Novellierung der TRGS 528 Werfttagung 2018

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1 Novellierung der TRGS 528 Werfttagung 2018 Rolf Woyzella

2 Initiative des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) Gründe für die Neufassung Implementierung des risikobasierten Maßnahmenkonzeptes Anregungen aus der Praxis aufnehmen aktuelle Forschungsergebnisse aufnehmen aktuelle Messergebnisse einfließen lassen Ziel der TRGS Hilfestellung geben bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung Novellierung der TRGS 528, Rolf Woyzella, Werfttagung

3 Wer arbeitet an der TRGS 528? Arbeitgeber Arbeitnehmer Länder Unfallversicherungsträger (BG, IFA, IPA) Sachverständige und Anwender Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.v. (DVS) Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.v. (VDMA) Verband der Automobilindustrie e.v. (VDA) Verband für Schiffbau und Meerestechnik (VSM) Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) Novellierung der TRGS 528, Rolf Woyzella, Werfttagung

4 Anwendungsbereich schweißtechnische Arbeiten an metallischen Werkstoffen, bei denen gas- und partikelförmige Gefahrstoffe entstehen können. Wer ist betroffen? ca Schweißer in Deutschland Novellierung der TRGS 528, Rolf Woyzella, Werfttagung

5 Grenzwerte Stoff Grenzwerte Allgemeiner Staubgrenzwert AGW 1,25 mg/m 3 (A) AGW 10 mg/m 3 (E) Krebserzeugende Arsenverbindungen TK 8,3 µg/m³ (E) AK 0,8 µg/m³ (E) Cadmium und krebserzeugende Cadmiumverbindungen TK 1,0 µg/m³ (E) AK 0,16 µg/m³ (A) Chrom(VI)-Verbindungen BM 1,0 µg/m³ (E) Cobalt und anorganische Cobaltverbindungen TK 5,0 µg/m³ (A) AK 0,5 µg/m³ (A) Nickel AGW 6,0 µg/m³ (A) Krebserzeugende Nickelverbindungen TK 6,0 µg/m³ (A) AK 6,0 µg/m³ (A) Mangan und seine anorganischen Verbindungen AGW 0,2 mg/m 3 (E) AGW 0,02 mg/m 3 (A) Stickstoff(II)-oxid AGW 2,5 mg/m 3 Stickstoff(VI)-oxid AGW 0,95 mg/m 3 Fluoride AGW 1 mg/m 3 (E) Kohlenmonoxid AGW 35 mg/m 3 Novellierung der TRGS 528, Rolf Woyzella, Werfttagung

6 Schutzmaßnahmen 4.2 Substitution (Vermeiden, Vermindern) 4.3 Lüftungstechnische und bauliche Maßnahmen a) Schutz des Schweißers sicherstellen b) Ausbreitung über den Arbeitsbereich hinaus sicherstellen c) Nicht schweißende Kollegen schützen Novellierung der TRGS 528, Rolf Woyzella, Werfttagung

7 Schutzmaßnahmen Novellierung der TRGS 528, Rolf Woyzella, Werfttagung

8 Schutzmaßnahmen Novellierung der TRGS 528, Rolf Woyzella, Werfttagung

9 Absaugung im Entstehungsbereich Bevor die Emissionen in den Atembereich des Schweißers gelangen Volumenströme müssen bekannt sein Hinweis auf Ausbildung und Motivation des Schweißers. Novellierung der TRGS 528, Rolf Woyzella, Werfttagung

10 Luftrückführung Bei krebserzeugenden Stoffen verboten Außenluftanteil >200m³/h pro Schweißer Bei Autogenverfahren muss aufgrund der NOx-Emissionen eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung bezgl. der Außenluft durchgeführt werden Novellierung der TRGS 528, Rolf Woyzella, Werfttagung

11 Organisatorische Maßnahmen Wirksamkeitsprüfung bei Inbetriebnahme Jährliche Wiederholungsprüfung Expositionsbegrenzung durch zeitliche Beschränkung Hygiene! Regelmäßige Reinigung belasteter Bereiche Novellierung der TRGS 528, Rolf Woyzella, Werfttagung

12 Arbeitsmedizinische Prävention Beteiligung des Betriebsarztes an der Gefährdungsbeurteilung allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung arbeitsmedizinische Vorsorge Novellierung der TRGS 528, Rolf Woyzella, Werfttagung

13 arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung ( ) den Beschäftigten in einer für den Laien verständlichen Beschreibung die möglichen gesundheitlichen Folgen der Gefährdung und deren Vermeidung, einschließlich Sofortmaßnahmen und besonderer Maßnahmen der Ersten Hilfe, zu erläutern ( ). Aufnahmewege Hauptkomponenten der Schweißrauche Einfluss des Rauchens Vorerkrankungen Krankheitsbilder Zusammenhang mit Tätigkeit arbeitsmedizinische Vorsorge weitere Präventionsmaßnahmen Novellierung der TRGS 528, Rolf Woyzella, Werfttagung

14 Arbeitsmedizinische Vorsorge Pflichtvorsorge wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten wird bei Tätigkeiten mit einem krebserzeugenden Gefahrstoff oder einer krebserzeugenden Tätigkeit bei Schweißrauchexposition >3mg/m³ Angebotsvorsorge wenn Gefahrstoffe vorhanden, aber der AGW eingehalten wird als nachgehende Vorsorge Novellierung der TRGS 528, Rolf Woyzella, Werfttagung

15 Ende Novellierung der TRGS 528, Rolf Woyzella, Werfttagung

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