Infos. Konsumentenschutz in Niederösterreich. Was wir für Lebensmittelsicherheit und Konsumentenrechte tun.

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1 Infos Konsumentenschutz in Niederösterreich Was wir für Lebensmittelsicherheit und Konsumentenrechte tun.

2 Sie kaufen Brot, buchen eine Reise, tanken Ihr Auto, shoppen online, kochen zuhause, trinken Wasser aus der Leitung, gehen essen... 3

3 ... und wir schauen, dass Sie dabei sicher sind. Ihre Kontaktstelle in Sachen Konsumentenschutz Medieninhaber und für den Inhalt verantwortlich: Landeshauptfrau-Stv. Franz Schnabl Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Herstellung: FRIEDL UND PARTNER GesmbH Nibelungengasse 7, 3430 Tulln Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Gewerberecht Landhausplatz 1, Haus 14, 3109 St. Pölten Tel.: 02742/ (Auskunft) 02742/ oder (Kanzlei) 5

4 Ob beim Lebensmitteleinkauf, bei der Buchung einer Reise, beim Tanken an der Zapfsäule, beim Online-Shopping oder beim Besuch im Wirtshaus in all diesen Bereichen ist der Konsumentenschutz fixer Bestandteil des Alltags und gewährleistet damit die Gesundheit und Sicherheit der NiederösterreicherInnen. Es ist mir dabei ein besonderes Bedürfnis, den Menschen größtmögliche Unterstützung und bestes Service zu bieten. Prävention durch Information ist dabei ein ebenso wichtiger Bestandteil, wie die ausführliche Beratung der KonsumentInnen und die strenge Kontrolle der Produkte. Wenn Qualitätsmängel auftreten, sich Preise ungerechtfertigt erhöhen oder betrügerische Aktivitäten, etwa Phishing-Mails, etc. Platz greifen, benötigen die KonsumentInnen inhaltliche und rechtliche Hilfe. Diese umfassend und kompetent zur Verfügung zu stellen, darauf lege ich höchsten Wert. Als LHStv. für Konsumentenschutz des Landes NÖ haben meine MitarbeiterInnen und ich stets ein wachsames Auge darauf, dass Sie tagtäglich beste Qualität und beste Sicherheit genießen können. Auf den folgenden Seiten möchte ich Ihnen einen kleinen Blick hinter die Kulissen des Konsumentenschutzes in unserem Bundesland Niederösterreich geben, Sie informieren und Sie auch gleichzeitig mit einigen nützlichen Tipps und Adressen versorgen. Herzlichst Franz Schnabl Landeshauptfrau-Stellvertreter 7

5 Was macht der Konsumentenschutz? Unter Konsumentenschutz verstehen wir gesetzliche Regelungen, die den Verbraucher und die Verbraucherin vor Schaden durch Übervorteilung, unsichere und gesundheitsschädliche Produkte bewahren sollen. Dabei unterscheiden wir den behördlichen und den beratenden Konsumentenschutz. Behördlicher Konsumentenschutz... ist im Verwaltungsrecht erfasst: zum Beispiel im Gewerberecht, Preisrecht, Produktsicherheitsrecht, Lebensmittelrecht etc. Behördlicher Konsumentenschutz wird von Verwaltungsbehörden vollzogen und ist unter anderem beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz angesiedelt. Beratender Konsumentenschutz... umfasst Beratungen zu Rechtsgeschäften in Angelegenheiten des Konsumentenschutzgesetzes zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Beratender Konsumentenschutz wird vor allem durch nicht behördliche Verbraucherschutzorganisationen wahrgenommen. Eine Liste mit ausgewählten Beratungs- und Schlichtungsstellen finden Sie auf 9

6 Die Dienststellen der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle kontrollieren industrielle, gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe, sowie Privatpersonen, (z.b. Verkauf auf Märkten) die Lebensmittel in Verkehr bringen (herstellen, verarbeiten, lagern, vermarkten, etc.), und Hersteller/-innen, Importeure und Händler von Kosmetika, Gebrauchsgegenständen und Spielwaren. Überprüfung durch Vor-Ort-Kontrollen, Dokumentenkontrollen und der Entnahme von Warenproben Kontrolle & Beratung Gut beratene Betriebe sind unser Ziel. Sie tragen so wesentlich zur Lebensmittelsicherheit in Niederösterreich bei. augenscheinlicher Zustand der Lebensmittel (Aussehen, Geruch und Konsistenz) Einhaltung der allgemeinen und spezifischen Hygienevorschriften Ausstattung der Betriebe (gerätespezifisch und baulich) Personal- und Betriebshygiene Eigenkontrolle der Betriebe Kennzeichnung und Zusammensetzung der Lebensmittel Entsorgung der Lebensmittelabfälle 11

7 Information Gut informiert rechtzeitig reagiert. Nur wer um Risiken Bescheid weiß, kann sich auch davor schützen. Das gilt im Besonderen für Lebensmittel, weshalb hier sehr rasch reagiert und informiert wird. Darüber hinaus biete die Technologie bspw. via Mail oder den sozialen Netzwerken jede Menge Gelegenheiten für faule Verkaufstricks und Gaunereien. Unsere Aufgabe ist es hier, diese Betrügereien aufzuspüren, diesen nachzugehen und die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher rechtzeitig aufzuklären und zu informieren. Preisangelegenheiten Die Angelegenheiten der Preisauszeichnung werden vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort geregelt. Das Preisauszeichnungsgesetz regelt, wie die Informationen über Preise aussehen müssen und für welche Waren und Dienstleistungen eine Preisersichtlichmachung verpflichtend ist. Die Preise für Sachgüter und Leistungen unterliegen dem Preisgesetz. Das Preisgesetz (BGBl. Nr. 145/1992, i.d.g.f.) geht vom Bestehen des freien Marktes aus, sieht jedoch für Krisensituationen bestimmte Eingriffsmöglichkeiten vor. Produktsicherheit Das Produktsicherheitsgesetz 2004, das vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz vollzogen wird, verpflichtet Unternehmen, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen bzw. nötigenfalls Schritte zur Gefahrenabwehr zu treffen also z. B. ein Produkt vom Markt zurückzunehmen. Die zuständigen Behörden können falls erforderlich Unternehmen auch zu geeigneten Maßnahmen verpflichten. Im Extremfall kann sogar ein Rückruf von und die Vernichtung eines Produktpostens angeordnet werden. Das Produktsicherheitsgesetz hat das Ziel, Leben und Gesundheit von Menschen vor Gefährdungen durch gefährliche Produkte zu schützen. 13

8 Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten sind wir in Niederösterreich in der glücklichen Lage, unseren Trinkwasserbedarf fast zur Gänze aus gut geschützten Grundwasservorkommen aus Brunnen und Quellen decken zu können. Die niederösterreichische Bevölkerung bezieht zu ca. 90 Prozent ihr Trinkwasser von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und ca. 10 Prozent der Niederösterreicher versorgen sich aus privaten Hausbrunnen. Trinkwasser Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und daher unersetzlich. Sicherstellung der Trinkwasserqualität Für die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Wasser aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen sorgen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) sowie die Trinkwasserverordnung (TWV). Bei Hausbrunnen, sofern die Abgabe und die Verwendung von Trinkwasser im eigenen, privaten Haushalt erfolgen, liegt es in der Eigenverantwortung und im Interesse des Brunnenbesitzers die private Wasserversorgung sorgfältig und akkurat zu betreiben damit eine einwandfreie Trinkwasserqualität sichergestellt wird. 15

9 In der Trinkwasserverordnung werden an die Qualität und die Überwachung von Trinkwasser strengste Anforderungen gestellt. Das LMSVG und die TWV sehen einen Rechtsanspruch für Abnehmer und Verbraucher auf eine sichere und gute Qualität des Trinkwassers vor. Für die Mitarbeiter eines Wasserversorgungsunternehmens gilt es alles zu tun, um dieser Forderung gerecht zu werden. Dieses hohe Schutzziel muss technisch und organisatorisch von den verantwortlichen Mitarbeitern in einem Wasserwerk täglich im Rahmen der verpflichtenden Eigenkontrolle erfüllt werden. Dazu zählt auch, dass die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen regelmäßig Untersuchungen von berechtigten Trinkwasser-GutachterInnen durchführen lassen und sicherstellen, dass der zuständigen Behörde die Ergebnisse von Befund und Gutachten übermittelt werden. Damit besteht beim Lebensmittel Trinkwasser ein sehr dichtes Kontrollnetz. Zentrale der niederösterreichischen Trinkwasseraufsicht Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abteilung Umwelthygiene 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1 Tel.: +43(0)2742/ oder DW Fax: +43(0)2742/ post.gs2@noel.gv.at 17

10 Was macht die Verbraucherschlichtung? Die Verbraucherschlichtung Austria ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein. Als eine von acht staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen in Österreich bietet sie kostenlose, freiwillige Schlichtungsverfahren an. Als neutraler Vermittler unterstützt sie KonsumentInnen und Unternehmen dabei, Probleme gemeinsam zu lösen. Dadurch sparen sich die Beteiligten den Weg zu Gericht und somit viel Zeit und Geld. An die Verbraucherschlichtung Austria können sich KonsumentInnen bei fast allen Problemen mit Unternehmen wenden. So ist die Verbraucherschlichtung Austria etwa zuständig, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Kauf von Waren, Reisen, HandwerkerInnen, der Kündigung von Abos und Mitgliedschaften oder Versicherungen kommt. Damit die Schlichtungsstelle tätig werden kann, müssen KonsumentInnen schon selbst erfolglos versucht haben, mit dem Unternehmen eine Einigung zu erzielen. Weiters muss das Unternehmen eine Niederlassung in Österreich haben und KonsumentInnen müssen in Österreich, der EU, Norwegen, Island oder Liechtenstein wohnen. Wie erreiche ich die Schlichtungsstelle? Schlichtungsanträge können einfach über die Website der Verbraucherschlichtung eingebracht werden. Auch Anträge per , Post und Fax oder persönliche Besuche im Büro der Verbraucherschlichtung sind möglich Wien, Mariahilfer Straße 103/1/18 Telefon: Website: 19

11 Tipps + Adressen Einkaufen, Reklamieren, Hygiene im Haushalt Für Konsumentinnen und Konsumenten in Niederösterreich

12 Sie können als KonsumentIn vielen Problemen vorbeugen. Wir unterstützen Sie dabei mit guten Tipps für Ihren Alltag. LHStv. Franz Schnabl zuständig für Konsumentenschutz in Niederösterreich Einkaufen Seite 4 Reklamation Seite 8 Hygiene Seite 10 Adressen Seite 14

13 Unsere Vorfahren verbrachten die meiste Zeit ihres Lebens mit der Beschaffung von Nahrungsmitteln. Wir müssen heute nicht mehr jagen & sammeln, trotzdem sollten wir ein wenig Zeit für unseren Einkauf aufwenden. Tipps fürs Einkaufen 5

14 Darauf sollten Sie bei Lebensmitteln achten. Sehen, Riechen und Tasten: Aktivieren Sie beim Einkaufen alle Sinne. Beachten Sie das Aussehen der Ware. Lebensmittel die Ihnen nicht gefallen, entsprechen meist auch nicht Ihren Erwartungen. Kontrollieren Sie das Haltbarkeitsdatum. Wie lange ist das Lebensmittel noch frisch? Was ist drin? Informieren Sie sich auch über die Zutaten und etwaige Zusatzstoffe. Auch die Herkunft der Ware muss sichtbar gekennzeichnet sein. In Folien verpackte Waren nehmen Sie ruhig aus der Vitrine und betrachten Sie diese abseits der Vitrinen-Beleuchtung (speziell bei Fleisch und Wurstwaren). Sorgen Sie dafür, dass die gekaufte Ware den Transport nach Hause gut übersteht. Bei längerer Dauer verwenden Sie eine Kühl- oder Isoliertasche. 7

15 Bleiben Sie sachlich. Emotionen führen in der Regel zu keinem Ergebnis. Verhandeln Sie nicht mit dem Verkaufspersonal, sondern verlangen Sie die GeschäftsinhaberInnen bzw. die FilialleiterInnen. Tragen Sie Ihre Beschwerde sachlich vor und verlangen Sie, dass die Ware umgetauscht wird. Im Regelfall wird Ihrem Wunsch entsprochen. Tipps für Reklamationen Für den Fall, dass die eingekaufte Ware Mängel aufweist und dies erst später bemerkt wird, ein paar Tipps zur Reklamation im Geschäft. Wird Ihrem Wunsch nicht entsprochen bzw. passiert es häufiger, dass Ihnen ein Geschäft mangelhafte Ware verkauft oder könnte Ihnen möglicherweise dadurch sogar ein gesundheitlicher Schaden erwachsen, verständigen Sie die nächstgelegene Dienststelle der Lebensmittelaufsicht per Telefon oder . Die Lebensmittelkontrolle wird den Betrieb überprüfen und die verdächtige Ware der zuständigen Lebensmitteluntersuchungsanstalt zur Begutachtung übermitteln. Beanstandungen werden zur Anzeige gebracht. 9

16 Hygiene-Tipps im Haushalt Auch im privaten Haushalt besteht die Gefahr der Übertragung von Bakterien auf Ihre Speisen. Beachten Sie daher in Ihrer Küche unbedingt die Grundregeln der Hygiene. Waschen Sie sich grundsätzlich vor jeder Speisenzubereitung die Hände gründlich mit warmem Wasser und Seife. Lagern Sie rohe Lebensmittel und bereits erhitzte Lebensmittel getrennt. Rohe Fleisch- und Wurstwaren, Geflügel, Fische, Eier und Eiprodukte, Cremen, Salate und Mayonnaisen mit rohen Eiern, gehören sofort in den Kühlschrank. Am besten ist es, diese Lebensmittel in leicht zu reinigende Gefäße abgedeckt aufzubewahren. Wenn Sie gegarte Lebensmittel aufbewahren wollen, sind diese rasch zu kühlen. Am besten stellen Sie diese sofort in den Kühlschrank. Halten Sie die Temperaturen beim Tiefgefrieren unter -18 C und beim Kühlen unter +6 C. Beim Erhitzen sollten 75 C in allen Teilen des Lebensmittels erreicht werden. Im Umgang mit frischem oder tiefgekühltem Geflügel sollten Sie besonders auf die Hygiene achten. Reinigen Sie die dafür verwendeten Arbeitsgeräte (Schneidbrett, Messer) gründlich mit heißem Wasser, bevor Sie diese für andere Lebensmittel verwenden. 11

17 Achten Sie beim Auftauen von Fleisch und Geflügel darauf, dass die Auftauflüssigkeit aufgefangen und entfernt wird, ohne dabei mit anderen Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Reinigen Sie Auffangschalen gründlich und umgehend. Wählen Sie Küchengeräte, die vollständig und leicht zu reinigen sind. Reinigen Sie diese auch zwischendurch, insbesondere bei wechselnder Verarbeitung von roher und gegarter Ware. Wechseln Sie Geschirrtücher, Spüllappen und -bürsten häufig. Kochen Sie Geschirrtücher und Spüllappen regelmäßig aus. Noch besser ist die Verwendung von Einweghandtüchern (z.b. Küchenrolle) 13

18 Dienststellen der niederösterreichischen Trinkwasseraufsicht Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abteilung Umwelthygiene Zentrale 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1 Tel.: +43(0)2742/ oder DW Fax: +43(0)2742/ post.gs2@noel.gv.at Ihre Kontaktstelle des Landes in Konsumentenschutzangelegenheiten Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abteilung Gewerberecht post.wst1@noel.gv.at Tel.: 02742/ (Auskunft) Tel.: 02742/ oder (Kanzlei) Fax: 02742/ Außenstelle Baden 2500 Baden, Schwartzstraße 50 Tel.: +43(0)2252/ oder DW oder DW Fax: +43(0)2252/ post.gs2-baden@noel.gv.at (Bezirke Mödling, Baden, Bruck/L., Wr.Neustadt, Neunkirchen, Lilienfeld) Außenstelle Korneuburg 2100 Korneuburg, Bankmannring 5 Tel.: +43(0)2262/ oder DW Fax: +43(0)2262/ post.gs2-korneuburg@noel.gv.at (Bezirke Gänserndorf, Korneuburg, Mistelbach, Tulln, Horn, Hollabrunn, St. Pölten) 15

19 Außenstelle Melk 3390 Melk, Abt Karl-Straße 25a Tel.: +43(0)2752/ oder DW Fax: +43(0)2752/ (Bezirke Melk, Amstetten, Scheibbs und Magistrat Waidhofen/Ybbs) Außenstelle Gmünd 3950 Gmünd, Schremser Straße 8 Tel.: +43(0)2852/ oder DW oder DW Fax: +43(0)2852/ post.gs2-gmuend@noel.gv.at (Bezirke Zwettl, Gmünd, Waidhofen/Th., Krems, Magistrat Krems) Dienststellen der Lebensmittelkontrolle Zentrale 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Haus 12 Tel.: 02742/ Fax: 02742/ post.lf5-lm@noel.gv.at Außenstelle Baden: 2500 Baden, Schwartzstraße 50 Tel.: 02252/ oder DW Fax: 02252/ post.lf5-bn@noel.gv.at (Bezirke Mödling, Baden, Wiener Neustadt, Magistrat Wiener Neustadt, Neunkirchen) Außenstelle St. Pölten 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Haus 15b Tel.: 02742/ oder DW Fax: 02742/ post.lf5-pl@noel.gv.at (Bezirke St. Pölten, Lilienfeld, Tulln, Krems und Magistrat Krems) Außenstelle Gmünd 3950 Gmünd, Schremser Straße 8 Tel.: 02852/ oder DW Fax: 02852/ post.lf5-gd@noel.gv.at (Bezirke Horn, Gmünd, Waidhofen/Th., Zwettl) Außenstelle Hollabrunn 2020 Hollabrunn, Mühlgasse 24 Tel.: 02952/ oder DW Fax: 02952/ post.lf5-hl@noel.gv.at (Bezirke Bruck/L., Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg, Mistelbach) 17

20 Außenstelle Melk 3390 Melk, Abt Karl-Straße 25a Tel.: 02752/ oder DW Fax: 02752/ (Bezirke Melk, Amstetten, Scheibbs und Magistrat Waidhofen/Ybbs) Marktamt St. Pölten 3100 St.Pölten, Roßmarkt 6 Tel.: 02742/ Fax: 02742/ marktamt@st-poelten.gv.at (zuständig für Magistrat St. Pölten) Weitere Beratungsstellen Verein für Konsumenteninformation (VKI): Mietervereinigung: Schuldnerberatung: Wirtschaftskammer NÖ: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich: Nähere Informationen zu Schlichtungs- /Beratungsstellen finden Sie auf der Homepage des Landes Niederösterreich Hier ein paar wenige ausgewählte: die Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria (E-Control): die Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (Kommunikationsbehörde Austria): die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte: die gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft: der Internet-Ombudsmann: die Ombudsstelle Fertighaus: die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte: 19

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