschiedliche maximale Fristen, innerhalb derer ohne onkologische Einbußen mit einer Behandlung zu beginnen ist, sondern auch (v. a. im postoperativen Setting, aber auch in sequentieller Abfolge mit Polychemotherapien) Mindestfristen, die einzuhalten sind, um keine vermehrten Wundheilungsstörungen oder additive Toxizitäten zu provozieren. Hinsichtlich der Definition von maximalen Wartefristen i.o.s. besteht weitgehend nationaler und internationaler Konsens: In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Diagnose, der Intention der Bestrahlung, der Tumorart oder der vorangehenden Therapie (OP, Chemotherapie) wird ein Soll- Termin festgelegt, bis zu dem mit der RT begonnen werden soll, wenn nicht andere Umstände dagegen sprechen. Eine Wartefrist kann sich daher sinnvollerweise nur auf den jeweiligen individuellen, medizinisch begründeten Soll-Termin beziehen. Eine Matrix der einheitlichen Definition von Soll-Terminen, bis zu denen eine Strahlentherapie erfolgen sollte, ist innerhalb Österreichs konsentiert (siehe Anlage). In Anwendung dieser Definition teilt die UK für Radio-Onkologie wie folgt mit (Bezugsjahr 2014): Weniger als zehn Prozent der Patientinnen und Patienten, zumeist medizinisch begründet (verzögerte Wundheilung), fallweise bettenkapazitativ bei Erfordernis einer stationären Be- 2
3 handlung (z. B. zeitgleichen Chemoradiotherapien), in der Dimension von zwei bis drei Wochen. In Kooperation mit der GÖG/ÖBIG, die seitens des Bundesministeriums für Gesundheit damit beauftragt wurde, findet derzeit an allen österreichischen Strahlentherapien seit Jahresbeginn 2015 eine prospektive Evaluierung der Wartezeiten statt. Dabei wurden bislang (seit 1. Jänner 2015) an der UK für Radiotherapie bei 95 % der Patientinnen und Patienten die Soll-Fristen eingehalten oder unterschritten, bei 4 % war ein Zuwarten entweder medizinisch begründet (z. B. verzögerte Wundheilung) oder patientenbedingt (Nicht- Erscheinen). Lediglich bei zwei Patientinnen und Patienten war eine Überschreitung um zwei respektive drei Wochen zu verzeichnen gewesen, da diese Patienten einer stationären Therapie zugeführt werden mussten. Zur Chemotherapie: Erfolgt die Primärabklärung an der III. Medizinischen Universitätsklinik selbst (Selbstzuweisung der Patientinnen und Patienten, Direktzuweisung durch Niedergelassene, andere Krankenanstalten oder Kliniken der SALK), besteht in keinem einzigen Fall mit klarer Indikationsstellung eine relevante bzw. medizinisch unangemesse Wartezeit. Zu Frage 3: Lässt sich seit 2005 eine Tendenz zur Verlängerung der durchschnittlichen Wartezeit von der Diagnose bis zum Beginn der Bestrahlung/Chemotherapie feststellen? Wenn ja: Wie stellt sich diese Entwicklung in den einzelnen Jahren seit 2005 dar? Nein, bis dato kann weder für Bestrahlung noch für Chemotherpie eine Verlängerung der durchschnittlichen Wartezeiten festgestellt werden. Zu Frage 4: Ist mit einer weiteren Verlängerung der Wartezeit von der Diagnose bis zum Beginn der Bestrahlung/Chemotherapie zu rechnen? Wenn ja: Was sind die Gründe dafür? Siehe Beantwortung Frage 3. Ergänzend dazu darf festgehalten werden, dass zur Vermeidung möglicher zukünftiger Mangelsituationen die erforderlichen Maßnahmen unter anderem im Rahmen der Grundlagenermittlung zur RSG-Planung in Salzburg dargelegt wurden und bei den strategischen Entwicklungsmaßnahmen der SALK entsprechend Berücksichtigung finden. Zu Frage 4.1.: Welche Maßnahmen wurden/werden ergriffen, um der bisherigen (und möglicherweise auch zukünftigen) Fehlentwicklung entgegen zu wirken? Aus Sicht der UK für Radio-Onkologie liegt bis dato keine Fehlentwicklung im Bundesland Salzburg vor. An der UK wurden während der vergangenen zehn Jahre kontinuierlich und erfolgreich Maßnahmen gesetzt, die im Gegensatz etwa zu der Situation in Ostösterreich oder der Steiermark eine radioonkologische Vollversorgung gewährleistet. 3
4 Zu Frage 4.2.: Ist auf Grund der ständigen Zunahme an Patienten auch an eine Erweiterung (räumlich, gerätetechnisch, personell) der bestehenden Abteilung gedacht? Wenn ja: Welche Mittel stehen dafür jährlich oder einmalig zur Verfügung? Wenn nein: Warum nicht? Wie bereits festgehalten, werden kontinuierlich und vorausschauend Maßnahmen gesetzt, um den künftigen Entwicklungen Rechnung tragen zu können. So ist etwa derzeit ein Neubau der gemeinsamen Bettenstation Radiotherapie/Nuklearmedizin in Planung, wo mit kleineren Bettenzahlen pro Krankenzimmer das optimale Patientenmanagement besser gelingen wird und damit kurzfristige Aufnahmetermine bei Patientinnen und Patienten, die einer Hospitalisierung bedürfen, gewährleistet. Der Neubau der Bettenstation ist in den Budgets 2015/2016 berücksichtigt. Weitere Maßnahmen sind Gegenstand laufender Budgetgespräche. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 9. März 2015 Dr. Stöckl eh. 4
5 Anlage: Definition von maximalen Soll-Wartezeiten in der Radio-Onkologie
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