HERZLICH WILLKOMMEN!

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1 Kreativwirtschaft Erzgebirge 9. Netzwerktreffen Arbeitgeberseminar Kultur- und Kreativwirtschaft auf Einladung der DAK-Gesundheit HERZLICH WILLKOMMEN! Referentin: Andrea Ernst Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Ternick und Collegen Platz des Friedens Eibenstock Tel.:

2 Forderungsmanagement - Schneller an Ihr Geld kommen

3 Was können Sie als Unternehmer tun 1. Vor Vertragsabschluss?

4 Maßnahmen bei Neukunden: Bonitätsprüfungen (häufig kostenpflichtig) z.b. Bürgel, Schufa Recherchen, Informationsquellen:

5 Was können Sie als Unternehmer tun 2. Bei Vertragsabschluss?

6 Maßnahmen bei bestehenden Kunden: 1. Exakte und eindeutige Formulierungen und Inhalte im Vertrag und den AGB: z.b. geschuldete Leistungen, ggf. Fertigstellungstermine, Fälligkeitsregelungen, Zahlungsziele 2. Vereinbarung von Abschlagsrechnungen

7 Maßnahmen bei Neukunden: 1. Wie bei bestehenden Kunden 2. Vereinbarung von Sicherheiten 3. ggf. Vorschuss

8 Was können Sie als Unternehmer tun 3. Nach Vertragsabschluss?

9 Maßnahmen bei neuen und bestehenden Kunden: 1. Ständige Überwachung / Beobachtung des Zahlungsverhaltens 2. Erkennen von Bonitätsverschlechterungen 3. Zeitnahe Reaktion auf Zahlungsverzug / Überschreitung Zahlungsziel / Retouren bei Lastschrift Mahnwesen

10 Wann liegt Zahlungsverzug vor? - mit Ablauf des Tages der genannten Zahlungsfrist - Ist nichts vereinbart: 30 Tage nach Zugang einer Rechnung. Ist der Kunde ein Privatkunde (Verbraucher), dann muss er mit der Rechnung darauf hingewiesen werden, dass er nach 30 Tagen in Verzug gerät. - Spätestens mit der schriftlichen Mahnung, die nach der Fälligkeit der Rechnung erfolgt Vgl. 286 BGB

11 1. Die Rechnung - Unter Unternehmern: innerhalb von 6 Monaten - Rechnungen müssen nach geltendem Recht gem. 14 Abs. 4 i.v.m. 14a Abs. 5 UStG folgende Angaben enthalten: Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer Ausstellungsdatum der Rechnung Fortlaufende Rechnungsnummer Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts

12 Empfehlung: Zahlungsziel in Rechnung setzen!

13 2. Die Mahnung Wird auf einen Vertrag hin nicht geleistet, so ist es für den Gläubiger wichtig, den Schuldner in Verzug zu setzen. Ein Schuldner kommt auch in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers nicht leistet. Leistung (Zahlung) muss fällig sein, i.d.r. mit Rechnungszugang, kann im Vertrag geregelt werden Mehrere Mahnungen sind nicht erforderlich!

14 Form: am besten schriftlich Inhalt der Mahnung: ausdrückliche Zahlungsaufforderung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt

15 Beispiel einer Mahnung: Auf unsere oben genannte Rechnung haben wir bis zum heutigen Tag keinen Zahlungseingang feststellen können. Sollten Sie den Rechnungsbetrag in den letzten Tagen zum Ausgleich gebracht haben, betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos. Ist dies nicht der Fall, fügen wir anliegend noch einmal eine Rechnungskopie zu Ihrer Kenntnisnahme bei. Wir bitten Sie, den Ausgleich der Rechnung nachzuholen und sehen dem Eingang Ihrer Zahlung bis spätestens zum (genaue Angabe des Datums ist wichtig!!!) entgegen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn/Frau...

16 Folgen des Zahlungsverzugs/Ansprüche der Gläubiger: 1. Erfüllung des Vertrages 2. Ggf. Schadensersatz neben der Leistung, 280 i.v.m. 286 BGB (hierzu zählen auch RA-Kosten) 3. Verzugszinsen, wenn nichts anderes vereinbart: 5%punkte über Basiszinssatz bei Verbraucher, 9%-punkte bei Unternehmen als Kunden 4. Je nach Art des Vertrages: Rücktritt oder Kündigung nach Ablauf einer Nachfrist 5. Ggf. Schadensersatz statt der Leistung 6. Bei Unternehmen als Schuldner/Kunden: pauschaler Schadensersatz in Höhe von 40,00 (ist allerdings anzurechnen auf anderen SE)

17 Das gerichtliche Mahnverfahren Vorteile: - Schneller und günstiger als ein Klageverfahren - Keine Beweismittel Nachteile: - Nur bei Geldforderungen - Nicht statthaft, wenn Leistung von Gegenleistung abhängt und diese noch nicht erbracht wurde - Möglichkeit des Widerspruchs durch Schuldner, dann doch Klageverfahren erforderlich (Zeitverlust)

18 Sinnvoll: - wenn ein Anspruch auf Geldleistung besteht und keine Einwände vom Schuldner zu erwarten sind

19 Ablauf: - Antragsformular besorgen (z.b. im Schreibgeschäft), sorgfältig ausfüllen und an das für Sachsen zuständige Amtsgericht Aschersleben schicken - Alternativ: online über

20 Sorgfältig ausfüllen, insbesondere genaue Bezeichnung des Schuldners (Rechtsform beachten!) z.b.: Firma GbR/ GmbH, Gesetzlich vertr. d.d. Gesellschafter oder Geschäftsführer Genaue Anschrift, kein Postfach Anspruch genau bezeichnet werden (aus Katalog), mit Zeitangabe (z.b. gemäß Rechnung vom )

21 Verzugsschaden (z.b. Mahnkosten, Zinsen) nicht vergessen! Gerichtskosten einzahlen (ca. 1/6 vom Klageverfahren, mind. 32,00 )

22 Schuldner zahlt Schuldner legt Widerspruch ein Schuldner reagiert nicht Weiterer Ablauf: Beendigung des Mahnverfahrens Antrag auf Abgabe des Verfahrens an das Streitgericht, Übergang ins Klageverfahren Nach Ablauf der Widerspruchsfrist, kann Vollstreckungsbescheid beantragt werden Weitere Kosten entstehen Im Fall des Obsiegens: Urteil Legt Schuldner innerhalb von 2 weiteren Wochen keinen Einspruch ein, wird der VB rechtskräftig Damit kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden Damit kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden

23 Wenn bisher noch nicht erfolgt oder schon länger zurückliegend: Zumindest kostenfrei prüfen, ob Schuldner zwischenzeitlich in Insolvenz ist, Besser: Konsumentenauskunft um abzuwägen, ob eine Zwangsvollstreckung derzeit Sinn macht (Kosten sind durch Gläubiger zu tragen, wenn Schuldner die nicht zahlen kann) Falls nicht: Titel hat 30 Jahre Gültigkeit, aber Vorsicht: Titel kann verwirken!

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