STELLUNGNAHME 16/4146 A04. Ihre Zeichen/Ihr Schreiben vom Unsere Zeichen/Auskunft erteilt Durchwahl/Mailadresse Köln

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1 LAG FW NRW Rhonestraße 2a Köln Landtag Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke Per an 16 STELLUNGNAHME 16/4146 A04 Der Vorsitzende c/o Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e. V. Rhonestraße 2a Köln Telefon: Telefax: www. Ihre Zeichen/Ihr Schreiben vom Unsere Zeichen/Auskunft erteilt Durchwahl/Mailadresse Köln Kinderrechte Anhörung A Hr. Rautenberg lagfw@awo-mittelrhein.org Stellungnahme zum Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken Sehr geehrte Frau Gödecke, beigefügt erhalten Sie die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW, die zu dem o. g. Antrag abgegeben wird. Für eine Berücksichtigung unserer Überlegungen und Vorschläge im weiteren Verfahren wären wir dankbar. Für evtl. Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände NRW Andreas Johnsen Vorsitzender

2

3 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft zur Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW stärken am Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Der vorliegende Antrag von SPD und GRÜNEN vom zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in NRW basiert unseres Erachtens auf einer ausführlichen Darstellung des Status Quo. Er stellt den aktuellen rechtspolitischen Sachstand dar, demzufolge Kinder und Jugendliche als eigenständige Rechtssubjekte wahrzunehmen sind, für die alle Grundrechte gelten, auch wenn sie diese noch nicht vollumfänglich wahrnehmen bzw. selbst gerichtlich durchsetzen können. Der Antrag bilanziert die kinderrechtlichen Rahmenbedingungen und fasst die Entwicklungen der letzten Jahre zusammen. Es wird deutlich, dass sich seit der Veröffentlichung der UN-Kinderechtskonvention viel getan hat, dass aber auch noch regionale und rechts- wie lebensbereichsspezifische Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW stimmt dem Antrag und der Beschlussvorlage vollumfänglich zu. Einige Aspekte, die aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung sind, sollen im Folgenden nochmals besonders unterstützt oder hinzugefügt werden. 1. Kinderrechte bekannter machen und Eltern helfen, sie zu achten Dass Kinder eigenständige Rechtssubjekte sind, ist mittlerweile relativ bekannt. Welche Rechte aber für Kinder gelten und wie diese geachtet, geschützt und gefördert werden können, ist in Familien und Institutionen nicht immer klar. Gerade in der Folge starker Zuwanderung ist es eine wichtige Aufgabe, auch bei den zugewanderten Familien die Kinderrechte bekannt zu machen und zu vermitteln, wie diese auch im Erziehungshandeln umgesetzt werden können bzw. müssen. Insofern ist der Idee des Antrags zuzustimmen, dass die Umsetzung der Kinderrechte von intensiven und nachhaltigen Qualifizierungen und Schulungen von Eltern, Fachkräften und Kindern und Jugendlichen selbst abhängig ist. Gerade die Regeleinrichtungen Kita und Schule haben eine wichtige Funktion bei der Vermittlung und Wahrung der Kinderrechte. Dass sie sich selbst dabei noch weiterentwickeln können und müssen, kann eine Chance sein, gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und Eltern weiter zu lernen.

4 Auch die Familienbildung bietet die Möglichkeit, das Thema Kinderrechte noch stärker aufzugreifen und zu behandeln Zwar spielt es durchaus in Elternkursen wie Starke Eltern starke Kinder bereits eine Rolle, könnte aber programmatisch und in Projekten noch breitere Bevölkerungsschichten erreichen. 2. Kinderrechte in Institutionen durchsetzen Institutionen sollten in der Beachtung von Kinderrechten Vorbilder für Familien sein. Familien können von Institutionen lernen, wie gewaltfreie Erziehung möglich ist und wie Konflikte offen und fair demokratisch ausgetragen werden können. Hierzu müssen die Institutionen aber selbst immer wieder ihre Arbeit in Frage stellen und ihre Praxis konzeptionell reflektieren. Außerdem sollten sie auch von außen regelmäßig überprüft werden. Im Antrag wird hierzu ausgeführt, dass auf der Basis des Bundeskinderschutzgesetzes von 2012 einige Verbesserungen stattgefunden haben, aber sowohl die Konzept- und Qualitätsentwicklungen nicht immer die Frage nach den Kinderrechten aufgreifen und die Prüfungen durch die Heimaufsichten nicht ausreichen können, um die Kinderrechte sicherzustellen. Die aus dem Kindertagesbereich stammende Idee, dass Institutionen sich Verfassungen geben sollten, in denen die Rechte aller Akteure und die Verfahren zur Durchsetzung von Rechten und Interessen beschrieben werden, ist zukunftsweisend. Nach wie vor ist es leider trauriger Alltag, dass Grundrechte von Kindern selbst in öffentlichen und frei-gemeinnützigen Bildungseinrichtungen nicht geachtet werden. So gibt es Rechtseinschränkungen und Übergriffe von Kindern gegen Kinder aber auch immer noch Kulturen schwarzer Pädagogik. Qualifizierungen und Kontrollen sind insofern in den Einrichtungen des Erziehungs- und Bildungswesens weiter zu entwickeln, damit Kinderrechte in allen Institutionen gewahrt werden. 3. Lücken bei den Partizipations- und Beschwerdemöglichkeiten schließen Während die ersten Kindertageseinrichtungen Verfassungen entwickeln, die Jugendhilfeeinrichtungen Kinderrechtekataloge und Beschwerdeverfahren einführen, sind andere Institutionen bei der Thematisierung von Kinderrechten und insbesondere bei deren verbindlicher Implementierung noch längst nicht so weit. Auffällig ist hierbei die Zurückhaltung der Schulen. Nach wie vor werden Kinder- und besonders Beteiligungsrechte überwiegend unterrichtet statt umfassend gelebt. Dabei könnte die demokratische Schule ein Vorbild für kinderrechtsorientierte Pädagogik sein. Auch

5 der schulische Alltag bietet viele Partizipationsmöglichkeiten, von der Gestaltung der Klassenzimmer über die Planung von Klassenfahrten bis zur individuellen und gemeinschaftlichen Schwerpunktsetzung im Unterricht. Zwar gibt es überall (ab Sek.1) demokratisch gewählte Schülervertretungen, und in vielen Schulen Klassenräte und Streitschlichtermodelle. Individuelle und kollektive Beteiligung endet jedoch meistens an der Grenze des Unterrichts, dessen Inhalte und Formen in der Regel von Partizipation ausgenommen werden. Zudem sind Beschwerdemöglichkeiten in der Regel wenig entwickelt, auch bei zentralen Entscheidungen über Versetzung und Rauswurf junger Menschen gibt es keine ombudschaftlichen Strukturen. Auch in anderen Institutionen, in denen Kinder leben (z.b. Kinder- und Jugendpsychiatrie) bzw. in Organisationen, die Kinder und Jugendliche betreuen (Sportvereine, Kirchen, Verbände), sind die Kinder- und besonders die Partizipationsrechte nicht immer vollumfänglich bekannt und umgesetzt, wie eine vom Land NRW beauftragte Expertise von Prof. Dr. Schimke (Februar 2016) deutlich machte. In den Hilfen zur Erziehung verbessert sich die kinderrechtliche Situation offenkundig und insbesondere die Beteiligungsrechte gewinnen an Bedeutung. Dies ist besonders von Bedeutung, da das Leben in der Zwangsgemeinschaft Wohngruppe bzw. Heim häufig als besonders eng und fremdbestimmt erlebt wird. Damit die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten der dort lebenden Kinder und Jugendlichen zukünftig weiter offen thematisiert werden, ist es notwendig, den schon länger geplanten Landesheimrat, d. h. ein Gremium für die Interessenvertretung junger Menschen in Heimen, endlich zu realisieren und durch das Land NRW zu fördern. Ebenso ist die landesweite, unabhängige Beschwerdestelle (Ombudschaft Jugendhilfe NRW) dauerhaft durch das Land NRW zu fördern. Weiter ausgebaut werden sollten auch die regionalen Ombudschaften, bei denen mehrere Jugendämter sich mit den freien Trägern vor Ort zusammenschließen, um zusätzlich dezentrale und lebensweltorientierte Beschwerdestellen aufzubauen. 4. Über die Kinderrechtskonvention hinaus Kinder vor altersspezifischer Diskriminierung schützen Die Freie Wohlfahrtspflege schließt sich der Auffassung vieler Kinderrechtler (z.b. Liebel 2013) an, dass die UN-Kinderrechtskonvention den Kindern kaum Sicherheit bietet, im umfassenden Sinne ein gutes teilhabeorientiertes Leben zu führen, da sie Kindern nicht ermöglicht, selbst ihre Rechte in Anspruch zu nehmen und sich gegen die Verletzung ihrer Rechte zu wehren. Ein zentraler Schritt zur Sicherung der Kinderrechte wäre daher die Einführung einer Kindergrundsicherung, um Kinder bzgl. ihrer Grundbedürfnisse von ihren Eltern weniger abhängig zu machen.

6 Fazit Dem gut vorbereiteten und umfassend begründeten Antrag kann die Freie Wohlfahrtspflege vollständig zustimmen. Er macht deutlich, dass die Umsetzung der Kinderrechte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, an der sowohl Politik als auch Familien und Institutionen Anteil haben müssen. Verdeutlicht wird ebenso, dass gerade in sozial benachteiligten Regionen und Milieus sowie für geflüchtete und zugewanderte Kinder und Jugendliche die Kinderrechte garantiert und mit verbesserten Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten einhergehen müssen. Die vorgelegten Beschlussempfehlungen sind aus unserer Sicht ebenfalls zielführend. Sie müssen erweitert (siehe unsere Vorschläge) und in der Zukunft beherzt umgesetzt werden. Hierzu sind gesonderte Mittel notwendig, auch wenn über kommunale und landespolitische Jugendförderpläne bereits heute Förderungen möglich sind. Besonders unterstützt die Freie Wohlfahrtspflege das Ansinnen der Fraktionen, sich auch auf Bundesebene für die Kinderrechte stark zu machen. Von der weiterführenden Definition eines Beteiligungsrechtes als durchsetzbares Recht versprechen wir uns eine nachhaltige Verbesserung der Beteiligungskulturen in Institutionen, z. B. im Hilfeplanungsprozess in den Jugendämtern. Eine Kindergrundsicherung wäre ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Rechtes von Kindern auf eigene wohlfahrtsstaatliche Leistungen. Ergänzend hinzuzufügen wäre noch, dass auch die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz weiteren Rückenwind für die Verbesserung der Rechtsstellung von Kindern in Familie und Gesellschaft mit sich brächte. Köln,

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