NORDRHEIN-WESTFALEN 16 . WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2959 A04
|
|
- Meike Gerhardt
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Freie Wohlfahrtspflege NRW Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen LAG FW NRW 0 Sperlichstraße Münster Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke Platz des Landtags Düsseldorf per anhoerung@landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2959 A04 Der Vorsitzende Sperlichstraße 25,48151 MOnster Telefon: 0251/ Telefax: 0251/ lagfw@drk-westfalen.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Datum Stellungnahme der LAGFW NRW zum Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten, Drucksache 16/8446 "Gesetz zur Änderung Kinderbildungsgesetzes" Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am 17. September 2015 Sehr geehrte Frau Gödecke, wir bedanken uns für die Möglichkeit zu dem oben genannten Gesetzentwurf Stellung nehmen zu können. Als Anlage übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit der Bitte um Berücksichtigung im weiteren Anhörungsverfahren. Für Rückfragen oder weitergehende Beratungen steht Ihnen die Freie Wohlfahrtspflege gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße Ludger Jutkeit Vorsitzender Anlage (1) Seite 1 von 1 Gemeinsam für ein soziales Nordrhein-Westfalen I = ~ARITÄT + Deutsches Rotes Kreuz Diakonie liil JOdlaohe Gemeinden
2
3 Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW zum Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/8446, über ein Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am Münster, Der vorliegende Gesetzentwurf wird durch die Fraktion der PIRATEN eingebracht mit der Begründung, dass zwar im Verlauf der letzten Jahre bei der Beteiligung von Kindern in Kindertageseinrichtungen Verbesserungen erfolgt sind, diese aber noch nicht weitgehend genug seien und nicht jedes Kind erreichen. Als Lösung wird eine Erweiterung der bisherigen gesetzlichen Regelung im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorgeschlagen, um verbindlichere Verfahren als bisher umsetzen zu können. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW stellt hierzu fest, dass mit der 2. Revision des Kinderbildungsgesetzes KiBiz Änderungen auch in Bezug auf die Sicherung der Rechte von Kindern im Bereich der Kindertagesbetreuung eingetreten sind, die auch in der Praxis der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen ihren Niederschlag finden. In unserer Stellungnahme zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes vom haben wir u.a. ausgeführt: Das wichtige Thema Kinderrechte wurde im Text des Gesetzentwurfes an einigen Stellen eingeführt (u.a. 13 Abs. 6). Dieses begrüßen wir. Zusätzlich sollten allerdings in einem eigenen Absatz die Kinderrechte als zentraler Bezugsrahmen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Bildung, Seite 1 von 4
4 Erziehung und Betreuung) aufgenommen werden, mindestens sollte der Hinweis auf Artikel 7 der Landesverfassung in 13 Abs. 1 um den Hinweis auf Artikel 6 der Landesverfassung (Kinder und Jugendliche) erweitert werden. Den Hinweis auf Artikel 6 der Landesverfassung hat der Landesgesetzgeber auf Anregung der Freien Wohlfahrtspflege ins KiBiz aufgenommen. In einer weiteren Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend zum Thema Kinderrechte wirklich umsetzen! Nordrhein-Westfalen braucht geschulte Fachkräfte in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen, Familienzentren für die konkrete Informationsvermittlung der Kinderrechte am hat sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW ausführlich zu diesem Thema positioniert. Die Kinderrechte sind nach wie vor nicht im Grundgesetz verbindlich normiert und sie gelten nach wie vor nicht für alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen. Die Arbeitshilfe der Freien Wohlfahrtspflege Uneingeschränkte Rechte für junge Flüchtlinge macht deutlich, dass gerade diese Kinder und Jugendlichen immer noch rechtlich, materiell und politisch benachteiligt werden. Auf der Grundlage des 45 Abs.2 Nr. 3 zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden fordern die betriebserlaubniserteilenden Landesjugendämter von den Trägern der Einrichtungen, die Verbreitung der Kinderrechte und die nachhaltige Auseinandersetzung mit der Umsetzung dieser Rechte zu garantieren. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung einer kinderrechteorientierten pädagogischen Arbeit. Hierzu bedarf es dem Entwicklungsstand der Kinder entsprechende geeignete pädagogische Konzepte, die prozesshaft erarbeitet werden können und Methoden und altersgerechte Formen der Mitwirkung und Mitbestimmung sowie eine Verbesserung von Beschwerdemöglichkeiten. Kinderrechte sollen es den Kindern ermöglichen und erleichtern, sich gegen grenzverletzendes Verhalten von Erwachsenen in Organisationen zu wehren und ihr Verhältnis zu den Erwachsenen und untereinander auf eine verlässliche Grundlage zu stellen. Weiter heißt es in unserer Stellungnahme: Damit Kinderrechte ein Thema sind und bleiben, bedarf es politischer und rechtlicher Regelungen in Jugendhilfe und Schule sowie nachhaltiger öffentlicher Aufmerksamkeit für das Thema. Zudem wird die Verankerung in Ausbildungs- und Studiengängen ebenso benötigt, wie aufmerksame Seite 2 von 4
5 bürgergesellschaftliche Institutionen, die das Thema wachhalten. Hierzu zählen nicht zuletzt auch die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihre Mitgliedseinrichtungen. Die Qualifizierung von Fachkräften ist ein weiterer wesentlicher Aspekt, um die Umsetzung der UN Kinderrechtskonvention in den Kindertageseinrichtungen zu sichern. Einschlägige Qualifizierungsangebote für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe und in der Schule sollten weiter ausgebaut werden, ggf. auch mit finanzieller Beteiligung des Landes. In den Einrichtungen sollten nicht nur einzelne Fachkräfte sondern im Rahmen von Teamfortbildungen (z. B. als Inhouse -Fortbildung) ganze Teams fortgebildet werden. Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege kommen ihrer Verpflichtung nach und setzen im Bereich der Fortbildung hier bereits seit vielen Jahren einen deutlichen Schwerpunkt. Darüber hinaus hat jeder Träger, jede Leitungskraft in einer Einrichtung die Aufgabe und die Verantwortung zu klären und festzulegen, wie Kinder und Erwachsene über die Kinderrechte informiert werden und wie diese umgesetzt werden. Die Umsetzung eines Qualitätsmanagement-Systems in den Kindertageseinrichtungen ist hier ein wichtiges Instrument, um die Sicherung der Kinderrechte zu überprüfen und zu gewährleisten. Auch hier sind die veränderten Anforderungen der Landesjugendämter an eine Betriebserlaubnis eine gute Unterstützung, denn bereits heute wird erwartet, die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität ( ) kontinuierlich weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. Ergänzend wird der 79a SGB VIII von den Jugendämtern in NRW zunehmend beachtet, aufgegriffen und umgesetzt. So sehen sich die Jugendämter dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt (gemäß 8a SGB VIII) verantwortlich und auch der in 79a verlangten Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Kinderrechte sind nur dann von Bedeutung, wenn sie im Konfliktfall auch eingeklagt werden können. Die Regelung des 45 SGB VIII, die u.a. auch für Kindertageseinrichtungen verbindliche Beschwerdemöglichkeiten vorsieht, ist auch in dieser Hinsicht vorbildlich. Flankierend eine solche Anforderung im Landespräventionsgesetz aufzugreifen, würde für die Sicherung von Kinderrechten ein starkes Signal und eine konkrete Aufforderung zum Handeln bedeuten. Seite 3 von 4
6 Die von der Fraktion DIE PIRATEN vorgeschlagene Änderung des Kinderbildungsgesetzes durch die Einfügung einer weiteren gesetzlichen Regelung ist zum jetzigen Zeitpunkt (kurz nach Inkrafttreten der letzten Änderungen) unangemessen und hätte im Zuge des 2. Revisionsverfahrens eingebracht werden müssen. Träger, Mitarbeiter/innen, Eltern, Kinder, Jugendämter und Spitzenverbände mit einer weiteren kurzfristigen Änderung des KiBiz zu konfrontieren, würde auf deutliche Kritik stoßen und wäre den Beteiligten nicht zu vermitteln. Die vorgeschlagenen Passagen im Einzelnen gehen weit über das hinaus, was ein Landesgesetzgeber in einem Kinderbildungsgesetz regeln sollte. Neu: 13d Abs. 1 entspricht dem 13 Abs. 6 Die weiteren Absätze 2 bis 5 tangieren konkret die Autonomie der Träger, da diese für die konzeptionelle Verankerung und Umsetzung der Rechte von Kindern verantwortlich sind. Welche Formen der Beteiligung und Mitwirkung gefunden werden, hängt sowohl vom Alter und Entwicklungsstand der Kinder als auch von den konkreten Bedingungen und Grundlagen der pädagogischen Arbeit ab. Keinesfalls bedürfen sie einer so detaillierten, gesetzlichen Regelung wie von der Fraktion DIE PIRATEN vorgeschlagen, sondern eine gesetzliche Regelung kann hier höchstens appellativen Charakter haben. Sinnvolle und ausreichende Ausführungsbestimmungen sind bereits im SGB VIII enthalten. Zur Sicherung der Kinderrechte außerdem noch weitere Dokumentationspflichten einzuräumen ist auch vor dem Hintergrund des Auftrages und der personellen Besetzung einer Kindertageseinrichtung weder realistisch noch wünschenswert. Die unter 13e eingefügten Vorstellungen zu einem Beteiligungskonzept können Anhaltspunkte für einzelne Träger und Kindertageseinrichtungen für eine mögliche konzeptionelle Berücksichtigung sein, sie gesetzlich vorzugeben, ist nicht sinnvoll. Münster, Seite 4 von 4
Freie Wohlfahrtspflege NRW
Freie Wohlfahrtspflege NRW Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen LAG FW NRW Sperlichstraße 25 48151 Münster Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
Mehrüber die Beschäftigung und Qualifizierung von Ergänzungskräften in den Tageseinrichtungen für Kinder Präambel
Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Kommunalen Spitzenverbänden den kirchlichen Büros Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und
MehrBeteiligung, Beschwerde, Ombudschaften
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Beteiligung, Beschwerde, Ombudschaften Symposium Gewaltfreie Erziehung- Grenzen und Möglichkeiten VPK Brandenburg Wolzig 11.6.2014 Wiesner VPK BB 1 Diskursebenen Beteiligung
MehrS T E L L U N G N A H M E
S T E L L U N G N A H M E des Deutschen Kinderschutzbundes Anhörung von Sachverständigen des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am 12. September 2016 zum Thema Rechte von Kindern und Jugendlichen
MehrElternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen
Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft
MehrSTELLUNGNAHME 16/4146 A04. Ihre Zeichen/Ihr Schreiben vom Unsere Zeichen/Auskunft erteilt Durchwahl/Mailadresse Köln
LAG FW NRW Rhonestraße 2a 50765 Köln Landtag Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke Per E-Mail an anhoerung@landtag.nrw.de 16 STELLUNGNAHME 16/4146 A04 Der Vorsitzende c/o Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband
MehrPflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1.
Inhalt: 1. Begriffsklärung 2. Woraus leiten sich die Pflichten und Rechte ab? 3. Rechtliche Grundlagen 4. Rechte und Pflichten 6. Chancen 7. Kurzes Fazit 1. Begriffsklärung Der Begriff Heimaufsicht wird
Mehrfür den Ausschuss für Familie, Kinder und JU!Jflll... und den Integrationsausschuss Kinderbetreuung bei Integrationskursen 1 Anlage (60-fach)
Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 401 ~~~~- An die Präsidentin des Landtags
MehrAntragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR- Landesjugendamt Rheinland Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII - eine Orientierung für die Praxis - Impressum Herausgeber
Mehrdie Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine
Bundesrat Drucksache 309/15 30.06.15 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
MehrOmbudschaften. auch nützlich für. Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter
Ombudschaften auch nützlich für Jugendhilfeausschüsse & Jugendämter Bernd Hemker 01.10.2014 Aktuelle Anfragen: Darf mein Taschengeld vom Wohngruppenleiter gekürzt werden, bloß weil ich Mist gebaut habe?
MehrSatzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*)
5.4.1 Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*) *) in Kraft ab dem 17. März 2013 Der Rat der Stadt Troisdorf hat am 05. März 2013 aufgrund
MehrVom. Mai Präambel
Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach 26 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) Vom. Mai 2008
MehrGesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13313 31.10.2016 Neudruck Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Änderung
MehrBeteiligung und Beschwerde in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten
und Beschwerde in der stationären Kinder- und Jugendhilfe Hinweise zu den gesetzlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten Der Gesetzgeber hat mit dem Bundeskinderschutzgesetz den Schutz und die
MehrMerkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren
Merkblatt über Fördervoraussetzungen, Fristen und Antragsverfahren gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs des Landes
MehrAntragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine Orientierung für die Praxis -
LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR- Landesjugendamt Rheinland Antragsverfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach 45 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - eine Orientierung für die Praxis - Stand: August
MehrPartizipation / Beschwerdeverfahren für Kinder und Eltern, Evaluationsmethoden der Qualitätssicherung
Paritätische Fachberatung K TA workshop-reihe Neue Standards für die Kita in der pädagogischen Konzeption Partizipation / Beschwerdeverfahren für Kinder und Eltern, Evaluationsmethoden der Qualitätssicherung
MehrPartizipation und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Erziehungshilfe - Einführung ins Tagungsthema-
Partizipation und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Erziehungshilfe - Einführung ins Tagungsthema- Praxistag am 10.04.2013 in Herrenberg Gültstein Warum Beteiligung wichtig ist: Beteiligung ist
MehrBundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) 16.10.15 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
MehrPräambel. 1 Fachkräfte
Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach 26 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) Vom 26. Mai
MehrMinisterium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister
Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 4 1 An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
MehrDie Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in vielerlei rechtlichen Grundlagen eindeutig geregelt.
1 Beteiligungsrechte und möglichkeiten sowie Beschwerdemanagement für die Bewohner in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen der JSW Jugend- und Sozialwerk Region Rostock gemeinnützige ggmbh Die Beteiligung
MehrGesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes NRW (AbgG NRW)
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/10379 08.12.2009 Neudruck Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
MehrUNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE: BETEILIGUNG ERÖFFNEN UND SICHERSTELLEN
UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE: BETEILIGUNG ERÖFFNEN UND SICHERSTELLEN Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) Flachsmarktstr. 9 55116 Mainz Marion Moos Begriffsbestimmung Beteiligung
MehrKinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit
Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik Merkblatt für Eltern in Elternzeit Elternteile in Elternzeit, die ihre Beschäftigung durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb der Elternzeit
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
MehrFreie Wohlfahrtspflege NRW
Freie Wohlfahrtspflege NRW Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen LAG FW NRW Sperlichstraße 25 48151 Münster Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
MehrEckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen
Eckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen Präambel Mit der Vorlage der überarbeiteten Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung
MehrGesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
MehrRundschreiben Nr. 42/771/2012
40-4000-05.2009 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamt- nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände
MehrVereinbarung. Sicherstellung des Schutzauftrages nach 72a SGB VIII
Vereinbarung Die Stadt Neuss -vertreten durch das Jugendamt der Stadt Neuss (nachfolgend Jugendamt genannt) Michaelstraße 50 41460 Neuss schließt mit dem
MehrGesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes
Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 747 18. 02. 2002 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes A. Zielsetzung Mit dem Gesetzentwurf
MehrStärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst
25. September 2012/pr25a Stärkung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst Ergebnis der Gespräche von Senat und Gewerkschaften über Eckpunkte für eine Novellierung des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes
MehrHeimaufsicht und Änderungen der Betriebserlaubnisverfahren
Thomas Mörsberger Rechtsanwalt, Lüneburg Heimaufsicht und Änderungen der Betriebserlaubnisverfahren Frankfurt, Juni 2016 I Allgemeines Gesetz und Gesetzesbegründungen sprechen (bisher) nicht von Heimaufsicht.
MehrInitiative. Für die Rechte junger Menschen
Initiative Für die Rechte junger Menschen Gesellschaftliche und caritative Gründe für die Einführung von Ombuds- und Beschwerdestellen Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention: Kinder als Subjekte mit Rechten
MehrHESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße Mühlheim am Main. Schlossplatz Wiesbaden Datum 18.
HESSISCHER STÄDTETAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden HESSISCHER LANDKREISTAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße 13 63153 Mühlheim am Main
MehrSatzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld
Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld vom 20.08.2010 unter Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 07.03.2012, gültig ab 10.03.2012 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 Satz 2
MehrELTERNBETEILIGUNG IN DER KITA UND IM BEZIRK
ELTERNBETEILIGUNG IN DER KITA UND IM BEZIRK BEZIRKSELTERNAUSSCHUSS KITA LICHTENBERG Gesetzlich festgeschriebene Elternarbeit basierend auf 14 KitaFöG 14 KitaFöG: Elternbeteiligung (1) In Tageseinrichtungen
MehrGesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung)
Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Recht auf Bildung Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Bildung soll auf die volle Entfaltung der Persönlichkeit, der
Mehrvom 1. August 2013 (Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten) Zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das
VEREINBARUNG über die Voraussetzungen der Eignung von pädagogischem Personal in Kindertagesstätten nach 22, 22a SGB VIII i. V. m. 45 Abs. 2 Ziff. 1 und Abs. 3 Ziff. 2 SGB VIII sowie dem Kindertagesstättengesetz
MehrQualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleisten, dass zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/363 6. Wahlperiode 29.02.2012 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Veranstaltung von digitalen terrestrischen
MehrBeschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten:
S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Sankt Augustin Beschlossen: 03.11.1993 Bekannt gemacht: 15.11.1993 in Kraft getreten: 16.11.1993 Geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für das
MehrSatzung. für das Jugendamt der Stadt Iserlohn
Satzung für das Jugendamt der Stadt Iserlohn Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 05. Oktober 2010 die nachstehende Satzung für das Jugendamt beschlossen. Diese Satzung beruht auf den 69 ff. des Kinder- und
Mehr2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz) Vom Der Bundestag hat mit Zustimmung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13223 17. Wahlperiode 23. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Verankerung von Kinderrechten im
MehrSatzung. für das Jugendamt des Kreises Soest. vom 3. November 2014
Satzung für das Jugendamt des Kreises Soest vom 3. November 2014 Der Kreistag des Kreises Soest hat am 30.10.2014 aufgrund o der 69 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
MehrMerkblatt zum nachfolgenden Vordruck
Merkblatt zum nachfolgenden Vordruck Verbindliche Eltern-Erklärung bei Beanspruchung eines 45-Stunden-Platzes in einer Kindertageseinrichtung Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr
MehrAuswirkungen des SGB II auf Freie Träger
Auswirkungen des SGB II auf Freie Träger Fachtagung JugendhilfeplanerInnen und ASD-MitarbeiterInnen im Landschaftsverband Westfalen-Lippe am 9. November 2004 In Dortmund Inhalt Blick auf die Veränderungen
MehrOrdnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen für die Abtei Königsmünster in Meschede (Präventionsordnung PrävO Kö)
Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen für die Abtei Königsmünster in Meschede (Präventionsordnung PrävO Kö) Präambel I. Geltungsbereich 1 Geltungsbereich II. Personalauswahl
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5496 04.04.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/3248 2. Lesung Gesetz
MehrSatzung 0.12 für das Jugendamt der Stadt Essen vom 3. Mai 2005 zuletzt geändert durch Satzung vom 31. März 2015
Satzung 0.12 für das Jugendamt der Stadt Essen vom 3. Mai 2005 zuletzt geändert durch Satzung vom 31. März 2015 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Aufgrund der 69 ff Sozialgesetzbuch
MehrRechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention Stellungnahme Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken Anhörung von Sachverständigen des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtags NRW
MehrCaritasverband für die Diözese Münster e. V. Abt. II Soziale Dienste und Familienhilfen Referat Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Caritasverband für die Diözese Münster e. V. Abt. II Soziale Dienste und Familienhilfen Referat Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Beitrag aus Anlass der Fachtagung Fachschulen im Dialog mit der Praxis
Mehr216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches
216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
MehrG1.~ Gerd Höhner Präsident. ~ Psychotherapeuten Kammer NRW , STELLUNGNAHME 16/2144 A01, A11
.._ - --.....--------, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE ~ Psychotherapeuten Kammer NRW Psydloml!fapeuttn KI~ NRW' WillstätterstraBe 10 40S49 OOsseldorf Die Präsidentin des Landtages Nordrhein
MehrDie Weiterentwicklung der Familienzentren aus der Sicht des LWL-Landesjugendamtes. Kamen, 21. September 2011 Hamm, 27.
Die Weiterentwicklung der Familienzentren aus der Sicht des LWL-Landesjugendamtes Kamen, 21. September 2011 Hamm, 27. September 2011 2 Situation von Familien und Kindern Weniger Geburten (im Vergleich
MehrPaare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung.
Bundesrat Drucksache 478/11 16.08.11 Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen
MehrAuf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Auf dem Weg zur Inklusion Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Leitbild der städtischen Kindertageseinrichtungen Die Unterschiedlichkeit der Kinder und ihrer
MehrGute Jugendhilfeplanung als Steuerungsinstrument in der kommunalen Kinder- und Jugendpolitik: ein Steuerungsinstrument auch für Qualitätsentwicklung?
Gute Jugendhilfeplanung als Steuerungsinstrument in der kommunalen Kinder- und Jugendpolitik: ein Steuerungsinstrument auch für Qualitätsentwicklung? (Fachtagung Kreis Borken 15.09.2014) Prof. Dr. Joachim
MehrInformation über die geplante Weiterbildung als. Multiplikatorin/Multiplikator. zur Durchführung von Qualifizierungsangeboten einer
0 B'ÿ/! Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung Information über die geplante Weiterbildung als Multiplikatorin/Multiplikator zur Durchführung von Qualifizierungsangeboten
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14044 19.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion Drucksache 16/11436 Gesetz
MehrInstrument zur Einschätzung der Risiken und Erfolgschancen einer geplanten Rückkehr von fremd untergebrachten Kindern in ihr Familiensystem 1
Modellprojekt Rückkehr als geplante Option - Ein Projekt der (Prof. Dr. Wolf) in Kooperation mit dem Landesjugendamt Westfalen- Lippe Dipl. Päd. Andrea Dittmann- Dornauf Instrument zur Einschätzung der
MehrLANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode
LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Gesetz Nr. 1 7 5 0 zur Änderung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und -bildungsgesetzes und weiterer Vorschriften Vom 15. Juni 2011 Der Landtag des Saarlandes
MehrCJ2-i. Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister
Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des
MehrFortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen
Fortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen Inhaltsverzeichnis I. Einleitung II. Definition von Fachberatung und gesetzliche Bestimmungen III.
MehrLANDTAG NORDRHE'N-WESTFALEN 16. WAHlPERtOOE VORLAGE 16/ 4647
Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG NORDRHE'N-WESTFALEN 16. WAHlPERtOOE
MehrKiBiz-Revision aktueller Stand
KiBiz-Revision aktueller Stand Jahrestagung der Jugendhilfeplaner im Rheinland 29. Januar 2014 Angelika Nieling KiBiz Änderungsgesetz (Referentenentwurf) Das Land NRW gibt als Zuschlag ca. 100 Mio. jährlich
MehrSatzung für das Jugendamt der Stadt Lippstadt Vom 1. März Aufbau des Jugendamtes. 2 Zuständigkeit des Jugendamtes. 3 Aufgaben des Jugendamtes
Satzung für das Jugendamt der Stadt Lippstadt Vom 1. März 2010 Der Rat der Stadt Lippstadt hat aufgrund des 7 i. V. m. 41 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
MehrStellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. DV 1/12 AF III 13. Januar 2012 Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zum Entwurf einer Verordnung 1 über die Voraussetzungen
MehrStruktur des Jugendamtes
Struktur des Jugendamtes Die Aufgaben des Jugendamtes werden durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. ( 70 Abs. 1 SGB VIII ) Der Jugendhilfeausschuss ist Teil
MehrElternprogramm zur Förderung des seelischen Wohlbefindens von Kindern in Kindertageseinrichtungen
Gesundheit Berlin Brandenburg Landeskoordination Schatzsuche Dr. Iris Schiek Tel. 0331-88762017 schiek@gesundheitbb.de Elternprogramm zur Förderung des seelischen Wohlbefindens von Kindern in Kindertageseinrichtungen
MehrSchulrechtsänderungsgesetz NRW: Regierungsentwurf - Stand: Hier: Neuerungen für die Zusammenarbeit von JH und Schule
Landesjugendamt und Westfälische Schulen Az.: 50 Münster, 05.04.2006 Schulrechtsänderungsgesetz NRW: Regierungsentwurf - Stand: 28.03.2006 Hier: Neuerungen für die Zusammenarbeit von JH und Schule Hinweis:
MehrLVR-Landesjugendamt. Rheinland. LVR-Landesjugendamt. AuftragKindeswohl
LVR-Landesjugendamt AuftragKindeswohl LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-LanDESJuGEnDaMT RHEinLanD Chancen für Kinder und Jugendliche Das LVR-Landesjugendamt Rheinland Für Kinder und Jugendliche sorgen
MehrDer Rosenheimer Weg. Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort
Der Rosenheimer Weg Verbindliche Standards zur Zusammenarbeit von Schule und Hort Diese Vereinbarung entstand mit großem Engagement und in enger Kooperation folgender Beteiligter: Amt für Kinder, Jugendliche
MehrGrundlagen und Grundsätze für die öffentliche Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit gemäß 75 SGB VIII (KJHG)
INFORMATION 02.05.2008 Grundlagen und Grundsätze für die öffentliche Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit gemäß 75 SGB VIII (KJHG) 1. Vorbemerkung 2. Beteiligung des
MehrBundespressekonferenz
Bundespressekonferenz Mittwoch, den 29.Oktober 2014 Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Deutschland braucht
MehrStand: Teil 1. Ausschussvorlage RIA/18/4. zu der schriftlichen Anhörung des Rechts- und Integrationsausschusses
Stand: 01.09.2009 Teil 1 Ausschussvorlage RIA/18/4 Eingegangene Stellungnahmen zu der schriftlichen Anhörung des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz
Mehr/12 April An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gädecke MdL Platz des Landtags Düsseldorf
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf
Mehrdem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur
MehrStaatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten
Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten München, 19. Juni 2013 und Nürnberg, 20. Juni 2013 Familienbildung als Aufgabe der Kinder-
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk
Bundesrat Drucksache 107/17 02.02.17 Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Thüringen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk
MehrDie Ministerin LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE L GE 16/332 - A15
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf Ja. Oktober 2015.. Seite 1 von 1 Präsidentin des Landtags
MehrSenatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27 10178 Berlin-Mitte U+sAlexanderplatz Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Otto-Braun-Str. 27 D-10178 Berlin
Mehr16/653. J-~-- 4/~~ Barbara Steffens. 1'1. Februar 2013
Ministerium for Gesundheit. Emanzipation. Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau
Mehrzu Punkt... der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007
Bundesrat Drucksache 525/1/07 11.09.07 Empfehlungen der Ausschüsse AS - FJ - Fz - K - Wi zu Punkt der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten
MehrFreie Träger der Jugendhilfe: Bildungspartner für Schulen nicht nur im Ganztag
Freie Träger der Jugendhilfe: Bildungspartner für Schulen nicht nur im Ganztag Bildungspartnerschaft Bil dung s part ner schaft, die: spezielle Form der Beziehung (dauerhafte Interaktion zwischen sozialen
MehrPraxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus
Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus Was ist das Mutter-Kind-Haus? das Mutter-Kind-Haus bietet acht jungen Schwangeren und Müttern ab 14 Jahren die Möglichkeit, zusammen mit ihren Kindern in einem
MehrBeschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe Chancen und Herausforderungen für die Professionalität
Beschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe Chancen und Herausforderungen für die Professionalität 4. Berufskongress des DBSH und der KHSB, 09.09.2016 Stefan Anacker, DRK-Kreisverband Berlin-Nordost e.v.
MehrVom Kind aus denken?!
Vom Kind aus denken?! Was die Kinderrechte ändern (könnten) Luise Pfütze, Sprecherin National Coalition Deutschland Vortrag zum Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII Frankfurt am Main, 14.
MehrLandkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich
MehrVerband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. Stellungnahme im Rahmen der Einleitung der Verbändeanhörung zum
Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. Stellungnahme im Rahmen der Einleitung der Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten,
MehrRechtsanspruch auf Förderung nach individuellem Bedarf Was bedeutet das für die Kindertagespflege? didacta Köln
Rechtsanspruch auf Förderung nach individuellem Bedarf Was bedeutet das für die Kindertagespflege? 23.02.2013 didacta Köln Inhaltsverzeichnis oder Akzentseite 1. Bisherige Gesetzesgrundlage 2. Neue Gesetzestexte
Mehram 30.06. und 20.07.2015
Dokumentation Fachtag Sichere Orte für Kinder und Jugendliche Schutz vor Grenzüberschreitungen und sexueller Gewalt in pädagogischen Einrichtungen, Schulen, Vereinen und Verbänden Prävention und Intervention
MehrAufgaben der Jugendhilfe (Jugendarbeit) - Gesetze
Aufgaben der Jugendhilfe (Jugendarbeit) - Gesetze nach dem Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinderund Jugendhilfegesetz KJHG = SGB VIII), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes
MehrWo stehen die Frühen Hilfen?
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Wo stehen die Frühen Hilfen? Gesetzliche Verankerung und Finanzierung 17.Kongress Armut und Gesundheit PRÄVENTION WIRKT 9.-10.März 2012 TU Berlin 1 Übersicht 1. Frühe Hilfen
MehrSchützen und stärken pädagogische Momente einer Beteiligungs- und Beschwerdekultur in der stationären Kinder- und Jungendhilfe
AG 3 Schützen und stärken pädagogische Momente einer Beteiligungs- und Beschwerdekultur in der stationären Kinder- und Jungendhilfe Friedhelm Güthoff DKSB Landesverband NRW e.v. Gliederung Ankerpunkte
MehrQualitätsentwicklung durch fachliches Controlling und Personalbemessung. Vortrag beim 1. NRW Beistandschaftstag 23. Juni 2015
Qualitätsentwicklung durch fachliches Controlling und Personalbemessung Vortrag beim 1. NRW Beistandschaftstag 23. Juni 2015 79 SGB VIII: Gesamtverantwortung, Grundausstattung (1) Die Träger der öffentlichen
MehrÄnderungsantrag der Fraktionen von SPD / Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW zum Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines
Ansprechpartner: Thorsten Pfau, Referent SPD-Landtagsfraktion 0431/ 988-1349 Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Frau Barbara Ostmeier, MdL Landeshaus 24105
MehrRichtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz
Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.07.2014) des Landkreises Prignitz Geschäftsbereich
Mehr