Ziele und Maßnahmen im Bereich Wohnungssicherung 1, 2
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- Innozenz Pfaff
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1 Ziele und Maßnahmen im Bereich Wohnungssicherung 1, 2 Ziel 3 Zwischen/Teil-Ziel Maßnahme Kostenträger/ Ziel 1 Sicherung der Wohnung bei Mietschulden Feststellung des Hilfebedarfs Sicherstellung der laufenden Mietzahlungen Klärung der finanziellen Selbsthilfemöglichkeiten und des Hilfebedarfes Direktanweisung der KdU an den Veranlassung: Umsetzung: JCtah, GS, andere Selbsthilfepotential vorhanden, = Fallabschluss ohne Leistung Direktanweisung der KdU - erfolgt und deckt die Miete in vollem Umfang; - erfolgt und deckt die Miete teilweise; - erfolgt nicht Leistungsanspruch ist geringer als die Miete Absenkung oder Wegfall des Leistungsanspruches Kein Leistungsanspruch, Mietrechtliche Klärung Mietzahlung des Klienten bis die Wohnung gesichert ist Veranlassung von Hilfe nach 68 SGB XII inklusive Geldverwaltung Verweis an Mieterberatung/ÖRA Fachstelle Fachstelle, Soziale Beratungsstelle Fachstelle (zuständig), JCtah, GS (Kostenträger) Mietzahlung erfolgt, Mietzahlung erfolgt nicht Geldverwaltung erfolgt; Geldverwaltung erfolgt nicht Konflikt ist gelöst, Konflikt ist nicht gelöst Antrag liegt nicht vor Wartezeit bei der Sozialen Beratungsstelle, Beratungsstelle kann in der Sache nicht abhelfen, 1 Aus Zielentwicklung im Bereich der Wohnungslosenhilfe, Bereich Wohnungssicherung N/DLZ AG Fallmanagement / AG Zielentwicklung (Stand 12.Juli 2010), aktualisiert 2 Die wenden diese Regelungen analog bei der Sicherung von selbstgenutztem, angemessenem Wohneigentum an. 3 Wenn in den Spalten zu den Zielen kein neues Ziel genannte wird, gilt das vorherige weiter. D.h. einem Ziel können mehrere Zwischen /-Teilziele bzw. selbigen mehrere Maßnahmen zugeordnet sein. 1
2 Fortsetzung des Mietverhältnisses bei Mietschulden und erstmaliger fristloser / fristgerechter Kündigung Unwirksamkeit der Kündigung bei erstmaliger fristloser Kündigung: ( 569 Abs. 3 Ziff.2 BGB) über ratenweise Zahlung der Mietrückstände durch den Mieter Abgabe Schonfristerklärung gegenüber Vereinbarung zwischen und Mieter über eine ratenweise Tilgung der Rückstände; lehnt Ratenzahlung ab Unwirksamkeit der Kündigung wirkt nicht mit Schonfrist ist abgelaufen Rücknahme der - Kündigung - Klage - Verzicht auf Vollstreckung bei erneuter Kündigung innerhalb von 2 Jahren wegen Mietschulden über den Ausgleich der forderungen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses Rücknahme der Kündigung, Klage Verzicht auf Räumung lehnt Verhandlungen ab wirkt nicht mit Mitwirkung bei sonstigen Verhandlungen zwischen den Mietparteien, z.b. Räumungsaufschub - gewährt Räumungsaufschub - lehnt Räumungsaufschub ab wirkt nicht mit Mieter wirkt nicht mit Deckung eines zur Sicherung der Unterkunft gem. 22 Abs. 5 SGB II Feststellung des Leistungsanspruch dem Grunde und der Höhe nach, ggf. Berechnung des Eigenanteils, Hilfebedarf besteht, teilweiser Hilfebedarf besteht, 2
3 Entscheidung Hilfeform (Darlehen oder Beihilfe) und Mitteilung des an das zuständige Job- Center kein Hilfebedarf Sicherung der Unterkunft gem. 22 (8) SGB II Deckung eines zur Sicherung der Unterkunft nach 36 SGB XII Selbstzahlung des Eigenanteils an den Formelle Entscheidung über die Leistung Zahlung der bewilligten Leistungen direkt an den Feststellung Leistungsanspruch, ggf. Berechnung des Eigenanteils, Entscheidung Darlehen oder Beihilfe Bewilligung / Ablehnung der Leistung Selbstzahlung des Eigenanteils an den Zahlung der bewilligten Leistungen direkt an den Job-Center Job-Center Eingang des Eigenanteils beim ; Eigenanteil geht nicht ein Bewilligung der Leistung; Ablehnung der Leistung, gesichert, nicht gesichert Bewilligung der Leistung; Kein Hilfebedarf vorhanden Eingang des Eigenanteils beim Ausgleich der kündigungsrelevanten forderungen; gesichert JCtah weist Zahlung nicht an Ablehnung der Leistung Ziel 2 Rücknahme der Rücknahme der lehnt 3
4 Wohnungssicherung bei - Kündigung verhaltensbedingt - Klage drohendem - Verzicht auf Wohnungsverlust Vollstreckung bei verhaltensbedingt drohendem Wohnungsverlust Überwindung eines persönlichen Hilfebedarfes Einrichtung einer Betreuung Räumungsaufschub durch Auswahl, Planung, Vereinbarung begleitender sozialpädagogischer od. anderer Hilfen und/ od. ambulanter Leistungen nach 68 SGB XII Betreuungsantrag stellen n Kündigung oder Klage Verzicht auf Vollstreckung Vereinbarung mit, lehnt Räumungsaufschub ab Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen mietwidrigem Verhalten unregelmäßigen Mietzahlungen; wiederholter Mietschulden ab Ziel 3 Vermeidung von Wohnungsverlust durch Umzug in anderweitigen ( Ersatzwohnraum ) Beschaffung von anderweitigem Wohnungstausch über zur Senkung der KdU Unterstützung bei der Beschaffung von anderweitigem über eine kleinere Wohnung, Übernahme von Mietrückständen, ggf. auch der Vermeidung Wohnungsverlust durch Umzug erfolgreich, Klient behilft sich selbst anderweitig Neuer Mietvertrag, Räumungsurteile werden durch den Ausgleich der Zahlungsrückstände aus vorheriger Wohnung Kein angemessener gefunden Ablehnung des s, keine geeignete Wohnung vorhanden, 4
5 Rechtsanwalts und Räumungskosten Ausstellung Einwohnerabteilung D-Schein Einstufung D-Bestätigung Befristeter Räumungsaufschub Vermeidung von Obdachlosigkeit Bewilligung der öffentlichen Unterbringung ungültig Räumung wird aufgeschoben Kein Räumungsaufschub wirkt nicht mit Fortsetzung: Siehe FA zur Wohnungslosenhilfe, Abschnitt 3 vermittlung Platz wird angenommen Platz wird nicht angenommen Fortsetzung: Siehe FA zur Wohnungslosenhilfe, Abschnitt 1 Öffentliche Unterbringung 5
Mietschulden Räumung Lösungswege
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