Sexuelle Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend. Wichtige juristische Aspekte und Hintergrundinformationen für Psychotherapeutinnen und Beraterinnen

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1 Sexuelle Gewalterfahrung in Kindheit und Jugend Wichtige juristische Aspekte und Hintergrundinformationen für Psychotherapeutinnen und Beraterinnen

2 Gliederung Straftatbestände Strafrechtliche Verjährung Grundsätze und Verlauf des Strafverfahrens Rechte und Pflichten der Betroffenen Schweige-/Aussagepflicht der Beraterin/Therapeutin Schadensersatz und Schmerzensgeld, OEG

3 Einschlägige Straftatbestände Sexueller Missbrauch von Kindern bis 14 Jahre Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen bis 16 Jahre, wenn anvertraut bis 18 Jahre, wenn zusätzlich Missbrauch der Abhängigkeit oder eigenes Kind Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung Sexuelle Handlungen erzwingen mit Gewalt, durch Drohung oder durch Ausnutzung schutzlosen Ausgeliefertseins

4 Weitere relevante Straftatbestände Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger aufgrund geistiger oder seelischer Krankheit, Behinderung, tiefgreifender Bewusstseinsstörung oder körperlich widerstandsunfähig Sexueller Missbrauch Jugendlicher Bis 16 Jahre unter Ausnutzung einer Zwangslage, fehlender Fähigkeit zu sexueller Selbstbestimmung oder gegen Entgelt. Strafantrag, Relevanz des Geschädigtenverhaltens

5 Verjährung beginnt mit 18. Geburtstag der/des Betroffenen (gilt nicht für sexuellen Missbrauch Jugendlicher 182 StGB) dauert bei sexuellem Missbrauch von Kindern 10 Jahre sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen 5 Jahre sexueller Nötigung, Vergewaltigung 20 Jahre sexuellem Missbrauch Widerstandsunfähiger 10 Jahre sexuellem Missbrauch Jugendlicher 3 Jahre ab Tatende

6 Grundsätze des Strafverfahrens Legalitätsprinzip: Staatsanwaltschaft und Polizei müssen tätig werden, wenn aufgrund konkreter Tatsachen der Anfangsverdacht einer Straftat besteht Anzeigeerstattung löst Ermittlungstätigkeit und Strafverfolgung aus unabhängig vom Willen der Betroffenen Im Zweifel für den Angeklagten Freispruch, wenn Gericht nicht voll überzeugt ist, dass der Angeklagte die vorgeworfene Tat begangen hat

7 Verlauf des Strafverfahrens Polizei erhält Kenntnis von Straftatverdacht (z.b. Anzeigeerstattung) ermittelt den Sachverhalt durch z.b. ZeugInnenvernehmung, Spurensicherung informiert und vernimmt Beschuldigten Staatsanwaltschaft Erhebt Anklage oder stellt das Verfahren ein Vertritt die Anklage im Strafgerichtsverfahren Strafgericht Führt in mündlicher Verhandlung Beweisaufnahme durch Verurteilt, stellt ein oder spricht frei

8 Pflichten der Opfer -Zeugin Erscheinen und wahrheitsgemässe Aussagen auf staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Ladung (wenn kein Zeugnis-/Aussageverweigerungsrecht) Duldung körperlicher Untersuchung (durch Person gleichen Geschlechts und in Anwesenheit einer Vertrauensperson)

9 Rechte der Opfer -Zeugin Anwaltliche Vertretung und darüber Akteneinsicht u. aktive Beteiligung am Verfahren (auch schon im Ermittlungsverfahren) Ausschluss der Öffentlichkeit und evtl. des Angeklagten während der Aussage Anwesenheitsrecht während der gesamten Hauptverhandlung Information über Verfahrensausgang und Strafvollstreckungsmaßnahmen

10 Schweige-/Aussagepflicht der TherapeutInnen und BeraterInnen Grundsätzlich berufliche Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht auch ggü. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht ( für ÄrztInnen, Psychologische PsychotherapeutInnen, Kinder- u. JugendlichenpsychotherapeutInnen) Zeugnisverweigerungsrecht entfällt, wenn und soweit Schweigepflichtentbindung erfolgt Kein Zeugnisverweigerungsrecht für BeraterInnen (Ausnahme: öffentlichrechtliche BTM-Beratung)

11 Schadensersatz, Schmerzensgeld Leistungen nach dem OEG Schadensersatz und Schmerzensgeld Sind zivilrechtliche Ansprüche, können grds. aber auch im Strafverfahren (Adhäsion) geltend gemacht werden Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) Sind ärztliche, psychotherapeutische Behandlungen, Renten, Reha-Maßnahmen Anträge sind an das Versorgungsamt zu stellen

12 Ergänzungen Verjährung ab 18. Geburtstag gilt seit für alle Taten, die bis dahin nicht verjährt waren Nur (einzelne) konkrete Taten werden angeklagt Anwaltliche Beratung vor Anzeigeerstattung Kosten Alles (nur)geltung für Verfahren wg. Straftaten gg. sexuelle Selbstbestimmung

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