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1 - ) 2326/AB XVII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 1 von 9 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERJUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES Zl /43-9/ der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen 'IP. des Nlltionalrates XVU. OesctzßCbuIIg3pcriude 1010Wien.den 10. August 1988 Stubenring 1. Telefon (0222) 7500 Telex oder P.S.K. Kto.Nr Auskunft Hr.Mag. FLASCHBERGER lab zu i3~5/j Klappe B e a n t w 0 r tun g ======================= 638 OOurchwahl der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hafner, Rosemarie Bauer und Kollegen an den Herrn Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend erhöhtes Karenzurlaubsgeld für alleinstehende Mütter (Nr. 2395/J). Zu den Anfragen nehme ich wie folgt Stellung: Frage 1: An wie viele Mütter wurde Karenzurlaubsgeld gemäß 27 Abs. 1 ALVG in den Jahren 1974 bis ausbezahlt (jährlich nach der Rangzahl des Kindes, das Anlaß für die Gewährung des Karenzurlaubsgeldes war, aufgeschlüsselt)? Da eine statistische Erfassung der bewilligten Anträge auf Karenzurlaubsgeld, gegliedert nach 27 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3, nicht erfolgt, kann die Anfrage nur mittels Schätzungen beantwortet werden.

2 2 von /AB XVII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) Ausgangspunkt ist die Zeitreihe der bewilligten Anträge auf Karenzurlaubsgeld insgesamt, die sich seit 1974 wie folgt darstellt: Jahressumme der bewilligten Anträge auf KUG insgesamt =================== Weiters stehen Durchschnittsbestände an Karenzurlaubsgeldbezieherinnen seit 1978 zur Verfügung (jeweils Durchschnitt aus Februar und August), die im Gegensatz zu der Zeitreihe der bewilligten Anträge sehr wohl nach den drei Arten des Karenzurlaubsgeldbezuges aufgegliedert sind. Unter der Annahme, daß die Bezieherinnen nach 27 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 jeweils die gleiche durchschnittliche Bezugsdauer aufweisen, läßt sich die Verteilung der Bestände auf die bewilligten Anträge umlegen.

3 2326/AB XVII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 3 von Somit ergaben sich für die KUG-Bezieherinnen nach 27, Abs. 1 ALVG ab 1978 folgende Werte: Bewilligte Anträge auf KUG- Bezug nach 27, Abs. 1 (Schätzung/gerundet) Durchschnittliche Zahl an KUG Bezieherinnen nach 27, Abs. 1 ({6 aus Februar und,august) Eine Aufgliederung der KUG-Bezüge nach der "Rangzahl des Kindes, das Anlaß für die Gewährung des Karenzurlaubsgeldes" war, ist, nicht möglich, da die Erfassung eines derartigen Merkmals im Zuge der Antragstellung und Abwicklung des Verfahrens nicht erfolgt.' Dies gilt sinngemäß auch für die Fragen,zwei bis vier. Abgesehen davon, daß die Erfassung der Rangzahl des Kindes für die Beurteilung der Gewährung eines Karenzurlaubsgeldbezuges irrelevant ist, würde eine derartige Ermittlung auch auf definitorische Probleme stoßen (erstes leibliches Kind einer Mutter; erstes Kind, für das KUG bezogen wird?).

4 4 von /AB XVII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) Einen Hinweis auf die gefragte Gliederung könnte die Verteilung der Lebendgeborenen nach ihrer Ordnungszahl geben (Quelle: östz, Abt. 1), da anzunehmen ist, daß sich die KUG-Bezüge diesbezüglich ähnlich verteilen werden. Ordnungszahl der Geburt Zahl der Lebendgeborenen und mehr Frage 2: An wieviele Mütter wurde Karenzurlaubsgeld gemäß 27 Abs. 2 ALVG in den Jahren von 1974 bis ausbezahlt (jährlich nach der Rangzahl des Kindes, das Anlaß für die Gewährung des Karenzurlaubsgeldes war, aufgeschlüsselt)? Gemäß der bei Frage 1 skizzierten Vorgangsweise kann auch für die Zahl der bewilligten Anträge nach 27 Abs. 2 ALVG eine Schätzung vorgenommen werden.

5 2326/AB XVII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 5 von Bewilligte Anträge auf KUG-Bezug nach 27, Abs. 2 (Schätzung/gerundet) Durchschnittliche Zahl an KUG Bezieherinnen nach 27, Abs. 2 «(2\ aus Februar und August) Frage 3: An wieviele Mütter wurde Karenzurlaubsgeld gemäß 27, Abs. 3 ALVG in den Jahren von 1974 bis ausbezahlt (jährlich nach der Rangzahl des Kindes, das Anlaß für die Gewährung des Karenzurlaubsgeldes war, aufgeschlüsselt)? Gemäß der bei Frage 1 skizzierten Vorgangsweise kann weiters für die Zahl der bewilligten Anträge nach 27, Abs. 3 ALVG eine Schätzung vorgenommen werden.

6 6 von /AB XVII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) Bewilligte Anträge auf KUG-Bezug nach 27, Abs. 3 (Schätzung/gerundet) Durchschnittliche Zahl an KUG Bezieherinnen nach 27, Abs. 3 (Waus Februar und August) Frage 4: An wieviele Mütter wurde Sondernotstandshilfe gemäß 39 ALVG in den Jahren 1974 bis ausbezahlt (aufgeschlüsselt nach Jahren und nach der Rangzahl des Kindes, das Anlaß für die Gewährung der Sondernotstandshilfe war)? Daten über bewilligte Anträge auf Sondernotstandshilfe nach 39 ALVG liegen seit 1977 vor. Eine Aufgliederung nach der Rangzahl des Kindes ist aus den in der Beantwortung zur Frage 1 dargelegten Gründen nicht möglich.

7 2326/AB XVII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 7 von Jahressumme der bewilligten Anträge auf Sondernotstandshilfe nach 39 ALVG *J ( 3.300) ( 4.800) ( 5.300) ( 6.700) ( 8.700) (10.600) ( ) (11.900) ( ) (12.200) (12.200) *) Die Sondernotstandshilfe wurde bis Ende für 26 Wochen gewährt, was be.deutet, daß üblicherweise pro Person 2 Anträge pro Ja.hr erforderlich sind. In Klammern wurde daher die Zahl der schätzungsweise betroffenen Frauen angeführt. Frage 5: Wie hoch war der.tahresaufwand an Sondernotstandshilfe gemäß 39 ALVG in den Jahren 1974 bis (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Entsprechende Daten liegen seit der Einführung der Kostenstellen-/Kostenträgerrechnung im Jahre vor. Dabei ergibt sich folgende Zeitreihe:

8 8 von /AB XVII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) Jahresaufwand für die Sondernotstandshilfe nach 39 ALVG (in Mio. S) , , , , , , , ,972 Frage 6: Wie hoch war der durchschnittliche Monatsaufwand an Sondernotstandshilfe je alleinstehender Mutter im Sinne des 39 ALVG, aufgeschlüsselt nach Jahren, 1974 bis? Wie bei den Jahresaufwendungen für die Sondernotstandshilfe liegen Daten nach Tagessätzen, aus denen der Monatsaufwand errechnet werden kann, ebenfalls erst ab vor. Von bis wurden die entsprechenden Werte aus der Wohnungsbeihilfestatistik gewonnen, ab werden explizit Tagessätze errechnet.

9 2326/AB XVII. GP - Anfragebeantwortung (gescanntes Original) 9 von Durschnittlicher monatlicher Aufwand je Sondernotstandshilfenbezieherin (gerundet) , , , , , , , ,-- Der Bundesminister:

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