EXI-GRÜNDUNGS-GUTSCHEIN GRÜNDUNGSBERATUNG IN DER KINDERTAGESPFLEGE

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1 EXI-GRÜNDUNGS-GUTSCHEIN GRÜNDUNGSBERATUNG IN DER KINDERTAGESPFLEGE HANDOUT FÜR DIE TEILNEHMER DER GRUPPENBERATUNG

2 2 AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN

3 Inhaltsverzeichnis 1. Die ersten Schritte in die Selbstständigkeit 4 a. Anmeldung beim Finanzamt (Formular siehe Anlage) 4 b. Krankenversicherungsträger 5 i. Beitragsbemessungsgrenzen (Stand Jan. 2017) 5 ii. Beitragssätze (Stand Jan. 2017) 6 c. Rentenversicherung 7 i. Beitragsbemessungsgrenzen 7 2. Tragfähigkeit 8 a. Einnahmen 8 b. Ausgaben 8 c. Investitionen 8 d. Einnahmen-Ausgaben-Berechnung 8 3. Förderprogramme Jugendamt / Tageselternverein Selbstständig und jetzt? 14 a. Eigenes Rollenverständnis 14 b. Unternehmerisches Handeln 14 i. Verhandlungen mit den Eltern 14 ii. Marketing 16 iii. Finanzen und Controlling Handlungsempfehlungen Anlagen 19 AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN 3

4 1. Die ersten Schritte in die Selbstständigkeit Herzlichen Glückwunsch, Sie haben sich für eine Selbstständigkeit in der Kindertagespflege entschieden. Damit Sie Ihrer Leidenschaft Kinderbetreuung folgen können, sind noch einige Formalitäten und Gedanken notwendig. Für eine erfolgreiche und nachhaltige Existenzgründung brauchen Sie betriebswirtschaftliches Rüstzeug, welches Sie in diesem Workshop erhalten. Die Kindertagespflege gem. SGB VIII ist eine freiberufliche Selbstständigkeit und bedarf der Anmeldung beim Finanzamt. Weiterhin sind Sie als Tagespflegeperson kraft Gesetz rentenversicherungspflichtig und Sie müssen Ihrer Krankenversicherung die selbstständige Tätigkeit melden. Ob Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen oder nicht, werden Sie in den entsprechenden Unterkapiteln erfahren. a. Anmeldung beim Finanzamt (Formular siehe Anlage) Sie müssen sich zu Beginn Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt Ihres Wohnortes steuerlich erfassen lassen. Dies ist mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer selbstständigen Tätigkeit möglich. Diesen Fragebogen finden Sie in der Anlage oder online als ausfüllbares pdf unter: Diesen steuerlichen Erfassungsbogen können Sie alleine oder mit Unterstützung durch einen Steuerberater ausfüllen und im Anschluss an das Finanzamt senden. Besonders zu beachten ist der Umgang mit der Umsatzsteuer im Kapitel 7: Die Umsätze aus der Kindertagespflege sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit und das vermerken Sie bitte unter 7.5: bitte kreuzen Sie hier JA an, tragen Sie Ihre Tätigkeit ein und fügen Sie am Ende der Zeile die Zahl 25 ein. (Tipp: Geben Sie 4 Satz 25 UStG mal in Google ein, dann bekommen Sie die rechtliche Grundlage zum Nachlesen) 4 AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN

5 b. Krankenversicherungsträger Als selbstständig TätigeR müssen Sie dies Ihrer Krankenversicherung melden. Von der Krankenversicherung werden die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eingezogen. Es gelten unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen, die vom zu versteuernden Einkommen abhängig sind. Für die Kindertagespflege gilt noch bis Ende 2018 die Sonderregelung, dass die Tätigkeit bei der Krankenversicherung als nebenberufliche Selbstständigkeit definiert wird, das heißt der Beitragssatz ist geringer, die tatsächlichen Einkünfte werden zur Berechnung des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags berücksichtigt. Der Minuspunkt dieser Regelung ist, dass eine Versicherung mit Krankentagegeld nicht möglich ist und hier eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden sollte. Zu beachten ist, dass der Jugendhilfeträger gesetzlich verpflichtet ist, die Hälfte einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung zu tragen. Die genaue Berechnung ist regional unterschiedlich, genauere Informationen, wie es bei Ihnen vor Ort gehandhabt wird, erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt und / oder Tageselternverein. Diese Erstattung ist steuerfrei und wird aufgrund des Bescheides über die Höhe des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages berechnet. Diesen Zuschuss müssen Sie jährlich neu beantragen. i. Beitragsbemessungsgrenzen (Stand Jan. 2017) < 425 durchschnittliches monatliches zu versteuerndes Einkommen familienversichert (sofern der Ehepartner gesetzlich versichert ist) Zwischen 425 und 991,67 durchschnittliches monatliches zu versteuerndes Einkommen Mindestbeitrag berechnet von 991,67 > 991,67 durchschnittliches monatliches zu versteuerndes Einkommen der Beitrag wird vom tatsächlichen Einkommen berechnet AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN 5

6 ii. Beitragssätze (Stand Jan. 2017) Krankenversicherung: Basissatz 14,0 % bei nebenberuflicher Versicherung Basissatz 14,6 % bei hauptberuflicher Versicherung Jeweils zzgl. krankenkassenbezogenen Zusatzbeitrag Pflegeversicherung: Eltern mit eigenen Kindern: 2,55 % Personen ohne Kinder: 2,8 % 6 AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN

7 c. Rentenversicherung Sie sind kraft Gesetz rentenversicherungspflichtig. Ob eine Beitragspflicht vorliegt, hängt von Ihrem durchschnittlichen zu versteuernden Einkommen ab. Bei der Rentenversicherung müssen Sie sich ebenfalls aktiv anmelden. Dies können Sie mit dem Formular V0020 (siehe Anlage). Auch hier steht online ein ausfüllbares pdf zur Verfügung: Zu beachten ist auch hier, dass der Jugendhilfeträger gesetzlich verpflichtet ist, die Hälfte einer angemessenen Rentenversicherung zu tragen. Die genaue Berechnung ist regional unterschiedlich, genauere Informationen, wie es bei Ihnen vor Ort gehandhabt wird erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt und / oder Tageselternverein. Diese Erstattung ist steuerfrei und wird aufgrund des Bescheides über die Höhe des Rentenversicherungsbeitrages berechnet. Diesen Zuschuss müssen Sie jährlich neu beantragen. i.beitragsbemessungsgrenzen < 450 durchschnittliches zu versteuerndes Einkommen beitragsfrei > 450 durchschnittliches zu versteuerndes Einkommen beitragspflichtig Sie haben bei der Höhe des Rentenversicherungsbeitrages drei Varianten zur Wahl: Den vollen Regelbeitrag, den halben Regelbeitrag (nur in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit möglich) oder die Berechnung nach dem tatsächlichen Einkommen. Der Regelbeitrag liegt bei 543,24, der halbe Regelbeitrag bei 271,62 und der einkommensgerechte Beitrag wird aus dem zu versteuernden Einkommen mit einem Beitragssatz von 18,7 % berechnet (alles Zahlen Stand Jan. 2017). Welche Variante für Sie die richtige ist, können Sie gemeinsam mit einem Berater der Rentenversicherung besprechen. Bei Ihnen in der Kommune finden regelmäßig Sprechstunden der Rentenversicherungsanstalt statt, nutzen Sie dieses kostenlose Beratungsangebot. AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN 7

8 2. Tragfähigkeit Um eine nachhaltige Selbstständigkeit aufbauen zu können ist es wichtig, die Tragfähigkeit zu ermitteln. Für Sie stellt sich die Frage: lohnt sich das für mich? Was bleibt am Ende für mich übrig? Diese Fragestellungen sind sehr wichtig und sollten vor der endgültigen Entscheidung für oder gegen die selbstständige Tätigkeit in der Kindertagespflege beantwortet werden. a. Einnahmen Die Einnahmen in der Kindertagespflege sind meist die laufenden Geldleistungen vom Jugendhilfeträger, Elternbeiträge und Essensgeld. In manchen Regionen in Baden-Württemberg werden zusätzlich noch Pauschalen und / oder Zuschüsse gezahlt. Die für Sie geltenden Regelungen erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt und / oder Tageselternverein. Alle Einnahmen müssen von Ihnen versteuert werden. Wie hoch Ihr persönlicher Steuersatz ist kann Ihnen ein Steuerberater ganz individuell ausrechnen. b. Ausgaben Zu den Ausgaben in der Kindertagespflege gehören alle Kosten, die durch die Kindertagespflege verursacht werden. Bei der Betreuung der Kinder in Ihrem eigenen Privathaushalt ist die Abgrenzung der betrieblichen Kosten von den persönlichen Lebenshaltungskosten eher schwierig. Daher sieht das Steuerrecht eine Betriebskostenpauschale vor. Mit dieser Pauschale sind alle Kosten der Kindertagespflege berücksichtigt und es erfolgt kein beleghafter Nachweis der Kosten. Die Betriebskostenpauschale verbleibt als steuerfreie Einnahmen bei Ihnen und sie wird für jeden Betreuungsvertrag separat ausgerechnet. Da es bei der Belegung der Betreuungsplätze immer wieder Veränderungen gibt, ist es sinnvoll, die Berechnung monatlich durchzuführen. An das Finanzamt werden alle Einnahmen und Ausgaben am Ende vom Jahr im Rahmen der Einkommenssteuererklärung gemeldet. Als Betriebskostenpauschale können Sie monatlich pro Betreuungsvertrag 300 geltend machen, sofern Sie das dazugehörige Kind 40 Stunden / Woche betreuen. Bei einem geringeren Betreuungsumfang reduziert sich die Betriebskostenpauschale entsprechend. Die Berechnung der Betriebskostenpauschale ergibt sich aus den oben genannten Rahmenbedingungen und wird mit dieser Formel durchgeführt: BKP = 300 / Monat * tatsächliche Betreuungsstunden / Woche / 40 Stunden / Woche c. Investitionen Von den monatlichen Ausgaben abzugrenzen sind die Investitionen. Investitionen sind einmalige Ausgaben und die Nutzungsdauer der angeschafften Gegenstände beträgt eine längere Zeit. Ob Investitionen notwendig sind, ist von der Ausgangssituation abhängig. Wenn Sie zu Hause Kinder betreuen, sind eventuell von den eigenen Kindern noch brauchbares Material oder Ausstattungsgegenstände wie Treppengitter, Betten oder Spielzeug vorhanden. Für die Finanzierung der notwendigen Grundausstattung können Fördergelder in Anspruch genommen werden. Diese werden im nachfolgenden Kapitel konkreter erläutert. d. Einnahmen-Ausgaben-Berechnung Für die Beurteilung der Tragfähigkeit werden die Einnahmen den Ausgaben bzw. der Betriebskostenpauschale gegenübergestellt und letztendlich die Sozialversicherungsausgaben mit berücksichtigt. 8 AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN

9 Beispielrechnung: Annahmen: Es werden drei Kinder mit unterschiedlichem Betreuungsaufwand pro Woche betreut. Es werden ausschließlich laufende Geldleistungen vom Jugendhilfeträger gezahlt und es liegen keine weiteren Einkünfte vor. Die laufenden Geldleistungen betragen 5,50 / Betreuungsstunde. Die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird komplett übernommen und es gibt keine weiteren Vergünstigungen. Die Tagespflegeperson ist verheiratet und hat zwei eigene Kinder. Beispielrechnung: Beschreibung Berechnung Summe Virtuelles Konto Einnahmen Kind 1 = 23 h / Woche 23 * 5,50 * 4,3 543,95 Kind 2 = 15 h / Woche 15 * 5,50 * 4,3 354,75 Kind 3 = 30 h / Woche 30 * 5,50 * 4,3 709,50 Gesamteinnahmen 1.608,20 Ausgaben = Betriebskostenpauschale Kind 1 = 23 h / Woche 300 / Monat * 23 h / 40 h -172,50 172,50 Kind 2 = 15 h / Woche 300 / Monat * 15 h / 40 h -112,50 112,50 Kind 3 = 30 h / Woche 300 / Monat * 30 h / 40 h -225,00 225,00 Gesamtausgaben 510,00 Zu versteuerndes Einkommen = Gewinn 1.098,20 Abzgl. 30 % Steuerrücklage -329,46 Abzgl. Kranken- und Pflegeversicherung -190,50 Abzgl. Rentenversicherung -205,33 Gewinn abzgl. Abgabe 372,94 372,94 Zzgl. steuerfreie Erstattung Kranken- und Pflegeversicherung Zzgl. steuerfreie Erstattung Rentenversicherung 95,25 102,67 Nettoeinkommen 1.080,86 Berechnung der Betriebskostenpauschale: 300 / Monat * tatsächliche Betreuungsstunden / Woche / 40 Betreuungsstunden / Woche AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN 9

10 Meine Berechnung: Beschreibung Berechnung Summe Virtuelles Konto Einnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben = Betriebskostenpauschale Gesamtausgaben Zu versteuerndes Einkommen = Gewinn Abzgl. 30 % Steuerrücklage Abzgl. Kranken- und Pflegeversicherung Abzgl. Rentenversicherung Gewinn abzgl. Abgabe Zzgl. steuerfreie Erstattung Kranken- und Pflegeversicherung Zzgl. steuerfreie Erstattung Rentenversicherung Nettoeinkommen Berechnung der Betriebskostenpauschale: 300 / Monat * tatsächliche Betreuungsstunden / Woche / 40 Betreuungsstunden / Woche 10 AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN

11 AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN 11

12 3. Förderprogramme Für die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren stellt das Regierungspräsidium Fördergelder zur Verfügung. Diese Fördergelder sind die Erstausstattungspauschale für Tagespflegepersonen, die in ihrem Privathaushalt die Kindertagespflege ausüben. Pro Betreuungsplatz für U-3 Kinder können bis zu 500 beantragt werden. Max. 3 Betreuungsplätze pro Tagespflegeperson werden gefördert. Die Erstausstattungspauschale beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt / Tageselternverein, da die Förderfähigkeit von diesen Stellen bestätigt werden muss. Gefördert werden z. B. die Anschaffung von Treppengittern, Kinderbetten, Fahrzeugen, Kinderwägen, Bollerwägen oder ähnliches. Nicht förderfähig sind Verbrauchsmaterialien oder Umbau- bzw. Renovierungskosten. Bei der Beantragung reichen Sie Ihre Investitionsliste mit den dazugehörigen Kosten ein. Sollten keine Preise vorliegen, sind Kostenvoranschläge bzw. Katalogpreise zu nennen. Sofern die Pauschale genehmigt wird, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid und Sie treten in Vorleistung. Nach Anschaffung der Gegenstände reichen Sie den sogenannten Schlussverwendungsnachweis zusammen mit den Rechnungen ein und erhalten das beantragte und genehmigte Geld überwiesen. 12 AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN

13 4. Jugendamt / Tageselternverein Das Jugendamt bzw. der Tageselternverein ist der wichtigste Kooperationspartner für Sie. Die Aufgabe des Jugendamtes bzw. des Tageselternvereins liegt in der Beratung der abgebenden Eltern, der pädagogischen Beratung der tätigen Tagespflegepersonen und der Qualifizierung der neuen und bereits tätigen Tagespflegepersonen. Für eine wirtschaftliche Auslastung Ihrer Kindertagespflege sind Sie selbst verantwortlich. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt bzw. Tageselternverein ist für eine erfolgreiche Kindertagespflege wichtig und ein echter Erfolgsfaktor. Unterstützung erhalten Sie zusätzlich von Steuerberatern Ihres Vertrauens, BeraterInnen der Rentenversicherung, BeraterInnen der Akademie für Kindertagespflege, Rechtsanwälten und Ihren KollegInnen in der Kindertagespflege. Scheuen Sie sich nicht, entsprechende Informationsangebote anzunehmen. AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN 13

14 5. Selbstständig und jetzt? a. Eigenes Rollenverständnis Was ist eine Unternehmer/In und was zeichnet diese Person besonders aus? Wie sehen Sie sich als Unternehmer/In und welche Stärken können Ihnen helfen? Welche besonderen Herausforderungen kommen auf Sie zu? Was möchten Sie mit der Kindertagespflege konkret erreichen? Wie schätzen Sie die vielfältigen Aufgaben als Unternehmer/In in der Kindertagespflege ein? Wie fühlen Sie sich, wenn Sie an die Selbstständigkeit denken? b. Unternehmerisches Handeln i. Verhandlungen mit den Eltern Mit dem Abschluss eines Betreuungsvertrages gehen Sie mit den Eltern einen privatrechtlichen Vertrag ein. Sie und die abgebenden Eltern sind die Vertragspartner und jeder von Ihnen hat Rechte und Pflichten. Ihre Pflicht ist die Betreuung des Kindes zu den abgesprochenen Konditionen (Zeiten, Umfang, pädagogisches Konzept usw.). Ihr Recht liegt in einer entsprechenden Vergütung, Ihrem Betreuungsgeld und ggf. zusätzlichen Elternbeiträgen. Vor diesem Hintergrund ist klar, dass Ihre Anspruchspartner bei den Geldleistungen in erster Linie die Eltern sind, das heißt die Eltern schulden Ihnen die vereinbarte Vergütung. Den Eltern steht eine Förderung der Betreuung durch die wirtschaftliche Jugendhilfe zu und wenn diese beantragt und genehmigt wird, erhalten Sie die laufenden Geldleistungen durch das Jugendamt. Solange das Jugendamt noch nicht zahlt (weil z. B. der Antrag noch in der Bearbeitung ist) sind die Eltern verpflichtet, Ihnen die vereinbarten Geldleistungen zu zahlen. Die Eltern gehen somit in Vorleistung des Jugendamtes und sobald die Gelder vom Jugendamt gezahlt werden, kann diese Vorleistung an die Eltern wieder zurückgezahlt werden. Diese Vereinbarung ist für Sie existenziell wichtig, da Sie die Betreuungsleistung erbringen und dafür auch bezahlt werden müssen. Sofern die Eltern diese Vorleistung nicht komplett erbringen können, kann ein Anteil der laufenden Geldleistungen als Anerkennung Ihrer Betreuungsleistung vereinbart werden. Weiterhin ist es wichtig, den Eltern gegenüber eine klare Haltung zu sich selbst und seiner Arbeit zu vertreten. Dafür dienen die Fragen in dem vorhergegangenen Kapitel. 14 AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN

15 AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN 15

16 ii.marketing Marketing heißt sichtbar werden und somit erfolgreich sein. In der Kindertagespflege ist es wichtig, im eigenen Markt sichtbar zu werden, um eine nachhaltige Auslastung zu erreichen. Da die Kapazitäten in der Kindertagespflege begrenzt sind, sollte das Marketing entsprechend angepasst sein. Zudem ist es empfehlenswert, zielgerichtetes Marketing zu planen, da dann die vorhandenen finanziellen Möglichkeiten effektiv eingesetzt werden können. Im Klartext heißt dies: Marketing mit kleinem Budget. Im Marketing unterscheidet man zwischen Online- und Offline-Maßnahmen. Die Online-Maßnahmen zielen darauf ab, online gefunden zu werden und die Kür ist hier sicherlich die eigene Homepage. Alternativ dazu kann eine Online- Präsenz auch durch soziale Netzwerke wie z. B. facebook erreicht werden. Der weitaus wichtigere Bereich sind die Offline-Maßnahmen. Hier geht es vor allem darum, in der unmittelbaren Umgebung sichtbar zu werden. Dies kann mit Print-Produkten wie z. B. Flyern oder Aushängen aber auch mit Events erreicht werden. 16 AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN

17 iii. Finanzen und Controlling Die Finanzen auch im laufenden Betrieb im Blick zu behalten, ist für die Wirtschaftlichkeit grundlegend wichtig. Dies können Sie durch eine einfache Exceltabelle (siehe Anlage) oder handschriftliche Aufzeichnungen erreichen. Die Einnahmen umfassen zunächst die laufenden Geldleistungen durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe. Sofern Sie noch einen Elternbeitrag und / oder Essensgeld von den Eltern erhalten, müssen Sie eine entsprechende Rechnung stellen. Diese Rechnungsstellung muss nicht monatlich erfolgen, sondern kann auch als Jahresrechnung an die Eltern gegeben werden. Bestandteile einer Rechnung: Absender Adressat Datum Fortlaufende Rechnungsnummer Steuernummer Leistungsgegenstand Leistungsmonat Einzelbetrag Gesamtbetrag Zahlungsziel Bankverbindung Zusatz: Die Umsätze sind gem. 4 Satz 25 UStG umsatzsteuerbefreit. AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN 17

18 6. Handlungsempfehlungen Um eine solide Grundlage für eine nachhaltige Existenzsicherung durch die Kindertagespflege zu erreichen, ist eine Zusammenarbeit mit einem Steuerberater angeraten. Bitte klären Sie ab, in wie weit die Kindertagespflege durch Ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist obligatorisch die Kosten werden Ihnen zu 100 % vom Jugendhilfeträger erstattet. Für eine nachhaltige Nachfrage an Ihren Betreuungsplätzen ist eine abgestimmte Marketingplanung notwendig. Online- und Offline-Maßnahmen sollten aufeinander abgestimmt werden, damit Synergien genutzt werden können. 18 AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN

19 7. Anlagen Steuerlicher Erfassungsbogen Anmeldung zur Rentenversicherung Tabelle für die Einnahmen AKADEMIE FÜR KINDERTAGESPFLEGE, WEINSTRASSE 6, BIETIGHEIM-BISSINGEN 19

20 Die Beratung erfolgt durch das Steinbeis- Beratungszentrum Existenzgründung im Rahmen des ESF-Förderprogrammes Exi- Gründungs-Gutschein. Verantwortlich für die Inhalte ist die Akademie für Kindertagespflege. Für eventuell fehler - hafte Angaben oder Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Zentrale Willi-Bleicher-Str Stuttgart Fon Fax steinbeis-exi@stw.de Steinbeis-Beratungszentrum Existenzgründung Weinstraße Bietigheim-Bissingen Fon Gabriele.Kretzer@stw.de Ein Druckerzeugnis der Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer fotolia.com / Sunny studio

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