Im Folgenden können sie einen kleinen Einblick in das Wesen der Verwaltung der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land nehmen.
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- Günter Dittmar
- vor 5 Jahren
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1 Im Folgenden können sie einen kleinen Einblick in das Wesen der Verwaltung der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land nehmen. Was ist geschehen? Wie alle Grundstückseigentümer habe auch ich einen Straßenausbaubeitragsbescheid erhalten. Da ich die Berechnung des Beitrages für falsch halte, habe ich Widerspruch eingelegt. Dieser Widerspruch wurde abgelehnt. Die Ablehnung habe ich in Form eines Widerspruchsbescheides erhalten. Mit diesem Widerspruchsbescheid erhielt ich auch einen Kostenbescheid über 25,00 der so aussieht:
2 Soweit so gut! Wenn ein Widerspruch abgelehnt wird und man diese Ablehnung akzeptiert und nicht gegen den Straßenausbaubescheid klagt, dann muss man auch die 25,00 bezahlen. Ich habe Klage eingereicht, das Verfahren läuft bis heute. Deshalb habe ich die 25,00 natürlich nicht bezahlt. Laut der Information, die auf der Rückseite des Kostenbescheides zu finden ist (siehe unten), muss man bei Einreichung einer Klage eben nicht zahlen. Dann erhielt ich eine Mahnung. Ich ging von einem Irrtum aus und reagierte nicht, in der Hoffnung, dass die Verwaltung vor ihrem nächsten Schritt noch eine Prüfung vornimmt. Weit gefehlt, ich erhielt drei Androhungen der Zwangsvollstreckung. Diese sehen so aus:
3 Die Termine habe ich nicht wahrgenommen, weil ich davon ausging, dass der Vorgang tatsächlich noch einmal überprüft wird, wenn ein Bürger partout nicht bezahlt. Statt eine Prüfung vorzunehmen, drohte die Gemeindeverwaltung jedoch mit der Verletzung der Privatsphäre und das aller vier Wochen. Schließlich habe ich mich an den Bürgermeister, Herrn Ludwig, gewandt und gefragt, wie die Sache weitergehe, immerhin hat man mir angedroht in meine Wohnung einzudringen. Die Antwort: Also meine Verwunderung war noch größer als die des Bürgermeisters. Der Vorgang wurde auch von ihm nicht noch mal geprüft. Stellt sich die Frage: Ist die eigene Gemeindegesetzgebung nicht bekannt, oder ist es einfach nur Unvermögen oder Schlimmeres? Ich wandte mich an die Kommunalaufsicht mit der Bitte einzuschreiten. Schließlich wurde mir vom Bürgermeister angedroht, mir meine im Grundgesetz verbrieften Rechte zu beschneiden. Ich erhielt folgende Antwort:
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5 Das hat mich dann doch überrascht. Obwohl der Kostenbescheid eindeutig ist und aussagt, dass ich die 25,00 nicht bezahlen muss, wenn ich Klage eingereicht habe, gibt die Kommunalaufsicht der Gemeinde Recht. Schlimmer noch, selbst die Nachfrage der Kommunalaufsicht veranlasste die Gemeindeverwaltung nicht, den Vorgang noch einmal zu prüfen. Ich bat nun die Kommunalaufsicht ihre Antwort noch einmal zu prüfen. Ich wies auf die Aussagen des Kostenbescheides hin. Hier noch mal die wichtigen Bestandteile des Bescheides Eindeutiger geht es nicht. Eine Gemeindeverwaltung kennt ihre eigenen Bescheide nicht, geprüft wird nicht, die Abteilungen untereinander scheinen sich nicht zu informieren, der Bürgermeister übernimmt alles ohne selbst zu hinterfragen und die Kommunalaufsicht? Da ich keine weitere Antwort erhalten habe, entschloss ich mich den Vorgang so zu veröffentlichen. Was ist zu tun? Nun, ich werde noch warten. Da es sich aber hier um ein Verfahren handelt, welches gegen mich eröffnet wurde, werde ich eine Untätigkeitsklage einreichen müssen, um die Sache vom Tisch zu bekommen. Die wird Geld kosten, das der Allgemeinheit zur Last fallen wird und den Verantwortlichen wird es egal sein. Bleibt die Frage, was geschieht mit Menschen, die sich auf das gesetzeskonforme Handeln der Gemeindeverwaltung verlassen und alles ungeprüft hinnehmen. Dieser doch recht kleine Vorgang ist sicher nicht weltbewegend. Bringe ich ihn aber in Verbindung mit den letzten Meldungen der >Mitteldeutschen Zeitung< zur Verschuldung der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land, dann wundert mich nichts mehr. Harald Walluszik
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