Forderungseinzug. Rechtsanwalt Christopher Langlotz
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- Stefan Arnold
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Transkript
1 Forderungseinzug
2 Ausstehende Forderungen Viele Unternehmen haben Probleme mit der Zahlungsmoral ihrer Kunden. Ein erheblicher Teil der Insolvenzen in Deutschland geht auf das Konto säumiger Zahler. Aber auch ohne das Risiko der Zahlungsunfähigkeit, stellen offene Rechnungen ein permanentes Ärgernis dar. Bei der Beitreibung ist Fingerspitzengefühl gefragt. Schließlich lebt man von seinen Kunden und sollte alles daran setzen, gute Kunden nicht unnötig zu verärgern. Das Ziel eines effektiven Forderungsmanagements besteht deswegen darin, mit zunächst sanftem Druck auf die Bezahlung der offenen Rechnung hinzuwirken und den Druck dann stetig zu steigern, bis hin zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Dem Schuldner soll dabei ständig vor Augen geführt werden, dass er sich durch eine möglichst frühzeitige Zahlung weiteren Ärger und insbesondere weitere Kosten erspart. 2
3 Die Rechnungsstellung Schon in der Rechnung können Sie die Chancen für eine schnelle Bezahlung verbessern. Wenn Sie für Ihre Kunden in Vorleistung treten, d.h. Ihre Rechnung erst nach Abschluss Ihrer Arbeit für den Kunden stellen, lassen Sie sich mit der Rechnungsstellung nicht zu viel Zeit. Solange die Erinnerung an Ihre Arbeit noch frisch ist, wird man eher geneigt sein, sie zügig dafür zu entlohnen. Eine zu schnelle Rechnungsstellung kann dagegen den Verdacht wecken, sie seien in finanziellen Schwierigkeiten. Ideal ist es, wenn die Rechnung 7-10 Tage nach Abschluss Ihrer Tätigkeit bei Ihrem Kunden eingeht. Vorteilhaft ist außerdem, ein Zahlungsziel in Form eines konkreten Datums anzugeben. Das hat einen rechtlichen und einen psychologischen Effekt. Aufgaben, die mit einem Datum für die Ausführung verknüpft sind, werden in der Regel weniger häufig vergessen als solche, die einfach nur ins Blaue hinein gestellt werden. Der rechtliche Effekt besteht darin, dass sich der Schuldner ab dem angegebenen Datum im Verzug befindet. Sollte es später zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, können Sie ab diesem Zeitpunkt Zinsen auf die Forderung verlangen. Als Zahlungsziel sollten Sie vier Wochen bzw. 30 Tage wählen. Ein solcher Zeitraum ist für den Kunden in der Regel bequem einzuhalten und setzt ihn daher nicht über Gebühr unter Druck. Mit einem zu kurz bemessenen Zahlungsziel können Sie Ihre Kunden unnötig verärgern. Liegt das Zahlungsziel dagegen zu weit in der Zukunft, wir die Rechnung erst einmal beiseite gelegt und schließlich vergessen. Vor Gericht wird ein Zahlungsziel von vier Wochen nahezu immer als ausreichend angesehen werden. 3
4 Die Zahlungserinnerung Wird Ihre Rechnung trotz des klaren Zahlungsziels nicht bezahlt, empfiehlt es sich, eine freundlich formulierte Zahlungserinnerung zu verschicken. Wie eingangs gesagt, sind Sie wahrscheinlich zu sehr auf Ihre Kundschaft angewiesen, als dass Sie es sich leisten könnten, sie zu verärgern. Wer tatsächlich nur vergessen hat, seine Rechnung zu bezahlen, soll Gelegenheit dazu bekommen die Zahlung nachzuholen, ohne gleich mit einer scharfen Mahnung angegangen zu werden. Für die Fristsetzung gilt das Gleiche wie bei der Rechnung: Setzen Sie eine Frist bis zu einem konkret angegebenen Datum und lassen Sie dem Empfänger vier Wochen Zeit. Es ist wichtig, hier noch großzügig zu sein. Die Frist dient dazu, die guten Kunden von den Problemkunden zu unterscheiden. Wer nämlich auch das zweite Zahlungsziel verstreichen lässt, wird regelmäßig Ihre Rechnung nicht bezahlen können oder nicht bezahlen wollen. 4
5 Die erste Mahnung Wer nach Ablauf des zweiten Termins immer noch nicht bezahlt hat, wird in der Regel entweder nicht zahlen wollen oder nicht zahlen können. Daher ist es nun angebracht, den Druck zu erhöhen, um diejenigen, die schlichtweg nicht zahlen wollen doch noch zum Ausgleich der Rechnung zu bewegen. Eine Mahnung sollte wie folgt gestaltet sein: - Die Mahnung sollte als solche bezeichnet werden. Am besten ist es, das Wort Mahnung deutlich sichtbar in den Betreff zu schreiben. - Genannt werden sollte (sofern vorhanden): Lieferungsdatum, Auftrags- und Rechungsnummer sowie das Zahlungsziel. - Fristsetzung: ca. 14 Tage. Achten Sie darauf, dass das Fristende auf einen Werktag fällt. Nach Ablauf der Frist sollte die Sache an einen Rechtsanwalt abgegeben werden. 5
6 Die Zweite Mahnung Die zweite Mahnung sollte durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Die Kosten hierfür müssen von der Gegenseite übernommen werden. Ist der Schuldner allerdings zahlungsunfähig, wird sich dieser Anspruch nicht realisieren lassen. Auch hier ist eine Frist von ca. 14 Tagen angemessen. Klage und gerichtliches Mahnverfahren Ist auch die Frist aus der zweiten Mahnung verstrichen, ist es angebracht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ob dies in Form einer Klage oder im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens geschieht, ist eine Frage des Einzelfalls. Ist davon auszugehen, dass der Schuldner nicht bezahlt, weil er hierzu nicht in der Lage ist, ist das gerichtliche Mahnverfahren in der Regel die günstigste Wahl. Das Mahnverfahren beginnt mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids durch das jeweils zuständige Amtsgericht (Mahngericht). Das Gericht erlässt den Mahnbescheid, ohne den Anspruch zu prüfen. Der Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt. Dieser kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Falls das geschieht, wird die Sache in das ordentliche Gerichtsverfahren übergeleitet. Andernfalls kann nach Ablauf der zwei Wochen ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Auch gegen diesen hat der Schuldner ein Einspruchsrecht. Wird der Einspruch nicht fristgerecht erhoben, kann der Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung der Forderung beauftragt werden (sog. Zwangsvollstreckung). Geht die Sache im ordentlichen Verfahren vor Gericht, wird diese in der mündlichen Verhandlung meist mit einem Vergleich erledigt. Darunter versteht man eine Einigung, bei der beide Seiten ein Stück weit nachgeben. Typisch ist ein Vergleich, der besagt, dass der Schuldner 2/3 bis 3/4 der geforderten 6
7 Summe bezahlt und auch die Kosten des Verfahrens (Gerichtskosten und Anwaltskosten s.u.) mit dieser Quote übernimmt. Das erscheint erstaunlich, geht man davon aus, dass die Forderung eigentlich in voller Höhe begründet ist. Der Vergleich hat aber enorme Vorteile. Oft gibt es Unsicherheiten bei der Beweisführung oder bei der rechtlichen Begründung, die dazu führen können, dass man am Ende gar nichts bekommt. Der Vergleich bietet hiergegen Sicherheit. Außerdem ist ein Vergleich die schnellste Form der Erledigung, wenn eine Sache erst einmal vor Gericht ist. Zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Erlass eines Urteils durch das Gericht können nämlich nochmals einige Wochen vergehen. 7
8 Kosten der Mahnung Für die zweite Mahnung berechne ich pauschal 17,40 (inkl. Mehrwertsteuer), zzgl. der Kosten für das Einschreiben. Können die Kosten für die Mahnung vom Schuldner eingebracht werden, wird Ihnen dieser Betrag gutgeschrieben. Kosten im Mahnverfahren Im gerichtlichen Mahnverfahren entstehen die folgenden Kosten (Rechenbeispiele inkl. MWSt.): Forderung Gerichtskosten Anwaltskosten Summe bis ,50 33,35 45, ,50 60,02 77, ,50 113,35 140, ,50 209,96 250, ,50 372,36 432, ,00 501,12 584, ,00 586,96 684, , , , , , ,84 Soweit die Kosten von der Gegenseite eingebracht werden können, werden sie Ihnen erstattet. 8
9 Kosten im ordentlichen gerichtlichen Verfahren Im normalen gerichtlichen Verfahren entstehen die folgenden Kosten (Rechenbeispiele ohne Beweisaufnahme, inkl. MWSt.). Forderung Gerichtskosten Anwaltskosten Summe bis ,70 141, ,06 225, ,16 356, ,72 639, , , , , , , , , , ,48 Wie auch im Mahnverfahren werden Ihnen die Kosten, die vom Gegner eingebracht werden können, erstattet. 9
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