Heimerziehung heute Beteiligungs-und Beschwerdemöglichkeiten in den Einrichtungen der Erziehungshilfe

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1 Heimerziehung heute Beteiligungs-und Beschwerdemöglichkeiten in den Einrichtungen der Erziehungshilfe

2 Arbeitsgruppe Prävention Information Intervention Mitglieder der Arbeitsgruppe umfassende Auseinandersetzung mit der Thematik Erarbeitung Fachlicher Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

3 Arbeitsgruppe Prävention Information Intervention Rechte von Kindern und Jugendlichen werden immer noch nicht in allen Lebensbereichen vollumfänglich beachtet. Auch in der Kinder- und Jugendhilfe gibt es trotz bestehender Rechtsansprüche auf Beratung, Hilfen und Unterstützung etc. weitere Bedarfe in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

4 Arbeitsgruppe Prävention Information Intervention Der Verbesserungsbedarf in der Umsetzung von Rechten von Kindern und Jugendlichen ist auch durch die Ergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung 50-er und 60-er Jahre und des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeitsund Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich belegt worden. Beide Gremien sind durch ihre Aufarbeitungen zu dem Ergebnis gekommen, dass einige Bereiche in der Kinder- und Jugendhilfe noch nicht die Entwicklung genommen haben, die aufgrund der historischen und gegenwärtigen Erfahrungen fachlich geboten scheint.

5 Fachliche Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Befassung mit: Organisationsstruktur Fachkräften Pädagogik - Schutz von Kindern und Jugendlichen durch: Sicherung ihrer Rechte Beteiligungsmöglichkeiten Beschwerdemöglichkeiten

6 Ergebnisse der Runden Tische finden sich im Bundeskinderschutz (BKiSchG) wieder zentrale Inhalte und Neuerungen für erlaubnispflichtige Einrichtungen

7 Absatz 2: [ ] Beratung von Trägern von Einrichtungen bei Entwicklung und Anwendung fachlicher Leitlinien [ ] Nr. 1. zur Sicherung des Kindeswohls zum Schutz vor Gewalt 8b Abs. 2 SGB VIII Nr. 2 zu Verfahren der Beteiligungvon Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten

8 45 SGB VIII Anwendungsbereich bleibt Voraussetzungen für die Erlaubniserteilungwerden geändert Erlaubnistatbestand wird positivformuliert Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn neue Voraussetzung: Anwendung geeigneter Beteiligungsverfahren sowie Beschwerdemöglichkeit in persönlichen Angelegenheiten

9 Zur Prüfung der Voraussetzungen hat der Träger der Einrichtung mit dem Antrag u. a. die Konzeption der Einrichtung vorzulegen, die auch Auskunft über die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten sowie Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung gibt 45 SGB VIII

10 47 SGB VIII Katalog der Meldepflichten wird erweitert um Meldung von aktuellen Ereignissen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen

11 Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Grundsätze und Maßstäbe für die Qualitätsentwicklung und -sicherung weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen gilt für alle Jugendhilfeaufgaben, somit auch für die Erziehungshilfe ( 78b SGB VIII Qualitätsentwicklungsvereinbarungen) 79a SGB VIII dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt

12 Prävention durch Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten Partizipation meint als Sammelbegriff sehr verschiedene Arten und Formen der Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung und Mitbestimmung. ( ) Sie soll eine Öffnung von Entscheidungsprozessen( ) erreichen. (Prof. Dr. (em.) Hans Pfaffenberger)

13 Bedenken bezüglich der Realisierung von Beteiligung und Beschwerde, wie Angst vor Machtverlust bzw. Ohnmacht Sorge, die Fachlichkeit zu schwächen Angst vor Anarchie und Scheitern!!! eigene Unsicherheit haben in -auf Gleichberechtigung basierenden beteiligungsorientierten Einrichtungen und Institutionen keine Chance

14 Warum Beteiligung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen? Beteiligungist ein Menschenrecht und sichert die Rechte der Kinder und Jugendlichen Beteiligungmacht Kinder und Jugendliche stark und gibt ihnen das Gefühl der Selbstwirksamkeit Beteiligung ist ein Beitrag zur moralischen Entwicklungsförderung Beteiligung befördert Bildungsprozesse Beteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratieerziehung Beteiligung ist endlich im BKiSchG gesetzlich normiert

15 Beteiligung lebt nur durch Fachkräfte, die eine Beteiligung zulassen Beteiligungdurch persönliche, berufsethische und pädagogische Grundhaltung befördern und mit den K. und J. entwickeln Beteiligung durch professionelles Handeln ermöglichen

16 Welche Partner braucht Beteiligung? Kinder und Jugendliche Personal der Einrichtung oder Institution Leitung Trägervertreter Jugendämter Personensorgeberechtigte Vormünder Kita und Schule Heimaufsicht

17 Rolle des staatlichen Wächteramtes im Rahmen von Beteiligung und Beschwerde Unterstützung bei der Initiierung, Gestaltung und Umsetzung Anregung und Impulse Handlungsleitlinien/Empfehlungen Beratungs- und Fortbildungsangebote Kontrolle der konzeptionellen Verankerung Kontrolle der (aktiven) Umsetzung und der Dynamik

18 Kinder und Jugendlichesind u. a. auch im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Heimaufsichten zu beteiligen Heimaufsicht ist auch eine Beschwerde-und Beratungsinstanz für Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche müssen davon Kenntnis haben Kinder und Jugendliche müssen Gelegenheit haben, sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Heimaufsicht in Verbindung zu setzen

19 Wie geht es weiter? Abstimmung und Verabschiedung der Fachlichen Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Handlungsleitlinien zur Umsetzung des BKiSchG von AGJ und BAGLJÄ LJHA-Empfehlungen zur Arbeit in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen LJHA-Empfehlungen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

20 Fachliche Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls 20Heimerziehung_2009.pdf derschutzgesetz.pdf riebserlaubnispflichtige%20einrichtungen.pdf empfehlungen/empfehlungen_archiv/2011/dv%2039_11.pdf Hier lohnt ein weiterer Blick: mir mal...«gesprächsführung mit Kindern (4-12 Jahre)»Wie meinst du das?«gesprächsführung mit Jugendlichen (13-18 Jahre) (Martine F. Delfos-Beltz Taschenbuch)

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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