Zwischenbericht. der. E x p e r t e n k o m m i s s i o n

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1 Zwischenbericht der E x p e r t e n k o m m i s s i o n zur Erhebung und Aufarbeitung der Informationsflüsse im Fall Cain und zur Erarbeitung von Empfehlungen bezüglich Verbesserung der Informationsflüsse und Gefährdungsbeurteilung in der

2 - 2 - Einleitung A) Die sabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (in Ausarbeitung) B) Informationsflussanalyse a) Informationsflüsse innerhalb der Bezirkshauptmannschaft Bregenz im Allgemeinen (in Ausarbeitung) b) Kommunikation zwischen Abteilung und anderen Abteilungen der BH Bregenz (in Ausarbeitung) c) Informationsflüsse im Bereich der (in Ausarbeitung) d) Kommunikation innerhalb der Abteilung (in Ausarbeitung) e) Tabellarische Darstellung der Informationsflüsse im Anlassfall C) Hilfeprozess Einzelfallarbeit: Soziale Arbeit mit Familien a) Prozessbeschreibung (in Ausarbeitung) b) Anmerkungen zum Anlassfall D) Empfehlungen der Kommission

3 - 3 - Einleitung Die Expertenkommission wurde über Auftrag der Vorarlberger Landesregierung von Landesamtsdirektor Dr. Günther Eberle eingesetzt. Auslöser waren die Vorgänge rund um den Tod des kleinen Cain am in Bregenz. Aufgabe der Kommission war es, die Informationsflüsse auf der Bezirkshauptmannschaft Bregenz im Bereich der im Allgemeinen bzw. im Fall des tragischen Todes des kleinen Cain im Besonderen zu untersuchen und Empfehlungen für Verbesserungen in der (in alle Richtungen, auch struktureller Art) abzugeben. Die Kommission setzte sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: - Dr. Heinz Bildstein, Landesgerichtspräsident (ab ) - Mag. Martin Christandl, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Innsbruck - Dr. Günther Eberle, Landesamtsdirektor - Michael Rauch, Kinder- und Jugendanwalt - Mag. Gabriele Strele, Landesvolksanwältin Die Kommission hat folgende externe Personen als Fachexperten beigezogen: - Prof. Dr. Reinhart Wolff, Erziehungswissenschaftler und Soziologe, Berlin Folgende Personen standen der Kommission zur Aufarbeitung und für Auskünfte zur Verfügung: - Dr. Gernot Längle, Vorstand der Abteilung Inneres und Sicherheit - Dr. Werner Grabher, Amt der Landesregierung, Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration - Dr. Elmar Zech, Bezirkshauptmann Bregenz ( ) - Ilga Hehle, Leiterin der Abteilung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz ( ) - Dr. Elfriede Rauch-Eiter, Vorstand der Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration - Mag. Alexander Flendrovsky, Bundeskanzleramt Verfassungsdienst, bis Oktober 2010 stellvertretender Leiter der Abteilung Datenschutz, derzeit Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Sämtlichen Mitgliedern der Expertenkommission standen die einschlägigen und im Folgenden näher bezeichneten Akten der Bezirkshauptmannschaft Bregenz uneingeschränkt zur Verfügung: - BHBR-III /0094, Sicherheitspolizeilicher Akt - BHBR- III /0162, Sicherheitspolizeilicher Akt - BHBR-III , Führerscheinakt - BHBR-III /0982 Führerscheinentzugsakt - BHBR-III /1054 Führerscheinentzugsakt - BHBR-III Waffenakt - BHBR-VI-84 Akt des Amtsarztes - BHBR-III /38009, Akt der Unterabteilung Fremdenrecht - V /2005, sakt - V /2007 Unterhaltsakt der.

4 - 4 - Auf Grundlage der in den genannten Akten der Bezirkshauptmannschaft Bregenz dokumentierten Vorgänge und weiteren mündlichen Informationen der Auskunftspersonen (insbesondere Dr. Elmar Zech und Ilga Hehle zum konkreten Anlassfall) wurden in den Sitzungen der Expertenkommission am 31. Jänner 2011, am 10. Februar 2011 sowie am 14. Februar 2011 die näheren Umstände des Anlassfalles erörtert. Ausgehend von diesen Erkenntnissen prüften die Kommissionsmitglieder die Informationsflüsse auf der Bezirkshauptmannschaft im Bereich der und zu den anderen Abteilungen der Bezirkshauptmannschaft sowie zu anderen Behörden, um mögliche Verbesserungspotentiale zu erkennen. Die Empfehlungen für mögliche Verbesserungsmaßnahmen werden im Bericht unter "Empfehlung" dargestellt.

5 - 5 - A) Die sabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (in Ausarbeitung) B) Informationsflussanalyse a) Informationsflüsse innerhalb der Bezirkshauptmannschaft Bregenz im Allgemeinen (in Ausarbeitung) b) Kommunikation zwischen Abteilung und anderen Abteilungen der BH Bregenz (in Ausarbeitung) c) Informationsflüsse im Bereich der (in Ausarbeitung) d) Kommunikation innerhalb der Abteilung (in Ausarbeitung) e) Tabellarische Darstellung der Informationsflüsse im Anlassfall Die nachfolgende Darstellung der in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit den Ereignissen rund um den Tod des kleinen Cain stehenden Informationsflüsse in den verschiedenen Abteilungen der Bezirkshauptmannschaft Bregenz basiert auf den eingesehenen Verwaltungsakten der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, die der Expertenkommission uneingeschränkt zur Verfügung standen sowie den Ausführungen der Vertreter der Bezirkshauptmannschaft Bregenz. Anzumerken ist, dass die folgende Darstellung eine umfassende Auflistung sämtlicher Informationsflüsse im Zeitraum 2010 bis an die Bezirkshauptmannschaft, von der Bezirkshauptmannschaft an andere Stellen bzw. innerhalb der Bezirkshauptmannschaft enthält, wobei aus datenschutzrechtlichen Gründen bei einzelnen Informationsflüssen bestimmte personenbezogene Daten in diesem Bericht nicht dargestellt werden konnten. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass in der Darstellung nur jene Informationsflüsse dargestellt worden sind, die nach dem Zeitpunkt liegen, in dem es aus heutiger Sicht Kontakte zwischen der Kindesmutter und dem mutmaßlichen Täter gab. Informationsinhalt Kinder am Dach am Vorsprache der Kindesmutter in Begleitung des mutmaßlichen Täters am (Grund: finanzielle Belange) Übermittlung oder Bereitstellung der Information PI Bregenz (Bericht vom ) Kindesmutter Empfänger der Information BH Bregenz (eingelangt am ) Sachbearbeiterin der Abteilung Weitere Beteilung Getroffene Maßnahmen Abteilung keine weitere Veranlassung durch die Abteilung keine Verweis an die Rechtsvertreterin, sonst keine weitere Veranlassung durch die Abteilung

6 - 6 - Vorsprache einer Person aus dem nahen privaten Umfeld der Mutter am ; Hinweis, dass die Kindesmutter mit einem gewaltbereiten Drogendealer (dem mutmaßlichen Täter) zusammen sei Person aus dem nahen privaten Umfeld Sachbearbeiterin der Abteilung keine Ersuchen um Vornahme von Erhebungen an das LKA Vorarlberg mit Schreiben vom (abgefertigt am ) Vorstrafen, Hauptwohnsitz und Versicherungsdaten des mutmaßlichen Täters Vorfall im elterlichen Haus des mutmaßlichen Täters am ; Ausspruch eines vorläufigen Waffenverbotes ( 13 WaffG) Zentrale Informationssammlung (EKIS), Zentrales Melderegister (ZMR), Versicherungsdaten auszug Polizeiinspektion Höchst (Bericht vom ) Sachbearbeiterin der Abteilung ; Abfrage am BH Bregenz, eingelangt am keine Ersuchen um Vornahme von Erhebungen an das LKA Vorarlberg mit Schreiben vom Abteilung Polizei (Zuteilung innerhalb der Abteilung an den Bereich Waffenwesen sowie an die Abteilung Strafen) Anlegen eines Waffenverbotsaktes Polizeiinspektion Höchst; (Abschluss-Bericht gemäß 100 Abs. 2 Z 4 StPO vom über die Ermittlungen wegen mehrerer Delikte) BH Bregenz, eingelangt am Abteilung Polizei, (Zuteilung innerhalb der Abteilung an die Bereiche Waffenwesen Erlassung eines Waffenverbotes Führerscheinwesen Anlegen eines Führerscheinentzugsaktes Fremdenwesen sowie Keine Maßnahmen (Aufenthaltsverfesti gung) Vorfall im elterlichen Haus des mutmaßlichen Täters am ; Polizeiinspektion Höchst (Bericht vom und Meldung vom ) BH Bregenz, eingelangt am / Zuteilung an die Strafabteilung Abt. Polizei/ Sicherheits- und Polizeiwesen am , Uhr zur Kenntnis Akt angelegt; keine Maßnahmen Wegweisung und Betretungsverbot binnen 48h bestätigt

7 - 7 - sicherheitspolizeili che Maßnahmen gebracht Abteilung Polizei (Zuteilung an Bereich Waffenwesen, Keine weiteren Maßnahmen (vorläufiges Waffenverbot hat bereits bestanden) Führerscheinwesen und Anlegen eines Führerscheinentzugsaktes; Einleitung eines Führerscheinentzugsverfahrens Telefonische Kontaktnahme, finanzielle Belange (Miete etc.), Dezember 2010 Erhebungsergebnis vom zur Anfrage der BH Bregenz, Abteilung vom Vorfall vom (Tod des Cain) Person aus dem nahen Umfeld LKA (Aktenvermerk vom ) LKA (Bericht vom ) Sachbearbeiterin der Abt. BH Bregenz, eingelangt am BH Bregenz, eingelangt am , Uhr Zuteilung an Abteilung Gesundheitswesen). Keine Abteilung keine Maßnahmen Keine Keine C) Hilfeprozess Einzelfallarbeit: Soziale Arbeit mit Familien a) Prozessbeschreibung (in Ausarbeitung) b) Anmerkungen zum Anlassfall Derzeit laufen auf Grund verschiedener Anzeigen Erhebungen sowohl bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch als auch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien, insbesondere auch gegen die der Bezirkshauptmannschaft Bregenz. Gegenstand dieser Erhebungen wird unter anderem auch die Frage sein, ob sich die und/oder Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der rechtmäßig verhalten haben bzw. ob durch ein rechtmäßiges Verhalten der der Tod des kleinen Cain hätte verhindert werden können. Nachdem die Beurteilung hinsichtlich eines möglichen Mitverschuldens der Behörden bzw. einzelner Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen am tragischen Tod des kleinen Cain zunächst in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Feldkirch und der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien fällt bzw. diese Beurteilung letztlich von einem unabhängigen

8 - 8 - Gericht zu treffen ist, wird im Rahmen der Expertenkommission zu diesen Fragen derzeit nicht weiter Stellung genommen. Die Landesvolksanwältin hat im gegebenen Zusammenhang im Weiteren darauf hingewiesen, dass sie bezüglich des Vollzuges im Rahmen der Bundesverwaltung (mittelbare und unmittelbare) ihrerseits Kontakte mit der Volksanwaltschaft in Wien aufnehmen werde. D) Empfehlungen der Kommission 1. Der Abteilung steht ausschließlich eine Abfrage aus dem EKIS (Strafregister SC) zur Verfügung. Es wird empfohlen, der Abteilung im Anlassfall (bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung) auch Abfragemöglichkeiten aus dem Strafregister SA einzuräumen. 2. Die Abteilung hat derzeit keine Möglichkeit, eine Abfrage aus dem kriminalpolizeilichen Aktenindex (KPA) zu tätigen. Es wird empfohlen, dass der Abteilung im Anlassfall (bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung) auch solche Abfragemöglichkeiten eingeräumt werden. 3. Von den Sicherheitsbehörden wird eine zentrale Gewaltschutzdatei ( 58c SPG) geführt. In diese Datei hat die keine Einsichtmöglichkeit. Bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung sollte der die Möglichkeit eingeräumt werden, Einsicht in die zentrale Gewaltschutzdatei (Verzeichnis über erlassene Betretungsverbote und Wegweisungen) zu nehmen. 4. Im Zentralen Melderegister sind derzeit nur personenbezogene Abfragen, nicht aber haushaltsbezogene Abfragen durch die möglich. Eine Ausdehnung der Abfragemöglichkeit auf Haushalte wird empfohlen. 5. Es wird empfohlen, mit dem Ersuchen an die Polizei heranzutreten, bei Anfragen der im Zusammenhang mit einem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung möglichst innerhalb von vier Wochen eine Enderledigung, zumindest aber eine Zwischenerledigung zu übermitteln. 6. Es sollte die strategische und programmatische Ausrichtung der in einem breiteren Prozess diskutiert werden. Die daraus resultierenden Ergebnisse sollten an den Bund herangetragen und auf Landesebene im sgesetz berücksichtigt werden. 7. In der läuft ein Prozess zur Personal- und Organisationsentwicklung. Ein Zwischenbericht liegt vor. Dieser Prozess soll mit Nachdruck weitergeführt werden. 8. Es sollte ein Konzept der Qualitätsentwicklung bei Kindesmisshandlungsfällen mit problematischem bzw. tödlichem Verlauf unter Einbeziehung anerkannter Methoden und auch der maßgeblichen Systempartner (, Polizei, Gesundheitsdienste, freie Wohlfahrtsträger, Bildungseinrichtungen etc.) erarbeitet werden.

9 Es sollte das Handbuch mit den qualitativen Standards, insbesondere des Risikomanagements und der Gefährundungseinschätzung, überarbeitet werden. 10. Es gibt international neue Forschungsergebnisse und Weiterentwicklungen im Kinderschutz. Diese sollten den am Kinderschutz beteiligten Berufsgruppen möglichst zugänglich gemacht werden. 11. Den am vorliegenden Fall Beteiligten (Familie sowie der Fachkräfte) sollte Unterstützung und Beratung angeboten werden. 12. Eine Integrierung der Sozialarbeiter der der Bezirkshauptmannschaften in das neue Gehaltssystem des Landes soll umgehend erfolgen; dabei soll die Komplexität und der Verantwortungsgrad der Tätigkeit berücksichtigt werden. 13. Hilfeleistungsangebote für Betroffene familialer Gewalt, insbesondere für gewalttätige bzw. gewaltbereite Eltern, im Land sollten überprüft und gegebenenfalls fachlich fundiert und ausgebaut werden. 14. Empfohlen wird, dass den schriftlichen Meldungslegern der Erhalt und die Bearbeitung der Meldung kurzfristig bestätigt wird. Eine darüber hinausgehende Rückmeldung soll und darf nur dann erfolgen, wenn sie für die Erfüllung der Aufgaben der von wesentlicher Bedeutung ist.

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