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1 Nr 231 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Blattl, Dr. Schnell und Essl an Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Haslauer (Nr 121 der Beilagen) betreffend das Konjunkturpaket für Salzburg Hohes Haus! In Beantwortung gegenständlicher Anfrage darf wie folgt Stellung genommen werden: Zu Frage 1: Insgesamt gibt es derzeit zehn Förderinteressenten. Um welche Branchen handelt es sich? Jene Unternehmen bzw potentiellen Investoren, die Interesse am Förderungs- und Finanzierungsprogramm "Regionale Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive 2005/2006" bekundet und um Programminformationen ersucht haben, sondieren bzw planen gegenwärtig Investitionsprojekte in den Branchen Autozulieferindustrie, metallbe- bzw -verarbeitende Industrie/Gewerbe, Holzbe- bzw -verarbeitung, papierverarbeitende Industrie, neue Energietechnologien sowie Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Betont sei, dass es sich bei einem Teil der Projekte um Ideen handelt, zu deren Machbarkeitsbeurteilung und Finanzierbarkeit noch detaillierte Marktanalysen und Geschäftspläne zu erstellen sind und Risikokapitalgeber akquiriert werden müssen. Ferner steht ein Teil der Projekte in einem Standortwettbewerb mit anderen Regionen. Im Hinblick auf die Intention dieses Impuls-Förderprogrammes, einen Beitrag zur Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze bzw zur Arbeitsplatzsicherung und zur nachhaltigen Stärkung der regionalen Wertschöpfung in den strukturschwächeren Regionalfördergebieten, insbesondere im Lungau, zu leisten, kommt dem Nachweis einer soliden, auch mit hinreichenden Eigenmitteln ausgestatteten Finanzierungsstruktur der Projekte eine besondere Relevanz zu. Diesbezüglich sehen die für die Programmumsetzung verwendeten Förderrichtlinien entsprechende Festlegungen vor. Zu Frage 2: Welchen Branchen soll das Konjunkturpaket tatsächlich zur Verfügung stehen? 1

2 Entsprechend den Festlegungen in den von der EU genehmigten Förderrichtlinien für das "ERP-Regionalprogramm" und die "Unternehmensbezogene Arbeitsmarktförderung" können arbeitsplatzschaffende bzw -sichernde Investitionen von KMU (im Lungau auch Projekte von Großunternehmen), die dem sachgüterproduzierenden Sektor sowie dem produktionsbezogenen Dienstleistungssektor zuzuordnen sind, gefördert werden. Die Richtlinien für die "Unternehmensbezogene Arbeitsmarktförderung" sehen auch eine Unterstützungsmöglichkeit für Leitunternehmen im Tourismus bzw touristische Leitprojekte vor. Ein wesentliches Element zur Qualifikation eines solchen Investitionsvorhabens ist dessen Erstmaligkeit in der Region sowie die positiven Effekte auf dem Arbeitsmarkt in strukturschwachen Gebieten, insbesondere durch Schaffung von möglichst vielen Ganzjahresarbeitsplätzen. Zu Frage 3: Sollte die Fördersumme nicht gänzlich durch nicht-tourismusorientierte Betriebe ausgeschöpft werden, können Sie sich vorstellen, die Förderungen auch Tourismusprojekten zukommen zu lassen? Im Einvernehmen mit dem für die Arbeitsmarktförderung zuständigen Bundesressort kann ich mir eine Fördermittelbereitstellung für Leitprojekte der Tourismus- und Freizeitwirtschaft grundsätzlich vorstellen. Zu Frage 4: Wie viele Förderwerber gibt es aus dem Lungau und um welche Branchen handelt es sich? Bisher haben vier potentielle Förderwerber mit Betriebsstandorten im Lungau selbst bzw im Wege von Steuerberatern in der Wirtschaftsabteilung und in der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS), die entsprechend der Festlegung in den Förderungs- und Garantierichtlinien federführend für die Abwicklung der Förderansuchen zuständig ist, nachgefragt. Die potentiellen Förderwerber sind in der Autozulieferindustrie, dem holzbearbeitenden Sektor, der papierverarbeitenden Industrie sowie in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft tätig. Zu Frage 5: Gibt es auch Interessenten aus anderen Bezirken? Zu Frage 5.1: Wenn ja, woher stammen diese? Interessenten gibt es auch aus der Stadt Salzburg, dem Pongau und dem Pinzgau. Zu Frage 6: Gibt es Interessenten, die nicht aus Salzburg stammen und im Bundesland investieren wollen? 2

3 Zu Frage 6.1: Wenn ja, woher stammen diese und in welchen Regionen werden die Investitionen geplant? Interessenten, deren Unternehmens-Hauptsitze sich in der Steiermark und in Deutschland befinden, gibt es. Diese Interessenten präferieren für die überlegten Investitionsprojekte Standorte im einzigen nationalen Regionalfördergebiet im Land Salzburg, dem Lungau. Ein Aspekt dieser Standortpräferenz ergibt sich aus der Kombinationsmöglichkeit der drei Förderinstrumente ausschließlich für Investments im Lungau. Zu Frage 7: Welche Förderungen beinhaltet das Förderpaket konkret? Zur Umsetzung der Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive 2005/2006 werden folgende drei Förderinstrumente eingesetzt: - Unternehmensbezogene Arbeitsmarktförderung mit einem gesamten Zuschussrahmen von 10 Mio, der je zur Hälfte von Bund und Land zu tragen ist; - Zinsgünstige ERP-Kredite aus dem Regionalprogramm des ERP-Fonds, nur einsetzbar für Investitionsprojekte produzierender Unternehmen sowie produktionsbezogener Dienstleistungsbetriebe mit einem Investitionsstandort im Lungau, bis zu einem Kreditnominale in der Gesamthöhe von 10 Mio; - Haftungsinstrumente der Austria Wirtschaftsservice GmbH zur Besicherung von Krediten sowie für Eigenkapitalgarantien bis zu einem Haftungsvolumen von 10 Mio. Zu Frage 8: Bis wann müssen die Förderansuchen eintreffen und wann wird die Entscheidung über die Vergabe getroffen? Die Förderungsansuchen sind jedenfalls vor Durchführungsbeginn des Vorhabens bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit einem einzigen Antrag für alle drei Fördermodule einzureichen, wobei die generelle Einreichfrist für Förderungen im Rahmen der Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive am 31. Dezember 2006 endet. Förderungsansuchen auf Gewährung von ERP-Krediten werden von der ERP-Kommission entsprechend den Vorschlägen der ERP-Geschäftsführung im Rhythmus von ca sechs Wochen entschieden. Ü- ber die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Unternehmensbezogenen Arbeitsmarktförderung entscheidet der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen auf der Grundlage des von der AWS geprüften Förderbegehrens. Die Entscheidungen werden laufend getroffen. Über Haftungs- und Garantieanträge entscheiden die Organe der Austria Wirtschaftsservice GmbH. Betont sei, dass im Falle der Inanspruchnahme mehrere Fördermodule für ein Investitionsprojekt die Austria 3

4 Wirtschaftsservice GmbH die gesamte Abwicklungs- und Entscheidungskoordination und das Projekt-Abrechnungscontrolling übernimmt. Zu Frage 9: Ist das Förderpaket befristet? Zu Frage 9.1: Wenn ja, wann läuft die Frist ab? Das Förderpaket ist wie bereits in Beantwortung der Frage 8 ausgeführt hinsichtlich der Einreichung der Förderansuchen bis 31. Dezember 2006 befristet. Zu Frage 10: In welcher Höhe sind derzeit Förderansuchen eingetroffen? Nach Information der Austria Wirtschaftsservice GmbH ist von Unternehmen, die in Regionalfördergebieten des Landes Salzburg Investments planen bzw sondieren und zu deren Finanzierung die Förderinstrumente der Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive zu nutzen beabsichtigen, bisher ein Förderantrag eingereicht worden. Die Projektkosten belaufen sich auf ca 15 Mio. Zu Frage 11: Welche von jenen nicht aus dem Lungau stammenden Förderwerber möchten im Lungau investieren und um welche Branchen handelt es sich? Da sich diese Vorhaben in der Sondierungs- bzw Planungsphase befinden, es sich um strategische Investitionsüberlegungen handelt, die auch in einem Standortwettbewerb stehen und die potentiellen Investoren um äußerste Diskretion gebeten haben, was auch zugesichert wurde, ersuche ich um Verständnis für die vertrauliche Behandlung dieser Projekte. Zu Frage 12: Welche konkreten Kriterien muss der Förderungswerber erfüllen? Die Förderungskriterien sind in den von der EU genehmigten Richtlinien für das ERP-Regionalprogramm und die unternehmensbezogene Arbeitsmarktförderung normiert. In der Beilage darf ich Ihnen die vom ERP-Fonds und der AWS aufgelegten Informationsblätter zu den beiden Förderungsprogrammen übermitteln. Zu Frage 13: Sind neben der 30-Millionen-Förderung noch zusätzliche Förderpakete geplant und um welche handelt es sich dabei? Da es sich beim 30 Mio Fördermittel- und Haftungsrahmen für die Beschäftigungs- und Wachstumsoffensive 2005/2006 um einen bedeutenden zusätzlichen Impuls des Bundes und des Landes Salzburg zur Mobilisierung von betrieblichen Innovations- und Investitionsvorhabens sowie zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten in den Salzburger 4

5 Regionalfördergebieten handelt, sind bis Jahresende 2006 keine weiteren zusätzlichen Förderpakete geplant. Besonders zu betonen ist, dass parallel zum va Impulsprogramm die zahlreichen Fördermöglichkeiten des Salzburger Ziel 2-Regionalförderprogrammes für Betriebsneugründungen, Erweiterungen gewerblich-industrieller Unternehmen sowie Investitionen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in den Regionalfördergebieten ebenso genutzt werden können. Mit Hilfe beider Programme werden den Salzburger Unternehmen bis zum Auslaufen der EU-Strukturfondsperiode zu Jahresende 2006 besonders wirksame Förderungs- und Finanzierungsanreize zur Umsetzung nachhaltig arbeitsplatzschaffender bzw arbeitsplatzsichernder Investitionen angeboten. Ergänzend zu den dargestellten Investitionsförderprogrammen können die zahlreichen arbeitsmarktbezogenen Beihilfeninstrumente, insbesondere zur Schaffung zusätzlicher Lehrplätze sowie für die Personengruppen Frauen, Arbeitssuchende mit längerer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit und Jugendliche von den Unternehmen genutzt werden. Zu Frage 14: Soll künftig speziell ein Förderpaket für den Lungau geschnürt werden? Zu Frage 14.1: Wenn ja, in welcher Höhe und wann soll das geschehen und unter welchen Kriterien für die Förderwerber? Zu Frage 14.2: Wenn nein, warum nicht? Im bereits eingeleiteten Planungsprozess zur Erarbeitung von Strategien für das Ziel 2-Regionalförder-Nachfolgeprogramm "Regionale Wettbewerbsfähigkeit" wird abgeklärt, ob eine regionale Differenzierung hinsichtlich der Förderkriterien und der Förderintensitäten vorgesehen werden kann. Diese regionale Differenzierung soll insbesondere für die bisherigen Ziel 2- Regionalfördergebiete, dem Lungau und dem Oberpinzgau, vorgesehen werden. Da sich der Planungsprozess erst in der Phase der Strategieentwicklung befindet, können derzeit noch keine detaillierten Angaben zur Förderungshöhe und zu den Förderungskriterien gemacht werden. Weiters ist zu betonen, dass der EU-Finanzrahmen (EFRE-Strukturfondsmittel) und demnach der Regionalförder-Budgetrahmen ( ) für das Ziel 2-Nachfolgeprogramm derzeit noch nicht bekannt ist. Das Hohe Haus wird gebeten, die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis zu nehmen. Salzburg, am 14. November 2005 Dr. Haslauer eh 5

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