1.2 Allgemeine Bedingungen für Online Werbeschaltungen der LYNET Kommunikation AG

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1 1 Geschäftsbedingungen und Beauftragung Für Ihre Beauftragung benötigen Sie eines unserer speziellen Formulare, die Sie wie auch weitergehende Informationen unter abrufen können. Bei komplexeren Aufträgen ist auch die Abforderung eines schriftlichen Angebotes möglich. Wenden Sie sich an unser Service-Center ( Vertragsrelevant sind zum einen die Geschäftsbedingungen Werbeschaltungen im LÜBECK-Fenster sowie die Allgemeinen Bedingungen der LYNET Kommunikation AG für Online-Werbeschaltungen. Beide finden Sie nachfolgend in diesem Dokument sowie ggf. aktualisiert unter Geschäftsbedingungen Werbeschaltungen im LÜBECK Fenster Zu folgenden offiziellen Bedingungen ist ein Link unter bzw möglich. Jegliche Schaltung eines Links erfolgt unter ausdrücklicher Anerkennung dieser Bedingungen. (1) Die Hansestadt Lübeck, Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betreibt unter der Adresse bzw. das Internet-Angebot LÜBECK-Fenster. (2) LYNET Kommunikation AG wird als Projektpartner der Hansestadt Lübeck gestattet, im eigenen Namen die Vermarktung und Organisation kostenpflichtiger und kostenfreier Hyperlinks (Werbeeinträge) im LÜBECK-Fenster vorzunehmen. Nachfolgend werden unter Anbieter die Firma LYNET Kommunikation AG sowie unter Kunde derjenige verstanden, der den Link beantragt. (3) Es besteht kein Anspruch auf Eintragung in das LÜBECK-Fenster. Die Eintragung kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. (4) Der Vertrag kommt mit der Annahme eines Eintrags durch den Anbieter zustande. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn der Kunde das zum Verlängerungszeitpunkt gültige aktuelle Entgelt unter Angabe der Vertragsnummer auf eines der unten stehenden Konten überwiesen hat und der Anbieter die Verlängerung schriftlich bestätigt (z.b. in Form einer Rechnung). Der Anbieter kann die Verlängerung des Vertrages ohne Angaben von Gründen ablehnen. (5) Um eine flexible Weiterentwicklung des LÜBECK-Fensters zu gewährleisten, kann der Anbieter unbeschadet der Regelung in Nummer 4 den Vertrag vorzeitig, ordentlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf eines Monats kündigen. In diesem Fall wird das überzahlte Entgelt dem Kunden erstattet. (6) Der Anbieter ist im Sinne des Mediendienste-Staatsvertrages bzw. Teledienstegesetzes nicht für die Inhalte der unter den Links betriebenen Präsentationen verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich zur Anbieterkennzeichung gemäß 6 Mediendienste-Staatsvertrag, andernfalls ist nach erfolgloser Aufforderung eine fristlose Kündigung ohne Entgelterstattung durch den Anbieter zulässig. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich, auf seinen Seiten nur Inhalte (Bilder, Texte etc.) zu verwenden, für die er die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt. (7) Eine fristlose Kündigung des Vertrages durch den Anbieter ohne Rückerstattung der Entgelte ist auch dann zulässig, wenn sich Inhalte geschäfts- oder wettbewerbsschädigend für den Anbieter auswirken oder gegen die Gemeinwohlinteressen oder das Ansehen der Hansestadt Lübeck verstoßen, z.b durch Angebote mit pornographischem Inhalt, Werbung für Suchtmittel, Inhalte rassistischer Art, oder solche, die Bevölkerungsgruppen diskriminieren. (8) Die Einträge erfolgen in bestimmten Kategorien (Homepage, Hauptübersichtsseite, Unterübersichtsseite, primäre Inhaltsseite, einfache Inhaltsseite, besonderer Kontext) und sind generell als textueller Link möglich. Der dargestellte Text soll in kurzer Form die Bezeichnung des Kunden oder dessen Projekts enthalten, Werbetexte sind nicht vorgesehen. Verschiebungen von Links durch den Anbieter in Rubriken gleichen Typs sind zulässig. (9) In besonderen Fällen, insbesondere auf Inhaltsseiten, ist die Erweiterung des Links durch eine Grafik in zu vereinbarender Größe (Breite in Pixel, Höhe in Pixel, Größe in kbyte) möglich. Animierte Grafiken sind nur bei Werbebannern an den dafür vorgesehenen Positionen zulässig LYNET Kommunikation AG, Lübeck

2 (10) Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Statistik der erzielten Werbekontakte. Der Einsatz von Ad- Servern zur Integration von Grafiken ist nicht zulässig. Die Angabe von Abrufzahlen erfolgt ohne Gewähr, die Ermittlung der Werte erfolgt nicht nach dem IVW-Zählverfahren. (11) Angelehnt an gängige Preise für vergleichbare Werbeträger werden für die Schaltung von Links pauschale Entgelte erhoben. Bei den fünf abrufstärksten Seiten, etwa der Homepage, ist der Anbieter befugt, quartalsweise die Preise für die Links verbindlich für den Kunden einseitig neu festzulegen. Erhöht sich der neue Preis um mehr als 25 Prozent gegenüber dem bisherigen Preis, so kann der Kunde innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe des neuen Preises den Vertrag zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Werbebanner werden wie allgemein üblich nach Abrufmenge (TKP) gebucht. (12) Die einzelnen Preise sind dem Server zu entnehmen. Hier finden sich auch weitere Services wie z.b. Anfrage- und Änderungsformulare sowie Formulare zur Erstregistrierung. Telefonische Rückfragen werden nicht entgegengenommen, hierfür steht eine Service- -Adresse zur Verfügung. (13) Bei Leistungsstörungen im Bereich der Abrufbarkeit oder Erreichbarkeit des LÜBECK-Fensters kann der Kunde eine Minderung des Entgelts erst dann verlangen, wenn die Leitungsstörung eine Woche nach ihrer Anzeige durch den Kunden noch nicht behoben ist. Schadensersatzansprüche werden vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens auf die Höhe des Entgelts der vorangegangenen drei Monate begrenzt. Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ebenso wird für Vermögens- oder Folgeschäden nicht gehaftet. Es wird eine Verfügbarkeit des LÜBECK-Fensters von 95 Prozent der Tageszeit im Jahresmittel zugesichert. Zusätzlich gelten die Allgemeinen Bedingungen für Online-Werbeschaltungen der LYNET Kommunikation AG. (Stand: 01. Januar 2001) 1.2 Allgemeine Bedingungen für Online Werbeschaltungen der LYNET Kommunikation AG Für alle direkt oder indirekt über die LYNET Kommunikation AG geschalteten Werbeträger gelten zusätzlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. 1 Vertragsgegenstand und Abschluß (1) LYNET Kommunikation AG (nachfolgend auch: der Anbieter) vermarktet Werbemittel (i.d.r. die Plazierung von Bannern) auf verschiedenen Internet-Plattformen zu im Internet üblicher Wiedergabequalität. Die konkret in den Werbevertrag einbezogene Internet-Plattform ergibt sich ausschließlich aus der Vereinbarung mit dem Kunden. (2) Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel im LÜBECK-Fenster zum Zwecke der Verbreitung. (3) Werbemittel im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen zum Beispiel aus einem Bild und/oder Text, und/oder Bewegtbildern (z.b. Bannern), die beim Anklicken eine vom Auftraggeber bestimmte Weiterleitung (Link) auslösen. (4) LYNET ist berechtigt, die Schaltung eines Werbemittels abzulehnen sowie zu unterbrechen oder zu sperren, wenn der dringende Verdacht besteht, dass dessen Inhalt gegen Gesetze, Rechte Dritter oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Gleiches gilt soweit Zielseiten auf die das jeweilige Werbemittel verlinkt, die Vorraussetzungen von Satz 1 erfüllen. Der Auftraggeber ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu unterrichten und aufzufordern die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen. Die Berechtigung zur Ablehnung oder Unterbrechung besteht, solange der Auftraggeber nicht den Nachweis führt, dass kein Verstoß vorliegt Seite 2/ LYNET Kommunikation AG, Lübeck

3 2 Vertragsschluß (5) Erteilte Aufträge sind für den Käufer verbindlich. Den Erhalt eines Auftrages werden wir in der Regel schriftlich bestätigen (Auftragseingangsbestätigung). Damit ist noch keine Annahme des Angebotes verbunden. Wir sind berechtigt, das im Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Ausführung des Auftrages, z.b. Schaltung der Online-Werbeträger, erklärt werden. (6) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen. 3 Preise und Zahlungen (7) Abgerechnet und zum Gegenstand der Preisbildung werden Einheiten von jeweils eintausend Ad- Impressions (sogenannter Tausendkontaktpreis oder TKP). Die für eine Buchungsperiode vereinbarte Vergütung ist im Voraus zum ersten Tag der Buchungsperiode fällig. (8) Die aktuell gültigen Preise sind auf den jeweiligen Media-Servern zu entnehmen (z.b. 4 Preise und Abrechnungsformalitäten (9) Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung zwischen den Parteien gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens 1 Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Auftraggeber zur Kündigung berechtigt. Die Kündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung erfolgen. (10) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Sie gelten für den kumulierten Auftragsbestand bezogen auf ein Kalenderjahr und können nicht rückwirkend vergütet werden. Werbeagenturen oder sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste zu halten. (11) Die Vergütung ist mit dem ersten Erscheinungstag des Werbemittels fällig. Der Kunde erhält eine Rechnung. (12) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, der der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten dem Anbieter den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. 5 Rabattierungen (13) Sofern Rabatte gewährt werden, beziehen diese sich lediglich auf die reinen Mediaschaltungen, nicht jedoch auf sonstige Lieferungen und Leistungen wie z.b. Beratung, Programmierung oder Bannerproduktion. (14) Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf den der tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag geschlossen hat, der aufgrund der Preisliste (vgl. Ziffer 4) zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. 6 Mitwirkungspflicht des Kunden (15) Wenn Werbeaufträge nicht oder unrichtig durchgeführt werden können, weil die Produktionsunterlagen nicht rechtzeitig, mangelhaft oder falsch gekennzeichnet abgeliefert wurden, wird der gesamte Auftragspreis dennoch fällig. Der Kunde ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach Einstellung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Woche zu reklamieren; bei nachträglicher Reklamation trägt der Kunde die Kosten der von Ihm gewünschten Änderung Seite 3/ LYNET Kommunikation AG, Lübeck

4 (16) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das im LÜBECK-Fenster veröffentlichte Werbemittel unverzüglich nach Schaltungsbeginn zu überprüfen und etwaige Fehler dem Auftraggeber binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt das Werbemittel als genehmigt. 7 Datenanlieferung (17) Der Auftraggeber ist verpflichtet, unaufgefordert vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel entsprechend den Angaben in der Preisliste bis spätestens 3 Werktage vor vereinbartem Schaltungsbeginn anzuliefern. Etwaige Abweichungen sind mit dem Anbieter unverzüglich schriftlich oder per E Mail abzustimmen. (18) Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. (19) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche Nutzungs, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, öffentlichen Wiedergabe, Speicherung und Entnahme aus einer Datenbank, die für die auftragsgemäße Schaltung des Werbemittels erforderlich sind, einzuräumen. (20) Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach der letztmaligen Verbreitung des Werbemittels. (21) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. 8 Bannerwerbung/Rotationsprinzip (22) Im Rahmen der Bannerwerbung erhält der Kunde das (nicht ausschließliche) Recht auf die Plazierung seiner Bannerwerbung auf der vereinbarten Web-Site an der vereinbarten Stelle. In Ermangelung einer Vereinbarung erfolgt die Plazierung im üblichen Rahmen in Ermessen von LYNET. (23) Bannerwerbung erfolgt regelmäßig im Rahmen des Rotationsprinzips, wonach mehrere Werbekunden ihre Werbung auf einen Bannerplatz legen und jeder Zugriff durch einen Internet-User nach einem technisch durch LYNET vorherbestimmten Prinzip (laufende Rotation) für die Verweildauer des Internet- Users auf der betroffenen Site eine Kundenwerbung auf dem User-Browser im Wege des Downloads der Site sichtbar werden läßt (Ad-Impression). (24) Jedes erneute aufrufen der Site im Wege des Downloads, auch bei einer Rückkehr aus Unterseiten der Plattform, führt zu einem erneuten auslösen einer Ad-Impression. Werbeformen außerhalb der rotierenden Bannerwerbung (z.b. Sonderaktionen) sind individuell zu vereinbaren. Die Bannerwerbung des Kunden wird mit Inhalten verlinkt, die auf seinem Server oder auf einem Server eines von ihm eingeschalteten Dritten liegen. 9 Ad-Impressions (25) Die vertraglichen Ad-Impressions werden ausschließlich und abschließend von LYNET ermittelt. Dies gilt auch dann, wenn die Anzahl der Ad-Impressions parallel durch eine eingeschaltete Media-Agentur ermittelt werden kann. LYNET bedient sich zur Zählung der Ad-Impressions zur Zeit einer eigenentwickelten Adserver Technologie. Es bleibt LYNET jedoch freigestellt, sich auch ganz oder zeitweise einer anderen Technologie zur Zählung der Ad-Impressions zu bedienen. (26) LYNET sichert dem Kunden zu, dass innerhalb des von ihm gebuchten Zeitraumes die von ihm gebuchte Anzahl von Ad-Impressionss realisiert wird unter der Voraussetzung, dass alle von LYNET nicht beeinflussbaren technischen Komponenten (Internet etc.) einwandfrei und vollständig funktionieren. (27) Sollte diese zugesicherte Zahl von Ad-Impressions aus Gründen, die von LYNET zu vertreten sind, nicht eingehalten werden können, erstattet LYNET dem Kunden nach Wahl der LYNET den anteiligen Auftragspreis auf der Grundlage der mit ihm getroffenen Preisvereinbarungen oder bietet ihm eine Verlängerung der Auftragsperiode oder, sollte dies nicht möglich sein, eine Neuschaltung von Bannerwerbung bis zur Erreichung der ursprünglich vereinbarten Anzahl der Ad-Impressions an. Eine Überschreitung der Anzahl der Ad-Impressions bleibt ohne Auswirkungen auf den Vertrag Seite 4/ LYNET Kommunikation AG, Lübeck

5 10 Verantwortlichkeit für Inhalte, Kennzeichnung (28) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. (29) Der Kunde ist allein verantwortlich für sämtliche Inhalte, die über seine Bannerwerbung erreichbar sind, einschließlich verlinkter Inhalte. (30) Der Kunde sichert zu, kein Material zu verwenden, das Dritte in ihren Rechten verletzt, ungesetzlich oder unmoralisch ist, gleich nach welcher Rechtsordnung. (31) Er sichert ferner zu, dass ihm die Rechte an den von ihm verwendeten Inhalten für die vereinbarte Werbeaktion zustehen. (32) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Werbemittel nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter gleich welcher Art verletzen. (33) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Rechtswidrigkeit des Werbemittels oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. (34) Verstößt der Kunde gegen einen der Absätze (3), (4) oder (5), oder wird LYNET wegen eines angeblichen Verstoßes des Kunden gegen einen dieser Absätze in Anspruch genommen, ist LYNET auch ohne rechtliche Prüfung zur sofortigen Unterbrechung der Leistung berechtigt, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche auf Ausgleich jeglicher Art (z.b. vertraglich, bereicherungsrechtlich oder deliktisch) entstehen. 11 Geheimhaltung, Datenschutz (35) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß 3 Abs. 5 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie 3 Abs. 5 des Teledienstedatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, dass LYNET seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich LYNET Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist LYNET berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist. 12 Gewährleistung des Anbieters (36) LYNET gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler der eingesetzten Software zur Bannerveröffentlichung. (37) Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann vor, wenn er hervorgerufen wird - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.b. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagen - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxys (Zwischenspeichern) oder - durch einen Ausfall des Adservers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Adservers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. (38) Bei nachweislich ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. (39) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Seite 5/ LYNET Kommunikation AG, Lübeck

6 Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. 13 Leistungsstörungen (40) Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die LYNET nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Strom- oder Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.b. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt, soweit dies innerhalb einer für den Auftraggeber zumutbaren und angemessenen Frist möglich ist. (41) Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch der LYNET bestehen. (42) Kann ein Werbeauftrag aus Gründen die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so wird die Ausführung des Auftrags nach Beseitigung der Störung nachgeholt, (3) Ist die Nachholung des Werbeauftrags innerhalb einer für den Auftraggeber zumutbaren Frist nicht möglich, ist dieser zum Rücktritt bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt. 14 Haftung/Schadenersatzansprüche (43) LYNET haftet dem Kunden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den üblichen in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt. Der Höhe nach ist der Schaden auf den Auftragswert (Gegenleistung des Kunden für den konkret betroffenen Auftrag) begrenzt. (44) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorliegende Mängel des LÜBECK-Fensters ist ausgeschlossen. (45) Ausgenommen von diesen Haftungsbeschränkungen ist die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie für Personenschäden. (46) Werden vereinbarte Ad Impressions verfehlt, erfolgt soweit möglich und zumutbar, eine Nachlieferung des Anbieters gemäß der mit dem Auftraggeber vereinbarten Kontaktzahlen. In diesem Fall bleibt das Werbemittel weiterhin im LÜBECK-Fenster geschaltet. (47) Weichen die vom Anbieter und Auftraggeber gemessenen Medialeistungen voneinander ab, sind die vom Anbieter ermittelten Zahlen maßgeblich. 15 Zahlungsverzug (48) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen. (49) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 16 Kündigung (50) Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen. Im Falle einer Stornierung erteilter Aufträge ist LYNET berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 40% des Schaltungsvolumens zu berechnen. 17 Gültigkeit (51) Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Bedingungen für Online-Werbeschaltungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. (52) Bei Aufträgen für Online-Werbeschaltungen gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend. (53) Unwirksame Klauseln berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stehen Regelungen in diesen Allgemeinen Bedingungen für Online-Werbeschaltungen zu den Allgemeinen Seite 6/ LYNET Kommunikation AG, Lübeck

7 Geschäftsbedingungen in Widerspruch, gelten vorrangig diese Allgemeinen Bedingungen für Online- Werbeschaltungen. (54) Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen für Online-Werbeschaltungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann zulässig, wenn Sie schriftlich vereinbart und ausdrücklich durch LYNET bestätigt werden. 18 Schlussbestimmungen (55) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (56) Soweit gesetzlich zulässig, wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand Lübeck vereinbart. (Stand: ) Seite 7/ LYNET Kommunikation AG, Lübeck

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