Zu Ihrer Anfrage vom 23. Juli 2014 betreffend Statistiken zu österreichischen Strafverfahren darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:
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- Britta Käthe Bach
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1 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ Museumstraße Wien Tel.: team.s@bmj.gv.at Sachbearbeiter/in: Mag. Karina Gamperl-Stecker Betrifft: Ihre Anfrage vom 23. Juli 2014 Sehr geehrter Herr Wurnig! Zu Ihrer Anfrage vom 23. Juli 2014 betreffend Statistiken zu österreichischen Strafverfahren darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Das Bundesministerium für Justiz erstellt jährlich eine statistische Darstellung der Tätigkeit der Strafjustiz in Form des Sicherheitsberichtes. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres wird dieser Sicherheitsbericht jährlich der Bundesregierung, dem National- und dem Bundesrat erstattet. Er enthält neben der Kriminal- und Verurteilungsstatistik des jeweiligen Berichtsjahres eine Darstellung der wesentlichen kriminalpolitischen Entwicklungen. Der Teil des Bundesministeriums für Justiz findet sich für die Berichtsjahre 2011 bis 2013 auf der Homepage der österreichischen Justiz ( > Justiz > Daten und Fakten > Berichte > Sicherheitsberichte). Die Zahlen zu dem Berichtsjahr 2014 werden im nächsten Jahr veröffentlicht. Zudem kann die gerichtliche Kriminalstatistik über eine Datenbank der Statistik Austria, mittlerweile für jedermann öffentlich zugänglich unter abgerufen werden. Konkret kann Ich Ihnen folgende statistische Auswertung übermitteln, wobei angemerkt sei, dass eine Aufgliederung nach sämtlichen Delikten und Gerichtsstandorten nicht vorgenommen werden kann: Zur Anzahl der Ermittlungsverfahren: 1 von 5
2 Straffälle der Bezirksanwälte/Bezirksanwältinnen 2012/2013 Straffälle 2012/2013 Anzeigen Neuanfall zahl davon bekannte davon unbekannte Straffälle der Staatsanwaltschaften 2012/2013 Straffälle 2012/2013 Anzeigen Neuanfall zahl davon bekannte davon unbekannte Veränderung ,7% Veränderung ,2% Zur Anzahl der Anklageerhebungen: Strafanträge und Anklageschriften der Staatsanwaltschaften Strafantrag Anklageschrift Summe Zu den endgültigen Erledigungen: Verfahrenserledigung durch die Staatsanwaltschaft in % aller Enderledigungen in % von Teilsummen Enderledigungen gesamt % Einstellung gesamt ,7% 100% 190 Z 1 StPO keine Straftat 190 Z 2 StPO kein Verfolgungsgrund 4 Abs. 1 JGG Unmündige 4 Abs. 2 JGG Jugendliche 6 JGG ,0% 35,2% ,3% 49,0% ,7% 2,9% ,9% 1,5% ,6% 2,8% 1 Auf Grund von Rundungen kann die Summe der Anteile von 100% abweichen. 2 von 5
3 191 Abs. 1 StPO Geringfügigkeit Diversion (endg. Rücktritt) gesamt 35 SMG gesamt 198 Abs. 1 Z 1 StPO Geldbuße 198 Abs. 1 Z 2 StPO gemeinnützige Leistung 198 Abs. 1 Z 3 StPO Probezeit ohne Zusatz 198 Abs. 1 Z 3 StPO Probezeit mit Pflichten 198 Abs. 1 Z 4 StPO Tatausgleich Strafantrag, Anklageschrift, Ub-antrag Strafantrag Anklageschrift Unterbringungsantrag Teilerledigungen Abbrechung 192 Abs. 1 Z 1 StPO Teileinstellung endgültig 192 Abs. 1 Z 1 StPO Teileinstellung und Vorbehalt 192 Abs. 1 Z 2 StPO Teileinstellung endgültig 192 Abs. 1 Z 2 StPO Teileinstellung und Vorbehalt Sonstige Erledigung ,1% 8,6% ,1% 100% ,2% 32,4% ,0% 23,1% ,6% 4,6% ,4% 25,5% ,3% 2,0% ,6% 12,4% ,1% 100,0% ,9% 91,6% ,2% 8,2% ,1% 0,2% von 5
4 Verfahrenserledigung durch die Gerichte Enderledigungen gesamt Einstellung gesamt 108 StPO (im Ermittlungsverfahren) 215 Abs. 2 StPO 227 StPO 451 Abs. 2 StPO 485 Abs. 1 Z 3 StPO 6 JGG 191 StPO Diversion (endg. Rücktritt) gesamt 37 SMG gesamt 198 Abs. 1 Z 1 StPO Geldbuße 198 Abs. 1 Z 2 StPO gemeinnützige Leistung 198 Abs. 1 Z 3 StPO Probezeit ohne Zusatz 198 Abs. 1 Z 3 StPO Probezeit mit Pflichten 198 Abs. 1 Z 4 StPO Tatausgleich Urteil (ohne vorangegangenes Urteil) Verurteilung (ohne vorangegangenes Urteil) Freispruch (ohne vorangegangenes Urteil) Sonstige Erledigung (Teilerledigungen) in % aller Enderledigungen 100% in % von Teilsummen ,0% 100,0% ,1% 0,6% ,0% 0,2% ,8% 57,9% ,4% 4,2% ,3% 2,8% ,0% 0,2% ,4% 34,1% ,4% 100% ,4% 15,5% ,8% 37,3% ,4% 9,2% ,8% 18,3% ,0% 6,5% ,0% 13,2% ,6% 100,0% ,1% 76,6% ,4% 23,4% Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Wien, 12. September 2014 Für den Bundesminister: Dr. Fritz Zeder Elektronisch gefertigt 4 von 5
5 1 von 5
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