Beschlussprotokoll Nr. 8/2007
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- Kerstin Schumacher
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1 Beschlussprotokoll Nr. 8/2007 der Sitzung des Gemeinderates gem. Art. 8 der Geschäftsordnung Tag und Zeit Montag, 17. September 2007, Uhr Ort Mehrzweckhalle Präsenz Gemeinderäte Karl Frey, Damian Jensky und Alois Tomaschett entschuldigt abwesend Gemeindevorstand vollzählig anwesend Für die Beratung von Traktandum 2, Revision der Personalverordnung, auch Dr. Duri Pally anwesend. Vorsitz Gemeinderatspräsident Dr. Gustav Ott Protokoll Gemeindeschreiber Albert Hollenstein Traktanden 1. Protokoll Nr. 7/ Revision der Personalverordnung 3. Nachtragskredite für das Verwaltungsjahr Revision des Steuergesetzes (vertagt) 5. Beitrag an die Erstellung eines Kreisels bei der Einmündung von Felsberg 6. Familienergänzendes Kinderbetreuungsangebot Schaffung von zwei Teilzeitstellen Leiter/In Hort im Umfange von je 60 Stellenprozenten (vertagt) M:\Kanzlei\Gemeinderat\Botschaften\Gemeinderatssitzung _Homepage\protnr8_2007.doc, Seite 1 von 6
2 Traktandenliste Diese wird stillschweigend genehmigt. 1. Protokoll Nr. 7/2007 Dieses wird mit redaktioneller Anpassung auf Seite 3 Abs. 3, Doppelnennung des Namens Nigg, einstimmig genehmigt. 2. Revision der Personalverordnung Eintreten wird beschlossen. Bei der Detailberatung werden die Artikel einzeln zur Diskussion gestellt. Bei folgenden Artikeln werden Anträge gestellt: Gemeinderätin Pascale van Kleef stellt Antrag zu Art. 7 Abs. 3, den gleichen Wortlaut wie beim Kanton zu verwenden, nämlich: Für Lehrpersonen gelten die ersten 6 Monate als Probezeit, während welcher das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Monaten jeweils auf Ende der Woche gekündigt werden kann. Überzeugen die Leistungen oder das Verhalten nicht, kann die Probezeit bis auf höchstens 12 Monate verlängert werden. Gemeinderat Carlo Decurtins stellt zum gleichen Absatz folgenden Kompromissantrag: Für Lehrpersonen gilt das erste Anstellungsjahr als Probezeit, während welcher das Arbeitsverhältnis bis Ende April mit einer Frist von 2 Monaten jeweils auf Ende Woche gekündigt werden kann. Der Antrag van Kleef wird demjenigen von Decurtins gegenübergestellt: Auf den Antrag van Kleef entfallen 3, auf den Antrag Decurtins 9 Stimmen. Anschliessend wird der Antrag Decurtins demjenigen des Vorstandes gegenübergestellt. Auf den Antrag Decurtins fallen 7, auf den Antrag des Vorstandes 5 Stimmen. Somit gilt der Antrag von Decurtins als angenommen. Antrag Gemeinderat Carlo Decurtins zu Art. 8 Abs. 1 (Kündigung im Allgemeinen): M:\Kanzlei\Gemeinderat\Botschaften\Gemeinderatssitzung _Homepage\protnr8_2007.doc, Seite 2 von 6
3 Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten je auf Ende eines Monats gekündigt werden. Voraussetzung ist das Vorliegen eines sachlich zureichenden Grundes im Sinne der kantonalen Personalgesetzgebung. Die Stimmen stehen mit 6 : 6 Stimmen ein. Durch Stichentscheid des Gemeinderatspräsidenten wird dem Antrag Decurtins stattgegeben. Im Laufe der Diskussion stellt Gemeinderat Carlo Decurtins einen Änderungsantrag zu seiner bereits genehmigten Formulierung von Art. 8 Abs. 1: statt des vorgeschlagenen zweiten Satzes, einen neuen zweiten Satz einzufügen, der lautet: Liegt kein sachlich zureichender Grund im Sinne der kantonalen Personalgesetzgebung vor, so wird die Kündigung wie eine missbräuchliche Kündigung behandelt. Diesem Antrag wird mit 8 : 4 Stimmen stattgegeben und ersetzt den Antrag, der durch Stichentscheid des Gemeinderatspräsidenten angenommen wurde. Als Folge davon beantragt Gemeindepräsident Peter Wettstein, Art. 7 Abs. 1, die Probezeit, von 3 auf 6 Monate zu erhöhen. Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben. Zu Art. 10, zweiter Satz, Personalverordnung, stellt Gemeinderätin Pascale van Kleef folgenden Änderungsantrag: Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung bei Erreichen der Altersgrenze nach Art. 21 AHVG. Lehrpersonen treten auf den 31. August des Jahres in den Ruhestand, in dem sie die Altersgrenze erreichen. Der Antrag wird mit 2 : 10 Stimmen abgelehnt. Der Gemeindepräsident gibt zu Protokoll, dass sinngemäss die kantonale Regelung für den Ruhestand von Lehrpersonen angewendet wird. Nach Antrag von Gemeinderat Carlo Decurtins zur Ergänzung von Art. 10 PV mit einem zusätzlichen Abs. 4, der die vorverschobene Alterspensionierung auf Wunsch der Mitarbeitenden definiert, wird dieser Antrag mit 5 : 7 Stimmen zugunsten der vorliegenden Formulierung des Vorstandes abgelehnt. M:\Kanzlei\Gemeinderat\Botschaften\Gemeinderatssitzung _Homepage\protnr8_2007.doc, Seite 3 von 6
4 Nach Diskussion wird jedoch dem Zusatzantrag von Carlo Decurtins zur Ergänzung von Art. 10 mit einem zusätzlichen Absatz 4, vorverschobene Alterspensionierung auf Wunsch der Mitarbeitenden, mit folgendem Wortlaut mit 7 : 5 Stimmen stattgegeben: Mitarbeitende können sich vorzeitig pensionieren lassen, sofern der Gemeinde daraus keine Mehrkosten entstehen, können vorverschobene Alterspensionierungen mit Hilfe einer Überbrückungsrente erleichtert werden. Bei Art. 13, Abs. 1, Erhöhung der Gesamtlohnsumme, beantragt Gemeinderat Albertus Durisch, den zweiten Satz: Er ist nicht an die quantitativen Vorgaben im kantonalen Recht gebunden, zu streichen und zu ersetzen durch: Für die individuelle Lohnentwicklung wird die Ist-Lohnsumme der Verwaltung, welche als Basis-Lohnsumme für das Budget massgebend ist, jährlich in der Regel um mindestens 1% erhöht. Die Stimmen stehen 6 : 6 ein. Durch Stichentscheid des Gemeinderatspräsidenten wird dem Antrag Durisch in vorliegender Form stattgegeben. Der Antrag von Gemeinderat Roland Grigioni und Hans Blum zu Art. 13, Abs. 2, der Teuerungsausgleich soll in der Regel jährlich mindestens demjenigen des Kantons entsprechen, wird mit 4 : 8 Stimmen abgelehnt. Art. 16, Dienstalterszulage, Antrag Albertus Durisch: Abs. 1, zweiter Satz.diese beträgt mit 10 Dienstjahren einen halben Monatslohn. Bei Vollzeitangestellten mindestens jedoch Fr. 2' Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Art. 18 Spesen: Hinweis von Gemeinderat Grigioni, dass für den Aussendienst bei Verpflegung aus dem Rucksack die gleiche Entschädigung ausgerichtet wird wie bis anhin von Fr und nicht wie der vom Kanton vorgeschriebene Ansatz von Fr , da seinerzeit bei der Festlegung des Ansatzes von Fr durch den Gemeindevorstand mitgeteilt wurde, es handle sich um einen Lohnbestandteil. Der Gemeindepräsident nimmt diese Anregung zur Prüfung entgegen. Art. 21 Mutterschaftsentschädigung: M:\Kanzlei\Gemeinderat\Botschaften\Gemeinderatssitzung _Homepage\protnr8_2007.doc, Seite 4 von 6
5 Hier stellt Gemeinderätin Pascal van Kleef Antrag, den Titel als Mutter- und Vaterschaftsentschädigung zu benennen mit neuem Absatz 2, der lautet: Mit der Mutter zusammenlebende Väter haben Anrecht auf einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 5 Arbeitstagen, welcher in den ersten 30 Tagen nach der Niederkunft bezogen werden muss. Bei Lehrpersonen wird der Vaterschaftsurlaub nur gewährt, falls die Geburt in die ordentliche Schulzeit fällt. Der Antrag wird mit 5 : 7 Stimmen abgelehnt. Die revidierte Personalverordnung wird abschliessend mit 12 : 0 Stimmen verabschiedet. 3. Nachtragskredite für das Verwaltungsjahr 2007 Eintreten wird beschlossen. Der Nachtragskredit für die Gestaltung Umgebung Kindergarten Tircal, Konto , im Betrage von Fr. 24' wird einstimmig genehmigt. Beim Nachtragskredit, Gestaltung Pausenplatz Oberstufenzentrum, Konto , im Gesamtbetrage von Fr. 118'360.--stellt Gemeinderat Hans Blum Antrag, die Teilposition Sitzbänke von Fr. 25' auf Fr. 5' zu reduzieren. Der Antrag wird mit 2 : 10 Stimmen abgelehnt. Der Nachtragskredit von Fr. 118' wird mit 10 : 2 Stimmen genehmigt. 4. Revision des Steuergesetzes Die Revision des Steuergesetzes wird vertagt. 5. Beitrag an die Erstellung eines Kreisels bei der Einmündung von Felsberg Eintreten wird beschlossen. Dem Antrag des Vorstandes wird einstimmig stattgegeben und für die Erstellung des Kreisels bei Felsberg ein Kredit von Fr. 150' bewilligt unter der Bedingung, dass die Gemeinde Felsberg an dessen Erstellung gleichzeitig einen Beitrag von Fr. 50' leistet. M:\Kanzlei\Gemeinderat\Botschaften\Gemeinderatssitzung _Homepage\protnr8_2007.doc, Seite 5 von 6
6 6. Familienergänzendes Kinderbetreuungsangebot/Schaffung von zwei Teilzeitstellen Leiter/In Hort im Umfange von je 60 Stellenprozenten Dieses Traktandum wird mit 5 : 7 Stimmen vertagt. Schluss der Sitzung 23:40 Uhr Der Protokollführer Albert Hollenstein Dieses Protokoll ist an der Sitzung vom genehmigt worden. Der Gemeinderatspräsident Dr. Gustav Ott M:\Kanzlei\Gemeinderat\Botschaften\Gemeinderatssitzung _Homepage\protnr8_2007.doc, Seite 6 von 6
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