Weisungen zur Master-Thesis für das Studium Master of Science in Engineering MSE

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1 NTB INTERSTAATLICHE HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BUCHS Weisungen zur Master-Thesis für das Studium Master of Science in Engineering MSE Studienjahr 2011/12 Teil 1 Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung, Studienjahr 2011/12 Teil 2 Richtlinien zur Organisation der Master-Thesis 2011/12 Teil 3 Daten und Termine Master-Thesis 2011/12 Teil 4 Bewertung der Master-Thesis 2011/12

2 NTB INTERSTAATLICHE HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BUCHS Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung der Interstaatlichen Hochschule für Technik Buchs NTB für das Studium Master of Science in Engineering (MSE) Master-Thesis Studienjahr 2011/12 Erlass durch den Hochschulrat vom 28. Oktober 2009 Aktualisiert auf Studienjahr 2010/11 durch Beschluss Hochschulrat vom 2. November 2010 Aktualisiert auf Studienjahr 2011/12 durch Beschluss Hochschulrat vom 26. Januar 2012

3 2 / 7 Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung der Interstaatlichen Hochschule für Technik Buchs NTB für das Studium Master of Science in Engineering (MSE) vom 28. Oktober 2009 Der Hochschulrat der Interstaatlichen Hochschule für Technik Buchs NTB erlässt als Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung: I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Dieser Anhang II zur Studien- und Prüfungsordnung der Interstaatlichen Hochschule für Technik Buchs NTB dient als Modulbeschreibung für das Modul der Master- Thesis im MSE Master-Studium und regelt namentlich: - Ziel und Zweck der Master-Thesis, - Rahmenbedingungen für die Master-Thesis, - Struktur und Umfang der Master-Thesis, - Bewertung der Master-Thesis, - Qualitätssicherung. Geltungsbereich II. Ziel und Zweck Art. 2 Art. 3 Art. 4 Mit der Master-Thesis werden folgende Ziele verfolgt: - Förderung der Ingenieurfähigkeit auf wissenschaftlichem Niveau, - Feststellung der Ingenieurfähigkeit auf wissenschaftlichem Niveau, - Evaluation der Qualität der MSE-Ausbildung, - Darstellung der Qualität und der Attraktivität der MSE- Ausbildung. Die Ingenieurfähigkeit auf wissenschaftlichem Niveau ist gegeben, wenn bewiesen wird, dass eine umfassende Arbeit, die hohen methodischen sowie konzeptionellen und wissenschaftlichen Ansprüchen gerecht wird, selbstständig durchführt werden kann. Ebenso muss die Fähigkeit vorhanden sein, die Ergebnisse in schriftlicher oder mündlicher Form zu präsentieren. Die Qualität der MSE-Ausbildung wird am Ende des Studiums bezüglich Durchführung und Erreichung der Ziele überprüft. Diese Ziele orientieren sich an den Dublin Descriptors (siehe Abschnitt VI Qualitätssicherung). Ziel und Zweck Ingenieurfähigkeit auf wissenschaftlichem Niveau Qualität

4 3 / 7 III. Rahmenbedingungen Art. 5 Art. 6 Art. 7 Für jede Master-Thesis wird mindestens ein Referent eingesetzt. Diese Funktion wird von Dozierenden oder Lehrbeauftragten wahrgenommen. Im Folgenden wird nur vom Referenten gesprochen, auch wenn diese Aufgabe von mehreren Dozierenden resp. Lehrbeauftragten wahrgenommen werden kann. 1) Jede Master-Thesis wird von einem unabhängigen, externen und fachlich ausgewiesenen Experten begutachtet. 2) Der Experte wird vom Rektor auf Antrag des Referenten in der Regel für eine Dauer von mindestens zwei Jahren ernannt. 1) Die Aufgabenstellung wird durch den Referenten festgelegt. Dieser ist verantwortlich für die Zielsetzung der Master-Thesis, auch dann, wenn die Aufgabenstellung von einem Industriepartner angeregt oder vorgelegt wird. Es können von externer Seite Vorschläge eingebracht, aber keine Rechte für die Erreichung von Zielsetzungen geltend gemacht werden. 2) Die Lösung der Aufgabe muss hohe methodische sowie konzeptionelle und wissenschaftliche Ansprüche erfüllen. 3) Die Master-Thesis weist in der Regel einen beträchtlichen Laboranteil auf. 4) Jede Master-Thesis muss 1 zwingend entweder im Zusammenhang mit einem drittfinanzierten Projekt (KTI-, EU-, SNF- oder Industrieprojekt) durchgeführt werden oder zu einer Publikation in einer Peer- Reviewed Zeitschrift bzw. in internationalen Konferenz-Proceedings führen. 5) Eine Master-Thesis leistet einen substantiellen Beitrag für externe Stakeholders (Industriepartner, Open Source Community oder Scientific Community). Unerlässlich sind zudem der praxisorientierte Bezug und die Aktualität der Aufgabenstellung. Referent Experte Aufgabenstellung

5 Art. 8 4 / 7 1) Das im Studium erworbene Wissen muss in der Master-Thesis selbstständig und erfolgreich angewendet werden können. 2) Während der Master-Thesis finden zwischen dem Referenten und dem Studierenden regelmässige Besprechungen statt. Die Besprechungsergebnisse sind vom Studierenden in einem Kurzprotokoll festzuhalten. Betreuung IV. Struktur und Umfang Art. 9 Art. 10 Art. 11 Der Advisor schlägt zusammen mit dem Referenten auf Grund der aktuellen Forschungsarbeiten ein Thema für die Master-Thesis vor. Das Thema wird gemeinsam mit dem Studierenden im Rahmen der Studienvereinbarung festgelegt. 1) Die Master-Thesis beginnt am Anfang des Semesters, umfasst den Zeitraum von maximal 19 Arbeitswochen und muss innerhalb des Semesters fertig gestellt werden. 2) Die Master-Thesis umfasst einen Arbeitsaufwand von 810 Stunden. 3) In begründeten Ausnahmefällen kann die Master- Thesis auch während des Semesters gestartet werden. Dies ist vorab schriftlich bei der Studiengangleitung zu beantragen. Die Master-Thesis muss spätestens 19 Arbeitswochen nach Beginn fertig gestellt sein. 4) Hat der Studierende noch weitere Verpflichtungen wie zum Beispiel ein Anstellungsverhältnis, welches die Master-Thesis nicht tangiert, oder Studienverpflichtungen, so kann dieser Zeitraum im Verhältnis zu diesen Verpflichtungen verlängert werden. Dies ist vorab schriftlich bei der Studiengangleitung zu beantragen. 5) Die Master-Thesis muss in jedem Fall innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Semestern abgeschlossen sein. 6) Die Termine für Beginn und Abgabe der Master- Thesis werden vom Studiengangleiter schriftlich und verbindlich festgelegt. Daten und Termine sowie weitere organisatorische Richtlinien im Zusammenhang mit der Master-Thesis werden zu Beginn des Herbstsemesters schriftlich bekannt gegeben. Themenwahl Umfang, zeitlicher Ablauf Daten und Termine, organisatorische Richtlinien

6 5 / 7 V. Bewertung Art. 12 Die Modulbewertung der Master-Thesis basiert auf der folgenden Kombination von Leistungsnachweisen: - Technischer und wissenschaftlicher Gehalt, - Bericht, - Master-Vortrag und Prüfungsgespräch. Leistungsnachweise Art. 13 1) Die Master-Thesis wird in einem Bericht von rund A4-Seiten Umfang dokumentiert. Dieser Bericht enthält die Motivation und Zielsetzung der Arbeit, das Recherchieren des aktuellen Standes der Technik und der Forschung 2, Lösungsansätze und Varianten mit Bewertung, die realisierte Lösung, eine Beschreibung des Kundennutzens, einen Rückblick mit Aussagen zur Zielerreichung sowie einen Ausblick. Der Bericht beinhaltet auch eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache, die für sich alleine verständlich ist. Bericht 2) Angaben, die für das allgemeine Verständnis nicht unbedingt erforderlich sind, kommen in einen separaten Anhang. Hierher gehören Fertigungs- und Bestellunterlagen, Messprotokolle, Werkstoffdatenblätter etc., welche im Hauptteil des Berichts den Lesefluss stören würden, der Vollständigkeit und Überprüfbarkeit halber aber nicht fehlen sollten. 3) Der Anhang darf nur Darstellungen und Unterlagen enthalten, auf die im Hauptteil verwiesen wird. 4) Der Master-Bericht muss auch ohne Anhang verständlich sein. Art. 14 Die Studierenden bestätigen im Bericht der Master- Thesis, dass sie die Arbeit selbstständig und nur unter Benützung der angeführten Quellen und Hilfsmittel angefertigt haben. Sämtliche Entlehnungen sind durch Quellenangaben festzuhalten. Art. 15 1) Das Modul der Master-Thesis wird mit einer numerischen Note bewertet. Die Leistungsnachweise werden dazu wie folgt gewichtet: - Technischer und wissenschaftlicher Gehalt 60%, - Bericht 25%, - Master-Vortrag und Prüfungsgespräch 15%. Ehrenwörtliche Versicherung Bewertung und Gewichtung 2) Die genauen Bewertungskriterien für die einzelnen Leistungsnachweise werden zu Beginn der Master- Thesis schriftlich bekannt gegeben.

7 6 / 7 3) Der Experte hat Einsicht in die Master-Thesis und nimmt am Master-Vortrag und dem Prüfungsgespräch teil. Er kann anlässlich der Prüfung Fragen stellen. 4) Die Bewertung der Master-Thesis erfolgt gemäss Art. 24 Abs. 3 der Studien- und Prüfungsordnung für das MSE Master-Studium. Unmittelbar nach der abgesetzten Modulschlussprüfung der Master-Thesis wird die Bewertung der einzelnen Leistungsnachweise auf Zehntelsnoten festgelegt und damit die Modulnote auf eine halbe Note gerundet ermittelt. Art. 16 Die Modulnote wird nach Abschluss des Moduls in einem Zeugnis verfügt. Art. 17 1) Eine nicht bestandene oder eine belegte, nicht besuchte Master-Thesis kann einmal wiederholt werden. Eröffnung der Modulnote Wiederholung 2) In diesem Fall wird die Bewertung der Master-Thesis vollständig durch die neue Thesis bestimmt. 3) Der genaue Zeitpunkt der Wiederholung der Master- Thesis wird von der Studiengangleitung festgelegt. VI. Qualitätssicherung Art. 18 1) Der Experte begutachtet, wie weit der oder die Studierende die Kriterien für MSE Absolventen erfüllt. Diese Kriterien orientieren sich an den Dublin Descriptors und lauten wie folgt: a) Der oder die Studierende hat Wissen und Verstehen bewiesen, die in typischer Weise auf einem Bachelor-Niveau aufbauen, dieses übersteigen, erweitern und/oder verstärken. Das bewiesene Wissen und Verstehen bilden die Grundlage oder die Gelegenheit für Kreativität und Originalität zur Entwicklung und/oder Anwendung von Ideen oft in einem Forschungszusammenhang. Der oder die Studierende kann sein/ihr Wissen und Verstehen und seine/ihre Problemlösungsfähigkeit in neuen und unbekannten Umfeldern mit bezogen auf sein/ihr eigenes Studiengebiet breiterem oder multidisziplinärem Kontext anwenden. b) Der oder die Studierende hat die Fähigkeit, Wissen einzuordnen, Komplexität zu meistern und Urteile auch im Rahmen unvollständiger oder begrenzter Information zu fällen dies unter Berücksichtigung der sozialen und ethischen Verantwortung, die mit der Anwendung seiner/ihrer Kenntnisse und Bewertungen verbunden sind. Begutachtung durch den Experten

8 Art / 7 c) Der oder die Studierende kann seine/ihre Schlussfolgerungen, sein/ihr Wissen und seine/ihre rational begründeten Thesen an Experten und Laien klar und eindeutig kommunizieren. d) Der oder die Studierende hat die Lernfähigkeit entwickelt, die es ihm/ihr gestattet, sich auf eine Art weiter zu bilden, die weit gehend selbst gesteuert und autonom ist. 2) Der Experte hält seine Begutachtung in einem Bericht zuhanden des Referenten, des Advisors, der Studiengangleitung und des Verantwortlichen für den Leistungsbereich Lehre fest. Nach Abschluss der Master-Thesis und nach Eröffnung der Modulnote erfolgt eine Umfrage unter den Studierenden bezüglich der Qualität der MSE- Ausbildung. Das Ergebnis dieser Umfrage geht schriftlich an den Advisor, an die Studiengangleitung und an den Verantwortlichen für den Leistungsbereich Lehre. Umfrage unter den Studierenden 1 geändert durch Beschluss Hochschulrat vom 2. November ergänzt durch Beschluss Hochschulrat vom 2. November 2010

9 Richtlinien zur Organisation der Master-Thesis für das Studium Master of Science in Engineering MSE Studienjahr 2011/12 Erlass durch die Schulleitung vom 19. August

10 1. Allgemeines Diese Richtlinien bilden zusammen mit dem Anhang II der Studien- und Prüfungsordnung, dem Merkblatt Daten und Termine MT und dem Formular Bewertung der Master-Thesis die Weisungen Master-Thesis 2010/11. Sie enthalten die Festlegungen zum Ablauf und zur Organisation der Master-Thesis (MT). 2. Durchführung Die Master-Thesis kann an der Hochschule NTB oder extern beim Industrie- oder Forschungspartner durchgeführt werden. 3. Geheimhaltung Mit dem Industrie- bzw. Forschungspartner muss vor der Abgabe des Berichtes geklärt werden, ob Teile des Berichtes, die für die Bewertung der Thesis nicht relevant sind, auf Grund einer Geheimhaltung entfernt werden müssen. Die Studierenden sind dafür verantwortlich, dass dies rechtzeitig geschieht. Betrifft die Geheimhaltung Teile des Berichtes, welche für die Bewertung der Thesis relevant sind, so sind die Geheimhaltung und die Geheimhaltungsfrist (geheim zu halten bis Datum) deutlich auf dem Titelblatt zu kennzeichnen. 4. Definitive Aufgabenstellung der Master-Thesis Bis zum festgelegten Termin (siehe Merkblatt Daten und Termine MT ) muss die definitive MT-Aufgabenstellung erstellt und dem Studiengangleiter MSE abgeben werden. Diese Aufgabenstellung wird vom den Studierenden und vom Referenten unterschrieben. Die definitive Aufgabenstellung erhält nebst der detaillierten Aufgabenstellung Angaben über Titel, Referent, Experte und den Industriepartner. 5. Abgabe des Berichtes, Abschluss der Master-Thesis Bis spätestens zum vorgeschriebenen Abgabezeitpunkt müssen dem Referenten, dem Experten, dem Sekretariat und gegebenenfalls dem Industrie- bzw. Forschungspartner je ein Exemplar des Berichtes mit Anhang abgegeben werden. Der Bericht über die Master-Thesis muss bei der Abgabe die Unterschrift inkl. Datum von allen beteiligten Studierenden enthalten. Das Exemplar des Berichtes mit Anhang, das im Sekretariat abgegeben wird, steht der Schulleitung und den Hochschulräten zur Verfügung. Sofern der Bericht keiner Geheimhaltung unterliegt, geht er nach Abschluss der Master-Thesis- Arbeitszeit zusammen mit dem Anhang in den Bibliotheksbestand über. Sofern der Bericht einer Geheimhaltung unterliegt, geht er zusammen mit dem Anhang an den Referenten zurück. Der Referent sorgt dafür, dass die Geheimhaltung innerhalb der festgesetzten Frist eingehalten wird. Nach Ablauf der Geheimhaltungsfrist geht dieses Exemplar in den Bibliotheksbestand über. Die Bewertung des Berichtes erfolgt auf Basis der Berichtsversion die zum Abgabezeitpunkt vorliegt. Der späteste Abgabetermin ist im Merkblatt Daten und Termine MT ) festgehalten. 2

11 6. Kurzfassung (Abstract) der Master-Thesis Mit der Kurzfassung der Master-Thesis (Abstract) wird die Arbeit durch einen Text in deutscher und englischer Sprache beschrieben. Der Text muss die folgenden 6 Punkte jeweils in deutsch und englisch beinhalten: Thema der Master-Thesis (Titel), Referent, Experte, Industriepartner, Aufmacher der Master-Thesis (maximal 400 Zeichen) sowie die Beschreibung der Master-Thesis (maximal 2000 Zeichen). Dieser Text ist spätestens mit der Abgabe des Master-Berichtes über den Referenten abzugeben. Der Text wird auch für weitere Veröffentlichungen verwendet. 7. Öffnungszeiten Die NTB ist für alle Studierenden von Montag bis Freitag jeweils von 07:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. Das Öffnen und Schliessen wird durch den Technischen Dienst wahrgenommen. 8. Zutritt ausserhalb der Öffnungszeiten Mit dem Studierendenausweis ist der Einlass in die Gebäude auch ausserhalb der Öffnungszeiten zu folgenden Zeiten möglich: Montag bis Freitag: Samstag 19:00 bis 20:30 Uhr 07:30 bis 15:00 Uhr Die NTB wird von Montag bis Freitag um 22:00 Uhr und am Samstag um 17:00 Uhr geschlossen. Nach 22:00 Uhr bzw. samstags nach 17:00 Uhr dürfen sich keine Studierenden mehr in den Gebäuden der NTB aufhalten. Am Sonntag bleibt die Interstaatliche Hochschule für Technik Buchs NTB für alle Studierenden geschlossen. 9. Bereitstellung von NTB-Einrichtungen Grundsätzlich werden die Klassenräume um 19:00 Uhr vom Technischen Dienst geschlossen. Der Referent sorgt dafür, dass ausserhalb dieser Zeit jeweils ein PC zugänglich ist. In den Ferien (Kalenderwochen 7, 15 sowie 28 bis 31) besteht kein garantierter Anspruch auf die NTB-Ressourcen (Personal und Infrastruktur). Mit dem Referenten können individuelle Regelungen getroffen werden. Während der Weihnachtsferien ( bis ) bleiben alle Gebäude der Hochschule geschlossen. 10. Zugang zu den Labors Die Verantwortung für die Öffnung und Schliessung der Labors liegt bei den Referenten. Die Labors werden demzufolge in Eigenverantwortung von den Referenten oder von ihren Assistenten geöffnet und geschlossen. 3

12 Während der Master-Thesis-Arbeitszeit können die Studierenden vom zuständigen Referenten einen Laborschlüssel erhalten. Dieser Schlüssel ist nicht übertragbar. Die Ausgabe des Schlüssels liegt in der Eigenverantwortung des Referenten. 11. Sicherheit in den Labors Aus Sicherheitsgründen müssen mindestens zwei Personen im Labor bzw. im Arbeitsraum anwesend sein. Beachten Sie unbedingt die Sicherheitsvorschriften. Hinweis: Bei Feuerausbruch und Unfällen aller Art, ist das Notfallplakat (in jedem Labor gut sichtbar angebracht) zu beachten. Die wichtigsten Telefonnummern sind darauf vermerkt. 12. Ausserordentliche Vorkommnisse und Beobachtungen Bitte melden Sie besondere Vorkommnisse und Beobachtungen, welche nicht zum Alltag unserer Institution gehören, entweder dem Referenten, dem Sekretariat oder dem Leiter des Technischen Dienstes. 13. Verlassen der Labors und Gebäude Prüfen Sie bitte beim Verlassen Ihrer Arbeitsstätte bzw. der Gebäude ob die Geräte ausgeschaltet sind, die Fenster und die Labortüren geschlossen sind, die Lichter gelöscht sind und der NTB-Eingang verschlossen ist. Sie helfen uns mit der Überprüfung, die vorgeschriebenen Kontroll- und Sicherheitsmassnahmen einzuhalten. 14. Bestellungen und Vervielfältigungen Bestellungen für ihre Master-Thesis dürfen nur vom Referenten oder vom jeweiligen Assistenten aufgegeben bzw. unterzeichnet werden. Papierkopien für die Master-Thesis gehen zu Lasten der Studierenden und werden über die persönliche Kopierkarte abgerechnet. NTB Interstaatliche Hochschule für Technik Buchs Der Rektor Prof. Lothar Ritter 4

13 NTB INTERSTAATLICHE HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BUCHS Daten und Termine für die Master-Thesis im Studium Master of Science in Engineering MSE September 2011 bis September 2012 Herbstsemester HS 2011/2012 Beginn der Master-Thesis (MT) Mo Definitive Aufgabenstellung der MT Fr Abgabe des MT Berichts bis Uhr Fr Abgabe Abstract bis Uhr Fr MT Schlussprüfung Mo bis Fr Notenabgabe Fr Frühlingssemester FS 2012 Beginn der Master-Thesis (MT) Mo Definitive Aufgabenstellung der MT Fr Abgabe des MT Berichts bis Uhr Fr Abgabe Abstract bis Uhr Fr MT Schlussprüfung Mo bis Fr Notenabgabe Fr

14 Bewertung der Master-Arbeit Diplomand: Thema: Referent: Experte: 1. Teilnote: Technischer und wissenschaftlicher Gehalt Arbeitsweise (Einsatz, Projektmanagement, Selbständigkeit, Umsetzung von Anregungen, Teamarbeit) Konzept, Problemanalyse, Lösungsvarianten Theoretische Überlegungen (Berechnungen, Simulationen) Umsetzung von theoretischen Überlegungen, Vorversuche Originalität der vorgeschlagenen Lösung Wissenschaftlicher Anspruch Praxistauglichkeit Überlegungen zum Nutzen und zur Wirtschaftlichkeit 2. Teilnote: Bericht Struktur und Umfang Motivation und Zielsetzung der Arbeit Nachvollziehbarkeit Sprachlicher Stil Theoretischer Inhalt (Berechnungen, Simulationen, Programme) Experimenteller Inhalt (Vorversuche, Messprogramme, Datenanalyse, Messunsicherheit) Schlussfolgerungen, Ausblick Zusammenfassung Literaturverzeichnis Kurzfasung (deutsch und englisch) 3. Teilnote: Master-Vortrag Gliederung Vollständigkeit Fachliche Tiefe Verständlichkeit Mitteleinsatz Prüfungsgespräch Modulnote Master-Arbeit (gerundet auf halbe Noten) Gewichtung 60 % 25 % 15 % Note (1/10 Note) Datum: Visum Referent: Visum Experte:

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