Rechtliche Schritte gegen Zahlungsmuffel

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1 BDPHG Gütersloh / Peking Rechtliche Schritte gegen Zahlungsmuffel 1

2 Ablauf Vertrag bestimmt das Verhältnis der Parteien Verfahren (Außergerichtliches Verfahren, Mahnverfahren, Klageverfahren) Ziel: Titel Vollstreckung + Vermögenssicherung (Zugriff auf das Vermögens des Schuldners) 2

3 Vertrag Ist das Schuldverhältnis zwischen Ihnen und dem Schuldner darüber hinaus nur wenig Schutz! Form: Grundsätzlich formfrei aber: Beweissicherung 3

4 Zustandekommen eines Vertrages Angebot und Annahme sog. Invitatio Sog. Schweigen auf ein kfm. Bestätigungsschreiben AGB Beweisproblematik: Am besten schriftlicher Auftrag, schriftliche Annahme Eine Rechnung beweist keinen Vertragsschluss und keine Lieferung! 4

5 Wer ist mein Schuldner?... Beispiele: - Transportfirma Meier (Es gibt: Herrn Hans Meier, e.k., eine Meier Transport GmbH & Co. KG, eine Meier Transport Verwaltungs Gesellschaft m.b.h.) - Eheleute Müller (Herr Müller, Frau Müller, einzeln, gesamtschuldnerisch) - International Transport Ltd. 5

6 Wer ist mein Schuldner? Vorbeugung: - Klare und eindeutige Bestimmung des Schuldners (nat. / jur. Person) - Offenlegung Vertretungsverhältnisse - Bei größeren Geschäften mit (ausländischen!) juristischen Personen: Registereinsicht und Überprüfung Vertretungsverhältnisse 6

7 Vertrag - Empfehlungen Verträge schriftlich Beweisprobleme! Leistungsbeschreibung auch unter Angehörigen derselben Branche verständlich fassen der Richter ist Laie! Leistungszeiten genau bestimmen Mitwirkungspflichten - Abhängigkeiten Wo wird geklagt? Eigene AGB durchsetzen Überschätzung Haftungsbeschränkungen Zahlungssicherung Eigentumsvorbehalt u.a. Konsultation beim Anwalt vor Vertragsschluss 7

8 Vertragsdurchführung Dokumentation (Leistungen, Material, etc.) Ggf. Anpassung Vorsicht! (Beweisprobleme vermeiden) Mitarbeiter überwachen 8

9 Typische Eskalationsstufen Zahlungserinnerung Mahnung Wann und warum überhaupt erforderlich? Verzug begründet Schadensersatzanspruch Anwaltsschreiben außergerichtlich i.d.r. nach Verzug Kosten! Anwaltseinschaltung erhöht den Druck nur wer Druck ausübt, erhöht seine Chancen auf eine Leistung durch säumige Zahler Mahnverfahren / Klage 9

10 Mahnverfahren, Klageverfahren Ziel: Erwirkung eines Vollstreckungstitels Grobe Unterteilung: - Mahnverfahren (schriftliches Verfahren, wenn kein Widerspruch dann Vermeidung eines richtigen Gerichtsverfahrens) - Klageverfahren ( richtiges Gerichtsverfahren, Klageschriften, Zeugenanhörungen, etc.) 10

11 Rechtsverfolgungskosten Sind im Rahmen der gesetzlichen Gebühren erstattungsfähig. Letztere streitwertabhängig. Streitwert Mahnverfahren Eigene Kosten Gerichtsverfah ren* Prozessrisiko bei vollem Verlust* 5.000,01 121, , , ,00 196, , , ,00 288, , ,78 * Jeweils eine Instanz (hier: Landgericht) und bei streitigem Urteil (kein Vergleich) und inkl. MwSt, ohne Beweiskosten 11

12 Mahnverfahren Mahnbescheidsantrag (Formular, Gerichtskosten) Mahnbescheid Widerspruch? Vollstreckungsbescheid Einspruch? Richtiges Gerichtsverfahren 12

13 Gerichtsverfahren Anwaltszwang? Ab 5.000,01 beim Landgericht ja. Klageschrift Darlegung des Sachverhalts, Beweismittel Klageerwiderung Darlegung des Sachverhalts, Beweismittel Gerichtsverhandlung: Güteverhandlung, Beweisaufnahme Urteil Rechtskraft? (+) => Titel! (vorher nur vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung) 13

14 Dauer Mahnverfahren, Klageverfahren - Mahnverfahren ohne Wider- und Einspruch: ca. 3-4 Monate - Klageverfahren ohne Sachverständigengutachten: ca. 4-6 Monate pro Instanz - Klageverfahren mit Sachverständigengutachten oder umfangreicher Beweiserhebung: im Durchschnitt pro Instanz: 6 12 Monate, in Bausachen auch oft Ende offen 14

15 Titel Wo liegt das Vermögen? (spätestens jetzt bestimmen) Was für eine Art Vermögen? Inland Gerichtsvollzieher; Ausland spezialisierter Anwalt 15

16 Vermögensarten Forderungen: - Kontoguthaben - Zahlungsansprüche gg. Dritte Unbewegliches Vermögen - Grundstücke - Grundstücksrechte Bewegliches Vermögen 16

17 Forderungspfändung Erfolgt durch sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) an das Gericht Vorteile: - Kostengünstig - Schnell - Arbeitsentgelte? Besonders empfindlich für Schuldner - Bankverbindungen Nachteil: - Money travels fast 17

18 Forderungspfändung Aber daran denken, nicht nur Bankguthaben zu pfänden, sondern ebenfalls pfändbar: - zukünftige Ansprüche (Erbe, HV-Ausgleich) - Patente* - Gewerbliche Schutzrechte (Marken, etc)* - Gesellschaftsbeteiligungen* * Problem: Verwertung kein Markt vorhanden. Aber u.u. wirksames Druckmittel gegen den Schuldner 18

19 Pfändung beweglichen Vermögens Bewegliches Vermögen, v.a. Sachen Erfolgt durch Gerichtsvollzieher (Vollstreckungsauftrag) Nachteile: - Eigentumslage unklar, Risiko Drittwiderspruchsklage - Oftmals Drittbelastungen (andere Pfändungen, Eigentumsvorbehalt wg. Finanzierung) - Schwieriges Terrain für Gerichtsvollzieher - Vieles ist unpfändbar (Austauschpfändung kompliziert etwa: LCD-TV gegen Röhren-TV) 19

20 Unbewegliches Vermögen Grundstücke, Grundstücksrechte Eintragung einer Zwangshypothek Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung 20

21 Besondere Vollstreckungslagen Vorläufige Zahlungssicherung (Arrest bei konkreten Hinweisen auf Vermögensbeseitigung selten möglich) Übertragung des Vermögens an Dritte Insolvenz Vollstreckung im Ausland 21

22 Vermögensübertragung an Dritte Das Haus gehört schon längst seiner Frau. Auch das Vermögen nahestehender Dritter kann dem direkten Gläubigerzugriff unterliegen! Voraussetzung: - Unentgeltliche Übertragung in den letzten vier Jahren - Entgeltliche Übertragung in den letzten zwei Jahren zwischen Nahestehenden, wenn Benachteiligung der Gläubiger. - Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung: Übertragung innerhalb der letzten zehn (!) Jahre; Kenntnis der Benachteiligungsabsicht notwendig. 22

23 Insolvenzverfahren Insolvenzgründe: Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit (bei natürlichen Personen nicht Überschuldung) Wichtigste Konsequenz: der Wettlauf der Gläubiger hat ein Ende, keine Einzelzwangsvollstreckung mehr. Verfahren: Aufnahme in die Insolvenztabelle, Wahlrechte des Insolvenzverwalters Schuldner eine natürliche Person: Wohlverhaltensperiode sechs Jahre nach Eröffnung ist Person grundsätzlich schuldenfrei. Besonderheiten im Verbraucherinsolvenzverfahren im Einzelfall zu prüfen 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit BDPHG Gütersloh Thesings Allee Gütersloh Tel.: Fax: wigginghaus@bdphg.de 24

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