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1 Nr. 323 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder, Steiner-Wieser und Wiedermann an Landeshauptmann Dr. Haslauer (Nr. 190 der Beilagen der 3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) betreffend Investitionen in Hotels Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobmann Dr. Schnell, Blattl, Essl, Rothenwänder, Steiner-Wieser und Wiedermann betreffend Investitionen in Hotels vom 13. Oktober 2014 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: In welcher Höhe hat das Land in den vergangenen fünf Jahren Förderungen für Investitionen in Hotels gewährt (um eine detaillierte Darstellung nach Jahr, Anzahl der Förderungen, Kategorie der Hotels und Bezirk wird ersucht)? Das Land Salzburg hat im Zeitraum 2009 bis November 2014 für 339 Investitionsprojekte, die von kleinen und mittleren Salzburger Hotelbetrieben umgesetzt wurden bzw. werden, Förderungen im Gesamtbetrag von ,-- bewilligt. Schwerpunkte der unterstützten Hotelinvestitionen sind Betriebsgrößenoptimierungen, Qualitätsverbesserungen sowie notwendige Investitionen im Kontext mit der Entwicklung und Umsetzung innovativer Ganzjahreskonzepte. Ein wesentlicher Teil der besonders kostenintensiven, geförderten Investitionen kommt von Hotelbetrieben, die eine Ganzjahresstrategie verfolgen. Die gewährten Förderungen des Landes haben dazu beigetragen, dass die unterstützten Salzburger Hotelbetriebe innerhalb von sechs Jahren Investitionen mit förderbaren Gesamtkosten von rund 222 Mio. umgesetzt haben. Die Investitionsbereitschaft der Salzburger Hotellerie hat in den letzten Jahren als Folge der guten Branchenkonjunktur und der historisch niedrigen Zinsen kontinuierlich zugenommen und erreichte im Jahr 2013 mit förderbaren Gesamtinvestitionskosten von rund 70 Mio. einen Höhepunkt. Grundlage für die Ausreichung der Landesförderungen sind die Tourismus-Förderungsprogramme des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW), die Landesförderungsrichtlinien für das EU-kofinanzierte Programm Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit Salzburg 2007 bis 2013 sowie für die regionalen Tourismusimpulspro- 1

2

3 gramme Lungau, Mühlbach, Dienten, Sonnenterasse und das Salzburger Salzkammergut in den Jahren 2009 bis Weiters wurden Förderungen nach den Richtlinien des Wachstumsprorammes für Kleinstbetriebe ausgereicht. Mit dieser Förderungsaktion werden Erweiterungs- und Modernisierungsinvestitionen in kleinen Salzburger Hotelbetrieben (maximal neun Mitarbeiter) unterstützt. Für die kostenintensiven Investitionsprojekte mit hohem Fremdfinanzierungsbedarf wurde durch die Bereitstellung der Beihilfen des Landes ein maßgeblicher Beitrag zur Einräumung langfristiger, zinsgünstiger TOP-Tourismus- und ERP-Kredite der ÖHT geleistet. Dadurch kann eine effektive, zinsstabile und günstige Projektfinanzierung ermöglicht werden. Auch die Nachfrage der Hotellerie für Kredithaftungen des Bundes steigt seit dem Jahr 2011 deutlich. Nach Information der ÖHT wurden im Jahr 2013 für die Investitionsfinanzierung österreichischer Hotels Kredithaftungen für rund 35 Mio. übernommen, für 2014 wird mit einem Wachstum von zumindest 15 % gerechnet. Vorteil dieser Bundeshaftungen ist nämlich, dass behaftete Kredite von der Eigenkapital-Unterlegungspflicht der Banken ausgenommen sind, wodurch Kredite zinsgünstiger werden. Zu betonen ist, dass mit den Förderungsmitteln des Landes den investitionswilligen Hotelunternehmen der Zugang zu den benötigten, langfristigen und zinsgünstigen Finanzierungen für die Umsetzung ihrer Investitionsprojekte ermöglicht wird, wodurch deren Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig gestärkt werden kann. Weiters wird ein wichtiger Beitrag zur regionalen Angebotsdiversifizierung, zur Steigerung der ganzjährigen Tourismuswertschöpfung und zur Sicherung sowie Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet. Schließlich sei auch noch betont, dass Investitionen der Salzburger Hotellerie eine entscheidende Stütze der regionalen Konjunktur, insbesondere für das Baugewerbe, Installations- und Elektrobranche, Tischler und Innenausstatter sowie Architekten und technische Planungsbüros sind, weil mehr als 60 % der Investitionsaufträge an regionale Unternehmen im Umkreis von rund 50 km vergeben werden. Die detaillierte ziffernmäßige Beantwortung der gegenständlichen Frage ersuche ich Sie, den beiden angeschlossenen Tabellen zu entnehmen. Zu Frage 2: Wurden in den vergangenen fünf Jahren Anträge auf Gewährung einer Förderung für Investitionen in Hotels negativ beschieden? Wenn ja, welche Gründe waren dafür ausschlaggebend (um eine Aufgliederung nach Jahren, Anzahl der Anträge, Kategorie der Hotels und Ablehnungsgrund wird ersucht)? 2

4 Für die Gewährung von Ko-Förderungsmitteln des Landes für Investitionsprojekte der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die nach den Förderungsprogrammen des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft von der ÖHT abgewickelt werden, ist das Vorliegen eines positiven Projektprüfungsergebnisses und einer Förderungs- bzw. Finanzierungszusage der ÖHT erforderlich. Für alle Förderungsansuchen von Salzburger Hotelbetrieben, die im Zeitraum 2009 bis 2014 diesen Bedingungen entsprochen haben, wurden Ko-Förderungen des Landes genehmigt. Durch sachliche Stellungnahmen des Landes zu attraktiven Hotel-Investitionsprojekten, die von der ÖHT zunächst hinsichtlich der Förderungswürdigkeit kritisch beurteilt wurden, ist es gelungen, dass die Förderwerber letztlich von der ÖHT Förderungs- bzw. Zusagen für geförderte Finanzierungen erhalten haben. Von den im Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe eingereichten Förderansuchen für Hotelinvestitionen wurden im Zeitraum 2009 bis 2014 insgesamt sechs Anträge (weniger als 3 % der Gesamtansuchen) abgelehnt. Davon wurde je ein Antrag in den Jahren 2009 und 2010 und je zwei Anträge in den Jahren 2011 und 2014 negativ entschieden. Ablehnungsgründe waren die Durchführung der Investitionen vor Antragseinreichung sowie das Fehlen einschlägiger bzw. aktiver Gewerbeberechtigungen. Zu Frage 3: Hat sich die Anzahl der Förderanträge für Investitionen in Hotels seit der Einführung von Basel III verändert? Wenn ja, in welchem Ausmaß und mit welchen Konsequenzen? Seit 1. Jänner 2014 sind die österreichischen Banken verpflichtet, die neuen Basel III Regularien umzusetzen. Allerdings wird bis zur verpflichtenden, vollständigen Umsetzung bis zum 1. Jänner 2019 noch ein Übergangszeitraum mit Übergangsregelungen gewährt. Ziel des Basel III-Regelwerkes ist, die Belastbarkeit von Banken und des Bankensystems zu erhöhen. Dies soll insbesondere durch die Anhebung der regulatorisch vorgeschriebenen Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute (Deckung der eingegangenen Risken durch hochwertiges Eigenkapital) sowie durch die Einführung von Verschuldungs- und Liquiditätsquoten erreicht werden. Wie aus den beiden Tabellen zu den Förderbilanzen 2009 bis 2014 zur Beantwortung der Frage 1 zu entnehmen ist, hat die Zahl der genehmigten Förderanträge im Jahr 2014 sogar zugenommen. Eine diesbezügliche Anfrage sowohl in der Tourismussektion des BMWFW als auch in der ÖHT zur Nachfrageentwicklung bei den Zuschussförderaktionen und geförderten Finanzierungen (TOP- und ERP-Kredite) für die österreichische Tourismus- und Freizeitwirtschaft hat ergeben, dass die Investitionsbereitschaft und -dynamik der Hotellerie im Jahr 2014 nach wie vor gegeben sei und im Vergleich zum Jahr 2013 sogar mit einem leichten Wachstum sowohl bei den genehmigten Zuschüssen als auch geförderten Krediten gerechnet werde. Im Zusam- 3

5 menhang mit der Finanzierung von Hotelinvestitionen steige die Nachfrage nach Garantien und Haftungen des Bundes deutlich. Dieser Umstand dürfte auch auf Basel III zurückzuführen sein. Um zusätzliche langfristige und zinsstabile Mittel für die Finanzierung von Hotelinvestitionen bereit stellen zu können, bemüht sich die ÖHT um zinsgünstige Refinanzierungsmittel der Europäischen Investitionsbank (EIB) mit Bundeshaftung zu beschaffen. Diese sollen für zinsgünstige Finanzierungen von Hotelinvestitionen mit förderbaren Kosten ab ,-- bis ,-- eingesetzt werden. Weiters sehen die neuen Richtlinien für das TOP-Tourismus- Impulsprogramm 2014 bis 2020 auch für jene Projekte, die ausschließlich mit Zuschüssen unterstützt werden, die Übernahme von ÖHT Haftungen für die zur Projektfinanzierung benötigten Bankkredite vor. Zu den Fragen 4 bis 6: Frage 4: Wie viele Hotels mussten in Salzburg in den vergangenen fünf Jahren mangels nötiger Finanzmittel geschlossen werden (um eine Darstellung nach Jahren, Kategorie der Hotels und Bezirk wird gebeten)? Frage 5: Wie viele Betriebsübergaben bei Hotels sind in den vergangenen fünf Jahren mangels notwendiger Finanzmittel für Investitionen gescheitert (um eine Aufgliederung nach Jahr, Kategorie der Hotels und Bezirk wird ersucht)? Frage 6: Wie viele Hotels gibt es zurzeit in Salzburg, die mangels Finanzmittel notwendige Investitionen nicht vornehmen können (um eine Darstellung nach Bezirk und Kategorie der Hotels wird gebeten)? Aufgabe der Tourismusförderung des Landes ist, durch die Gewährung von Zuschüssen und Zinsenzuschüssen Anreize für die Planung wirtschaftlich rentabler betrieblicher Projekte, die mit den tourismuspolitischen Strategien und Zielsetzung kohärent sind, zu schaffen und bei der Umsetzung zu unterstützen. Voraussetzung für die Förderungsgewährung ist der Nachweis der Sicherstellung der für die Projektfinanzierung benötigten, in der Regel bei Hotelinvestitionsprojekten langfristigen Finanzmittel. Die Klärung und Sicherstellung dieser Investitionsfinanzierungen sowie der Finanzierungsbedarf für die Hotelbetriebe fällt daher in den Kompetenzbereich der Unternehmer, der Banken und allenfalls privater Investoren unter bestmöglicher Nutzung der geförderten Finanzierungsinstrumente der ÖHT. Falls derartige Finanzierungsbedarfe in Ermangelung ausreichender, banktechnischer Besicherungen nicht gedeckt werden können, können dafür die Garantie- und Haftungsinstrumente der ÖHT bzw. des Bundes genutzt werden. Durch derartige Garantieübernahmen verbessert sich 4

6 das Rating des investierenden Hotels und die bankseitige Eigenkapitalunterlegungspflicht mit dem Effekt, das derart besicherte Kredite zinsgünstiger gestioniert werden können. Resümierend ist daher zu diesen Fragen anzumerken, dass der Wirtschaftsabteilung eine Beantwortung mangels verfügbarer Daten aufgrund der Verschwiegenheitspflicht der Banken, der ÖHT sowie der Kreditschutzverbände nicht möglich ist. Auch die Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Salzburg verfügt über keine diesbezüglichen Daten. Die zum Gegenstand durchgeführte Anfrage bei Kommerzkreditexperten der Salzburger Banken hat ergeben, dass es die im Zusammenhang mit Basel III wiederholt kolportierte sogenannte Kreditklemme nicht gebe. Hotelbetriebe mit einem positiven Eigenkapital und nachhaltig positivem Cashflow werden sowie in den vergangenen Jahrzehnten bei der Beschaffung bzw. Einräumung der für wirtschaftlich plausible Investitionen benötigten Bank- und Förderungskredite bestmöglich unterstützt. Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 26. November 2014 Dr. Haslauer eh. 5

7 1. gewährte Koförderungen des Landes zu geförderten Finanzierungen und Zuschüssen für Investitionen in Salzburger Hotels Jahr Summen Anzahl d. Förderfälle: Hotelkategorien: 3-Sterne Sterne Förderbarwerte , , , , , , ,- Regionale Zuordnung der Förderfälle: Flachgau Tennengau Pinzgau Pongau Lungau

8 2. gewährte Förderung aus dem Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe für Investitionen in Salzburger Hotels Jahr Summen Anzahl d. Förderfälle: Förderbarwerte , , , , , , ,- Regionale Zuordnung der Förderfälle: Flachgau Tennengau Pinzgau Pongau Lungau Da bei der Förderantragsstellung die Hotelkategorie nicht abgefragt wird, ist eine diesbezügliche Auswertung im Förderabwicklungssystem der Wirtschaftsabteilung nicht möglich.

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