Kinderrechte und Beteiligung in der Jugendhilfe

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1 Kinderrechte und Beteiligung in der Jugendhilfe Grundlagen, aktuelle Fachdiskussion und Anforderungen des KVJS-Landesjugendamtes 1

2 Grundlagen u.a.: 1. Gesetzliche Vorgaben (Grundgesetz, UN- Kinderrechtskonvention, BKSchG) 2. Vorgaben Landesregelungen (KVJS- Landesjugendamt; BAGLJÄ Handlungesempfehlungen zum BKSchG) 3. Regionale Vereinbarungen (z.b. Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach 79a SGB VIII

3 Ansatzpunkte des BKiSchG: 1. Prävention, Frühe Hilfen, Netzwerke 2. Verbesserung des Kinderschutzes im JH System u n d systemübergreifend 3. Stärkung von Kinderrechten 4. Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen 5. Weitere Themen zur ortsnahen Beratung von Pflegepersonen, QE, Fallübergabe im Gespräch, Statistik 3

4 Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen Anspruch auf Fachberatung für Träger von Einrichtungen zur strukturellen Verankerung des Kinderschutzes ( 8b Abs. 2 SGB VIII) Neuordnung der Betriebserlaubnis ( 45 SGB VIII) Neue Meldepflichten ( 47 SGB VIII) 4

5 Aktuelle Fragestellungen in der Diskussion u.a.: - Ablauf von Beteiligung und Beschwerde - Grad der Beteiligung aller Beteiligten i.d. Einrichtung - Möglichkeit der Einflussnahme der Kinder und Jugendlichen (z.b. auf Struktur u. Regelwerk) - Entwicklung des Beschwerdeaufkommens bei Einführung von Beschwerdesystemen - Dokumentation von Beschwerden (Umfang und Tiefe) - Beteiligung- und Beschwerdekultur als Haltungsfrage - Ansprechpartner für Kinder / Jugendliche in und außerhalb der Einrichtung (belegende örtl. Zuständiges Jugendamt, Landesjugendamt, Ombudstellen) - Beschwerdeverfahren in Erziehungsstellen und Pflegeverhältnissen

6 Neuordnung der Betriebserlaubnis 45 SGB VIII - Positivkriterien für Betriebserlaubnis am Kindeswohl orientiert: Konzeption (insb. Aussagen zu Beteiligung und Beschwerdemanagement Maßnahmen zu QE u. QS) Räumlichkeiten Wirtschaftliche Voraussetzungen Personal (pol. Führungszeugnisse und Ausbildungsnachweise) - trägerseitige Prüfung 6

7 Erwartungen des KVJS- Landesjugendamtes QE / QS Zur Prüfung der Voraussetzungen hat der Träger der Einrichtung mit dem Antrag: 45 Abs. 3 Ziff 1: die Konzeption der Einrichtung vorzulegen, die auch Auskunft über Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und sicherung gibt, sowie (Anmerkung: s.h. auch 79a SGB VIII) - Allgemeine u. aufgabenspezifische QE - QE ist: - weiterzuentwickeln, - anzuwenden u. - zu überprüfen 7

8 Kinder u. Jugendliche kommen zu Wort Kinderrechte im Heim (Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW) Ich kann doch nichts dafür, dass ich so bin. (ein Jugendlicher im Film) 8

9 Erwartungen des KVJS- Landesjugendamtes - Personal Die Vorlage und Prüfung aufgabenspezifischer Ausbildungsnachweise sowie von Führungszeugnissen ( 30 Abs. 5 und 30a Abs. 1 BZRG) muss der Träger einer Einrichtung gegenüber dem KVJS- Landesjugendamt mit dem Antrag auf Betriebserlaubnis nachweisen ( 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII) Einführung von Beteiligung- u. Beschwerdeverfahren stellt besondere Anforderungen an Mitarbeiter Berücksichtigung des Trägers in Einstellungsverfahren 9

10 Erwartungen des KVJS- Landesjugendamtes Beteiligung (1) Information der Kinder /Jgdl. über ihre (Kinder-) Rechte und Pflichten (u.a. bei Aufnahme) Informationen der Kinder /Jgdl. über Hausordnung und ggf. erfolgende Sanktionen Beteiligungsmöglichkeiten in der Einrichtung (Kinder- und Jugendrat, Gruppensprecher etc.) Einbeziehung der K. / Jgdl. bei der Hilfeplanung 10

11 Erwartungen des KVJS- Landesjugendamtes Beteiligung (2) Einbeziehung der K. / Jgdl. an Weiterentwicklung der Beteiligungsverfahren Einbeziehung der K. / Jgdl. an Erstellung / Weiterentwicklung von Gruppenregeln / Hausordnung (strukturelle Gestaltung) Einbeziehung der K. / Jgdl. bei Planung und Gestaltung von gemeinsamen Aktivitäten 11

12 Erwartungen des KVJS- Landesjugendamtes - Beschwerde (1) Informationen der K. /Jgdl. über die in der Einrichtung vorhandenen Beschwerdemöglichkeiten Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beschwerdewegen (z.b. Zugang zu Telefon, Post, Internet, Handy) Nachvollziehbarer Umgang mit Beschwerden (z.b. Dokumentation, Einbeziehung aller Beteiligten) 12

13 Erwartungen des KVJS- Landesjugendamtes - Beschwerde (2) Angabe von vorhandenen möglichst niederschwelligen Beschwerdestellen (z.b. interne / externe Ansprechpartner, Kinderschutzstellen, KVJS-Landesjugendamt) Einbeziehung der K. / Jgdl. in die Weiterentwicklung des Beschwerdmanagements Offen zugängliche Darstellungen der vorhandenen Beschwerdeverfahren Beschwerdefreundliches Klima 13

14 Neue Meldepflichten 47 Nr. 2: frühzeitige Mitteilungspflicht von Ereignissen und Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen über die bisherigen Meldungen Besonderer Vorkommnisse hinausgehend: Jetzt auch: - strukturelle Entwicklungen, - wirtschaftliche Probleme, - Probleme mit dem Umfeld. 14

15 Ein Auszug aus einem Beispiel aus der Praxis Kinderschutz und Kinderrechte im Jugendhilfezentrum St. Anton Handlungsfelder Zielsetzung Elemente der Ausgestaltung Spezifische Funktionen od. Instrument Mitarbeiterpflichten Schutzmassnahmen bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung i.s. 8a SGB VIII Maßnahmen der Aufklärung über Kinderrechte und pflichten und der Beteiligung Maßnahmen der Konfliktbearbeitung und des Beschwerdewesens Maßnahmen des Umgangs mit Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen Geltende Dokumente 15

16 Eine eigene These zum Ende.. Beteiligungs- und Beschwerdestrukturen zu schaffen bedeutet u.a.: Das gemeinsame (Er-)lernen eines Miteinanders, in dem notwendige Verantwortungsstrukturen nicht negiert, sondern für und mit allen Beteiligten definiert werden. 16

17 Direkte Information und Ansprechbarkeit für Kinder und Jugendliche (Kinderrechte - Telefon) Information Vermittlung von Hilfe Beschwerden 17

18 Weitere Infos: Vielen Dank! 18

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